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Die
Erfindung betrifft ein elektronisches Bauteil mit einem Halbleiterchip
und einer Umverdrahtungsplatte und einen Systemträger für mehrere elektronische
Bauteile sowie Verfahren zu deren Herstellung.
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Elektronische
Bauteile, die im wesentlichen aus einem Halbleiterchip mit darauf
angeordneter Umverdrahtungsplatte bestehen, zeigen häufig Ausfallerscheinungen
in Form von Mikrorissen in den Ecken des Halbleiterchips und in
Form von Verwölbungen
der Umverdrahtungsplatte gegenüber
der Oberseite des Halbleiterchips bei den verschiedenen Temperaturprozessen.
Derartige Verwölbungen
können
zum vollständigen
Versagen des elektronischen Bauteils führen, das gleiche gilt für die Mikrorisse
in den Ecken des Halbleiterchips.
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Die
US 5 849 608 zeigt eine
Halbleiterchipverpackung mit einem Halbleiterchip, die unter Verwendung
eines Flachleiterrahmens mit einer Chipinsel hergestellt wird. Dabei
wird eine Vielzahl von Durchgangslöchern in dem Flachleiterrahmen
gebildet, die jeweils den Kontaktflächen des Halbleiterchips entsprechen.
Nach dem Aufbringen einer Isolierschicht auf der Chipinsel wird
der Halbleiterchip mit seiner aktiven Oberseite mittels einer Klebstoffschicht
an einer Seite der Chipinsel befestigt, wobei die Kontaktflächen des
Halbleiterchips bezüglich
der Durchgangslöcher
ausgerichtet werden. Danach wird die passive Rückseite des Halbleiterchips
von einer Kunststoffmasse eingehüllt.
Anschließend
werden Lotbälle
auf der gegenüberliegenden
Seite der Chipinsel aufgebracht und durch die Durchgangslöcher mit
den Kontaktflächen
des Halbleiterchips verbunden.
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Aus
der
US 6 097 609 ist
eine elektronische Verpackungsanordnung unter Verwendung der Ball Grid
Array-Technologie bekannt. Dabei wird ein elektronisches Bauteil
auf einem Sockelsubstrat unter Verwendung eines Ball Grid Arrays
oder einem Land Grid Arrays angeordnet. Das Sockelsubstrat umfaßt eine
Anzahl von in dem Sockelsubstrat eingebetteten Anschlußstiften,
die den Kontakten des Ball Grid Arrays oder des Land Grid Arrays
entsprechen. Das Sockelsubstrat wird mit einer Anordnung von Lotbällen auf
einem Motherboard montiert.
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Die
DE 37 01 310 A1 offenbart
eine Kontaktierungsvorrichtung zur Kontaktierung von oberflächenmontierbaren
integrierten Schaltkreisen. Diese Kontaktierungsvorrichtung enthält einen
Zwischenring aus Zebraleitgummi, der zwischen die Anschlußkontakte
des Schaltkreisträgers
und der Leiterplatte eingesetzt ist. Eine in der Leiterplatte einrastbare Halteklammer
nimmt den integrierten Schaltkreis und den Schaltkreisträger auf
und drückt
im eingerasteten Zustand den Zwischenring zusammen. Über die elektrisch
leitenden Scheiben des Zebraleitgummis wird dann die Verbindung
zwischen den Paaren zusammengehöriger
Anschlußkontakte
hergestellt.
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In
der
US 6 265 768 B1 ist
ein Verpackungskörper
zum Einkapseln eines auf einer Oberseite eines Trägersubstrats
angeordneten Halbleiterchips offengelegt. Der Verpackungskörper weist
ein Material auf Kunstharzbasis auf. Diese Vergußmasse gliedert sich in einen
ersten Bereich, der das Trägersubstrat
auf der aktiven Oberseite des Halbleiterchips umgibt und in einen
zweiten Bereich, der die Anschlußverbindungen in den Durchgangsöffnungen des
Trägersubstrats
versiegelt.
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Die
US 6 297 543 B1 zeigt
eine Halbleiterchipverpackung mit einer Vielzahl von Lotbällen als Außenkontakte.
Dabei ist ein Flachleiterrahmen mittels eines Klebstoffs mit einer
Unterseite eines Halbleiterchips verbunden. Eine Kontaktanschlußfläche des
Flachleiterrahmens ist mittels eines Metalldrahts mit einer Kontaktfläche auf
dem Halbleiterchip verbunden. Eine Außenkontaktfläche des
Flachleiterrahmens ist durch partielles Ätzen der Unterseite des Flachleiterrahmens
geformt. Eine Vergußmasse
verkapselt den Halbleiterchip mit dem Flachleiterrahmen derart,
daß die
Außenkontaktflächen aus
der Vergußmasse
herausragen und daß der
Abschnitt unterhalb der Kontaktanschlußflächen abgedeckt ist und der Metalldraht
geschützt
ist.
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Bei
der in der
US 5 847 446 gezeigten
Halbleiterchipverpackung ist die Unterseite eines Halbleiterchips
auf einer Halbleiterchip-Befestigungsplatte aufgebracht. Eine Vielzahl
von weiterhin vorgesehenen Anschlußleitungen sind mit mittels
Bonddrähten mit
Kontaktflächen
auf dem Halbleiterchip verbunden. Eine Vergußmasse verkapselt den Halbleiterchip,
die Halbleiterchip-Befestigungsplatte, die Bonddrähte und
die Endabschnitte der Anschlußleitungen.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, ein Verwölben der
Umverdrahtungsplatte bei den verschiedenen Temperaturprozessen und
die Gefahr von Mikrorissen in den Ecken der Halbleiterchips weitgehend
zu vermeiden und die Ausfallrate der elektronischen Bauteile herabzusetzen.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Zur
Lösung
der obigen Aufgabe wird ein elektronisches Bauteil mit einem Halbleiterchip
und einer Umverdrahtungsplatte geschaffen, bei dem die Oberseite
der Umverdrahtungsplatte mit der aktiven Oberseite des Halbleiterchips
durch eine doppelseitig klebende Folie verbunden ist und bei dem
die Umverdrahtungsplatte auf ihrer Unterseite Durchgangsöffnungen
aufweist, die mit einer Kunststoffmasse aufgefüllt sind. Diese Kunststoffmasse
umgibt gleichzeitig den gesamten Halbleiterchip in einhüllender Weise
auf der Oberseite der Umverdrahtungsplatte.
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Dabei
bildet die Kunststoffmasse in den Durchgangsöffnungen der Umverdrahtungsplatte
mit der Umhüllung
des Halbleiterchips eine mechanische Klammer aus Kunststoff sowohl
für den
Halbleiterchip als auch für
die Umverdrahtungsplatte. Diese mechanische Klammer aus einer Kunststoffmasse hat
den Vorteil, dass Verwölbungen
der Umverdrahtungsplatte auf dem Halbleiterchip behindert werden. Darüber hinaus
hat die klammernde Kunststoffmasse den Vorteil, dass sich Fehlanpassungen
der Ausdehnungskoeffizienten des Halbleiterchips und der Umverdrahtungsplatte
nicht in der Weise auswirken können,
dass Mikrorisse in den Ecken des Halbleiterchips gebildet werden.
Trotz des unsymmetrischen Aufbaus von derartigen Bauteilen in Form
von BOC-Gehäusen
(board-on-chip-Gehäusen)
kann es nicht mehr zu ungleichmäßigen mechanischen
Belastungen des BOC-Gehäuses kommen.
Durch die Kunststoffklammer kann sich kein erheblicher mechanischer
Stress der verschiedenen Bestandteile des BOC-Gehäuses in
dem Betriebstemperaturbereich von –55°C bis 125°C für elektronische Bauteile auf
diese zerstörend
auswirken.
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Trotz
des relativ unsymmetrischen Aufbaus des erfindungsgemäßen Gehäuses aus
Umverdrahtungsplatte und Halbleiterchip kann durch die Klammerwirkung
der Kunststoffmasse die Fehlanpassung zwischen Umverdrahtungsplatte
und Halbleiterchip bei thermischer Belastung kompensiert werden.
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Neben
dieser positiven Wirkung der erfindungsgemäßen Kunststoffklammer kann
mit den Einführungen
der Durchgangsöffnungen
der Anteil an Kunststoffmasse im Gehäuse vergrößert werden und ein Rundherum-Kantenschutz
durch die Kunststoffmasse erreicht werden. Durch das Einhüllen des Chips
in eine Kunststoffmasse werden nicht nur die Kanten des Halbleiterchips
gesichert, sondern kann auch die Unterseite vollständig und
Oberseiter des Chips teilweise, nämlich in einem Bondkanal von Kunststoffmasse
umgeben sein. Darüber
hinaus wird eine Schutzschicht des Halbleiterchips beispielsweise
aus Polyimid durch die Klammerwirkung der Kunststoffmasse auf Druck-
und nicht mehr auf Zugbelastung beansprucht. Somit können sich
keine Mikrorisse in dem Halbleiterchip ausbilden. Auch die Auswirkungen
der Umverdrahtungsplatte unter Temperaturbelastung ist im wesentlichen
unterbunden und wird durch die erfindungsgemäße Anordnung geschwächt.
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Somit
weist das elektronische Bauteil gemäß der Erfindung folgende Vorteile
auf:
- – keine
oder wesentlich geringere mechanische Belastung des Halbleiterchip,
- – keine
Verwölbung
der Umverdrahtungsplatte während
der Prozeßschritte
mit Temperatureinfluß,
- – geringere
Feuchteaufnahme des Gehäuseaufbaus,
- – kompletter
Kantenschutz des Halbleiterchips
- – die
empfindliche Schutzschichtkante auf der aktiven Oberseite des Halbleiterchips
ist nicht im Kontakt mit dem Klebstoff der doppelseitig klebenden
Folie, sondern lediglich in Kontakt mit der Kunststoffmasse, die
keine Zugbelastung auf die Schutzschichtkante auf der aktiven Oberseite
des Halbleiterchips ausübt.
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Bei
einer Ausführungsform
der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Kunststoffmasse eine Gehäusespritzgußmasse für elektronische
Halbleiterbauteile ist. Derartige Gehäusespritzgußmassen haben den Vorteil,
dass sie nach dem Druckspritzprozess von der Schmelztemperatur abkühlen und
dabei stärker
schrumpfen, als die Bestandteile des elektronischen Bauteils aus
Halbleiterchip und Umverdrahtungsplatte. Somit wirkt auf diese im
abgekühlten
Zustand eine hohe Druckkraft, die beide einerseits zusammenhält, so dass
ein Verwölben
gegeneinander nicht auftreten kann und zusätzlich einen Druck sowohl auf
die Umverdrahtungsplatte als auch auf den Halbleiterchip ausübt, so dass
Zugbelastungen beider Teile im wesentlichen unterbunden werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist die Kunststoffmasse bis zu 15 Vol.% Kurzfasern
auf. Diese Kurzfasern haben den Vorteil, dass sie ohne Änderungen
des Moldprozesses mit der Gehäusespritzgußmasse im
Druckspritzverfahren aufgebracht werden können und gleichzeitig jedoch
die Festigkeit gegenüber
Zugbelastung des umgebenden und den Chip einhüllenden Kunststoffes deutlich
erhöhen.
Mit dieser deutlichen Erhöhung
ist verbunden, dass die Klammerwirkung sich voll über die
Durchgangsöffnungen
in der Umverdrahtungsplatte und über
die kantenumhüllenden
Flächen
auswirken kann.
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Eine
andere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Kunststoffmasse bis zu 15 Vol.% Füllstoff
aufweist. Dieser Füllstoff
kann aus Keramikpartikeln bestehen und Keramikpartikel aus Aluminiumoxid,
Siliciumnitrid oder Siliciumkarbid oder Mischungen derselben aufweisen.
Mit diesem Füllstoff wird
erreicht, dass der Kunststoff einerseits fester wird und andererseits
eine erhebliche Zugbelastung aufnehmen kann, oh ne dass die Klammer
an empfindlichen Stellen , wie dem Übergang von Umverdrahtungsplatte
zu dem Halbleiterchip, zu Bruch geht.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Kunststoffmasse ein Epoxidharz aufweist.
Derartige Epoxidharze können
durch ihre spezifische Zusammensetzung genau auf die Erfordernisse
der Druckübertragung
auf die Komponenten des elektronischen Bauteils, wie Halbleiterchip
und Umverdrahtungsplatte abgestimmt werden.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung sind die mit Kunststoffmasse gefüllten Durchgangsöffnungen
in der Umverdrahtungsplatte im Randbereich der Umverdrahtungsplatte
angeordnet, wobei teilweise der Rand des Halbleiterchips auf der Oberseite
der Umverdrahtungsplatte die Durchgangsöffnungen überlappt. Mit dieser Ausführungsform
der Erfindung wird erreicht, dass die oberste Schicht des Halbleiterchips,
nämlich
eine Isolationsschicht, in ihrem Kantenbereich von Kunststoffmasse umgeben
wird. Diese Isolationsschicht kann aus einer Polyimidschicht, einer
Siliciumnitridschicht oder einer Siliciumdioxidschcit bestehen.
Sie soll gewährleisten,
dass die Leitungen auf der Oberseite des Halbleiterchips vor Kurzschlüssen und äußeren Einflüssen geschützt werden.
Durch die Überlappung des
Halbleiterchips mit den Durchgangsöffnungen im Randbereich der
Umverdrahtungsplatte wird erreicht, dass auf die Kanten der isolierenden
Schutzschicht eine Druckeinwirkung der Kunststoffklammmer aufgebaut
wird. Diese Druckeinwirkung sorgt dafür, dass die Zugbelastung, die
von dem Klebstoff der doppelseitig klebenden Kunststoffolie ausgeht,
kompensiert wird. Damit wird gleichzeitig erreicht, dass die Gefahr der
Mikrorißbildung
innerhalb des Halbleiterchips und insbesondere in seinen Ecken vermindert
wird.
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In
mehreren unterschiedlichen Ausführungsformen
der Erfindung kann die Klammerwirkung optimiert werden. In einer
dieser Ausführungsformen weisen
gegenüberliegende
Randbereiche der Umverdrahtungsplatte mit Kunststoffmasse gefüllte Durchgangsöffnungen
auf. Diese Durchgangsöffnungen
sind im Prinzip lange Schlitze, die sich entlang der gegenüberliegenden
Randbereiche erstrecken und somit eine Klammer bilden, die ein Verschieben oder
Verwölben
der Umverdrahtungsplatte vermeiden.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Eckbereiche der Umverdrahtungsplatte
mit Kunststoffmasse gefüllte
winklige Durchgangsöffnungen
aufweisen. Derartige Winkel als Durchgangsöffnungen, die anschließend mit
Kunststoffmasse gefüllt
werden, haben den Vorteil, dass sie insbesondere die sehr empfindlichen
Ecken des Halbleiterchips vor Mikrorissen schützen, indem sie thermische
Spannungen kompensieren.
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Bei
einem weiteren Aspekt der Erfindung ist es vorgesehen, einen Systemträger für mehrere elektronische
Bauteile zu schaffen, wobei der Systemträger auf seiner Oberseite mehrere
Bauteilpositionen zum Positionieren einer doppelseitig klebenden
Folie und zum Anbringen jeweils eines Halbleiterchips in jeder Bauteilposition
aufweist. Zusätzlich weist
der Systemträger
in jeder der Bauteilpositionen und dort insbesondere in den Randseiten
der Bauteilpositionen Durchgangsöffnungen
zum Einbringen einer mechanischen Klammer aus Kunststoff auf.
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Derartige
Durchgangsöffnungen
können
teilweise zylindrisch sein, das heißt es sind einfache Bohrungen
durch die Umverdrahtungsplatte und damit durch den Systemträger hindurch.
Der Systemträger
ist damit gleichzeitig in jeder Bauteilposition der Lieferant für die Umverdrahtungsplatte,
das heißt das
Material des Systemträgers
und der Schichtaufbau des Systemträgers entspricht dem Material
und dem Schichtaufbau der Umverdrahtungsplatte, so dass die Bauteilposition
des Systemträgers
gleichzeitig die Umverdrahtungsplatte für jedes einzelne elektronische
Bauteil darstellt.
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Eine
weitere Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass die Durchgangsöffnungen teilweise streifenförmig ausgebildet
sind. Diese Streifen sind im Randbereich angeordnet und verlaufen
parallel zur Kante der Bauteilpositionen und sind Durchgangsöffnungen,
so dass sie von der Oberseite des Systemträgers aus mit Kunststoff befüllt werden
können,
der dann bis zur Unterseite des Systemträgers, auf der die Durchgangsöffnungen
zu sehen sind, durchdringt.
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Neben
streifenförmigen
und zylindrischen Durchgangsöffnungen
sind auch teilweise winklige Durchgangsöffnungen vorgesehen, die insbesondere
in den Eckbereichen der Umverdrahtungsplatte angeordnet sind. Eine
derartige Anordnung in den Eckbereichen umklammert insbesondere
auch die empfindlichen Eckbereiche jedes einzelnen elektronischen
Halbleiterchips sobald die Umverdrahtungsleitungen mit den entsprechenden
Chips verbunden sind und eine Moldmasse von der Chipseite aus durch
die Durchgangsöffnungen
hindurch eingebracht worden ist.
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Neben
den eine Klammerfunktion ausübenden
Durchgangsöffnungen
im Randbereich jeder Bauteilposition des Systemträgers weist
der Systemträger
in jeder Bauteilposition als weitere Durch gangsöffnung einen Bondkanal auf.
Dieser Bondkanal hat mit der spannungsentlastenden Klammerfunktion
nichts zu tun, er ist vielmehr erforderlich, um die mikroskopisch
kleinen Kontaktflächen
des Halbleiterchips über
Bondverbindungen und Umverdrahtungsleitungen auf makroskopische
Außenkontaktflächen zu
vergrößern. Diese
Außenkontaktflächen sind
auf der Umverdrahtungsplatte und deren Unterseite gleichmäßig verteilt,
und zwar in Zeilen und Spalten, und liefern somit wesentlich größere Zugriffsmöglichkeiten
auf die elektronische Schaltung des Halbleiterchips als die mikroskopisch
kleinen Kontaktflächen
unmittelbar auf dem Halbleiterchip.
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In
diesem Zusammenhang bedeutet mikroskopisch klein eine Abmessung
im Mikrometerbereich, die nur noch unter einem Lichtmikroskop meßbar ist,
während
makroskopische Abmessungen bedeuten, dass diese bereits mit bloßem Auge
erkennbar und mit einfachen Hilfsmitteln meßbar sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist der Systemträger
in jeder Bauteilposition auf seiner Unterseite Umverdrahtungsleitungen mit
Bondenden und Außenkontaktflächen auf.
Diese Bondenden können
einerseits verlängerte
Umverdrahtungsleitungen sein, die als Leitungsbrücken über den Bondkanal geführt sind
und somit unmittelbar als Flachleiter auf die Kontaktflächen des
Halbleiterchips bondbar sind oder diese Bondenden können auch
am Rand des Bondkanals direkt enden, so dass es erforderlich wird,
Bonddrähte
einzusetzen, um die Bondenden mit den mikroskopisch kleinen Kontaktflächen des
Halbleiterchips zu verbinden.
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Ein
Verfahren zur Herstellung eines Systemträgers weist folgende Verfahrensschritte
auf.
- – Bereitstellen
einer Kernplatte aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit einer
strukturierten Metallschicht, die Umverdrahtungsleitungen mit Bondenden
und mit Außenkontaktflächen in
mehreren Bauteilpositionen auf der Unterseite der Kernplatte aufweist,
- – Aufbringen
einer Isolationsschicht auf die Unterseite der Kernplatte unter
Freilassen der Bondenden und der Außenkontaktflächen für Bondverbindungen
bzw. Außenkontakte
auf den Enden der Umverdrahtungsleitungen,
- – Einbringen
von Durchgangsöffnungen
in jeder Bauteilposition einmal als Bondkanal und zum anderen in
den Randbereichen jeder Bauteilposition zur Aufnahme einer mechanischen
Klammer aus einer Kunststoffmasse.
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Dieses
Verfahren hat den Vorteil, dass mit dem Systemträger bereits alle Voraussetzungen
geschaffen werden, um ein erfindungsgemäßes elektronisches Bauteil
an mehreren Bauteilpositionen positionieren zu können. Dabei hat dieses Verfahren
den besonderen Vorteil, dass die für das erfindungsgemäße elektronische
Bauteil erforderlichen Durchgangsöffnungen gleichzeitig in einem
Schritt mit der Herstellung der Bondkanalöffnungen erfolgen kann. Somit
sind keine zusätzlichen
Verfahrensschritte erforderlich, um einen geeigneten Systemträger herzustellen.
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Da
die Oberflächen
der Metallschicht nicht gleichzeitig für ein Bonden und für ein Aufbringen
von Außenkontakten
geeignet sind, ist in weiteren Verfahrensschritten vorgesehen, dass
auf die freigelassenen Bondenden eine bondbare Beschichtung aufgebracht
wird. Außerdem
kann danach oder davor auf die freigelassenen Außenkontaktflächen eine Lotbeschichtung
aufgebracht werden. Sowohl die bondbare Beschichtung als auch die
Lotbeschichtung können
vor oder auch nach dem Einbringen der Durchgangsöffnungen in dem Randbereich
jeder Bauteilposition für
die Kunststoffklammer und für
den Bondkanal erfolgen.
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Ein
weiteres Durchführungsbeispiel
des Verfahrens sieht vor, dass das Einbringen von Durchgangsöffnungen
in jeder Bauteilposition des Systemträgers mittels Stanztechnik erfolgt.
Eine derartige Stanztechnik hat sich bereits bewährt, so dass mit dieser Stanztechnik
gleichzeitig und parallel viele Bauteilpositionen eines Systemträgers mit
einem einzigen Stanzvorgang hergestellt werden können.
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Bei
einem weiteren Durchführungsbeispiel des
Verfahrens erfolgt das Einbringen von Durchgangsöffnungen in jeder Bauteilposition
des Systemträgers
mittels Laserabtrag. Ein derartiger Laserabtrag ist insbesondere
dann angebracht, wenn das Bonden durch Bonden von verlängerten
Umverdrahtungsleitungen im Bondkanal erfolgen soll, das heißt, dass
die Metallschicht auf der Umverdrahtungsplatte unmittelbar derart
strukturiert ist, dass sich Leiterbahnbrücken über dem Bondkanal ausbilden,
die nun durch einen Laserabtrag in schonender Weise freigelegt werden
können.
Dieser Laserabtrag kann gleichzeitig neben dem Bondkanal auch für die Durchgangsöffnungen
im Randbereich jeder Bauteilposition des Systemträgers eingesetzt
werden.
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Das
Herstellen des elektronischen Bauteils weist zusätzlich zum Herstellen eines
Systemträgers noch
folgende Verfahrensschritte auf.
- – Aufbringen
einer strukturierten doppelseitig klebenden Folie mit Öffnungen
in jeder Bauteilposition auf die Oberseite des Systemträgers, wobei die
doppelseitig kle bende Folie kleiner als eine auf der Oberseite des
Halbleiterchips angeordnete Schutzschicht ausgebildet ist,
- – Aufbringen
eines Halbleiterchips mit seiner aktiven Oberseite auf die doppelseitig
klebende Folie,
- – Herstellen
von Bondverbindungen zwischen den Umverdrahtungsleitungen auf der
Unterseite des Systemträgers
und Kontaktflächen
auf der aktiven Oberseite des Halbleiterchips im Bereich des Bondkanals
in jeder Bauteilposition des Systemträgers,
- – Aufbringen
einer Kunststoffmasse zum Einhüllen
des Halbleiterchips auf der Oberseite des Systemträgers und
zum Auffüllen
des Bondkanals sowie der Durchgangsöffnungen in den Randbereichen
jeder Bauteilposition des Systemträgers,
- – Auftrennen
des Systemträgers
mit mehreren Halbleiterchips, der von einer geschlossenen Kunststoffmasse
bedeckt ist, in einzelne elektronische Bauteile.
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Dieses
Verfahren hat den Vorteil, dass mit einer begrenzten Zahl von Verfahrensschritten
neben dem Auffüllen
des Bondkanals auch gleichzeitig die Klammer aus Kunststoff in den
Durchgangsöffnungen
jeder Bauteilposition hergestellt werden kann. Darüber hinaus
hat das Verfahren den Vorteil, dass der gesamte Systemträger für alle Bauteilpositionen mit
einer geschlossenen Kunststoffmasse bedeckt wird, so dass äußerst geringe
Anforderungen an die Spritzgußform
zu stellen sind. Erst in einem letzten oder vorletzten Verfahrensschritt
wird dann der Systemträger
mit Kunststoffmasse und eingebetteten Halbleiterchips und Bondverbindungen
in einzelne elektronische Bauteile getrennt. Diese elektronischen
Bauteil können
bereits Außenkontakte
aufweisen, wenn vor dem Auftrennen des Systemträgers in den einzelnen Positionen
der Außenkontakt flächen der
Umverdrahtungsleitungen derartige Außenkontakte in Form von Lotbällen aufgebracht
wurden.
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Wenn
der Systemträger
bereits Leitungsbrücken über jeden
der Bondkanäle
aufweist, die zu den Kontaktflächen
des Halbleiterchips ausgerichtet sind, so kann beim Herstellen der
Bondverbindungen ein Verfahren angewandt werden, bei dem lediglich
diese Leitungsbrücken
an Sollbruchstellen aufgetrennt und dann mit einem einfachen Bondschritt
auf die Kontaktflächen
des Halbleiterchips gepreßt
werden.
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Weist
der Systemträger
keine derartigen Leitungsbrücken über den
Bondkanälen
auf, so wird von den Bondenden aus, die mit einer bondbaren Beschichtung
beschichtet sein können,
ein Bonddraht gebonded und zu der Kontaktfläche auf dem Halbleiterchip
geführt.
Bei beiden Bondverfahren können
in einem weiteren Durchführungsbeispiel
des Verfahrens das Thermosonicbonden, das Ultraschallbonden oder
das Thermokompressionsbonden eingesetzt werden.
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Zusammenfassend
ist festzustellen, dass mit dieser Erfindung ein Systemträger vorliegt,
der es zuläßt, dass
der Halbleiterchip sowohl an der Kante als auch an der Ober- und
Unterseite komplett mit Kunststoffmasse umgeben ist und gleichzeitig
diese Kunststoffmasse in die Umverdrahtungsplatte in jeder Bauteilposition
des Systemträgers
eingreift und eine Klammer bildet, welche die Umverdrahtungsplatte und
den Halbleiterchip zusammenhält.
Dabei wird gleichzeitig die doppelseitig klebende Folie daran gehindert,
eine Zugbelastung in den Halbleiterchip über eine Schutzschicht zu induzieren,
da die Kanten der obersten Schicht des Halbleiterchips, nämlich die Kanten
der Schutzschicht nun von der Kunststoffmasse der Klammer aufgenommen
werden.
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Somit
kann ähnlich
wie beim LOC-Package (lead frame on cip) die Kunststoffmasse so
ausgewählt
werden, dass sie auf die Schutzschichtkante während eines Stresstestes nur
einen Druck-, aber keine Zugbelastung ausübt. Außerdem kann das Design der
Kunststoffmasse so gewählt
werden, dass eine Verwölbung
des Substrats unter einer Temperaturbelastung, wie Wärmeschritten,
nicht mehr oder äußerst geschwächt stattfindet.
Somit ist auch das Problem der Mikrorisse in den Ecken des Halbleiterchips
aufgrund von Zugbelastung, die bisher aufgrund der Fehlanpassung
zwischen Halbleiterchip und doppelseitig klebender Folie bestanden,
weitgehend gelöst
und die teilweise große
Verwölbung
des Substrats während
der verschiedenen Temperaturprozesse ist unterbunden.
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Die
Erfindung wird nun anhand von Ausführungsformen mit Bezug auf
die beigefügten
Figuren näher
erläutert.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Teilbereich eines elektronischen Bauteils
einer ersten Ausführungsform
der Erfindung,
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2 zeigt
eine schematische Untersicht auf das elektronische Bauteil der ersten
Ausführungsform
der Erfindung gemäß 1,
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3 zeigt
eine schematische Untersicht auf einen Teilbereich eines Systemträgers für den Aufbau
eines elektronischen Bauteils gemäß 1,
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4 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Teilbereichs eines Systemträgers nach dem
Aufsetzen eines Halbleiterchips und dem Herstellen von Bondverbindungen,
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Teilbereichs eines Systemträgers nach dem
Aufbringen einer Kunststoffmasse,
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6 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Teilbereichs eines Systemträgers nach dem
Aufbringen von Außenkontakten,
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7 zeigt
eine schematische Untersicht eines elektronischen Bauteils einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung,
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8 zeigt
eine schematische Untersicht eines elektronischen Bauteils einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung,
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9 zeigt
eine schematische Untersicht eines elektronischen Bauteils einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung.
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1 zeigt
einen schematischen Querschnitt durch einen Teilbereich eines elektronischen Bauteils 1 einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung. Das Bezugszeichen 2 kennzeichnet einen Halbleiterchip,
auf dem bei diesem elektronischen Bauteil 1 eine Umverdrahtungsplatte 3 angeordnet ist.
Die Umverdrahtungsplatte 3 wird von einer doppelseitig
klebenden Folie 6 auf der aktiven Oberseite des Halbleiterchip 2 unter
Freilassung eines Bondkanals 23 fixiert. Die aktive Oberseite 5 des
Halbleiterchips 2 weist im Bereich des Bondkanals Kontaktflächen 34 auf.
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Das
Bezugszeichen 4 kennzeichnet die Oberseite der Umverdrahtungsplatte 3.
Die Unterseite der Umverdrahtungsplatte 3 wird mit dem
Bezugszeichen 7 gekennzeichnet. Zwischen der Unterseite 7 der
Umverdrahtungsplatte 3 und der Oberseite 4 der
Umverdrahtungsplatte 3 sind mehrere Schichten angeordnet.
Das Bezugszeichen 27 kennzeichnet eine Kernplatte der Umverdrahtungsplatte 3.
Diese Kernplatte 27 weist einen faserverstärkten Kunststoff auf.
Diese Kernplatte 27 ist auf ihrer Unterseite mit einer
Metallschicht 28 beschichtet, diese Metallschicht 28 ist
in Umverdrahtungsleitungen 24 strukturiert. Die Umverdrahtungsleitungen 24 verbinden
Bondenden 25 im Randbereich des Bondkanals 23 mit
Außenkontaktflächen 26,
die über
die Unterseite 7 der Umverdrahtungsplatte 3 in
Zeilen und Spalten verteilt sind.
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Das
Bezugszeichen 32 kennzeichnet eine Lotbeschichtung auf
den Außenkontaktflächen 26 und
das Bezugszeichen 31 kennzeichnet eine bondbare Beschichtung
auf den Bondenden 25 der Umverdrahtungsleitungen 24.
Unmittelbar auf der strukturierten Metallschicht 28 ist
unter Freilassung von Bondenden 25 und von Außenkontaktflächen 26 als unterste
Schicht auf der Unterseite 7 der Umverdrahtungsplatte 3 eine
Isolationsschicht 29 angeordnet. Dieser Schichtaufbau der
Umverdrahtungsplatte 3 aus einer Isolationsschicht 29,
einer darunterliegenden strukturierten Metallschicht 28 und
einer Kernplatte 27, welche diese Schichtfolge trägt, weist
eine Fehlanpassung der thermischen Ausdehnungskoeffizienten zwischen
der Kernplatte 27 der Umverdrahtungsplatte 3 und
dem Halbleitermaterial des Halbleiterchips 2 auf.
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Um
dieser Fehlanpassung entgegenwirken zu können, weist die Umverdrahtungsplatte 3 in
ihren Randbereichen Durchgangsöff nungen 8 auf.
Diese Durchgangsöffnungen 8 sind
mit einer Kunststoffmasse 9 aufgefüllt, die gleichzeitig den Halbleiterchip 2 auf
der Oberseite 4 der Umverdrahtungsplatte 3 umhüllt. Dabei
bildet die Kunststoffmasse 9 eine mechanische Klammer 10 zwischen
Halbleiterchip 2 und dem Randbereich der Umverdrahtungsplatte 3 aus,
so dass die obenerwähnte
thermische Fehlanpassung durch die Klammer 10 kompensiert
wird. Um mechanisch die als Klammer 10 dienende Kunststoffmasse 9 zu
verstärken,
kann diese Kunststoffmasse Kurzfasern bis zu 15 Vol.% aufweisen.
Die Mischung aus Kurzfasern und Kunststoffmasse kann störungsfrei
in einem Arbeitsschritt vergossen werden und die Festigkeit der
Klammer erheblich steigern.
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Auf
der Oberseite 4 der Umverdrahtungsplatte 3 ist
unter Freilassung des Bondkanals 23 und unter Freilassung
der Durchgangsöffnungen 8 die doppelseitig
klebende Folie aufgebracht. Diese doppelseitig klebende Folie 6 ist
dreischichtig in dieser Ausführungsform
der Erfindung aufgebaut. Das Kernmaterial 44 der doppelseitig
klebenden Folie 6 besteht im wesentlichen aus einem Polytetrafluorethylengewebe.
Die Oberseite und die Unterseite des Polytetrafluorethylengewebes
sind mit einem Klebstoff auf Epoxidbasis beschichtet, wobei die
Unterseite mit der Umverdrahtungsplatte 3 adhäsiv verbunden
ist und die Oberseite mit ihrem Klebstoff die aktive Oberseite des
Halbleiterchips 2 fixiert. Dabei ist die doppelseitig klebende
Folie 6 derart bemessen, dass sie eine oberste Schutzschicht 39 des
Halbleiterchips 2 nicht vollständig bedeckt. Vielmehr bleiben die
Flächen
im Bereich der Kanten 40 dieser Schutzschicht frei von
adhäsivem
Klebstoff. Gleichzeitig sind die Durchgangsöffnungen 8 im Randbereich
der Umverdrahtungsplatte 3 derart bemessen, dass der Halbleiterchip 2 mit
seinem Randbereich die Durchgangsöffnungen 8 überlappt.
Somit können
die Kanten 40 der Schutzschicht 39 vollständig mit
Kunststoffmasse 9 umgeben werden. Dadurch wirkt die mechanische
Klammer 10 aus Kunststoffmasse auch auf die Kanten 40 der
Schutzschicht 39 und verhindert somit eine Zugbelastung
durch den Klebstoff auf der Oberseite der Schutzschicht 39 und
verhindert damit gleichzeitig eine Zugbelastung des darunterliegenden
monokristallinen Halbleiterchips 2.
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Der
Klebstoff ist somit mit seiner Oberseite lediglich auf die aktive
Oberseite 5 des Halbleiterchips 2 gepreßt, aber
nicht auf den Kantenbereich. Dabei wird lediglich die Oberfläche der
Schutzschicht 39 aus Siliciumnitrid, Siliciumkarbid oder
einem Polyimid auf die aktive Oberseite 5 des Halbleiterchips 2 in
den Klebstoff der doppelseitig klebenden Folie 6 eingeprägt. Die
Klebstoffschicht auf der Unterseite der doppelseitig klebenden Folie 6 ist
unmittelbar auf die Kernplatte 27 der Umverdrahtungsplatte 3 fixiert. Somit
ermöglicht
der Aufbau der Umverdrahtungsplatte 3 in Verbindung mit
der Kunststoffmasse 9 eine Verringerung der Bauteilhöhe des gesamten
Bauteils.
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Bei
einem symmetrischen Aufbau der Umverdrahtungsplatte 3 wäre sowohl
auf der Oberseite der Kernplatte 27 als auch auf der Unterseite
der Kernplatte 27 eine Isolationsschicht vorzusehen. Bei der
erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist jedoch lediglich die Unterseite 7 der Umverdrahtungsplatte 3 mit
einer Isolationsschicht 39 versehen. Somit wird mit dieser
Ausführungsform
der Erfindung ein sehr kompakter Aufbau erreicht. Ferner weist die
Unterseite des Bauteils eine geschlossene Kunststoffschicht auf,
so dass gegenüber
vollständig
verpackten elektronischen Bauteilen auch hier ein Raumgewinn zu
verzeichnen ist.
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Ein
weiterer Vorteil der Ausführungsform nach 1 ist,
dass die Höhen
der Kunststoffmasse 9 in den Durchgangsöffnungen 8 mit der
Höhe der Kunststoffmasse 41 in
dem Bondkanal 23 aufeinander angepaßt werden können. Dadurch kann beim Anbringen
des elektronischen Bauteils 1 auf einem übergeordneten
Leiterplattensystem die Anschmelzung der Außenkontakte 30 in
Form von Lötbällen 36 auf
den Außenkontaktflächen 26 auf
die Höhe
der Kunststoffmasse 9 der Durchgangsöffnungen 8 beziehungsweise
auf die Höhe
der Kunststoffmasse 41 in dem Bondkanal 23 begrenzt
werden.
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2 zeigt
eine schematische Untersicht auf ein elektronisches Bauteil 1 der
ersten Ausführungsform
der Erfindung gemäß 1.
Komponenten mit gleichen Funktionen wie in 1 werden
mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Die
hier gezeigte Unterseite des elektronischen Bauteils 1 weist
sechzig Außenkontakte 30 auf.
Diese sechzig Außenkontakte 30 sind
in sechs Zeilen und zehn Spalten angeordnet und lassen im Zentrum
des elektronischen Bauteils 1 einen mit einer gestrichelten
Linie gekennzeichneten Bondkanal 23 frei. In diesem Bondkanal 23,
bei dem die aktive Oberseite 5 des Halbleiterchips 2 skizziert
ist, sind auf der aktiven Oberseite 5 des Halbleiterchips 2 Kontaktflächen 34 angeordnet.
Diese Kontaktflächen 34 sind über Bondverbindungen 33 mit
den Bondenden 25 der Umverdrahtungsleitungen 24 verbunden. Die
Umverdrahtungsleitungen 24 führen von den mikroskopisch
kleinen Bondenden 25 zu makroskopischen Außenkontaktflächen 26,
auf denen über
eine Lotbeschichtung 32 Lotbälle 36 als Außenkontakte 30 fixiert
sind.
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Die
in 2 gezeigten Umverdrahtungsleitungen 24 sind
nur dann zu sehen, wenn die Isolationsschicht 29, die als
Lötstoppschicht
auf den Umverdrahtungsleitungen 24 liegt, transparent ist. Ähnliches
gilt für
den mit einer gestrichelten Linie begrenzten Bondkanal 23 und
die darin angeordneten Kontaktflächen 34,
die von einer undurchsichtigen Kunststoffmasse 41 bedeckt
sind und üblicherweise
nicht sichtbar sind. In der 2 sind sie
nur deshalb skizziert, um die Verbindung von den Kontaktflächen 34 des
Halbleiterchips 2 zu den Außenkontaktflächen 36 für die Außenkontakte 30 sichtbar
zu machen.
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Das
kennzeichnende dieser Unterseite des elektronischen Bauteils 1 der
ersten Ausführungsform
sind die Durchgangsöffnungen 8 im
Randbereich der Umverdrahtungsplatte 3, die mit der Kunststoffmasse 9 aufgefüllt sind,
welche auch den Halbleiterchip 2, dessen Außenrand
mit einer strichpunktierten Linie 45 markiert ist, einhüllen. Die
Durchgangsöffnungen 8 in
der Umverdrahtungsplatte 3 sind derart in dem Randbereich
der Umverdrahtungsplatte 3 angeordnet, dass sie teilweise
von dem Halbleiterchip 2 überlappt werden. Damit wird,
wie oben erwähnt,
erreicht, dass die auf der Oberseite 5 des Halbleiterchips 2 angeordnete
Schutzschicht 39 mit ihren Kanten 40 in den Wirkungsbereich
der Kunststoffklammer 10, die aus der Kunststoffmasse 9 gebildet
wird, hineinragt. Somit ist es möglich,
die von der Klebstoffschicht der doppelseitig klebenden Folie 6 induzierte
Zugspannung auf die Schutzschicht 39 und damit auf den
Halbleiterchip 2 durch die Kunststoffklammer 10 zu
kompensieren, so dass die Zugbelastung des Halbleiterchips 2 bei
thermischer Beanspruchung vermindert ist.
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Ferner
zeigt die Untersicht auf das elektronische Bauteil in 2 eine
Verbindungsöffnung 46 in der
Umverdrahtungsplatte 3 von den Durchgangsöffnungen 8 in
dem Randbereich der Umverdrahtungsplatte 3 zu einer Durchgangsöffnung 47 für den Bondkanal 23.
Diese Verbindungsöffnung 46 ermöglicht es,
dass die Kunststoffmasse 9 mit einem einzigen Spritzgußschritt
auch den Bondkanal 23 auffüllt.
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3 zeigt
eine schematische Untersicht auf einen Teilbereich eines Systemträgers 20 für den Aufbau
eines elektronischen Bauteils 1 gemäß 1. Komponenten
mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden
mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Die
Unterseite dieses Teilstücks
eines Systemträgers 20 zeigt
mehrere Bauteilpositionen 22. Jede Bauteilposition 22 weist
eine Durchgangsöffnung
in ihrem Zentrum auf, die als Bondkanalöffnung 47 in jeder
Bauteilposition 22 dient. Ferner weist der Systemträger 20 einen
Randstreifen 48 auf, der mit äquidistant angeordneten Perforationsöffnungen 49 versehen
ist. Dieser Randstreifen 48 mit seiner Perforation dient
dem Weitertransport des Systemträgers 20 in
den unterschiedlichen Verarbeitungsanlagen und dient gleichzeitig
der Justage und der Ausrichtung des Systemträgers 20 in diesen
Anlagen.
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In
den Randbereichen jeder Bauteilposition 22 sind zusätzliche
Durchgangsöffnungen 8 vorgesehen,
die mit Kunststoffmasse 9 auffüllbar sind und die derart dimensioniert
sind, dass ein Halbleiterchip 2 diese Durchgangsöffnungen 8 teilweise überlappen kann.
Außerdem
ist in jeder Bauteilposition 22 eine Umverdrahtungsebene
aus Umverdrahtungsleitungen 24, Bondenden 25 und
Außenkontaktflächen 26 vorgesehen.
Die Umverdrahtungsleitungen 24 sind von einer Isolationsschicht 29 abgedeckt.
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Diese
Isolationsschicht 29 lässt
lediglich die Außenkontaktflächen 26 und
die Bondenden 25 frei und wirkt als Lötstoppschicht beim Anbringen
von Außenkontakten.
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Die
Bondenden 25 der Umverdrahtungsleitungen 24 können mit
einer bondbaren Beschichtung 31 bedeckt sein. Ebenso kann
auf den Außenkontaktflächen 26 eine
Lotbeschichtung 32 angeordnet sein. Das Anbringen sowohl
der Lotbeschichtung 32 als auch der bondbaren Beschichtung
auf den Bondenden 25 kann parallel für sämtliche Außenkontaktflächen 26 bzw.
Bondenden 25 auf dem Systemträger 20 durchgeführt werden. Üblicherweise
sind die von einer Isolationsschicht 29 bedeckten Umverdrahtungsleitungen 24 nicht
sichtbar, es sei denn die Isolationsschicht 29 ist durchscheinend
oder transparent.
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Mit
den strichpunktierten Linien 50 werden die Trennspuren
angedeutet, die beim Zerteilen des Systemträgers 20 in einzelne
Umverdrahtungsplatten 3 auftreten. Üblicherweise erfolgt ein Durchtrennen
entlang der Trennlinien 50 jedoch erst, nachdem das elektronische
Bauteil in jeder Bauteilposition 22 vollständig aufgebaut
ist, da dadurch die Verfahrensschritte zur Herstellung eines elektronischen
Bauteils parallel auf dem Systemträger 20 durchgeführt werden
können.
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Ein
Verfahren zur Herstellung eines Systemträgers, wie er in 3 gezeigt
wird, weist mehrere Verfahrensschritte auf. Zunächst wird eine Kernplatte 27 aus
glasfaserverstärktem
Kunststoff mit einer strukturierten Metallschicht 28 auf
ihrer Unterseite zur Verfügung
gestellt. Die Umverdrahtungsleitungen 24 mit Bondenden 25 und
Außenkontaktflächen 26 sind
darauf in mehreren Bauteilpositionen 22 ausgebildet. Auf
diese Kernplatte 27 wird unter Freilassung der Bondenden 25 und
der Außenkontaktflächen 26 eine
Isolationsschicht 29 aufge bracht. Diese Isolationsschicht 29 kann
gleichzeitig als Lötstoppschicht eingesetzt
werden, um die Umverdrahtungsleitungen 24 vor einem Lot
von Außenkontakten
zu schützen.
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Das
Einbringen der Durchgangsöffnungen 8 für die Kunststoffklammer 10 in
den Randbereichen einer jeden Bauteilposition 22 sowie
der Bondkanalöffnungen 47 kann
mittels Stanzen erfolgen.
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Ein
selektives Aufbringen der Isolationsschicht 29 kann mittels
Drucktechnik erfolgen. Wird die Isolationsschicht 29 zunächst als
geschlossene Schicht aufgebracht, so kann das Freilegen der Bondenden 25 und
der Außenkontaktflächen 26 mittels selektivem
Laserabtrag der Isolationsschicht 29 oder durch eine Photolithographietechnik
erfolgen.
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4 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Teilbereichs eines Systemträgers 20 nach
dem Aufsetzen eines Halbleiterchips 2 und dem Herstellen
der Bondverbindungen 33. Komponenten mit gleichen Funktionen
wie in den vorhergehenden Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen
gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Die 4 zeigt
im Querschnitt einen Zwischenschritt vom Systemträger zum
elektronischen Bauteil und verdeutlicht die Anordnung zwischen Durchgangsöffnung 8 für eine Kunststoffklammer und
dem Rand des Halbleiterchips 2. Der Halbleiterchip 2 ragt
mit seinem Rand und mit seiner Schutzschicht 39 insbesondere
mit der Kante 40 der Schutzschicht 39 in den Bereich
der Durchgangsöffnung 8 hinein.
Diese Anordnung hat den Vorteil, dass beim einseitigen Vergießen des
Systemträgers 20 mit
Klebefolie 6 und Halbleiterchip 2 die dabei entstehende Kunststoffklammer
die Kanten 40 der Schutzschicht 39 eben falls umschließt, so dass
die Zugwirkung der Klebefolie 6 auf die Oberseite 5 des
Halbleiterchips 2 kompensiert wird.
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5 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Teilbereichs eines Systemträgers 20 nach
dem Aufbringen einer Kunststoffmasse 9. Komponenten mit
gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden mit
gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Bei
dem Einbringen der Kunststoffmasse, wie es in 5 gezeigt
wird, entsteht sowohl die mechanische Klammer 10 aus Kunststoff,
die den Halbleiterchip umgibt, als auch die Abdeckung mit Kunststoffmasse 9 in
dem Bondkanal 23. Das Vordringen der Kunststoffmasse 9,
sowohl in die Durchgangsöffnungen
zur Bildung der Kunststoffklammer 10 als auch in den Bereich
des Bondkanals 23, wird über die in 2 gezeigte
Verbindungsöffnung 46 erreicht.
Die Kunststoffmasse 9 kann zur Verstärkung mit Kurzfasern versehen
sein, um die Festigkeit der Kunststoffklammer 10 zu erhöhen. Derartige
Kurzfasern können
bis zu 15 Vol.% der Kunststoffmasse einnehmen. Eine andere Möglichkeit,
die Festigkeits- und Verschleißfestigkeitseigenschaften
des elektronischen Bauteils 1 zu erhöhen besteht darin, den Kunststoff
mit Keramikpartikeln aufzufüllen.
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6 zeigt
einen schematischen Querschnitt eines Teilbereichs eines Systemträgers 20 nach
dem Aufbringen von Außenkontakten 30.
Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren
werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra
erörtert.
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Die
Außenkontakte 30 können gleichzeitig für alle Bauteile
eines Systemträgers 20 aufgebracht werden,
indem Lotbälle 36 auf
den mit einer Lotbeschichtung 32 versehenen Außenkontaktflächen 26 aufgebracht
werden. Durch Erhitzen des Systemträgers 20 können dann
sämtliche
Lotbälle 36 in
einem Schritt zu Außenkontakten 30 aufgelötet werden.
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Da
die Kunststoffmasse 9 einseitig auf dem gesamten Systemträger unter
Einhüllen
der Halbleiterchips 2 aufgebracht wird, kann durch einen
einzigen Trennschritt der Systemträgers 20 mit Halbleiterchips
und aufgebrachten Lotaußenkontakten 30 zu einzelnen
funktionsfähigen
elektronischen Bauteilen 1 vereinzelt werden.
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7 zeigt
eine schematische Untersicht eines elektronischen Bauteils 1 einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden
Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht
extra erörtert.
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Der
Unterschied dieser zweiten Ausführungsform
nach 7 gegenüber
der ersten Ausführungsform
nach 1 besteht darin, dass lediglich eine einfache
Klammer 10 aus Kunststoffmasse 9 in dieser Ausführungsform
gebildet wird, da lediglich auf den Längsseiten des elektronischen
Bauteils 1 zwei langgestreckte Durchgangsöffnungen 8 auf
gegenüberliegenden
Randbereichen angebracht sind. Um jedoch gleichzeitig mit der Bildung
der mechanischen Klammer 10 auch den Bondkanal 23 mit Kunststoffmasse 9 zu
füllen,
sind auch bei dieser zweiten Ausführungsform der Erfindung Verbindungsöffnungen 46 von
der Halbleiterchipseite der Umverdrahtungsplatte zur Bondkanalseite
der Umverdrahtungsplatte 3 vorgesehen.
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8 zeigt
eine schematische Untersicht eines elektronischen Bauteils 1 einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung.
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Komponenten
mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden Figuren werden
mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht extra erörtert.
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Der
Unterschied zu den ersten beiden Ausführungsformen liegt darin, dass
in dieser Ausführungsform
diagonale Klammern 10 ausgebildet werden, indem in allen
vier Eckbereichen 12, 13, 14 und 15 winkelförmige Durchgangsöffnungen 16, 17, 18 und 19 vorgesehen
werden. Eine derartige über
die Diagonalen wirkende Klammer hat den Vorteil, dass die hoch belasteten
Ecken des Halbleiterchips 2 vor Mikrorissen geschützt werden,
da durch diese diagonale Klammerung Zugspannungen auf diese Eckbereiche
des Halbleiterchips 2 vermieden werden. Auch bei dieser
dritten Ausführungsform
der Erfindung sind wieder Verbindungsöffnungen 46 vorgesehen, um
mit der Herstellung der mechanischen Klammer 10 den Bondkanal 23 mit
Kunststoffmasse 9 aufzufüllen.
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9 zeigt
eine schematische Untersicht eines elektronischen Bauteils 1 einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung. Komponenten mit gleichen Funktionen wie in den vorhergehenden
Figuren werden mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet und nicht
extra erörtert.
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Ein
Unterschied der vierten Ausführungsform
der Erfindung nach 9 besteht darin, dass eine Vielzahl
von Durchgangsöffnungen 8 zur
Ausbildung von mechanischen Klammern in den Randbereichen der Umverdrahtungsplatte 3 eingebracht sind.
Dabei werden scharfe Kanten vermieden, um Kerbwirkungen auf die
Kunststoffmasse 9 der zu bildenden Kunststoffklammern 10 weitestgehend
zu vermeiden.
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- 1
- elektronisches
Bauteil
- 2
- Halbleiterchip
- 3
- Umverdrahtungsplatte
- 4
- Oberseite
der Umverdrahtungsplatte
- 5
- aktive
Oberseite des Halbleiterchips
- 6
- doppelseitig
klebende Folie
- 7
- Unterseite
der Umverdrahtungsplatte
- 8
- Durchgangsöffnungen
- 9
- Kunststoffmasse
- 10
- mechanische
Klammer
- 12,
13, 14, 15
- Eckbereiche
der Umverdrahtungsplatte
- 16,
17, 18, 19
- winklige
Durchgangsöffnungen
- 20
- Systemträger
- 21
- Oberseite
des Systemträgers
- 22
- Bauteilpositionen
- 23
- Bondkanal
- 24
- Umverdrahtungsleitungen
- 25
- Bondenden
- 26
- Außenkontaktflächen
- 27
- Kernplatte
- 28
- Metallschicht
- 29
- Isolationsschicht
- 30
- Außenkontakte
- 31
- bondbare
Beschichtung
- 32
- Lotbeschichtung
- 33
- Bondverbindungen
- 34
- Kontaktflächen
- 35
- Bonddrähte
- 36
- Lotbälle
- 39
- Schutzschicht
- 40
- Kanten
der Schutzschicht
- 41
- Kunststoffmasse
im Bondkanal
- 44
- Kernmaterial
der Folie
- 45
- strichpunktierte
Linie für
den Außenrand
des Halb
-
- leiterchips
- 46
- Verbindungsöffnung in
der Umverdrahtungsplatte
- 47
- Bondkanalöffnung
- 48
- Randstreifen
des Systemträgers
- 49
- Perforationsöffnungen
des Systemträgers
- 50
- strichpunktierte
Linie als Trennspur