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DE9212672U1 - Einrichtung zur Erkennung von Störlichtbögen, insbesondere an Sammelschienenanordnungen in Niederspannungs-Schaltanlagen - Google Patents

Einrichtung zur Erkennung von Störlichtbögen, insbesondere an Sammelschienenanordnungen in Niederspannungs-Schaltanlagen

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Publication number
DE9212672U1
DE9212672U1 DE9212672U DE9212672U DE9212672U1 DE 9212672 U1 DE9212672 U1 DE 9212672U1 DE 9212672 U DE9212672 U DE 9212672U DE 9212672 U DE9212672 U DE 9212672U DE 9212672 U1 DE9212672 U1 DE 9212672U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
optical waveguide
busbars
busbar
light
current
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE9212672U
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English (en)
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Eaton Industries GmbH
Original Assignee
Kloeckner Moeller GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kloeckner Moeller GmbH filed Critical Kloeckner Moeller GmbH
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Priority to DE59304340T priority patent/DE59304340D1/de
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Priority to AT93109862T priority patent/ATE144865T1/de
Priority to DE4331716A priority patent/DE4331716A1/de
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B13/00Arrangement of switchgear in which switches are enclosed in, or structurally associated with, a casing, e.g. cubicle
    • H02B13/02Arrangement of switchgear in which switches are enclosed in, or structurally associated with, a casing, e.g. cubicle with metal casing
    • H02B13/025Safety arrangements, e.g. in case of excessive pressure or fire due to electrical defect
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02HEMERGENCY PROTECTIVE CIRCUIT ARRANGEMENTS
    • H02H1/00Details of emergency protective circuit arrangements
    • H02H1/0007Details of emergency protective circuit arrangements concerning the detecting means
    • H02H1/0015Using arc detectors
    • H02H1/0023Using arc detectors sensing non electrical parameters, e.g. by optical, pneumatic, thermal or sonic sensors

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  • Testing Of Short-Circuits, Discontinuities, Leakage, Or Incorrect Line Connections (AREA)
  • Gas-Insulated Switchgears (AREA)

Description

Klöckner-Moeller GmbH -1- *:" *:* " ** ** 0**2*81 GM
1. September 1992
Einrichtung zur Erkennung von Störlichtbögen, insbesondere an Sammelschienenanordnungen in Niederspannungs-Schaltanlagen.
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Erkennung von Störlichtbögen, insbesondere zur Erkennung an Sammelschienenanordnungen in Niederspannungs-Schaltanlagen.
In Niederspannungs-Schaltanlagen kann es durch immer höhere Leistungsdichten, Fehlschaltungen, Fehlhandlungen des Bedienpersonals, Überspannungen oder Geräteversagen zur Ausbildung von Störlichtbogen kommen.
Um Verletzungen von Personen und Materialschäden durch Storlichtbogen zu reduzieren, ist es bekannt, in der Verteilung von Elektrizität Lichtbogenerkennungseinrichtungen einzusetzen, die vorgeordnete Leistungsschalter zur schnellen Abschaltung veranlassen oder die Vorrichtungen ansteuern, die einen definierten Kurzschluß verursachen, der jedoch für Personen und Anlage unschädlich ist. Die Dauer des Lichtbogens ist auf diese Weise um bis zu einem Zehntel, teilweise auch mehr, reduziert, so daß große Schaden vermieden und das Ausmaß der Nutzung der Schaltanlage erhöht werden können.
Der Lichtbogen erzeugt einen Licht- Druck- Hitze- und Geräusch-Effekt. Es ist bekannt, jedes dieser Effekte zur Detektion des Lichtbogens zu verwenden.
Durch die DD 271 397 Al ist eine Einrichtung zur Erkennung von Stör lichtbogen in gasisolierten Anlagen bekannt geworden, die im wesentlichen die von der Bogensäule ausgehende Wärmewirkung des Lichtbogens zur Erkennung nutzt. Hierbei ist ein Lichtwellenleiter mit einer Lichtquelle an dem einen Ende und ein photoelektrisches Bauelement an dem anderem Ende an den Betriebsspannung führenden Teilen anliegend angebracht.
Die optischen Eigenschaften des Lichtwellenleiters werden durch
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die Wärmeeinwirkung verändert, wodurch eine Minderung der Intensität des empfangenen Signals bzw. eine Unterbrechung des Signals eintritt.
Das Problem der Einkopplung von elektromagnetischen Störungen tritt hierbei vorteilhafterweise nicht auf.
Durch eine Lichtundurchlässige Ummantellung kann zwar die Einwirkung von Streu- und Fremdlicht in Niederspannungs-Schaltanlagen ebenfalls wirksam verhindert werden, durch glühende Teilchen kann aber der Lichtwellenleiter, insbesondere durch die Ummantellung, abbrennen und beschädigt werden noch bevor eine Fehlermeldung eintritt.
Ein wesentlicher Nachteil dieser Einrichtung ist, daß die thermische Wirkung des Störlichtbogen ausgenutzt wird, mit der, aber eine sichere Erkennung im Bereich weniger Millisekunden aufgrund der Aufheizzeit des Entladungskanals und der thermischen Zeitkonstante des Lichtwellenleiters nicht möglich ist.
Die Ermittlung von Temperaturen mittels Lichtwellenleiter ist in der Energietechnik nicht ungewöhnlich, so ist es aus der etz Bd.112 (1991) Heft 8 bekannt, diese zur Temperaturerfassung längs von Energiekabeln einzusetzen.
Aus der DE-OS 32 37 648 ist es bekannt, einen Lichtleiter zur optischen Erfassung von Stotlichtbogenentladungen zwischen einem hochspannungsführenden Teil und der Metallkapselung einer isoliermittelgefüllten Hochspannungsanlage anzuordnen.
Das Licht des Störlichtbogens in dem zu überwachenden Raum wird an der Stirnseite des Lichtwellenleiters eingekoppelt.
Der zu überwachende Raum ist eng begrenzt und die Ausbreitung von Licht wird dort nicht durch Schaltgeräte oder dergleichen behindert. In Niederspannungs-Schaltanlagen treten keine hohen Feldstärken auf, so daß diese Anlagen kompakt und platzsparend, also dicht mit Schaltgeräten bestückt sind. Der Entstehungsort eines Störlichtbogens kann weit von dem Lichtsensor entfernt
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sein und zudem in einem ungünstigen Winkel liegen.
Eine häufige Fehlhandlung, die zu einem Störlichtbogen führt ist das Verbinden von Anlagenteilen unterschiedlichen Potentials mittels Fremdkörper, wie Werkzeuge, Sicherungsaufsteckgriffe. Es ist dann notwendig die Ausbreitung des Störlichtbogens im bereich kleiner 5 Millisekunden zu verhindern, um insbesondere Verletzungen des Bedienpersonals zu verhindern.
Zudem besteht bei Niederspannungs-Schaltanlagen die Gefahr einer Fehlauslösung durch Fremdlicht, die beispielsweise durch die Deckenbeleuchtung und offener Schaltschranktür, verursacht wird. Dies kann bei einem Hauptverteiler besonders von Nachteil sein, weil ganze Produktionsabschnitte unterbrochen werden können.
Aus dieser Druckschrift geht jedoch nicht hervor welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um insbesondere im Samme1schienenraum einer Niederspannungs-Schaltanlagen ein sehr schnelles Auslösen zu bewirken und eine Fehlauslösung zu vermeiden.
In Niederspannungs-Schaltanlagen sind Schaltgeräte, wie Leistungsschalter, Motorschutzschalter oder Schütze untergebracht, die bei Schaltvorgängen Lichtbögen verursachen, die im ungünstigsten Fall gleichzeitig auftreten können. Diese Lichtbögen dürfen auch nicht zu einer Fehlauslösung führen.
Bekannt ist auch ein Faseroptischer Sensor zum Erfassen von elektrischen Lichtbogenentladungen, hei dem ein Lichtwellenleiter mit seiner Mantelfläche Strahlungen aufnimmt, wie in der DE-PS 31 29 041 gezeigt und beschrieben ist.
Am Anfang des Lichtwellenleiters ist eine Prüflichtquelle und am Ende ein Lichtempfänger angeordnet, der das Prüf- und Erfassungslicht empfängt. Der Lichtwellenleiter ist hier stark gekrümmt. Dieser kann beispielsweise wendelförmig mit relativ kleinen Biegeradien (Fig. 3) sein oder als Knoten (Fig.2) ausgebildet sein. In den Sensor kann nur in dem aktiven Bereich Licht eingekoppelt werden, also im Bereich der Krümmungen.
In dieser Druckschrift werden jedoch keine Maßnahmen genannt, wie eine Detektion in Sammelschienenräumen von Niederspannungs-
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Schaltanlagen im Bereich kleiner 5 Millisekunden realisiert werden kann, ohne die Gefahr einer Fehlauslösung durch Fremdlichteinwirkung.
Ein- oder Austritt von Licht durch die Ummantellung des Lichtwellenleiters an geraden Bereichen wird bei der Lichtübertragung durch eine Totalreflexion zwischen Leiterkern und Leitermantel verhindert.
Eine andere nach dem gleichen Wirkprinzip arbeitende Lichtbogendetektoreinrichtung ist in der CH 676174 A5 gezeigt und beschrieben, deren aktiver Teil des Lichtwellenleiters, beispielsweise 20 in Fig. 4, gewendelt ist.
Aus der DE-OS 35 42 550 ist bei gasisolierten Hochspannungsanlagen mit Beobachtungsfenstern und Lichtbogensensoren bekannt, das Beobachtungsfenster mit einem Rot-Gelbfilter und den Lichtsensor mit einem Grün-Blaufilter zu versehen, um Fehlauslösungen durch Fremdlicht zu vermeiden.
Der Sensor ist hier als photoelektrische Zelle ausgeführt.
Wie diese Einrichtung in dem Sammelschienenraum einer Niederspannungs-Schaltanlage zur besonders schnellen Erkennung von Störlichtbögen eingesetzt werden kann, wird nicht genannt.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Einrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 mit einfachen Mitteln zu schaffen, die einen Störlichtbogen im Bereich weniger Millisekunden sicher erfaßt ohne die Gefahr von Fehlauslösungen durch Fremdlicht.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, während in den Unteransprüchen besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gekennzeichnet sind.
Dadurch daß der Lichtwellenleiter relativ dicht an oder um die spannungsführenden Teile angeordnet ist, bewirkt bereits das von
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dem Lichtbogen in der Entstehungsphase emittierte Licht eine signifikannte Signalerhöhung bzw. Lichteinkopplung durch die Ummantellung des Lichtwellenleiters, so daß teilweise unterhalb einer Millisekunde eine signifikannte Signalerhöhung zu verzeichnen ist. Dagegen wird eine Einkopplung von Fremdlicht, insbesondere durch die Deckenbeleuchtung, beispielsweise bestehend aus Glühlampen oder anderen Leuchtquellen mit hohem Rotanteil, in einfacher Weise wirksam verhindert, indem handelsübliche Lichtwellenleiter mit blauen oder grünen Mantel eingesetzt werden, so daß eine Fehlauslösung vermieden wird.
Dagegen wird das Licht des Störlichtbogens, durch die blaue oder grüne Ummantelung, ohne das zusätzliche Anordnen von Filtern, zum großen Teil eingekoppelt, weil starke Spektrallinien von Kupfer in diesem Bereich liegen.
Lichtbogen, die durch Schaltgeräte, wie Leistungsschalter, Motorschutzschalter oder Schütze, verursacht werden und für Anlage und Personen unschädlich sind, entstehen dann in einem Abstand vom Lichtwellenleiter, der keine Fehlauslösung bewirkt.
Besonders günstig ist es, wenn für Anlagen oder Anlagenteile mit kleineren Kurzschlußströmen die Ummantellung grün gefärbt ist, weil eine höhere Empfindlichkeit erreicht wird und für größere Kurzschlußströme oder bei Hauptverteilungen die Ummantellung blau gefärbt ist, weil die Einkopplung von Fremdlicht stärker verringert wird, eine höhere Strahlungsleistung zur Verfügung steht und die Schutztechnik dort sehr zuverlässig arbeiten muß.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn der Störpegel mindestens 30 Prozent jedoch höchstens 50 Prozent beträgt, weil dann einerseits eine schnelle Erkennung möglich ist und andererseits ein ausreichender Störabstand eingehalten wird.
Damit keine abschattende Wirkung eintritt und eine starke Lichteinkopplung gegeben ist, wird der Lichtwellenleiter nicht direkt auf die spannungsführenden Teile oder Stromsammelschienen angeordnet ist, sondern im Bereich der Lichteinkopplung in einem
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Abstand von höchstens 50 mm von den spannungsführenden Teilen oder Stromsamme1schienen angeordnet.
Um günstige Eigenschaften sowohl aus der Sicht der Lichteinkopplung als auch aus der Sicht der mechanischen Festigkeit zu erreichen, besteht der Lichtwellenleiter aus einer Gradientenfaser mit einem Kern von etwa 0,06 mm, einem Mantel von etwa 0,12 mm und einem zweiten Mantel oder Primärschutz bestehend aus einem eingefärbten Acrylat mit einem Durchmesser von etwa 0,25 mm.
Vorteilhafte Anordnungen des Lichtwellenleiters in einem Sammelschienenraum ergeben sich aus den Merkmalen der Ansprüche
10 bis 16
Es zeigt:
Fig. 1 ein erstes Anordnungsbeispiel des Lichtwellenleiters an drei Stromammeischienen,
Fig. 2 ein zweites Anordnungsbeispiel des Lichtwellenleiters an drei Stromammeischienen,
Fig. 3 ein drittes Anordnungsbeispiel des Lichtwellenleiters an drei Stromammeischienen,
Fig. 4 ein Anordnungsbeispiel des Lichtwellenleiters an drei Stromammeischienen und daran vertikal angeschlossenen Stromschienen und
Fig. 5 ein anderes Anordnungsbeispiel des Lichtwellenleiters an drei Stromammelschienen und daran vertikal angeschlossenen Stromschienen.
Die in den Figuren 1 bis 5 gezeigte Einrichtung ist jeweils zur Überwachung eines Storlichtbogens in dem störlichtbogengefährdeten Sammelschienenraum einer
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Niederspannungs-Schaltanlage angeordnet.
Die Einrichtung 1 besteht aus einem Lichtwellenleiter 2, einer elektronischen Schaltung 3 mit einer Leuchtdiode mit konstanten Lichtstrahl bestimmter Wellenlänge am Anfang des Lichtwellenleiters 1 und einem Empfänger am Ende des Lichtwellenleiters 1. Dieser Lichtstrahl wird zur Überwachung der Schutzeinrichtung genutzt. Hierdurch vermeidbare Störungen sind die Drift von Bauelementen und das mechanische Beschädigen des Lichtwellenleiters. Entwickelt sich in dem Sammelschienenraum ein Störlichtbogen, wird dessen Licht in den Lichtwellenleiter durch seine Ummantellung eingekoppelt. Dieses zusätzlich eingekoppelte Licht führt zu einer Anhebung des von einer Auswerteschaltung empfangenen Lichtpegels. Die elektronische Schaltung 3 erzeugt eine dem Lichtpegel proportionale Spannung.
Nach Überschreiten eines an der Auswerteschaltung einstellbaren Schaltpegels wird ein Signal erzeugt, welches von einem selektiv arbeitenden Schutzgerät 4 zum Abschalten des storlichtbogenhavarierten Schaltanlagenteiles oder einer anderen geeigneten Vorrichtung genutzt werden kann. Die Auswerteschaltung befindet sich in einem nicht störlichtbogen gefährdetem Ort.
Der Lichtwellenleiter 2 besteht aus einer Gradientenfaser mit einem Kern von etwa 0,06 mm, einem Mantel von„etwa 0,12 mm und einem zweiten Mantel oder Primärschutz bestehend aus einem eingefärbten Acrylat mit einem Durchmesser von etwa 0,25 mm mit einer grünen oder blauen Färbung. Hierdurch weist der Lichtwellenleiter 2 sowohl aus der Sicht der Lichteinkopplung durch Störlichtbogen als auch im Hinblick auf die Unempfindlichkeit gegenüber Fremdlicht günstige Eigenschaften auf. Die mechanische Festigkeit und erforderlichen Biegeradien werden ebenfalls erreicht. Die optische Dämpfung des Lichtwellenleiters beträgt 3 bis 4 dB/km bei 850nm bzw. 0,5 bis 1,5 Db/km bei 1300nm.
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Lichtwellenleiter mit einer blauen Ummantelung weisen bei größeren Strömen ein sicheres Erfassungsverhalten auf bei geringer Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung, während Lichtwellenleiter mit grüner Ummantelung auch noch bei kleineren Strömen, beispielsweise Ik= 4 kA, die Anforderungen an ein schnelles und sicheres Erfassen erfüllen. Die Lichtwellenleiter mit grüner Ummantelung ist also vorzugsweise im Bereich kleiner Ströme einzusetzen, während die Lichtwellenleiter mit einer blauen Ummantellung bei größeren Strömen sinnvoll ist.
In Niederspannungs-Schaltanlagen als Hauptverteilungen ist aufgrund der größeren zur Verfügung stehenden Kurzschlußleistung und der damit verbundenen großen Fehlerströme vorzugsweise der Lichtwellenleiter mit der blauen Ummantellung einzusetzen. Ein weiterer Aspekt ist, daß in Hauptverteilungen die Schutztechnik sehr zuverlässig arbeiten muß, weil eine Fehlauslösung schwerwiegende Folgen für angeschlossene Geräte haben kann. Deswegen ist die weniger störanfällige blaue Ummantellung hier zu bevorzugen, weil eine geringere Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung besteht und bei Lichtbogenfehlern in jedem Fall eine ausreichende Strahlungsleistung zur Verfügung steht.
Durch die Verwendung von handelsüblichen Lichtwellenleitern mit einer gefärbten Ummantellung, die bisher lediglich zur Unterscheidung von anderen Lichtwellenleitern in der Signalübertragung vorgesehen war sind zusätzliche Filter nicht erforderlich.
Um eine hohe Anlagensicherheit zu gewährleisten, ist eine zuverlässige Funktion der Erfassungsschaltung erforderlich . Es muß gewährleistet sein, daß bei kleinsten Lichtbogenleistungen die Erfassungseinrichtung sicher anspricht und trotzdem ein ausreichender Störpegel-Nutzpegel eingehalten wird. Eine Fehlauslösung bei zu kleinem Abstand Störpegel-Nutzpegel kann zur Abschaltung wichtiger Verbraucher und ein Nichtansprechen bei zu großem Abstand Störpegel-Nutzpegel zur Zerstörung der Anlage führen.
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Damit eine ausreichende Sicherheit vor Störlicht gegeben ist, beträgt der maximale Störpegel in diesem Ausführungsbeispiel mindestens 30 Prozent jedoch höchstens 50 Prozent des Nutzpegels. Eine weitere Vergrößerung des Störanstandes erhöht zwar die Sicherheit vor Störlicht, jedoch wird gleichzeitig die Erfassung von Störlichtbogen erschwert, weil die Schaltschwelle eventuell nicht mehr erreicht wird. Außerdem werden die Erfassungszeiten größer, so daß eine Erfassung im Bereich weniger Millisekunden nicht mehr erreicht ist.
Der Lichtwellenleiter ist in einem Abstand von etwa 50 mm von den Sammelschienen entfernt angeordnet. Sowohl oberhalb als auch unterhalb des Sammelschienensystems weist dieser in etwa den gleichen Abstand auf. Der Abstand kann verringert werden. Der Lichtwellenleiter sollte jedoch nicht direkt auf die Sammelschienen angeordnet werden, weil dort die abschattende Wirkung der Sammelschienen am größten ist.
Günstig ist es auch, den Lichtwellenleiter in einem Abstand anzuordnen, der den Sammelschienenabstand entspricht.
Die Fig. 1 zeigt eine Anordnung mit drei Stromsammeischienen 5, 6 und 7 und einem Lichtwellenleiter 2, der senkrecht zu diesen angeordnet ist und um alle drei Stromsammeischienen 5, 6 und 7 gewickelt ist, ohne diese zu berühren. Entsteht ein Störlichtbogen zwischen zwei Stromsammeischienen, kann dieser als linienförmige Strahlungsquelle angesehen werden. Der Lichtwellenleiter 2 liegt dann parallel zu dem Störlichtbogen. Die Strahlung wird radialsymmetrisch abgegeben und trifft den Lichtwellenleiter an geraden oder schwach gekrümmten Stellen. Das hierbei auftretende Licht wird infolge von mikroskopischen Krümmungen der Lichtwellenleiterachse eingekoppelt. Die auf die Manteloberfläche des Lichtwellenleiters auftretende Strahlung im Strahlungsmaximum ist durch diese Anordnung hoch im Vergleich zu dem Fremdlicht, so daß bereits in der Entstehungsphase des Störlichtbogens, also im Bereich kleiner 5 ms, eine Erkennung erfolgt. Durch die Filterwirkung der Ummantelung wird dieses Verhalten noch günstiger.
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Die Radien der Biegungen des Lichtwellenleiters sind hier und in den nächsten Beispielen im Bereich der Lichteinkopplung relativ groß, beispielsweise größer 40 mm, so daß das Fremdlicht erschwert eingekoppelt wird.
Der Lichtwellenleiter 2 kann auch, wie in der Fig. 2 gezeigt ist, mehrfach um jede Stromsammeischiene 5 gewickelt werden und zwar auch über die volle Länge oder über wesentliche Teile davon angeordnet werden. Ein Stör lichtbogen ist dann immer sehr nah an dem Lichtwellenleiter, so daß genügend Licht in der frühen Entstehungsphase eingekoppelt wird und eine besonders schnelle Erkennung möglich ist. Zwar besteht hier die erhöhte Gefahr, daß der Lichtwellenleiter bei einem Störlichtbogen zerstört wird, dies erfolgt aber nach der Detektion.
Eine andere Anordnung des Lichtwellenleiter zeigt die Fig. 3. Dort ist der Lichtwellenleiter vor den Stromsammeischienen mäanderförmig angeordnet. Auch eine Anordnung hinter den Stromsammeischienen ist möglich. Der Lichtwellenleiter 2 verläuft über weite Bereiche parallel zu den Stromsammeischienen etwa in gleichen Abstand, so daß mit einer relativ geringen Lichtwellenleiterlänge ein großes Erfassungsgebiet sicher erfasst wird.
Sind Anschlußschienen vorhanden, wie in der Fig. 4 abgebildet ist oder auch Feldsammeischienen, dann kann der gleiche Lichtwellenleiter auch um diese senkrechten Schienen gewickelt sein.
In der Fig. 5 ist eine Anordnung gezeigt, bei der der Lichtwellenleiter 2 auch zwischen Stromabgriffen gewickelt werden kann. In diesem Bereich ist die Entstehung eines Störlichtbogens am wahrscheinlichsten.
Zur Verhinderung von Fehlauslösung können in bekannter Weise weiter Kriterien, wie Stromanstieg oder Spannungseinbruch, herangezogen werden.

Claims (16)

Schutzansprüche
1. Einrichtung zur Erkennung von Störlichtbogen, insbesondere an Sammelschienenanordnungen in Niederspannungs-Schaltanlagen zur Verteilung elektrischer Energie, bestehend aus einem Lichtwellenleiter, einem Lichtsender am Anfang des Lichtwellenleiters und einem Lichtempfänger am Ende des Lichtwellenleiters, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtwellenleiter (2) in unmittelbarer Nähe oder um spannungsführende Teile angeordnet ist, daß das Licht des Störlichtbogens durch die Ummantellung des Lichtwellenleiters (2) eingekoppelt wird und daß durch diese Lichteinkopplung eine Erhöhung des Ausgangssignals bewirkt wird.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ummantelung des Lichtwellenleiters (2) gefärbt ist, so daß diese für die auftretende Strahlung eine Filterwirkung aufweist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ummantellung des Lichtwellenleiters (2) blau oder grün gefärbt ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß für Anlagen oder Anlagenteile mit kleineren Kurzschlußströmen die Ummantellung grün gefärbt ist und für größere Kurzschlußströme oder bei Hauptverteilungen die Ummantellung blau gefärbt ist.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Störpegel mindestens 30 Prozent jedoch höchstens 50 Prozent beträgt.
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6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtwellenleiter (2) nicht direkt auf die spannungsführenden Teile oder Stromsairunelschienen (5,6,7) angeordnet ist und im Bereich der Lichteinkopplung in einem Abstand von höchstens 50 mm von den spannungsführenden Teilen oder Stromsammeischienen (5,6,7) angeordnet ist.
7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtwellenleiter (2) aus einer Gradientenfaser mit einem Kern von etwa 0,06 mm, einem Mantel von etwa 0,12 mm und einem zweiten Mantel oder Primärschutz bestehend aus einem eingefärbten Acrylat mit einem Durchmesser von etwa 0,25 mm besteht.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sammelschienenanordnungen der Lichtwellenleiter (2) in einem Abstand angeordnet ist, der den Sammelschienenabstand entspricht.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Radien der Biegungen des Lichtwellenleiters (2) im Bereich der Lichteinkopplung größer 40 mm sind.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sammelschienenanordnungen der Lichtwellenleiter (2) um mindestens eine Stromsammeischiene (5) gewickelt ist.
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11. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sanunelschienenanordnungen der Lichtwellenleiter (2) um mindestens drei Stromsammeischienen (5,6,7) gewickelt ist, derart, daß pro Windung des Lichtwellenleiters (2) mindestens drei Stromsammeischienen (5,6,7) umfaßt werden und daß der Lichtwellenleiter (2) senkrecht zu den Stromsammeischienen (5,6,7) angeordnet ist (Fig. 1).
12. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sammelschienenanordnungen der Lichtwellenleiter (2) um mindestens drei Stromsammeischienen (5,6,7) gewickelt ist, derart, daß pro Windung des Lichtwellenleiters (2) höchstens eine Stromsammeischiene (5) umfaßt wird (Fig. 2).
13. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sammelschienenanordnungen der Lichtwellenleiter (2) über weite Bereiche parallel zu den Stromsammeischienen (5) verläuft (Fig. 3).
14. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sammelschienenanordnungen der Lichtwellenleiter (2) vor oder hinter den Stromsammeischienen (5,6,7) mäanderförmig angeordnet ist (Fig.5).
15. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sammelschienenanordnungen ein gemeinsamer Lichtwellenleiter (2) um Feldsammelschienen oder Stromabgriffe (8) und Hauptsammeischienen (9) gewickelt ist (Fig 4).
16. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an Sammelschienenanordnungen der Lichtwellenleiter (2) zwischen Stromabgriffen (8) oder Feldsammelschienen gewickelt ist (Fig. 5).
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