DE10151875A1 - Verfahren zum Spinnen und Aufspulen von Polyester-Filamenten unter Verwendung von Spinnadditiven, durch das Spinn-Verfahren erhältliche Polyester-Filamente, Strecktexturierung der Polyester-Filamente sowie durch die Strecktexturierung erhältliche bauschige Polyester-Filamente - Google Patents
Verfahren zum Spinnen und Aufspulen von Polyester-Filamenten unter Verwendung von Spinnadditiven, durch das Spinn-Verfahren erhältliche Polyester-Filamente, Strecktexturierung der Polyester-Filamente sowie durch die Strecktexturierung erhältliche bauschige Polyester-FilamenteInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung und zum Aufspulen von vororientierten Polyester-Filamenten, die zu mindestens 90 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Polyester-Filaments, aus Polybutylenterephthalat (PBT) und/oder Polytrimethylenterephthalat (PTMT), vorzugsweise aus PTMT, bestehen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß DOLLAR A a) der Spinnverzug im Bereich von 70 bis 500 eingestellt wird, DOLLAR A b) die Filamente direkt nach Austritt aus der Spinndüse eine Abkühlungsverzögerungszone von 30 mm bis 200 mm Länge durchlaufen, DOLLAR A c) die Filamente unter die Erstarrungstemperatur abgekühlt werden, DOLLAR A d) die Filamente in einem Abstand zwischen 500 mm und 2500 mm von der Düsenunterseite gebündelt werden, DOLLAR A e) die Fadenspannung vor und zwischen den Abzugsgaletten zwischen 0,05 cN/dtex bis 0,20 cN/dtex eingestellt wird, DOLLAR A f) der Faden mit einer Fadenspannung zwischen 0,025 cN/dtex bis 0,15 cN/dtex aufgespult wird, DOLLAR A g) die Aufspulgeschwindigkeit zwischen 2200 m/min und 6000 m/min eingestellt wird DOLLAR A h) und ein Polyester eingesetzt wird, welchem 0,05 Gew.-% bis 2,5 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Filaments, an Additiv-Polymer als Dehnungserhöhungsmittel beigemischt sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren zum Spinnen und Aufspulen von
vororientierten Polyester-Filamenten unter Verwendung von Spinnadditiven, die
zu mindestens 90 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Polyester-
Filaments aus Polybutylenterephthalat (PBT) und/oder
Polytrimethylenterephthalat (PTMT), vorzugsweise aus PTMT, bestehen, sowie
die durch das Verfahren erhältlichen vororientierten Polyester-Filamente. Des
weiteren bezieht sich die vorliegende Erfindung auch auf Verfahren zur
Strecktexturierung der gespormenen und aufgespulten Polyester-Filamente sowie
die durch die Strecktexturierung erhältlichen bauschigen Polyester-Filamente.
Die Herstellung von kontinuierlichen Polyester-Filamenten, insbesondere von
Polyethylenterephthalat-(PET)-Filamenten, in einem zweistufigen Verfahren ist
bereits bekannt. Dabei werden in der ersten Stufe glatte vororientierte Filamente
gesponnen und aufgespult, die in einer zweiten Stufe fertig verstreckt und
thermofixiert oder zu bauschigen Filamenten strecktexturiert werden.
Eine Übersicht hierüber liefert das Buch Synthetische Fasern von F. Fourné
(1995), erschienen im Hanser-Verlag München. Allerdings wird nur die
Herstellung von PET-Fasern beschrieben, wobei keine geschlossene
Spinntechnologie sondern vielmehr eine Übersicht dargelegt wird, in der die
unterschiedlichsten Merkmale beschrieben werden.
Die Faserherstellung verschiedener spinnbarer Polymere, unter anderem
Polypropylen, Polyamiden, Polyester usw. ist Gegenstand der Anmeldeschrift DE-
OS 38 19 913. Allerdings wird in den Beispielen nur die Herstellung von PET-
Fasern beschrieben, wie dies der Temperatur entnommen werden kann, bei der das
Polymer verarbeitet wird.
Bei der Herstellung von kontinuierlichen Polytrimethylenterephthalat-(PTMT)-
oder Polybutylenterephthalat-(PBT)-Filamenten besteht das Problem, daß
vororientierte Filamente sowohl direkt nach dem Spinnen und beim Aufspulen als
auch mehrere Stunden nach dem Aufspulen beim Lagern in
Umgebungstemperatur eine beachtliche Schrumpfneigung aufweisen, die zu einer
Fadenverkürzung führt. Der Spulkörper wird dadurch zusammengepreßt, so daß es
im Extremfall zu einem Festschrumpfen des Wickelkörpers auf dem Aufspuldorn
kommt und der Wickelkörper nicht mehr abgenommen werden kann. Weiterhin
bildet sich im Wickelkörper ein sogenannter Sattel mit harten Rändern und
eingelaufenem Mittelteil aus. Dadurch werden textile Kenndaten der Filamente,
wie beispielsweise der Uster stärker ungleichmäßig und es gibt Ablaufprobleme
beim Abarbeiten der Wickel. Derartige Probleme treten bei der Verarbeitung von
PET-Fasern nicht auf.
Weiterhin wird beobachtet, daß im Unterschied zu PET-Filamenten vororientierte
PBT- oder PTMT-Filamente beim Lagern verstärkt altern. Es tritt eine
Strukturverhärtung auf, die zu einem derart starken Absinken des
Kochschrumpfes führt, daß eine Nachkristallisation nachgewiesen werden kann.
Derartige PBT- oder PTMT-Filamente sind für die Weiterverarbeitung nur
bedingt geeignet, sie führen zu Fehlern bei der Strecktexturierung und zu einer
signifikanten Erniedrigung der Reißfestigkeit des texturierten Garns.
Diese Unterschiede zwischen PET und PBT bzw. PTMT sind auf Struktur- und
Eigenschaftsdifferenzen zurückzuführen, wie diese beispielsweise in Chemical
Fibers Int., S. 53, Bd. 50 (2000) dargestellt sind und Thema auf dem 39. Int. Man
made Fibre Congress, vom 13. bis 15. Sept. in Dornbirn waren. So wird
angenommen, daß unterschiedliche Kettenformationen für die
Eigenschaftsdifferenzen verantwortlich sind.
Erste Ansätze zur Lösung dieser Probleme werden in der Patentanmeldung
WO 99/27168 und dem europäischen Patent EP 0,731,196 B1 beschrieben.
WO 99/27168 offenbart eine Polyester-Faser, die zu mindestens 90 Gew.-% aus
Polytrimethylenterephthalat besteht und einen Kochschrumpf zwischen 5% und
16% sowie eine Reißdehnung von 20% bis 60% aufweist. Die Herstellung der in
WO 99/27168 beschriebenen Polyester-Faser erfolgt durch Spinnen und
Verstrecken. Dabei werden Spinnabzugsgeschwindigkeiten von höchstens
2100 m/min angegeben. Das Verfahren ist aufgrund der niedrigen
Spinngeschwindigkeit unwirtschaftlich. Darüber hinaus sind die erhaltenen
Polyester-Fasern, wie die angegebenen Kennzahlen belegen, stark kristallin und
somit für Strecktexturierverfahren nur bedingt geeignet.
Das europäische Patent EP 0,731,196 B1 beansprucht ein Verfahren zum Spinnen,
Verstrecken und Aufspulen eines synthetischen Fadens, bei dem der Faden nach
der Verstreckung und vor dem Aufspulen zur Verminderung der
Schrumpfneigung einer Wärmebehandlung unterworfen wird. Einsetzbare
synthetische Fasern umfassen auch Polytrimethylenterephthalat-Fasern. Gemäß
EP 0,731,196 B1 erfolgt die Wärmebehandlung dadurch, daß der synthetische
Faden in enger Nachbarschaft jedoch im wesentlichen ohne Berührung entlang
einer langgestreckten Heizoberfläche geführt wird. Die Anwendung einer
Wärmebehandlung verteuert das Verfahren und liefert zudem synthetische Fäden
mit hoher Kristallinität, die für Strecktexturierverfahren nur bedingt geeignet sind.
In dem Artikel von Dr. H.S. Brown und H.H. Chuah; "texturing of textile
filament yarns based on polytrimethylene terephthalate" Chemical Fibers
International, Volume 47, Febr. 1997, S. 72-74 wird die Strecktexturierung von
vororientierten Polytrimethylenterephthalat-Filamenten bei
Texturiergeschwindigkeiten von 450 m/min und 850 m/min beschrieben. Gemäß
dieser Offenbarung ist die niedrigere Texturiergeschwindigkeit von 450 m/min für
Polytrimethylenterephthalat-Filamente besser geeignet, da in diesem Fall Fasern
mit besseren Materialeigenschaften erhalten werden. Die Reißfestigkeit der
Polytrimethylenterephthalat-Fasern wird mit 26,5 cN/tex
(Texturiergeschwindigkeit von 450 mlmin) bzw. 29,15 cN/tex
(Texturiergeschwindigkeit von 850 m/min) und die Reißdehnung mit 38,0%
(Texturiergeschwindigkeit von 450 m/min) bzw. 33,5%
(Texturiergeschwindigkeit von 850 m/min) angegeben.
Die Druckschrift WO 01/04393 beschreibt PTMT-Filamente, die einen
Kochschrumpf im Bereich von 3 bis 40% aufweisen. Dieser Wert wird jedoch
direkt nach der Herstellung der Filamente bestimmt. Nach einer Lagerzeit von
4 Wochen unter Normalbedingungen nimmt dieser Wert unter 20% ab, wie dies
die beigefügte Fig. 1 belegt.
Fig. 1 beschreibt die Veränderung des Kochschrumpfes für drei PTMT-POY-
Spulen in Abhängigkeit von der Lagerzeit bei Normalklima-Bedingungen. Hierbei
wurde die Veränderung des POY-Kochschrumpfes für drei Spulen mit
unterschiedlichem Ausgangswert über die Lagerzeit bei normalen
Klimabedingungen untersucht. Die Spulen Nr. 16 und 17 mit hohem
Ausgangswert < 40% zeigen nach 4 Wochen einen Kochschrumpf oberhalb von
30%, bevorzugt oberhalb von 40%. Falls der Ausgangswert des Kochschrumpfs
jedoch geringer als 40% ist, so zeigt die Spule 18, daß dieser nach 4 Wochen
Lagerzeit jedoch unter den kritischen Wert von 30% fällt.
Der Kochschrumpf ist ein Maß für die Verarbeitbarkeit und den
Kristallisationsgrad der Fasern. Die in WO 01/04393 beschriebenen Fasern weisen
Kunststoffe mit einem höheren Kristallisationsgrad auf, die sich wesentlich
schlechter und nur bei niedrigerem Verstreckungsverhältnis und/oder niedrigerer
Texturiergeschwindigkeit verarbeiten lassen.
In Anbetracht des Standes der Technik war es nun Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Verfahren zum Spinnen und Aufspulen von vororientierten
Polyester-Filamenten, die zu mindestens 90 Gew.-% bezogen auf das
Gesamtgewicht der Filamente aus PBT und/oder PTMT bestehen, zur Verfügung
zu stellen, welches die Herstellung und das Aufspulen von vororientierten
Polyester-Filamenten auf einfache Art und Weise ermöglicht. Insbesondere sollten
die vororientierten Polyester-Filamente Reißdehnungswerte im Bereich von
90%-165%, eine hohe Gleichmäßigkeit bezüglich der Filament-Kennwerte sowie
einen geringen Kristallisationsgrad aufweisen.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin, ein Verfahren
zum Spinnen und Aufspulen von vororientierten Polyester-Filamenten anzugeben,
das großtechnisch und kostengünstig durchführbar ist. Das erfindungsgemäße
Verfahren sollte möglichst hohe Abzugsgeschwindigkeiten, vorzugsweise größer
2200 m/min und hohe Fadengewichte auf dem Spulkörper von mehr als 4 kg,
erlauben.
Es war auch eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die Lagerfähigkeit der
durch das erfindungsgemäße Verfahren erhältlichen vororientierten Polyester-
Filamente zu verbessern. Diese sollten auch für eine längere Zeitspanne,
beispielsweise 4 Wochen, lagerfähig sein. Ein Zusammenpressen des Spulkörpers
während der Lagerung, insbesondere ein Festschrumpfen des Wickelkörpers auf
dem Aufspuldorn sowie die Ausbildung eines Sattels mit harten Rändern und
eingelaufenem Mittelteil sollte nach Möglichkeit unterbunden werden, so daß
keine Ablaufprobleme beim Abarbeiten der Wickel auftreten.
Erfindungsgemäß sollten die vororientierten Polyester-Filamente auf einfache Art
und Weise in einem Streck- oder Strecktexturierprozeß, insbesondere bei hohen
Texturiergeschwindigkeiten, vorzugsweise größer 450 m/min, weiterverarbeitet
werden können. Die durch die Strecktexturierung erhältlichen Filamente sollten
hervorragende Materialeigenschaften aufweisen, z. B. eine hohe Reißfestigkeit
von mehr als 26 cN/tex und eine hohe Reißdehnung von mehr als 30%, für HE-
Filamente bzw. mehr als 36% für SET-Filamente.
Gelöst werden diese sowie weitere nicht explizit genannten Aufgaben, die jedoch
aus den hierin einleitend diskutierten Zusammenhängen ohne weiteres ableitbar
oder erschließbar sind, durch ein Verfahren zum Spinnen und Aufspulen mit allen
Merkmalen des Patentanspruchs 1. Zweckmäßige Abwandlungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens werden in den auf Anspruch 1 rückbezogenen
Unteransprüchen unter Schutz gestellt. Das durch das Spinn-Verfahren erhältliche
vororientierte Polyester-Filament wird im unabhängigen Produktanspruch
beschrieben. Die Strecktexturierung des vororientierten Polyester-Filamentes wird
im Verfahrensspruch 7 beansprucht, während sich die Produktansprüche 8 und 9
auf die durch die Strecktexturierung erhältlichen bauschigen Filamente beziehen.
Dadurch, daß bei einem Verfahren zur Herstellung und zum Aufspulen von
vororientierten Polyester-Filamenten, die zu mindestens 90 Gew.-% bezogen auf
das Gesamtgewicht des Polyester-Filaments aus Polybutylenterephthalat (PBT)
und/oder Polytrimethylenterephthalat (PTMT), vorzugsweise aus PTMT bestehen,
- a) der Spinnverzug im Bereich 70 bis 500 eingestellt wird,
- b) die Filamente direkt nach Austritt aus der Spinndüse eine Abkühlungsverzögerungszone von 30 mm bis 200 mm Länge durchlaufen,
- c) die Filamente unter die Erstarrungstemperatur abgekühlt werden,
- d) die Filamente in einem Abstand zwischen 500 mm und 2500 mm von der Düsenunterseite gebündelt werden,
- e) die Fadenspannung vor und zwischen den Abzugsgaletten zwischen 0,05 cN/dtex bis 0,20 cN/dtex eingestellt wird,
- f) der Faden mit einer Fadenspannung zwischen 0,025 cN/dtex bis 0,15 cN/dtex aufgespult wird,
- g) die Aufspulgeschwindigkeit zwischen 2200 m/min und 6000 m/min eingestellt wird,
- h) und ein Polyester eingesetzt wird, welchem 0,05 Gew.-% bis 2,5 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Filaments an Additiv-Polymer als Dehnungserhöhungsmittel beigemischt sind,
gelingt es auf nicht ohne weiteres vorhersehbare Weise vororientierte Polyester-
Filamente zur Verfügung zu stellen, die auch nach einer Lagerung bei
Normalbedingungen für 4 Wochen ihre hervorragenden Materialeigenschaften
bewahren. Eine signifikante Verschlechterung der Gleichmäßigkeitswerte des
Fadens infolge einer Alterung bzw. ein Wickelschrumpf der gesponnenen Faser
auf der Spule ist nicht zu beobachten.
Zugleich besitzt das erfindungsgemäße Verfahren eine Reihe weiterer Vorteile.
Hierzu gehören unter anderem:
- - Das erfindungsgemäße Verfahren ist auf einfache Art und Weise, großtechnisch und kostengünstig durchführbar. Insbesondere erlaubt das Verfahren das Spinnen und Aufspulen bei hohen Abzugsgeschwindigkeiten von mindestens 2200 m/min und die Herstellung hoher Fadengewichte auf dem Spulkörper von mehr als 4 kg.
- - Durch den Einsatz von Spinnadditiven können Abzugsgeschwindigkeiten von bis zu 6000 m/min erzielt werden. Hierdurch können die Anlagen besonders wirtschaftlich betrieben werden.
- - Die durch das Verfahren erhältlichen vororientierten Polyester-Filamente können somit auf einfache Art und Weise, großtechnisch und kostengünstig in einem Streck- bzw. einem Strecktexturierprozeß weiterverarbeitet werden. Dabei kann die Texturierung bei Geschwindigkeiten größer 450 m/min erfolgen.
- - Aufgrund der hohen Gleichmäßigkeit der durch das Verfahren erhältlichen vororientierten Polyester-Filamente ist es auf einfache Art und Weise möglich, einen guten Spulenaufbau einzustellen, der eine gleichmäßige und nahezu fehlerfreie Anfärbung und Weiterverarbeitung des vororientierten Polyester-Filaments erlaubt.
- - Die durch die Strecktexturierung erhältlichen Filamente weisen eine hohe Reißfestigkeit von mehr als 26 cN/tex und eine hohe Reißdehnung von mehr als 30% für HE-Filamente bzw. mehr als 36% für SET-Filamente auf.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung und
zum Aufspulen von vororientierten Polyester-Filamenten, die zu mindestens
90 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Filaments aus
Polybutylenterephthalat (PBT) und/oder Polytrimethylenterephthalat (PTMT)
bestehen. Polybutylenterephthalat (PBT) und/oder Polytrimethylenterephthalat
(PTMT) sind dem Fachmann bekannt. Polybutylenterephthalat (PBT) kann durch
Polykondensation von Terephthalsäure mit äquimolaren Mengen an 1,4-
Butandiol, Polytrimethylenterephthalat durch Polykondensation von
Terephthalsäure mit äquimolaren Mengen an 1,3-Propandiol erhalten werden.
Auch Mischungen der beiden Polyester sind denkbar. Erfindungsgemäß bevorzugt
wird PTMT.
Die Polyester können sowohl Homo- als auch Copolymere sein. Als Copolymere
kommen insbesondere solche in Frage, die neben wiederkehrenden PTMT-
und/oder PBT-Einheiten noch bis zu 15 Mol% bezogen auf alle
Wiederholungseinheiten der Polyester Wiederholungseinheiten üblicher
Comonomere, wie z. B. Ethylenglykol, Diethylenglykol, Triethylenglykol, 1,4-
Cyclohexandimethanol, Polyethylenglykol, Isophthalsäure und/oder Adipinsäure,
enthalten. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden jedoch Polyester-
Homopolymere bevorzugt.
Die erfindungsgemäßen Polyester können übliche Mengen
weiterer Zusatzstoffe als Beimischungen, wie Katalysatoren, Stabilisatoren,
Antistatika, Antioxidantien, Flammschutzmittel, Farbstoffe, Farbstoffaufnahme-
Modifikatoren, Lichtstabilisatoren, organische Phosphite, optische Aufheller und
Mattierungsmittel enthalten. Vorzugsweise enthalten die Polyester 0 bis 5 Gew.-%
bezogen auf das Gesamtgewicht des Filaments an Zusatzstoffen.
Weiterhin können die Polyester auch einen geringen Anteil, vorzugsweise bis zu
0,5 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Filamentes, an
Verzweigerkomponenten, enthalten. Zu den erfindungsgemäß bevorzugten
Verzweigerkomponenten gehören unter anderem polyfunktionelle Säuren, wie
Trimellitsäure, Pyromellitsäure, oder tri- bis hexavalente Alkohole, wie
Trimethylolpropan, Pentaerythrit, Dipentaerythrit, Glycerin, oder entsprechende
Hydroxysäuren.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden dem PBT und/oder PTMT
0,05 Gew.-% bis 2,5 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Filaments an
Additiv-Polymeren als Dehnungserhöhungsmittel beigemischt. Erfindungsgemäß
besonders geeignete Additivpolymere umfassen die nachfolgend genannten
Polymere und/oder Copolymere:
- 1. Ein Copolymer, welches folgende Monomereinheiten enthält:
A = Acrylsäure, Methacrylsäure oder CH2=CR-COOR', wobei R ein H-Atom oder eine CH3-Gruppe und R' ein C1-15-Alkylrest oder ein C5-12-Cycloalkylrest oder ein C6-14-Arylrest ist,
B = Styrol oder C1-3-alkylsubstituierte Styrole,
wobei das Copolymer aus 60 bis 98 Gew.-% A und 2 bis 40 Gew.-% B, vorzugsweise aus 83 bis 98 Gew.-% A und 2 bis 17 Gew.-% B, und besonders bevorzugt aus 90 bis 98 Gew.-% A und 2 bis 10 Gew.-% B (Summe = 100 Gew.-%) besteht. - 2. Ein Copolymer, welches folgende Monomereinheiten enthält:
C = Styrol oder C1-3-alkylsubstituierte Styrole,
D = eines oder mehrere Monomere der Formel I, II oder III
wobei R1, R2 und R3 jeweils ein H-Atom oder ein C1-15-Alkylrest oder ein C6-14-Arylrest oder ein C5-12-Cycloalkylrest sind,
wobei das Copolymer aus 15 bis 95 Gew.-% C und 2 bis 80 Gew.-% D, vorzugsweise aus 50 bis 90 Gew.-% C und 10 bis 50 Gew.-% D und besonders bevorzugt aus 70 bis 85 Gew.-% C und 15 bis 30 Gew.-% D besteht, wobei die Summe aus C und D zusammen 100 Gew.-% ergibt. - 3. Ein Copolymer, welches folgende Monomereinheiten enthält:
E = Acrylsäure, Methacrylsäure oder CH2=CR-COOR', wobei R ein H-Atom oder eine CH3-Gruppe und R' ein C1-15-Alkylrest oder ein C5-12-Cycloalkylrest oder ein C6-14-Arylrest ist,
F = Styrol oder C1-3-alkylsubstitutierte Styrole,
G = eines oder mehrere Monomere der Formel I, II oder III
wobei R1, R2 und R3 jeweils ein H-Atom oder ein C1-15-Alkylrest oder ein C5-12-Cycloalkylrest oder ein C6-14-Arylrest sind,
H = eines oder mehrerer etyhlenisch ungesättigter mit E und/oder mit F und/oder G copolymerisierbarer Monomerer aus der Gruppe, welche aus α-Methylstyrol, Vinylacetat, Acrylsäureestern, Methacrylsäureestern, die von E verschieden sind, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, halogensubstituierten Styrolen, Vinylethern, Isopropenylethern und Dienen besteht,
wobei das Copolymer aus 30 bis 99 Gew.-% E, 0 bis 50 Gew.-% F, <0 bis 50 Gew.-% G und 0 bis 50 Gew.-% H, vorzugsweise aus 45 bis 97 Gew.-% E, 0 bis 30 Gew.-% F, 3 bis 40 Gew.-% G und 0 bis 30 Gew.-% H und besonders bevorzugt aus 60 bis 94 Gew.-% E, 0 bis 20 Gew.-% F, 6 bis 30 Gew.-% G und 0 bis 20 Gew.-% H besteht, wobei die Summe aus E, F, G und H zusammen 100 Gew.-% ergibt. - 4. Ein Polymer aus folgender Monomereinheit:
wobei R1 und R2 Substituenten bestehend aus den optionalen Atomen C, H, O, S, P und Halogenatomen sind und die Summe des Molekulargewichts von R1 und R2 mindestens 40 beträgt. Beipielhafte Monomereinheiten umfassen Acrylsäure, Methacrylsäure und CH2=CR-COOR', wobei R ein H-Atom oder eine CH3-Gruppe und R' ein C1-15-Alkylrest oder ein C5-12-Cycloalkylrest oder ein C6-14-Arylrest ist, sowie Styrol und C1-3- alkylsubstituierte Styrole.
Einzelheiten zur Herstellung dieser Substanzen sind in der Patentschrift WO 99/07
927 beschrieben.
Im Rahmen der Erfindung werden Additiv-Polymere und/oder Copolymere in
Form von Perlpolymerisaten besonders bevorzugt, deren Teilchengröße in einem
besonders günstigen Bereich liegt. Vorzugsweise liegen die erfindungsgemäß
durch beispielsweise Einmischen in die Schmelze der Faserpolymeren zu
verwendenden Additiv-Polymere und/oder Copolymere in Form von Teilchen mit
einem mittleren Durchmesser von 0,1 bis 1,0 mm vor. Es sind jedoch auch
größere oder kleinere Perlen oder Granulate einsetzbar. Die Additiv-Polymere
und/oder Copolymere können auch bereits in Chips des Matrixpolymers enthalten
sein, so daß eine Zudosierung entfällt.
Weiterhin werden Additiv-Polymere und/oder Copolymere bevorzugt, die amorph
und in der Polyestermatrix unlöslich sind. Vorzugsweise besitzen sie eine
Glasübergangstemperatur von 90 bis 200°C, wobei die Glasübergangstemperatur
in bekannter Weise, vorzugsweise durch Differential-Scanning-Calorimetrie,
bestimmt wird. Weitere Details können dem Stand der Technik, beispielsweise der
Druckschrift WO 99/07927 entnommen werden, auf deren Offenbarung hiermit
explizit Bezug genommen wird.
Bevorzugt wird das Additiv-Polymer und/oder Copolymer derart ausgewählt, daß
das Verhältnis der Schmelzeviskositäten des Additiv-Polymers und/oder
Copolymers und des Matrixpolymers 0,8 : 1 bis 10 : 1, vorzugsweise 1,5 : 1 bis 8 : 1
beträgt. Dabei wird die Schmelzeviskosität in bekannter Weise mittels
Oszillations-Rheometer bei einer Oszillationsfrequenz von 2,4 Hz und einer
Temperatur, die gleich der Schmelztemperatur des Matrixpolymeren plus 28°C
ist, gemessen. Für PTMT liegt die Meßtemperatur für die Schmelzeviskosität bei
255°C. Weitere Einzelheiten können wiederum der Druckschrift WO 99/07927
entnommen werden. Die Schmelzeviskosität des Additiv-Polymers und/oder
Copolymers ist vorzugsweise höher als die des Matrixpolymers, und es hat sich
gezeigt, daß die Wahl eines spezifischen Viskositätsbereichs für das Additiv-
Polymer und/oder Copolymer und die Wahl des Viskositätsverhältnisses zur
Optimierung der Eigenschaften des erzeugten Fadens beiträgt. Bei einem
optimierten Viskositätsverhältnis ist eine Minimierung der Menge des Zusatzes an
Additiv-Polymer und/oder Copolymer möglich, wodurch unter anderem auch die
Wirtschaftlichkeit des Verfahrens verbessert wird. Die zu verspinnende
Polymermischung enthält vorzugsweise 0,05 bis 2,5 Gew.-%, besonders
bevorzugt 0,25 bis 2,0 Gew.-% Additiv-Polymer und/oder Copolymer.
Durch die Wahl des günstigen Viskositätsverhältnisses erreicht man eine enge
Verteilung der Teilchengrößen des Additiv-Polymers und/oder Copolymers in der
Polymer-Matrix mit der gewünschten Fibrillenstruktur des Additiv-Polymers
und/oder Copolymers im Faden. Die im Vergleich zum Matrixpolymer hohe
Glasübergangstemperatur des Additiv-Polymers und/oder Copolymers stellt eine
schnelle Verfestigung dieser Fibrillenstruktur im Spinnfaden sicher. Die
maximalen Teilchengrößen des Additiv-Polymers und/oder Copolymers liegen
dabei unmittelbar nach Austritt aus der Spinndüse bei etwa 1000 nm, während die
mittlere Teilchengröße 400 nm oder weniger beträgt. Nach dem Spinnverzug des
Fadens erreicht man die günstige Fibrillenstruktur, bei der die Fäden mindestens
60 Gew.-% des Additiv-Polymers und/oder Copolymers in Form von Fibrillen mit
Längen im Bereich von 0,5 bis 20 µm und Durchmessern im Bereich von 0,01 bis
0,5 µm enthalten.
Die im Sinne der Erfindung einsetzbaren Polyester sind vorzugsweise
thermoplastisch formbar und können zu Filamenten gesponnen und aufspult
werden. Dabei sind solche Polyester besonders vorteilhaft, die eine
Grenzviskositätszahl im Bereich von 0,70 dl/g bis 0,95 dl/g aufweisen.
Eine Polymerschmelze kann beispielsweise direkt aus dem Endreaktor einer
Polykondensationsanlage entnommen werden oder aus festen Polymerchips in
einem Aufschmelzextruder hergestellt werden.
Das Spinnadditiv kann in bekannter Weise unter anderem in schmelzflüssiger oder
fester Form dem Matrixpolymer zudosiert, in diesem homogen verteilt und zu
feinen Teilchen dispergiert werden. Vorteilhaftererweise kann eine Vorrichtung
gemäß DE 100 22 889 verwendet werden.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird die Schmelze bzw. Schmelzemischung
des Polyesters mittels Spinnpumpen bei konstanter Drehzahl, wobei die Drehzahl
nach bekannter Rechenformel so eingestellt wird, daß der gewünschte Fadentiter
erhalten wird, in Düsenpakete gepreßt und durch die Düsenlöcher der Düsenplatte
des Paketes zu schmelzflüssigen Filamenten extrudiert.
Die Schmelze kann beispielsweise in einem Extruder aus Polymerchips hergestellt
werden, wobei es besonders günstig ist, die Chips vorher auf einen Wassergehalt
≦ 30 ppm, insbesondere auf einen Wassergehalt ≦ 15 ppm zu trocknen.
Die Temperatur der Schmelze, die gemeinhin als Spinntemperatur bezeichnet und
vor der Spinnpumpe gemessen wird, hängt vom Schmelzpunkt des eingesetzten
Polymers bzw. der eingesetzten Polymermischung ab. Sie liegt vorzugsweise in
dem durch Formel 1 gegebenen Bereich:
Tm
+ 15°C ≦ TSp
≦ Tm
+ 45°C
mit
Tm
mit
Tm
: Schmelzpunkt des Polyesters [°C]
TSp
TSp
: Spinntemperatur [°C].
Die spezifizierten Parameter dienen der Beschränkung des hydrolytischen
und/oder thermischen Viskositätsabbaus, der zweckmäßigerweise möglichst
gering sein sollte. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist ein Viskositätsabbau
um weniger als 0,12 dl/g, insbesondere um weniger als 0,08 dl/g, erstrebenswert.
Die Homogenität der Schmelze hat einen direkten Einfluß auf die
Materialeigenschaften der gesponnenen Filamente. Vorzugsweise verwendet man
daher einen statischen Mischer mit mindestens einem Element, der nach der
Spinnpumpe installiert ist, zur Homogenisierung der Schmelze.
Die von der Spinntemperatur abhängige Temperatur der Düsenplatte wird durch
deren sogenannte Begleitheizung geregelt. Als Begleitheizung kommen
beispielsweise ein mit "Diphyl" beheizter Spinnbalken oder zusätzliche
Konvektions- oder Strahlungsheizer in Frage. Üblicherweise liegt die Temperatur
der Düsenplatten auf dem Niveau der Spinntemperatur.
Eine Temperaturerhöhung an der Düsenplatte kann durch das Druckgefälle im
Düsenpaket erreicht werden. Bekannte Ableitungen, wie beispielsweise K. Riggert
"Fortschritte in der Herstellung von Polyester-Reifenkordgarn" Chemiefasern 21,
Seite 379 (1971), beschreiben eine Temperaturerhöhung von etwa 4°C pro 100
bar Druckabfall.
Weiterhin ist es möglich, den Düsendruck durch den Einsatz loser Filtermedien,
insbesondere von Stahlsand mit einer mittleren Körnung zwischen 0,10 mm und
1,2 mm, vorzugsweise zwischen 0,12 mm und 0,75 mm und/oder Filterronden, die
aus Metallgeweben oder -vliesen mit einer Feinheit ≦ 40 µ hergestellt werden
können, zu steuern.
Darüber hinaus trägt der Druckabfall im Düsenloch zum Gesamtdruck bei. Der
Düsendruck wird vorzugsweise zwischen 80 bar und 450 bar, insbesondere
zwischen 100 bar und 250 bar eingestellt.
Der Spinnverzug iSp, d. h. der Quotient aus Abzugsgeschwindigkeit und
Spritzgeschwindigkeit, wird gemäß US 5,250,245 über Formel 2 mit der Dichte
des Polymers bzw. der Polymermischung, dem Düsenlochdurchmesser und dem
Titer des Einzelfilaments berechnet:
iSp
= 2,25.105
.(δ.π).D2
(cm)/dpf(den)
mit
δ: Dichte der Schmelze [g/cm3
mit
δ: Dichte der Schmelze [g/cm3
]; für PTMT = 1,12 g/cm3
D: Düsenlochdurchmesser [cm]
dpf: Titer des Einzelfilamentes [den]
dpf: Titer des Einzelfilamentes [den]
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegt der Spinnverzug zwischen 70 und
500, vorzugsweise zwischen 100 und 250.
Das Längen-/Durchmesserverhältnis des Düsenlochs wird vorzugsweise zwischen
1,5 und 6 gewählt, insbesondere zwischen 1,5 und 4.
Die extrudierten Filamente durchlaufen eine Abkühlungsverzögerungszone.
Direkt unterhalb des Düsenpaketes ist diese als Rücksprungzone ausgebildet, in
der die aus den Düsenlöchern austretenden Filamente vor der direkten Einwirkung
des Kühlgases bewahrt werden und in Verzug bzw. Abkühlung verzögert werden.
Ein aktiver Teil des Rücksprungs ist als Versatz des Düsenpaketes in den
Spinnbalken hinein ausgeführt, so daß die Filamente von beheizten Wandungen
umgeben sind. Ein passiver Teil wird durch Isolierungsschichten und unbeheizte
Rahmen gebildet. Die Längen des aktiven Rücksprungs liegen zwischen 0 bis
100 mm, die des passiven Teils zwischen 20 bis 120 mm, wobei eine Gesamtlänge von
30-200 mm, vorzugsweise 30-120 mm eingehalten wird.
Alternativ zu dem aktiven Rücksprung kann unterhalb des Spinnbalkens ein
Nacherhitzer angebracht sein. Im Unterschied zum aktiven Rücksprung weist
dann diese Zone mit zylindrischem oder rechteckigem Querschnitt mindestens
eine vom Spinnbalken unabhängige Beheizung auf.
Bei radialen, den Faden konzentrisch umgebenden porösen Abkühlsystemen, kann
die Abkühlungsverzögerung mit Hilfe zylinderförmiger Abdeckungen erreicht
werden.
Anschließend werden die Filamente auf Temperaturen unterhalb ihrer
Erstarrungstemperatur abgekühlt. Erfindungsgemäß bezeichnet die
Erstarrungstemperatur die Temperatur, bei der die Schmelze in den festen
Aggregatzustand übergeht.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat es sich als besonders zweckmäßig
erwiesen, die Filamente bis zu einer Temperatur abzukühlen, bei der sie im
wesentlichen nicht mehr klebrig sind. Besonders vorteilhaft ist eine Abkühlung
der Filamente auf Temperaturen unterhalb ihrer Kristallisationstemperatur,
insbesondere auf Temperaturen, die unterhalb ihrer Glastemperatur liegen.
Mittel zur Abkühlung der Filamente sind dem Fachmann aus dem Stand der
Technik bekannt. Erfindungsgemäß besonders bewährt hat sich die Verwendung
von Kühlgasen, insbesondere von gekühlter Luft. Die Kühlluft weist
vorzugsweise eine Temperatur von 12°C bis 35°C, insbesondere 16°C bis 26°C
auf. Die Geschwindigkeit der Kühlluft liegt vorteilhafterweise im Bereich von
0,20 m/sec bis 0,55 m/sec.
Zur Abkühlung der Filamente können beispielsweise Einzelfadensysteme
verwendet werden, die aus einzelnen Kühlrohren mit perforierter Wandung
bestehen. Durch aktive Kühlluftzufuhr oder auch durch Ausnutzung des
Selbstansaugungseffekts von den Filamenten wird eine Abkühlung jedes
einzelnen Filaments erzielt. Alternativ zu den Einzelrohren sind auch die
bekannten Querstromanblasungssysteme einsetzbar.
Eine besondere Ausgestaltung des Abkühlungs- und Verzugsbereiches besteht
darin, die aus der Verzögerungszone austretenden Filamente in einer Zone der
Länge im Bereich von 10 bis 175 cm, vorzugsweise in einer Zone der Länge im
Bereich von 10-80 cm Kühlluft zuzuführen. Dabei ist für Filamente mit einem
Titer beim Aufspulen ≦ 1,5 dtex per Filament eine Zonenlänge im Bereich von
10- 40 cm und für Filamente mit einem Titer zwischen 1,5 und 9,0 dtex per
Filament eine Zonenlänge im Bereich von 20-80 cm besonders geeignet. Daran
anschließend werden die Filamente und die sie begleitende Luft durch einen
querschnittsreduzierten Kanal gemeinsam geleitet, wobei durch die Kontrolle der
Querschnittsverjüngung und der Dimensionierung in Fadenlaufrichtung ein
Verhältnis der Luft- zur Fadengeschwindigkeit beim Abziehen von 0,2 bis 20 : 1,
vorzugsweise 0,4 bis 5 : 1, eingestellt wird.
Nach der Abkühlung der Filamente auf Temperaturen unterhalb der
Erstarrungstemperatur werden sie zu einem Faden gebündelt. Der
erfindungsgemäß geeignete Abstand der Bündelung von der Düsenunterseite kann
durch dem Fachmann bekannte Methoden zur Online-Messung der
Fadengeschwindigkeit und/oder Fadentemperatur, beispielsweise mit einem
Laser-Doppler-Anemometer der Firma TSI/D oder einer Infrarot-Kamera des
Herstellers Goratec/D Typ IRRIS 160, ermittelt werden. Er beträgt 500 bis
2500 mm, vorzugsweise 500 bis 1800 mm. Dabei werden Filamente mit einem
Titer ≦ 3,5 dtex vorzugsweise bei einem kleineren Abstand ≦ 1500 mm, dickere
Filamente vorzugsweise bei einem größeren Abstand gebündelt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es zweckmäßig, daß vorzugsweise alle
Oberflächen, die mit dem gesponnenen Filament in Kontakt kommen, aus
besonders reibungsarmen Materialien gefertigt sind. Auf diese Art und Weise
kann eine Flusenbildung weitgehend vermieden werden, es werden hochwertigere
Filamente erhalten. Als für diesen Zweck besonders geeignet haben sich
reibungsarme Oberflächen der Spezifikation "TriboFil" von der Firma
Ceramtec/D erwiesen.
Die Bündelung der Filamente erfolgt in einem Ölerstein, der dem Faden die
gewünschte Menge an Spinnpräparation gleichmäßig zuführt. Ein besonders
geeigneter Ölerstein ist gekennzeichnet durch einen Einlaufteil, den Fadenkanal
mit Öleintrittsöffnung und den Auslaufteil. Der Einlaufteil ist trichterförmig
erweitert, so daß eine Berührung durch die noch trockenen Filamente vermieden
wird. Der Auftreffpunkt der Filamente erfolgt innerhalb des Fadenkanals nach
dem Zufluß der Präparation. Fadenkanal und Öleintrittsöffnung werden in der
Breite dem Fadentiter und der Filamentanzahl angepaßt. Besonders gut bewährt
haben sich Öffnungen und Breiten im Bereich von 1,0 mm bis 4,0 mm. Der
Auslaufteil des Ölers ist als Vergleichmäßigungsstrecke ausgebildet, die
vorzugsweise Ölreservoire aufweist. Derartige Öler können beispielsweise von der
Firma Cermatec/D oder Goulston/USA bezogen werden.
Die Gleichmäßigkeit des Ölauftrags kann erfindungsgemäß von großer Bedeutung
sein. Sie kann beispielsweise mit einem Rossa-Meßgerät gemäß der in
Chemiefasern/Textilindustrie, 42./94, Nov. 1992 auf Seite 896 beschriebenen
Methode bestimmt werden. Vorzugsweise werden bei einer derartigen
Vorgehensweise Werte für die Standardabweichung des Ölauftrags von weniger
als 90 Digits, insbesondere von weniger als 60 Digits erhalten. Erfindungsgemäß
besonders bevorzugt werden Werte für die Standardabweichung des Ölauftrags
von weniger als 45 Digits, insbesondere von weniger als 30 Digits. Dabei
entspricht ein Wert für die Standardabweichung von 90 Digits bzw. 45 Digits
ungefähr 6,2% bzw. 3,1% des Variationskoeffizienten.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat es sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, Leitungen und Pumpen zur Vermeidung von Gasblasen selbstentgasend
auszulegen, da diese zu einer erheblichen Ölauftragsschwankung führen können.
Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist ein Entangling vor dem Aufspulen des
Fadens. Dabei haben sich Düsen mit geschlossenen Garnkanälen als besonders
geeignet erwiesen, da in solchen Systemen Verhakungen des Fadens im
Einlegeschlitz auch bei niedriger Fadenspannung und hohem Luftdruck vermieden
werden. Die Entanglingdüsen werden vorzugsweise zwischen Galetten
angeordnet, wobei die Austrittsfadenspannung mittels unterschiedlicher
Geschwindigkeit der Einlauf und Auslauf-Galette geregelt wird. Sie sollte
0,20 cN/dtex nicht überschreiten und vorrangig Werte zwischen 0,05 cN/dtex und
0,15 cN/dtex aufweisen. Der Luftdruck der Entanglingluft liegt dabei zwischen 0,5 und
5,5 bar, bei Aufspulgeschwindigkeiten bis 3500 m/min bei maximal 3,0 bar.
Vorzugsweise werden Knotenzahlen von mindestens 10 n/m eingestellt. Dabei
sind maximale Öffnungslängen kleiner 100 cm und Werte für den
Variationskoeffizienten der Knotenzahl unterhalb von 100% von besonderem
Interesse. Vorteilhafterweise werden bei Anwendung von Luftdrücken über
1,0 bar Knotenzahlen ≧ 15 n/m erreicht, die durch eine hohe Gleichmäßigkeit
gekennzeichnet sind, wobei der Variationskoeffizient kleiner gleich 70% ist und
die maximale Öffnungslänge 50 cm beträgt. In der Praxis haben sich Systeme
vom Typ LD der Firma Temco/D, das Doppelsystem der Firma
Slack & Parr/USA, oder Düsen des Typs Polyjet der Firma Heberlein als
besonders geeignet erwiesen.
Die Umfangsgeschwindigkeit der ersten Galetteneinheit wird als
Abzugsgeschwindigkeit bezeichnet. Weitere Galettensysteme können angewendet
werden, bevor der Faden im Wickleraggregat zu Wickelkörpern (Spulen) auf
Hülsen aufgewickelt wird.
Stabile, fehlerfreie Fadenwickelkörper sind eine Grundvoraussetzung für
fehlerfreies Abziehen des Fadens und für eine möglichst fehlerfreie
Weiterverarbeitung. Daher wird im Rahmen des vorliegenden Verfahrens eine
Aufspulspannung im Bereich von 0,025 cN/dtex-0,15 cN/dtex, vorzugsweise im
Bereich von 0,03 cN/dtex-0,08 cN/dtex verwendet.
Ein wichtiger Parameter des erfindunsgemäßen Verfahrens ist die Einstellung der
Fadenspannung vor und zwischen den Abzugsgaletten. Bekannterweise setzt sich
diese Spannung im wesentlichen aus der eigentlichen Orientierungsspannung nach
Hamana, der Reibungsspannung an den Fadenführern und dem Öler und der
Faden-Luft-Reibungsspannung zusammen. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung liegt die Fadenspannung vor und zwischen den Abzugsgaletten im
Bereich von 0,05 cN/dtex bis 0,20 cN/dtex, vorzugsweise zwischen 0,08 cN/dtex
und 0,15 cN/dtex.
Eine zu niedrige Spannung unterhalb von 0,05 cN/dtex ergibt nicht mehr den
gewünschten Vororientierungsgrad. Überschreitet die Spannung 0,20 cN/dtex, so
löst diese Spannung beim Aufspulen und Lagern der Spulen einen Memoryeffekt
aus, der zur Verschlechterung der Fadenkenndaten führt.
Erfindungsgemäß wird die Spannung durch den Ölerabstand von der Düse, die
Reibungsoberflächen und die Länge der Strecke zwischen Öler und Abzugsgalette
geregelt. Diese Streckenlänge beträgt vorteilhafterweise nicht mehr als 6,0 m,
vorzugsweise weniger als 2,0 m, wobei die Spinnerei und die Abzugsmaschine
durch Parallelbauweise derart angeordnet sind, daß ein gerader Fadenlauf
gewährleistet ist.
Durch die geometrischen Parameter wird auch die Konditionierzeit des Fadens
zwischen Bündelungspunkt und Aufspulung beschrieben. Die schnell ablaufende
Relaxation während dieser Zeit beeinflußt die Güte des Spulenaufbaus.
Vorzugsweise wird die derart definierte Konditionierzeit zwischen 50 und 200 ms
gewählt.
Die Aufspulgeschwindigkeit des POYs liegt erfindungsgemäß zwischen
2200 m/min und 6000 m/min. Vorzugsweise wird eine Geschwindigkeit zwischen
2500 m/min und 6000 m/min gewählt. Besonders bevorzugt werden die
Polymermischungen bei Geschwindigkeiten im Bereich von 3500 m/min bis
6000 m/min aufgespult.
Vorteilhafterweise wird während der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens in der Umgebung des Fadenwickels eine Temperatur ≦ 45°C,
insbesondere zwischen 12 und 35°C, und eine relative Feuchte von 40-85%
eingestellt. Weiterhin ist es zweckmäßig die POY-Spulen mindestens 4 Stunden
bei 12 bis 35°C und einer relativen Feuchte von 40-85% vor der
Weiterverarbeitung zu lagern.
Das erfindungsgemäße Filament weist nach 4 Wochen Lagerung bei
Normalbedingungen
- a) eine Reißdehnung zwischen 90 und 165%, vorzugsweise zwischen 90 und 135%,
- b) einen Kochschrumpf von mindestens 30%, vorzugsweise ≧ 40%,
- c) einen Normal-Uster unterhalb von 1,1%, vorzugsweise kleiner 0,9%,
- d) eine Doppelbrechung zwischen 0,030 und 0,058,
- e) eine Dichte kleiner 1,35 g/cm3, vorzugsweise kleiner 1,33 g/cm3,
- f) einen Variationskoeffizienten der Reißlast ≦ 4,5%, vorzugsweise ≦ 2,5% und
- g) einen Variationskoeffizienten der Reißdehnung ≦ 4,5%, vorzugsweise ≦ 2,5% auf.
Dabei ist der Begriff "Normalbedingungen" dem Fachmann bekannt und über die
Norm DIN 53802 definiert. Unter "Normalbedingungen" gemäß DIN 53802
beträgt die Temperatur 20 ± 2°C und die relative Feuchte 65 ± 2%.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es darüber hinaus besonders
vorteilhaft, daß der Kochschrumpf direkt nach dem Aufspulen gemessen zwischen
50 und 65% liegt und nach 4 Wochen Lagerung bei Normalbedingungen
mindestens 30%, vorzugsweise ≧ 40% beträgt. Überraschenderweise hat sich
gezeigt, daß derart hergestellte POY-Spulen sich hervorragend weiterverarbeiten
lassen.
Verfahren zur Bestimmung der angegebenen Materialkenngrößen sind dem
Fachmann bestens bekannt. Sie können der Fachliteratur entnommen werden.
Obwohl die meisten Parameter auf unterschiedliche Art und Weise ermittelt
werden können haben sich im Rahmen der vorliegenden Erfindung die
nachfolgenden Methoden zur Bestimmung der Filament-Kenngrößen als
besonders zweckmäßig erwiesen:
Die intrinsische Viskosität wird im Kapillarviskosimeter der Firma Ubbelohde bei
25°C gemessen und nach bekannter Formel berechnet. Als Lösungsmittel wird ein
Gemisch aus Phenol/1,2-Dichlorbenzol im Gewichtsverhältnis 3 : 2 verwendet. Die
Konzentration der Lösung beträgt 0,5 g Polyester auf 100 ml Lösung.
Zur Ermittlung des Schmelzpunktes, der Kristallisations- und der Glastemperatur
wird ein Kalorimeter-DSC-Gerät der Firma Mettler verwendet. Dabei wird die
Probe zunächst bis 280°C erwärmt und aufgeschmolzen und danach abgeschreckt.
Die DSC-Messung erfolgt im Bereich von 20°C bis 280°C mit einer Heizrate von
10 K/min. Die Temperaturgrößen werden durch den Prozessor ermittelt.
Die Bestimmung der Dichte von Filamenten erfolgt in einer Dichte-Gradienten-
Säule bei einer Temperatur von 23 ± 0,1°C. Als Reagenz werden n-Heptan
(C7H16) und Tetrachlormethan (CCl4) verwendet. Das Ergebnis der Dichtemessung
kann zur Berechnung des Kristallinitätsgrades verwendet werden, in dem man die
Dichte des amorphen Polyesters Da und die Dichte des kristallinen Polyesters Dk
zugrunde legt. Die entsprechende Berechnung ist literaturbekannt, beispielsweise
gilt für PTMT Da = 1,295 g/cm3 und Dk = 1,429 g/cm3.
Der Titer wird mit einer Präzisionsweife und einer Wägeeinrichtung in bekannter
Weise ermittelt. Dabei beträgt die Vorspannung zweckmäßigerweise für
vororientierte Filamente (POYs) 0,05 cN/dtex und für texturiertes Garn (DTY)
0,2 cN/dtex.
Die Reißfestigkeit und die Reißdehnung werden in einem Statimat-Meßgerät bei
folgenden Bedingungen ermittelt; die Einspannlänge beträgt 200 mm für POY
bzw. 500 mm für DTY, die Meßgeschwindigkeit beträgt 2000 mm/min für POY
bzw. 1500 mm/min für DTY, die Vorspannung beträgt 0,05 cN/dtex für POY
bzw. 0,2 cN/dtex für DTY. Durch Division der Werte für die maximale Reißlast
durch den Titer wird die Reißfestigkeit bestimmt, und die Reißdehnung wird bei
maximaler Last ausgewertet.
Zur Bestimmung des Kochschrumpfes werden Stränge von Filamenten
spannungslos in Wasser bei 95 ± 1°C für 10 ± 1 min behandelt. Die Stränge
werden mittels einer Weife mit einer Vorspannung von 0,05 cN/dtex für POY
bzw. 0,2 cN/dtex für DTY hergestellt; die Längenmessung der Stränge vor und
nach der Temperaturbehandlung erfolgt bei 0,2 cN/dtex. Aus dem
Längenunterschied wird in bekannter Weise der Kochschrumpf berechnet.
Die Ermittlung der Doppelbrechung erfolgt gemäß der in DE 19,519,898
beschriebenen Vorgehensweise. Daher wird in diesem Zusammenhang explizit auf
die Offenbarung von DE 19,519,898 bezug genommen.
Die Kräuselkennwerte der texturierten Filamente werden nach DIN 53840, Teil 1
mit dem Texturmaten der Firma Stein/D bei 120°C Entwicklungstemperatur
gemessen.
Die Normal-Usterwerte werden mit dem Uster-Tester 4-CX ermittelt und als
Uster-%-Werte angegeben. Dabei beträgt bei einer Prüfgeschwindigkeit von 100
m/min die Prüfzeit 2,5 min.
Das erfindungsgemäße POY kann auf einfache Art und Weise weiterverarbeitet,
insbesondere strecktexturiert werden. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
erfolgt die Strecktexturierung vorzugsweise bei einer Texturiergeschwindigkeit
von mindestens 500 m/min. besonders bevorzugt bei einer
Texturiergeschwindigkeit von mindestens 700 m/min. Das Verstreckverhältnis ist
vorzugsweise mindestens 1 : 1,35, insbesondere mindestens 1 : 1,40. Dabei hat sich
die Strecktexturierung auf einer Maschine vom Hochtemperatur-Heizer-Typ, wie
beispielsweise die AFK der Firma Barmag, als besonders zweckmäßig erwiesen.
Die derart hergestellten bauschigen Filamente weisen eine geringe Anzahl an
Flusen und nach dem Anfärben unter Kochbedingungen mit einem
Dispersionfarbstoff ohne Carrier eine exzellente Farbtiefe und
Farbgleichmäßigkeit auf.
Erfindungsgemäß hergestellte bauschige SET-Filamente besitzen vorzugsweise
eine Reißfestigkeit von mehr als 26 cN/tex und eine Reißdehnung von mehr als
36%. Bei bauschigen HE-Filamenten, die ohne Temperaturanwendung in einem
zweiten Heizer erhältlich sind, beträgt die Reißfestigkeit vorzugsweise mehr als
26 cN/tex und die Reißdehnung mehr als 30%.
Das Bausch- und Elastizitätsverhalten der erfindungsgemäßen Filamente ist
hervorragend.
Nachfolgend wird die Erfindung durch Beispiele eingehender erläutert, ohne daß
die Erfindung auf diese Beispiele beschränkt werden soll.
PTMT-Chips mit einer intrinsischen Viskosität von 0,93 dl/g, einer
Schmelzeviskosität von 325 Pa.s (gemessen bei 2,4 Hz und 255°C), einem
Schmelzpunkt von 227°C, einer Kristallisationstemperatur von 72°C und einer
Glasübergangstemperatur von 45°C wurden bei einer Temperatur von 130°C in
einem Taumeltrockner auf einen Wassergehalt von 11 ppm getrocknet.
Die Chips wurden in einem 3E4-Extruder der Firma Barmag aufgeschmolzen, so
daß die Temperatur der Schmelze 255°C betrug. Dieser Schmelze wurden
verschiedene Mengen an Polymethylmethacrylat des Handelstyps Plexiglas 7 N
der Firma Röhm GmbH/D als Dehnungserhöhungsadditiv hinzugefügt, welches
zuvor auf eine Restfeuchte von weniger als 0,1% getrocknet wurde.
Das Additiv-Polymer wurde hierzu mittels eines Aufschmelzextruders
aufgeschmolzen und mit einer Zahnraddosierpumpe der Einspeiseeinrichtung
zugeführt und dort durch eine Injektionsdüse in Flußrichtung der
Polyesterkomponente zugeführt. In einem statischen Mischer der Fa. Sulzer, Typ
SMX mit 15 Elementen und einem Innendurchmesser von 15 mm wurden beide
Schmelzen homogen miteinander vermischt und fein dispergiert.
Die Schmelzeviskosität vom Typ Plexiglas 7 N betrug 810 Pa.s (2,4 Hz, 255°C),
womit das Verhältnis aus Additiv- und Polyesterschmelzeviskosität 2,5 l betrug.
Die transportierte Schmelzemenge betrug 63 g/min bei einer Verweilzeit von 6
min, die von der Spinnpumpe dem Düsenpaket zudosierte Menge wurde derart
eingestellt, daß der POY-Titer etwa 102 dtex betrug. Es wurden verschiedene
Aufspulgeschwindigkeiten eingestellt. Nach der Spinnpumpe vor Eintritt in das
Düsenpaket war ein Element statischer Mischer, Typ HD-CSE mit 10 mm
Innendurchmesser der Firma Fluitec installiert. Die Begleitheizungen von
Produktleitung und Spinnblock, der die Pumpe und das Düsenpaket enthielt,
waren auf 255°C eingestellt. Das Düsenpaket enthielt als Filtermedien Stahlsand
der Körnung 350-500 µm mit einer Höhe von 30 mm sowie einen 20 µm Vlies-
und einen 40 µm Gewebefilter. Die Schmelze wurde durch eine Düsenplatte von
80 mm Durchmesser und 34 Löchern mit einem Durchmesser von 0,25 mm und
einer Länge von 1,0 mm extrudiert. Der Düsendruck betrug etwa 120-140 bar.
Die Abkühlungsverzögerungszone hatte eine Länge von 100 mm, wobei 30 mm
beheizte Wandung und 70 mm Isolation und unbeheizter Rahmen waren. Die
Schmelzefäden wurden daran anschließend in einem Blasschacht mit
Querstromanblasung einer Blaslänge von 1500 mm abgekühlt. Die Kühlluft hatte
eine Geschwindigkeit von 0,35 m/sec, eine Temperatur von 18°C und eine relative
Feuchte von 80%. Der Erstarrungspunkt der Filamente lag in einem Abstand von
etwa 800 mm unterhalb der Spinndüse.
Mit Hilfe eines Fadenölers in einem Abstand von 1050 mm von der Düse wurden
die Fäden mit Spinnpräparation versehen und gebündelt. Der Öler war mit einer
TriboFil-Oberfläche ausgeführt und hatte eine Zulauföffnung von 1 mm
Durchmesser. Die aufgetragene Präparationsmenge betrug 0,40% bezogen auf das
Fadengewicht.
Der gebündelte Faden wurde dann der Aufspulmaschine zugeführt. Der Abstand
zwischen Öler und erster Abzugsgalette betrug 3,2 m. Die Konditionierzeit lag
zwischen 105 und 140 ms. Ein Galettenpaar wurde vom Faden S-förmig
umschlungen. Zwischen den Galetten war eine Temco-Entanglingdüse installiert,
die mit einem Luftdruck von 1,5 bar betrieben wurde. Entsprechend der
Geschwindigkeitseinstellung wurde die Aufspulgeschwindigkeit des Wicklers
vom Typ SW6 der Firma Barmag derart eingestellt, daß die
Aufspulfadenspannung 5 cN betrug. Das Raumklima war auf 24°C bei 60%
relative Luftfeuchtigkeit eingestellt, so daß sich in der Umgebung des
Fadenwickels eine Temperatur von etwa 34°C einstellte.
Für alle Additiv-Zugabemengen wurde eine signifikante Erhöhung der
Produktivität erzielt. Es wurden 10 kg-Spulen hergestellt, die sich problemlos
vom Spuldom abnehmen ließen. Die POY-Garne zeichnen sich durch eine gute
zeitliche Konstanz der Garneigenschaften über die Lagerzeit von 4 Wochen bei
Normalklima gemäß DIN 53802 aus. Der Kochschrumpf wurde direkt nach dem
Spinnen und Aufspulen im Bereich von 51-54% ermittelt. Die Texturierbarkeit
und die erzielte Anfärbegleichmäßigkeit waren hervorragend. Das anzuwendende
Verstreckungsverhältnis war überraschend hoch für die angewendeten POY-
Geschwindigkeiten.
Die weiteren Parameter und Kenndaten sind in den Tabellen 1 bis 4
zusammengestellt.
Die PTMT-Filament-Spulen wurden vier Wochen in Normal-Klima gemäß DIN
53802 gelagert und dann einer Strecktexturiermaschine der Firma Barmag, Typ
FK6-S-900, vorgelegt. Die Versuchsparameter der Strecktexturierung zur
Herstellung sogenannter SET-Filamente sind in Tabelle 3, die
Materialeigenschaften der resultierenden bauschigen SET-Filamente sind in
Tabelle 4 zusammengefaßt.
Die Texturierfehler wurden mittels UNITENS der Fima Barmag erfaßt bei
folgenden Grenzwerteinstellungen: UP/LP = 3,0 cN, UM/LM = 6,0 cN.
Claims (9)
1. Verfahren zur Herstellung und zum Aufspulen von vororientierten
Polyester-Filamenten, die zu mindestens 90 Gew.-% bezogen auf das
Gesamtgewicht des Polyester-Filaments aus Polybutylenterephthalat
(PBT) und/oder Polytrimethylenterephthalat (PTMT), vorzugsweise aus
PTMT bestehen, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) der Spinnverzug im Bereich 70 bis 500 eingestellt wird,
- b) die Filamente direkt nach Austritt aus der Spinndüse eine Abkühlungsverzögerungszone von 30 mm bis 200 mm Länge durchlaufen,
- c) die Filamente unter die Erstarrungstemperatur abgekühlt werden,
- d) die Filamente in einem Abstand zwischen 500 mm und 2500 mm von der Düsenunterseite gebündelt werden,
- e) die Fadenspannung vor und zwischen den Abzugsgaletten zwischen 0,05 cN/dtex bis 0,20 cN/dtex eingestellt wird,
- f) der Faden mit einer Fadenspannung zwischen 0,025 cN/dtex bis 0,15 cN/dtex aufgespult wird,
- g) die Aufspulgeschwindigkeit zwischen 2200 m/min und 6000 m/min eingestellt wird
- h) und ein Polyester eingesetzt wird, welchem 0,05 Gew.-% bis 2,5 Gew.-% bezogen auf das Gesamtgewicht des Filaments an Additiv-Polymer als Dehnungserhöhungsmittel beigemischt sind.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß PBT und/oder
PTMT mit einer Grenzviskositätszahl im Bereich von 0,7 dl/g bis 0,95 dl/g
eingesetzt werden.
3. Verfahren gemäß Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Aufspulen in der Umgebung des Fadenwickels eine Temperatur ≦
45°C eingestellt wird.
4. Verfahren gemäß mindestens einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man die POY-Spulen mindestens 4 Stunden
bei 12-35°C und 40-85% relativer Feuchte vor der Weiterverarbeitung
lagert.
5. Verfahren gemäß mindestens einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß man die Aufspulgeschwindigkeit zwischen
2500 m/min und 6000 m/min einstellt.
6. Vororientierte Polyester-Filamente erhältlich durch ein Verfahren gemäß
mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß es nach 4 Wochen Lagerung bei Normalbedingungen gemäß DIN
53802
- a) eine Reißdehnung zwischen 90% und 165%,
- b) einen Kochschrumpf von mindestens 30%,
- c) einen Normal-Uster unterhalb von 1,1%,
- d) eine Doppelbrechung zwischen 0,030 und 0,058,
- e) eine Dichte kleiner 1,35 g/cm3, vorzugsweise kleiner 1,33 g/cm3,
- f) einen Variationskoeffizienten der Reißlast ≦ 4,5% und
- g) einen Variationskoeffizienten der Reißdehnung ≦ 4,5%
7. Verfahren zur Herstellung von bauschigen Polyester-Filamenten, dadurch
gekennzeichnet, daß man Filamente gemäß Anspruch 6 in einer
Strecktexturiermaschine bei einer Geschwindigkeit von mindestens
500 m/min und einem Verstreckverhältnis von mindestens 1 : 1,35 zu einem
bauschigen Faden verarbeitet.
8. Bauschige Polyester-SET-Filamente erhältlich durch ein Verfahren gemäß
Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß deren Reißfestigkeit mehr als
26 cN/tex und die Reißdehnung mehr als 36% beträgt.
9. Bauschige Polyester-HE-Filamente erhältlich durch ein Verfahren gemäß
Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß deren Reißfestigkeit mehr als
26 cN/tex und die Reißdehnung mehr als 30% beträgt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2001151875 DE10151875A1 (de) | 2000-11-03 | 2001-10-24 | Verfahren zum Spinnen und Aufspulen von Polyester-Filamenten unter Verwendung von Spinnadditiven, durch das Spinn-Verfahren erhältliche Polyester-Filamente, Strecktexturierung der Polyester-Filamente sowie durch die Strecktexturierung erhältliche bauschige Polyester-Filamente |
Applications Claiming Priority (2)
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