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DE102004011369B4 - Gassackeinheit - Google Patents

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Abstract

Frontgassack-Einheit zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Insassen bei einem Frontalzusammenprall oder einem seitlich versetzten Frontalzusammenprall mit einem eine Prallfläche (12) und wenigstens eine erste und eine zweite Kammer aufweisenden Gassack, wobei ein erster Bereich (12A) der Prallfläche (12) der ersten Kammer (14) und ein zweiter Bereich (12B) der Prallfläche der zweiten Kammer zugeordnet ist, und mit wenigstens einer Gasgeneratoreinheit zum Befüllen des Gassacks, wobei beim Betätigen der Gasgeneratoreinheit die erste Kammer mit einem geringeren Druck beaufschlagt wird als die zweite Kammer,
wobei der zweite Bereich (12B) der Prallfläche (12) zumindest abschnittsweise aus dem ersten Bereich (12A) herausragt, und die zweite Kammer eine erste und eine zweite Teilkammer (17, 20) aufweist, welche im wesentlichen mit gleichem Druck beaufschlagt werden, wobei die zweite Teilkammer (20) auf der ersten Teilkammer (17) angeordnet ist und mit der ersten Teilkammer (17) über Überströmöffnungen (33) in Verbindung steht, wobei erste Kammer (14) und erste Teilkammer (17) ein...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gassackeinheit zum Schutz eines Kraftfahrzeuginsassen bei einem Frontalzusammenprall oder einem seitlich versetzten Frontalzusammenprall.
  • Solche Gassackeinheiten werden zumeist als Frontairbags bezeichnet und können als Fahrerairbags oder als Beifahrerairbags ausgebildet sein. Im erstgenannten Fall ist die Gassackeinheit meist im Bereich der Nabe eines Lenkrades, im zweitgenannten Fall im Bereich des Handschuhfaches angeordnet. Solche Airbags sind in der Regel kissenförmig mit großer Füllhöhe ausgebildet und haben eine plane oder konvexe Prallfläche. Um Verletzungen der Insassen durch den Gassack zu verhindern, werden die Gassäcke in Frontairbagsystemen zumeist mit relativ geringen Drücken, beispielsweise 0,4 bar gefüllt.
  • Solche Gassackeinheiten können Insassen bei einem Frontalaufprall in der Regel sehr gut schützen, bieten jedoch aufgrund ihrer speziellen Geometrie bei seitlich versetzten Frontalcrashs oft keinen zufriedenstellenden Schutz, da es oft vorkommt, dass der Kopf des Insassen in einem solchen Fall den Airbag verfehlt oder an diesem abrutscht und in Kontakt mit der A-Säule oder dem Seitenfenster kommt. Das Problem verschärft sich insbesondere dann, wenn der Insasse nicht angegurtet ist; in einem solchen Fall kann beispielsweise ein 30°-Frontalaufprall mit 30 Stundenkilometern zu erheblichen Verletzungen trotz Vorhandenseins eines Frontairbags führen.
  • Aus der DE-OS 21 57 216 ist ein Frontairbag bekannt, dessen Gassack zwei Kammern aufweist. Hierbei ist die gesamte Prallfläche im wesentlichen eben ausgestaltet. Eine der beiden Kammern wird mit höherem Druck beauf schlagt als die andere Kammer und ist dem Hüftbereich des Insassen zugeordnet. Ein solcher Gassack soll ein Durchrutschen des Insassen unter dem Gassack verhindern. Einen besonderen Schutz bei einem Schrägaufprall kann ein solcher Gassack nicht leisten.
  • Aus der gattungsbildenden DE 22 48 393 B2 ist ein Gassack zum Einbau in ein Lenkrad bekannt. Dieser Gassack weist eine zentrale und eine ringförmige Kammer auf, wobei die ringförmige Kammer mit größerem Druck beaufschlagt wird als die zentrale Kammer. Der der zentralen Kammer zugeordnete Abschnitt der Prallfläche tritt hierbei weiter hervor als der der ringförmigen Kammer zugeordnete Bereich der Prallfläche. Ein solcher Gassack soll verhindern, dass der Kopf des Insassen nach Auftreffen auf den zentralen Bereich des Gassacks von diesem abrutscht. Ein solcher Gassack bietet bei einem seitlichen Aufprall bereits gegenüber Gassäcken mit nur einer Kammer einen verbesserten Schutz. Es ist bei diesem Gassack jedoch notwendig, dass der Kopf des Insassen die zentrale Kammer relativ stark eindrückt, bevor der Vorteil des zusätzlichen seitlichen Halts erreicht wird. Dies tritt jedoch nicht bei allen schrägen Frontcrashs auf.
  • Aus der EP 1 314 616 A1 ist ein Beifahrer-Frontgassack bekannt, welcher zwei Kissen aufweist, nämlich ein erstes Kissen, welches direkt vom Gasgenerator befüllt wird, und welches auf dem Armaturenbrett aufliegt, sowie ein zweites Kissen, welches am ersten Kissen angeordnet ist und über dieses befüllt wird. Das zweite Kissen weist die Prallfläche auf und ist konstruktionsbedingt mit dem gleichen oder mit geringerem Druck befüllt als das erste Kissen. Aus Sicht des Beifahrers ist das zweite Kissen symmetrisch auf dem ersten Kissen angeordnet.
  • Eine ähnliche Konstruktion, wie sie aus der EP 1 314 616 A1 bekannt ist, ist in der WO 2003/08043 A1 für einen Seitengassack beschrieben.
  • Auch die EP 1 285 821 A2 beschreibt einen Beifahrer-Frontgassack, welcher zwei Kissen aufweist, wobei das erste Kissen unmittelbar vom Gasgenerator befüllt wird und auf der Armaturentafel aufliegt, während das zweite Kissen auf dem ersten Kissen angeordnet ist und ausschließlich über dieses befüllt wird. Auch dieser Beifahrer-Frontgassack ist aus Sicht des Insassen symmetrisch.
  • In der DE 197 38 842 A1 ist ein Frontgassack mit mehreren Kammern und zwei Gasgeneratoren beschrieben. Hierbei befüllt ein erster Gasgenerator zunächst eine Gasvorkammer, über welche eine Thoraxkammer und über diese wiederum eine sich von der Thoraxkammer weg erstreckende Kopfkammer befüllt wird. Über einen zweiten Gasgenerator kann zeitversetzt eine innerhalb der Thoraxkammer angeordnete weitere Kammer befüllt werden, um eine größere Rückhaltekraft bereitstellen zu können. Durch den vorgeschlagenen Aufbau soll die Aggressivität des expandierenden Gassacks gegenüber dem Insassen verringert werden.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, einen gattungsgemäßen Gassack dahingehend weiterzubilden, dass er einen verbesserten Schutz bei einem seitlich versetzten Frontalzusammenprall bietet.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Gassack mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der zur erfindungsgemäßen Gassackeinheit gehörende Gassack weist zwei Kammern auf, die mit unterschiedlichen Drücken beaufschlagt werden. Der Gassack ist asymmetrisch aufgebaut und derjenige Bereich der Prallfläche, der der Kammer mit höherem Druck zugeordnet ist, ragt im aufgeblasenen Zustand zumindest abschnittsweise aus dem Bereich der Prallfläche, der der Kammer mit niedererem Druck zugeordnet ist, heraus. Dieser weiter herausragende Bereich der Prallfläche befindet sich bei links gesteuerten Fahrzeu gen im Fall eines Fahrerairbags im wesentlichen am linken oder am linken oberen Rand des Airbags, im Falle eines Beifahrerairbags am rechten oder rechten oberen Rand. Die mit geringerem Druck beaufschlagte Kammer kann den Insassen bei einem Frontalzusammenstoß in gewohnter Weise auffangen. Bei einem seitlichen Aufprall verhindert die zweite Kammer mit ihrem hervorstehenden Prallflächenbereich, dass der Kopf des Insassen beispielsweise mit der A-Säule in Kontakt kommt. Die hierfür benötigte seitliche Stabilität erhält die zweite Kammer durch ihren höheren Innendruck.
  • Die zweite Kammer besteht aus zwei Teilkammern, welche im wesentlichen mit gleichem Druck beaufschlagt werden, wobei sich der der zweiten Kammer zugeordnete Bereich der Prallfläche hauptsächlich an einer der beiden Teilkammern befindet.
  • Die zweite Teilkammer ist auf der ersten Teilkammer angeordnet und steht mit der ersten Teilkammer über Überströmöffnungen in Verbindung. Erste Kammer und erste Teilkammer bilden ein gemeinsames Kissen, auf das die zweite Teilkammer aufgesetzt ist. Erste Kammer und erste Teilkammer sind durch eine gemeinsame Trennwand getrennt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 2 ist diese zweite Teilkammer wulstförmig ausgebildet.
  • In Anspruch 4 ist eine besonders einfach herstellbare Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gassacks angegeben.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels mit Bezug auf die Figuren näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 einen Gassack in einer Draufsicht aus Sicht des Fahrers,
  • 2 den auf ein Lenkrad montierten Gassack aus 1 in einer perspektivischen Darstellung,
  • 3 den Gassack aus 2 in einer weiteren perspektivischen Darstellung,
  • 4 einen erfindungsgemäßen Beifahrer-Gassack in aufgeblasenem Zustand, in einer Ansicht von oben,
  • 5 die Wirkungsweise des Gassacks aus den 4 und 5 bei einem seitlich versetzten Frontalzusammenstoß in einer Ansicht von hinten, und
  • 6 die Gewebezuschnitte des in den 1 bis 3 gezeigten Gassacks.
  • Die 1 bis 3 zeigen einen Gassack eines Fahrerairbags. Wie man gut anhand 1, die den Gassack aus Sicht des Fahrers zeigt, erkennt, weist der Gassack ein Kissen 10 und einen auf dem Kissen angeordneten wulstförmigen Teil auf. Insgesamt weist der Airbag zwei Kammern auf, die sich auf den Gassack wie folgt verteilen: Durch das Kissen 10 erstreckt sich die aus Gewebe bestehende Trennwand 34, die das Kissen in zwei Bereiche unterteilt. Auf der einen Seite der Trennwand liegt die erste Kammer 14, die im befüllten Zustand beispielsweise mit 0,4 bar beaufschlagt wird. Auf der anderen Seite der Trennwand 34 liegt innerhalb des Kissens die erste Teilkammer 17, die gemeinsam mit der wulstförmigen zweiten Teilkammer 20 die zweite Kammer bildet. Diese zweite Kammer, also erste Teilkammer 17 und zweite Teilkammer 20 werden mit einem höheren Druck als die erste Kammer, beispielsweise mit 0,9 bar befüllt.
  • Wie man anhand der 1 bis 3 erkennen kann, erstreckt sich die im wesentlichen dreieckige, gestrichelt dargestellte Trennwand 34 von einem zentralen Bereich des Bodens des Kissens nach oben. Die Trennwand 34 endet in einem Randbereich des Kissens etwa dort, wo die wulstförmige zweite Teilkammer 20 am Kissen 10 angeordnet ist. Hieraus ergibt sich, dass der erste Bereich 12A der Prallfläche, der der ersten Kammer 14 zugeordnet ist, sich über einen Großteil des Kissens, insbesondere über dem Zentralbereich des Kissens erstreckt.
  • Der zweite Bereich 12B der Prallfläche 12 wird in diesem Ausführungsbeispiel ausschließlich durch die Außenhülle der zweiten Teilkammer 20 gebildet. Trifft der Kopf eines Insassen bei einem schrägen Frontalaufprall auf den zweiten Bereich 12B der Prallfläche 12, so wird durch das Herausstehen dieses zweiten Bereichs 12B die nach vorne seitlich gerichtete Bewegung des Kopfes gestoppt. Durch den höheren Druck in der zweiten Teilkammer 20 gegenüber der ersten Kammer 14, wird der geringere Weg, der zum Abbremsen zur Verfügung steht, ausgeglichen. Die unter der zweiten Teilkammer 20 liegende erste Teilkammer 17, welche wie die zweite Teilkammer 20 auch mit höherem Druck beaufschlagt wird, gibt der zweiten Teilkammer 20 ausreichend seitliche Stabilität, um zu verhindern, dass die zweite Teilkammer 20 beim Aufprall des Kopfes des Insassen zu weit seitlich nachgibt.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist die mit höherem Druck beaufschlagte zweite Kammer, welche dem zweiten Bereich 12B der Prallfläche 12 zugeordnet ist, aus den beiden Teilkammern 17 und 20 aufgebaut. Dies ist, wie nachfolgend näher erläutert, aus herstellungstechnischer Sicht sinnvoll, hinsichtlich der Funktion jedoch nicht zwingend.
  • Die 4 zeigt einen montierten, aufgeblasenen Beifahrer-Gassack, der sich aus dem Bereich des Handschuhfachs eines Kraftfahrzeugs in den Fahrgastraum erstreckt. Wie man insbesondere gut anhand 4 (Ansicht von oben) erkennen kann, deckt die zweite Teilkammer 20 den Bereich der A-Säule und der Seitenscheibe zu einem großen Teil ab. Wird nun, wie in 5 dargestellt, bei einem seitlich versetzten Frontalzusammnenstoß der Kopf des Beifahrers in Richtung Seitenscheibe/A-Säule beschleunigt, wird er von der zweiten Teilkammer 20 aufgefangen. Aufgrund des erhöhten Drucks, beispielsweise 0,9 bar, und der Abstützung der zweiten Teilkammer durch die erste Teilkammer, welche ebenfalls unter diesem erhöhten Druck steht, wird ein Durchschlagen des Kopfes verhindert.
  • Wie man ebenfalls gut anhand 5 erkennen kann, wirkt der Gassack bei einem nicht-versetzten Frontalzusammenstoß wie ein gewöhnlicher Beifahrer-Gassack, bei dem der Insasse in die mit geringerem Druck, beispielsweise 0,4 bar, beaufschlagte erste Kammer 14 fällt, ohne das Vorhandensein der zweiten Kammer zu bemerken.
  • Das eben Erläuterte gilt in analoger Weise auch für einen Fahrer-Gassack.
  • In diesem Ausführungsbeispiel wird der Gassack durch einen einzigen Gasgenerator (nicht dargestellt) befüllt und die unterschiedlichen Innendrücke durch gezielten Einsatz von Gasleitelementen erzielt, wie nachfolgend erläutert wird. Der selbe Erfolg könnte auch durch Einsatz von zwei Gasgeneratoren erreicht werden, jedoch mit größerem Material- und Fertigungsaufwand.
  • 6 zeigt die Gewebezuschnitte, aus denen der oben beschriebene Gassack zusammengenäht wird. Das Kissen wird aus einer das Unterteil bildenden ersten Gewebelage 30 und einer das Oberteil bildenden zweiten Gewebelage 32 zusammengenäht. Diese beiden Gewebelagen 30, 32 haben die Form von Kreisscheiben und werden an ihren umlaufenden Nahtkanten 30a und 32a miteinander vernäht. In der Mitte der ersten Gewebelage 30 befindet sich die Durchtrittsöffnung 31, durch die ein nicht dargestellter Gasgenerator ins Innere des Gassacks ragt.
  • Wie oben dargestellt, ist das Kissen in eine erste Kammer und in eine erste Teilkammer unterteilt. Die Trennung erfolgt durch die Trennwand 34, welche mit ihren Nahtkanten 34' und 34'' an den Nahtlinien 30' und 30'' der ersten Gewebelage 30 vernäht ist. Die beiden Nahtlinien 30' und 30'' stehen hierbei rechtwinklig zueinander und treffen sich an der zentralen Durchtrittsöffnung 31. Die Trennwand 34 ragt in den Bereich der Durchtrittsöffnung 31 hinein, so dass der überstehende Teil der Trennwand 34 als Gasleitelement dient. Durch eine genaue Abstimmung der Geometrie mit der Geometrie des Gasgenerators wird erreicht, dass die zweite Kammer mit höherem Druck als die erste Kammer beaufschlagt wird.
  • Die weitere Nahtkante 34''' der Trennwand 34 ist entlang der Nahtlinie 32''' mit der zweiten Gewebelage 32 vernäht. Hierdurch wird die erste Teilkammer der zweiten Kammer gebildet, wobei sich die erste Teilkammer vom Boden des Kissens schräg nach oben erstreckt.
  • Auf der ersten Teilkammer ist die zweite Teilkammer angeordnet, die aus dem Unterteil 35 und dem Oberteil 36 zusammengenäht ist. Diese beiden Teile sind entlang der Nahtkanten 35a, 36a miteinander vernäht. Das Unterteil 35 weist die Öffnung 37 auf, die durch die Nahtlinie 35' begrenzt ist. Entlang dieser Nahtlinie 35' wird das Unterteil 35 mit der zweiten Gewebelage 32 entlang deren Nahtlinie 32''' vernäht. Innerhalb dieser Nahtlinie 32''' liegen Überströmöffnungen 33, durch die Gas aus der ersten Teilkammer 17 aus- und durch die Öffnung 37 in die zweite Teilkammer 20 einströmt. Somit wird erreicht, dass erste Teilkammer 17 und zweite Teilkammer 20 mit demselben Druck beaufschlagt werden und gemeinsam die zweite Kammer bilden.
  • Der erfindungsgemäße Gassack des vorliegenden Ausführungsbeispiels ist ausschließlich aus flachen Zuschnitten aufgebaut und kann deshalb relativ einfach hergestellt werden.
  • 10
    Kissen
    12
    Prallfläche
    12A
    erster Bereich
    12B
    zweiter Bereich
    14
    erste Kammer
    16
    zweite Kammer
    20
    zweite Teilkammer
    30
    erste Gewebelage
    30', 30''
    Nahtlinie
    30a
    Nahtkante
    31
    Durchtrittsöffnung
    32
    zweite Gewebelage
    32', 32''
    Nahtlinie
    32a
    Nahtkante
    33
    Überströmöffnung
    34
    Trennwand
    34'–34'''
    Nahtkante
    34a
    Knicklinie
    35
    Unterteil
    35'
    Nahtlinie
    35a
    Nahtkante
    36
    Oberteil
    36a
    Nahtkante
    37
    Öffnung

Claims (4)

  1. Frontgassack-Einheit zum Schutz eines Kraftfahrzeug-Insassen bei einem Frontalzusammenprall oder einem seitlich versetzten Frontalzusammenprall mit einem eine Prallfläche (12) und wenigstens eine erste und eine zweite Kammer aufweisenden Gassack, wobei ein erster Bereich (12A) der Prallfläche (12) der ersten Kammer (14) und ein zweiter Bereich (12B) der Prallfläche der zweiten Kammer zugeordnet ist, und mit wenigstens einer Gasgeneratoreinheit zum Befüllen des Gassacks, wobei beim Betätigen der Gasgeneratoreinheit die erste Kammer mit einem geringeren Druck beaufschlagt wird als die zweite Kammer, wobei der zweite Bereich (12B) der Prallfläche (12) zumindest abschnittsweise aus dem ersten Bereich (12A) herausragt, und die zweite Kammer eine erste und eine zweite Teilkammer (17, 20) aufweist, welche im wesentlichen mit gleichem Druck beaufschlagt werden, wobei die zweite Teilkammer (20) auf der ersten Teilkammer (17) angeordnet ist und mit der ersten Teilkammer (17) über Überströmöffnungen (33) in Verbindung steht, wobei erste Kammer (14) und erste Teilkammer (17) ein gemeinsames Kissen (10) bilden, auf das die zweite Teilkammer (20) aufgesetzt ist und erste Kammer (14) und erste Teilkammer (17) durch eine gemeinsame Trennwand (34) getrennt sind, wobei der Gassack asymmetrisch aufgebaut ist, derart, dass die zweite Teilkammer (20) einen Teil der A-Säule und der Seitenscheibe des Kraftfahrzeugs abdeckt.
  2. Frontgassack-Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Teilkammer (20) im befüllten Zustand wulstförmig ausgebildet ist.
  3. Frontgassack-Einheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nur eine Gasgeneratoreinheit vorhanden ist, die beide Kammern befüllt.
  4. Frontgassack-Einheit nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch: – eine erste Gewebelage (30), die einen Boden des Gassacks bildet, – eine zweite Gewebelage (32), die zumindest einen Teil der Prallfläche (12) zur Verfügung stellt, wobei – erste und zweite Gewebelage umlaufend miteinander verbunden sind, so dass sie die erste Kammer (14) und die erste Teilkammer (17) umschließen und das Kissen (10) bilden und sich die Trennwand (34) zwischen erster und zweiter Gewebelage erstreckt, – eine Durchtrittsöffnung (31) in der ersten Gewebelage, durch die die Gasgeneratoreinheit tritt, wobei die Durchtrittsöffnung die Linie, entlang derer die Trennwand an der ersten Gewebelage befestigt ist, schneidet, – ein Gasleitelement, das die Gasverteilung in die beiden Kammern steuert, wobei das Gasleitelement ein Teil der Trennwand (34) ist.
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