DE10157272C2 - Lithium- oder Lithium-Ionen-Batterie - Google Patents
Lithium- oder Lithium-Ionen-BatterieInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Lithium-Batterie oder Lithium-
Ionen-Batterie mit in einem Gehäuse angeordneten Einzelzellen,
wobei das Gehäuse einen Bereich mit nicht brennbarem Sorptions
mittel aufweist.
Viele Batterien können unter starker Belastung oder bei Über
lastung, im Schadensfall (Unfall, Crash, Elektrolytzersetzung),
oder sogar im Normalbetrieb bei starker Erhitzung von außen in
einen thermisch unkontrollierbaren Zustand geraten. Dabei kön
nen sie überhitzen, gefährliche Stoffe freisetzen oder sogar
explodieren. Die Freisetzung gefährlicher Stoffe kann auch eine
Folge von Alterung (z. B. Korrosion) sein.
Im Stand der Technik sind Maßnahmen bekannt, mit denen versucht
wird, dieser Problematik zu begegnen. Aus der europäischen Pa
tentanmeldung EP 0 584 409 A1 (Globe-Union Inc.) ist beispiels
weise eine Batterie mit einem explosionsdämpfenden Material be
kannt. Dabei ist das explosionsdämpfende Material im Kopfraum
("head space") der Batterie über offenen Einzelzellen angeord
net. Das explosionsdämpfende Material ist porös und mit Elekt
rolyt getränkt, und zwar so, daß einer Beschädigung des explo
sionsdämpfenden Materials vorgebeugt und gleichzeitig ein Pump
effekt von Elektrolyt nach außerhalb der Batterie verhindert
wird. Das explosionsdämpfende Material verhindert einerseits
den Druckaufbau innerhalb der Batterie, der aus einer eventuel
len Entzündung der Gase in der Batterie resultiert, und erlaubt
andererseits die ungehinderte Bewegung der Gase und des Elekt
rolyts im head space der Batterie während des Betriebs. EP 0 584 409 A1
offenbart jedoch keine Maßnahmen für den Fall, daß
ein Bersten von geschlossenen Einzelzellen in der Batterie
stattfindet und dabei entzündlicher Elektrolyt aus den Zellen
in das Batteriegehäuse austritt.
In der Patentschrift US 4,859,546 wird ein ähnlicher Ansatz wie
oben vorgeschlagen verfolgt, die Anmeldung ist jedoch auf ein
verbessertes poröses Plastikmaterial als explosionshemmendes
Material gerichtet. Wieder wird eine elektrische Batterie mit
offenen Einzelzellen beschrieben, die in ihrem Kopfraum ("head
space") ein explosionshemmendes Material aufweist. Das Material
weist nun jedoch ein spezielles Merkmal auf, und zwar eine bi
modale Porenstruktur mit einer Vielzahl von Kissen aus einem
Polypropylen-Material, die in einem sie umgebenden Netz ange
ordnet sind. Die bimodale Porenstruktur entsteht dabei entweder
aus einem porösen Material, das nur einen Porentyp, nämlich
kleine Poren, aufweist, und das in Form von Kissen so angeord
net ist, daß sich zwischen den Kissen ein Netzwerk von großen
Poren bildet. Oder die bimodale Porenstruktur entsteht aus ei
nem Verbundmaterial, das zwei Porentypen aufweist: Große Poren
und kleine Poren. Die großen Poren sollen dabei die Bewegung
von Gasen und Elektrolyt innerhalb des head space der Batterie
erlauben, während die kleinen Poren Druckspitzen innerhalb der
Batterie, z. B. infolge der Entzündung von Gasen, abfangen sol
len. Auch diese Patentschrift offenbart keine Maßnahmen für den
Fall, daß entzündlicher Elektrolyt aus Einzelzellen im Scha
densfall in das Batteriegehäuse austritt.
Die deutsche Patentschrift DE 42 42 661 C1 beschäftigt sich mit
einem Bleiakkumulator, der mit einem absorbierenden Material
ausgestattet ist, das flüssigen Elektrolyten, der infolge einer
Volumenvergrößerung aus einer Einzelzelle austritt, zeitweise
aufnimmt, um den Elektrolyten dann, wenn sich sein Volumen wie
der verkleinert, wieder freizugeben. Das absorbierende Material
wirkt also wie ein Puffer für Elektrolyt bei Volumenänderungen
des Elektrolyten. Als einziges Beispiel für einen Elektrolyten
wird ätzende Schwefelsäure angegeben, die nicht entzündlich o
der explosionsgefährlich ist.
Speziell im Bereich moderner Lithium-Batterien und Lithium-
Ionen-Batterien besteht eine Gefährdung, da diese Batterien
flüssige, brennbare, organische Elektrolyte enthalten. Diese
Batterien können unter ungünstigen Umständen in Brand geraten
und stellen dann ein ernstes sicherheitstechnisches Problem
dar.
Auf der anderen Seite besitzen gerade Lithium- und Lithium-
Ionen-Batterien unschätzbare Vorteile. Verglichen mit anderen
Batterietypen besitzen sie z. B. hohe Energiedichten, hohe Zell
spannungen, geringe Gewichte, gute Leistungsdichten, geringe
Selbstentladungen und hohe Zyklisierbarkeiten. Diese Eigen
schaften drängen Lithium- und Lithium-Ionen-Batterien insbeson
dere für mobile Anwendungen geradezu auf.
Aus diesen Gründen hat es bislang nicht an Versuchen gefehlt,
Lithium- und Lithium-Ionen-Batterien sicherer zu machen. Dies
bezüglich sei an dieser Stelle lediglich beispielhaft auf Lee
et al., Elektrochemical and Solid-State Letters, Band 3, 2000,
Seiten 63 bis 65 verwiesen. In diesem Fachartikel wird vorge
schlagen, dem entzündlichen Elektrolyten ein flammenhemmendes
Additiv zuzusetzen. Dieses Additiv soll den Flammpunkt des un
ter ungünstigen Umständen aus der Batterie austretenden Elekt
rolyten heraufsetzen und so die Zündung des Elektrolyten ver
hindern. Der Nachteil dieser Methode besteht darin, daß viele
für diesen Zweck geeignete Additive toxikologisch nicht unbe
denklich sind. Damit wird die Gefahr des austretenden, brennba
ren Elektrolyten zwar etwas reduziert, stellt aber keine prin
zipielle Lösung dar, da die Gefahr der Zündung weiter besteht.
Zusätzlich entsteht eine Gefährdung durch den austretenden, to
xischen Elektrolyten.
Wird im Schadensfall eine Zelle undicht und der Elektrolyt
freigesetzt, kann sich dieser entzünden. Der Schadensfall kann
bei Überladung der Zelle, Kurzschluß, Überhitzung oder mechani
scher Verformung eintreten. Besonders kritisch ist dabei das
Austreten des Elektrolyten unter hohem Druck. Dabei wird der E
lektrolyt in der Regel fein versprüht und kann sich z. B. an
heißen Elektronikbauteilen, glühenden Stromleitern, elektri
schen Kurzschlußfunken oder heißen Partikeln aus der Zelle ent
zünden.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE 43 33 181 A1 beschäftigt
sich mit der Bereitstellung einer elektrischen Batterie, bei
der einerseits im Crash-Fall eine hinreichende Sicherheit ge
währleistet ist und darüber hinaus im Normalbetrieb eine Ge
ruchsbelästigung von trotz gegebener Abkapselung der Batterie
ansonsten noch wahrnehmbaren Gasgeruchs verhindert werden kann.
Dies wird dadurch erreicht, dass in den Tankbehältern der Bat
terie eine den jeweiligen Elektrolyten aufnehmende schwammarti
ge Füllmasse vorgesehen ist. DE 43 33 181 A1 beschäftigt sich
jedoch nicht mit der Problematik von freigesetztem entzündli
chem Elektrolyt in Gegenwart von Zündquellen.
Die deutsche Offenlegungsschrift DE 195 34 542 A1 und die deut
sche Übersetzung einer europäischen Patentschrift DE 689 04 003 T2
beschäftigen sich mit Sorptionsmitteln.
DE 195 34 542 A1 beschäftigt sich mit streufähigen Aufsaugmit
teln zum Binden ausgelaufener flüssiger Gefahrstoffe. Über eine
Verwendung dieser Aufsaugmittel in Batterien oder in Lithium-
oder Lithium-Ionen-Batterien offenbart DE 195 34 542 A1 nichts,
ebenso nicht über die Eignung der Aufsaugmittel zur Verhinde
rung von Feuer oder Explosionen, wenn es sich bei den ausgelau
fenen, flüssigen Gefahrstoffen um entzündliche oder gar explo
sive Gefahrstoffe handelt, beispielsweise solche Gefahrstoffe,
die unter ungünstigen Umständen bereits bei Luftzutritt explo
dieren können. Darüber hinaus scheint das in dem Aufsaugmittel
enthaltene Quellmittel problematisch zu sein. Ein derartiges
Mittel könnte beim Auftreten einer nur geringfügigen Leckage
bei einer der Einzelzellen zu einem starken Aufquellen des Auf
saugmittels führen, das das Gehäuse der Batterie zum Platzen
bringen könnte, wodurch eine gefährliche Situation infolge
Luftzutritt zu den Einzelzellen, insbesondere zu der beschä
digten Einzelzelle und dem aus ihr austretenden Elektrolyten,
herbeigeführt werden könnte. Derartige Aufsaugmittel scheinen
daher für Batterien mit entzündlichen oder gar explosiven E
lektrolyten ungeeignet zu sein.
DE 689 04 003 T2 beschäftigt sich mit einem Material zum Schutz
eines Elements im Brandfall. Das Material nutzt die Vorgänge
Quellung und Wärmeaufnahme aus, um die Temperatur des Elements
bei Flammentemperaturen von 700 bis 1000°C für einige Zeit auf
nicht mehr als etwa 150°C zu halten. Die Aufgabe besteht also
hauptsächlich darin, ein thermisches Schild zur Verfügung zu
stellen. Erreicht wird dies mit einem Material, das u. a. 38 bis
45 Gew.-% einer aktiven Substanz enthält, die zum einen ein
Quellmittel ist und zum anderen bei thermischer Belastung einer
endothermen Reaktion unterliegt. Über eine Verwendung derarti
ger thermischer Schilde in Batterien oder in Lithium- oder Li
thium-Ionen-Batterien enthält DE 689 04 003 T2 keine Angaben,
ebenso nicht darüber, ob das offenbarte thermische Schild für
die Verhinderung von Explosionen geeignet ist, wenn ein brenn
barer Elektrolyt nach dem Bersten einer Lithium- oder Lithium-
Ionen-Batterie unter hohem Druck aus der Batterie austritt.
Stattdessen scheint das thermische Schild u. a. 38 bis 45 Gew.-%
einer aktiven Substanz zu enthalten, deren Wirkungsweise auf
Quellung und Wärmeaufnahme beruht, indem Wasser, das in der ak
tiven Substanz enthalten ist, verdampft. Dies läßt zwei Dinge
befürchten:
Erstens, daß durch das optimale Aufquellen des thermischen Schildes die Batterie erst zum Platzen gebracht wird und eine gefährliche Situation durch Freisetzung von brennbarem Elektro lyt unter hohem Druck erst herbeigeführt wird.
Zweitens, daß dieses Wasser mit dem Li-haltigen Elektrolyten der erfindungsgemäßen Batterie in Berührung kommt, beispiels weise beim Platzen oder einer geringfügigen Leckage, wodurch eine heftige Explosion ausgelöst wird.
Erstens, daß durch das optimale Aufquellen des thermischen Schildes die Batterie erst zum Platzen gebracht wird und eine gefährliche Situation durch Freisetzung von brennbarem Elektro lyt unter hohem Druck erst herbeigeführt wird.
Zweitens, daß dieses Wasser mit dem Li-haltigen Elektrolyten der erfindungsgemäßen Batterie in Berührung kommt, beispiels weise beim Platzen oder einer geringfügigen Leckage, wodurch eine heftige Explosion ausgelöst wird.
Ein derartiges Aufsaugmittel scheint daher für Batterien mit
entzündlichen oder gar explosiven Elektrolyten ebenfalls unge
eignet zu sein.
Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der vorliegenden Er
findung darin, eine elektrische Batterie mit geschlossenen Ein
zelzellen zur Verfügung zu stellen, die so beschaffen ist, daß
im Falle des Brechens oder Berstens einer oder mehrerer ihrer
Einzelzellen mit einhergehender Freisetzung von entzündlichem
Elektrolyt eine Zündung trotz Gegenwart von Zündquellen verhin
dert wird.
Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Batterie nach An
spruch 1 gelöst. Weitere Details und vorteilhafte Ausgestaltun
gen ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine Lithium-
Batterie oder Lithium-Ionen-Batterie mit wenigstens einer in
einem Gehäuse angeordneten, geschlossenen Einzelzelle, wobei
das Gehäuse mindestens einen Bereich aufweist, der mit der oder
den Einzelzellen in Verbindung steht und ein nicht brennbares
Sorptionsmittel enthält.
Unter Batterie wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein
Verbund von Einzelzellen oder eine zu Modulen zusammengefaßte
Anordnung von Einzelzellen verstanden, die in einem gemeinsamen
Gehäuse angeordnet sind. Dies umfaßt sowohl wiederaufladbare,
als auch nicht wiederaufladbare Zellen. Insbesondere werden
darunter Batterien verstanden, die Zellen enthalten, bei denen
die Gefahr des Berstens und der Freisetzung von gefährlichen
Substanzen, wie z. B. flüssige, brennbare Elektrolyte, besteht.
Der Bereich des Batteriegehäuses, der mit der oder den Einzel
zellen in Kontakt steht und das nicht brennbare Sorptionsmittel
aufweist, kann erfindungsgemäß eine Kammer im Batteriegehäuse
sein, die beispielsweise als Ausbuchtung des Batteriegehäuses
ausgeführt ist. Bevorzugt ist es aber, wenn es sich dabei um
ggf. vorhandenen Zwischenraum zwischen der oder den Einzelzel
len handelt. Noch bevorzugter ist es, wenn es sich bei dem Be
reich um den Zwischenraum zwischen der oder den Einzelzellen
und dem Batteriegehäuse handelt.
Das Sorptionsmittel liegt bevorzugt als lose Schüttung in der
erfindungsgemäßen Batterie vor. Darunter wird verstanden, daß
das Sorptionsmittel im wesentlichen nicht verfestigt in der
Batterie vorliegt und dort im wesentlichen frei beweglich ist.
Auf weitere Details der losen Schüttung wird weiter unten ein
gegangen. Der Vorteil einer losen Schüttung ist darin zu sehen,
daß sie besonders einfach handhabbar und unempfindlich gegen
über Vibrationen ist.
Unter einem Sorptionsmittel wird im Hinblick auf die vorliegen
de Erfindung ein Stoff verstanden, der in der Lage ist, einen
anderen Stoff, im vorliegenden Fall vorzugsweise einen organi
schen Elektrolyten, an der Oberfläche oder im Inneren aufzuneh
men. Unter diesen Begriff fallen also Adsorptionsmittel (Auf
nahme an der Oberfläche) und Absorptionsmittel (Aufnahme im In
neren). Als besonders geeignet haben sich bei der vorliegenden
Erfindung Absorptionsmittel erwiesen. Außerdem ist es von Vor
teil, wenn es sich bei dem Sorptionsmittel um ein Sorptionsmit
tel für organische Flüssigkeiten handelt, d. h. um einen Stoff,
der insbesondere die Fähigkeit besitzt, organische Flüssigkei
ten, wie z. B. organische Lösungsmittel, aufzunehmen. Über die
weitere Beschaffenheit geeigneter Sorptionsmittel wird weiter
unten eingegangen.
Der wissenschaftliche Hintergrund der vorliegenden Erfindung
wird noch nicht vollständig verstanden. Es wird jedoch angenom
men, daß das Sorptionsmittel auf mehrere Arten wirkt. Zunächst
bremst das Sorptionsmittel das aus der beschädigten Einzelzelle
austretenden Elektrolyt-Aerosol, bzw. den Elektrolyt-Strahl me
chanisch ab. Dies verhindert vermutlich die Feinverteilung des
Elektrolyten, seine Durchmischung mit Luft und so die Bildung
eines zündfähigen Elektrolyt-Luft-Gemisches. Dann sorbiert es
vermutlich den ausgetretenen Elektrolyten und senkt dadurch
dessen Dampfdruck, wodurch auch der Flammpunkt erhöht wird.
Insgesamt wird der gefährliche Elektrolyt durch das Sorptions
mittel vermutlich phlegmatisiert.
Eine wichtige Eigenschaft des Sorptionsmittels ist es, wie oben
erwähnt, einen anderen Stoff, das sog. Sorbens, aufnehmen bzw.
aufsaugen zu können. Diese Eigenschaft kann durch das Aufnahme
vermögen quantifiziert werden, dessen Bestimmung im Ausfüh
rungsbeispiel näher beschrieben wird. In einer bevorzugten Aus
führungsform weist das Sorptionsmittel ein Aufnahmevermögen für
organische Flüssigkeiten von mindestens 0,20 ml/cm3 auf, vor
zugsweise von 0,40 bis 0,85 ml/cm3 und insbesondere von 0,65
bis 0,90 ml/cm3. Natürlich ist es ganz besonders bevorzugt,
wenn das Sorptionsmittel ein solches Aufnahmevermögen besitzt,
daß die in der Batterie vorhandene Menge sämtlichen Elektrolyt,
der im ungünstigsten Fall freigesetzt werden könnte, aufnehmen
kann. Ferner ist es ganz besonders bevorzugt, wenn das Sorpti
onsmittel den Elektrolyten möglichst zeitnah bzw. schnell, d. h.
möglichst ohne Zeitverzug nach der Freisetzung aufnimmt.
Geeignete Sorptionsmittel sind bevorzugt inert. D. h. daß sie
sich unter den Bedingungen in der Batterie, ggf. während des
Normalbetriebs über Jahre hinweg, chemisch oder strukturell
nicht verändern. Darüber hinaus sind sie bevorzugt auch im
Schadensfall, d. h. unter Einwirkung des Elektrolyten chemisch
und strukturell stabil, wobei geringfügige strukturelle Ände
rungen durch die Einlagerung von Molekülen des Elektrolyts, et
wa die Aufweitung von Abständen im Kristallgitter, noch tole
riert werden.
Ein Vorteil dieser Sorptionsmittel ist, daß sie im wesentlichen
keine schädliche Wirkung entfalten, wenn sie freigesetzt wer
den. Unter einer schädlichen Wirkung wird z. B. eine toxische o
der umweltgefährdende Wirkung verstanden. Anders als bei elekt
rischen Batterien des Standes der Technik wird so die Verhinde
rung der Zündung nicht mit schädlichen Additiven bewirkt, deren
Freisetzung eine ähnlich schädliche Wirkung entfalten kann wie
die Zündung des Elektrolyten, sondern mit im wesentlichen un
schädlichen Stoffen.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat es sich erwiesen, daß
anorganische Substanzen diesen Anforderungen am besten gerecht
werden. In einer weiter bevorzugten Ausgestaltung der vorlie
genden Erfindung handelt es sich bei dem Sorptionsmittel daher
um ein oder mehrere anorganische Sorptionsmittel, vorzugsweise
um Schichtsilicate oder hochkondensierte Polykieselsäuren, ins
besondere mineralische Schichtsilicate, Aluminosilicate oder Ü
bergangsmetallsilicate, vor allem um Kieselgur oder Vermiculit.
Noch bevorzugter ist expandiertes Vermiculit. Natürlich kommen
auch beliebige Mischungen der vorstehend genannten Verbindungen
als geeignete Sorptionsmittel in Frage.
Vermiculit ist ein Schichtmineral mit einer natürlichen Schwan
kungsbreite in der Zusammensetzung der idealisierten Formel
(Mg, Fe, Al)3[(OH)2|AlSi3O10].Mg0,33(H2O)4. In der Natur kommt es in
Lagerstätten der Glimmerschiefer vor. Setzt man es einer hohen
Temperatur aus, so bläht es sich, je nach angewendetem Verfah
ren, auf bis das 15 bis 20-Fache seines ursprünglichen Volumens
auf (Expansion), eine Folge des Entweichens des Kristallwas
sers. Die einzelnen schieferartigen Schichten krümmen sich da
bei wurmartig, was etymologisch den Namen des Materials begrün
dete: Vermiculus, lat. Würmchen. In der Bauindustrie wird ex
pandiertes Vermiculit häufig als Isolier- und Dämmmaterial ein
gesetzt. Zu den besonderen Eigenschaften von expandiertem Ver
miculit zählen sein ausgesprochen niedriges Schüttgewicht von
nur 0,07 bis 0,13 g/cm3, das es eingelagerten Luftkammern ver
dankt, und seinem vergleichsweise hohen Aufnahmevermögen.
Für Batterien ist ein niedriges Gewicht insbesondere im Bereich
der mobilen Anwendungen von hohem Interesse. Die erfindungsge
mäßen Batterien weisen nicht zuletzt deshalb bevorzugt und mit
besonderem Vorteil expandiertes Vermiculit als Sorptionsmittel
auf.
In einer weiter bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Batterie liegt das Sorptionsmittel partikulär vor, vorzugsweise
in Form eines Granulats, eines Pulvers oder einer Mischung dar
aus.
Derartige Sorptionsmittel besitzen den Vorteil, daß sie verfah
renstechnisch gut handhabbar sind.
Bei einer weiter bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemä
ßen Batterie liegt das Sorptionsmittel in Form einer losen
Schüttung vor. Vorzugsweise beträgt die Schüttdichte der losen
Schüttung maximal 0,25 g/cm3, vorzugsweise maximal 0,20 g/cm3,
insbesondere maximal 0,15 g/cm3. Schüttdichten in diesem Be
reich führen zu geringen Batteriegewichten, was, wie erwähnt,
insbesondere bei mobilen Anwendungen besonders vorteilhaft ist.
Dabei kann es weiterhin von Vorteil sein, wenn die mechanische
Stabilität der losen Schüttung durch geeignete Mittel erhöht
wird. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemä
ßen Batterie sind daher Mittel vorgesehen, um die mechanische
Stabilität der losen Schüttung zu erhöhen. Diese Mittel dürfen
die Schüttdichte der losen Schüttung natürlich im wesentlichen
nicht nachteilhaft beeinflussen.
Weiter bevorzugt ist es, wenn es sich bei den Mitteln zur Erhö
hung der mechanischen Stabilität um Netze, netzartige Gebilde,
Filze oder Vliese aus z. B. Glasfasern oder PTFE-Fibriden han
delt. Diese bergen die Vorteile, ein geringes spezifisches Ge
wicht zu besitzen, inert zu sein und v. a. nicht brennbar zu
sein. Netzartige Gebilde aus PTFE-Fibriden besitzen insbesonde
re den Vorteil, daß unerwünschter Feinstkornanteil bei der Ver
arbeitung des Sorptionsmittels vermieden wird.
Eine alternative aber ebenfalls bevorzugte Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung sieht vor, daß das Sorptionsmittel in
Form eines oder mehrerer Formteile vorliegt. Unter einem Form
teil wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung ein fester Kör
per verstanden, der eine spezielle äußere Form aufweist. Diese
Form kann bei Formkörpern im allgemeinen beim Herstellungspro
zeß bestimmt werden. Auch eine Änderung der Form nach dem
Herstellungsprozeß, z. B. durch mechanisches Nachbearbeiten, ist
denkbar. Ein möglicher Herstellungsprozeß für Formkörper ist
z. B. das Formpressen. Dabei wird der zu verarbeitende Werkstoff
(Formpreßmasse) unter Druck und ggf. unter Wärmeentwicklung im
Umformwerkzeug (Preßwerkzeug) in Form gepreßt. Die Formmasse
kann dabei auch Füllstoffe, Bindemittel usw. enthalten.
Es ist daher weiter bevorzugt, wenn die Formteile neben dem
Sorptionsmittel auch ein oder mehrere Bindemittel, vorzugsweise
nicht brennbare Bindemittel enthalten, insbesondere Wasserglas.
Bei einer weiter bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung weisen die Einzelzellen der erfindungsgemäßen Batte
rie eine Sicherung gegen Überdruck auf. Dabei kann es sich vor
zugsweise um ein oder mehrere Überdruckventile oder eine oder
mehrere Sollbruchstellen handeln, insbesondere um eine oder
mehrere Berstscheiben.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausfüh
rungsbeispiels näher erläutert, soll jedoch nicht als darauf
beschränkt verstanden werden.
Um Explosionsversuche vornehmen zu können, wurde eine Lithium-
Ionen-Batterie mit 11 zylindrischen Einzelzellen hergestellt.
Bei den Einzelzellen handelte es sich um Hochleistungs-Zellen
mit einer Nennkapazität von 12 Ah mit dotiertem Lithium-
Nickeloxid als positiver aktiver Masse. Dabei wurde eine Ein
zelzelle so präpariert (s. u.), daß sie zum Bersten gebracht
werden konnte.
Die Einzelzellen wurden mit Modellelektrolyt befüllt, mit einer
Berstscheibe verschlossen und in dem Batteriegehäuse angeord
net. Die zum Bersten vorgesehene Einzelzelle wurde dabei in der
Mitte der Einzelzellen angeordnet.
Bei dem Modellelektrolyt handelte es sich um ein Gemisch aus 50 Vol.-%
Ethylencarbonat, wasserfrei (Selectipur®, Fa. Merck Eu
rolab GmbH) und 50 Vol.-% Dimethylcarbonat, wasserfrei (Selec
tipur®, Fa. Merck Eurolab GmbH).
Der Raum zwischen Batteriegehäuse und den Einzelzellen wurde
mit Sorptionsmitteln befüllt. Dazu wurde expandierter Vermicu
lit (Fa. Kramer-Prothega, Düsseldorf, Körnung 0, Schüttdichte
0,13 g/cm3) und geglühtes Kieselgur (Fa. United Minerals,
Munster, DISO 2000, Schüttdichte 0,15 g/cm3) verwendet. Als
Vergleich dienten Versuche ohne Sorptionsmittel.
Die Bestimmung des Aufnahmevermögens der Sorptionsmittel er
folgte volumetrisch wie nachfolgend beschrieben. 10 cm3 Sorpti
onsmittel wurden in einem Becherglas (50 cm3) vorgelegt. Dann
wurde bei 20°C und 1013 mbar mittels einer Bürette Modellelektrolyt
zugetropft. Die Zutropfgeschwindigkeit lag bei etwa
1 Tropfen pro Sekunde (entsprechend etwa 2 ml/min). Der Modell
elektrolyt wurde zu Anfang des Zutropfens nahezu ohne Zeitver
zögerung aufgenommen. Der Endpunkt des Zutropfens kündigte sich
dadurch an, daß der Modellelektrolyt immer langsamer aufgenom
men wurde und war erreicht, als keine Flüssigkeit mehr aufge
nommen wurde. Der Endpunkt konnte leicht an Flüssigkeit erkannt
werden, die sich am Boden oder an den Wandungen des Bechergla
ses in Form von Tröpfchen und Schlieren ansammelte. Für das
Sorptionsmittel Vermiculit (s. o.) wurde so ein Aufnahmevermögen
von 0,75 bis 0,81 ml/cm3 bestimmt.
Die zum Bersten vorgesehene Einzelzelle wurde wie folgt präpa
riert. Zur Simulation des Vorhandenseins einer Zündquelle, wie
z. B. rotglühenden Bauteilen oder Funken, wurde in der Nähe der
Austrittsöffnung der Zelle wahlweise eine handelsübliche Kfz-
Glühkerze oder eine handelsübliche Kfz-Zündkerze angebracht.
Die Glühkerze wurde mit ihrer Betriebsspannung auf Rotglut er
hitzt und die Zündkerze mit einer Kfz-Zündanlage mit einer Fre
quenz von 600 Hz betrieben.
Zur Simulation des Schadenfalles wurde die vorbereitete Einzel
zelle elektrisch bis zum Bersten (etwa 3 bis 5 bara) erhitzt.
Beim Bersten trat der Elektrolyt unter hohem Druck in Form ei
ner Aerosolwolke aus.
Die Tabelle zeigt, daß bei der erfindungsgemäßen Batterie, die
eine lose Schüttung eines nicht brennbaren Sorptionsmittels
aufweist, beim Bersten überraschenderweise keine Zündung auf
tritt, obwohl alle Bedingungen für eine Zündung gegeben sind:
Eine fein verteilte brennbare Flüssigkeit, wenigstens teilweise Durchmischung mit Luft und eine Zündquelle in unmittelbarer Nä he zu diesem Gemisch.
Eine fein verteilte brennbare Flüssigkeit, wenigstens teilweise Durchmischung mit Luft und eine Zündquelle in unmittelbarer Nä he zu diesem Gemisch.
Claims (13)
1. Lithium-Batterie oder Lithium-Ionen-Batterie mit wenigs
tens einer in einem Gehäuse angeordneten, geschlossenen
Einzelzelle, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse
mindestens einen Bereich aufweist, der mit der oder den
Einzelzellen in Verbindung steht und ein nicht brennba
res Sorptionsmittel enthält.
2. Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Sorptionsmittel ein Aufnahmevermögen für organische
Flüssigkeiten von mindestens 0,20 ml/cm3 aufweist, bevor
zugt von 0,40 bis 0,85 ml/cm3, besonders bevorzugt von
0,65 bis 0,90 ml/cm3.
3. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß es sich bei dem Sorptionsmittel um ein
oder mehrere anorganische Sorptionsmittel handelt, be
vorzugt um Schichtsilicate oder hochkondensierte Poly
kieselsäuren, besonders bevorzugt um mineralische
Schichtsilicate, Aluminosilicate oder Übergangsmetallsi
licate, insbesondere bevorzugt um Vermiculit oder Kie
selgur, ganz besonders bevorzugt um expandiertes Vermi
culit, oder beliebigen Mischungen aus den vorstehend ge
nannten Verbindungen.
4. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Sorptionsmittel partikulär vor
liegt, insbesondere in Form eines Granulats, eines Pul
vers oder einer Mischung daraus.
5. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Sorptionsmittel in Form einer lo
sen Schüttung vorliegt.
6. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Schüttdichte der losen Schüttung
maximal 0,25 g/cm3 beträgt, bevorzugt maximal 0,20 g/cm3,
besonders bevorzugt maximal 0,15 g/cm3.
7. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, um die mecha
nische Stabilität der losen Schüttung zu erhöhen.
8. Batterie nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß es
sich bei den Mitteln zur Erhöhung der mechanischen Sta
bilität um Netze, netzartige Gebilde, Filze oder Vliese
aus z. B. Glasfasern oder PTFE-Fibriden handelt.
9. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Sorptionsmittel in Form eines oder
mehrerer Formteile vorliegt.
10. Batterie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Formteile neben dem Sorptionsmittel ein oder mehrere
Bindemittel enthalten.
11. Batterie nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei dem Bindemittel um nicht brennbare Bindemit
tel handelt, bevorzugt um Wasserglas.
12. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Einzelzellen eine Sicherung gegen
Überdruck aufweisen.
13. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß es sich bei der Sicherung gegen Über
druck um ein oder mehrere Überdruckventile oder eine oder
mehrere Sollbruchstellen handelt, bevorzugt um eine
oder mehrere Berstscheiben.
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