DE10147253A1 - Überwachungseinrichtung für eine Tür-oder Fensteranlage - Google Patents
Überwachungseinrichtung für eine Tür-oder FensteranlageInfo
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Abstract
Es wird eine Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage, vorzugsweise Notausgangsanlage, mit mindestens einem Flügel, einer elektronischen Steuerungseinrichtung, einer elektrischen Sensoreinrichtung, einer elektrischen Alarmanzeigeeinrichtung, einer Schlüsselschaltereinrichtung zum berechtigten Steuern von Funktionen der Überwachungseinrichtung, einer elektronischen Ist-Anzeigeeinrichtung und einer batteriebetriebenen Stromversorgung, wobei Teile der Überwachungseinrichtung flügelfest angeordnet sind, beschrieben. Dabei ist die Überwachungseinrichtung zweiteilig ausgeführt und umfasst eine flügelfest angeordnete Zustandserfassungseinheit einerseits und eine externe Zentraleinheit andererseits, wobei die Datenübertragung zwischen der Zustandserfassungseinheit und der Zentraleinheit drahtlos erfolgt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Aus der DE 199 09 953 A1 ist eine Sicherungs- und Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage, vorzugsweise Notausgangsanlage, bekannt. Die Einrichtung weist ein im Bereich des Türschildes angeordnetes Rettungswegesystem auf. Das Rettungswegesystem umfasst dabei eine elektrische Steuerungseinrichtung, eine elektrische Alarmanzeigeeinrichtung und eine Sensoreinrichtung in einem flügelfest angeordneten, gemeinsamen Gehäuse. Die Stromversorgung erfolgt leitungsgebunden im Türflügel und wird über eine Leitungsbrücke im Türfalz oder über Schleifkontakte von Stromschienen zugeführt. Ebenso ist die Verbindung zu weiteren gebäudefest montierten Komponenten, wie Türantrieb, elektrischer Verriegelungseinrichtung oder zu einer zentralen Brandmeldeanlage möglich. Wird die Einrichtung ohne diese Komponenten betrieben ist auch eine Stromversorgung über eine Batterie möglich.
- Nachteilig bei dieser Anordnung ist, dass insbesondere für die Nachrüstung möglicherweise aufwendige Installations- und Verdrahtungsarbeiten erforderlich sind. Selbst bei einer Stromversorgung über Batterie ist möglicherweise für eine Anbindung an eine zentrale Brandmeldeanlage oder für den Anschluss weiterer Komponenten noch ein erheblicher Installationsaufwand erforderlich.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine auch für die Nachrüstung geeignete, kostengünstige Überwachungseinrichtung mit geringem Installationsaufwand und umfassender Funktionalität zu schaffen.
- Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Die Unteransprüche bilden vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten der Erfindung.
- Die Überwachungseinrichtung wird zweiteilig aus einer flügelfest angeordneten Zustandserfassungseinheit einerseits und einer externen Zentraleinheit andererseits gebildet. Dadurch reduziert sich insbesondere der flügelseitig zu montierende Teil der Überwachungseinrichtung erheblich.
- Die Zustandserfassungseinheit weist nur noch wenige elektronischen Bauteile auf, wie Schaltkontakte, eine Mikro-Controller-Schaltung, ein Funk- oder Infrarot- Sendebaustein und eine Batterie zur Stromversorgung. Die Schaltkontakte sind in Form von Reedkontakten oder Hall-Sensoren ausgeführt, welche den Zustand der Betätigungshandhabe, etwa des Türdrückers, des Schließzylinders und des Riegels berührungslos über Magnete erfassen. Durch die geringe Anzahl von elektronischen Bauteilen lässt sich die Zustandserfassungseinheit in einer sehr geringen Baugröße ausführen und kann dadurch unsichtbar im Türschild einer Betätigungshandhabe, beispielsweise einer Türdrückergarnitur, eingebaut werden. Durch einen symmetrischen Aufbau lässt sich die Zustandserfassungseinheit sowohl für links als auch für rechts angebaute Flügel verwenden.
- Durch den Batteriebetrieb und die drahtlose Datenübertragung zur Zentraleinheit sind keine Leitungen im Türblatt oder im angrenzenden Mauerwerk und keine Übergänge zwischen Flügel und Zarge in Form von Schleifkontakten oder einer Leitungsbrücke erforderlich.
- Durch die Schaltkontakte im Bereich des Schließzylinders ist ein berechtigtes Begehen der Tür- oder Fensteranlage ohne Alarmauslösung durch Öffnen mit dem Schlüssel möglich, ohne dass ein zusätzlicher Schlüsselschalter erforderlich ist. Für ein Freischalten zum berechtigten Begehen der Tür- oder Fensteranlage oder auch zur Steuerung weiterer Funktionen der Zustandsmeldeeinrichtung, wie etwa die Inbetriebnahme, ist ein Handsender denkbar, wie er beispielsweise zum Öffnen von Automobilen verwendet wird.
- Für einen Fluchtweg an der Außenseite eines Gebäudes ist der Einbau eines Panikschlosses sinnvoll, womit die Tür- oder Fensteranlage von außen zuverlässig verschlossen ist und von innen durch Bedienen der Betätigungshandhabe entriegelt wird.
- Die Zentraleinheit umfasst ein Netzteil, einen Funk- oder Infrarot Empfangsbaustein und eine Mikro-Controller-Steuerung mit Datenspeicher. Weiterhin eine Anzeige für den Zustand der Tür- oder Fensteranlage und mindestens einen Alarmmelder, beispielsweise eine Sirene oder Leuchte. Je nach Bedarf kann die Zentraleinheit in einer Minimalausführung in einem Netzstecker-Gehäuse untergebracht werden, so dass nach Montage der Zustandserfassungseinheit nur noch die Zentraleinheit in eine Steckdose gesteckt werden muss und die Inbetriebnahme der Überwachungseinrichtung der Tür- oder Fensteranlage bereits erfolgen kann.
- Die Zustandsmeldeeinrichtung befindet sich normalerweise in einem Stromsparmodus in den sie sich selbsttätig schaltet. Der daraus resultierende geringe Stromverbrauch ermöglicht den Batteriebetrieb der Zustandsmeldeeinrichtung.
- Tritt eine Zustandsänderung an der Tür- oder Fensteranlage durch Betätigung der Schaltkontakte auf, so wird die Mikro-Controller-Schaltung aktiviert. Diese veranlasst das Senden eines neuen Zustandsprotokolls entsprechend den Schaltzuständen der Schaltkontakte an die Zentraleinheit und deaktiviert sich anschließend selbsttätig wieder. Danach befindet sich die Zustandsmeldeeinrichtung wieder im Stromsparmodus. Zur Erhöhung der Sicherheit kann die Zustandsmeldeeinrichtung insbesondere bei einer Alarmmeldung das neue Zustandsprotokoll auch mehrfach an die Zentraleinheit senden.
- Die Zustandsmeldeeinrichtung kann sich auch in regelmäßigen Zeitabständen selbsttätig aktivieren und ein Zustandsprotokoll an die Zentraleinheit senden. Durch dieses zyklische Senden des Zustands der Tür- oder Fensteranlage an die Zentraleinheit wird die Sicherheit der Überwachungseinrichtung erhöht, da dadurch die Funktion und der Batteriezustand regelmäßig erfasst werden.
- Die Zentraleinheit kann auch für mehrere Zustandserfassungseinrichtungen ausgerichtet sein und mehrere Tür- oder Fensteranlagen als Überwachungsgruppe gemeinsam überwachen. Dies ist durch eine Adressierung der einzelnen Zustandserfassungseinrichtungen bei der Inbetriebnahme möglich, wodurch die Zentraleinheit die jeweiligen Zustandsprotokolle der Tür- oder Fensteranlage auswerten und zuordnen kann. Die Zentraleinheit kann mit zusätzlichen Schnittstellen zur Anbindung an ein Gebäudeleitsystem ausgestattet sein. Die Programmierung der Zentraleinheit kann über die Funk- oder Infrarot Empfangseinrichtung oder auch über eine zusätzliche Schnittstelle erfolgen. Wirken mehrere Zentraleinheiten in einer Überwachungsgruppe zusammen, können diese in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sein und Komponenten wie beispielsweise Netzteil oder Schnittstellen gemeinsam benutzen.
- Im Nachfolgenden wird ein Ausführungsbeispiel in der Zeichnung anhand der Figuren näher erläutert.
- Dabei zeigen:
- Fig. 1 eine Tür- und Fensteranlage im Ausschnitt mit einem herkömmlichen Türbeschlag mit integrierter Zustandsmeldeeinrichtung;
- Fig. 2a eine Zentraleinheit mit Darstellung der Komponenten im Steckergehäuse in der Seitenansicht;
- Fig. 2b die Zentraleinheit aus Fig. 2a in der Draufsicht;
- Fig. 3 eine Prinzipdarstellung des Zusammenwirkens einer Anordnung zur Überwachung mehrerer Tür- oder Fensteranlagen.
- In Fig. 1 wird beispielhaft eine Überwachungseinrichtung für eine Tür- und Fensteranlage mit einem Flügel 1 und einer Zarge 2 im Ausschnitt dargestellt. Auf dem Flügel 1 ist ein Beschlag 3 mit einer Betätigungshandhabe 4, eine im Beschlag 3 integrierte Zustandsmeldeeinrichtung 5 und die Magnete 6a, 6b, 6c angebracht. Die Zustandsmeldeeinrichtung 5 umfasst die Mikro-Controller-Schaltung 7, die Funk-Sende-Einheit 8, die Batterie 9 und die Schalter 10a, 10b, 10c, welche mit den Magneten 6a, 6b, 6c korrespondieren. Die Schalter 10a, 10b, 10c können als Reedschalter oder als Hall-Sensoren ausgebildet sein.
- Die in Fig. 2a und 2b dargestellte Zustandsmeldeeinrichtung 5 befindet sich normalerweise im Stromsparmodus. Bei einer Zustandsänderung am Flügel 1 wird einer der Schalter 10a, 10b, 10c betätigt und damit die Zustandsmeldeeinrichtung aktiviert. Dabei erfasst der Schalter 10a die Stellung der Betätigungshandhabe 4 durch den mit dieser verbundenen Magneten 6a. Der Schalter 10b erfasst über den Magnet 6b die Stellung des Flügels 1. Aus optischen Gründen eignen sich als Magnet 6b besonders Magnetfolien, die auch zur Betätigung aller übrigen Schalter 10 angewendet werden können. Der Schalter 10c erfasst indirekt über die Stellung des Schließzylinders 11 die Position der Verriegelung des Flügels 1. Der Schalter 10d steht für die Aktivierung des Inbetriebnahmemodus zur Verfügung und kann ohne Demontage der Zustandsmeldeeinrichtung 5 von außen durch einen Magnet betätigt werden. Die aktivierte Zustandsmeldeeinrichtung 5 erzeugt aufgrund der Stellungen der Schalter 10 ein Zustandsprotokoll und sendet dieses durch drahtlose Datenübertragung 22 an die Zentraleinheit 12. Danach deaktiviert sich die Zustandsmeldeeinrichtung 5 selbsttätig und befindet sich wieder im Stromsparmodus. Weiterhin aktiviert sich die Zustandsmeldeeinrichtung 5 zyklisch selbsttätig und sendet das aktuelle Zustandsprotokoll an die Zentraleinheit 12. Dadurch wird die Sicherheit der Überwachungseinrichtung erhöht. Durch die nur sehr kurzen aktiven Phasen der Zustandsmeldeeinrichtung 5 wird die erforderliche hohe Lebensdauer der Batterie 9 erzielt.
- Die Zentraleinheit 12 kann in der einfachsten Ausführung in einem Steckergehäuse 13 ein Netzteil 14, eine Funk-Empfangs-Einheit 15, eine Mikro-Controller- Schaltung 7 mit einem nicht flüchtigen Speicher 16 (EEPROM) und eine Türzustandsanzeige 17 umfassen. Optional kann diese Basisausführung der Zentraleinheit 12 um eine Sirene 18, eine Blitzleuchte 19 und um mindestens eine Schnittstelle 20 erweitert werden. Die Schnittstelle 20 dient zur Anbindung an ein Gebäudeleitsystem oder zur Programmierung und Inbetriebnahme der Zentraleinheit 12. Dabei kann die Schnittstelle 20 beispielsweise als drahtlose Infrarot- Schnittstelle nach IRDA-Standard oder auch als leitungsgebundener CAN-BUS ausgebildet sein.
- Für die Überwachung mehrerer Tür- und Fensteranlagen, welche jeweils mit einer Zustandsmeldeeinrichtung 5 versehen sind, können mehrere Zentraleinheiten 12 auch in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein, und die verschiedenen Komponenten, wie beispielsweise das Netzteil 14, die Sirene 18, die Blitzleuchte 19 und die Schnittstelle 20 gemeinsam nutzen.
- Jede Zustandsmeldeeinrichtung 5 besitzt eine eindeutige Adresse, welche im Inbetriebnahmemodus gesendet wird. Befindet sich eine Zentraleinheit 12 ebenfalls im Inbetriebnahmemodus empfängt sie die Adresse der Zustandsmeldeeinrichtung 5 und speichert diese ab. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung erzielt. In Fig. 3 ist das Zusammenwirken von mehreren Zustandsmeldeeinrichtung 5 mit den korrespondierenden Zentraleinheiten 12 als Überwachungsgruppe unter gemeinsamer Verwendung der Schnittstellen 20 dargestellt. Der Handsender 21 kann sowohl zur Programmierung bei der Inbetriebnahme oder auch zur Steuerung der Zustandsmeldeeinrichtung 5 als auch zur Freischaltung für berechtigtes Begehen der Tür- und Fensteranlage dienen. Die Pfeile in Fig. 3 zeigen die Kommunikationsrichtung der drahtlosen Datenübertragung 22 an. Liste der Referenzzeichen 1 Flügel
2 Zarge
3 Beschlag
4 Betätigungshandhabe
5 Zustandsmeldeeinrichtung
6 Magnete
7 Mikro-Controller-Schaltung
8 Funk-Sende-Einheit
9 Batterie
10 Schalter
11 Schließzylinder
12 Zentraleinheit
13 Steckergehäuse
14 Netzteil
15 Funk-Empfangs-Einheit
16 Speicher
17 Türzustandsanzeige
18 Sirene
19 Blitzleuchte
20 Schnittstellen
21 Handsender
22 drahtlose Datenübertragung
Claims (11)
1. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage, vorzugsweise
Notausgangsanlage, mit mindestens einem Flügel, einer elektronischen
Steuerungseinrichtung, einer elektrischen Sensoreinrichtung, einer
elektrischen Alarmanzeigeeinrichtung, einer Schlüsselschaltereinrichtung zum
berechtigen Steuern von Funktionen der Überwachungseinrichtung, einer
elektrischen Ist-Anzeigeeinrichtung und einer batteriebetriebenen
Stromversorgung, wobei Teile der Überwachungseinrichtung flügelfest angeordnet
sind,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Überwachungseinrichtung zweiteilig aufgebaut ist, und eine flügelfest angeordnete
Zustandserfassungseinheit (5) einerseits und eine externe Zentraleinheit (12) andererseits
umfasst, wobei eine Datenübertragung (22) zwischen der
Zustandserfassungseinheit (5) und der Zentraleinheit (12) drahtlos erfolgt.
2. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die drahtlose
Datenübertragung (22) über Funk oder Infrarot-Sender erfolgt.
3. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Zustandserfassungseinrichtung in einem Beschlag (3) des Flügels (1) der Tür- und Fensteranlage
eingebaut ist.
4. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass sich die
Zustandserfassungseinheit (5) bei Zustandsänderungen am Flügel (1) selbsttätig aktiviert
und ein dem neuen Zustand entsprechendes Zustandsprotokoll an die
Zentraleinheit (12) sendet und sich danach wieder deaktiviert.
5. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass jeder
Zustandserfassungseinheit (5) eine eindeutige Adresse zugeordnet ist.
6. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass jeder Zentraleinheit (12) eine
Zustandserfassungseinheit (5) durch eine Adressierung zuordenbar ist.
7. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass über einen Schließzylinder
(11) im Flügel (1) die Steuerungsfunktion für berechtigtes Begehen erfolgt.
8. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Inbetriebnahme und
Programmierung der Zustandserfassungseinheit (5) und der Zentraleinheit
(12) durch einen Handsender (21) erfolgt.
9. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Zustandserfassungseinheiten (5) mit den jeweils zugehörigen Zentraleinheiten (12) eine
Überwachungsgruppe bilden und die Zentraleinheiten (12) über eine
gemeinsame Schnittstelle (20) mit einem Gebäudeleitbus verbunden sind.
10. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Zentraleinheit (12)
mindestens ein Steckergehäuse (13), eine Mikro-Controller-Schaltung (7), ein
Netzteil (14), eine Funk-Empfangseinheit (15), einen Speicher (16) und eine
Zustandsanzeige (17) umfasst.
11. Überwachungseinrichtung für eine Tür- oder Fensteranlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die
Zustandserfassungseinrichtung (5) den Zustand der Tür- oder Fensteranlage magnetosensitiv
erfasst.
Priority Applications (1)
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Publications (1)
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