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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Bearbeiten von Informationsträgern, insbesondere
Identifikationsmitteln, wie Pässen,
ID-Karten od.dgl.., der im übrigen
im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
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Es
wird angestrebt, dass Informationsträger, z.B. Pässe, zukünftig mit Antennen verbundene
integrierte Schaltkreise (ICs), sog. RFID-Chips, enthalten, mit
denen kontaktlos kommuniziert werden kann. Die ICs dieser Informationsträger müssen im
Rahmen der Initialisierung und/oder Vorpersonalisierung programmiert
werden. Dies kann zentral oder dezentral geschehen. Bei der zentralen
Personalisierung werden die Informationsträger an einer zentralen Stelle
mit allen nur möglichen
Informationen versehen. Zusätzlich
zum Eindrucken z.B. einer Passnummer und zum Einperforieren der
Passnummer auf den vorgesehenen Visa-Seiten werden bei der zentralen
Personalisierung die sonstigen persönlichen Daten des Antragstellers
auf das Papier gebracht. Ferner sollen diese Informationen und zusätzlich die biometrischen
Daten des Antragstellers (Fingerabdruck, Irisscan, Gesicht etc.)
auch in den IC eingebracht werden. Dies benötigt bei der zentralen Bearbeitung
aufgrund der Vielzahl der Informationen, insbesondere der biometrischen
Daten, eine relativ lange Prozesszeit, z.B. zwischen etwa 10 Sekunden
und 30 Sekunden. Will man dies in die sonstige Herstellung der Informationsträger, z.B.
Pässe,
bei entsprechenden Anlagen integrieren, die z.B. mit einer Geschwindigkeit
von 50 Stück
pro Minute arbeiten, ist eine große Anzahl von Programmiereinrichtungen
erforderlich.
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Im
dezentralen Fall werden die Informationsträger, insbesondere Pässe, zunächst in
einer zentralen Stelle nur mit einer Nummer versehen, etwa durch
Eindrucken bzw. Laserperforierung. Der IC kann in diesem Fall in
der zentralen Stelle bereits initialisiert werden. Ferner können individuelle
Transportschlüssel
in diesen geladen werden, die sich von Pass zu Pass unterscheiden,
aber von einem der zuständigen
dezentralen Personalisierungsstelle zugeordneten Hauptschlüssel und
der Passnummer abgeleitet sein können.
Außerdem
wird die Passnummer selbst in den IC geschrieben. Das Einbringen
der Nummer und der individuellen Schlüssel dienen dem Transportschutz
und sollen verhindern, dass solche Informationsträger auf
dem Wege zwischen der zentralen Stelle und jeweiligen ortsnahen
einzelnen Personalisierungsstellen unerkannt verloren gehen oder entwendet
werden und zu Fälschungen
verarbeitet werden können.
Die Personalisierung mit Einbringen weiterer Informationen einschließlich Personen
bezogener Informationen geschieht dann dezentral bei ortsnahen Personalisierungsstellen.
Bei dieser Bearbeitung von Informationsträgern, z.B. von Pässen, kann
die Zeit, die in der zentralen Stelle zum Programmieren der ICs
benötigt
wird, im Vergleich zum zentralen Fall zwar kürzer sein. Herkömmliche
Einrichtungen für
die Bearbeitung von Informationsträgern, z.B. von Pässen, ermöglichen
aber selbst derart kurze Zeiten, die für diese Programmierung erforderlich
wären,
nicht, es sei denn, man verlangsamt deren Geschwindigkeit und reduziert
deren Durchsatz.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art so zu gestalten, dass eine Programmierung der ICs
von Informationsträgern
auch bei vorgegebenen kurzen maschinenbedingten Taktzeiten unter
Beibehaltung eines relativ großen
Durchsatzes möglich
ist, ohne dass ein großer
Kostenaufwand für
aufwendige Programmierstationen mit komplexer Gestaltung getrieben
werden muss.
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Die
Aufgabe ist bei einem Verfahren der Eingangs genannten Art gemäß der Erfindung
durch die Merkmale im Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte weitere Erfindungsmerkmale
und Ausgestaltungen dazu ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis
21. Das Verfahren ermöglicht
die Bearbeitung von Informationsträgern gleichermaßen im zentralen
wie auch dezentralen Fall. Das Verfahren nach den Ansprüchen 12 bis
21 ist eher für
den dezentralen Fall geeignet; das Verfahren nach den Ansprüchen 22
bis 24 für
beide Fälle,
wobei die Anzahl der Programmierstationen variabel ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner eine Einrichtung zum Bearbeiten von Informationsträgern mit
den Merkmalen im Anspruch 25. Weitere vorteilhafte Erfindungsmerkmale
und Ausgestaltungen dazu enthalten die Ansprüche 26 bis 35. Diese Einrichtung
ist einfach und kostengünstig.
Sie hat einen relativ geringen Platzbedarf und ist betriebssicher und übersichtlich.
Sie hat ferner den Vorteil, dass sich die Einrichtung in vorhandene
Maschinen zur Herstellung von Informationsträgern eingliedern lässt, wobei
die Geschwindigkeit und der Durchsatz der Anlage beibehalten werden
können.
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Gegenstand
der Erfindung sind ferner Einrichtungen zum Bearbeiten von Informationsträgern entsprechend
den Merkmalen in den Ansprüchen
36, 37 und 38. Von besonderem Vorteil hierbei ist insbesondere die
Gestaltung nach Anspruch 37 mit einem Karussellmagazin mit in einer
vertikalen oder horizontalen Ebene hintereinander angeordneten Stationen.
Hierbei werden die Informationsträger mindestens einer Programmiereinrichtung
zugeführt,
bei der die aufeinanderfolgenden vielen Stationen entlang einer
Bogenbahn, z. B. Kreisbogenbahn, vertikal übereinander oder horizontal
hintereinander angeordnet sind. Hierbei kann den jeweils vorhandenen Platzverhältnissen
Rechnung getragen werden, indem das Karussellmagazin in einer vertikalen
oder statt dessen horizontalen Ebene ausgerichtet wird.
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Besonders
vorteilhaft ist eine Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
38, bei der die Programmiereinrichtung ein geradlinig und etwa horizontal
gerichtetes und entlang einer horizontalen Bahn geführtes und
bewegtes Magazin aufweist mit einer entsprechenden Vielzahl von
in Folge angeordneten Stationen und zugeordneten Programmiervorrichtungen.
Weitere vorteilhafte Merkmale dazu ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen 39
bis 51.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung, auf die zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen verwiesen
wird.
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Der
vollständige
Wortlaut der Ansprüche
ist vorstehend allein zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht
wiedergegeben, sondern statt dessen lediglich durch Hinweise auf
die Ansprüche
darauf Bezug genommen, wodurch jedoch alle diese Anspruchsmerkmale
als an dieser Stelle ausdrücklich und
erfindungswesentlich offenbart zu gelten haben. Dabei sind alle
in der vorstehenden und folgenden Beschreibung erwähnten Merkmale
sowie auch die allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale weitere
Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben
und insbesondere nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeichnungen gezeigten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Draufsicht einer Einrichtung zum Bearbeiten von Informationsträgern gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
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2 eine
schematische Vorderansicht eines Teils der Einrichtung in Pfeilrichtung
II in 1,
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3 eine
schematische Seitenansicht eines Teils der Einrichtung in 1 in
Pfeilrichtung III in 1,
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4 eine
schematische Seitenansicht einer Einrichtung zum Bearbeiten von
Informationsträgern
gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
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5 eine
schematische Draufsicht einer Einrichtung zum Bearbeiten von Informationsträgern gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel,
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6 eine
schematische Seitenansicht der Einrichtung in Pfeilrichtung VI in 5,
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7 eine
schematische Ansicht eines Teils der Einrichtung in Pfeilrichtung
VII in 6.
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In 1 bis 3 ist
schematisch eine Einrichtung 10 zum Bearbeiten von Informationsträgern 11 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
gezeigt. Bei den Informationsträgern 11 kann
es sich im Prinzip um beliebige Informationsträger, auch aus verschiedenen
Materialien, handeln, wobei beim gezeigten Ausführungsbeispiel es sich bei
diesen Informationsträgern 11 insbesondere
um Identifikationsmittel, wie Pässe,
ID-Karten od.dgl. handelt. Die einzelnen Informationsträger 11,
z.B. Pässe,
enthalten nur schematisch angedeutete und mit 12 bezeichnete
integrierte Schaltkreise (ICs), die mit Antennen verbunden sind.
Derartige integrierte Schaltkreise (ICs) 12 werden häufig auch
als Chip bezeichnet. Sie ermöglichen
eine kontaktlose Kommunikation. Die der Bearbeitung solcher mit
ICs 12 versehener Informationsträger 11 dienende Einrichtung 10 arbeitet
taktweise und weist am Eingang eine Zufuhreinrichtung 13 und
am Ausgang eine entsprechend der Zufuhreinrichtung 13 gebildete
Abfuhreinrichtung 14 auf. Die Zufuhreinrichtung 13 arbeitet
taktweise entsprechend der Länge
eines Informationsträgers 11,
wie durch Pfeile 15 dargestellt ist. Die Zufuhreinrichtung 13 und
die Abfuhreinrichtung 14 weist z.B. jeweils ein Transportband 16, 17 auf,
das Mitnehmer 18 trägt, die
im wesentlichen in gleichen Abständen
aufeinanderfolgen und über
die Oberseite des Transportbandes 16, 17 soweit
und ausreichend überstehen,
dass bei Anlage an einem Informationsträger 11 dessen Mitnahme
beim Vorwärtstransport
des Transportbandes 16, 17 gewährleistet ist. Die Zufuhreinrichtung 13 und
Abfuhreinrichtung 14 ist mittels jeweils einer eigenen
oder gemeinsamen Antriebseinrichtung 19 derart antreibbar,
dass jede pro Takt einen Schritt entsprechend der Länge eines
Informationsträgers 11,
z.B. eines Passes, durchführt.
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Die
Zufuhreinrichtung 13 arbeitet in den Bereich einer Übergabeeinrichtung 20 hinein,
die der Zufuhreinrichtung 13 zugeordnet ist. In entsprechender
Gestaltung ist im Bereich der Abfuhreinrichtung 14 eine Übernahmeeinrichtung 21 vorgesehen,
die mit der Abfuhreinrichtung 14 zusammenarbeitet. Die Übergabeeinrichtung 20 und
die Übernahmeeinrichtung 21 können gleichartig
gestaltet sein. Details dazu sind daher nur anhand der Übergabeeinrichtung 20 erläutert. Diese
weist mehrere Transportbänder 22 auf,
die etwa parallel zueinander und dabei quer zur Zufuhreinrichtung 13 verlaufen.
Die Transportbänder 22 können z.B.
als Zahnriemenbänder ausgebildet
sein. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
sind vier Transportbänder 22 sowohl
bei der Übergabeeinrichtung 20 als
auch bei der Übernahmeeinrichtung 21 vorgesehen.
Statt jeweils vier Transportbänder 22 können je Übergabeeinrichtung 20 bzw. Übernahmeeinrichtung 21 auch
noch mehr Transportbänder
vorhanden sein. Jedes Transportband 22 ist über Umlenkräder 23 geführt, von
denen eines mittels einer schematisch angedeuteten Antriebseinrichtung 24 in
wechselnder Richtung antreibbar ist. Vorzugsweise jedes Transportband 22 trägt eine
in 2 mit 24 angedeutete Einrichtung, die
zur Aufnahme eines Informationsträgers 11, z.B. durch Anheben,
und Abgabe, z.B. durch Absenken, dient und bei der Translationsbewegung
jedes Transportbandes 22 einen Quertransport eines aufgenommenen
Informationsträgers 11 in 2 nach
links bzw. nach rechts durchführt.
Insbesondere ist die Anordnung hierbei so getroffen, dass z.B. jeweils
zwei Transportbänder 22 der Übergabeeinrichtung 20 zur gemeinsamen
Aufnahme eines Informationsträgers 11 dienen.
Dabei nehmen somit die Einrichtungen 24 beider benachbarter
Transportbänder 22,
die sich in gleicher mittlerer Position auf Höhe der Zufuhreinrichtung 13 befinden,
zeitgleich gemeinsam einen Informationsträger 11 auf. Die Transportbänder 22 sind dabei
mit Vorzug so gestaltet, dass diese zeitgleich und gemeinsam Gruppen
von zwei oder mehreren hintereinander angeordneten Informationsträgern 11 von
der Zufuhreinrichtung 13 entnehmen und quer dazu in der
einen Richtung gemäß Pfeil 25 nach
links bzw. in der anderen Richtung gemäß Pfeil 26 nach rechts
auf eine jeweilige lineare Transportbahn einer dortigen Transporteinrichtung 27 bzw. 28 übergeben können. Wie 2 zeigt,
ist die Übergabeeinrichtung 20 oberhalb
der Zufuhreinrichtung 13 sowie der beidseitigen Transporteinrichtungen 27, 28 angeordnet und
in der Lage, Informationsträger 11 von
der Zufuhreinrichtung 13 aufzunehmen und im Wechsel gemäß Pfeil 25 zur
Transporteinrichtung 27 bzw. gemäß Pfeil 26 zur Transporteinrichtung 28 in
Querrichtung zu transportieren und auf die jeweilige Transporteinrichtung 27 bzw. 28 abzugeben.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
sind lediglich zwei zueinander etwa parallel verlaufende Transporteinrichtungen 27 vorgesehen.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel ist statt dessen
eine größere Anzahl
von Transporteinrichtungen 27, 28 vorgesehen.
Die Anzahl hängt
davon ab, wie groß die
Gruppe von hintereinander angeordneten Informationsträgern ist,
die als Gruppe zeitgleich und gemeinsam mittels der Übergabeeinrichtung 20 von
der Zufuhreinrichtung 13 übernommen und quer dazu in
der einen Richtung 25 bzw. anderen Richtung 26 auf
jeweilige Transporteinrichtungen 27, 28 mit linearer
Transportbahn übergeben
werden sollen. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist zur Verdeutlichung
als Gruppe eine solche mit zwei hintereinander angeordneten Informationsträgern 11 gewählt, von
denen diejenigen Informationsträger 11,
die bei einem Takt der Einrichtung 10 von der Übergabeeinrichtung 20 zeitgleich
und gemeinsam in Pfeilrichtung 25 auf die Transporteinrichtung 27 als
Paar übergeben
werden sollen, mit K und L bezeichnet sind. Da die Gruppe der Informationsträger 11 bei
diesem Beispiel zwei Informationsträger ausmacht, weist die Übergabeeinrichtung 20 und
die entsprechende Übernahmeeinrichtung 21 jeweils
zwei Paare gleichzeitig arbeitender Transportbänder 22 auf und sind
diesen zwei Transporteinrichtungen 27 und 28 für den linearen Transport
zugeordnet. Die Transporteinrichtungen 27,28 werden
im Wechsel von der Übergabeeinrichtung 20 mit
jeweils einer der Anzahl je Gruppe entsprechenden Anzahl hintereinander
angeordneter Informationsträger
11, beim gezeigten Ausführungsbeispiel
also mit zwei Informationsträgern
K, L bzw. M, N, gespeist.
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Jede
Transporteinrichtung 27 weist einen linearen Transporteur 29, 30,
z.B. in Form einer durchgehenden Strebe, auf und ist mittels einer
nur bei der Transporteinrichtung 27 schematisch angedeuteten Antriebseinrichtung 31 derart
absatzweise antreibbar, dass die Transporteinrichtung 27 bzw. 28 jeweils einen
Hub in Transportrichtung durchführt,
dessen Länge
der Gesamtlänge
einer Informationsträgergruppe,
beim gezeigten Ausführungsbeispiel
also der Gesamtlänge
einer aus zwei Informationsträgern 11 bestehenden
Gruppe, darauf entspricht, wobei dieser Hub mit Pfeil 32 angedeutet
ist.
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Jede
Transporteinrichtung 27, 28 weist eine Vielzahl
von hintereinander in etwa gleichen Abständen voneinander folgenden
Plätzen
und Mitnehmern 33 auf, von denen jeder zur Aufnahme eines
Informationsträgers 11 vorgesehen
ist. Die einzelnen Plätze je
Transporteinrichtung 27, 28 sind nicht besonders dargestellt,
sondern nur die am Ende dieser befindlichen Mitnehmer 33.
Auf den Plätzen
sind jeweilige Informationsträger 11 platziert.
Auf den Bereichen der jeweiligen Transporteinrichtung 27, 28,
die zwischen der Übergabeeinrichtung 20 und Übernahmeeinrichtung 21 vorgesehen
sind, erfolgt während
einer Ruhezeit die Bearbeitung, insbesondere kontaktlose Programmierung,
der einzelnen Informationsträger 11.
Hierzu ist je Transporteinrichtung 27 bzw. 28 mindestens
eine Programmiereinrichtung 34 bzw. 35 vorgesehen,
wobei beim gezeigten Ausführungsbeispiel
die Programmiereinrichtung 34 für jeden Informationsträger 11 eine
zugeordnete Programmiervorrichtung 36, insbesondere einen
Programmierkopf, aufweist. Ebenso sind die Verhältnisse hinsichtlich der Transporteinrichtung 28,
bei der die Programmiereinrichtung 35 ebenfalls je Informationsträger 11 eine
zugeordnete Programmiervorrichtung 37, insbesondere einen
Programmierkopf, aufweist.
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Bei
jeder der Transporteinrichtungen 27, 28 sind die
ersten zwei Plätze
und Mitnehmer 33 für
die Übernahme
einer Gruppe von Informationsträgern 11 von
der Übergabeeinrichtung 20 vorgesehen.
Die im Anschluss an die Übergabeeinrichtung 20 nächstfolgenden
vier Plätze
und Mitnehmer 33 sind vier jeweiligen einzelnen Programmiervorrichtungen 36 bzw. 37 zugeordnet
und dienen in Ruhelage der Programmierung der ICs 12 der
darauf ruhenden Informationsträger 11.
Die letzten zwei Plätze
und Mitnehmer 33, die der Übernahmeeinrichtung 21 zugeordnet sind,
sind für
die Abgabe einer Gruppe von Informationsträgern 11 an die Übernahmeeinrichtung 21 vorgesehen.
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Mittels
der Einrichtung 10 werden die einzelnen Informationsträger 11 der
mindestens einen Programmiereinrichtung 34 bzw. 35 zugeführt, mittels der
deren ICs 12 in dazu relativer Ruhelage kontaktlos programmiert
werden. Die Programmierung erfolgt während einer Ruhezeit von etwa
2 Sekunden oder mehr mittels der einzelnen Programmiervorrichtungen 36, 37.
Bei jeder Transporteinrichtung 27, 28 dienen die
beiden ersten Programmiervorrichtungen 36 bzw. 37 der
Programmierung, während
die beiden darauf folgenden anderen Programmiervorrichtungen 36, 37 als
jeweilige Prüfvorrichtung
zum Rücklesen
dienen.
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Im
Betrieb der Einrichtung 10, die taktweise arbeitet, werden
die einzelnen Informationsträger 11 mittels
der Zufuhreinrichtung 13 zugeführt und dabei taktweise um
jeweils eine Informationsträgerlänge auf
der Zufuhrspur vorwärtsbewegt.
Im in 1 dargestellten Stadium ist ein Paar von Informationsträgern von
K und L mittels der Zufuhreinrichtung 13 soweit transportiert,
dass dieses Paar K, L gemeinsam und zeitgleich mittels der Übergabeeinrichtung 20 von
der Zufuhreinrichtung 13 entnommen und in Pfeilrichtung 26 auf
die rechte Transporteinrichtung 28 übergeben werden kann, wobei
die Zufuhreinrichtung 13 um einen Takt vorwärtsbewegt
wird und die Informationsträger
M und N darauf um einen Platz in Pfeilrichtung 15 nach
vorn transportiert werden. Beim nächsten Takt der Einrichtung 10 werden
die Informationsträger
K und L mittels der Transporteinrichtung 28 um einen Hub
gemäß Pfeil 32 vorwärtsbewegt, dessen
Länge der
Gesamtlänge
einer Informationsgruppe darauf entspricht, das heißt der Informationsträgergruppe
K und L, so dass letztere dann in die Position gelangen, in der
gemäß 1 das
Informationsträgerpaar
G, N sich befindet. Dort verbleibt das Informationsträgerpaar
K, L für
eine zum jeweiligen Programmieren ausreichende Zeit in Ruhelage,
in der die Programmierung der Informationsträger K und L mittels der zugeordneten
Programmiervorrichtungen 37 geschieht. Der nächste entsprechend
lange Hub der Transporteinrichtung 28 geschieht erst mit
dem darauf folgenden vierten Takt der Einrichtung 10, bei
dem dann das Informationsträgerpaar
K, L an die Stelle der Informationsträger C, D gelangt. Bei diesem
vierten Takt der Einrichtung 10, bei dem die Informationsträger K, L
an die Stelle der Informationsträger
C, D gelangen, gelangen diese in den Bereich der jeweils zugeordneten
Programmiervorrichtungen 37, die als Prüfvorrichtungen zum Rücklesen dienen.
Auch hierzu verbleiben die Informationsträger in einer zum jeweiligen
Rücklesen
ausreichenden Zeit in Ruhelage, bis diese als Paar mittels der Programmiereinrichtung 35 in
den Bereich der Übernahmeeinrichtung 21 transportiert
werden, um dann von dieser als Paar der Transporteinrichtung 28 entnommen
und unter Beibehaltung der Zufuhrreihenfolge auf die Abfuhreinrichtung 14 übergeben
zu werden. Hat also ein Paar von Informationsträgern K, L auf der Transporteinrichtung 28 die
beiden ersten Plätze, die
durch die Informationsträger
G, H gemäß 1 belegt
sind, erreicht, verbleibt das Informationsträgerpaar K, L darauf bis zum
vierten Takt der Einrichtung, mit dem das Informationsträgerpaar
K, L dann in die Position des Paares C, D gelangt, um von dort erst
nach wiederum dem vierten Takt der Einrichtung in eine Position
zu gelangen, die in 1 bei der Transporteinrichtung 28 nicht
belegt ist und derjenigen bei der anderen Transporteinrichtung 27 entspricht,
in der sich dort das Informationsträgerpaar A, B befindet. Da mittels
der Übergabeeinrichtung 20 eine Übergabe
jeweiliger Paare von Informationsträgern im Wechsel gemäß Pfeil 25 zur
Transporteinrichtung 27 und gemäß Pfeil 26 zur Transporteinrichtung 28 erfolgt,
sind für
die Informationsträgerpaare, die
auf die Transporteinrichtung 27 übergeben werden, die Schritte
und Zeitverhältnisse
ebenso wie dies vorstehend hinsichtlich der Transporteinrichtung 28 beschrieben
ist.
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Beim
gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel
ist die Einrichtung 10 für eine aus einem Paar von Informationsträgern 11 bestehende Gruppe
ausgelegt. Statt dessen kann eine Gruppe von Informationsträgern auch
drei oder mehrere Informationsträger 11 enthalten.
Die Einrichtung 10 kann mit drei oder mehreren Transporteinrichtungen entsprechend
den Transporteinrichtungen 27, 28 versehen sein.
Dies führt
dazu, dass die Gruppen entsprechender Informationsträger 11 noch
für eine
längere
Ruhezeit in dem Bereich der Transporteinrichtungen verbleiben, dem
Programmiereinrichtungen 34, 35 zugeordnet sind
und in dem die Programmierung einschließlich der Prüfung durch
Rücklesen
der Informationsträger 11 erfolgt,
wobei entsprechend mehr Zeit für
die Programmierung der ICs 12 gewonnen ist bzw. pro Zeiteinheit
eine größere Anzahl
von Informationsträgern 11 bearbeitet
werden kann.
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Die
Einrichtung 10 ist z.B. dafür einsetzbar, um Informationsträger 11,
insbesondere mit ICs 12 versehene Pässe, im dezentralen Fall zentral
zu bearbeiten, wobei der jeweilige IC 12 jedes Informationsträgers 11 mit
einem Kennzeichnen, z.B. einer Nummer, programmiert wird, die einem
Informationsträger 11 aus
einer Gruppe dieser zugedacht ist. Zusätzlich kann der jeweilige IC 12 auch
mit einer weiteren Kennzeichnung, z.B. einer zufällig erzeugten weiteren Nummer,
programmiert werden, die dem Informationsträger 11 zugeordnet
ist. Je nach Gestaltung kann in den jeweiligen IC 12 zusätzlich das
Betriebssystem mit integrierter Applikation geladen, insbesondere
geflasht, werden. Die Einrichtung 10 dient mit den Programmiereinrichtungen 34, 35 dazu,
den IC 12 jedes Informationsträgers 11 zu personalisieren
und/oder zu initialisieren. Dabei kann der jeweilige IC 12 mit
mindestens einem kryptographischen Schlüssel, der einen symmetrischen
Schlüssel
darstellt, bzw. einem Schlüsselpaar
programmiert werden, das ein asymmetrisches Schlüsselpaar darstellt. Im jeweiligen
IC 12 selbst kann ein Schlüsselpaar auf Anforderung erzeugt
werden, und zwar ein privat key bzw. public key, wobei letzterer
aus dem IC 12 auch ausgelesen werden kann.
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Wenn
durch die Verteilung der einzelnen zugeführten Informationsträger 11 auf
parallele Nachbarspuren in Form der Transporteinrichtungen 27, 28 durch
entsprechend viele Nachbarspuren eine längere Ruhezeit für die Informationsträger 11 zum
Programmieren der IC 12 erreicht wird, kann je nach langer
Ruhezeit der jeweilige IC 12 auch zusätzlich mit personenbezogenen
Daten, die einem Foto, einer Adresse, einer Unterschrift od.dgl.
entsprechen, insbesondere mit biometrischen Daten, die einem Fingerdruck,
einem Irisbild, Fotocharakteristika od.dgl. entsprechen, programmiert
oder personalisiert werden. Zur Überprüfung der
Daten können
diese aus den ICs 12 bei der Bearbeitung auch ausgelesen
und auf Richtigkeit geprüft
werden.
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Die
Einrichtung 10 ermöglicht
ein Verfahren, bei dem die Informationsträger 11 somit taktweise
um jeweils eine Informationsträgerlänge auf
einer Spur, die die Zufuhreinrichtung 13 vorgibt, vorwärtsbewegt werden,
zum Programmieren von dieser Spur mittels der Übergabeeinrichtung 20 abgezweigt
werden und der mindestens einen Programmiereinrichtung 34 bzw. 35,
in der die Programmierung erfolgen kann, zugeführt werden, woraufhin die Informationsträger 11 wieder
auf diese gleiche Spur oder eine andere Spur, z.B. in Form der Abfuhreinrichtung 14,
zum taktweisen Weitertransport zurückgeführt werden. Die von der durch
die Zufuhreinrichtung 13 vorgegebenen Spur abgezweigten
Informationsträger 11 werden
für eine
zum jeweiligen Programmieren ausreichende Zeit in eine Ruhelage
gebracht, die etwa zwei Sekunden oder auch mehr betragen kann. Diese
Ruhelagezeit wird dadurch erreicht, dass die Informationsträger 11 jeweils
wechselweise auf mindestens zwei Nachbarspuren, die durch die Transporteinrichtungen 27, 28 vorgegeben
werden, oder auf mehr als zwei Nachbarspuren dieser Art, abgezweigt
werden, denen jeweils mindestens eine Programmiereinrichtung 34 bzw. 35 zugeordnet
ist. Dabei werden die Informationsträger 11 auf diesen
Nachbarspuren für eine
zum Programmieren ausreichende Zeit in eine Ruhelage gebracht und
hiernach wieder auf diese oder eine andere Spur zum taktweisen Weitertransport
zurückgeführt. Die
Informationsträger 11 werden dabei
als Gruppen I, J bzw. G, H und andere von zwei Informationsträgern oder
bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel als Gruppen
von mehreren Informationsträgern,
die jeweils aufeinanderfolgen, von der durch die Zufuhreinrichtung 13 vorgegebenen
Spur auf eine der parallelen Nachbarspuren abgezweigt, die jeweils
durch die Transporteinrichtungen 27, 28 und weitere
vorgegeben sind. Auf diesen jeweiligen Nachbarspuren 27, 28 und
weitere werden die Informationsträgergruppen I, J bzw. G, H und
andere zeitlich versetzt zueinander taktweise um jeweils eine Gruppenlänge vorwärtsbewegt, wobei
diese zwischen diesen Takten in Ruhelage verbleiben, in der die
Programmierung mittels der jeweiligen zugeordneten Programmiereinrichtungen 34, 35 und
weitere erfolgt. Jede Programmiereinrichtung 34 bzw. 35 je
Nachbarspur 27, 28 weist eine der Anzahl je Gruppe
entsprechende Anzahl beabstandeter Programmiervorrichtungen, beim
gezeigten Ausführungsbeispiel
die beiden ersten Programmiervorrichtungen 36, 37,
und eine der Anzahl je Gruppe entsprechende Anzahl anschließender,
als Prüfvorrichtung
zum Rücklesen
dienender Programmiervorrichtungen auf, die durch die beiden nächstfolgenden Programmiervorrichtungen 36 bzw. 37 je
Nachbar spur 27, 28 gebildet sind. Jede Programmiervorrichtung 36, 37 ist
einem Ruheplatz eines Informationsträgers 11 auf der jeweiligen
Nachbarspur, vorgegeben durch die Transporteinrichtung 27, 28,
zugeordnet.
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Wie
verdeutlicht ist, ist die der Zuführung dienende Spur als lineare
Zufuhrbahn und die der Abfuhr dienende Spur als lineare Abfuhrbahn
ausgebildet, die durch die Zuführeinrichtung 13 bzw.
Abfuhreinrichtung 14 vorgegeben ist. Die Abzweigung der Informationsträger von
der Zufuhrbahn 13 bzw. die Rückführung der Informationsträger auf
die Abfuhrbahn 14 erfolgt jeweils auf einer quer dazu verlaufenden Übergabebahn,
die mit den mindestens zwei oder mehreren Nachbarspuren 27, 28 und
der Zufuhrbahn 13 sowie Abfuhrbahn 14 in Verbindung steht,
wobei die Übergabebahn
durch die Übergabeeinrichtung 20 bzw. Übernahmeeinrichtung 21 gebildet
ist.
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Die
Einrichtung 10 ist einfach im Aufbau und kostengünstig, wobei
diese im Zusammenhang mit Maschinen verwendet werden kann, die der
Herstellung von Pässen
dienen und z.B. mit 50 Takten pro Minute arbeiten, ohne diese Maschinen
hierzu langsamer laufen lassen zu müssen.
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Bei
dem in 4 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel einer Einrichtung 110 zur
Bearbeitung von Informationsträgern 11,
insbesondere von Pässen,
die mit Antennen verbundene integrierte Schaltkreise (ICs) enthalten,
sind für
die Teile, die dem ersten Ausführungsbeispiel
entsprechen, gleiche Bezugszahlen verwendet, so dass dadurch zur
Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispieles
Bezug genommen ist.
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Die
Einrichtung 110 macht es möglich, Informationsträger 11 sowohl
im zentralen als auch im dezentralen Fall zentral zu bearbeiten,
wobei der jeweilige IC mit einem Kennzeichen, insbesondere einer Nummer,
programmiert wird, die einem Informationsträger aus einer Gruppe dieser
zugedacht ist. Ferner wird der jeweilige IC gewünschtenfalls mit einer weiteren
Kennzeichnung, z.B. einer zufällig
erzeugten weiteren Nummer, programmiert, die dem Informationsträger 11 zugeordnet
ist. In den jeweiligen IC kann zusätzlich das Betriebssystem mit
integrierter Applikation geladen, insbesondere geflasht, werden. Auch
kann mindestens ein kryptographischer Schlüssel (symmetrischer Schlüssel) bzw.
ein Schlüsselpaar
(asymmetrisches) programmiert werden. In dem IC selbst kann ein
Schlüsselpaar
(privat key, public key) auf Anforderung erzeugt werden und der
public key, nicht jedoch der private key, aus dem IC ausgelesen
werden. Ferner kann in der Einrichtung 110 der jeweilige
IC zusätzlich
mit personenbezogenen Daten, die einem Foto, einer Adresse, einer
Unterschrift od.dgl. entsprechen, insbesondere mit biometrischen Daten,
die einem Fingerabdruck, einem Irisbild, Fotocharakteristika od.dgl.
entsprechen, programmiert werden, wobei zur Überprüfung einzelner Daten diese
aus den ICs ausgelesen und auf Richtigkeit kontrolliert werden können. Die
zentrale Bearbeitung von Informationsträgern 11, z.B. von
Pässen,
erfordert längere
Programmierzeiten, z.B. etwa 10 bis zu 30 Sekunden. Dies ist mittels
der Einrichtung 110 dadurch möglich, dass diese mindestens
eine solche Programmiereinrichtung 134 aufweist, die in
Anordnung übereinander
eine Vielzahl von in Folge angeordneten Stationen 0 bis 29 zum Empfang
jeweils eines Informationszeigers 11 hat, wobei jede Station
0 bis 29 jeweils eine nicht weiter gezeigte Programmiervorrichtung 136 zum
kontaktlosen Programmieren eines Informationsträgers 11 aufweist.
Bei dieser Einrichtung 110 sind die Informationsträger 11 z.B. mittels
einer angedeuteten Zufuhreinrichtung 13 in Pfeilrichtung 15 von
einer Seite der mindestens einen Programmiereinrichtung 134 in
jeweils zugeordnete einzelne Stationen 0 bis 29 einführbar, in
denen sie zum Programmieren in Ruhelage gehalten werden. Nach dem
Programmieren werden die Informationsträger 11 dann auf dieser
Seite oder, wie in 4 angedeutet ist, auf der anderen
Seite der Programmiereinrichtung 134, z.B. mittels der
angedeuteten Abfuhreinrichtung 14 aus der jeweiligen Station
0 bis 29 wieder abgegeben.
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Die
Besonderheit der mindestens einen Programmiereinrichtung 134 liegt
darin, dass diese etwa aufzugähnlich
mittels einer nur angedeuteten Antriebsein richtung 138 derart
bewegbar ist, dass bei einer Bewegung in einer Richtung gemäß Pfeil 139, z.B.
in Aufwärtsrichtung,
jede zweite, dritte oder n-te Station und bei einer dazu gegensinnigen
Bewegung gemäß Pfeil 140,
z.B. in Abwärtsrichtung,
ebenfalls jede zweite, dritte oder n-te Station, die zwischen bereits
belegten Stationen 0 bis 29 liegt, mit einem Informationsträger 11 belegt
wird, wobei in den belegten Stationen 0 bis 29 zwischenzeitlich
die Programmierung der ICs der Informationsträger 11 erfolgt. Nach
dem Programmieren ist die Programmiereinrichtung 134 in
gleicher Weise absatzweise bewegbar, wobei die programmierten Informationsträger 11 aus
den jeweiligen Stationen 0 bis 29 abgegeben werden und in die leeren
Stationen dann jeweils ein zu programmierender Informationsträger 11 eingeführt wird.
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Dabei
kann die Betriebsweise der Einrichtung 110 z.B. so gewählt werden,
dass bei einer Bewegung in Pfeilrichtung 139 z.B. jede
zweite Station und bei einer dazu gegensinnigen Bewegung in Pfeilrichtung 140 ebenfalls
jede zweite Station, die zwischen zwei bereits belegten Stationen
liegt, mit einem Informationsträger 11 belegt
wird, wobei in den belegten Stationen zwischenzeitlich die Programmierung
der ICs der Informationsträger 11 erfolgt.
Die Einrichtung 110 kann mittels der Antriebseinrichtung 138 z.B.
in Pfeilrichtung 139 so bewegt werden, dass über die
Zufuhreinrichtung 13 z.B. die Stationen 0, 2, 4, 6...28
mit Informationsträgern 11 gefüllt werden und
anschließend
bei gegensinniger Bewegung in Pfeilrichtung 140 z.B. die
Stationen 29, 27, 25...1 mit Informationsträgern 11 befüllt werden.
Während
dieser Zeit können
die in den anderen Stationen befindlichen Informationsträger 11 kontaktlos
programmiert werden. Die bereits programmierten Informationsträger 11 können dann
in 4 nach rechts hin aus den Stationen abgegeben
werden, wobei die Programmiereinrichtung 134 mittels der
Antriebseinrichtung 138 in Pfeilrichtung 139 so
bewegt wird, dass gleichzeitig ein Entleeren und Befüllen z.B.
der Stationen 0, 2, 4, 6, 8...28 geschieht. In dieser Zeit kann
in den anderen Stationen weiterhin die Programmierung der Informationsträger 11 erfolgen.
Nach der Programmierung dieser Informationsträger wird dann durch gegensinnige
Bewegung in Pfeilrichtung 140 der Programmiereinrichtung 134 ein
Entleeren nach rechts und gleichzeitiges Befüllen von links z.B. in der
Reihenfolge der Stationen 29, 27, 25, 23...1 vorgenommen.
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Diese
Einrichtung 110 ermöglicht
eine Bearbeitung von Informationsträgern 11 während einer sehr
langen Ruhezeit von z.B. 30 Sekunden und mehr. Diese Zeit reicht
aus, um z.B. Informationsträger 11 in
Form von Pässen
zentral komplett personalisieren zu können, wobei die Basisgeschwindigkeit einer
Bearbeitungseinrichtung bei der Passherstellung z.B. von 50 Pässen pro
Minute nicht reduziert werden muss.
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Bei
dem in 5 bis 7 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel
einer Einrichtung 210 zur Bearbeitung von Informationsträgern 11,
insbesondere von Pässen,
die mit Antennen verbundene integrierte Schaltkreise (ICs) enthalten,
sind für
die Teile, die den vorangegangenen Ausführungsbeispielen entsprechen,
gleiche Bezugszeichen verwendet, so dass dadurch zur Vermeidung
von Wiederholungen auf die Beschreibung der vorangegangenen Ausführungsbeispiele
soweit wie möglich
Bezug genommen ist.
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Während in 4 die
Programmiereinrichtung 134 ein etwa vertikal gerichtetes
und entlang einer vertikalen Bahn etwa aufzugähnlich geführtes und bewegtes Magazin 141 mit
den einzelnen Stationen 142 aufweist und dadurch die Informationsträger 11 entlang
einer Bahn vertikal übereinander
bewegt werden, kann bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
die Programmiereinrichtung auch ein in einer vertikalen oder horizontalen
Ebene ausgerichtetes Karussellmagazin aufweisen, das in der vertikalen
oder horizontalen Ebene hintereinander angeordnete Stationen aufweist.
Hierbei werden die einzelnen Informationsträger karussellartig entlang
einer Bogenbahn, z. B. Kreisbogenbahn, bewegt.
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Bei
dem in 5 bis 7 gezeigten dritten Ausführungsbeispiel
der Einrichtung 210 weist deren Programmiereinrichtung 134 ein
geradlinig und etwa horizontal gerichtetes und entlang einer horizontalen Bahn
geführtes
und bewegtes Magazin 141 mit den einzelnen Stationen 142 auf,
denen jeweils einzelne Programmiervorrichtungen 136 zugeordnet
sind. Die Informationsträger 11 werden
analog 4 mittels einer Zufuhreinrichtung 13 der
Progrommiereinrichtung 134 zugeführt und von dort mittels einer
Abfuhreinrichtung 14 abgeführt, wobei die Zufuhreinrichtung 13 und
Abfuhreinrichtung 14 z. B. ein Transportband 16 bzw. 17 jeweils
mit Mitnehmern 18 aufweisen. Bedarfsweise können die
Informationsträger 11, insbesondere
Pässe,
im aufgeklappten Zustand liegend mittels der Zufuhreinrichtung 13 zugeführt und mittels
der Abfuhreinrichtung 14 abgeführt werden, wobei im Bereich
der Übergabe
an die Programmiereinrichtung 134 ein Zusammenklappen derart
erfolgt, dass die Informationsträger 11,
insbesondere Pässe, dann
innerhalb einer vertikalen Ebene verlaufend hochkant der Programmiereinrichtung 134 zugeführt und
nach der Bearbeitung von dieser abgegeben werden.
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Wie
sich insbesondere aus 5 ergibt, ist das Magazin 141 zwischen
der Zufuhrbahn und der Abfuhrbahn quer zu diesen angeordnet und
bewegbar. Aufgrund der Zuführung
der Informationsträger 11,
insbesondere Pässe,
liegend im aufgeklappten Zustand werden diese nach dem Zuklappen
in den einzelnen Stationen 142 des Magazins 141 in
jeweiliger vertikaler Lage aufgenommen und gehalten.
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Das
Magazin 141 weist eine Grundplatte 250 und an
dieser gehaltene und davon abstrebende Seitenplatten 251 auf,
die in Abständen
aufeinanderfolgen, so dass Zwischenräume 252 zwischen jeweils zwei
Seitenplatten 251 gebildet sind, die zur Aufnahme jeweils
eines Informationsträgers 11 in
Hochkantstellung, also Vertikallage, ausgebildet sind. Aufgrund
dieser Anordnung ergibt sich in der Seitenansicht gemäß 7 eine
etwa kammartige Gestaltung. Die Informationsträger 11 sind somit
in platzsparender Weise in den Zwischenräumen 252 halterbar.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel
verläuft
die Grundplatte 250 oben, so dass die Zwischenräume 252 nach
unten offen sind, wodurch die Informationsträger 11 in den jeweiligen
Zwischenräumen 252 hängend halterbar
sind und darin jeweils mittels mindestens einer Klemmzange 253 hängend gehalten
werden. Die jeweilige Klemmzange 253 ist an einer Halterung 254 mit
Schließ-
und Öffnungsmechanismus der
Grundplatte 250 angeordnet.
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Jede
Seitenplatte 251 weist eine schematisch angedeutete Antenne 255 und
eine Abschirmung 256 auf, wobei jeder Seitenplatte 251 und
damit jeder Station 142, insbesondere jedem Zwischenraum 252,
eine Programmiervorrichtung 136 zugeordnet ist, mit der
die jeweilige Antenne 255 mittels einer angedeuteten elektrischen
Verbindungsleitung 257 in Verbindung steht.
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Das
Magazin 141 kann zum Antrieb in Pfeilrichtung 258 eine
nur schematisch angedeutete Antriebseinrichtung 138 aufweisen,
die z. B. einen Antriebsmotor 259 mit Antriebsritzel 260 und
eine Zahnstange 261 aufweist, die längs verlaufend am Magazin 141,
insbesondere der Grundplatte 250, angeordnet ist und vom
Antriebsritzel 260 in Pfeilrichtung 258 angetrieben
wird. Hierbei wird das Magazin 141 in Richtung quer zur
Flächenerstreckung
der Seitenplatten 251 bewegt.
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Vorteilhaft
kann es sein, wenn das Magazin 141, insbesondere deren
Grundplatte 250 mit den Seitenplatten 251, in
Bezug auf die Ebene der Zuführung
bedarfsweise bewegbar ist und hierzu mit der Grundplatte 260 in
einer Halterung 263 beidseitig gehalten ist, die ihrerseits
z.B. mittels Vertikalstützen 264 in
Vertikalrichtung gemäß Pfeil 262 bewegbar
ist.
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Im
Bereich des Magazins 141 ist etwa auf der Höhe der die
Informationsträger 11 transportierenden
Transportbahn eine untere Stützvorrichtung 265 vorgesehen,
mittels der der jeweilige Informationsträger 11 von der Transportbahn
abhebbar ist, bis die jeweilige Klemmzange 253 aktiviert
worden ist und der Informations träger 11 mittels letzterer
gehalten wird. Nach der Bearbeitung ist der Informationsträger 11 mittels
der Stützvorrichtung 265 wieder nach
unten auf die Transportbahn absenkbar. Die Stützvorrichtung 265 ist
mittels einer z.B. unterseitigen Antriebseinrichtung 266 drehbetätigbar sowie anhebbar
und absenkbar. Die Stützvorrichtung 265 ist
in Richtung des Magazins 141 mit Querabstand von der Transportbahn
angeordnet und weist eine Stützscheibe 267 auf,
die z.B. etwa sternförmig
ausgebildet ist und einzelne abstrebende Arme 268 hat, die
bei der Drehbetätigung
nacheinander taktweise als Unterstützungsglieder in den Bereich
zwischen der Transportbahn und einen Informationsträger 11 bewegbar
sind, wobei durch geringfügiges
Anheben der Informationsträger 11 von
der Transportbahn abgehoben wird und unterstützt wird, bis die Halterung mittels
aktivierter Klemmzange 253 geschieht. Nach der Bearbeitung
wird ein Informationsträger 11 nach Lösen der
Klemmzange 253 von einem der Arme 268 aufgenommen
und durch geringfügiges
Absenken der Stützvorrichtung 265 wieder
nach unten auf die Transportbahn abgesenkt.
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Die
mittels der Zufuhreinrichtung 13 z. B. aufgeklappt und
flach liegend zugeführten
Informationsträger 11,
insbesondere Pässe,
werden vor Übergabe
an die Programmiereinrichtung 134 von beiden Seiten her
zugeklappt und hochgeklappt, so dass die Informationsträger 11 dann
in vertikaler Ausrichtung hochkant vorliegen. Dann werden die Informationsträger 11 sobald
sie in den Bereich des Magazins 141 gelangen mittels der
Stützvorrichtung 265 angehoben
und mittels Aktivierung der jeweils zugeordneten Klemmzange 253 geklemmt
und auf diese Weise in die Zwischenräume 252 des Magazins 141 eingebracht.
Mittels der Programmiereinrichtung 134, insbesondere den
einzelnen Programmiervorrichtungen 136, erfolgt dann die
Bearbeitung der einzelnen Informationsträger 11 im Magazin 141.
Dabei kann hinsichtlich der Zuführung
und der Abführung
analog verfahren werden, wie anhand des Ausführungsbeispiels gemäß 4 für die dortige
Einrichtung 110 beschrieben ist, und zwar sowohl hinsichtlich
der Einbringung der Informationsträger 11 in die einzelnen Stationen 142 als
auch hinsichtlich der Programmierung und der Abgabe hinsichtlich
der Informationsträger 11 aus
den Stationen 142 und zurück auf die Abfuhreinrichtung 14.
Hierbei wird der jeweilige Informationsträger 11 von der Stützvorrichtung 265 unterseitig
nach Freigabe durch die Klemmzange 253 gestützt, übernommen
und durch Absenken der Stützvorrichtung 265 auf
die Transportbahn zurückgeführt. Die
Informationsträger 11 in
Form von Pässen,
die zunächst
noch zugeklappt und hochkant von der Programmiereinrichtung 134 zurück auf die
Abfuhreinrichtung 14 übergeben
werden, können
hiernach wieder in waagerechte Ausrichtung ausgeklappt werden.
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Die
Einrichtung 210 ist einfach, platzsparend, kostengünstig und
betriebssicher. Sie hat den besonderen Vorteil eines einfachen, übersichtlichen Aufbaus.