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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Zielführung von
Nutzern eines Navigationssystems und ein Navigationssystem.
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Navigationssysteme
gehören
heute zur Standardausrüstung
in vielen Kraftfahrzeugen. Dabei wird von einem Positionssensor,
beispielsweise einem GPS-Empfänger
(Global Positioning System), der aktuelle Standort des Fahrzeugs
ermittelt. Das Ziel wird in das Navigationssystem eingegeben und dieses
errechnet auf Grundlage des aktuellen Standorts, des Ziels und der
geografischen oder kartographischen Daten, die auf einem Datenspeicher
abgelegt sind, die zu befolgende Route.
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Die
Zielführung
erfolgt durch Vergleich der aktuellen Position mit der berechneten
Route. Aus der Abfolge des gerade befahrenen Straßenabschnittes
und der weiteren auf der Route liegenden Strecke wird entschieden,
ob der Fahrzeugführer
einen Abbiegevorgang ausführen
muss oder dem Straßenverlauf
weiter folgen kann. Die Zielführung
wird dabei durch die Angabe von Straßennamen und durch die Angabe
von Entfernungen zu Abbiegepunkten realisiert. Die Fahrtrichtungsempfehlungen werden
in erster Linie akustisch ausgegeben. Der Fahrer kann dann den Empfehlungen
ohne Ablenkung vom Verkehrsgeschehen folgen. Die Prägnanz der
Fahrempfehlungen bzw. Zielführungsanweisungen
ist ausschlaggebend für
die Qualität
der Zielführung.
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Bei
komplexen Kreuzungen mit dicht beieinanderliegenden Seitenstraßen fällt es einem
Führer eines
Kraftfahrzeugs allerdings schwer, in die richtige Straße abzubiegen.
Eine Ursache hierfür
ist, dass viele Nutzer des Navigationssystems die akustisch mitgeteilten Entfernungsangaben
nur unzureichend einschätzen
können.
Eine Unterscheidung zwischen den Entfernungsangaben 200m und 300m
ist nicht einfach. Deshalb wird bei heutigen Navigationssystemen
zusätzlich
auf einem Monitor ein Entfernungsbalken dargestellt. Der Entfernungsbalken
wird bei der Annäherung
an einen Abbiegepunkt schrittweise verringert und erlischt vollständig, sobald
der Abbiegepunkt erreicht wird.
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Um
den Entfernungsbalken aufmerksam beobachten zu können, muss der Nutzer den Monitor des
Navigationssystems gezielt betrachten, was ihn von der Beobachtung
der ihn umgebenden Verkehrssituation ablenkt. Deshalb wird der Nutzer
seine Aufmerksamkeit nicht vollständig dem Monitor widmen können, weshalb
die Möglichkeit
besteht, dass der Nutzer des Navigationssystems einen Abbiegepunkt verpasst
und in der Folge auf einer falschen Route weiterfährt. Eine
konzentrierte Beobachtung des Entfernungsbalkens auf dem Monitor
des Navigationssystems verbietet sich jedoch von selbst, da der
Nutzer dann das Kraftfahrzeug nicht ohne Gefahr für sich und
andere im Straßenverkehr
bewegen kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist folglich, ein verbessertes Verfahren
zur Zielführung
von Nutzern eines Navigationssystems anzugeben, das den Nutzer bei
der Zielführung
unterstützt.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Navigationssystem zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
bereitzustellen.
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Diese
Aufgaben werden von einem Verfahren mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch
1 bzw. von einem Navigationssystem mit den Merkmalen gemäß dem Anspruch
7 gelöst.
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Bei
dem Verfahren zur Zielführung
von Nutzern eines Navigationssystems wird Zielführungsinformation mittels einer
Ausgabeeinrichtung an den Nutzer ausgegeben. Erfindungsgemäß wird mittels einer
Bilderfassungseinrichtung die Umgebung des Kraftfahrzeugs aufgenommen,
und das aufgenommene Bild wird mittels eines Bilderkennungsverfahrens
in einzelne Bestandteile zerlegt. Die auszugebende Zielführungsinformation
wird von zumindest einem erkannten Bestandteil des Bildes gebildet
oder damit ergänzt.
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Wesentliche
Idee der vorliegenden Erfindung ist, dass zur Kennzeichnung eines
Abbiegepunktes nicht mehr lediglich Entfernungsangaben verwendet
werden. Vielmehr wird die Zielführungsinformation,
die bislang aus einer Entfernungsangabe und einer Abbiegeanweisung
besteht, durch markante Objekte oder Punkte, die als Bestandteile
des Bildes erkannt werden, angereichert oder ersetzen die reine
Entfernungsangabe. Das Bilderkennungsverfahren zerlegt das aufgenommene
Bild in einzelne, verwertbare Bestandteile, beispielsweise Häuser, Fahrzeuge,
Fußgänger, Ampeln
etc. Der erkannte Bestandteil oder das bekannte Objekt wird dann
dem Nutzer, beispielsweise dem Fahrer, mitgeteilt. Der Nutzer des
Navigationssystems kann seine Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen
und erfährt
den Hinweis für
einen Richtungswechsel aufgrund von Information, wie er sie auch
durch die Beobachtung der Verkehrssituation und der Umgebung wahrnimmt.
Da das erfindungsgemäße Verfahren
bildbasiert ist, ist keine aufwändige
Anreicherung von elektronischen Kartenmaterial notwendig. Die Zielführungsinformation
arbeitet somit mit der Darstellung oder Nennung von Bestandteilen
des aufgenommenen und erkannten Bildes, die zu dem jeweiligen Augenblick
für die Bilderfassungseinrichtung
und den Nutzer des Navigationssystems sichtbar sind.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass
die Zielführungsinformation
akustisch und/oder visuell ausgegeben wird. Die visuelle Darstellung
verwendet beispielsweise einfache, grafische Symbole, die mit einem
flüchtigen
Blick wahrgenommen werden können.
Soll an einem Haus links abgebogen werden, wird auf dem Display
beispielsweise ein Haus dargestellt, hinter dem in eine Straße eingebogen
werden soll. Die akustische Wiedergabe der Zielführungsinformation hat den Vorteil,
dass der Nutzer seine Aufmerksamkeit weiter dem Verkehrsgeschehen
widmen kann und die Hinweise für
seine Fahrtroute erfährt,
ohne seinen Blick von dem Straßenverkehr
abwenden zu müssen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden mittels einer Stereokamera Entfernungen zu den erkannten
Bestandteilen des Bildes bestimmt. Die Stereokamera nimmt zwei,
geringfügig
versetzte Bilder der Umgebung auf. Durch Anwendung eines Triangulationsverfahrens
können
die Bilder ausgewertet und die Entfernungen zu den einzelnen Bestandteilen
ermittelt werden.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sieht vor, dass das Bilderkennungsverfahren
in einer vorbestimmten Entfernung vor einer Abzweigung durchgeführt wird.
Dadurch wird gewährleistet,
dass dem Nutzer eine Zielführungsinformation
bereitgestellt wird, die er auch sofort umsetzen kann. Zudem wird
die Bilderkennung erst aktiviert, wenn sich der Nutzer in einer
bestimmten Entfernung vor einem Abbiegepunkt oder einer Kreuzung
befindet, so dass nicht ständig
die Umgebung aufgenommen und unter Anwendung hoher Rechenleistung
Bild- oder Objekterkennungsverfahren durchgeführt werden müssen.
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Eine
vorteilhafte Weiterführung
des Erfindungsgedankens führt
zu einem Verfahren, bei dem mittels der Zielführungsinformation die Richtigkeit
einer befolgten Fahrtroute bestätigt
wird. Gerade bei längeren
Abschnitten zwischen zwei Abzweigungen wird hierdurch eine Unruhe
bei dem Nutzer weitgehend vermindert, dass er eine Abfahrt verpasst
haben könnte.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden erkannten Bestandteilen zugeordnete Daten abgespeichert. Diese
Daten stehen dann bei einem späteren
Befahren der gleichen Route bereits zur Zielführung zur Verfügung, ohne
dass durch die Stereokamera aktuelle Bilder zur Auswertung aufgenommen
werden. Einmal erkannte, ständig
vorhandene Objekte entlang der Route können in die Zielführung integriert werden.
Die herkömmlich
errechnete Route wird also bei den Zielführungsinformationen durch Angabe
von Objekten ergänzt,
die markante Punkte bilden, an denen sich der Fahrer orientieren
kann. Es ist auch vorgesehen, dass eine Route empfohlen wird, entlang der
besonders markante Objekte vorhanden sind, die als Zielführungsinformationen
verwendet werden können,
auch wenn damit ein geringfügiger
Umweg verbunden ist.
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Das
erfindungsgemäße Navigationssystem, insbesondere
für Kraftfahrzeuge,
weist eine Einrichtung zur Positionsbestimmung und zumindest eine Ausgabeeinrichtung
für Zielführungsinformation
auf. Erfindungsgemäß ist ferner
eine Bilderfassungseinrichtung und eine Bilderkennungseinrichtung
vorgesehen, die mit der Ausgabeeinrichtung gekoppelt ist, um erkannte
Bildbestandteile als Zielführungsinformation
auszugeben.
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Die
Bilderfassungseinrichtung nimmt dabei Bilder der aktuellen Umgebung
des Kraftfahrzeugs auf. Diese Bilder werden von der Bilderkennungseinrichtung
interpretiert und in einzelne Bestandteile zerlegt. Die aufgrund
der Bildauswertung erzeugte Zielführungsinformation wird über die
Ausgabeeinrichtung ausgegeben und einem Führer des Kraftfahrzeuges mitgeteilt.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung des Navigationssystems gemäß der vorliegenden
Erfindung sieht vor, dass die Bilderfassungseinrichtung eine Stereokamera
aufweist. Durch die Aufnahme eines Stereobildes kann die aufgenommene
Situation dreidimensional ausgewertet werden, insbesondere die Berechnung
der Entfernung zu den einzelnen Objekten wird dadurch in relativ
einfacher Weise ermöglicht.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Navigationssystem sieht
vor, dass die Ausgabeeinheit einen Monitor aufweist. Auf diesen
Monitor kann mit Hilfe einfacher, grafischer Symbole das erkannte
Objekt als Zielführungsinformation an
den Nutzer ausgegeben werden. Besonders vorteilhaft ist eine Ausgabeeinrichtung
in Verbindung mit einem Lautsprecher, der die Zielführungsinformation akustisch übermittelt.
Durch die akustische Fahranweisung ist der Nutzer nicht gezwungen,
den Blick von dem Verkehrsgeschehen abzuwenden, um eine grafische
Darstellung zu beobachten.
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Bevorzugt
weist das erfindungsgemäße Navigationssystem
einen Speicher auf. Durch die aufgenommenen und erkannten Objekte
kann das Navigationssystem kontinuierlich aktualisiert und erweitert
werden, was eine Zielführung
aufgrund aktueller Informationen ermöglicht.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese
zeigen in:
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1 eine
schematische Skizze eines erfindungsgemäßen Navigationssystems;
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2 ein
Ablaufdiagramm des erfindungsgemäßen Verfahrens;
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3 eine
schematische Skizze einer beispielhaften Verkehrssituation.
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In
der 1 ist eine schematische Skizze eines erfindungsgemäßen Navigationssystems
gezeigt. Das Navigationssystem weist eine Navigationseinheit 1 zur
Bestimmung der Fahrtroute auf. Diese Navigationseinheit 1 ist
mit einem Sensor 2 zur Positionsbestimmung, beispielsweise
einem GPS-Empfänger
(Global Positioning System), verbunden. Der Sensor 2 sendet
die ermittelte, aktuelle Position an die Navigationseinheit 1.
Diese greift auf eine Datenbank 3 zu, in der geografische
Daten bzw. Ortsdaten, beispielsweise digitalisierte Straßenkarten,
abgespeichert sind.
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Alternativ
kann die Positionsbestimmung auch durch eine Koppelortung erfolgen,
bei der Wegelemente zyklisch nach Betrag und Winkel addiert bzw.
gekoppelt werden. Mit einem ständigen
Vergleich der Position mit dem Straßenverlauf der digitalen Karte,
sogenanntes map matching, können
akkumulierende Fehler ausgeglichen werden.
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Auf
Grundlage der aktuellen Position, eines eingegebenen Zieles und
der Ortsdaten in der Datenbank 3 wird eine Fahrtroute berechnet.
Kreuzungen, an denen mehrere Möglichkeiten
der Weiterfahrt existieren, werden als Abbiegepunkte bezeichnet. Hier
sind im Wesentlichen zwei Fälle
zu unterscheiden. Im ersten Fall ist an einem Abbiegepunkt ein Richtungswechsel
erforderlich. Im zweiten Fall wird an dem Abbiegepunkt die Fahrtrichtung
beibehalten. Die berechneten und ermittelten Abbiegepunkte der empfohlenen
Fahrtroute werden an eine Auswerteeinheit 4 gesendet.
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Das
erfindungsgemäße Navigationssystem weist
ferner zwei Kameras 5a und 5b auf, die zusammen
eine Stereokamera 5 bilden. Die von der Stereokamera 5 aufgenommenen
Bilder werden an eine Bilderkennungseinrichtung 6 gesendet.
Diese zerlegt unter Verwendung von Bilderkennungsverfahren die aufgenommenen
Bilder in einzelne Bestandteile bzw. Objekte. Zu den einzelnen Objekten
werden Objektdaten erstellt. Diese enthalten zumindest die Art des Objektes,
beispielsweise Haus, Ampel, Auto etc., und ggf. die Entfernung zu
dem Objekt. Die Entfernung kann durch Anwendung des Triangulationsverfahrens
aus den Stereobildern errechnet werden. Weitere Objektdaten können Größe, Farbe,
Erkennbarkeit und Relevanz sein. Die Objektdaten werden von der
Bilderkennungseinrichtung 6 an die Auswerteeinheit 4 weitergeleitet.
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Die
Auswerteeinheit 4 empfängt
zum einen die von der Navigationseinheit 1 ermittelten
Abbiegepunkte und zum anderen die von der Bilderkennungseinrichtung 6 erzeugten
Objektdaten. Anschließend
bewertet die Auswerteeinheit 4 die erhaltenen Daten, um
geeignete Bestandteile der aufgenommenen Bilder bzw. die dargestellten
Objekte als Zielführungsinformation
auszuwählen.
Anschließend
erzeugt die Auswerteeinheit 4 eine Zielführungsinformation,
die sie an die Ausgabeeinrichtung 7 weiterleitet.
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Die
Ausgabeeinrichtung 7 kann die Zielführungsinformation sowohl optisch
bzw. visuell über
einen Monitor als auch akustisch über einen Lautsprecher dem
Nutzer des Navigationssystems weitergeben. Die akustisch übermittelte
Fahrempfehlung hat den Vorteil, dass der Fahrzeugführer seinen
Blick und seine Aufmerksamkeit nicht vom Verkehrsgeschehen abwenden
muss.
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Die
Funktion des erfindungsgemäßen Navigationssystems
wird nachfolgend anhand der 2 näher erläutert, die
ein Ablaufdiagramm für
das erfindungsgemäße Verfahren
zur Zielführung
wiedergibt. Der mit der Bezugsziffer 8 gekennzeichnete
Startpunkt des Ablaufdiagramms steht für die Verfahrensschritte, die
im herkömmlichen
Navigationssystem durchgeführt
werden, insbesondere die Erfassung und Bestimmung der aktuellen
Position durch geeignete Sensoren und Berechnung der Fahrtroute
mit entsprechenden Abbiegepunkten auf Grundlage von abgespeichertem
Kartenmaterial.
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Im
Verfahrensschritt 9 wird die Entfernung zum nächsten Abbiegepunkt
ermittelt. Anschließend wird
im Verfahrensschritt 10 die Entscheidung getroffen, ob
der Abbiegepunkt bzw. die Kreuzung, an der eine Fahrempfehlung ausgegeben
werden soll, in Sichtweite ist. Die Sichtweite kann beispielsweise durch
einen vorbestimmten Entfernungswert definiert werden. Ist die Entfernung
zu der Kreuzung oder dem Abbiegeptnkt zu groß oder ist die Kreuzung außer Sichtweite,
wird im Verfahrensschritt 11 eine Fahrempfehlung bzw. Zielführungsanweisung
auf Grundlage der im Verfahrensschritt 9 ermittelten Entfernung
erzeugt. Anschließend
wird die Zielführungsanweisung
im Verfahrensschritt 12 ausgegeben.
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Ein
anderer Verfahrensablauf ergibt sich, wenn im Verfahrensschritt 10 entschieden
wird, dass die Kreuzung oder der Abbiegepunkt in Sichtweite ist. Dann
wird das Verfahren mit dem Verfahrensschritt 13 fortgesetzt.
Es wird ein Stereobild der Verkehrssituation und der Umgebung aufgenommen.
Die Kameras zur Aufnahme der Umgebung sind im Wesentlichen nach
vorne gerichtet, so dass Bilder in Fahrtrichtung aufgenommen werden,
was der Sichtweise des Nutzers entspricht.
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Im
Verfahrensschritt 14 wird das aufgenommene Stereobild ausgewertet,
d. h. das Stereobild wird in einzelne Objekte zerlegt. Zu den einzelnen Objekten
werden Objektdaten, wie in Bezug auf 1 erläutert, ermittelt
und zugeordnet, beispielsweise, dass es sich bei dem Objekt um ein
Haus handelt. Zusätzlich
werden die Objekte auf weitere Eigenschaften untersucht. Kriterien
der weiteren Untersuchung sind beispielsweise Größe, Farbe, Erkennbarkeit und/oder
Relevanz. Die untersuchten Objekte sind hierdurch in markante und
weniger markante, statische oder mobile Objekte zu unterscheiden.
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Im
Verfahrensschritt 15 wird entschieden, ob ein Objekt in
der Nähe
der Kreuzung erkannt wurde. Dies erfolgt bevorzugt durch Vergleich
der im Verfahrensschritt 9 ermittelten Entfernung zu einem
Abbiegepunkt und der im Verfahrensschritt 14 ermittelten Entfernung
zu einem Objekt. Befindet sich kein markantes Objekt in der Nähe des Abbiegepunktes,
so wird das Verfahren im Verfahrensschritt 11 fortgesetzt,
wie bereits vorstehend beschrieben wurde.
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Befindet
sich ein markantes Objekt in der Nähe des Abbiegepunktes, so wird
das Verfahren im Verfahrensschritt 16 weitergeführt, in
dem eine Fahrempfehlung bzw. Zielführungsanweisung erzeugt wird,
die statt oder zusätzlich
zu der errechneten Entfernungsangabe zu dem Abbiegepunkt den in
Schritt 15 ausgewählten
Orientierungspunkt berücksichtigt. Anschließend wird
die Zielführungsanweisung,
die im Verfahrensschritt 16 erzeugt wurde, im Verfahrensschritt 12 dem
Fahrzeugführer
mitgeteilt.
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Im
vorstehend beschriebenen Verfahrensschritt 14, in dem Objektdaten
erzeugt werden, können
die Objekte in statische Objekte und mobile Objekte unterschieden
werden. Unter statischen Objekten sind beispielsweise Häuser, parkende
Kraftfahrzeuge, Ampeln oder Schilder zu verstehen. Mobile Objekte
sind beispielsweise andere am Verkehr beteiligte Kraftfahrzeuge
oder Fußgänger. Mobile
Objekte sind aufgrund ihrer Ortsveränderlichkeit als Hinweis in
einer Fahrempfehlung nicht so gut geeignet.
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Statische
Objekte sind bei der Auswahl als Orientierungspunkte bevorzugt,
da eine Veränderung in
ihrer Position und Erkennbarkeit in den nächsten Augenblicken nicht zu
erwarten ist. Ferner kann es sinnvoll sein, Objektdaten statischer
Objekte in einer Datenbank zusätzlich
abzuspeichern, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder abrufen
zu können. Die
Ortsdaten der Datenbank können
dadurch zunehmend genauer, benutzerfreundlicher und ausführlicher
werden, da die Zielführungsinformationen den
gewohnten Anweisungen eines Beifahrers ähnlicher werden und sich an
markanten Punkten entlang der Route orientieren.
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Statische
Objekte können
in der Zielführungsinformation
auch dann verwendet werden, wenn die Entfernung zu diesen Objekten
noch so groß ist,
dass sie noch nicht in Sichtweite sind. Die Abspeicherung markanter
Objekte kann auch dazu verwendet werden, um eine Auswahlliste dieser Punkte
zu erstellen. Beispielsweise können
als markante Punkte erfasste Restaurants, Hotels etc. abgespeichert
werden. Die Objekte dieser Liste, auch mit POI bzw. Points of Interest
bezeichnet, können
von dem Anwender ausgewählt
werden und durch die vorstehend beschriebene Zielführung angesteuert werden.
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Mit
Hilfe der zusätzlich
abgespeicherten, markanten Punkte kann auch eine alternative Fahrtroute
zu dem vorgegebenen Ziel errechnet werden. Üblicherweise berechnen Navigationssysteme
die Fahrtroute unter Berücksichtigung
der Fahrtzeit und der Fahrtstrecke. Das heißt, die Fahrtroute mit der kürzesten
Fahrtstrecke wird zur Zielführung
bevorzugt verwendet. Die alternative Fahrtroute nimmt ggf. einen
Umweg in Kauf, wenn die alternative Fahrtroute durch markante Objekte
bzw. Orientierungspunkte einfacher zu beschreiben ist.
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In 3 ist
eine beispielhafte Verkehrssituation schematisch gezeigt. Das Kraftfahrzeug 18 weist dabei
das erfindungsgemäße Navigationssystem auf.
Ein Teil der Fahrtroute ist durch den Pfeil 19 wiedergegeben.
Die Fahrtroute weist den Abbiegepunkt 20 auf, an dem ein
Richtungswechsel stattfindet. In diesem Beispiel soll das Fahrzeug 18 am
Abbiegepunkt 20 nach rechts abbiegen. Der Abbiegepunkt 20 befindet
sich ca. 100 m vor dem Fahrzeug 18.
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Mit
Hilfe der Kamera und der Bildauswertung des Navigationssystems (nicht
dargestellt) werden als markante Objekte zwei weitere Fahrzeuge,
die Fahrzeuge 21 und 22, im Verlauf der Fahrtroute 19 erkannt.
Die erzeugten Objektdaten enthalten u. a. Angaben zur Entfernung
und zur Farbe der Fahrzeuge 21, 22. So ist das
Fahrzeug 21 ca. 60 m und das Fahrzeug 22 ca. 80
m von dem Fahrzeug 18 entfernt.
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Bei
der Ermittlung eines geeigneten Orientierungspunktes werden die
Entfernungen der Objekte 21, 22 zu dem Fahrzeug 18 in
Bezug auf die Entfernung des Fahrzeugs 18 zum Abbiegepunkt
ausgewertet. Hierbei wird festgestellt, dass das Fahrzeug 22 näher an dem
Abbiegepunkt 20 ist. Deshalb wird das Fahrzeug 22 als
Orientierungspunkt ausgewählt. In
der zu erzeugenden Zielführungsanweisung
wird das Fahrzeug 22 unter Angabe weiterer Objekteigenschaften,
beispielsweise der Fahrzeugfarbe, aufgenommen. Die Zielführungsanweisung
lautet dann beispielsweise: "Hinter
dem blauen Fahrzeug in die Straße
rechts abbiegen!".
Bei bisherigen Zielführungsverfahren
würde die
Fahrempfehlung die Information enthalten: „In 100 m rechts abbiegen!" oder „An der
zweiten Straße
rechts abbiegen!"
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In
der in 3 dargestellten Situation kann vor der vorstehend
beschriebenen Zielführungsinformation,
die eine Abzweigung in etwa 100 m betrifft, dem Kraftfahrzeugführer eine
Bestätigung
der Richtigkeit seiner befolgten Fahrtroute mitgeteilt werden. Statt
wie in bisherigen System üblich
dem Fahrer mitzuteilen, dass er in 50 m geradeaus weiterfahren soll, kann
die Fahrempfehlung beispielsweise lauten: „Links kommen Sie an einem
roten Haus vorbei. Weiterhin geradeaus fahren." Diese Meldung gibt dem Fahrer die Sicherheit
noch auf der richtigen Route zu sein.