DE102004010275B3 - Überwachungsvorrichtung für ein Laserlichtkabel - Google Patents
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Abstract
Eine Vorrichtung (1) zur Überwachung eines Laserlichtkabels (2), das einen Lichtwellenleiter (6), eine den Lichtwellenleiter (6) umgebende innere Metallumhüllung (7), eine die innere Metallumhüllung (7) umgebende Isolierumhüllung (8) und eine die Isolierumhüllung (8) umgebende äußere Metallumhüllung (9) aufweist, weist eine erste elektrische Schaltung (13) zur Überwachung eines die innere Metallumhüllung (7) umfassenden Stromkreises, eine zweite elektrische Schaltung (14) zur Überwachung des Widerstands zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung (7, 9) und erfindungsgemäß eine dritte elektrische Schaltung (15) zur Überwachung der Kapazität zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung (7, 9) auf.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Überwachung eines Lichtleiterkabels, das einen Lichtwellenleiter, eine den Lichtwellenleiter umgebende innere Metallumhüllung, eine die innere Metallumhüllung umgebende Isolierumhüllung und eine die Isolierumhüllung umgebende äußere Metallumhüllung aufweist, mit einer ersten elektrischen Schaltung zur Überwachung eines die innere Metallumhüllung enthaltenden Stromkreises und mit einer zweiten elektrischen Schaltung zur Überwachung des Widerstands zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung.
- Zur Überwachung von Lichtleitern sind verschiedene Verfahren bekannt.
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US5012087 offenbart ein Lichtleiterkabel zur Übertragung von Laserstrahlung hoher Leistung, das neben der ersten optischen Faser zur Strahlungsübertragung eine zweite optische Faser aufweist, die an ihrem einen Ende mit einer Lichtquelle und an ihrem anderen Ende mit einer Photodiode verbunden ist. Austritt von Strahlung aus der ersten Faser führt zu einer Verringerung oder Beendigung der Lichtübertragung in der zweiten Faser, so dass das Signal der Photodiode zur Überwachung des Lichtleiterkabels dient. -
DE19860483 offenbart ein Laserübertragungsrohr mit einem Hohlraum-Wellenleiter mit einem Innenraum zur Übertragung der Laserstrahlung und einem Außenrohr, das den Hohlraum-Wellenleiter unter Bildung eines Außenraums umgibt. Die Detektion einer Strömungsverbindung zwischen dem Innen- und dem Außenraum dient als Signal für eine Beschädigung des Wellenleiters. - JP2003279444 offenbart ein Lichtleiterkabel zur Übertragung von Laserstrahlung, bei der ein elektrisch leitender Draht spiralförmig um die optische Faser gewunden ist. Mehrere Temperatursicherungen, die bei Anstieg der Umgebungstemperatur auf über 120°C auslösen, sind in Reihe geschaltet entlang des Drahts angeordnet und mit einer Einrichtung verbunden, die den Laser bei Auslösen der Temperatursicherungen abschaltet. JP2003279444 offenbart außerdem einen Lichtleiter mit einer optischen Faser, die von zwei (oder mehr) elektrischen Leitern umgeben ist, wobei mindestens ein elektrischer Leiter eine thermoplastische Umhüllung aufweist. Schmilzt diese Umhüllung aufgrund von austretendem Laserlicht, so tritt ein Kurzschluss zwischen den elektrischen Leitern auf, der ebenfalls zur Abschaltung des Lasers führt.
- Bei weiteren bekannten Überwachungsvorrichtungen dieser Art wird das Laserlichtkabel mittels Strom- und Widerstandsmessungen überwacht. Die Lichtleitfaser des Laserlichtkabels ist von einer gewendelten Metallumhüllung umgeben, die in einen Ruhestromkreis eingebunden ist. Wird diese gewendelte Metallumhüllung (z.B. durch austretende Strahlung) unterbrochen, so wird der Stromkreis unterbrochen und der Laserstrahl abgeschaltet. Die gewendelte Metallumhüllung ist von einer Isolierumhüllung und diese von einem metallischen Schutzschlauch umgeben. Zwischen der gewendelten Metallumhüllung und dem Schutzschlauch wird der Widerstand gemessen, der im Normalbetrieb unendlich groß sein muss. Wird die Isolierumhüllung durch austretendes Laserlicht beschädigt oder geschmolzen, so ändert sich der gemessene Widerstand, was zur Abschaltung des Laserstrahls führt. Falls jedoch der Schutzschlauch nicht korrekt an die Überwachungsvorrichtung angeschlossen ist, kann dies nicht durch die Widerstandsmessung festgestellt werden, da der Widerstand in diesem Fall ebenfalls unendlich groß ist.
- Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diese vorhandene Sicherheitslücke bei einer Überwachungsvorrichtung der eingangs genannten Art auf möglichst einfache Art und Weise zu schließen.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine dritte elektrische Schaltung zur Überwachung der Kapazität zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung.
- Erfindungsgemäß wird zusätzlich zum Widerstand auch die Kapazität zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung gemessen. Diese Kapazität nimmt bei angeschlossener bzw. nicht angeschlossener äußerer Metallumhüllung zwei unterschiedliche Werte an und ermöglicht so die Überprüfung, ob die äußere Metallumhüllung korrekt an die Überwachungsvorrichtung angeschlossen ist.
- Bei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung weist die dritte Schaltung eine Vergleichseinrichtung auf, welche die gemessene Kapazität mit einem vorbestimmten Sollwert vergleicht und bei vorbestimmter Abweichung vom Sollwert den Laserstrahl abschaltet und/oder ein Fehlersignal ausgibt.
- Bevorzugt ist der Stromkreis der ersten Schaltung durch die innere Metallumhüllung, eine zwischen Isolierumhüllung und äußerer Metallumhüllung verlaufende elektrische Rückleitung sowie elektrische Verbindungskontakte gebildet, die in Steckaufnahmen für die beiden Enden des Laserlichtkabels vorgesehen sind und bei korrekter Steckverbindung jeweils die innere Metallumhüllung und die Rückleitung miteinander verbinden.
- Vorzugsweise ist die innere Metallumhüllung als eine dem Laserlicht geringer Leistung (< ca. 500 W) widerstehende Metallwendel (z.B. aus Messing) ausgebildet.
- Weiterhin bevorzugt sind die drei elektrischen Schaltungen in eine gemeinsame Überwachungsschaltung integriert.
- Die erfindungsgemäße Überwachungsvorrichtung weist vorteilhafterweise eine Verbindung zu einer Kontrolleinrichtung auf, die beim Ansprechen einer der drei Überwachungsschaltungen den Laser abschaltet und/oder den Lichtweg zum Laserlichtkabel blockiert.
- Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung und der Zeichnung. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale je für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung.
- Es zeigen:
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1 das zwischen einer Einkoppeloptik und einer Auskoppeloptik vorgesehene Laserlichtkabel und die erfindungsgemäße Überwachungsvorrichtung für das Laserlichtkabel; -
2 den Querschnitt des Laserlichtkabels der1 ; und -
3 die erfindungsgemäße Überwachungsvorrichtung für das Laserlichtkabel. - Die in
1 gezeigte Vorrichtung1 dient zur Überwachung eines Laserlichtkabels2 , in welches Laserlicht3 über eine Einkoppeloptik4 ein- und über eine Auskoppeloptik5 ausgekoppelt wird. Dazu ist das Laserlichtkabel2 in entsprechende Steckeraufnahmen der Ein- und Auskoppeloptiken4 ,5 eingesteckt. - Wie
2 zeigt, weist das Laserlichtkabel2 einen Lichtwellenleiter (Lichtleitfaser)6 , eine den Lichtwellenleiter6 umgebende innere Metallumhüllung7 , eine die innere Metallumhüllung7 umgebende innere Isolierumhüllung8 , eine die innere Isolierumhüllung8 umgebende äußere Metallumhüllung9 , eine die äußere Metallumhüllung9 umgebende äußere Isolierumhüllung10 sowie eine zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung7 ,9 verlaufende elektrische Rückleitung11 auf. - Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die innere Metallumhüllung
7 eine Metallwendel aus Messing, die aus dem Lichtwellenleiter6 mantelseitig austretendem Laserlicht bis zu einer gewissen Leistung (< ca. 500 W) widersteht, die innere Isolierumhüllung8 eine PVC-Isolierschicht, die äußere Metallumhüllung9 ein Metallgeflecht mit Stahlmantel und die äußere Isolierumhüllung10 ein Kunststoffschlauch. Der Lichtwellenleiter6 ist eingebettet in die innere Metallumhüllung7 , die den Lichtwellenleiter vor äußeren Einwirkungen schützt und im Störungsfall den Austritt von Laserlicht vermindert. Die äußere Metallumhüllung9 und die äußere Isolierumhüllung10 dienen zur Unterstützung der mechanischen Stabilität und als Knickschutz. - Wie in
3 gezeigt, umfasst die Überwachungsvorrichtung1 eine Platine12 mit einer ersten Schaltung13 zur Überwachung eines die innere Metallumhüllung7 und die Rückleitung11 enthaltenden Stromkreises, mit einer zweiten Schaltung14 zur Überwachung des Widerstands zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung7 ,9 und mit einer dritten Schaltung15 zur Überwachung der Kapazität zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung7 ,9 . Die innere Metallumhüllung7 ist an Pin P3, die äußere Metallumhüllung9 an Pin P2 und die Rückleitung11 an Pin P1 der Platine12 angeschlossen. - Bei der ersten Überwachungsschaltung
13 wird am Pin P1 der Platine12 eine Spannung von 36 V angelegt. Dadurch entsteht bei korrekt in die Ein- und Auskoppeloptiken 4,5 eingestecktem Laserlichtkabel2 ein Stromkreis über die Rückleitung11 , einen Kontaktstift16 der Rückleitung11 , einen in der Steckaufnahme der Auskoppeloptik5 angeordneten Kontaktring17 , einen Kontaktstift18a der inneren Metallumhüllung7 , die innere Metallumhüllung7 , einen Kontaktstift18b der inneren Metallumhüllung7 , einen in der Steckaufnahme der Einkoppeloptik4 angeordneten Kontaktring19 und einen Kontaktstift20 des Laserlichtkabels2 zurück zum Pin P3 der Platine12 . Das Laserlichtkabel2 weist jeweils zwischen den Kontaktstiften18a ,18b und der inneren Metallumhüllung7 noch eine Temperatursicherung21 auf. Wird der Stromkreis zwischen den Pins P1 und P3 unterbrochen, erkennt die erste Überwachungsschaltung13 einen Fehler und schaltet den Laser ab oder blockiert den Lichtweg zum Laserlichtleitkabel. - Bei der zweiten Überwachungsschaltung
14 wird der Widerstand zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung7 ,9 , d.h. zwischen den Pins P2 und P3, gemessen. Die zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung7 ,9 liegende innere Isolierumhüllung8 verringert ihren elektrischen Widerstand bei Erwärmung. Diese Verringerung wird von der zweiten Überwachungsschaltung14 gemessen und so eine Beschädigung des Laserlichtkabels2 erkannt. Diese Widerstandsmessung liefert aber nur dann ein korrektes Ergebnis, wenn die äußere Metallumhüllung9 elektrisch mit der Platine12 verbunden ist, also keine Unterbrechung (z.B. am Pin P2 der Platine12 ) vorliegt. - Zur Überwachung des korrekten Anschlusses der äußeren Metallumhüllung
9 dient die dritte Überwachungsschaltung15 , bei der die Kapazität zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung7 ,9 , d.h. zwischen den Pins P2 und P3, gemessen wird. Diese Kapazität nimmt bei angeschlossener bzw. nicht angeschlossener äußerer Metallumhüllung9 zwei unterschiedliche Werte an. Messungen haben gezeigt, dass zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung7 ,9 eine Kapazität von mindestens 1,5 nF besteht. Ist die äußere Metallumhüllung nicht an Platine12 angeschlossen, beträgt die Kapazität lediglich 0,3 nF. In diesem Fall schaltet die Überwachungsvorrichtung den Laser ab oder blockiert den Lichtweg zum Laserlichtkabel. - Aus Sicherheitsgründen werden die Widerstandsmessung und die Kapazitätsmessung zweikanalig ausgeführt.
Claims (6)
- Vorrichtung (
1 ) zur Überwachung eines Laserlichtkabels (2 ), das einen Lichtwellenleiter (6 ), eine den Lichtwellenleiter (6 ) umgebende innere Metallumhüllung (7 ), eine die innere Metallumhüllung (7 ) umgebende Isolierumhüllung (8 ) und eine die Isolierumhüllung (8 ) umgebende äußere Metallumhüllung (9 ) aufweist, mit einer ersten elektrischen Schaltung (13 ) zur Überwachung eines die innere Metallumhüllung (7 ) umfassenden Stromkreises und mit einer zweiten elektrischen Schaltung (14 ) zur Überwachung des Widerstands zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung (7 ,9 ), gekennzeichnet durch eine dritte elektrische Schaltung (15 ) zur Überwachung der Kapazität zwischen innerer und äußerer Metallumhüllung (7 ,9 ). - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Schaltungsanordnung (
15 ) eine Vergleichseinrichtung aufweist, welche die gemessene Kapazität mit einem vorbestimmten Sollwert vergleicht und bei vorbestimmter Abweichung vom Sollwert ein Fehlersignal ausgibt. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Stromkreis der ersten Schaltung (
13 ) durch die innere Metallumhüllung (7 ), eine zwischen Isolierumhüllung (8 ) und äußerer Metallumhüllung (9 ) verlaufende elektrische Rückleitung (11 ) sowie elektrische Verbindungskontakte (17 ,19 ) gebildet ist, die in Steckaufnahmen für die beiden Enden des Laserlichtkabels (2 ) vorgesehen sind und bei korrekter Steckverbindung jeweils die innere Metallumhüllung (7 ) und die Rückleitung (11 ) miteinander verbinden. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Metallumhüllung (
7 ) als eine dem Laserlicht geringer Leistung widerstehende Metallwendel ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Schaltungen (
13 ,14 ,15 ) gemeinsam in eine Überwachungsplatine (12 ) integriert sind. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Verbindung zu einer Kontrolleinrichtung aufweist, die beim Ansprechen einer der drei Überwachungsschaltungen (
13 ,14 ,15 ) den Laser abschaltet und/oder den Lichtweg zum Laserlichtkabel (2 ) blockiert.
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