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Die Erfindung betrifft einen Briefbeutel aus transparenter Kunststoffolie und ein Verfahren
zum Überprüfen von briefartigen Packstücken.
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Verdächtige Postsendungen von briefartigen Packstücken müssen daraufhin überprüft
werden, ob sie andere Inhalte als eine oder mehrere Seiten Papier enthalten.
Insbesondere sind sie zu prüfen, ob innerhalb des Umschlags Feinstäube oder
Feingranulate von gefährlichen Stoffen enthalten sind. Bisher werden dazu die
Packstücke an einer Seite aufgerissen oder aufgeschnitten. Dabei besteht für die Prüfperson
die Gefahr, in Kontakt mit austretenden gesundheitsgefährlichen Stoffen zu gelangen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Mittel und ein Verfahren bereitzustellen,
die eine Überprüfung von briefartigen Packstücken ermöglichen, ohne daß für die
Prüfperson die Gefahr besteht, mit eventuell in dem Packstück enthaltenen gefährlichen
Stoffen in Kontakt zu treten.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Packstücke vor dem
Öffnen in einen speziell gestalteten Briefbeutel eingebracht werden, der anschließend
verschlossen wird. Der Briefbeutel ist aus transparenter, flexibler Kunststoffolie gefertigt
und enthält zumindest an einer Seite eine doppelte Falte. Die doppelte Falte ermöglicht
es, das in dem Briefbeutel befindliche Packstück von außen ohne Öffnen des Briefbeutels
an einer Seite zu ergreifen und zumindest teilweise zu öffnen, insbesondere aufzureißen.
Die zum Einreißen des Packstücks erforderlichen Scherkräfte werden von außen durch
die Beutelwand hindurch aufgebracht. Anschließend kann durch Schütteln des
Briefbeutels mit dem Packstück geprüft werden, ob aus der Einreißöffnung verdächtige
Feinstäube oder Feingranulate austreten. Gegebenenfalls verbleiben diese innerhalb des
geschlossenen Briefbeutels und werden durch die transparente Kunststoffolie sichtbar.
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Der ungeöffnete Briefbeutel mit dem darin enthaltenen Packstück kann anschließend zu
weitergehenden Untersuchungen gesendet werden.
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Die abhängigen Unteransprüche enthalten bevorzugte, da besonders vorteilhafte
Ausgestaltungen eines Briefbeutels nach der Erfindung.
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Fig. 1 zeigt in Draufsicht einen als Seitennahtbeutel ausgebildeten Briefbeutel mit
einem darin enthaltenen Brief als Packstück, der an der zur Einfüllöffnung
entgegengesetzten Seite eine doppelte Falte aufweist,
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Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch den Prüfbeutel nach Fig. 1 mit zwei
angeschweißten Folienstreifen zur Bildung eines Öffnungsverschlusses,
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Fig. 3 zeigt eine alternative Ausführungsform mit einem Öffnungsverschluß, der
von verlängerten Teilen der Faltung gebildet wird,
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Fig. 4 zeigt einen Briefbeutel mit der doppelten Falte an der Einfüllöffnung,
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Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch den Beutel nach Fig. 4,
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Fig. 6 zeigt den Beutel nach Fig. 4 mit einem zusätzlichen Öffnungsverschluß,
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Fig. 7 zeigt eine alternative Ausführungsform des Öffnungsverschlusses und
die Fig. 8 und 9 zeigen das Öffnen eines Packstücks innerhalb des geschlossenen
Briefbeutels.
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Der in Fig. 1 dargestellte Briefbeutel ist aus einer flexiblen und transparenten
Kunststoffolie gefertigt, insbesondere aus einer transparenten Polyolefin-Folie. Er ist auf
bekannte Weise als sogenannter Seitennahtbeutel gefertigt, bei dessen Herstellung die
beiden übereinanderliegenden Lagen einer doppellagigen Kunststoffolienbahn durch
Trennschweißen quer zur Transportrichtung in einzelne Beutel aufgetrennt werden. Beim
Trennschweißen werden zugleich die beiden Seitennähte 1, 2 des Beutels gebildet.
Abgetrennte Abschnitte aus den beiden Lagen der Folienbahn bilden jeweils die
Vorderwand 3 und die Rückwand 4 des Beutels. Der Beutel ist als Automatenbeutel gestaltet,
von denen eine bestimmte Anzahl bei der Herstellung mittels
Stiftstapelablagevorrichtungen zu Beutelpaketen zusammengefaßt werden. Dazu ist die Rückwand 4 des
Beutels an der Einfüllseite (in Fig. 1 rechts) über die Vorderwand 3 hinaus um den
Betrag k verlängert. In diesem Bereich sind Öffnungen 5 vorhanden, an denen ein Beutel
an den Stiften eines Stiftstaplers aufgehängt werden kann. Die Einfüllöffnung 6 befindet
sich zwischen dem Rand der Vorderwand 3 und der Rückwand 4, die daher an dieser
Seite nicht miteinander verschweißt sind.
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An der zur Einfüllöffnung entgegengesetzten Seite ist der Beutel unter Bildung einer
doppelten Falte verschlossen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel befindet sich die
doppelte Falte im Boden des Beutels. Sie wird beim Durchlauf der Folie durch die
Beutelmaschine mittels bekannter Falteinrichtungen vor dem Querschweißen der Seitennähte 1,
2 gebildet. Sie wird so beim Trennschweißen in Querrichtung, also beim Abtrennen des
Beutels von der Folienbahn, fixiert.
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Wie aus den Schnittansichten in Fig. 2 und 3 ersichtlich wird die doppelte Falte so
gebildet, daß der geschlossene Längsrand der Folienbahn in zwei übereinander
liegenden Schlaufen 7, 8 nach innen eingefaltet wird. Die doppelte Falte ermöglicht es,
ein in dem Beutel befindliches Packstück 10 am Rand zu ergreifen, ohne es direkt zu
berühren, wie in Fig. 8 dargestellt ist. Die Breite t einer Schlaufe 7, 8 ist dabei so
gewählt, daß ausreichend Raum zwischen den beiden Lagen vorhanden ist, um mit einem
oder mehreren Finger hineinzugreifen.
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Die Größe des Beutels in Relation zu der maximalen Größe des darin befindlichen
Packstücks 10 ist so gewählt, daß er zumindest innen geringfügig größer ist als ein
Packstück maximaler Größe. Der Größenunterschied muß ausreichend sein, um die
Relativbewegung zwischen dem Beutel und dem Packstück zu dessen Öffnung zu
ermöglichen, ohne daß der Beutel beschädigt wird. Aufgrund der doppelten Falte
brauchen die Innenmaße des geschlossenen rechteckförmigen Beutels nur geringfügig
größer zu sein, so daß der gefüllte und geschlossene Beutel neben dem Packstück nur
geringe Luftmengen enthält. In Fig. 1 und Fig. 4 sind die Maße des Packstücks in der
Breite b und der Höhe h eingezeichnet. Die darüber hinausgehenden Innenmaße des
Beutels sind mit x und y bezeichnet, so daß die Innenfläche des Beutels (b + y) × (h + x)
beträgt. Die Breite b + y der Innenfläche wird dabei an der Einfüllseite durch die
Schweißlinie 11 begrenzt, entlang dieser wird der Beutel nach dem Befüllen mit dem
Packstück 10 verschlossen.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist die doppelte Falte an der Einfüllöffnung 6
angeordnet. Die doppelte Falte wird erst durch das Abschweißen und Verschließen des
mit dem Packstück 10 befüllten Beutels vollständig ausgebildet. Bei dieser Anordnung ist
es möglich, beim Öffnen des Beutels in der Befülleinrichtung an der Einfüllöffnung den
inneren Bereich zwischen den beiden Schlaufen 7, 8 in einer gerichteten definierten
Position zu halten. Dazu sind die beiden Schlaufen bei der Ausführungsform nach Fig.1-3 an der Innenfläche der Vorderwand 3 bzw. der Rückwand 4 mittels Klebelinien oder
Klebepunkten 12 lösbar fixiert. Die Klebepunkte oder Klebelinien 12 sind bei der
Ausführungsform nach Fig. 4 nicht erforderlich.
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Als Schutz vor unbefugten Öffnen des Packstückes 10 in dem Beutel wird bevorzugt die
doppelte Falte mit einem lösbaren Öffnungsverschluß 13 abgedeckt. Der
Öffnungsverschluß 13 verschließt die beiden Schlaufen 7, 8 und macht es so unmöglich, in diese
mit Fingern hineinzufassen, um das Packstück 10 im Beutel aufzureißen. Erst nach
Öffnen des Öffnungsverschlusses 13 ist dies möglich.
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Der Öffnungsverschluß kann aus zwei aufgeklebten Streifen bestehen, von denen die
beiden Schlaufen 7, 8 außen verschlossen werden. Diese Ausführungsform ist nicht in
der Zeichnung dargestellt. Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 besteht der
Öffnungsverschluß 13 aus zwei außen, jeweils mit einer Schweißnaht 14 angeschweißten
Folienstreifen 15, von denen die Öffnungen in der Bodenfalte verschlossen werden. Die
beiden Streifen 15 sind an ihrem Ende miteinander verschweißt und enthalten eine
Perforation 16, die sich über die gesamte Breite des Beutels erstreckt. Entlang der
Perforation 16 kann der Öffnungsverschluß 13 zum Freilegen der beiden Schlaufen 7, 8
aufgerissen werden.
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Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform wird der Öffnungsverschluß 13 durch
Verlängerung der beiden Folienlagen der Vorderwand 3 und der Rückwand 4 des Beutels
gebildet. Auch bei dieser Ausführungsform sind die Verlängerungen der beiden
Folienlagen an ihrem Ende mittels einer Schweißnaht miteinander verbunden, und eine
Perforation 16 ermöglicht das Aufreißen des Endes, um in die Schlaufen 7, 8
hineinzugreifen. Um auch nach dem Aufreißen die Dichtigkeit zum Packstück 10 hin zu
gewährleisten, sind die beiden Lagen jeder Verlängerung im Abstand von ihrem Ende
miteinander verschweißt.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 4, bei der die Doppelfalte an der Einfüllseite
angebracht ist, wird als Öffnungsverschluß 13 entweder ein umgefalteter Klebestreifen über
die Öffnungen der Schlaufen 7, 8 nach dem Befüllen des Beutels aufgebracht (Fig. 6).
Alternativ können - ähnlich wie bei der Ausführungsform nach Fig. 2 - auch zwei
Klebestreifen 15 aufgebracht werden, die an ihrem Ende miteinander verschweißt sind
(Fig. 7). Auch bei den Ausführungsformen nach Fig. 6 und Fig. 7 kann eine geeignete
Aufreißperforation angebracht werden, wie sie im Zusammenhang mit den Fig. 2 und
3 beschrieben ist.
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Zum Überprüfen der Packstücke (10) werden diese zunächst in einen der beschriebenen
Briefbeutel eingebracht. Der Briefbeutel wird anschließend dicht verschlossen,
vorzugsweise zugeschweißt. Danach wird das in dem geschlossenen Briefbeutel
befindliche Packstück (10) zumindest teilweise geöffnet.
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In den Fig. 8 und 9 ist dargestellt, wie sich ein Packstück 10 innerhalb des Beutels
aufreißen läßt, um zu prüfen, ob Feinstäube oder Feingranulate darin enthalten sind.
Dazu fassen die Finger einer Hand von außen in die Schlaufen 7, 8 der Doppelfalte und
halten das Ende des Packstückes fest. Die Finger der anderen Hand erfassen von außen
den Beutel mit dem Packstück auf der anderen Seite der Doppelfalte (Fig. 8).
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Anschließend werden zum Aufreißen die Finger beider Hände mit den Packstück 10 quer
zueinander bewegt, wobei an einer der beiden Kanten des Packstücks 10 begonnen wird.
Dabei reißt das Packstück 10 an dieser Kante auf (Fig. 9). Durch wiederholtes
Nachfassen in Richtung der Breite des Packstücks 10 kann dieses genügend weit entlang der
in den Fig. 1 und 4 dargestellten Linie 19 aufgerissen werden. Es kann so festgestellt
werden, ob Substanzen in dem Packstück 10 vorhanden sind, ohne den Briefbeutel zu
öffnen. Es wird verhindert, daß die Prüfperson mit einer in dem Packstück 10 enthaltenen
gefährlichen Substanz in Kontakt kommt.