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DE10164152B4 - Lichtschacht - Google Patents

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DE10164152B4
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light shaft
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horizontal opening
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Axel Rathmann
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ACO Severin Ahlmann GmbH and Co KG
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B5/00Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor
    • E06B5/01Trap-doors
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F17/00Vertical ducts; Channels, e.g. for drainage
    • E04F17/06Light shafts, e.g. for cellars
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05DHINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
    • E05D1/00Pinless hinges; Substitutes for hinges
    • E05D1/02Pinless hinges; Substitutes for hinges made of one piece
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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Abstract

Lichtschacht zur Befestigung an einer Wand (1) eines Hauses, insbesondere eines Kellers, mit einer, der Wand (1) zugewandten Öffnung und einer an diese angrenzenden und hierzu senkrechten Horizontalöffnung (4), deren Rand (5, 6) vom Lichtschacht (3) umgrenzt wird,
gekennzeichnet durch
eine Abdeckung (10) zum Abdecken der Horizontalöffnung (4), die mittels eines Scharniers (14) an der Wand (1) aus einer abgesenkten Schließposition in eine hochgeklappte Öffnungsposition verschwenkbar befestigt und derart ausgebildet ist, daß die Horizontalöffnung (4) gegenüber Regen, herabfallendem Laub und dergleichen vom Lichtschacht fernzuhaltenden flüssigen oder festen Verschmutzungen abdeckbar ist, wobei
das Scharnier (14) als Kunststoff-Filmscharnier ausgebildet ist und Einrichtungen (20) zum Abdichten gegenüber der Wand (1) aufweist, so daß an der Wand (1) herablaufendes Wasser auf die Abdeckung (10) geleitet wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Lichtschacht nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Derartige Lichtschächte werden üblicherweise vor Kellerfenstern so angebracht, dass das Erdreich an den Lichtschacht angeschüttet und Licht durch die obere Horizontalöffnung des Lichtschachtes in das Kellerfenster einfallen kann. Zur Abdeckung des Lichtschachtes wird auf diesen ein Gitterrost aufgesetzt.
  • Bei einem derartigen Lichtschacht besteht das Problem, dass herabfallendes Laub oder dergleichen Gegenstände in den Lichtschacht fallen und mühsam wieder herausgesammelt werden müssen. Darüber hinaus muß der Lichtschacht eine hinreichende Entwässerungsmöglichkeit aufweisen, damit hineinfließendes Regenwasser abgeführt wird und nicht in den Keller läuft.
  • Durch die DE 297 20 927 U1 ist ein solcher Lichtschacht bekannt, der vor einem Fenster an einer Gebäudewand festlegbar ist. Eine Lichteinfallöffnung am Lichtschacht kann dabei durch einen Rost abgedeckt werden. Um das Eindringen von Wasser zwischen Lichtschacht und Gebäudewand zu verhindern, weist der Lichtschacht eine umlaufende Aufnahmenut auf, in die ein Dichtstrang eingeführt werden kann. Nach dem Anordnen des Lichtschachtes am Gebäude wird zumindest in diesem Bereich eine fluiddichte Verbindung gewährleistet.
  • Mit der Problematik der Verschmutzung von Lichtschächten beschäftigt sich die DE 197 00 477 C2 , wobei zur Abdeckung des Lichtschachtes eine Lichtschacht-Abdeckung über Scharniereinrichtungen an der angrenzenden Gebäudewand angeordnet wird, die die Lichtschachtöffnung im Wesentlichen vollständig abdeckt und wenigstens einen transparenten Teilbereich aufweist, um eine unnötige Beschattung des Lichtschachtes und der dahinter liegenden Kellerfenster zu verhindern. Jedoch sind hier aufwändige Montagearbeiten und darüber hinaus das Problem der fluiddichten Anbindung der Lichtschachtabdeckung an die Gebäudewand problematisch.
  • Eine weitere Abdeckung für Lichtschächte zeigt die DE 295 14 013 U1 , der gemäß über eine Lichtschachtöffnung eine vorzugsweise aus einem lichtdurchlässigen Material bestehende kuppelförmige Abdeckung fest positioniert wird, die das Einfallen von Laub etc. in den Lichtschacht verhindert. Jedoch ist auch hier die fluiddichte Anbindung an die Gehäusewand, vor allem aber die Unbeweglichkeit der fest montierten Lichtschachtabdeckung problematisch.
  • Eine ähnliche Konstruktion zeigt die US 3,262,487 A , die jedoch unter denselben Problemen, wie die zuvor genannten Abdeckungen leidet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Lichtschacht der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass eine Entsorgung von hineinfallenden Gegenständen oder hineinlaufenden Flüssigkeiten vermeidbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Lichtschacht nach Anspruch 1 gelöst.
  • Ein wesentlicher Punkt der Erfindung liegt darin, dass die Abdeckung eine Verschmutzung des Lichtschachtes oder ein Eindringen von Regen in einfachster Weise vermeidet, dabei aber gleichzeitig der Lichtschacht nach wie vor durch das Heraufklappen der Abdeckung von oben zugänglich ist.
  • Ein Scharnier wird dabei derart ausgebildet, dass an der Wand herablaufendes Wasser auf die Abdeckung geleitet wird, die dann das Wasser bei entsprechender Neigung nach Art eines Daches über die Öffnung des Lichtschachtes hinwegleitet. Dies ist dann insbesondere von großem Vorteil, wenn der Lichtschacht an einer Wetterseitenwand liegt, da ansonsten der die Wand hinablaufende Regen einen erheblichen Wasserzustrom in den Lichtschacht bildet. Das die Wand herablaufende Wasser kann so auch nicht mehr in die Fensteröffnung eindringen.
  • Das Scharnier ist zudem als Kunststoff-Filmscharnier ausgebildet, wodurch in einfachster Weise eine absolute Sicherheit gegen das Eindringen von Wasser gegeben ist.
  • Das Scharnier weist darüber hinaus eine Einrichtung zum Abdichten gegenüber der Wand auf. Diese Einrichtung kann Dichtlippen umfassen, die am Scharnier selbst ausgebildet sind. Vorzugsweise wird jedoch am Scharnier ein Aufnahmeschlitz ausgebildet, in welchen ein Dichtband eingelegt werden kann, das eine sichere Abdichtung des Scharniers nach dem Aufschrauben auf die Wand bildet. Bei der Herstellung des Scharniers als Profilleiste insbesondere in einem Strangpressverfahren sind derartige Anordnungen leicht herzustellen.
  • Vorzugsweise wird die Abdeckung transparent oder durchsichtig ausgebildet, so dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Lichtdurchlässigkeit sichergestellt ist.
  • Vorzugsweise ist die Abdeckung als Glasplatte ausgebildet, welche in eine entsprechend ausgebildete Aufnahme im Scharnier eingeklebt ist.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Abbildungen näher erläutert. Hierbei zeigen
  • 1 eine Seitenansicht der Anordnung in Anbringung an eine Wand,
  • 2 eine vergrößerte Darstellung des Abschnittes II aus 1 und
  • 3 einen Querschnitt durch ein Scharnier.
  • In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
  • Wie in 1 gezeigt, wird an einer Wand 1 bzw. an deren Außenfläche 2 ein Lichtschacht 3 in an sich bekannter Weise befestigt, der eine obere Horizontalöffnung 4 aufweist, welche von einem Rand 5 begrenzt ist. Die Vorderkante des Lichtschachtes 3 ist mit der Bezugsziffer 6 bezeichnet.
  • An der Wandaußenfläche 2 wird eine Abdeckung 10 befestigt, die eine Platte 11 umfaßt, deren Vorderrand 12 über die Vorderkante 6 des Lichtschachtes 3 hervorsteht. Ein Hinterrand 13 der Abdeckung 10 ist mittels eines Scharniers 14 an der Wand 1 bzw. fest auf deren Außenfläche 2 aufliegend befestigt. Das Scharnier 14 weist, wie insbesondere in 3 gezeigt, eine gabelförmige Plattenaufnahme 15 auf, in welche die insbesondere aus Sicherheitsglas geformte Platte 11 eingesteckt bzw. eingeklebt ist. Die Plattenaufnahme 15 geht über ein Filmscharnier 16 in einen Wandbefestigungsabschnitt 17 über, in welchem sich Bohrungen 18 zum Einsetzen von Schrauben befinden, die über Dübel in die Wand 1 eingeschraubt werden. Auf der der Wand 1 zugewandten Fläche des Scharniers 14 ist ein Aufnahmeschlitz 19 vorgesehen, in welchen ein Fugenband 20 (siehe 2) eingesetzt werden kann, das eine sichere Abdichtung des Scharniers 14 gegenüber der Wandaußenfläche 2 gewährleistet. Das Scharnier 14 ist derart ein Stück über dem Rand 5 des Lichtschachtes 3 angebracht, dass die Platte 11 dachförmig geneigt auf der Vorderkante 6 des Lichtschachtes 3 aufliegt. Zum Schutz der Platte 11 und auch der Vorderkante 6 sind Auflagedämpfer 21 aus elastischem Material vorgesehen.
  • Durch die gezeigte Anordnung kann Regen, der über die Wandaußenfläche 2 nach unten läuft, über das Scharnier 14 auf die Abdeckung 10 geleitet werden und läuft so nicht mehr die Wand entlang in die Horizontalöffnung 4. Auch Laub oder dergleichen fällt nicht mehr in die Horizontalöffnung 4.
  • 1
    Wand
    2
    Wandaußenfläche
    3
    Lichtschacht
    4
    Horizontalöffnung
    5
    Rand
    6
    Vorderkante
    10
    Abdeckung
    11
    Platte
    12
    Vorderrand
    13
    Hinterrand
    14
    Scharnier
    15
    Plattenaufnahme
    16
    Filmscharnier
    17
    Wandbefestigungsabschnitt
    18
    Bohrung
    19
    Aufnahmeschlitz
    20
    Fugenband
    21
    Auflagedämpfer

Claims (4)

  1. Lichtschacht zur Befestigung an einer Wand (1) eines Hauses, insbesondere eines Kellers, mit einer, der Wand (1) zugewandten Öffnung und einer an diese angrenzenden und hierzu senkrechten Horizontalöffnung (4), deren Rand (5, 6) vom Lichtschacht (3) umgrenzt wird, gekennzeichnet durch eine Abdeckung (10) zum Abdecken der Horizontalöffnung (4), die mittels eines Scharniers (14) an der Wand (1) aus einer abgesenkten Schließposition in eine hochgeklappte Öffnungsposition verschwenkbar befestigt und derart ausgebildet ist, daß die Horizontalöffnung (4) gegenüber Regen, herabfallendem Laub und dergleichen vom Lichtschacht fernzuhaltenden flüssigen oder festen Verschmutzungen abdeckbar ist, wobei das Scharnier (14) als Kunststoff-Filmscharnier ausgebildet ist und Einrichtungen (20) zum Abdichten gegenüber der Wand (1) aufweist, so daß an der Wand (1) herablaufendes Wasser auf die Abdeckung (10) geleitet wird.
  2. Lichtschacht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (10) transparent oder durchsichtig ist.
  3. Lichtschacht nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnier (14) als Profilleiste ausgebildet ist.
  4. Lichtschacht nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (10) eine Glasplatte (11) umfaßt.
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