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DE102004009278A1 - Verfahren zur Zielführung von Nutzen eines Navigationssystems und Navigationssystem - Google Patents

Verfahren zur Zielführung von Nutzen eines Navigationssystems und Navigationssystem Download PDF

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DE102004009278A1
DE102004009278A1 DE200410009278 DE102004009278A DE102004009278A1 DE 102004009278 A1 DE102004009278 A1 DE 102004009278A1 DE 200410009278 DE200410009278 DE 200410009278 DE 102004009278 A DE102004009278 A DE 102004009278A DE 102004009278 A1 DE102004009278 A1 DE 102004009278A1
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route
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Andreas Kynast
Jens Faenger
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Robert Bosch GmbH
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Robert Bosch GmbH
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    • G01C21/34Route searching; Route guidance
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    • G01C21/3602Input other than that of destination using image analysis, e.g. detection of road signs, lanes, buildings, real preceding vehicles using a camera

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Abstract

Es wird ein Verfahren zur Zielführung von Nutzern eines Navigationssystems offenbart, bei dem Zielführungsinformation mittels eienr Ausgabeeinrichtung ausgegeben wird. Erfindungsgemäß wird mittels einer Bilderfassungseinrichtung die Umgebung aufgenommen und das aufgenommene Bild mittels eines Bilderkennungsverfahrens in einzelne Bestandteile zerlegt. Die auszugebende Zielführungsinformation wird von zumindest einem erkannten Bestandteil gebildet oder damit ergänzt. Weiterhin wird ein Navigationssystem zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens offenbart.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zielführung von Nutzern eines Navigationssystems und ein Navigationssystem.
  • Navigationssysteme gehören heute zur Standardausrüstung in vielen Kraftfahrzeugen. Dabei wird von einem Positionssensor, beispielsweise einem GPS-Empfänger (Global Positioning System), der aktuelle Standort des Fahrzeugs ermittelt. Das Ziel wird in das Navigationssystem eingegeben und dieses errechnet auf Grundlage des aktuellen Standorts, des Ziels und der geografischen oder kartographischen Daten, die auf einem Datenspeicher abgelegt sind, die zu befolgende Route.
  • Die Zielführung erfolgt durch Vergleich der aktuellen Position mit der berechneten Route. Aus der Abfolge des gerade befahrenen Straßenabschnittes und der weiteren auf der Route liegenden Strecke wird entschieden, ob der Fahrzeugführer einen Abbiegevorgang ausführen muss oder dem Straßenverlauf weiter folgen kann. Die Zielführung wird dabei durch die Angabe von Straßennamen und durch die Angabe von Entfernungen zu Abbiegepunkten realisiert. Die Fahrtrichtungsempfehlungen werden in erster Linie akustisch ausgegeben. Der Fahrer kann dann den Empfehlungen ohne Ablenkung vom Verkehrsgeschehen folgen. Die Prägnanz der Fahrempfehlungen bzw. Zielführungsanweisungen ist ausschlaggebend für die Qualität der Zielführung.
  • Bei komplexen Kreuzungen mit dicht beieinanderliegenden Seitenstraßen fällt es einem Führer eines Kraftfahrzeugs allerdings schwer, in die richtige Straße abzubiegen. Eine Ursache hierfür ist, dass viele Nutzer des Navigationssystems die akustisch mitgeteilten Entfernungsangaben nur unzureichend einschätzen können. Eine Unterscheidung zwischen den Entfernungsangaben 200m und 300m ist nicht einfach. Deshalb wird bei heutigen Navigationssystemen zusätzlich auf einem Monitor ein Entfernungsbalken dargestellt. Der Entfernungsbalken wird bei der Annäherung an einen Abbiegepunkt schrittweise verringert und erlischt vollständig, sobald der Abbiegepunkt erreicht wird.
  • Um den Entfernungsbalken aufmerksam beobachten zu können, muss der Nutzer den Monitor des Navigationssystems gezielt betrachten, was ihn von der Beobachtung der ihn umgebenden Verkehrssituation ablenkt. Deshalb wird der Nutzer seine Aufmerksamkeit nicht vollständig dem Monitor widmen können, weshalb die Möglichkeit besteht, dass der Nutzer des Navigationssystems einen Abbiegepunkt verpasst und in der Folge auf einer falschen Route weiterfährt. Eine konzentrierte Beobachtung des Entfernungsbalkens auf dem Monitor des Navigationssystems verbietet sich jedoch von selbst, da der Nutzer dann das Kraftfahrzeug nicht ohne Gefahr für sich und andere im Straßenverkehr bewegen kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist folglich, ein verbessertes Verfahren zur Zielführung von Nutzern eines Navigationssystems anzugeben, das den Nutzer bei der Zielführung unterstützt. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Navigationssystem zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens bereitzustellen.
  • Diese Aufgaben werden von einem Verfahren mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch 1 bzw. von einem Navigationssystem mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch 7 gelöst.
  • Bei dem Verfahren zur Zielführung von Nutzern eines Navigationssystems wird Zielführungsinformation mittels einer Ausgabeeinrichtung an den Nutzer ausgegeben. Erfindungsgemäß wird mittels einer Bilderfassungseinrichtung die Umgebung des Kraftfahrzeugs aufgenommen, und das aufgenommene Bild wird mittels eines Bilderkennungsverfahrens in einzelne Bestandteile zerlegt. Die auszugebende Zielführungsinformation wird von zumindest einem erkannten Bestandteil des Bildes gebildet oder damit ergänzt.
  • Wesentliche Idee der vorliegenden Erfindung ist, dass zur Kennzeichnung eines Abbiegepunktes nicht mehr lediglich Entfernungsangaben verwendet werden. Vielmehr wird die Zielführungsinformation, die bislang aus einer Entfernungsangabe und einer Abbiegeanweisung besteht, durch markante Objekte oder Punkte, die als Bestandteile des Bildes erkannt werden, angereichert oder ersetzen die reine Entfernungsangabe. Das Bilderkennungsverfahren zerlegt das aufgenommene Bild in einzelne, verwertbare Bestandteile, beispielsweise Häuser, Fahrzeuge, Fußgänger, Ampeln etc. Der erkannte Bestandteil oder das bekannte Objekt wird dann dem Nutzer, beispielsweise dem Fahrer, mitgeteilt. Der Nutzer des Navigationssystems kann seine Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen und erfährt den Hinweis für einen Richtungswechsel aufgrund von Information, wie er sie auch durch die Beobachtung der Verkehrssituation und der Umgebung wahrnimmt. Da das erfindungsgemäße Verfahren bildbasiert ist, ist keine aufwändige Anreicherung von elektronischen Kartenmaterial notwendig. Die Zielführungsinformation arbeitet somit mit der Darstellung oder Nennung von Bestandteilen des aufgenommenen und erkannten Bildes, die zu dem jeweiligen Augenblick für die Bilderfassungseinrichtung und den Nutzer des Navigationssystems sichtbar sind.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass die Zielführungsinformation akustisch und/oder visuell ausgegeben wird. Die visuelle Darstellung verwendet beispielsweise einfache, grafische Symbole, die mit einem flüchtigen Blick wahrgenommen werden können. Soll an einem Haus links abgebogen werden, wird auf dem Display beispielsweise ein Haus dargestellt, hinter dem in eine Straße eingebogen werden soll. Die akustische Wiedergabe der Zielführungsinformation hat den Vorteil, dass der Nutzer seine Aufmerksamkeit weiter dem Verkehrsgeschehen widmen kann und die Hinweise für seine Fahrtroute erfährt, ohne seinen Blick von dem Straßenverkehr abwenden zu müssen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden mittels einer Stereokamera Entfernungen zu den erkannten Bestandteilen des Bildes bestimmt. Die Stereokamera nimmt zwei, geringfügig versetzte Bilder der Umgebung auf. Durch Anwendung eines Triangulationsverfahrens können die Bilder ausgewertet und die Entfernungen zu den einzelnen Bestandteilen ermittelt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass das Bilderkennungsverfahren in einer vorbestimmten Entfernung vor einer Abzweigung durchgeführt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass dem Nutzer eine Zielführungsinformation bereitgestellt wird, die er auch sofort umsetzen kann. Zudem wird die Bilderkennung erst aktiviert, wenn sich der Nutzer in einer bestimmten Entfernung vor einem Abbiegepunkt oder einer Kreuzung befindet, so dass nicht ständig die Umgebung aufgenommen und unter Anwendung hoher Rechenleistung Bild- oder Objekterkennungsverfahren durchgeführt werden müssen.
  • Eine vorteilhafte Weiterführung des Erfindungsgedankens führt zu einem Verfahren, bei dem mittels der Zielführungsinformation die Richtigkeit einer befolgten Fahrtroute bestätigt wird. Gerade bei längeren Abschnitten zwischen zwei Abzweigungen wird hierdurch eine Unruhe bei dem Nutzer weitgehend vermindert, dass er eine Abfahrt verpasst haben könnte.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden erkannten Bestandteilen zugeordnete Daten abgespeichert. Diese Daten stehen dann bei einem späteren Befahren der gleichen Route bereits zur Zielführung zur Verfügung, ohne dass durch die Stereokamera aktuelle Bilder zur Auswertung aufgenommen werden. Einmal erkannte, ständig vorhandene Objekte entlang der Route können in die Zielführung integriert werden. Die herkömmlich errechnete Route wird also bei den Zielführungsinformationen durch Angabe von Objekten ergänzt, die markante Punkte bilden, an denen sich der Fahrer orientieren kann. Es ist auch vorgesehen, dass eine Route empfohlen wird, entlang der besonders markante Objekte vorhanden sind, die als Zielführungsinformationen verwendet werden können, auch wenn damit ein geringfügiger Umweg verbunden ist.
  • Das erfindungsgemäße Navigationssystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge, weist eine Einrichtung zur Positionsbestimmung und zumindest eine Ausgabeeinrichtung für Zielführungsinformation auf. Erfindungsgemäß ist ferner eine Bilderfassungseinrichtung und eine Bilderkennungseinrichtung vorgesehen, die mit der Ausgabeeinrichtung gekoppelt ist, um erkannte Bildbestandteile als Zielführungsinformation auszugeben.
  • Die Bilderfassungseinrichtung nimmt dabei Bilder der aktuellen Umgebung des Kraftfahrzeugs auf. Diese Bilder werden von der Bilderkennungseinrichtung interpretiert und in einzelne Bestandteile zerlegt. Die aufgrund der Bildauswertung erzeugte Zielführungsinformation wird über die Ausgabeeinrichtung ausgegeben und einem Führer des Kraftfahrzeuges mitgeteilt.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung des Navigationssystems gemäß der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass die Bilderfassungseinrichtung eine Stereokamera aufweist. Durch die Aufnahme eines Stereobildes kann die aufgenommene Situation dreidimensional ausgewertet werden, insbesondere die Berechnung der Entfernung zu den einzelnen Objekten wird dadurch in relativ einfacher Weise ermöglicht.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Navigationssystem sieht vor, dass die Ausgabeeinheit einen Monitor aufweist. Auf diesen Monitor kann mit Hilfe einfacher, grafischer Symbole das erkannte Objekt als Zielführungsinformation an den Nutzer ausgegeben werden. Besonders vorteilhaft ist eine Ausgabeeinrichtung in Verbindung mit einem Lautsprecher, der die Zielführungsinformation akustisch übermittelt. Durch die akustische Fahranweisung ist der Nutzer nicht gezwungen, den Blick von dem Verkehrsgeschehen abzuwenden, um eine grafische Darstellung zu beobachten.
  • Bevorzugt weist das erfindungsgemäße Navigationssystem einen Speicher auf. Durch die aufgenommenen und erkannten Objekte kann das Navigationssystem kontinuierlich aktualisiert und erweitert werden, was eine Zielführung aufgrund aktueller Informationen ermöglicht.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in:
  • 1 eine schematische Skizze eines erfindungsgemäßen Navigationssystems;
  • 2 ein Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • 3 eine schematische Skizze einer beispielhaften Verkehrssituation.
  • In der 1 ist eine schematische Skizze eines erfindungsgemäßen Navigationssystems gezeigt. Das Navigationssystem weist eine Navigationseinheit 1 zur Bestimmung der Fahrtroute auf. Diese Navigationseinheit 1 ist mit einem Sensor 2 zur Positionsbestimmung, beispielsweise einem GPS-Empfänger (Global Positioning System), verbunden. Der Sensor 2 sendet die ermittelte, aktuelle Position an die Navigationseinheit 1. Diese greift auf eine Datenbank 3 zu, in der geografische Daten bzw. Ortsdaten, beispielsweise digitalisierte Straßenkarten, abgespeichert sind.
  • Alternativ kann die Positionsbestimmung auch durch eine Koppelortung erfolgen, bei der Wegelemente zyklisch nach Betrag und Winkel addiert bzw. gekoppelt werden. Mit einem ständigen Vergleich der Position mit dem Straßenverlauf der digitalen Karte, sogenanntes map matching, können akkumulierende Fehler ausgeglichen werden.
  • Auf Grundlage der aktuellen Position, eines eingegebenen Zieles und der Ortsdaten in der Datenbank 3 wird eine Fahrtroute berechnet. Kreuzungen, an denen mehrere Möglichkeiten der Weiterfahrt existieren, werden als Abbiegepunkte bezeichnet. Hier sind im Wesentlichen zwei Fälle zu unterscheiden. Im ersten Fall ist an einem Abbiegepunkt ein Richtungswechsel erforderlich. Im zweiten Fall wird an dem Abbiegepunkt die Fahrtrichtung beibehalten. Die berechneten und ermittelten Abbiegepunkte der empfohlenen Fahrtroute werden an eine Auswerteeinheit 4 gesendet.
  • Das erfindungsgemäße Navigationssystem weist ferner zwei Kameras 5a und 5b auf, die zusammen eine Stereokamera 5 bilden. Die von der Stereokamera 5 aufgenommenen Bilder werden an eine Bilderkennungseinrichtung 6 gesendet. Diese zerlegt unter Verwendung von Bilderkennungsverfahren die aufgenommenen Bilder in einzelne Bestandteile bzw. Objekte. Zu den einzelnen Objekten werden Objektdaten erstellt. Diese enthalten zumindest die Art des Objektes, beispielsweise Haus, Ampel, Auto etc., und ggf. die Entfernung zu dem Objekt. Die Entfernung kann durch Anwendung des Triangulationsverfahrens aus den Stereobildern errechnet werden. Weitere Objektdaten können Größe, Farbe, Erkennbarkeit und Relevanz sein. Die Objektdaten werden von der Bilderkennungseinrichtung 6 an die Auswerteeinheit 4 weitergeleitet.
  • Die Auswerteeinheit 4 empfängt zum einen die von der Navigationseinheit 1 ermittelten Abbiegepunkte und zum anderen die von der Bilderkennungseinrichtung 6 erzeugten Objektdaten. Anschließend bewertet die Auswerteeinheit 4 die erhaltenen Daten, um geeignete Bestandteile der aufgenommenen Bilder bzw. die dargestellten Objekte als Zielführungsinformation auszuwählen. Anschließend erzeugt die Auswerteeinheit 4 eine Zielführungsinformation, die sie an die Ausgabeeinrichtung 7 weiterleitet.
  • Die Ausgabeeinrichtung 7 kann die Zielführungsinformation sowohl optisch bzw. visuell über einen Monitor als auch akustisch über einen Lautsprecher dem Nutzer des Navigationssystems weitergeben. Die akustisch übermittelte Fahrempfehlung hat den Vorteil, dass der Fahrzeugführer seinen Blick und seine Aufmerksamkeit nicht vom Verkehrsgeschehen abwenden muss.
  • Die Funktion des erfindungsgemäßen Navigationssystems wird nachfolgend anhand der 2 näher erläutert, die ein Ablaufdiagramm für das erfindungsgemäße Verfahren zur Zielführung wiedergibt. Der mit der Bezugsziffer 8 gekennzeichnete Startpunkt des Ablaufdiagramms steht für die Verfahrensschritte, die im herkömmlichen Navigationssystem durchgeführt werden, insbesondere die Erfassung und Bestimmung der aktuellen Position durch geeignete Sensoren und Berechnung der Fahrtroute mit entsprechenden Abbiegepunkten auf Grundlage von abgespeichertem Kartenmaterial.
  • Im Verfahrensschritt 9 wird die Entfernung zum nächsten Abbiegepunkt ermittelt. Anschließend wird im Verfahrensschritt 10 die Entscheidung getroffen, ob der Abbiegepunkt bzw. die Kreuzung, an der eine Fahrempfehlung ausgegeben werden soll, in Sichtweite ist. Die Sichtweite kann beispielsweise durch einen vorbestimmten Entfernungswert definiert werden. Ist die Entfernung zu der Kreuzung oder dem Abbiegeptnkt zu groß oder ist die Kreuzung außer Sichtweite, wird im Verfahrensschritt 11 eine Fahrempfehlung bzw. Zielführungsanweisung auf Grundlage der im Verfahrensschritt 9 ermittelten Entfernung erzeugt. Anschließend wird die Zielführungsanweisung im Verfahrensschritt 12 ausgegeben.
  • Ein anderer Verfahrensablauf ergibt sich, wenn im Verfahrensschritt 10 entschieden wird, dass die Kreuzung oder der Abbiegepunkt in Sichtweite ist. Dann wird das Verfahren mit dem Verfahrensschritt 13 fortgesetzt. Es wird ein Stereobild der Verkehrssituation und der Umgebung aufgenommen. Die Kameras zur Aufnahme der Umgebung sind im Wesentlichen nach vorne gerichtet, so dass Bilder in Fahrtrichtung aufgenommen werden, was der Sichtweise des Nutzers entspricht.
  • Im Verfahrensschritt 14 wird das aufgenommene Stereobild ausgewertet, d. h. das Stereobild wird in einzelne Objekte zerlegt. Zu den einzelnen Objekten werden Objektdaten, wie in Bezug auf 1 erläutert, ermittelt und zugeordnet, beispielsweise, dass es sich bei dem Objekt um ein Haus handelt. Zusätzlich werden die Objekte auf weitere Eigenschaften untersucht. Kriterien der weiteren Untersuchung sind beispielsweise Größe, Farbe, Erkennbarkeit und/oder Relevanz. Die untersuchten Objekte sind hierdurch in markante und weniger markante, statische oder mobile Objekte zu unterscheiden.
  • Im Verfahrensschritt 15 wird entschieden, ob ein Objekt in der Nähe der Kreuzung erkannt wurde. Dies erfolgt bevorzugt durch Vergleich der im Verfahrensschritt 9 ermittelten Entfernung zu einem Abbiegepunkt und der im Verfahrensschritt 14 ermittelten Entfernung zu einem Objekt. Befindet sich kein markantes Objekt in der Nähe des Abbiegepunktes, so wird das Verfahren im Verfahrensschritt 11 fortgesetzt, wie bereits vorstehend beschrieben wurde.
  • Befindet sich ein markantes Objekt in der Nähe des Abbiegepunktes, so wird das Verfahren im Verfahrensschritt 16 weitergeführt, in dem eine Fahrempfehlung bzw. Zielführungsanweisung erzeugt wird, die statt oder zusätzlich zu der errechneten Entfernungsangabe zu dem Abbiegepunkt den in Schritt 15 ausgewählten Orientierungspunkt berücksichtigt. Anschließend wird die Zielführungsanweisung, die im Verfahrensschritt 16 erzeugt wurde, im Verfahrensschritt 12 dem Fahrzeugführer mitgeteilt.
  • Im vorstehend beschriebenen Verfahrensschritt 14, in dem Objektdaten erzeugt werden, können die Objekte in statische Objekte und mobile Objekte unterschieden werden. Unter statischen Objekten sind beispielsweise Häuser, parkende Kraftfahrzeuge, Ampeln oder Schilder zu verstehen. Mobile Objekte sind beispielsweise andere am Verkehr beteiligte Kraftfahrzeuge oder Fußgänger. Mobile Objekte sind aufgrund ihrer Ortsveränderlichkeit als Hinweis in einer Fahrempfehlung nicht so gut geeignet.
  • Statische Objekte sind bei der Auswahl als Orientierungspunkte bevorzugt, da eine Veränderung in ihrer Position und Erkennbarkeit in den nächsten Augenblicken nicht zu erwarten ist. Ferner kann es sinnvoll sein, Objektdaten statischer Objekte in einer Datenbank zusätzlich abzuspeichern, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder abrufen zu können. Die Ortsdaten der Datenbank können dadurch zunehmend genauer, benutzerfreundlicher und ausführlicher werden, da die Zielführungsinformationen den gewohnten Anweisungen eines Beifahrers ähnlicher werden und sich an markanten Punkten entlang der Route orientieren.
  • Statische Objekte können in der Zielführungsinformation auch dann verwendet werden, wenn die Entfernung zu diesen Objekten noch so groß ist, dass sie noch nicht in Sichtweite sind. Die Abspeicherung markanter Objekte kann auch dazu verwendet werden, um eine Auswahlliste dieser Punkte zu erstellen. Beispielsweise können als markante Punkte erfasste Restaurants, Hotels etc. abgespeichert werden. Die Objekte dieser Liste, auch mit POI bzw. Points of Interest bezeichnet, können von dem Anwender ausgewählt werden und durch die vorstehend beschriebene Zielführung angesteuert werden.
  • Mit Hilfe der zusätzlich abgespeicherten, markanten Punkte kann auch eine alternative Fahrtroute zu dem vorgegebenen Ziel errechnet werden. Üblicherweise berechnen Navigationssysteme die Fahrtroute unter Berücksichtigung der Fahrtzeit und der Fahrtstrecke. Das heißt, die Fahrtroute mit der kürzesten Fahrtstrecke wird zur Zielführung bevorzugt verwendet. Die alternative Fahrtroute nimmt ggf. einen Umweg in Kauf, wenn die alternative Fahrtroute durch markante Objekte bzw. Orientierungspunkte einfacher zu beschreiben ist.
  • In 3 ist eine beispielhafte Verkehrssituation schematisch gezeigt. Das Kraftfahrzeug 18 weist dabei das erfindungsgemäße Navigationssystem auf. Ein Teil der Fahrtroute ist durch den Pfeil 19 wiedergegeben. Die Fahrtroute weist den Abbiegepunkt 20 auf, an dem ein Richtungswechsel stattfindet. In diesem Beispiel soll das Fahrzeug 18 am Abbiegepunkt 20 nach rechts abbiegen. Der Abbiegepunkt 20 befindet sich ca. 100 m vor dem Fahrzeug 18.
  • Mit Hilfe der Kamera und der Bildauswertung des Navigationssystems (nicht dargestellt) werden als markante Objekte zwei weitere Fahrzeuge, die Fahrzeuge 21 und 22, im Verlauf der Fahrtroute 19 erkannt. Die erzeugten Objektdaten enthalten u. a. Angaben zur Entfernung und zur Farbe der Fahrzeuge 21, 22. So ist das Fahrzeug 21 ca. 60 m und das Fahrzeug 22 ca. 80 m von dem Fahrzeug 18 entfernt.
  • Bei der Ermittlung eines geeigneten Orientierungspunktes werden die Entfernungen der Objekte 21, 22 zu dem Fahrzeug 18 in Bezug auf die Entfernung des Fahrzeugs 18 zum Abbiegepunkt ausgewertet. Hierbei wird festgestellt, dass das Fahrzeug 22 näher an dem Abbiegepunkt 20 ist. Deshalb wird das Fahrzeug 22 als Orientierungspunkt ausgewählt. In der zu erzeugenden Zielführungsanweisung wird das Fahrzeug 22 unter Angabe weiterer Objekteigenschaften, beispielsweise der Fahrzeugfarbe, aufgenommen. Die Zielführungsanweisung lautet dann beispielsweise: "Hinter dem blauen Fahrzeug in die Straße rechts abbiegen!". Bei bisherigen Zielführungsverfahren würde die Fahrempfehlung die Information enthalten: „In 100 m rechts abbiegen!" oder „An der zweiten Straße rechts abbiegen!"
  • In der in 3 dargestellten Situation kann vor der vorstehend beschriebenen Zielführungsinformation, die eine Abzweigung in etwa 100 m betrifft, dem Kraftfahrzeugführer eine Bestätigung der Richtigkeit seiner befolgten Fahrtroute mitgeteilt werden. Statt wie in bisherigen System üblich dem Fahrer mitzuteilen, dass er in 50 m geradeaus weiterfahren soll, kann die Fahrempfehlung beispielsweise lauten: „Links kommen Sie an einem roten Haus vorbei. Weiterhin geradeaus fahren." Diese Meldung gibt dem Fahrer die Sicherheit noch auf der richtigen Route zu sein.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Zielführung von Nutzern eines Navigationssystems, bei dem Zielführungsinformation mittels einer Ausgabeeinrichtung an den Nutzer ausgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass mittels einer Bilderfassungseinrichtung die Umgebung aufgenommen wird, das aufgenommene Bild mittels eines Bilderkennungsverfahrens in einzelne Bestandteile zerlegt wird und die auszugebende Zielführungsinformation von zumindest einem erkannten Bestandteil des Bildes gebildet oder damit ergänzt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zielführungsinformation visuell und/oder akustisch ausgegeben wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mittels einer Stereokamera Entfernungen zu den erkannten Bestandteilen des Bildes bestimmt werden.
  4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bilderkennungsverfahren in einer vorbestimmten Entfernung vor einer Abzweigung durchgeführt wird.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Zielführungsinformation die Richtigkeit einer befolgten Fahrtroute bestätigt wird.
  6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass erkannten Bestandteilen zugeordnete Daten abgespeichert werden.
  7. Navigationssystem, insbesondere für Kraftfahrzeuge, mit einer Einrichtung zur Positionsbestimmung (2) und zumindest einer Ausgabeeinrichtung (7) für Zielführungsinformation, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bilderfassungseinrichtung (5) und eine Bilderkennungseinrichtung (6) vorgesehen sind und die Bilderkennungseinrichtung (6) mit der Ausgabeeinrichtung (7) gekoppelt ist, um erkannte Bildbestandteile als Zielführungsinformation auszugeben.
  8. Navigationssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bilderfassungseinrichtung (5) eine Stereokamera (5a, 5b) aufweist.
  9. Navigationssystem nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausgabeeinrichtung (7) einen Monitor und/oder einen Lautsprecher aufweist.
  10. Navigationssystem nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Navigationssystem einen Speicher aufweist.
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