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Die
Erfindung betrifft einen Wärmetauscher, und
zwar insbesondere einen Wärmetauscher
für eine
Heizungs- oder Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges.
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Es
ist bereits – zumindest
der Anmelderin – ein
Wärmetauscher
für Kraftfahrzeuge
bekannt, der einen mit einem separat gefertigten Boden versehenen
ersten Sammler aufweist. Bei diesem bekannten Wärmetauscher ist der erste Sammler
mittels einer Längstrennwand
in Kammern unterteilt. Die Längstrennwand
ragt dabei im Inneren des ersten Sammlers bis zu dessen Boden. Dieser
bekannte Wärmetauscher
weist einen Rohr-Rippen-Block mit einer Vielzahl von einstückig ausgebildete
Flachrohren auf, die im Bereich ihres ersten Endes in Öffnungen
des Sammlerbodens eingesteckt sind. Diese Flachrohre weisen dabei
jeweils zwei – ihrerseits ebenfalls
flachrohrartig gestaltete – Teilflachrohre auf,
die mittels eines jeweiligen, zwischen den Teilflachrohren positionierten
Verbindungssteges verbunden sind. Die Teilflachrohre schließen dabei
an ihrem ersten Ende bündig
ab. Der jeweilige Verbindungssteg eines Flachrohres schließt an diesem
ersten Ende ebenfalls bündig
mit den Teilflachrohren ab, und zwar derart, dass am ersten Ende
der Abschluss der beiden Teilflachrohre des jeweils gleichen Flachrohres
sowie Abschluss des diese Teilflachrohre verbindende Verbindungsstegs
jeweils vollständig
in einer senkrecht zur Flachrohrlängsachse gelegenen Ebene liegen.
Für jeden
dieser Verbindungsstege weist die Längstrennwand einen Schlitz
auf der dem Rohr-Rippenblock zugewandten Seite auf. In diese Schlitze
sind die Verbindungsstege eingesteckt, so dass die Teilflachrohre
des gleichen Flachrohres in verschiedene Kammern des ersten Sammlers
münden.
Im Bereich der Schlitze bzw. der in diese eingesteckten Stegen werden
die Stege mit der Längstrennwand
derart verlötet,
dass in diesem Bereich die beiden Kammern des ersten Sammlers gegeneinander
abgedichtet sind. Die Flachrohre münden mit ihren zweiten, den
ersten Enden gegenüberliegenden,
Enden in einen zweiten Sammler, wobei in diesem zweiten Sammler
eine Strömungsverbindung zwischen
den Teilflachrohren der jeweils gleichen Flachrohre gebildet wird.
Das Fluid kann dann über eine
Kammer des ersten Sammlers in erste Teilflachrohre strömen, im
zweiten Sammler umgelenkt werden, und über die zweiten Teilflachrohre
in die zweite Kammer des ersten Sammlers strömen. Es hat sich gezeigt, dass
die fertigungstechnischen Anforderungen bei der Herstellung derartiger
oder ähnlicher Wärmetauscher
recht hoch sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Wärmetauscher zu schaffen, der
betriebssicher ist und sich auf einfache Weise fertigen lässt.
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Erfindungsgemäß wird insbesondere
ein Wärmetauscher
gemäß Anspruch
1 oder gemäß Anspruch
3 vorgeschlagen. Ferner wird erfindungsgemäß insbesondere ein Verfahren
zur Herstellung eines Wärmetauschers
gemäß Anspruch
18 vorgeschlagen. Bevorzugte Gestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß ist insbesondere
ein Wärmetauscher
mit einem ersten Sammler und einem Rohr-Rippen-Block oder Rohr-Block
vorgesehen. Mittels einer im erstem Sammler angeordneten Längstrennwand
werden im ersten Sammler getrennte Kammern gebildet. Der Rohr-Rippen-Block bzw.
Rohr-Block – im folgendem
wird kurz von Block gesprochen – weist
mehrere Rohre bzw. Rohreinrichtungen auf, die in den ersten Sammler
münden.
Diese Rohre bzw. Rohreinrichtungen sind an der Längstrennwand fixiert. Vorzugsweise
sind sie dort verlötet.
Die Längstrennwand
weist Schlitze auf, und zwar insbesondere Schlitze, die auf der
dem Rohrblock zugewandten Seite angeordnet sind und eine offene
Seite aufweisen. Die Rohre bzw. Rohreinrich tungen, die in ersten
Sammler münden,
sind vorzugsweise in einen Rohrboden bzw. in (Durchgangs)Öffnungen
eines Rohrbodens eingesteckt. Ein solcher Rohrboden ist besonders
bevorzugt separat vom verbleibendem Sammler gefertigt und an diesem
beispielsweise verlötet.
Erfindungsgemäß ist insbesondere
vorgesehen, dass die Rohre bzw. Rohreinrichtungen des Blocks Schlitze
oder Absätze
aufweisen, welche jeweils im Bereich eines jeweiligen Schlitzes der
Längstrennwand
positioniert sind. Dies kann insbesondere so sein, dass eine Überlappung
bzw. Überschneidung,
vorzugsweise vollständige Überlappung
bzw. Überschneidung,
gegeben ist. Diese Überlappung
bzw. Überschneidung
ist in besonders bevorzugter Gestaltung in Richtung der Längsachsen
der Rohre bzw. Rohreinrichtungen gegeben, sowie insbesondere quer
hierzu. Es ist insbesondere bevorzugt, dass die Schlitztiefe – insbesondere
in Richtung der Längsachse
der Rohre gesehen – beider
einander zugeordneter Schlitze, also jeweils eines Schlitzes des
Rohres bzw. der Rohreinrichtung und eines Schlitzes der Längstrennwand – größer ist, als
die in dieser Richtung gelegene Höhe einer Kammer, die durch
das Zusammenwirken solcher Schlitze bzw. jeweils eines Schlitzes
eines Rohres bzw. Rohreinrichtung und eines Schlitzes der Trennwand gebildet
wird.
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In
bevorzugter Gestaltung ist vorgesehen, dass mehrere bzw. alle Rohre
mehrere zu ihrer Längsachse
beabstandete Kanäle
bzw. Teilrohre bzw. Kammern aufweisen. Dabei ist besonders bevorzugt,
dass solche verschiedenen Kanäle
bzw. Teilrohre bzw. Kammern in verschiedene mittels der Längstrennwand
getrennte Kammern des ersten Sammlers münden.
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Die
Rohre des Rohr-Rippen-Blocks, die auch als Verbindungsrohre bezeichnet
werden können, sind
vorzugsweise jeweils einstückig
gestaltet.
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Erfindungsgemäß ist ferner
insbesondere ein Wärmetauscher
vorgesehen, der einen ersten Sammler sowie einen Rohr-Rippen-Block
oder Rohr-Block aufweist. Dabei weist der erste Sammler einen – insbesondere
separat gefertigten – Boden auf.
In diesem ersten Sammler ist ferner zumindest eine Längstrennwand
zur Bildung getrennter Kammern in Inneren des Sammlers vorgesehen.
Ferner ist bei dieser Gestaltung vorgesehen, dass der Block einstückig gestaltete
Rohre aufweist, die beispielsweise jeweils parallel zueinander ausgerichtet
sind. Diese Rohre weisen jeweils zumindest zwei senkrecht zur jeweiligen
Rohrlängsachse
beabstandet angeordnete Kammern bzw. Kanäle bzw. Teilrohre auf. Diese
Kanäle
bzw. Kammern bzw. Teilrohre können beispielsweise
so beabstandet sein, dass der Abstand durch die Wandstärke der
Kanäle
bzw. Teilrohre gebildet wird. Es kann auch vorgesehen sein, dass demgegenüber ein
zusätzlicher
Abstand gegeben ist, der beispielsweise mittels eines Steges oder
dergleichen erzielt werden kann. Bei dieser Gestaltung ist ferner
insbesondere vorgesehen, dass die Rohre mit ihren ersten Enden in
den Boden des ersten Sammlers derart eingesteckt sind, dass jeweils
zwei verschiedene Kanäle
bzw. Teilrohre bzw. Kammern des jeweils gleichen Rohres in verschiedene
durch die Längstrennwand
des Sammlers getrennte Kammern des Sammlers münden. Es ist bei dieser Gestaltung ferner
insbesondere vorgesehen, dass die Längstrennwand auf der dem Boden
zugewandten Seite im Bereich der Rohre mit Schlitzen versehen ist.
Ferner ist dabei insbesondere vorgesehen, dass die Rohre zwischen
den in verschiedenen Kammern mündenden
Kanälen
bzw. Teilrohren bzw. Kammern der Rohre im Bereich ihrer ersten Enden
mit jeweils mindestens einem Schlitz oder Absatz versehen sind.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, das die Trennwand und die Rohre des Blocks
so gestaltet angeordnet sind, das Schlitze der Trennwand jeweils im
Bereich eines Schlitzes eines Rohres des Blocks angeordnet sind.
Es ist insbesondere vorgesehen, dass sich die Schlitze der Trennwand
und die Schlitze der Rohre jeweils überdecken bzw. überlappen, und
zwar insbesondere in Richtung der Rohrlängsachsen und/oder quer hierzu
gesehen.
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Die
Erfindung legt eine grundlegende Basis für eine Vielzahl von vorteilhaften
Ausführungsformen,
wie insbesondere anhand der im folgenden noch erläuterten
bevorzugten Ausführungsformen und
Weiterbildungen deutlich werden wird.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist vorgesehen, dass die Rohre jeweils zwei Kanäle bzw.
Teilrohre aufweisen, zwischen welchen ein Steg angeordnet ist, in
dem jeweils ein Schlitz des Rohres vorgesehen ist, wobei diese in
den Rohren vorgesehenen Schlitze jeweils mit einem Schlitz der Trennwand
einen Hohlraum bilden, wobei ferner die Breite der Schlitze in der
Trennwand im wesentlichen der Breite der Stege der Rohre entspricht,
und die Breite der Schlitze in den Rohren im wesentlichen der Wandstärke der
Trennwand entspricht, und wobei ferner vorgesehen ist, dass die Trennwand
und die Rohre jeweils derart weit in der Richtung des jeweils anderen
Teils positioniert sind, dass der Hohlraum im Bereich der jeweils
offenen Seiten der Schlitze mittels des anderen Schlitzes bzw. der
der offenen Seite des anderen Schlitzes gegenüberliegenden Wand im wesentlichen
verschlossen ist.
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In
bevorzugter Gestaltung sind die Rohre jeweils einstückig gestaltet.
Bevorzugt ist ferner, dass Rohre zwischen ihren Rohrkanälen bzw.
Teilrohren einen Steg aufweisen, in dem der Schlitz oder Absatz im
Bereich des ersten Rohrendes vorgesehen ist. Es kann aber auch vorgesehen
sein, dass die Schlitze der Rohre zumindest teilweise seitlich von Wandabschnitten
begrenzt werden, die die in den Rohren vorgesehenen Kanäle bzw.
die Teilrohre begrenzen.
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In
bevorzugter Gestaltung ist die durch die Richtung der Schlitzbreiten
der Schlitze der Trennwand bestimmte Richtung im wesentlichen senkrecht zur
Richtung, die durch die Schlitzbreiten der Schlitze der Rohre des
Blocks bestimmt ist. Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die
Schlitzbreite der in der Trennwand vorgesehenen Schlitze jeweils
im wesentlichen der Materialdicke des diesem Schlitz jeweils zugeordneten
Rohres im Bereich des den Rohrschlitz des Rohres begrenzenden Bereichs
des Rohres entspricht. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein,
dass die Schlitzbreite der in der Trennwand vorgesehenen Schlitze
im wesentlichen der Wanddicke des jeweiligen Stegs entspricht, der
zwischen Kanälen
bzw. Teilrohren eines jeweiligen Rohrs vorgesehen ist. Bevorzugt
ist ferner, dass die Schlitzbreite der in den Rohren vorgesehenen
Schlitze jeweils im wesentlichen der Wanddicke der Trennwand entspricht,
die im Bereich der Schlitze der Trennwand gegeben ist. Die Wanddicke
der Trennwand kann auch durchgehend konstant sein.
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Bevorzugt
sind die Rohre mit der Trennwand verlötet. Entsprechende Lötstellen
sind in besonders bevorzugter Gestaltung entlang der Schlitze die
in den Rohren vorgesehen sind, sowie entlang der Schlitze, die in
der Trennwand vorgesehen sind, bzw. entlang der entsprechenden Begrenzungen
dieser Schlitze vorgesehen. Es kann vorgesehen sein, dass entlang
der genannten Begrenzungen der Schlitze vollständig Lötstellen vorgesehen sind. Besonders bevorzugt
ist allerdings, dass diese Lötstellen
zumindest so vorgesehen sind, dass im Bereich der Schlitze, die
mittels der Trennwand getrennten Kammern des ersten Sammlers gegeneinander
abgedichtet sind.
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Besonders
bevorzugt ist die Überdeckung der
beiden Schlitzbereiche zu dem jeweiligen Schlitzbereich des Flachrohrendenschlitzes
und des Trennwandschlitzes derart, dass sie mindestens der Länge des
Trennwandschlitzes entspricht. Bevorzugt wird mittels eines jeweiligen
Schlitzes der Längstrennwand
und eines jeweiligen Schlitzes des Rohre jeweils ein Hohlraum gebildet.
Es kann vorgesehen sein, dass dieser Hohlraum so ist, dass der Hohlraum nach
dem Verlöten
vollständig
abgedichtet ist. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass ein solcher Hohlraum
nur teilweise nach dem Löten
abgedichtet ist, und zwar derart, dass im Bereich der betreffenden Schlitze
die durch die Trennwand getrennten Kammern des ersten Sammlers gegeneinander
abgedichtet sind.
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In
einer bevorzugten Gestaltung ist vorgesehen, dass das jeweils offene
Ende der in den Rohren vorgesehenen Schlitze aus Sicht des betreffenden Rohres
weiter in Richtung der Trennwand positioniert ist, als das dem offenen
Ende des Schlitzes der Trennwand gegenüberliegende Ende dieses Trennwandschlitzes
in der gleichen Richtung. Bevorzugt ist ferner – insbesondere in Kombination
mit der vorgenannten Gestaltung – dass das jeweils offene Ende des
Trennwandschlitzes aus Sicht der Trennwand weiter in Richtung des
betreffenden Rohres positioniert ist, als das dem offenen Ende des
Schlitzes dieses Rohres gegenüberliegende
Ende dieses Rohrschlitzes. Es kann also insbesondere auf diese Weise
eine Art Hohlraum gebildet werden, der besonders bevorzugt im wesentlichen
geschlossen ist, dessen Höhe – in jeweiliger
Schlitztiefenrichtung gesehen – geringer
ist, als die Schlitztiefe des einen diesen Hohlraum bildenden Schlitzes
eines Rohres und geringer ist, als die Tiefe des anderen, diesen
Hohlraum bildenden Schlitzes der Trennwand. Insbesondere bei einer
solchen Gestaltung ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass die
Schlitzbreiten der Trennwandschlitze sowie die Schlitzbreiten der
Rohrschlitze derart aufeinander abgestimmt sind, dass eine prozesssichere
und flüssigkeitsdichte
Verbindung zwischen dem Flachrohr und der Trennwand in diesem Bereich entsteht.
Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass die Lötspalte, die um diese Kammer
herum gebildet werden, kleiner als 0,4 mm, bevorzugt kleiner als
0,3 mm, besonders bevorzugt kleiner als 0,2 mm sind.
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In
bevorzugter Gestaltung sind die Rohre als Flachrohre gestaltet,
und zwar insbesondere als Doppel- oder Mehrfachflachrohre. Es ist
also insbesondere vorgesehen, dass die Rohre als Flachrohre gestaltet
sind und mehrere Kanäle
aufweisen, die quer zur Längsachse
dieser Rohre benachbart bzw. beabstandet angeordnet sind. Besonders
bevorzugt sind solche Kanäle
eines jeweiligen Rohres parallel zueinander ausgerichtet. Diese
Kanäle
werden vorzugsweise in Teilflachrohren gebildet, die beispielsweise
ebenfalls flachrohrartig ausgebildet sind.
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In
besonders zu bevorzugender Gestaltung werden mittels derartiger
Kanäle
bzw. Teilrohre der Rohre mehrere Rohrreihen gebildet. Beispielsweise kann
vorgesehen sein, dass die Rohre jeweils zwei oder drei oder auch
mehr Kanäle
aufweisen, und in entsprechender Weise zwei bzw. drei bzw. mehr
als drei Rohrreihen von diesen Kanälen bzw. Teilrohren gebildet
werden. Bevorzugt ist ferner, dass zwischen benachbarten Rohren
Zwischenräume
für eine
Luftströmung
gebildet werden. Bevorzugt ist vorgesehen, dass das Rohrsystem von
genau einem Medium durchströmt
wird, und eine Wärmeübertra gung
zwischen diesem Medium und durch Rohrzwischenräume strömender Luft erfolgt. In einer
besonders bevorzugten Gestaltung ist vorgesehen, dass die Rohre mit
ihren zweiten Enden, die den ersten Enden dieser Rohre entgegengesetzt
sind, in einen zweiten Sammler münden.
Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass in einem solchen zweiten
Sammler genau eine Kammer gebildet wird, so dass das Medium von
einer ersten Kammer des ersten Sammlers durch eine erste Rohrreihe
bildende Kanäle
der Rohre in den zweiten Sammler strömt, dort umgelenkt wird, und über eine
von zweiten Kanälen
der Rohre gebildete zweite Rohrreihe zurückströmt in den ersten Sammler, und
zwar in die zweite Kammer des ersten Sammlers.
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Erfindungsgemäß sind allerdings
auch andere Verschaltungen möglich
bzw. sind andere Verschaltungen bevorzugt. So kann beispielsweise
vorgesehen sein, dass in dem ersten Sammler mehr als zwei Kammern
gebildet werden. Dies kann beispielsweise so sein, dass mehr als
zwei Längstrennwände vorgesehen
sind und auch im zweiten Sammler eine oder mehrere -versetzt angeordnete – Längstrennwände vorgesehen
sind, so dass das Medium serpentinenförmig durch den Wärmetauscher
geführt wird.
Es sind aber erfindungsgemäß auch kompliziertere
Verschaltungen bevorzugt. Hierzu können beispielsweise auch quer
zu den Längstrennwänden angeordnete
Trennwände
vorgesehen sein.
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Im
Zusammenhang mit Gestaltungen mit mehreren Längstrennwänden sei angemerkt, dass dabei
diese weiteren Längstrennwände ebenfalls
erfindungsgemäß geschlitzt
ausgebildet sein können und
mit entsprechend geschlitzten Rohren im erfindungsgemäßen Sinne
zusammenwirken können, also
so, wie es beispielhaft in Bezug auf eine geschlitzte Längstrennwand
und entsprechende geschlitzte Rohre erläutert wird.
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Der
Boden des ersten Sammlers ist bevorzugt separat von dem verbleibenden
Teil dieses Sammlers, der beispielsweise haubenartig gestaltet sein
kann, hergestellt.
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Der
verbleibende Teil des Sammlers, der beispielsweise haubenartig gestaltet
ist, kann einstückig gefertigt
sein oder aus mehreren Teilen zusammengesetzt sein. Es ist insbesondere
vorgesehen, dass dieser verbleibende Teil des Sammlers, auch als Oberteil
bezeichnet, und der Boden des Sammlers einen im wesentlichen dichten
Raum begrenzen, in dem allerdings gegebenenfalls eine oder mehrere Zuführöffnungen
für einströmendes Medium
und eine oder mehrere Abführöffnungen
für abströmendes Medium
vorgesehen sind und in den – selbstverständlich – die Rohre
des Blocks münden.
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Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass das Oberteil – wie Haube – des ersten
Sammlers mit dem Boden dieses ersten Sammlers dicht verlötet ist. Der
Boden des ersten Sammlers kann beispielsweise einen abgekrümmten Flansch
aufweisen. Dieser Flansch kann beispielsweise in der dem Rohr-Rippen-Block bzw.
Rohrblock abgewandten Seite abgekrümmt sein bzw. sich in dieser
Richtung erstrecken. Dabei kann insbesondere vorgesehen sein, dass
im Bereich dieses Flansches der Boden mit dem verbleibenden Teil
des Sammlers bzw. dem Sammleroberteil verlötet ist. Das Verlöten im Bereich
der Schlitze und/oder an anderen Stellen kann insbesondere mit Lötplattieren
bzw. in einem Lötofen
erfolgen.
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Gemäß einem
erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung eines Wärmetauschers,
wie beispielsweise eines erfindungsgemäßen Wärmetauschers, ist insbesondere
vorgesehen, dass die Rohre des Blocks in Öffnungen eingeschoben werden,
die im Boden des Sammlers vorgesehen sind, bzw. umgekehrt. Dabei
ist der Boden des Sammlers von dem verbleibenden Teil des Sammlers
bzw. dem Sammleroberteil getrennt. In einer bevorzugten Gestaltung ist
vorgesehen, dass die Rohre nach dem Einschieben im Bereich bzw.
in der Nähe
ihrer ersten Enden aufgeweitet werden. Dieses Aufweiten kann insbesondere
an den Stellen erfolgen, an denen die Rohre den Sammlerboden durchdringen
und/oder auf der dem Sammlerinneren zugewandten Seite. Es kann vorgesehen
sein, dass die Rohre anschließend
mit dem Sammlerboden verlötet
werden. Dies kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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In
einem von dem vorgenannten Schritt bzw. den vorgenannten Schritten,
dem ersten Schritt, separaten zweiten Schritt ist insbesondere vorgesehen, dass
die Trennwand in den ersten Sammler eingesetzt wird. Hierzu kann
beispielsweise vorgesehen sein, dass mechanische Haltevorrichtungen,
wie Vorsprünge
oder dergleichen, im ersten Sammler vorgesehen sind. Es kann auch
vorgesehen sein, dass die Trennwand auf andere Art und Weise dort
gehalten wird. Es kann ferner vorgesehen sein, dass die Trennwand
unmittelbar in diesem Schritt an dem ersten Sammler verlötet wird.
Aber auch dieses Verlöten kann
zu einem späteren
Zeitpunkt erfolgen. Bei diesem Einsetzen ist insbesondere vorgesehen,
dass der Sammlerboden vom Sammler bzw. vom verbleibenden Sammler
bzw. dem Sammleroberteil getrennt ist.
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Der
vorgenannte erste Schritt und der vorgenannte zweite Schritt kann
im wesentlicher in beliebiger Reihenfolge erfolgen oder zeitlich
parallel bzw. überlappend
durchgeführt
werden.
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In
einem dritten Schritt ist insbesondere vorgesehen, dass die Baugruppe
mit den Rohren und dem Sammlerboden, einerseits, und die Baugruppe mit
dem verbleibenden Sammler bzw. dem Sammleroberteil und dem der Trennwand,
andererseits, zusammengesetzt werden. Dieses Zusammensetzen erfolgt
insbesondere so, dass die Schlitze der Rohre jeweils im Bereich
eines zugeordneten Schlitzes der Trennwand positioniert sind, und
zwar vorzugsweise unter Bildung eines Hohlraumes. Die Gestaltung bzw.
die Anordnung der Schlitze bzw. die Relativlage dieser Schlitze
kann insbesondere so sein, wie es auch an anderer Stelle dieser
Offenbarung beschrieben ist.
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Es
kann vorgesehen sein, dass nach dem Zusammenfügen bzw. Zusammenstecken der
ersten Baugruppe und der zweiten Baugruppe die dem ersten Sammler
abgewandten Rohrenden, die zweiten Enden der Rohre, in einen zweiten
Sammler eingesteckt werden, der beispielsweise auch einen Sammlerboden
aufweisen kann, sowie ein Sammleroberteil. Auch hier kann vorgesehen
sein, dass die Rohre nach dem Einstecken in dem Sammlerboden aufgeweitet
werden. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass eine sol che Verbindung
mit einem zweiten Sammler erfolgt, bevor die erste und die zweite
Baugruppe zusammengefügt
werden.
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In
bevorzugter Gestaltung werden der bzw. die Sammlerböden im verbleibenden
Teil des Sammlers, also insbesondere Sammleroberteil, sowie die Trennwand,
oder – sofern
mehrere vorhanden sind – die
Trennwände
mit dem Sammler, sowie die Rohre mit dem Sammlerboden bzw. den Sammlerböden und
die Rohre mit der Trennwand verlötet.
Das Verlöten
der Rohre und mit der Trennwand erfolgt insbesondere im Bereich
der jeweiligen Schlitze von Rohren und Trennwand.
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Es
kann vorgesehen sein, dass dieses Verlöten abschließend stattfindet,
also nach dem Zusammensetzten sämtlicher
Einzelteile bzw. Baugruppen, Das Verlöten kann insbesondere mittels
Lotplattieren bzw. in einem Lötofen
erfolgen.
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Ein
Schlitz ist vorzugsweise ein – wie
auch immer geformter – Materialrücksprung,
der besonders bevorzugt durchgehend durch ein Material bzw. einen
Wandabschnitt, wie Steg oder Trennwand, zieht.
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Die
Erfindung legt die Basis für
eine Vielzahl von vorteilhaften Gestaltungen. So kann beispielsweise
bei dem eingangs als – der
Anmelderin – vorbekannten
Gestaltung beschriebenen Wärmetauscher,
zu dem keine Druckschriftenangabe angegeben ist, das Problem auftreten,
dass dann, wenn zunächst,
einerseits, die Rohre in den Sammlerboden gesteckt werden und, andererseits,
die Trennwand in den verbleibenden Teil des Sammlers, und diese
beiden Baugruppen anschließend
zusammengefügt werden,
zwischen den im Sammler gebildeten Kammern keine Dichtigkeit gegeben
ist. So kann es beispielsweise, dann, wenn die Rohre zumindest teilweise
zu weit in den Sammlerboden eingesteckt wurden oder die Rohre nicht
ganz unbeachtliche Längentoleranzen
aufweisen, vorkommen, dass der Sammlerboden nicht ausreichend weit
an den verbleibenden Teil des Sammlers heranragt. Dies kann beispielsweise
darauf zurückzuführen sein,
dass durch das zu weite Einschieben bzw. Längentoleranzen die Rohre an
der Trennwand in dessen Schlitzen anschlagen, so dass der Sammlerboden
in dieser Anschlagsposition nicht ausreichend nahe an dem verbleibenden
Teil des Sammlers positioniert ist. Andererseits kann es hierbei
vorkommen, dass dann, wenn die Rohre nicht ausreichend weit in den
Sammler eingeschoben sind bzw. entsprechende Längentoleranzen sich auswirken,
die Rohre – zumindest teilweise – nicht
ausreichend weit in die Schlitze der Trennwand hineinragen, so dass
ungewollte oder zu große Öffnungen
zwischen den Kammern gebildet werden, die beim Löten nicht ohne weiteres, oder
nur mit erheblichem Aufwand, geschlossen werden können. Derartige
Probleme können
bei den vorbekannten Gestaltungen zu Ausschuss führen. Zur Vermeidung derartiger
Probleme ist bei den vorbekannten Gestaltungen ein erheblicher fertigungstechnischer Aufwand
erforderlich.
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Die
Erfindung legt nun die Basis dafür,
dass solche Probleme vermieden werden. Dies muss nicht bedeuten,
dass bei jeder erfindungsgemäßen Ausgestaltung
diese Probleme vermieden oder weitgehend vermieden sind. Es zeigen
jedoch insbesondere auch bevorzugte Gestaltungen, dass die Erfindung beispielsweise
eine Basis zur Vermeidung oder Verringerung derartiger Probleme
bildet.
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Im
folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Fig. erläutert,
wodurch die Erfindung nicht beschränkt werden soll. Es zeigt:
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1 einen
beispielhaften erfindungsgemäßen Wärmetauscher
in schematischer, teilweiser Ansicht;
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2 die
Gestaltung gemäß 1 aus
einem gekippten Blickwinkel in teilweiser Explosionsansicht, wobei
der erste Sammler bzw. ein Teil des ersten Sammlers nicht dargestellt
ist;
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3 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus der Darstellung gemäß 1 wobei
die Längstrennwand zur
besseren Erkennbarkeit der Schlitze in den Rohren entfernt ist;
und
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4 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus der Gestaltung gemäß 1 aus
einem gekippten Blickwinkel.
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Der
Wärmetauscher 1 weist
einen ersten Sammler 10 auf, in dessen Innenraum 12 der
Blick in 1 freigegeben ist, sowie einen
Rohr- bzw. Rohr-Rippen-Block 14.
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Dieser
Block 14 weist eine Vielzahl von Flachrohren 16 auf.
Diese Flachrohre 16 sind so gestaltet, dass jedes dieser
Flachrohre 16 streng genommen zwei Flachrohre 18 bzw.
Teilflachrohre 18 aufweist bzw. in jedem dieser Flachrohre 16 zwei
Kanäle 20 gebildet
werden, die senkrecht zur Flachrohrlängsachse 22 beabstandet
angeordnet sind. Dabei ist vorgesehen, dass die Flachrohre 16 jeweils
einstückig
gestaltet sind, so dass die beiden Teilflachrohre 18 bzw.
die die Kanäle 20 aufweisenden
Abschnitte der Flachrohre 16 einstückig verbunden sind. In der
Gestaltung gemäß 1 ist
vorgesehen, dass die Teilflachrohre 18 des gleichen Flachrohrs 16 im
wesentlichen so angeordnet sind, dass die durch die Teilflachrohre 18 des
gleichen Flachrohres 16 aufgespannten Ebenen im wesentlichen
parallel bzw. deckungsgleich sind.
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Zwischen
den jeweiligen Teilflachrohren 18 eines jeweiligen Flachrohrs 16 ist
jeweils ein Steg 24 angeordnet, der sich beispielsweise
entlang der Flachrohrlängsachse 22 über die
jeweilige gesamte Rohrlänge
erstrecken kann und die Teilflachrohre 18 eines jeweiligen
Flachrohres 16 einstückig
miteinander verbindet. Es kann auch vorgesehen sein, dass sich ein
solcher Steg 24 nicht entlang der gesamten Flachrohrlänge erstreckt.
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Die
Wanddicke des Stegs 24 ist in der Gestaltung gemäß 1 geringer
als das Abmaß der Teilrohre 18 in
der entsprechenden Richtung. Dies ist insbesondere so, dass der
Steg 24 eine Art Verjüngung
zwischen den an ihnen anliegenden bzw. benachbarten Teilrohren 18 bildet.
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Der
Wärmetauscher 1 ist
zweireihig gestaltet. Dies ist insbesondere so, dass die ersten
Teilrohre 18 der Flachrohre 16 eine erste Rohrreihe 26 bilden
und die zweiten Teilrohre 18 dieser Flachrohre 16 eine
zweite Rohrreihe 28 bilden. Die Flachrohre 16 sind
im wesentlichen parallel zueinander angeordnet, und zwar insbesondere
so, dass die von den Flachrohren 16 aufgespannten Ebenen
parallel zu einander angeordnet sind.
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In
der Gestaltung gemäß 1 ist
vorgesehen, dass zwischen benachbarten Flachrohren 16 jeweils
Zwischenräume 30 für eine Luftdurchströmung gebildet
werden, in denen nicht dargestellte Rippen angeordnet sind. Solche
Rippen können
beispielsweise jeweils beidseits an den benachbarten Flachrohren 16 verlötet sein.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die oder ein Teil dieser Rippen
nur an jeweils einem benachbarten Flachrohr 16 verlötet ist. Es
kann vorgesehen sein, dass zwischen benachbarten Flachrohren 16 für die unterschiedlichen
Rohrreihen 26, 28 separate Rippen vorgesehen sind.
Ferner kann vorgesehen sein, dass zwischen benachbarten Flachrohren 16 Rippen
angeordnet sind, die sich in beide Rohrreihen erstrecken, und somit
jeweils eine gemeinsame Rippe für
beide Rohrreihen 26, 28 darstellen.
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Es
kann aber auch vorgesehen, dass in diesen Zwischenräumen 30 keine
Rippen vorgesehen sind. Ferner können
die Flachrohre 16 auch im wesentlichen zwischenraumfrei
angeordnet sein.
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Auf
der dem Block 14 zugewandten Seite weist der erste Sammler 10 einen
Boden 32 auf. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass der
Boden 32 separat gefertigt und mit dem verbleibenden Teil
des ersten Sammlers 10, insbesondere Oberteil 48 des ersten
Sammlers 10, verbunden, insbesondere verlötet, ist.
Der Boden 32 weist beispielsweise – wie in 1 gezeigt – einen
in Richtung der dem Block 14 abgewandten Seite abgekrümmten Flansch 34 auf. Der
Boden 32 kann beispielsweise mit dem verbleibenden Teil
des ersten Sammlers 10, insbesondere Oberteil 48,
im Bereich des Flansches 34 verlötet sein.
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Der
Boden 32 ist mit einer oder mehreren Öffnungen zur Aufnahme der ersten
Enden 36 der Flachrohre 16 versehen. In der Gestaltung
gemäß 1 ist
es so, dass in dem Boden 32 eine Vielzahl von jeweils schlitzförmigen Öffnungen 38 vorgesehen
sind, die jeweils zur Aufnahme eines Flachrohrs 16 bestimmt
sind, wobei zwischen benachbarten schlitzförmigen Öffnungen 38 jeweils
ein – in
den 2 bis 4 gut zu erkennender – Zwischensteg 40 vorgesehen
ist.
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Alternativ
kann allerdings auch – was
in 1 nicht gezeigt ist – eine oder mehrere größere Öffnungen
zur Aufnahme jeweils mehrerer Flachrohre 16 vorgesehen
sein. Die Dichtigkeit im Bodenbereich kann dabei beispielsweise
dadurch erzielt werden, dass – sofern
keine Zwischenräume 30 zwischen
den Rohren vorgesehen sind – die
Rohre im Bereich oder in der Nähe
des ersten Endes 36 direkt aneinander verlötet sind.
Sofern allerdings solche Zwischenräume 30 – was bevorzugt
der Fall ist – vorgesehen
sind, können
beispielsweise entsprechende Zwischenstege oder dergleichen zwischen
den Rohren 16 im Rohr-Rippen-Block 14 vorgesehen,
die die entsprechende Dichtigkeit bewirken, und beispielsweise mit
den Rohren 16 verlötet
sind.
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An
ihren dem ersten Ende 36 gegenüberliegenden zweiten Ende,
das in 1 nicht gezeigt ist, können die Flachrohre 16 ebenfalls
in einen Sammler, einen zweiten Sammler, münden bzw. eingesteckt sein.
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Der
erste Sammler 10 weist eine Längstrennwand 42 auf,
die den Innenraum 12 des ersten Sammlers 10 in
Kammern (hier in zwei Kammern) 44, 46 unterteilt.
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In
der Gestaltung gemäß 1 ist
zur Begrenzung des Innenraumes 12 der ersten Sammlers 10 neben
dem Boden 32 ferner ein Oberteil 48 vorgesehen,
das beispielsweise – wie
in 1 gezeigt – haubenartig
gestaltet sein kann.
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Die
Längstrennwand 42 erstreckt
sich von einem dem Boden 32 gegenüberliegenden Wandabschnitt
des Oberteils 48 bis zum Boden 32.
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In
der Gestaltung gemäß 1 ist
es beispielhaft so, dass sich die Längstrennwand 42 im
wesentlichen in Richtung der Längsachsen 22 der Rohre 16 erstreckt,
und dies im wesentlichen quer bzw. senkrecht zu den von diesen Rohren 16 aufgespannten
Ebenen.
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Die
Trennwand 42 ist vorzugsweise an dem Oberteil bzw. der
Haube 48 befestigt. Sie kann dort beispielsweise verlötet sein.
Es kann auch vorgesehen sein, dass – insbesondere als Montagehilfe – auf der
Innenseite des Oberteils Vorsprünge
oder dergleichen vorgesehen sind, zwischen welche die Trennwand 42 geschoben
wird. Vorzugsweise ist auch dann, wenn solche Vorsprünge oder
dergleichen vorgesehen sind, die Trennwand 42 an dem Oberteil
bzw. der Haube 48 verlötet.
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Die
Trennwand 42 weist an ihrer dem Block 14 zugewandten
Seite Schlitze 50 auf. Die Trennwand 42 ist also
eine geschlitzte Trennwand.
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Diese
Schlitze 50 sind gut in 2 zu erkennen.
Die Breite dieser Schlitze 50, die in der durch den Doppelpfeil 52 schematisch
angedeuteten Richtung gegeben ist, bzw. in einer Richtung, die senkrecht
zur Längsachse 22 der
Flachrohre 16 senkrecht zu den von den Flachrohren gebildeten
Ebenen gegeben ist, bzw. die in Richtung der Rohrreihen gegeben
ist, entspricht vorzugsweise im Wesentlichen der Wandstärke der
Stege 24, die an den Rohren 16 vorgesehen sind.
Es kann auch vorgesehen sein, dass die Breite der Schlitze 50 – insbesondere
geringfügig – größer ist
als diese Wanddicke, wie beispielsweise etwa 0,4 mm größer oder
bis zu etwa 0,4 mm größer. Es
können
auch andere Maße
vorgesehen sein; das Maß von
0,4 mm bis zu 0,4 mm ist allerdings in einer besonders bevorzugten
Gestaltung vorgesehen, worauf im Folgenden noch eingegangen wird.
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Die
Schlitze 50 weisen vorzugsweise – wie in den Figuren gezeigt – eine rechteckförmige Form
auf. Es können
aber auch andere Formen vorgesehen sein. Die Schlitze 50 sind
zu der dem Block 14 zugewandten Seite offen.
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Es
ist also in dem Ausführungsbeispiel
vorgesehen, dass die Schlitze 50 – abgesehen von Ihrer offenen
Seite und in einer Ebene der Trennwand 42 betrachtet – ringsum
von Material der Trennwand 42 begrenzt werden. Seitlich zu
dieser Trennwandebene sind die Schlitze offen; die Schlitze sind
also durchgehend ausgebildet.
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Auch
die Flachrohre 16 sind geschlitzt bzw. weisen Schlitze 54 auf.
Diese Schlitze 54 sind im Bereich des ersten Endes der
Flachrohre 16 vorgesehen. Die Schlitze 54 sind
zum ersten Sammler 10 hin offen.
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Die
Schlitze 54 sind im Ausführungsbeispiel in den Stegen 24 vorgesehen,
was beispielsweise gut in 3 zu erkennen
ist.
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Es
ist also in dem Ausführungsbeispiel
vorgesehen, dass die Schlitze 54 – abgesehen von Ihrer offenen
Seite und in einer Stegebene betrachtet – ringsum von Material der
Stege 24 begrenzt werden. Seitlich zu dieser Stegebene
sind die Schlitze offen; die Schlitze sind also durchgehend ausgebildet.
Die Schlitze 54 weisen im Ausführungsbeispiel eine im wesentlichen
rechteckige Form auf.
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Es
kann aber auch vorgesehen sein, dass die Schlitze 54 an
anderer Stelle angeordnet sind oder auf andere Weise geformt sind
oder durch andere Teile begrenzt werden.
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Beispielsweise
kann vorgesehen sein, dass die Schlitze 54 der Rohre 16 seitlich
nicht jeweils von einem Steg 24 begrenzt werden, sondern
von Wänden
der Teilflachrohre 18.
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Hierzu
kann beispielsweise vorgesehen sein, dass sich die Stege 24 nicht
so weit in Richtung des ersten Sammlers 10 erstrecken,
wie es in den Figuren gezeigt ist. Dabei kann dann beispielsweise vorgesehen
sein, dass die Schlitze auf der der offenen Seite gegenüberliegenden
Seite von jeweils einem Steg begrenzt werden, und seitlich von jeweils einem
Teilflachrohr, was in den Fig. nicht gezeigt ist.
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In
dem Ausführungsbeispiel
ist vorgesehen, dass die Stege 24 außerhalb des Schlitzbereiches mit
den Teilflachrohren 18 am ersten Ende 36 bündig abschließen. Es
kann aber auch vorgesehen sein – auch
wenn die Stege mit einem Schlitz versehen sind – dass die Stege im Bereich
des ersten Endes 36 vorstehen oder zurückversetzt sind, was in den
Fig. nicht gezeigt ist. Ferner kann vorgesehen sein, dass die Teilflachrohre 18 nicht
bündig
am ersten Ende miteinander abschließen.
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Die
Breite der Schlitze 54, die im wesentlichen in Richtung
des Doppelpfeils 56, bzw. senkrecht zur Erstreckungsrichtung
der Rohrreihen 26, 28 und senkrecht zur Längsachse 22 der
Flachrohre 16 gegeben ist, entspricht vorzugsweise im wesentlichen der
Wandstärke
der Längstrennwand 42 bzw.
der Wandstärke
dieser Längstrennwand 42 im
Bereich von dessen Schlitzen 50. Es kann auch vorgesehen sein,
dass die Breite der Schlitze 54 – insbesondere geringfügig – größer ist
als diese Wanddicke, wie beispielsweise etwa 0,4 mm größer oder
bis zu etwa 0,4 mm größer. Es
können
auch andere Maße
vorgesehen sein; das Maß von
0,4 mm bis zu 0,4 mm ist allerdings in einer besonders bevorzugten
Gestaltung vorgesehen, und zwar insbesondere in Kombination mit
einem bereits oben angesprochenen entsprechenden Maß bzw. der
Schlitze 50. Auf diese Weise wird nämlich erreicht, dass auf zumindest
einer jeweiligen Seiten der Lötspalt
zwischen dem jeweiligen Rohr 16 und der Längstrennwand
kleiner oder gleich 0,2 mm ist. Lötspalte die größer als
0,2 mm sind, sind nämlich
häufig
kritisch. Es sei allerdings angemerkt, das selbstverständlich auch
andere – insbesondere größere – Maße gegeben
sein können,
so dass die Erfindung nicht auf die genannten Maße beschränkt sein soll.
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Die
Schlitze 54 sind jeweils im mittleren Rohrendenbereich
vorgesehen bzw. zwischen verschiedenen bzw. den beiden Kanälen 20,
die in einem jeweiligen Flachrohr 18 gebildet werden. Es
ist insbesondere vorgesehen, dass diese Schlitze 54 zwischen
jeweils zwei Teilflachrohren 18 des gleichen Flachrohrs 16 vorgesehen
sind.
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Wie
insbesondere aus der Zusammenschau der 1, 2 und 4 zu
erkennen ist, sind die Schlitze 50 der Längstrennwand 42 jeweils
im Bereich eines zugeordneten Schlitzes 54 eines Flachrohres
angeordnet. Dies ist ins besondere so, dass eine Überschneidung der Schlitze
bzw. Schlitzbereiche der Trennwand und der Flachrohre gegeben ist. Dabei
kann vorgesehen sein, dass das dem ersten Sammler 10 zugewandte
(offene) Ende des jeweiligen Schlitzes 54 eines jeweiligen
Rohres 16 weiter in der dem ersten Sammler 10 zugewandten
Richtung gelegen ist, als das in dieser Richtung gelegene Ende des
jeweils zugeordneten Schlitzes 50 der Längstrennwand 42. Insbesondere
ist vorgesehen, dass sich die Breitenrichtungen eines Schlitzes 50 der
Trennwand 42 und eines Schlitzes 54 eines Rohres 16 jeweils
kreuzen, und zwar insbesondere unter einem 90°-Winkel.
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Es
ist vorzugsweise ferner vorgesehen, dass das dem Block 14 zugewandte
(offene) Ende des Schlitzes 50 jeweils weiter in Richtung
des Blocks 14 positioniert ist als das dem Block 14 zugewandte Ende
des Schlitzes 54 des jeweiligen Rohres 16. Insbesondere
im Zusammenwirken mit den bereits oben angesprochenen Schlitzbereichen
kann hierdurch ein Hohlraum von jeweiligen Schlitzpaarungen 50, 54 gebildet
werden. Es ist insbesondere vorgesehen, dass die Rohre 16 mit
der Trennwand 42 im Bereich der Schlitze bzw. der Begrenzungen
dieser Schlitze verlötet
sind. Insbesondere sind die Rohre 16 mit der Trennwand 42 derart
verlötet,
dass die durch die Trennwand getrennte Kammer im Bereich der Schlitze
im wesentlichen dicht sind.
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Es
ist insbesondere – wie
auch im Ausführungsbeispiel
gezeigt – vorgesehen,
dass die Flachrohre so weit durch den Boden 32 des ersten
Sammlers eingesteckt sind, dass das dem ersten Sammler 10 abgewandte
Ende der Schlitze 54 der Flachrohre 16 auf der
dem Rohrrippenblock 14 abgewandten Seite des Bodens 32 positioniert
ist. Besonders bevorzugt sind die Rohre 16 so weit durchgeschoben, dass
zwischen diesem, dem ersten Sammler 10 abgewandten^, Ende
der Schlitze 54 und dem Boden 32 ein Abstand gegeben
ist.
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Auch
wenn anhand dieses Ausführungsbeispiels
lediglich erläutert
ist, dass der erste Sammler 10 zwei Kammern aufweist, kann
dieser mittels der Längstrennwand 42 und
Quertrennwänden
und/oder mittels weiterer Längstrennwände auch
in mehr als zwei Kammern unterteilt sein. Es kann auch vorgesehen
sein, dass mehr als zwei Rohrreihen im Rohrrippenblock gegeben sind.
Insbesondere kann auch vorgesehen sein, dass mehrere solcher Längstrennwände jeweils
geschlizt sind und die Flachrohre jeweils mehrere Schlitze, und
zwar insbesondere Schlitze der genannten Art, aufweisen.
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Die
zweiten, den ersten Enden abgewandten Enden der Flachrohre 16 können sich
beispielsweise ebenfalls in einen Sammler erstrecken. Dies kann beispielsweise
ein Sammler sein, der nicht mittels Längstrennwänden unterteilt ist.
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Die
Kombination eines ersten Sammlers der obengenannten Art mit einem
zweiten Sammler, der nicht mittels Längstrennwänden in Kammern unterteilt
ist, kann beispielsweise derart sein, dass aus einer ersten 26 der
Kammern des ersten Sammlers 10 Fluid durch die Rohre 16 einer
ersten Rohrreihe 26 in den zweiten Sammler strömt, dort
umgelenkt wird, und durch eine zweite Rohrreihe 28 der
Rohre 16 zurück
in den ersten Sammler 10 strömt, und zwar in dessen zweite
Kammer 46.
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Es
kann insbesondere vorgesehen sein, dass im ersten Sammler 10 eine
Zuflussöffnung
sowie eine Abflussöffnung
für das
das Rohrsystem durchströmende
Medium vorgesehen ist. Beispielsweise kann die Zuflussöffnung in
eine erste 44 der durch die Längstrennwand 42 getrennten
Kammern 44, 46 münden und die Abflussöffnung in
die zweite 46 dieser Kammern 44, 46.
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Im
folgenden sollen einige bevorzugte Schritte erläutert werden, die bei der Herstellung
des beispielhaft dargestellten Wärmetauschers 1 gegeben
sein können.
Es kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Flachrohre 16 durch
die Öffnungen 38 des
Sammlers gesteckt werden. Diese Flachrohre 16 können beispielsweise
dann anschließend ausgeweitet
werden, um einen einigermaßen
sicheren Halt bzw. eine Klemmung in den Öffnungen des Bodens 32 zu
bewirken, und/oder um die Abmaße von
Lötspalten
zwischen den Flachrohren 16 und dem Boden 32 zu
verringern. Gegebenenfalls können
die Flachrohre 16 dann auch mit dem Boden 32 verlötet werden.
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Unabhängig von
diesem vorgenannten Schritt kann vorgesehen sein, dass die Trennwand 42 in
den ersten Sammler 10 bzw. das Oberteil 48 des
ersten Sammlers eingeführt
bzw. eingesteckt wird. Es kann dabei beispielsweise vorgesehen sein, dass
dabei mechanische Vorsprünge
oder dergleichen einen gewissen Halt gewährleisten. Es kann weiter vorgesehen
sein, dass bereits zu diesem Zeitpunkt eine Verlötung zwischen Trennwand 42 und Oberteil 48 erfolgt.
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Auf
die vorgenannte Weise können
also zwei Baugruppen erzeugt werden. Es kann beispielsweise vorgesehen
sein, dass anschließend
die Baugruppe mit dem Boden 32 des ersten Sammlers 10 und
den Flachrohren 16, einerseits, und die Baugruppe mit dem
verbleibenden Teil des ersten Sammlers 10 bzw. dem Oberteil 48,
in dem die Trennwand 42 angeordnet ist, anderseits, zusammengefügt bzw.
zusammengefügt
bzw. zusammengesteckt wird. Dies erfolgt dabei insbesondere so,
dass die Schlitze 54 in den Flachrohren 16 im
Bereich der Schlitze 50 der Längstrennwand 42 angeordnet
sind, und zwar insbesondere überlappend
bzw. mit Überdeckung,
die besonders bevorzugt in Längsrichtung
der Flachrohre 16 und quer hierzu gegeben ist. Insbesondere kann
dieses Zusammenstecken so erfolgen, dass eine Überschneidung der Schlitze
dabei erzeugt wird. Es kann insbesondere vorgesehen sein, und dies
und/oder Vorgenanntes ist insbesondere auch ein bevorzugtes konstruktives
Merkmal der zuvor erläuterten
Gestaltung, dass die Flachrohre 16 und die Längstrennwand 42 so
weit aufeinander zubewegt werden, dass eine Art Hohlraum von den
Schlitzen 50, 54 jeweils gebildet wird, dessen
Erstreckungsrichtung in Längsrichtung
der Flachrohre 16 gesehen geringer ist, als das Abmaß der Erstreckung
der Schlitze 50 sowie der Schlitze 54 in dieser
Richtung.
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In
vorteilhafter Weise wird anschließend die Einheit aus den beiden
Baugruppen – und
gegebenenfalls weiteren Bauteilen, wie angefügtem zweiten Sammler oder dergleichen – verlötet. Dies
kann beispielsweise in einem Lötofen
erfolgen bzw. mittels Lotplattieren. Dies ermöglicht insbesondere, dass auch
an Stellen verlötet
werden kann, die durch ihre Lage mittels eines Lötwerkzeugs oder dergleichen nicht
(mehr) oder erschwert erreichbar sind. Auch die – insbesondere zusätzliche – Verwendung
anderer Lötverfahren
oder andere Verbindungsverfahren, wie beispielsweise Schweißen, ist
bevorzugt.
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Im
folgenden sollen nun Vorteile erläutert werden, die insbesondere
bei dem Ausführungsbeispiel
gegeben sind. In diesem Zusammenhang werden auch noch einige beispielhafte
Merkmale erläutert.
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Bei
Wärmetauschern
mit Längstrennwand, die
so sind, wie es eingangs ohne Bezugnahme auf Dokumente als der Anmelderin
bekannter Stand der Technik erläutert
wurde, muss der Fügeprozeß, und damit
die Einschiebetiefe der in den zwei Kammern aufgeteilten Flachrohre
durch den Boden- bzw. Sammlerdurchzug
sehr genau erfolgen, so dass zwischen den Flachrohrenden und den
geschlitzten Trennwänden
kein Spalt entsteht bzw. der Spalt nur so groß ist, dass dieser zum Beispiel
im anschließenden
Lötprozess
prozesssicher und lückenfrei
dicht lötet.
Außerdem
sind an die Längengenauigkeiten
der Flachrohre aufgrund der vorher erwähnten Problematik sehr hohe
Anforderungen gestellt.
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Durch
das Schlitzen bzw. Ausklinken der in zwei Kammern aufgeteilten Flachrohre
im mittleren Rohrendenbereich erfolgt eine Überschneidung der beiden Schlitzbereiche
von Flachrohrendenschlitz und Trennwandschlitz. Ist die Überdeckung
beider Schlitzbereiche mindestens der Länge des Trennwandschlitzes – was bevorzugt
der Fall ist –,
so dient die weitere Schlitzlänge
der Flachrohre als zusätzlicher
Längentoleranzbereich
für den
Fügeprozeß bzw. dem
Ausgleich von Längentoleranzen
der einzelnen Flachrohre.
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Die
Schlitzbreite der Flachrohre ist hierbei vorzugsweise auf die Trennwanddicke
derart abgestimmt, dass bei der Überschneidung
beider Schlitze eine prozesssichere und flüssigkeitsdichte Verbindung
zwischen Flachrohr und Trennwand entsteht.
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Es
kann sogar – insbesondere
im Extremfall – durch
die Schlitzüberschneidung
von Trennwand und Flachrohr ein nach außen abgedichteter Hohlraum
entstehen bzw. erzeugt werden, welcher die prozesssichere Verlötung zwischen
Trennwand und Flachrohr nicht nachteilig beeinflusst.
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Ein
erfindungsgemäßer Wärmetauscher, und
insbesondere eine anhand des Ausführungsbeispiels dargestellter
beispielhafter erfindungsgemäßer Wärmetauscher,
kann insbesondere Bestandteil einer Heizungsanlage eines Kraftfahrzeugs
sein bzw. für
eine solche bestimmt sein.
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- 1
- Wärmetauscher
- 10
- erster
Sammler
- 12
- Innenraum
von 10
- 14
- Rohr-
bzw. Rohr-Rippen-Block
- 16
- Flachrohr
- 18
- Teilflachrohr
von 16
- 20
- Kanal
in 16
- 22
- Längsachse
von 16
- 24
- Steg
von 16
- 26
- erste
Rohrreihe
- 28
- zweite
Rohrreihe
- 30
- Zwischenraum
- 32
- Boden
- 34
- Flansch
von 32
- 36
- erstes
Ende
- 38
- schlitzförmige Öffnung
- 40
- Zwischenstege
- 42
- Längstrennwand
in 10
- 44
- erste
Kammer von 12
- 46
- zweite
Kammer von 12
- 48
- Oberteil
von 10
- 50
- Schlitze
- 52
- Doppelpfeil
- 54
- Schlitz
in 24 von 16
- 56
- Doppelpfeil