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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Gesenkschmieden, mit einer
einen Bär
und ein Gesenk aufweisenden Schmiedevorrichtung, wobei durch einen
Hammerschlag ein im Gesenk einliegendes Teil umgeformt wird, wobei
weiter in dem Gesenk eine Mehrzahl von Gravuren ausgebildet ist
und ein Rohling zunächst
in eine erste Gravur eingelegt wird und nachfolgend sukzessive weitere
Gravuren bis zu einer Endgravur durchläuft, und wobei weiter das Teil während der
Umformung durch einen Schmiedegreifer gegriffen ist.
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Beim
Schmieden ist es althergebracht, das zu schmiedende Teil mittels
einer Greifzange zu halten. Auch bei Durchführung des Verfahrens mit einer einen
Bär und
ein Gesenk aufweisenden Schmiedevorrichtung, also einem Hammer,
ist das im Gesenk einliegende Teil mittels eines Schmiedegreifers gehalten.
Hierdurch ist ein Verspringen des Werkstückes in der Gravur gehindert.
Bei Durchführung
des Verfahrens mittels Hämmer
wird das im Gesenk einliegende Teil, wenn mehrere Gravuren vorgesehen sind,
nach dem Schmieden von einer ersten Gravur sukzessive in die folgende
Gravur eingelegt, bis das zu schmiedende Teil die weiteren Gravuren
bis zu der Endgravur durchlaufen hat. Bei solchen als Hämmer ausgebildeten
Schmiedevorrichtungen wird die kinetische Energie des Bären zur
Umformung der Werkstücke
genutzt. Als Schmiedehämmer
kommen z. B. Fallhämmer,
hydraulische Hämmer
und auch Gegenschlaghämmer
zum Einsatz.
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Neben
den als Hammer ausgebildeten Schmiedevorrichtungen kennt man Schmiedepressen,
bei welchen die Druckkräfte
mittels eines weggesteuerten Pressenstößels übertragen werden. Hiermit lassen
sich gute Schmiedeergebnisse bei allerdings auch relativ hohen Anlagekosten
erreichen. Zudem lassen sich nicht so hohe Taktzahlen pro Zeiteinheit
erzielen wie bei einem Schmiedehammer.
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Aus
der
DE 31 29 482 C2 ist
eine Schmiedepresse mit einer Mehrzahl von in Durchsetzungsrichtung
nebeneinander ausgebildeten Gravuren bekannt. Es erfolgt ein automatischer
Transport der Werkstücke,
wobei jedoch nach Ablegen eines Werkstückes in eine Gravur die Transportvorrichtung
während
der Durchführung
des Schmiedevorgangs zurückgezogen,
also von dem Werkzeug getrennt ist. Ein vergleichbares Verfahren
und eine vergleichbare Schmiedepresse sind aus der
DE 199 58 846 A1 bekannt.
In diesem Zusammenhang ist es auch aus der
DE 33 23 359 C2 ist es allgemein
bekannt, bei einem Schmiedeverfahren Schmiedeteile automatisch zu handhaben.
Im Einzelnen wird hier die Anschmiedung eines Hilfskörpers vorgeschlagen,
die zum Angriff von Transportzangen und zum lagegenauen Positionieren
eines Schmiedeteils in einer Gravur dienen können.
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Ausgehend
von einem an einem Schmiedehammer praktizierten Schmiedeverfahren,
wie eingangs vorausgesetzt, beschäftigt sich die Erfindung zunächst mit
der Aufgabe, ein Verfahren zum Gesenkschmieden mit einer einen Bär und ein
Gesenk aufweisenden Schmiedevorrichtung anzugeben, das unter Nutzung
der allgemein günstigeren
Anlagekosten und hohen erreichbaren Taktzahlen einer solchen Vorrichtung
gleichwohl einen hohen Automatisierungsgrad ermöglicht, ohne Nachteile bei
der für
solche Vorrichtungen üblichen
Schmiedequalität
hinnehmen zu müssen.
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Weiter
beschäftigt
sich die Erfindung auch mit der Aufgabe, eine Vorrichtung zum Gesenkschmieden,
mit einem Bär
und einem Gesenk, anzugeben, die unter Nutzung der günstigen
Anlagekosten einer solchen Vorrichtung ein Schmieden mit einem hohen
Automatisierungsgrad und hohen erreichbaren Taktzahlen ermöglicht,
ohne dass Nachteile bei der Qualität in Kauf zu nehmen sind.
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Hinsichtlich
des Verfahrens ist die genannte Aufgabe zunächst und im Wesentlichen beim
Gegenstand des Anspruches 1 gelöst,
wobei darauf abgestellt ist, dass bei jedem Hammerschlag in einer Mehrzahl
von Gravuren ein Teil aufgenommen ist, bei im Hinblick auf eine
Belastung des Bären
symmetrischen Verteilung zwischen belegten und nicht belegten Gravuren,
welche Teile jeweils während
der Umformung durch den Schmiedegreifer gegriffen sind, und nach
jedem Hammerschlag eine sukzessive Versetzung der Teile in eine
weitere Gravur vorgenommen wird unter Herausnahme eines Teils aus
der Endgravur oder der letzten vor der Endgravur durch ein Teil
belegten Gravur, und Einlegen des Rohlings in die erste zu belegende
Gravur. Bevorzugt ist es, dass bei jedem Hammerschlag in jeder Gravur
ein Teil aufgenommen ist, welches jeweils während der Umformung durch den
Schmiedegreifer gegriffen ist und nach jedem Hammerschlag sukzessive
in die zur Endgravur hin benachbarte Gravur versetzt wird. Hierbei
dann auch jeweils ein Teil aus der Endgravur herausgenommen wird
und ein weiteres Teil in die erste Gravur eingelegt wird. Allerdings
ist es auch bei den hier beschriebenen Verfahren möglich, wie grundsätzlich für eine Schmiedepresse
in der bereits genannten
DE
31 29 482 C2 erläutert,
gewisse Gravuren immer zu überspringen,
dies auch im Wechsel, so dass in bestimmten Rhythmus alle Gravuren
belegt werden, jedoch nicht gleichzeitig. Dies bei Beachtung der
im Hinblick auf einen Bären
gewünschten
möglichst
gleichmäßigen Belastung
zur Schonung der Führungen.
Wesentlich ist, dass nach dem hier beschriebenen Verfahren der Hammer
ständig praktisch
gleichmäßig belastet
ist. Dies resultiert nicht nur in einer geringeren Belastung der
Führungen,
sondern wirkt sich auch qualitativ vorteilhaft auf das Schmiedestück aus.
Hierbei wird das Verfahren in grundsätzlich insoweit bekannter Weise,
mit ständigem
Gegriffensein der Schmiedestücke,
durchgeführt.
Aufgrund der beschriebenen gleichmäßigen Belastung des Schmiedehammers
ist nicht nur ein reduzierter Verschleiß an den Führungen festzustellen, sondern
ist auch der Schmiedeversatz an den Schmiedestücken im Vergleich zu den bekannten Verfahren
nicht erhöht,
in der Regel sogar reduziert.
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Bevorzugt
eignet sich das beschriebene Verfahren dazu, Schmiedeteile wie Zangenhälften zu schmieden.
Grundsätzlich
eignet es sich aber auch für
sonstige Schmiedeteile. Insbesondere für solche Teile, welche gegenüber der
Breite eine größere Länge besitzen.
So kann es sich bspw. auch um Teile wie Pleuel oder Nockenwellen
handeln.
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Wird
das Verfahren auf einer zwei Führungssäulen aufweisenden,
eine Zweiständerbauart
bildenden Schmiedevorrichtung durchgeführt, besteht die Möglichkeit,
dass die von den Gravuren aufgenommenen Teile in einer Verbindungslinie
der Führungssäulen nebeneinander
angeordnet sind und auf dieser Verbindungslinie sukzessive versetzt
werden. Dann ist das Gesenk so ausgerichtet wie bei an sich bekannten, üblich eingesetzten
Verfahren. Jedoch ist demgegenüber
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
sichergestellt, dass bei dem Hammerschlag eine Vielzahl von Gravuren,
im Hinblick auf die Belastung des Bären in symmetrischer Weise,
belegt sind und nicht nur eine wie beim Stand der Technik. Eine
günstige
erfindungsgemäße Alternative
besteht darin, das Verfahren so auszulegen, dass die zu schmiedenden Teile
bzw. "Piller" auf möglichst
kurzem Weg zulaufen und am Ende des Schmiedevorganges ohne Lageänderung
abgelegt werden können.
Hierzu sind die Gravuren in einer Verbindungslinie der Führungssäulen liegenden
Reihe nebeneinander angeordnet, und die Teile werden in Richtung
dieser Nebeneinanderanordnung sukzessive fortbewegt. Die Teile selbst
liegen damit in der Verbindungslinie bzw. parallel hierzu. Im Einzelnen
sieht dies so aus, dass die aus der Endgravur entnommenen und/oder
die in die Erstgravur eingelegten Teile in einer zur Durchsetzungsrichtung
parallelen Richtung zu- und/oder aufgeführt werden. Erfindungsgemäß bietet
es sich dabei an, dass die zu- und/oder abgeführten Teile auf der unmittelbar
an die Schmiedevorrichtung heranreichende Trans portvorrichtung mittels
einer dieser zugeordneten Erwärmungsanlage
temperiert werden. Die Schmiedeteile werden somit auf die erforderliche Temperatur
gebracht, die zum Bearbeiten der Teile notwendig ist. Um das sukzessive
Versetzen der Teile günstig
vornehmen zu können,
werden die Teile jedenfalls in dem Gesenk von Gravur zu Gravur durch gleichzeitiges
Anheben und Ablegen an ihren gegenüberliegenden Endbereichen transportiert.
Beispielsweise kann dies mittels einfach gestaltbarer Kurbel-Ausheber
von Gravur zu Gravur bzw. von Nest zu Nest erfolgen. Als Angriff
der Teile dienen deren Endbereiche. Der Zugriff an dem Teil erfolgt
von unten her. Ein störungsfreies
Durchführen
des Verfahrens resultiert daraus, dass der Transportrhythmus der Teile
mit der Schmiedefrequenz synchronisiert ist. Sodann gestattet es
das erfindungsgemäße Verfahren,
dass dasselbe Teil zwei- oder mehrfach in einer formgleichen Gravur
geschmiedet wird, wobei diese Gravuren voneinander gesondert sind
und in Durchsetzungsrichtung aufeinanderfolgend durchsetzt werden.
Es sind also gleiche und nicht gleiche Gravuren in unregelmäßiger Abfolge
vorgesehen. Im Hinblick auf die Möglichkeit, nur einen Teil der
Gravuren, wenn auch in symmetrischer Weise, bei jedem Hammerschlag
zu belegen, können
also auch mehrere gleiche Gravuren nebeneinander oder in symmetrischer
Abfolge zueinander vorgesehen sein, als es die Bearbeitungsgänge an sich
erfordern. Das zwei- oder
mehrfache Schmieden ein und desselben Teils in den formgleichen
Gravuren kann beispielsweise zu einer besseren Oberfläche und
zu einer höheren
Maßgenauigkeit
führen.
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Die
Schmiedevorrichtung kann den an sich bewährten Aufbau beibehalten. Durch
das Belegen der Gravuren in im Hinblick auf die Belastung symmetrischer
Weise bzw. sämtlicher
Gravuren mit Teilen werden die Führungen
gleichmäßig belastet. Während der
Zurückbewegung
des Bären
nach jedem Hammerschlag werden die bezüglich aller Gravuren gleichzeitig
einliegenden Teile, bis auf ein in der Endgravur oder der letzten
vor der Endgravur belegten Gravur einliegendes Teil, zugleich in
die in Durchsetzungsrichtung benachbarte oder nächst vorgesehene Gravur transportiert.
Das Gesenk kann mindestens zwei formgleiche Gravuren nebeneinander
ausbilden. Ferner kann das die Gravuren in Nebeneinanderlage aufweisende
Gesenk eine unterschiedliche Ausrichtung zur Verbindungslinie der Führungssäulen aufweisen.
Es sind hierbei insbesondere zwei Möglichkeiten gegeben. Die eine
Möglichkeit
besteht darin, dass die Gravuren in einer Verbindungslinie der Führungssäulen nebeneinander angeordnet
sind. Andererseits können
die Gravuren auch quer zu der Verbindungslinie der Führungssäulen in
einer Reihe nebeneinander angeordnet sein. Eine vorteilhafte Ausgestaltung
zeichnet sich dadurch aus, eine Transportvorrichtung für die in
die Erstgravur einzulegenden und/oder aus der Endgravur zu entnehmenden
Teile vorzusehen, wobei eine parallele Transportrichtung zur Durchsetzungsrichtung
gegeben ist. Diese Ausrichtung gestattet es, dass die Transportvorrichtung
zum Zu- und/oder Abführen
der Teile unmittelbar an die Schmiedevorrichtung heranreicht und
die Transportvorrichtung im Zuführ-
und/oder Abführbereich
eine Erwärmungsanlage
zum Temperieren der Teile aufweist. Um die Teile von einer Gravur
in die andere legen zu können,
besitzt das Gesenk eine Fördereinrichtung
zum Anheben, Fördern
und Ablegen der Teile von Gravur zu Gravur durch Angriff an gegenüberliegenden
Endbereichen der Teile. Diese Fördereinrichtung
ist abgestimmt auf die Arbeitsweise des Bären, so dass ein mit der Schmiedefrequenz
synchronisierter Transportrhythmus der Teile realisierbar ist.
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Unabhängig davon,
ob bei jedem Hammerschlag alle Gravuren oder nur, in symmetrischer
Weise, ein Teil der Gravuren mit einem Teil belegt ist, ist hinsichtlich
der Transportvorrichtung bevorzugt vorgesehen, dass unabhängig von
der Belegung bei jedem Hammerschlag zu jeder Gravur ein Schmiede- und
ein Transportgreifer zugeordnet ist.
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Hinsichtlich
der Werkzeugkosten und der Verfahrensweise erweist es sich von Vorteil,
dass die Schmiede- und/oder Transportgreifer außerhalb einer Grund fläche des
Gesenks angeordnet sind. Sowohl das Gesenk als auch die Schmiede- und/oder Transportgreifer
stellen voneinander unabhängige Baueinheiten
dar, so dass jede für
sich optimal gestaltet sein kann. Der Einsatz eines Schmiedehammers
gegenüber
einer Schmiedepresse bringt den Vorteil eines kostengünstigen
Aufbaues der Schmiedevorrichtung. Insbesondere empfiehlt sich der
Einsatz eines Fallhammers als Hammer. Das bedeutet, dass bei Bewegung
des Bären
auf das Schmiedestück
zu die Erdbeschleunigung wirkt, während das Anheben mittels eines
Huborgans erfolgt. Erfindungsgemäß kann der
Hammer ein Gegenschlaghammer sein. In diesem Fall bewegen sich der
Unter- und Oberbär
gegenläufig,
so dass Stoßverluste
und Fortpflanzung des Stoßes
im Boden völlig
vermieden werden. Die Schmiede- und Transportgreifer müssten dann
hinsichtlich ihres Niveaus den Schmiedewerkzeugen zugeordnet werden.
Die Gegenschlaghämmer
können
sogar eine Vereinfachung hinsichtlich der Greif- und Fördereinrichtung
bringen, weil sie mehr Raum bieten. Besonders für das Schmieden von Kurbelwellen
sind dann solche Gegenschlaghämmer
von Vorteil. Hervorzuheben ist ferner der Sachverhalt, dass das
Schmiedeteil während
des Schmiedens ständig
gegriffen ist, sei es durch den Schmiedegreifer oder den Transportgreifer.
Geschieht dies durch den Transportgreifer, so erfüllt dieser
sogar eine Doppelfunktion. Hinsichtlich ihrer Zuordnung zum Hammer
ergeben sich Vorteile dadurch, dass die Führungssäulen in Höhe des Untergesenks eine dem
Gesenk zugewandte Ausnehmung aufweisen zur Aufnahme der Schmiede- und/oder
Transportgreifer. Im Übrigen
sind die Greifer so ausgestaltet, dass die bei einem Schmiedeschlag
sich ändernde
Geometrie der Greifenden bzw. deren Ausrichtung berücksichtigbar
ist. Hierzu können
die Schmiedegreifer bspw. gelenkig aufgehängte Greifköpfe oder federnd nachgebende
Greifköpfe aufweisen.
Bis zu einem gewissen Ausmaß kann auch
ein Rutschen der Piller in den Greifenden toleriert sein. Schließlich ist
noch hervorzuheben, dass die Schmiede- und/oder Transportgreifer
hammerfest ausgebildet sein können.
Aufgrund dieser Gegebenheit ist es von Vorteil, dass die Schmiede-
und/oder Transportgreifer bei jedem Schmiedeschlag die Bewegung
des Schmiedehammers mitmachen.
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Nachstehend
werden mehrere Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
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1 eine
Ansicht einer Schmiedevorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
zur Durchführung
des Verfahrens;
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2 in
schematischer Darstellung einen Schnitt nach der Linie II-II in 1;
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3 eine
schematische Darstellung des unteren Gesenks in Vorderansicht;
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4 die
Ansicht gemäß Pfeilrichtung
IV in 3;
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5 in
schematischer Draufsichts-Darstellung eine Schmiedevorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform;
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6 einen
Längsschnitt
durch eine Gravur eines Gesenks mit abgewandelter, nach einem Doppel-Zangen-Prinzip
arbeitender Fördereinrichtung bei
noch in der Gravur einliegendem Teil;
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7 eine
Folgedarstellung der 6, wobei das Teil mittels der
Transportzangen aus der Gravur herausgehoben ist und die Greifzangen
sich in ihrer Freigabestellung befinden;
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8 eine
der 1 vergleichbare Ansicht der Schmiedevorrichtung
ge mäß der dritten
Ausführungsform;
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9 einen
Querschnitt durch die Schmiedevorrichtung oberhalb des unteren Gesenks
und
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10 eine
Querschnittsdarstellung im Bereich der in Anlagestellung befindlichen
Transport- und Schmiedegreifer.
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Die
Ausführungsbeispiele
sind im Hinblick auf eine Durchführung
des Verfahrens beschrieben, bei welchem bei jedem Hammerschlag in
jeder Gravur ein Teil aufgenommen ist.
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Gemäß der ersten
Ausführungsform
nach den 1 bis 4 ist die
Schmiedevorrichtung zur Durchführung
des Verfahrens mit der Ziffer 1 bezeichnet. Die Schmiedevorrichtung 1 besitzt
zwei parallel zueinander angeordnete Führungssäulen 2, 3. Letztere
gehen von einer Schabotte bzw. einer Grundplatte 4 aus,
die sich ihrerseits über
eine Zwischenlage 5 an einem Fundament 6 abstützt.
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Die
Führungssäulen 2, 3 nehmen
zwischen sich einen in Höhenrichtung
verlagerbaren Bär 7 auf, an
welchem ein Antrieb 8 angreift.
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Zwischen
den Säulen 2, 3 trägt die Grundplatte 4 ein
unteres Gesenk 9, welches dort mit nicht dargestellten
Mitteln befestigbar ist. In Gegenüberlage zu dem unteren Gesenk 9 ist
der Bär 7 an
seiner Unterseite mit einem oberen Gesenk 10 ausgestattet.
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Das
Gesenk 9 hat einen rechteckigen Grundriss und bildet an
seiner Oberseite eine Mehrzahl von Gravuren a, b, c, d und e in
Nebeneinanderlage aus. Bezüglich
der Gravur a handelt es sich um die erste Gravur und bezüglich der
Gravur e um die Endgravur. Die Gravuren a bis e dienen zur Aufnahme
von umzuformenden Teilen T. Die Durchsetzungsrichtung x der in die
Gravuren a bis e eingelegten Teile verläuft quer zur Verbindungslinie
der Führungssäulen 2, 3. Es
ist eine solche Nebeneinanderlage der Gravuren a bis e vorgesehen,
dass diese in der Regel gleichen Abstand zueinander besitzen. Die
mit den Gravuren a bis e zusammenwirkenden Gegengravuren (diese sind
nicht dargestellt) des Obergesenks führen bei einem Hammerschlag
zu einem Umformen der in den Gravuren a bis e eingelegten Teile
T.
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Wie
aus der Draufsichtsdarstellung ersichtlich ist, wird in die erste
Gravur a bei Betrieb der Schmiedevorrichtung 1 ein Rohling
R eingelegt. Dieser stellt nach Einlegen in die erste Gravur a also
ein zu verformendes Teil T dar. Zum Zu- und Abführen der Teile T dient eine
unmittelbar an die Schmiedevorrichtung heranreichende Transportvorrichtung 11,12,
welche von zwei Teilstrecken gebildet ist. Die Transportvorrichtung 11 reicht
bis an die Seite des Gesenks 9 heran, welche die erste
Gravur a ausbildet. Die Transportvorrichtung 12 ist der
Endgravur e benachbart. Auf dieser werden die fertig geschmiedeten
Teile abgefördert.
Das bedeutet, dass die in die Erstgravur a eingelegten Teile und
die aus der Endgravur e entnommenen Teile in einer zur Durchsetzungsrichtung
x des Gesenks 9 parallelen Richtung zu- und abgeführt werden.
Gegebenenfalls könnte ein
Abführen
der fertig geschmiedeten Teile auch mit einer anders gestalteten
Transportvorrichtung geschehen.
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Aus 2 ist
ersichtlich, dass der unmittelbar an die Schmiedevorrichtung 1 heranreichenden Transportvorrichtung 11 eine
mit strichpunktierten Linien angedeutete Erwärmungsanlage 13 zugeordnet ist.
Dadurch ist sichergestellt, dass die Rohlinge stets mit der vorschriftsmäßigen Temperatur
in die Erstgravur a eingelegt werden. Der Einsatz einer Erwärmungsanlage
wäre auch
an der Transportvorrichtung 12 möglich, um für eine etwaige Weiterbearbeitung die
fertig geschmiedeten Teile zu temperieren.
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Aus
der Draufsichtsdarstellung gemäß 2 ist
ersichtlich, dass die in die Gravuren a bis e eingelegten Teile,
ausgehend von der Erstgravur a, kontinuierlich in eine Endform in
der Gravur e gebracht werden. Beim Ausführungsbeispiel sind die Gravuren a
bis e so gestaltet, dass in ihnen Zangenhälften geschmiedet werden können, wie
sie bei Wasserpumpenzangen verwendet werden. Beispielsweise können die
Gravuren b und c formgleich gestaltet sein, so dass dasselbe Teil
T zweifach in einer formgleichen Gravur geschmiedet wird. Wie der
Zeichnung zu entnehmen ist, werden diese beiden Gravuren b und c
in Durchsetzungsrichtung aufeinanderfolgend durchsetzt.
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Die
Längserstreckung
der Gravuren a bis e verläuft
quergerichtet zu den Längsseiten
des Gesenkes 9. Jeder Längsseite
ist je eine Fördereinrichtung 14 zugeordnet.
Dieselben sind in ihrem Aufbau identisch, so dass nachstehend ausschließlich eine erläutert wird.
Jede Fördereinrichtung 14 besitzt
zwei gelenkseitig gelagerte Kurbelarme 15 mit parallel
zu den Gravuren a bis e ausgerichteten Drehachsen 16. Der
eine Kurbelarm 15 ist der Erstgravur a und der andere der
Endgravur e benachbart. An den Kurbelarmen 15 vorgesehene
Kurbelzapfen 17 lagern Lenker 18, die ihrerseits
mit ihrem Lenkerende 19 an einer außerhalb des Gesenks 9 in
Längsrichtung
geführten
Förderstange 20 festgelegt
sind. Somit sind zwei Förderstangen 20 vorgesehen,
die sich nahe der Längsseiten
des Gesenks 9 bewegen.
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Nach
Anlaufen der Schmiedevorrichtung stellt sich der Zustand ein, dass
sämtliche
Nester bzw. Gravuren a bis e mit Teilen T belegt sind. Dies führt dazu,
dass bei einem Hammerschlag eine gleichmäßige Belastung am Bär 7 auftritt,
was sich günstig
auf dessen Führung
auswirkt und weitgehend zu keinem Schmiedeversatz an den der Verformung
ausgesetzten Teile führt.
In gleicher Weise wirkt sich dies günstig auf die Gesenkführung aus. Während eines
Hammerschlages befinden sich die Förderstangen 20 in
einer entsprechenden Position, vergleiche 4. In dieser
liegen die Teile T mit ihren gegenüberliegenden Endbereichen 35 in
nach oben offenen Transportnischen 21 der Förderstangen 20 ein.
Zusätzlich
wirken eingesteuerte Widerlager 27 auf die als Greifenden
gestalteten Endabschnitte 35 der Teile T. Während des
Rückhubes
des Bären 7 werden
durch drehende Verlagerung der Kurbelarme 15 im dargestellten
Drehsinn nach vorangegangener Aussteuerung der Widerlager 27 die
Förderstangen 20 angehoben
und damit die Teile T aus ihren Gravuren a bis e ausgehoben, um
in die in Durchsetzungsrichtung benachbarte Gravur eingelegt zu
werden. Dies gilt nicht für
das in der Endgravur e einliegende Teil, da dieses dann der abführenden
Transportstrecke 12 zugeordnet wird. Gleichzeitig mit diesem
Vorgang wird, von der Transportstrecke 11 kommend, ein
neuer Rohling in die erste Gravur a eingelegt. Auf diese Weise sind
bei jedem Hammerschlag sämtliche Gravuren
mit je einem Teil bestückt,
welche Teile sukzessive das Gesenk durchlaufen. Um dieses störungsfrei
durchführen
zu können,
ist der Transportrhythmus der Teile mit der Schmiedefrequenz synchronisiert.
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Gemäß der zweiten
Ausführungsform
nach 5 tragen gleiche Bauteile gleiche Bezugsziffern. Abweichend
sind nun die Gravuren a bis e des Gesenkes 9' in einer Verbindungslinie der
Führungssäulen 2, 3 nebeneinander
angeordnet. Das bedeutet, dass die von den Gravuren aufgenommenen
Teile während
des Schmiedens auf dieser Verbindungslinie sukzessive versetzt werden.
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Es
ist sodann eine Transporteinrichtung 11 ähnlich wie
bei der vorangegangenen Ausführungsform
vorgesehen. Um den in Förderrichtung
ersten Rohling R bestimmungsgemäß an die
erste Gravur a übergeben
zu können,
ist der Transporteinrichtung 11 eine Wendestation S zugeordnet,
welche entsprechend der Schmiedefrequenz jeweils den entsprechenden
Rohling R um 90° dreht
und dessen Einschub in die erste Gravur a erlaubt. Auch bei dieser Version
ist eine Erwärmungsanlage 13 vorgesehen, mittels
welcher die der Schmiedevorrich tung 1 zugeführten Rohlinge
auf die vorschriftsmäßige Temperatur
gebracht werden.
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Dargestellt
ist ferner bei dieser Version eine Transporteinrichtung 12 zum
Abtransportieren der fertig geschmiedeten Teile.
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Die 6 und 7 betreffen
eine abgewandelt gestaltete, dem Gesenk 9 zugeordnete Fördereinrichtung 22.
Diese arbeitet nach dem Doppel-Zangen-Prinzip. Es sind also zwei
Transportzangen 23, 24 in Übereinanderlage angeordnet.
Letztere sind der betreffenden Gesenkseitenfläche benachbart. Diese wird überragt
von dem Ende 35 des in eine Gravur eingelegten Teiles T.
Jenseits der Transportzangen 23, 24 befinden sich
Schmiedezangen 25, 26, die ebenfalls an dem Ende 35 in
Greifanlage treten können.
Während
die Schmiedezangen 25, 26 nur eine Öffnungs-
und Schliessbewegung gemäß Pfeilrichtung
ausüben,
können
die Transportzangen 23, 24 in ihrer Geschlossenstellung 23, 24 eine Transportbewegung
längs der
Gesenkseitenfläche durchführen.
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Im
Einzelnen arbeitet die Fördereinrichtung 22 wie
folgt:
Während
des Hammerschlages fassen die Greifzangen 25, 26 das
Ende 35 eines in einer Gravur einliegenden Teiles T, während die
Transportzangen 23, 24 von dem Ende 35 gelöst und sich
in einer Abstandsstellung zu diesem befinden, vgl. 6.
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Nach
erfolgtem Hammerschlag öffnen
die Schmiedezangen 25, 26. Einhergehend treten
die Schmiedezangen 23, 24 in Anlagestellung zu
dem Ende 35, so dass anschließend mittels der eine Förderbewegung
ausführenden
Transportzangen 23, 24 das aus der Gravur ausgehobene
Teil T in eine benachbarte Gravur eingelegt werden kann. Während des Öffnens der
Transportzangen 23, 24 treten dann die Schmiedezangen 25, 26 in
Anlage zu dem Ende 35.
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Gemäß der dritten
Ausführungsform
nach den 8 bis 10 tragen
gleiche Bauteile gleiche Bezugsziffern.
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Abweichend
gegenüber
der ersten Ausführungsform
sind nun beiderseits des unteren Gesenks 9 eine Fördereinrichtung 22 bildende
Schmiedegreifer 28 und Transportgreifer 29 vorgesehen.
Ferner besitzen die Führungssäulen 2, 3 auf
Höhe des
Untergesenks 9 eine diesem zugewandte Ausnehmung 30 zur
Aufnahme der Schmiede- und Transportgreifer 28, 29.
Letztere sind hammerfest ausgebildet und machen daher bei jedem
Schmiedeschlag die Bewegung der in Gestalt eines Schmiedehammers
gestalteten Schmiedevorrichtung 1 mit. Wie auch bei der ersten
Ausführungsform
ist der Hammer ein Fallhammer. Sodann verläuft wie bei der ersten Ausführungsform
die Längserstreckung
der Gravuren a bis e quergerichtet zu den Längsseiten des Gesenks 9.
Jeder Längsseite
sind zwei übereinander
angeordnete Transportbalken 31, 32 zugeordnet,
welche ihrerseits Träger
der Transportgreifer 29 sind. Die Transportbalken 31, 32 werden
so gesteuert, dass sie eine Längsbewegung
in Richtung des Durchlaufes der Teile ausführen können. Ferner sind die Transportbalken 31, 32 aufeinander
zu verlagerbar. Sowohl das untere als auch das obere Gesenk 9, 10 sind
mit fünf
hintereinander liegenden Gravuren a, b, c, d und e ausgestattet.
Demgegenüber
gehen von den Transportbalken 31, 32 jeweils sechs
Transportgreifer 29 aus. Der Abstand der Transportgreifer 29 zueinander
entspricht dem Abstand der Gravuren zueinander. Daher ist es möglich, dass
der zuführenden Transportstrecke 11 zugeordnete
Greifer 29 ein dort ankommendes Teil aufnehmen können.
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Wie
aus 10 ersichtlich ist, sind die unteren Transportgreifer 29 Träger von
Auslegern 33. Jeder Ausleger 33 stützt sich über eine
Druckfeder 34 an dem Transportbalken 32 ab. Der
Federweg der unteren Greifer 29 ist so ausgelegt, dass
aus der Anlagestellung an den Enden 35 der Teile T, welche
Enden 35 als Greifenden dienen, ein geringer Aufwärtshub durchführbar ist
unter Erzielung einer gewissen Spannwirkung.
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Auf
Höhe der
Gravuren sind diesen je zwei Schmiedegreifer 28 zugeordnet.
Jeder Schmiedegreifer 28 ist in Doppelpfeilrichtung gemäß 10 verlagerbar
und demnach in Anlagestellung zu den Greifenden 35 der
Teile bringbar. Zusätzlich
vermag jeder Greifer 28 eine Drehbewegung um eine lotrechte
Achse 36 auszuführen.
Die die Greifenden 35 beaufschlagenden Anlageflächen 37 verlaufen
parallel zueinander und sind glatt gestaltet.
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Der
Transportrhythmus der Teile T ist mit der Schmiedefrequenz synchronisiert.
Entsprechend erfolgt auch eine Steuerung der Schmiedegreifer 28, welche
aus einer Freigabestellung – strichpunktiert dargestellt – in eine
Anlagestellung zu den Greifenden 35 treten. Ist dies geschehen,
wird der Hammerschlag durch Abwärtsverlagerung
des Bären 7,
vgl. 10, durchgeführt.
Das bedeutet, dass während des
Schmiedens das Schmiedestück
T ständig
gegriffen ist und demgemäß sich in
einer kontrollierten Stellung befindet. Während dieses Vorganges können die
Transportgreifer 29 ebenfalls in Anlage an den Greifenden 35 verbleiben.
Es wäre
jedoch auch möglich,
dass während
des Schmiedens die Transportgreifer 29 eine Abstandsstellung
zu den Greifenden 35 einnehmen.
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Insbesondere
ist aus 9 und 10 zu ersehen,
dass die Enden der Piller bzw. der Teile T einen seitlichen Überstand über das
Gesenk 9 haben. Die Überstände bilden
die vorerwähnten
Greifenden 35. Die Teile bzw. Piller können als Rundmaterial gestaltet
sein. Es ist jedoch auch der Einsatz bspw. von Flachmaterial möglich. Sodann
kann auch eine gewisse Massenverteilung bzgl. der Piller vorgesehen sein,
also eine Vorverformung derselben.
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Aus 9 ist
zu erkennen, dass sich bei jedem Schmiedeschlag auch die Geometrie
der Greifenden 35 bzw. deren Ausrichtung ändert. Die Schmiedegreifer 28 sind
in der Lage, eine solche Änderung
aufnehmen zu können.
Bei einer Änderung der
Geometrie rutschen die von den Schmiedegreifern 28 kraftschlüssig gehaltenen
Greifenden 35 zwischen den Anlageflächen 37 in die entsprechende Lage.
Es ist daher Gewähr
gegeben, dass während des
Schmiedevorganges dennoch die Schmiedestücke kontrolliert erfasst sind.
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Zusätzlich ist
es möglich,
dass während
des vorgeschilderten Vorganges die Schmiedegreifer 28 um
die Vertikalachse 36 verschwenken können, um eine Anpassung bzgl.
der Ausrichtung der Greifenden zu erhalten. In der Freigabestellung
der Schmiedegreifer 28 kehren dann diese wieder in ihre
Ausgangsstellung zurück.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.