DE10196489B3 - Operationstisch, insbesondere für chirurgische Eingriffe - Google Patents
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Abstract
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Operationstisch, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für chirurgische Eingriffe, mit einer Fußplatte, einer senkrechten Säule, die auf der Fußplatte angebracht ist, einer horizontalen Platte, die mit einer Liegefläche versehen ist und auf der Säule angebracht ist, sowie mit Mitteln zum beidseitigen Verschieben der Platte in Bezug auf die Säule.
- Dokument
DE 25 12 728 A1 offenbart einen derartigen Operationstisch.DE 39 30 713 A1 offenbart eine mehrgliedrige Teleskopschiene mit einer länglichen ersten Schiene, einer in Längsrichtung relativ zur ersten Schiene bewegbaren zweiten Schiene und einer diese beiden Schienen verbindenden beweglichen Zwischenschiene. - Dokument
US 5 199 060 A beschreibt einen ausziehbaren Patiententisch für Röntgenaufnahmen, bei welchem eine Platte zur Aufnahme des Patienten mit Hilfe von ineinander gelagerten Schienen ausgezogen werden kann. Ähnliche Tische sind inEP 0 174 460 A2 ,US 5 590 429 A undUS 4 541 293 A dargestellt. - Bei chirurgischen Anwendungen ist ein Operationstisch dieser Art mit einer radiologischen Ausrüstung versehen, die allgemein C-förmig ausgebildet ist und aus diesem Grunde gewöhnlich als ”C-Arm” bezeichnet wird, welcher an seinen Enden radiologische Einrichtungen trägt, mit denen Aufnahmen verschiedener Teile des Körpers des Patienten angefertigt werden können. Diese Aufnahmen werden durch Bewegen dieses radiologischen Systems um die Längsachse des Tisches herum oder um dessen Querachse an einem seiner Enden angefertigt.
- Diese radiologische Einrichtung ist somit entweder um die Längsachse des Tisches oder um dessen Querachse schwenkbar, damit die geeignete Positionierung des radiologischen Apparates vorgenommen werden kann. Eine solche Ausrüstung ist gleichermaßen bei radiologischen Tischen verwendbar, bei welchen die Platte, die den Patienten trägt, freitragend an ihrer Tragsäule angebracht ist. Ein solcher radiologischer Tisch erlaubt lediglich kleine chirurgische Operationen.
- Die Platte des Operationstisches, auf den sich die Erfindung insbesondere bezieht, umfasst in bekannter Weise ein Kopfstück zur Aufnahme des Kopfes des Patienten, einen Abschnitt zur Aufnahme des Rückens, eine Liegefläche zur Aufnahme des Unterkörpers des Patienten, und einen Abschnitt, der dazu vorgesehen ist, die Beine zu stützen.
- Einen Nachteil, der mit diesem Aufbau des Operationstisches verbunden ist, stellt die Tragsäule dar, die eine Schwierigkeit bei der Aufnahme bestimmter radiologischer Aufnahmen verursacht, in der Weise, dass in der Praxis lediglich die Bereiche, die in Bezug auf die Säule außen liegen, eine Aufnahme zufriedenstellender Bilder ermöglichen. Um diese Schwierigkeit zu überwinden, ist es vorgeschlagen worden, den Patienten schlicht und einfach umzudrehen und seinen Kopf an Stelle der Füße zu platzieren und umgekehrt, während dieser in diesem Stadium bereits narkotisiert ist. Gemäß dem üblichen Operationsverfahren betritt der Chirurg nicht den Operationstrakt, bevor der Patient vorbereitet und narkotisiert ist, und es geschieht häufig, dass er feststellt, dass letzterer nicht korrekt angeordnet ist.
- Falls es bei einer ersten Ausführungsform des bekannten Tisches notwendig ist, verwendet man mechanische Stangen, mit denen der Tisch ausgerüstet ist. Dies führt zu einer verschlechterten Handhabung und größeren Umständen beim Umdrehen des Patienten, dessen Sicherheit gefährdet werden kann, da das Umdrehen eines narkotisierten Patienten Risiken in Bezug auf Operationsunfälle zur Folge haben kann.
- Ferner kann im Laufe dieser Vorgänge der Aufbau des Tisches sein Gleichgewicht gegenüber seinem Schwerpunkt verlieren, was das Risiko aufwerfen kann, dass der Patient herunterfällt.
- Man hat daher eine zweite Ausführungsform des Operationstisches vorgeschlagen, bei welcher die Platte um eine senkrechte Achse schwenkbar an der Tragsäule angebracht ist. Ein solcher Aufbau bietet den Vorteil, dass ein Umdrehen des narkotisierten Patienten vermieden wird, hat jedoch gleichzeitig das Risiko eines Kippens des Tisches zur Folge, wenn dieser um 90° geschwenkt wird, da die Platte nicht in Bezug auf die senkrechte Achse der Tragsäule symmetrisch ist. Um dieses Risiko zu vermeiden, ist es also notwendig, den Patienten vorn überzuneigen, was nicht mehr erwünscht ist, wenn er bereits narkotisiert ist. Ferner erfordert diese Tischkonstruktion ebenfalls verschiedene mechanische Veränderungen der Stangen.
- Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Tische liegt in der wichtigen Höhe der Längsstützen zum Tragen der Platte sowie in der unzureichenden Breite zwischen ihnen, wodurch ein radiologisches Fenster begrenzt wird. Dies führt zu einem erheblichen Platzbedarf aufgrund der Schwierigkeiten und der Beschränkungen des Zugangs zu radiologischem Material zwischen den Stützen und unterhalb der Liegefläche, was die Möglichkeiten zur Aufnahme der Bilder erheblich reduziert.
- Man hat ferner eine dritte Ausführungsform vorgeschlagen, bei welcher der Tisch einen Träger umfasst, mit welchem die Platte gegenüber der Tragsäule mittels einer Gewindespindel-Vorrichtung verschiebbar ist. Diese Art von Tisch beseitigt die technischen Probleme, die mit den Beschränkungen der Abmessungen verbunden sind. Aus mechanischen Gründen kann die Breite der Tragsäule praktisch nicht kleiner sein als etwa 500 mm. Daher ist es erwünscht, einen Verschiebeweg der Platte zu erreichen, der ebenfalls bei 500 mm liegt, d. h., einen Weg, der zumindest der Breite der Säule oder Tragsäule entspricht. Andererseits kann zur Begrenzung des Platzbedarfs des Führungssystems die Länge der Antriebsspindel nicht die Länge des ”Liegeflächen”-Abschnitts der Platte überschreiten, welche bei einem chirurgischen Tisch etwa bei 400 mm liegt. Schließlich weist eine Gewindespindel für einen Weg von 500 mm eine Länge von zumindest 600 mm aufgrund ihrer 'Totlänge' auf, die nicht reduzierbar ist.
- Es versteht sich daher, dass dieser Aufbau das vorliegende Problem nicht vollständig löst, das im wesentlichen darin besteht, eine ausreichende Weglänge der Platte trotz der Breite der Tragsäule zu erreichen, die praktisch nicht unter ca. 500 mm reduziert werden kann, so dass man den radiologischen Apparat unter dem Tisch ausreichend nah an diesen bezüglich der Höhe annähern kann, so dass zufriedenstellende Röntgenbilder in den Bereichen in der Nähe der Säule erstellt werden können, ohne dass der Zugang erschwert wird.
- Der Operationstisch gemäß der zuletzt beschriebenen Ausführungsform erlaubt eine einfache Verschiebung um 500 mm dank Antriebsspindeln, doch die Länge des radiologischen Fensters ist unzureichend (290 mm aufgrund des Platzbedarfs des Gewindespindel-Systems), während dessen Höhe sehr groß ist (etwa 190 mm), und daher ist die Abmessung der erhaltenen Röntgenaufnahme vermindert.
- Allgemein gesagt, stellen die unterschiedlichen bekannten Ausführungsformen von Operationstischen eine bedeutende Platzbeschränkung, eine verbesserte freie ”Einzugslänge” oder ”Einfahrlänge” der Bahn der Platte, eine sehr große Höhe und eine unzureichende Länge, und schließlich eine begrenzte Belastbarkeit dar. Letzteres kann sich für Patienten mit höherem Gewicht als sehr kritisch erweisen.
- Es ist ein Ziel der Erfindung, einen Operationstisch zu schaffen, dessen Führungsstruktur der Platte so ausgebildet ist, dass diese Nachteile überwunden werden.
- Gemäß der Erfindung wird dieses Ziel durch einen Operationstisch mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Eine solche Führungsvorrichtung zur Verschiebung der Platte stellt eine Art Teleskopkonstruktion dar, die es ermöglicht, eine gleichbleibende nutzbare Weglänge der Platte zu erhalten, sogar über die ”Einzugslänge” hinaus, welche praktisch die Breite der Tragsäule ist.
- Der erfindungsgemäße Operationstisch, der mit einer derartigen Führungseinrichtung zur Verschiebung der Platte versehen ist, bietet den wesentlichen Vorteil, dass er die folgenden Einschränkungen überwindet:
- a) die minimale ”Einzugslänge” der Führungseinrichtung ist vollständig in die Länge des Abschnitts der ”Liegefläche” der Platte eingeschrieben, d. h., die Breite der Tragsäule bietet zumindest einen gleichen nutzbaren Weg.
- b) die Breite der Führungseinrichtung: sie ist ebenfalls so weit wie möglich reduziert, so dass man zwischen den zwei Trägern der Liegefläche ein strahlungstransparentes Fenster anbringen kann, das ebenfalls so groß wie möglich ist.
- c) die Höhe der Führungseinrichtung ist ausreichend begrenzt, so dass die Handhabung von Strahlungsapparaten wie beispielsweise vom Typ des ”C-Arms” unterhalb der Liegefläche erleichtert wird, insbesondere in umgedrehter Position.
- Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist auf jeder oberen beweglichen und unteren festen Schiene ein Schuh durch zwischen dem Schuh und der Schiene angeordnete Rollelemente verschiebbar angeordnet, und dieser Schuh ist mechanisch mit dem Schlitten verbunden.
- Bei den Rollelementen kann es sich beispielsweise um Kugeln handeln, die sich in großem Umfang bei der Konstruktion insbesondere im Bereich von Werkzeugmaschinen bewährt haben und große Lasten bei geringem Platzbedarf aufnehmen können.
- Jede Schiene trägt einen äußeren Träger zur Halterung und Führung des entsprechenden rollbaren Schuhs, und letzterer kann beispielsweise ein U-förmiges Profil aufweisen, das den Träger umfasst und teilweise von dem Schlitten umfasst wird.
- Beispielsweise, jedoch nicht beschränkend, können die Abmessungen dieser Führungseinrichtung zur Verschiebung an jedem Träger der Liegefläche für einen Fahrweg von 500 mm bei einer ”Einzugslänge” von 500 mm eine Breite von 60 mm und eine Höhe von 100 mm aufweisen, so dass ein ausreichendes radiologisches Zugangsfenster unter der Platte gebildet wird. Die Lastkapazität dieses Tisches kann 300 kg überschreiten.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden anhand der folgenden Beschreibung verdeutlicht, die mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erfolgt, welche eine beispielhafte, jedoch nicht beschränkende Ausführungsform zeigen.
-
1 ist eine perspektivische Ansicht in verkleinertem Maßstab einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Operationstisches; -
2 ist eine perspektivische Teilansicht in vergrößertem Maßstab gegenüber1 der Führungseinrichtung zur Verschiebung des Liegeflächen-Abschnitts der Platte und somit der letzteren; -
3 ist eine Teil-Schnittansicht von vorne der Führungseinrichtung zur Verschiebung der Platte des Tisches aus den1 und2 ; -
4 ist eine Seitenansicht der Führungseinrichtung zur Verschiebung der Platte des Tisches in einer Endposition; -
5 ist eine Seitenansicht entsprechend4 der Platte und ihrer Führungseinrichtung zur Verschiebung in der entgegengesetzten Endstellung; -
6A ist eine vereinfachte Seitenansicht des Operationstisches aus den1 bis5 in der mittleren Position, in der der Führungsmechanismus zur Verschiebung ”eingezogen” ist; -
6B ist eine vereinfachte Ansicht entsprechend6A des Tisches in seiner äußersten Stellung entsprechend4 ; -
6C ist eine vereinfachte Ansicht ähnlich den6A und6B und zeigt den Tisch in seiner äußersten Stellung gemäß5 . - Der Operationstisch
1 , der in1 dargestellt ist, umfasst eine Fußplatte2 , die auf Rollen3 gelagert ist, eine Säule oder Stütze4 , die senkrecht auf der Fußplatte2 angebracht ist, eine horizontale Platte5 , die auf der Tragsäule4 angebracht ist und sich zu deren beiden Seiten erstreckt, und eine Führungseinrichtung6 zum Verschieben der Platte5 in Bezug auf die Säule4 zu deren beiden Seiten. - Der Tisch
1 kann insbesondere, muss jedoch nicht ausschließlich als chirurgischer Tisch verwendet werden, und die Platte5 ist demnach dazu ausgebildet, einen nicht dargestellten narkotisierten Patienten aufzunehmen. Zu diesem Zweck umfasst die Platte5 einen Abschnitt, der eine Kopfstütze7 bildet und dazu dient, den Kopf des Patienten aufzunehmen, einen Abschnitt, der dazu dient, den Rücken des Patienten zu stützen, einen Liegeflächen-Abschnitt, der dazu dient, den Unterkörper des Patienten aufzunehmen und welcher auf der Säule4 angeordnet ist, und schließlich einen Endabschnitt11 , der dazu vorgesehen ist, seine Beine zu stützen. Es versteht sich, dass die Abmessungen der unterschiedlichen Abschnitte abhängig von dem Körperbau des Patienten variieren können. - Es folgt nun eine genauere Beschreibung der Führungsmittel zum Verschieben der Platte
5 anhand der2 bis5 . - Diese Mittel umfassen an jeder Seite der Liegefläche der Platte
5 eine erste untere Schiene12 , die im wesentlichen horizontal an einem oberen Ende der Säule4 durch geeignete, an sich bekannte und nicht dargestellte Mittel befestigt ist, wie beispielsweise zwei Verbindungsträger12A . - Die Führungseinrichtung
6 umfasst ferner eine zweite, obere Schiene13 , die im wesentlichen horizontal ist und über der unteren Schiene12 und parallel zu dieser angeordnet ist. Die obere Schiene13 ist mit einem Längsträger14 der Platte5 verbunden und gemeinsam mit dieser und somit mit der Anordnung der Platte5 in Bezug auf die erste, untere feststehende Schiene12 verschiebbar. - Die Führungseinrichtung
6 zur Verschiebung umfasst ferner an jedem der zwei Schienenpaare12 ,13 einen Schlitten15 , der horizontal frei verschiebbar auf der festen unteren Schiene12 von einem ihrer Enden zum anderen verschiebbar ist. Die obere, bewegliche Schiene13 ist auf dem Schlitten15 angebracht und kann in Bezug auf diesen horizontal verschoben werden. - Jede Schiene
12 ,13 trägt einen äußeren Träger16 ,17 , der der Länge nach auf der äußeren Oberfläche der entsprechenden Schiene aufragt. Auf jedem aufragenden Träger16 ,17 ist jeweils ein verschiebbarer Schuh18 ,19 mit im wesentlichen U-förmigen Querschnitt zum Überdecken oder Einfassen des entsprechenden tragenden Längsträgers16 ,17 durch Anbringung von Rollelementen21 zwischen dem Träger und dem entsprechenden Schuh18 ,19 angebracht. Die Rollelemente21 können beispielsweise Metallkugeln sein, die in den Nuten22 der Träger16 ,17 aufgenommen sind, die somit mit den Kugeln Rollenlager für die Schuhe18 ,19 bilden. - Die letzteren sind mechanisch mit dem Schlitten
15 verbunden, in welchem sie teilweise eingefasst sind. - Der Operationstisch
1 ist außerdem mit Antriebseinrichtungen zur Verschiebung der oberen Schiene13 an jeder der zwei seitlichen Führungseinrichtungen6 der Liegefläche9 in Bezug auf die untere feststehende Schiene12 ausgestattet. Diese Einrichtungen, von denen eine Ausführungsform23 in den3 bis5 dargestellt ist, sind auf einer festen Halterung unter der Liegefläche9 befestigt und erstrecken sich im wesentlichen senkrecht auf Höhe der Schienen12 ,13 . - In der dargestellten Ausführungsform umfassen die Antriebsmittel an jedem Schienenpaar
12 ,13 einen Getriebemotor28 und eine Untersetzungsstufe29 , die mit einem Ausgangsrad des Getriebemotors zusammenwirkt und ein Ausgangsritzel40 trägt, das ein Rad30 über eine Kette31 antreibt. Das Rad30 ist zur Drehung mit einer Achse26 verbunden, auf welcher ein Endritzel25 angebracht ist. Letzteres dient dazu, die bewegliche obere Schiene13 zur Verschiebung anzutreiben, beispielsweise durch Eingriff in eine Längs-Zahnstange, die in die obere Schiene13 eingelassen ist und mit dieser verbunden ist (3 ). - Der Schlitten
15 weist eine Länge11 auf, die im wesentlichen gleich der Breite (L1) der Säule4 ist. Der gesamte mögliche Fahrweg der Liegefläche9 und der Platte5 bei der Verschiebung durch die zwei beschriebenen seitlichen Führungseinrichtungen6 ist in den4 und5 dargestellt. Die zwei Schienen12 ,13 weisen eine gleiche Länge L2 auf, und die äußerste Stellung aus4 (entsprechend der6B ) wird aus der mittleren Position aus6A auf die im folgenden beschriebene Weise erreicht. In der in6A gezeigten Position ist die obere bewegliche Schiene13 genau auf der festen unteren Schiene12 und senkrecht über dieser auf solche Weise angeordnet, dass die Enden der Schienen auf einer gemeinsamen Vertikalen angeordnet sind. Ferner überdeckt der Schlitten15 den mittleren Bereich der Schienen12 ,13 , der genau senkrecht über der Säule4 steht. - Die Bedienungsperson kann den Schlitten
15 nach links verschieben, welcher sich frei auf der festen Schiene12 verschieben lässt. Die Verschiebung des Schlittens15 treibt die Anordnung der Platte5 zur Verschiebung nach links an, bis der Schlitten15 am linken Ende der Schiene12 anschlägt. Danach kann durch Betätigung des Getriebemotors28 die Bedienungsperson die obere Schiene13 gegenüber dem am Ende angelangten Schlitten15 verschieben, welcher die Platte5 in Bezug auf den Schlitten15 und die feststehende Schiene12 auf einem neuen Verschiebeweg antreibt, bis die Endstellung erreicht ist (4 und6B ). - Aus dieser äußersten Stellung kann die Platte
5 auf die folgende Weise in die entgegengesetzte Endstellung (5 und6C ) überführt werden: Die Bedienungsperson kann den Schlitten15 von einem Ende der unteren Schiene12 zum anderen verschieben, bis der Schlitten15 an deren Ende angelangt ist. Während dieser Verschiebung kann die Platte5 auf einem Weg verschoben werden, der gleich L2 – L1 ist. - Danach betätigt die Bedienungsperson den Getriebemotor
28 , der durch das Endrad30 und das Endritzel25 die obere Schiene13 und die Platte5 in Bezug auf den Schlitten15 auf einem zusätzlichen Weg L2 – L1 zur Verschiebung antreibt. - Der gesamte Weg zwischen den
4 und5 (6B und6C ) beträgt somit2(L2 – L1). - Daher muss L1 kleiner oder gleich L2/2 sein. Praktisch wird aus mechanischen Gründen ein besserer Kompromiss erreicht durch
L1 = L2/2. - Der Schlitten
15 muss nämlich eine angemessene minimale Länge aufweisen, sonst ist es notwendig, die Höhe der Schienen12 ,13 zu vergrößern, was sich in Bezug auf die gute Zugänglichkeit der radiologischen Apparate zwischen den zwei Schienenpaaren12 ,13 schädlich auswirkt. - Somit liegt der gesamte erreichbare Fahrweg der Platte
5 gemäß der Eingriffslänge der Zähne des Endritzels25 annähernd bei der Länge L1 des Schlittens15 und der Breite der Säule4 , beispielsweise bei 500 mm. Unter diesen Bedingungen kann die Höhe der Stützen, d. h. die Gesamthöhe der Schienen12 ,13 auf etwa 160 mm vermindert werden, und die Breite des radiologischen Fensters zwischen den Schienen kann etwa 390 mm betragen, was sehr zufriedenstellende Werte sind, die die Anfertigung von Röntgenaufnahmen mit sehr guter Qualität gewährleisten. - Die Erfindung ist nicht auf die hier beschriebene Ausführungsform beschränkt und kann unterschiedliche Abwandlungen von Ausführungsformen umfassen. Beispielsweise kann das Antriebssystem des elektrischen Getriebemotors und des Ritzels mit der Zahnstange durch eine entsprechende andere Einrichtung ersetzt werden. Ferner sind die möglichen Anwendungen dieses Tisches sehr allgemein, und seine Verwendung als chirurgischer Tisch ist lediglich beispielhaft genannt.
Claims (6)
- Operationstisch für chirurgische Eingriffe, mit einer Fußplatte (
2 ), einer senkrechten Säule (4 ), die auf der Fußplatte angebracht ist, einer horizontalen Platte (5 ), die mit einer Liegefläche (9 ) versehen ist und auf der Säule angebracht ist, und mit Mitteln zum beidseitigen Verschieben der Platte (5 ) in Bezug auf die Säule (4 ), wobei diese Mittel an jeder Seite der Liegefläche (9 ) der Platte (5 ) eine erste horizontale untere Schiene (12 ) umfassen, die an einem oberen Ende der Säule (4 ) befestigt ist, und eine zweite horizontale obere Schiene (13 ), die über der ersten horizontalen unteren Schiene (12 ) und parallel zu dieser angeordnet ist und welche mit der Liegefläche (9 ) verbunden und gemeinsam mit dieser in Bezug auf die erste, horizontale untere Schiene (12 ) verschiebbar ist, und einen Schlitten (15 ), der auf der ersten horizontalen unteren Schiene (12 ) horizontal von einem ihrer Enden zum anderen frei verschiebbar angebracht ist, welche zweite horizontale obere Schiene (13 ) horizontal verschiebbar in Bezug auf den Schlitten (15 ) und auf denselben angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (15 ) eine Länge (L2) aufweist, die gleich der Breite (L1) der Säule (4 ) ist, auf solche Weise, dass die erste horizontale untere Schiene (12 ) und die zweite horizontale obere Schiene (13 ) die gleiche Länge aufweisen und der gesamte Verschiebeweg der zweiten horizontalen oberen Schiene (13 ) gleich dem Zweifachen der Differenz zwischen der Länge der ersten horizontalen unteren Schiene (12 ) und der Länge des Schlittens (15 ) ist. - Tisch gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auf der zweiten horizontalen oberen Schiene (
13 ) und der ersten horizontalen unteren Schiene (12 ) jeweils ein Schuh (18 ,19 ) durch zwischen dem Schuh (18 ,19 ) und der jeweiligen ersten horizontalen unteren Schiene (12 ) bzw. zweiten horizontalen oberen Schiene (13 ) angeordnete Rollelemente (21 ) verschiebbar angebracht ist, und dass dieser Schuh (18 ,19 ) mit dem Schlitten (15 ) mechanisch verbunden ist. - Tisch gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede der ersten horizontalen unteren Schiene (
12 ) und der zweiten horizontalen oberen Schiene (13 ) einen äußeren Träger (16 ,17 ) zur Halterung und Führung des rollbar gelagerten Schuhs (18 ,19 ) trägt, welcher Schuh (18 ,19 ) ein U-förmiges Profil aufweist, das den Träger (16 ,17 ) einfasst und teilweise in den Schlitten (15 ) eingefasst ist. - Tisch gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dieser mit Antriebsmitteln zum Verschieben der zweiten horizontalen oberen Schiene (
13 ) und der Liegefläche (9 ) der Platte (5 ) in Bezug auf die erste horizontale untere Schiene (12 ) versehen ist, und dass diese Mittel auf einer festen Halterung und unterhalb der Liegefläche (9 ) angebracht sind. - Tisch gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel einen elektrischen Getriebemotor (
28 ) umfassen, sowie eine Untersetzungsstufe (29 ), die mit einem Ausgangsrad des Getriebemotors (28 ) zusammenwirkt, welche Stufe mit einem Endritzel (25 ) zum Antrieb der verschiebbaren zweiten horizontalen oberen Schiene (13 ) versehen ist. - Tisch gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Endritzel (
25 ) in eine Längs-Zahnstange (27 ) eingreift, die in der zweiten horizontalen oberen Schiene (13 ) angeordnet und mit dieser verbunden ist.
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