DE10151584A1 - Druckentlastungsklappe - Google Patents
DruckentlastungsklappeInfo
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Abstract
Zum Schutz von geschlossenen Räumen vor Druckstößen wird eine in einem Druckentlastungskanal (1) bzw. Stahlblechgehäuse (2) angeordnete, mechanisch arbeitende Druckentlastungsklappe vorgeschlagen, die sich unter Druckeinwirkung kurzzeitig öffnet und selbsttätig schließt. Dadurch wird erreicht, dass keine Fremdluft oder Verunreinigungen ins Innere des zu schützenden Raumes gelangen können.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schutz von geschlossenen Räumen,
Gehäusen, Behältern und dergleichen vor in ihren Innern auftretenden Druckstößen,
mit einem eine Wandung des Raumes durchgreifenden, absperrbaren
Druckentlastungskanal.
Derartige Schutzvorrichtungen werden beispielsweise in explosionsgefährdeten
Räumen verwendet, bei denen im Falle einer Verpuffung oder Explosion ein
zerstörerischer Druckaufbau im Inneren der Räume oder Anlagen verhindert werden
soll. Der Druckentlastungskanal ist dabei z. B. mit Hilfe eines leicht berstenden
Materials wie einer Folie oder dergleichen verschlossen, so dass das Material bei
einer plötzlichen Druckerhöhung zerstört wird und eine Druckentlastung stattfinden
kann.
Neben dem Schutz explosionsgefährdeter Räume und Anlagen ist es jedoch
zunehmend erforderlich, auch solche Anlagen zu schützen, bei denen die Gefahr
einer Überhitzung oder eines Brandes besteht. Beispielsweise sind in separaten
geschlossenen Räumen Zentralrechner oder andere empfindliche elektronische
Geräte untergebracht, die z. B. bei unzureichender Wärmeabfuhr durch eine
Überhitzung des Raumes Schaden nehmen könnten oder im Falles eines Brandes
zerstört würden. Bei derartigen Anlagen sind häufig Löscheinrichtungen vorgesehen,
die bei Überschreiten einer kritischen Temperatur den brandgefährdeten Raum mit
einem geeigneten Inertgas wie z. B. Stickstoff fluten, so dass der
Sauerstoffpartialdruck der im Raum befindlichen Luft abgesenkt wird und mögliche
Brände verhindert bzw. gelöscht werden können. Auf die ebenfalls zu
Brandschutzzwecken eingesetzten Sprinkleranlagen muß z. B. in derartigen
Computerräumen verzichtet werden, da durch die Feuchtigkeit eine Zerstörung der
elektronischen Einrichtungen erfolgen würde.
Der Einsatz der bekannten Berstschutzeinrichtungen ist aber bei derartigen Anlagen
wenig sinnvoll, da die durch die Flutung mit Inertgas hervorgerufenen Druckstöße
relativ gering sind und zum anderen eine Zerstörung des Berstschutzmaterials dazu
führen würde, dass Außenluft und damit Sauerstoff in den zu schützenden Raum
einströmt, der die Wirkung des Schutzgases verringert bzw. aufhebt.
Bei ungeschützten Räumen ist es jedoch in der Vergangenheit häufig trotz der
relativ geringen Überdrücke von beispielsweise 3 Millibar dazu gekommen, dass
dünnere, großflächige Trennwände den Druckspitzen nicht standhalten konnten und
zerstört bzw. beschädigt wurden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Schutzvorrichtung zu schaffen, bei der mit einfachen Mitteln eine Druckentlastung
stattfinden kann, ohne dass Außenluft ins Innere des zu schützenden Raumes eintritt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Absperrorgan als an
einer Schwenkachse gelagerte Pendelklappe ausgebildet ist, die aus einer geöffneten
Stellung durch Federwirkung oder durch die auf sie einwirkende Schwerkraft
selbsttätig in eine den freien Querschnitt des Druckentlastungskanals absperrende
Verschlussstellung bewegbar ist.
Die erfindungsgemäße Pendelklappe öffnet also bei einem im Inneren des zu
schützenden Raumes auftretenden Druckstoß den Druckentlastungskanal, fällt aber
selbsttätig nach erfolgter Druckentlastung z. B. durch die auf die einwirkende
Schwerkraft in die Verschlussstellung und versperrt den Strömungsquerschnitt des
Kanals, so dass keine Fremdluft in den Raum eintreten kann.
Im einfachsten Ausführungsbeispiel kann dazu die Pendelklappe an einer oberen
Schwenkachse gelagert sein und in Verschlussstellung mit ihrem umfänglichen Rand
dichtend gegen eine innere Schulter anliegen, die in dem beispielsweise als
viereckiges Metallgehäuse ausgebildeten Kanal vorgesehen ist. Diese umlaufende
Schulter dient gleichzeitig als Anschlag für die Pendelklappe.
Zwischen der umlaufenden Schulter und dem umfänglichen Rand der Klappe können
zusätzliche Dichteinrichtungen wie Dichtlippen oder dergleichen vorgesehen sein.
Damit die Klappe in der Verschlussstellung dichtend anliegt und sich bei
geringfügigen Druckunterschieden nicht bewegt, können z. B. Federelemente
vorgesehen sein, die die Klappe gegen die Schulter mit einer vorbestimmten Kraft
drücken. Den gleichen Zweck können beispielsweise Magnete erfüllen, die in der
Schulter bzw. dem Rand der Pendelklappe angeordnet sind.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung besteht die Pendelklappe aus zwei
Teilklappen, die in der Verschlussstellung miteinander fluchten und mit ihren
inneren Stirnkanten gegeneinander anliegen, so dass ein dichter Verschluss des
Druckentlastungskanals in der Verschlussstellung ebenfalls gegeben ist.
Die beiden Teilklappen, die jeweils an einer eigenen Schwenkachse gelagert sind,
sind vorzugsweise mit Hilfe einer Getriebeeinrichtung miteinander verbunden, so
dass sich die Bewegung einer Teilklappe zwangsweise auf die andere Teilklappe
überträgt. Insbesondere werden hierzu ineinander greifende Zahnräder verwendet,
die gleichen Umfang und gleiche Zähnezahl aufweisen, so dass eine synchrone
Bewegung der Teilklappen erreicht wird und beide Teilklappen bei einem Druckstoß
gleichweit öffnen bzw. gleichzeitig schließen.
Bei der zuletzt beschriebenen Ausführungsart ist es zweckmäßig, wenn mindestens
eine der Teilklappen ein Gewicht trägt, das unter der Wirkung der Schwerkraft ein
um die jeweilige Schwenkachse wirkendes Drehmoment erzeugt, das gegenläufig zu
dem vom Druckstoß erzeugten Drehmoment ist.
Um die entsprechend gerichteten Drehmomente zu erzeugen, ist die jeweilige
Schwenkachse außermittig zur Teilklappe angeordnet.
Das beschriebene Gegengewicht kann beispielsweise mit Hilfe einer Gewindestange
an der Pendelklappe bzw. der Teilklappe befestigt sein, so dass der Hebelarm um die
Schwenkachse durch Verdrehen des Gewichtes eingestellt werden kann. Dadurch ist
eine Anpassung der Schutzvorrichtung an die jeweiligen Verhältnisse und die zu
erwartenden Druckstöße auf einfache Weise möglich. Auch findet ein Verschwenken
der Klappen in ihre Verschlussstellung unmittelbar nach dem Öffnen statt, so dass
keine Fremdluft eindringen kann.
Es sei im Sinne der Erfindung erwähnt, dass auch sogenannte Reinlufträume, wie sie
beispielsweise bei der Herstellung von mikroelektronischen Bauteilen erforderlich
sind, mit Hilfe der erfindungsgemäßen Druckentlastungsklappe geschützt werden
können. Auch ist ein nachträglicher Einbau in bereits bestehende Anlagen oder
Räume aufgrund der einfachen Konstruktion problemlos möglich.
Zum Schutz der Klappenmechanik können ein- oder beidseitig am
Druckentlastungskanal Schutzgitter wie Lochbleche oder dergleichen vorgesehen
sein.
Weiterhin können die Wandung des Kanalgehäuses oder die Außenflächen der
Pendelklappe bzw. der Teilklappen eine feuerhemmende oder feuerfeste Isolierung
tragen, die gegebenenfalls auch als Schallschutzeinrichtung wirkt.
Um auftretende Druckspitzen zu registrieren, können darüber hinaus Sensoren
vorgesehen sein, die eine Bewegung der Klappen registrieren und gegebenenfalls
unmittelbar über eine optische oder akustische Warneinrichtung anzeigen.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise beschrieben und wird im
Nachfolgenden anhand der Zeichnung im Einzelnen erläutert.
Die Zeichnungsfigur zeigt einen Schnitt durch einen Druckentlastungskanal 1, der
aus einem viereckigen Stahlblechgehäuse 2 besteht.
Das Stahlblechgehäuse 2 wird beispielsweise in eine Seitenwand oder die Decke
eines druckgefährdeten Raumes eingebaut, so dass sich das Stahlblechgehäuse 2 im
ersten Falle waagerecht und im zweiten Falle senkrecht zur Horizontalen erstreckt.
Im Inneren des Stahlblechgehäuses 2 ist eine umlaufende Schulter 3 ausgebildet,
gegen die die schwenkbar gelagerten Teilklappen 4, 5 mit ihrem umfänglichen
Rand in der nicht dargestellten Verschlussstellung dichtend anliegen.
Zum Verschwenken der Teilklappen 4, 5 dienen die Schwenkachsen 6, 7, die die
Klappen 4, 5 außermittig tragen und in gegenüberliegenden seitlichen Wandungen
des Stahlblechgehäuses 2 befestigt sind.
Konzentrisch zu den Schwenkachsen 6, 7 sind zwei Zahnräder 8, 9 angeordnet, die
ineinander greifen und eine synchrone Bewegung der Klappen 4, 5 sowohl beim
Öffnen wie beim Verschließen bewirken.
Im Bereich der oberen Schwenkachse 6 ist an einer Gewindestange 10 ein
Gegengewicht 11 angeordnet, das auf die obere Teilklappe 4 bzw. deren Zahnrad 8
ein Drehmoment ausübt, das gegenläufig zu dem resultierenden Drehmoment ist, das
bei einer Druckbelastung auf den oberen Teil 12 der Klappe 4 wirkt.
Aus der Zeichnung ist ohne weiteres ersichtlich, wie sich die Klappen 4, 5 selbsttätig
durch die Wirkung des Gewichtes 11 und der Zahnräder 8 und 9 in eine
Verschlussstellung bewegen, in der die Klappen 4, 5 miteinander fluchten und mit
ihren Stirnflächen 13, 14 gegeneinander anliegen, so dass der Durchgangsquerschnitt
des Druckentlastungskanals 1 dichtend versperrt wird.
Auf der Seite des vor Druckstößen zu schützenden Raumes befindet sich endseitig
am Stahlblechgehäuse 2 ein Lochblechgitter 15, durch das die Klappenmechanik
geschützt wird.
Das Stahlblechgehäuse 2 trägt ebenso wie die Teilklappen 4, 5 eine
Thermoisolierung 16.
1
Druckentlastungskanal
2
Stahlblechgehäuse
3
umlaufende Schulter
4
Teilklappe
5
Teilklappe
6
Schwenkachse
7
Schwenkachse
8
Zahnrad
9
Zahnrad
10
Gewindestangen
11
Gewicht
12
oberes Teil
13
Stirnfläche
14
Stirnfläche
15
Lochblechgitter
16
Thermoisolierung
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Schutz von geschlossenen Räumen, Gehäusen, Behältern
und dergleichen vor in ihrem Inneren auftretenden Druckstößen, mit einem
eine Wandung des Raumes durchgreifenden, absperrbaren
Druckentlastungskanal, dadurch gekennzeichnet, dass das Absperrorgan als
an einer Schwenkachse gelagerte Pendelklappe ausgebildet ist, die aus einer
geöffneten Stellung durch Federwirkung oder durch die auf sie einwirkende
Schwerkraft selbsttätig in eine den freien Querschnitt des
Druckentlastungskanals (1)absperrende Verschlussstellung bewegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der
Druckentlastungskanal (1) als viereckiges Metallgehäuse (2) mit einer
inneren, umlaufenden, als Anschlag für die Pendelklappe dienenden Schulter
(3) ausgebildet ist, wobei die Pendelklappe in ihrer Verschlussstellung mit
ihrem umfänglichen Rand dichtend gegen die Schulter (3) anliegt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Pendelklappe aus zwei Teilklappen (4), (5) besteht, die in der
Verschlussstellung miteinander fluchten und mit ihren inneren Stirnflächen
(13), (14) gegeneinander anliegen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Teilklappen (4), (5) jeweils an einer den Druckentlastungskanal (2) quer zu
seiner Längserstreckung durchgreifenden Schwenkachse (6), (7) gelagert und
über eine Getriebeeinrichtung wie ineinander greifende Zahnräder (8), (9)
miteinander verbunden sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnräder
(8), (9) zur Erzeugung einer synchronen Bewegung der Teilklappen (4), (5)
gleichen Umfang und gleiche Zähnezahl aufweisen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Pendelklappe oder mindestens eine der Teilklappen (4), (5) ein
Gewicht (11) tragen, das unter der Wirkung der Schwerkraft ein auf die
Pendelklappe, die Teilklappen (4), (5) bzw. die sie tragenden Schwenkachsen
(6), (7) wirkendes Drehmoment erzeugt, das gegenläufig zu dem vom
Gewicht der Klappen (4), (5) oder dem Druckstoß erzeugten Drehmoment
ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellung
des Gewichtes (11) bzw. das von ihm erzeugte Drehmoment einstellbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest auf der dem Inneren des zu schützenden Raumes
zugewandten Seite des Druckentlastungskanals (1) bzw. des
Stahlblechgehäuses (2) ein Schutzgitter (15) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass die Wandung des Druckentlastungskanals (1) bzw. des
Stahlblechgehäuses (2), die Pendelklappe und/oder die Teilklappen (4), (5)
eine feuerhemmende, feuerfeste und/oder schalldämmende Isolierung (16)
tragen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass ein die Bewegung der Pendelklappe oder Teilklappen (4), (5)
erfassender Sensor vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10151584A DE10151584A1 (de) | 2000-10-24 | 2001-10-23 | Druckentlastungsklappe |
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DE10052869 | 2000-10-24 | ||
DE10151584A DE10151584A1 (de) | 2000-10-24 | 2001-10-23 | Druckentlastungsklappe |
Publications (1)
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ID=7661008
Family Applications (1)
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---|---|---|---|
DE10151584A Withdrawn DE10151584A1 (de) | 2000-10-24 | 2001-10-23 | Druckentlastungsklappe |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10151584A1 (de) |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8125 | Change of the main classification |
Ipc: F16K 17/04 |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |