DE10128753A1 - Vorrichtung und ein Verfahren zur Umsetzung einer Diagnoseschnittstelle auf Standard-SPI - Google Patents
Vorrichtung und ein Verfahren zur Umsetzung einer Diagnoseschnittstelle auf Standard-SPIInfo
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Abstract
Die beschriebene Vorrichtung dient zur Umsetzung einer Diagnoseschnittstelle auf Standard-SPI. Sie weist auf: DOLLAR A - eine elektronische Einheit (10), mit einem Dateneingang (14), einem Datenausgang (17), einem Synchronisationseingang (15), einem Takteingang (16) und einem Register (13) und DOLLAR A - eine Puffereinheit (12), mit einem Signaleingang (19), einem Signalsaugang (20) und einem Aktivierungseingang (21). DOLLAR A Der Dateneingang (14) und der Datenausgang (17) der elektronischen Einheit (10) sind über eine erste Datenleitung (18) miteinander verbunden. Der Datenausgang (17) der elektronischen Einheit (10) ist mit dem Signaleingang (19) der Puffereinheit (12) über eine zweite Datenleitung (22) verbunden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Umsetzung einer Diagnoseschnittstelle auf Standard-SPI.
Steuergeräte in Kraftfahrzeugen werden beispielsweise zur
Ansteuerung von steuergerätexternen Zündendstufen
verwendet. Hierzu werden die Steuergeräte üblicherweise von
einem Mikroprozessor gesteuert. Um einen fehlerfreien
Ablauf sicherzustellen, ist es notwendig, eine
Funktionsüberwachung durchzuführen, d. h. Statusmeldungen
bzw. Diagnoseinformationen des Steuergeräts auszulesen,
auszuwerten und gegebenenfalls anschließend entsprechende
Maßnahmen einzuleiten.
Aus der DE 40 32 926 A1 ist eine Vorrichtung zum Prüfen
eines Kraftfahrzeugtestsystems bekannt. Diese Vorrichtung
enthält eine Testvorrichtung sowie eine bewegliche
Diagnosevorrichtung, die an einer Schnittstelle miteinander
verbindbar sind. Weiterhin ist eine Prüfvorrichtung
vorgesehen, die an Stelle der Diagnosevorrichtung über die
Schnittstelle mit der Testvorrichtung verbindbar ist.
Die beschriebene Vorrichtung stellt eine einfache
Vorrichtung zum Prüfen eines Kraftfahrzeugsystems dar. Sie
ermöglicht dem Anwender, eine Aussage darüber zu treffen,
ob ein Fehler in der Diagnosevorrichtung oder innerhalb der
Testvorrichtung vorliegt.
In der EP 0 477 309 B1 ist eine Vorrichtung zur
Funktionsüberwachung eines als Endstufe ausgebildeten
elektrischen Schalters, seines angeschlossenen
Verbrauchers, seiner Ansteuerung und der dazugehörigen
Verbindungsleitungen beschrieben.
Die Vorrichtung weist wenigstens eine parallel zur Endstufe
geschaltete Fehlererfassungslogik auf. Der Verbindungspunkt
zwischen dem Schalter und dem Verbraucher wird mit einem
Bezugspotential beaufschlagt. Außerdem sind an die
Fehlererfassungslogik die Potentiale der Eingangs- und
Ausgangsklemme der Endstufe sowie das Bezugspotential
anlegbar. Die Fehlererfassungslogik unterscheidet,
ausgehend von den anliegenden Potentialen, zwischen den
Fehlern Kurzschluss nach Pluspol, Lastabfall und
Kurzschluss nach Masse. Darüber hinaus ist eine
Zusatzschaltung für die Speicherung des Fehlerstatusses und
das Einlesen eines Fehlerprotokolls durch ein Steuergerät
vorgesehen.
Mit Hilfe der beschriebenen Vorrichtung können die
möglichen Fehlerfälle Kurzschluss nach Masse, Kurzschluss
nach Plus-Potential sowie Lastabfall sicher unterschieden
werden. Eine ordnungsgemäße Funktion von Verbraucher und
Ansteuerung wird ebenfalls erkannt.
Die Diagnoseinformation bei Kurzschluß oder Lastabfall der
in Steuergeräten enthaltenen elektronischen Einheiten bzw.
ICs (hauptsächlich Endstufen) konnten bislang über eine
serielle Schnittstelle ausgelesen werden.
Die herkömmliche Diagnoseschnittstelle (DS) weist einen
Dateneingang, einen Datenausgang, einen Eingang für das
Taktsignal (CLK) und einen Eingang zur Synchronisation
(SYNC) auf. Die Kommunikation zwischen Mikrocontroller und
elektronischer Einheit über diese Schnittstelle mußte durch
Setzen und Löschen bzw. Auslesen von Ports erfolgen.
Die SPI-Schnittstelle (serial peripheral interface)
ermöglicht nun zum Beispiel die Kommunikation zwischen
einem Mikroprozessor und einer elektronischen Einheit, wie
einem IC.
Durch Setzen eines Synchronisationseingangs der
elektronischen Einheit durch den Mikroprozessor mit einem
sogenannten slaveselect (SS) beginnt die Kommunikation.
Üblicherweise wird der Synchronisationseingang "low"
gesetzt, um mit der Kommunikation zu beginnen.
Anschließend wird das Taktsignal (CLK) angelegt, mit dem
die Datenübertragung synchronisiert wird. Der Dateneingang
der elektrischen Einheit wird mit MOSI (master out slave in)
und der Datenausgang mit MISO (master in slave out)
bezeichnet.
Im Unterschied zur Diagnoseschnittstelle wird die SPI-
Schnittstelle von Mikrocontrollern bzw. Mikroprozessoren
unterstützt. Das Senden und Empfangen erfolgt durch
Schreiben und Lesen von Registern.
Die Bedienung der Diagnoseschnittstelle führt entweder zur
Programmierung von Warteschleifen, um die Bitzeiten
einzuhalten, oder bei der Bedienung im z. B. 1 ms Raster zu
einem Funktionsaufruf je Bit. Dies bindet sehr viele
Mikroprozessorressourcen, was selbstverständlich vermieden
werden soll.
Dies bedeutet aber, möchte man die Vorteile der SPI nutzen,
dass ICs in Steuergeräten gegebenenfalls neu entwickelt
(Redesign) werden müssen. Dies erscheint für ICs, bei denen
außer der Schnittstelle keine Veranlassung für ein Redesign
besteht, sehr aufwendig. Hier setzt die Erfindung an.
Die verwendete Diagnoseschnittstelle befindet sich im
Steuergerät und dient im Fehlerfall dazu, der mit einer
Reparatur betrauten Werkstatt Hilfestellung zur
Fehlerbehebung zu geben. Des weiteren kann bereits während
der Fahrt auf Fehler reagiert werden. Fehler, die erkannt
werden, sind bspw. Fehler bei der Benzineinspritzung. So
kann zum Beispiel die Benzineinspritzung für einen Zylinder
ausgeblendet werden, wenn festgestellt wird, daß für diesen
kein Zündfunken erzeugt wird. Eine andere Möglichkeit
stellt das Ausblenden der Lambda-Regelung dar.
Die Diagnoseschnittstelle weist hierfür einen Dateneingang,
einen Datenausgang, einen Eingang für das Taktsignal und
einen Eingang zur Synchronisation auf.
Das Protokoll der Diagnoseschnittstelle ist dem Protokoll
der SPI-Schnittstelle sehr ähnlich. So wird mit der
Synchronisationsleitung (SYNC) bei der
Diagnoseschnittstelle bzw. dem Slaveselect-Signal (SS) bei
der SPI-Schnittstelle der Baustein angesprochen und es
werden die Diagnoseregister gespeichert bzw. ausgegeben.
Der Datenausgang der Diagnoseschnittstelle gibt wie MISO
bei der SPI die Daten an den Mikroprozessor.
Der Dateneingang der Diagnoseschnittstelle unterscheidet
sich aber vom MOSI der SPI-Schnittstelle. Während der
Dateneingang der Diagnoseschnittstelle zum Kaskadieren
verschiedener Slavebausteine dient, sollen mit dem MOSI
Daten vom Mikroprozessor in den/die Slavebausteine
geschrieben werden. Diese Funktion gab es bei Bausteinen
mit der Diagnoseschnittstelle nicht.
Die Unterschiede zwischen Diagnoseschnittstelle und SPI
wurden erfindungsgemäß, wie nachfolgend erläutert,
berücksichtigt.
Bei Erkennen eines Leitungsfehlers (Kurzschluss,
Lastabfall) wird bei ICs mit Diagnoseschnittstelle der
Datenausgang auf "low" gezogen. Bei ICs mit SPI darf der
Ausgang nur aktiv, d. h. "low" oder "high" sein, wenn der
Baustein per SS angesprochen ist. Daher wird am
Datenausgang der elektronischen Einheit eine Puffereinheit
geschaltet. Per Disablesignal oder Aktivierungssignal ist
der Ausgang dann tristate oder aktiv. Dafür wird der
Aktivierungseingang bzw. Schalteingang der Puffereinheit
verwendet.
Der Ausgang bei ICs mit Diagnoseschnittstelle ist
opencollector. Daher muss am Datenausgang der
elektronischen Einheit ein Pullup-Widerstand vorgesehen
sein, falls aus Gründen der Baudrate der logische Pegel am
Dateneingang nicht ausreicht bzw. nicht vorhanden ist.
Die SPI-Schnittstelle ist üblicherweise auf 2 bis 5 Mbaud
ausgelegt. Viele ICs mit Diagnoseschnittstelle sind nur auf
500 kBaud ausgelegt. Daher muss gegebenenfalls beim Zugriff
auf die Diagnoseschnittstelle die Baudrate entsprechend
umgeschaltet werden.
Bei der Diagnoseschnittstelle wird mit Setzen des SYNC das
erste Datenbit ausgegeben. Bei SPI erst mit der
Clockflanke. Das bedeutet, dass bei der Umsetzung auf SPI
das erste Datenbit verloren geht. Daher muss der
Datenausgang auf den Dateneingang gegeben werden. Durch die
Kaskadierung wird dann das verlorene Datenbit am Schluss
gesendet. Der Mikroprozessor muss den empfangenen String um
1 Bit schieben oder die Bits entsprechend auswerten.
Bei der Kaskadierung mehrerer Slavebausteine muss der
Datenausgang des letzten Bausteins, welcher mit MISO
verbunden ist, auf den Dateneingang des ersten
Slavebausteins gegeben werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Umsetzung einer
Diagnoseschnittstelle auf Standard-SPI weist eine
elektronische Einheit, beispielsweise ein IC eines
Steuergeräts und eine Puffereinheit auf. Die elektronische
Einheit hat einen Dateneingang, einen Datenausgang, einen
Synchronisationseingang, einen Takteingang und ein
Register, bevorzugt ein Schieberegister. In dem Register
sind die Diagnoseinformationen abgelegt, die ausgelesen
werden sollen.
Die Puffereinheit hat einen Signaleingang, einen
Signalausgang und eine Aktivierungseingang.
Der Dateneingang und der Datenausgang der elektronischen
Einheit sind über eine erste Datenleitung miteinander
verbunden. Der Datenausgang der elektronischen Einheit ist
mit dem Signaleingang der Puffereinheit über eine zweite
Datenleitung verbunden.
Durch die Zusatzbeschaltung kann die elektronische Einheit
mit einer herkömmlichen Diagnoseschnittstelle an die SPI-
Schnittstelle eines Mikrocontrollers angeschlossen werden.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind der Synchronisationseingang der
elektronischen Einheit und der Aktivierungseingang der
Puffereinheit über eine dritte Datenleitung miteinander
verbunden. So können beide Eingänge durch Anlegen eines
Signals mittels des Mikroprozessors gleichzeitig gesetzt
werden.
Falls aus Gründen der Baudrate der Pullup, d. h. der
logische Pegel, am Dateneingang der elektronischen Einheit
nicht ausreicht bzw. nicht vorhanden ist, wird bevorzugt,
da der Datenausgang opencollector ist, ein Pullupwiderstand
am Datenausgang geschaltet.
Besonders vorteilhaft bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist, dass diese kaskadierbar ist. Bei der Kaskadierung
mehrerer Slavebausteine wird der Datenausgang des letzten
Slavebausteins auf den Dateneingang des ersten
Slavebausteins gegeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Umsetzung einer
Diagnoseschnittstelle auf Standard-SPI kann mit einer
Vorrichtung, wie zuvor beschrieben, und einem
Mikroprozessor durchgeführt werden.
Zunächst setzt der Mikroprozessor den
Synchronisationseingang der elektronischen Einheit und den
Aktivierungseingang der Puffereinheit, d. h. der
Mikroprozessor legt ein aktives Signal an diese Eingänge
an. Vorteilhafterweise sind die Eingänge miteinander
verbunden, so dass ein Signal des Mikroprozessors die
beiden angesprochenen Eingänge gleichzeitig setzt.
Außerdem wird ein Taktsignal an den Takteingang der
elektronischen Einheit angelegt. Synchronisiert mit diesem
Taktsignal werden die Daten im Schieberegister gespeichert
bzw. ausgegeben.
Anschließend werden die Daten aus dem Schieberegister über
die Puffereinheit, die aktiviert ist, ausgegeben und vom
Mikroprozessor über den MISO eingelesen.
Das erste Datenbit wird über die erste Datenleitung vom
Datenausgang zum Dateneingang gegeben und dadurch am
Schluss gesendet. Der Mikroprozessor wertet die
ausgelesenen Datenbits entsprechend aus, indem er
beispielsweise den empfangenen String um 1 Bit schiebt.
Durch die Zusatzbeschaltung können ICs mit der
herkömmlichen Diagnoseschnittstelle an die SPI-
Schnittstelle angeschlossen werden. Somit können ICs, für
die außer der Schnittstelle keine Veranlassung für ein
Redesign besteht, weiter verwendet werden.
Falls die elektronische Einheit für eine Baudrate ausgelegt
ist, die nicht derjenigen der SPI-Schnittstelle des
Mikroprozessors entspricht, wird zweckmäßigerweise die
Baudrate von seiten des Mikroprozessors entsprechend
umgeschaltet.
Ein erfindungsgemäßes Computerprogramm umfaßt alle
Programmcode-Mittel, um alle Schritte des erfindungsgemäßen
Verfahrens durchzuführen. Das Computerprogramm kann auf
geeigneten Datenträgern, wie EEPROMs, Flash-Memories aber
auch CD-ROMs, Disketten oder Festplattenlaufwerken
gespeichert sein. Abgearbeitet wird das Computerprogramm
von einer elektronischen Recheneinheit, hier beispielsweise
dem Mikroprozessor.
Die Erfindung wird mit der beigefügten Zeichnung anhand
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. In
der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung in schematischer
Darstellung, und
Fig. 2 eine bevorzugte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens im Flussdiagramm.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung in
schematischer Darstellung. Zu erkennen ist eine insgesamt
mit 10 bezeichnete elektronische Einheit, ein
Pullupwiderstand 11 und eine Puffereinheit 12. Die
elektronische Einheit 10 dient zur Ansteuerung von
steuergerätexternen Zündendstufen. Es besteht in diesem
Fall keine Notwendigkeit, Daten vom Mikroprozessor zur
elektronischen Einheit 10 zu schicken. Über die SPI sollen
bei der dargestellten Anordnung Diagnosedaten der
elektrischen Einheit 10, die in einem Diagnoseregister 13,
typischerweise ein Schieberegister, in der elektronischen
Einheit 10 abgelegt sind, ausgelesen werden.
Möchte man die Vorteile der SPI zum Auslesen des
Diagnoseregisters nutzen, müsste die elektronische Einheit
10 nur wegen der Schnittstelle überarbeitet werden. Neben
Entwicklungskosten entstehen Kosten durch Verwaltung einer
zweiten Typteilenummer und die Stückzahlteilung.
Als Puffereinheit 12 kann in diesem Fall ein Single-Gate
dienen. Der Pullupwiderstand 11 sollte - sofern überhaupt
benötigt - im Bereich von 10 kOhm liegen, abhängig von der
gewünschten Baudrate.
Die elektronische Einheit 10 weist einen Dateneingang 14,
einen Synchronisationseingang 15, einen Takteingang 16 und
einen Datenausgang 17 auf. Der Datenausgang 17 ist über
eine erste Datenleitung 18 mit dem Dateneingang 14
verbunden. Am Datenausgang 17 ist der Pullup-Widerstand 11
vorgesehen, welcher zwischen Datenausgang 17 und
Versorgungsspannung VCC geschaltet ist.
Weiterhin weist die elektronische Einheit 10 eine Reihe von
Eingängen, die hier mit IN1 bis IN6 bezeichnet sind, und
eine Reihe von Ausgängen, hier mit OUT1 bis OUT6
bezeichnet, auf. Die Eingänge dienen zur Kommunikation mit
dem Mikroprozessor. Sie stellen eine parallele
Schnittstelle dar. Die Ausgänge werden beispielsweise zur
Ansteuerung von Zündendstufen verwendet.
Die Puffereinheit 12 weist einen Signaleingang 19, einen
Signalausgang 20 und einen Aktivierungseingang 21 auf.
Der Signaleingang 19 der Puffereinheit 12 ist über eine
zweite Datenleitung 22 mit dem Datenausgang 17 der
elektronischen Einheit 10 verbunden. Der
Aktivierungseingang 21 ist über eine dritte Datenleitung 23
mit dem Synchronisationseingang 15 der elektronischen
Einheit 10 verbunden.
Der Signalausgang 20 dient als MISO. Das bedeutet, dass
über den Signalausgang 20 die Diagnosedaten der
elektronischen Einheit ausgelesen werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist in Fig. 2 anhand eines
Flussdiagramms dargestellt.
In einem ersten Verfahrensschritt 30 wird der
Synchronisationseingang 13 gesetzt. Dadurch wird die
elektronische Einheit 10 angesprochen und zugleich die
Puffereinheit 12 aktiviert.
In einem anschließenden Schritt 31 wird ein Taktsignal
angelegt. Dieses dient zur Synchronisation der Datenein-
und Datenausgabe.
Mit einem weiteren Schritt 32 werden die Datenbits über
MISO ausgegeben, wobei das erste Datenbit als letztes
ausgegeben wird.
In einem anschließenden Schritt 33 wird das Datenbit,
welches eine Diagnoseinformation repräsentiert vom
Mikroprozessor entsprechend ausgewertet.
Die Nutzung der SPI-Schnittstelle durch ICs mit
Standardschnittstelle erweist sich als vorteilhaft. So ist
es möglich, die Hardware-Unterstützung der SPI-
Schnittstelle zu nutzen. Außerdem können Pins am
Mikroprozessor eingespart werden. Von besonderem Vorteil
ist, dass ICs mit herkömmlicher Diagnoseschnittstelle
weiterverwendet werden können, wenn keine sonstigen,
funktionalen Gründe vorliegen, die eine Überarbeitung des
ICs notwendig machen.
Claims (8)
1. Vorrichtung, zur Umsetzung einer Diagnoseschnittstelle
auf Standard-SPI, welche aufweist:
eine elektronische Einheit (10), mit einem Dateneingang (14), einem Datenausgang (17), einem Synchronisationseingang (15), einem Takteingang (16) und einem Register (13), und
eine Puffereinheit (12), mit einem Signaleingang (19), einem Signalausgang (20) und einem Aktivierungseingang (21),
wobei der Dateneingang (14) und der Datenausgang (17) der elektronischen Einheit (10) über eine erste Datenleitung (18) miteinander verbunden sind und der Datenausgang (17) der elektronischen Einheit (10) mit dem Signaleingang (19) der Puffereinheit (12) über eine zweite Datenleitung (22) verbunden ist.
eine elektronische Einheit (10), mit einem Dateneingang (14), einem Datenausgang (17), einem Synchronisationseingang (15), einem Takteingang (16) und einem Register (13), und
eine Puffereinheit (12), mit einem Signaleingang (19), einem Signalausgang (20) und einem Aktivierungseingang (21),
wobei der Dateneingang (14) und der Datenausgang (17) der elektronischen Einheit (10) über eine erste Datenleitung (18) miteinander verbunden sind und der Datenausgang (17) der elektronischen Einheit (10) mit dem Signaleingang (19) der Puffereinheit (12) über eine zweite Datenleitung (22) verbunden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass der Synchronisationseingang (15) der elektronischen
Einheit (10) und der Aktivierungseingang (21) der
Puffereinheit (12) über eine dritte Datenleitung (23)
miteinander verbunden sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß am Datenausgang (17) der elektronischen
Einheit (10) ein Pullup-Widerstand (11) geschaltet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sie mit Vorrichtungen gleicher Art
kaskadierbar ist.
5. Verfahren zur Umsetzung einer Diagnoseschnittstelle auf
Standard-SPI mit einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 4 und einem Mikroprozessor, bei dem zunächst der
Mikroprozessor den Synchronisationseingang (15) der
elektronischen Einheit (10) und den Aktivierungseingang
(21) der Puffereinheit (12) setzt, ein Taktsignal an den
Takteingang (16) der elektronischen Einheit (10) anlegt und
anschließend über den Signalausgang (20) der Puffereinheit
(12) eine Anzahl von Datenbits, welche im Register (13) der
elektronischen Einheit (10) gespeichert waren, ausliest,
wobei ein erstes Datenbit über die erste Datenleitung (18)
vom Datenausgang (17) zum Dateneingang (14) gegeben wird
und dadurch am Schluss gesendet wird und der Mikroprozessor
die ausgelesenen Datenbits entsprechend auswertet.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Baudrate umgeschaltet wird.
7. Computerprogramm mit Programmcode-Mitteln, um sämtliche
Schritte des Anspruchs 5 durchzuführen, wenn das
Computerprogramm auf einem Computer oder einer
entsprechenden Recheneinheit, insbesondere einem
Mikroprozessor, ausgeführt wird.
8. Computerprogrammprodukt mit Programmcode-Mitteln, die
auf einem computerlesbaren Datenträger gespeichert sind, um
das Verfahren nach Anspruch 5 durchzuführen, wenn das
Computerprogramm auf einem Computer oder einer
entsprechenden Recheneinheit, insbesondere einem
Mikroprozessor ausgeführt wird.
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