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DE10125773A1 - Bauelementensatz für den Einbau von Solarmodulen in ein Dach - Google Patents

Bauelementensatz für den Einbau von Solarmodulen in ein Dach

Info

Publication number
DE10125773A1
DE10125773A1 DE10125773A DE10125773A DE10125773A1 DE 10125773 A1 DE10125773 A1 DE 10125773A1 DE 10125773 A DE10125773 A DE 10125773A DE 10125773 A DE10125773 A DE 10125773A DE 10125773 A1 DE10125773 A1 DE 10125773A1
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DE
Germany
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set according
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roof
edge
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Withdrawn
Application number
DE10125773A
Other languages
English (en)
Inventor
Kurt Schade
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ing Kurt Schade GmbH and Co
Original Assignee
Ing Kurt Schade GmbH and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ing Kurt Schade GmbH and Co filed Critical Ing Kurt Schade GmbH and Co
Priority to DE10125773A priority Critical patent/DE10125773A1/de
Publication of DE10125773A1 publication Critical patent/DE10125773A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Ein Bauelementensatz für den Einbau von Solarmodulen, insbesondere fotovoltaischen Modulen in ein Dach, umfaßt unter jeweils in First-Trauf-Richtung verlaufenden Rändern eines Solarmoduls verlegbare, auf die Dachlatten setzbare Auflageprofile; wenigstens ein Auskleidungsteil zur abdeckenden Auskleidung einer Öffnung in der Dachhaut; Verbindungsmittel zum Verbinden des jeweiligen Auskleidungsteiles mit zugeordneten Auflageprofilen; Modulhalter sowie die Modulhalter an den Verbindungsmiteln festsetzende Festsetzmittel und Abdeckorgane für von den Auskleidungsteilen nicht abdeckbare Bereiche der Öffnung im first- bzw. traufseitigen Übergang zu die Öffnung begrenzenden Dachdeckungselementen.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Bauelementensatz für den Einbau von Solarmodulen, insbesondere fotovoltaischen Modulen und/oder Thermomodulen, vorzugsweise mit wasserführenden Rohrharfen, in ein Dach, insbesondere Schrägdach, bei dem die Dachhaut, die sich zwischen oberem First und unterer Traufe des Daches erstreckt, aus Dachpfannen, Dachsteinen oder dergleichen Dachdeckungselementen besteht, die an Dachlatten gehalten sind.
Solarmodule sind üblicherweise rechteckige Plattenteile die, am Dach montiert, zu Solarflächen vorbestimmter Größenordnung zusammensetzbar sind. Üblicherweise wird eine vorbestimmte Anzahl von Dachdeckungselementen abgenommen, so daß in der Dachhaut eine Öffnung gebildet ist. In die Öffnung werden Solarmodule eingebaut, derart, daß die durch Aneinandersetzen der Solarmodule gebildete Solarfläche der Größe der Öffnung im Dach etwa entspricht. Im Bereich der Öffnung im Dach haben die Solarmodule somit auch die Aufgabe der dort herausgenommenen Dachdeckungselemente zu übernehmen, nämlich die eigentliche Dachkonstruktion vor Witterungseinflüssen zu schützen. Es gilt deshalb die Randbereiche der Solarmodule, insbesondere diejenigen Randbereiche, die den Rändern der in der Lachhaut gebildeten Öffnung benachbart sind, so abzudichten, daß auf keinen Fall Feuchtigkeit, insbesondere aus Niederschlägen, in die Dachkonstruktion eindringen kann.
Solarmodule haben festgelegte Abmessungen. Dachdeckungselemente haben dagegen unterschiedliche Abmessungen, insbesondere verschiedene Deckbreiten und Decklängen. Ist eine Öffnung in einem Dach hergestellt, in welche Solarmodule eingebaut werden sollen, ist deshalb ein Abstand zwischen dem Rand der Öffnung und dem jeweils benachbarten Rand der aus Solarmodulen zu bildenden Solarfläche sehr unterschiedlich. Die Solarmodule sind zwar stets gleich und würden es somit ermöglichen, für ihren Einbau serienmäßig vorgefertigte Bauelemente zu verwenden. Diesem Vorteil steht jedoch entgegen, daß kein Dach dem anderen gleicht, vor allen Dingen deshalb nicht, weil die verschiedensten Dachdeckungselemente zur Anwendung kommen, die, insbesondere in ihrer Deckbreite und Decklänge, variieren. Dies hat den Nachteil, daß für den Einbau von Solarmodulen in der Regel als Sonderanfertigung, passend für den jeweiligen Einsatzort, bereitzustellende Bauelemente erforderlich wären.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Bauelementensatz für den Einbau von Solarmodulen zu schaffen, der universell verwendbar ist für alle Dachdeckungselemente und dessen Einzelteile serienmäßig vorfertigbar und leicht und problemlos eine Anpassung an verschiedene Deckbreiten und Decklängen der Dachdeckungselemente erlauben.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Bauelementensatz mit den Merkmalen des Anspruchs 1 geschaffen worden. Weitere vorteilhafte Merkmale des Bauelementensatzes ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Bei dem Einbau von Solarmodulen mit dem erfindungsgemäßen Bauelementensatz lassen sich mit Vorteil die Auflageprofile im jeweils passenden Abstand zueinander quer über die Dachlatten legen. Die Auflageprofile können vorgefertigte Profile sein. Die quer über die Dachlatten verlaufenden Auflageprofile lassen sich mit den Dachlatten so verbinden, daß die aus Solarmodulen zu bildende Solarfläche stets in die Öffnung einer Dachhaut paßt.
Als Auflageprofile können Holzlatten, z. B. mit den Abmessungen 55 × 33 verwendet werden. Es ist jedoch auch möglich, als Auflageprofile Kunststoffprofile oder Aluminiumprofile einzusetzen.
Die Ebene der Oberkante der Dachlatten entspricht einem Boden der Öffnung im Dach, so daß die Auflageprofile in die gebildete Öffnung im Dach vorstehen, sobald diese auf die Dachlatten gesetzt und damit verbunden sind. Auf den Auflageprofilen können die noch erforderlichen Aufbauten zur Abdichtung der Öffnung und zum Tragen der Solarmodule befestigt werden, woraus bereits erkennbar ist, daß aufgrund der vielfachen Variationsmöglichkeiten hinsichtlich einer Querversetzung und Verschiebung der Auflageprofile auf den Dachlatten, bevor die gegenseitige Verbindung erfolgt, beliebige Anpassungsmöglichkeiten gegeben sind.
Auskleidungsteile zur abdeckenden Auskleidung der nach Abnehmen bzw. durch Weglassen der Dachdeckungselemente in der Dachhaut gebildeten Öffnung sind ebenfalls mit Vorteil vorgefertigt, und zwar insbesondere hinsichtlich ihrer Form und ihren Abmessungen. Die Auskleidungsteile umfassen ein Wannenteil, das sich zwischen jeweils zwei zueinander benachbarten Auflageprofilen erstreckt und praktisch ein Unterdeckelement für ein Solarmodul darstellt.
Durch den muldenartigen Aufbau mit den Auskleidungsteilen unterhalb der Solarmodule, bildet der Freiraum unter den Solarmodulen einen vorteilhaften Belüftungsquerschnitt, welcher der Erhaltung eines hohen Wirkungsgrades der jeweiligen Solarmodule dient.
Jedes Auskleidungsteil ist mit besonderem Vorteil ein vorgefertigtes Blechteil, insbesondere aus Chrom/Nickel-Stahl. Selbstverständlich kommen auch andere Bleche in Frage, um daraus Auskleidungsteile zu fertigen, beispielsweise Kupferbleche und farbbeschichtes Aluminium. Die Blechdicke beträgt vorzugsweise 0,6-0,8 mm.
Die Auskleidungsteile umfassen wenigstens ein Wannenteil sowie mindestens ein linkes und ein rechtes Seitenanschlußteil sowie gegebenenfalls noch nachstehend näher beschriebene Kappenteile, die den freiliegenden firstseitigen Endabschnitt eines jeweils zugeordneten Auflageprofils überdecken und über den firstseitigen Rand der Öffnung hinaus bis unter die an der Bildung des Randes der Öffnung beteiligten Dachdeckungselemente verlängern.
Jedes Wannenteil und jedes Seitenanschlußteil hat etwa Z-förmig hochgebogene Blechränder, deren den oberen freien Rand bildender Z-Schenkel auf die Oberseite des Auflageprofils übergreifend auflegbar ist.
Der wasserdichte Anschluß der Auskleidungsteile an die firstseitigen Ränder der Öffnung in der Dachhaut ist dadurch gewährleistet, daß sich die die firstseitigen Solarmodule unterdeckenden Auskleidungsteile, nämlich Wannenteile und Seitenanschlußteile, bis unter die an der Bildung des firstseitigen Randes der Öffnung beteiligte Reihe von Dachdeckungselementen erstrecken. In diesen Bereichen überdecken und dichten die Kappenteile offen bleibende Fugen zwischen den Längsrändern der Wannenteile und der Seitenanschlußteile.
Ein Wannenteil mit den Seitenanschlußteilen kann auch als einstückiges Blechformteil vorliegen, welches im Übergangsbereich zwischen Wannenteil-Abschnitt und Seitenanschlußteil-Abschnitten jeweils eine eingeformte Hochsicke aufweist, in der bei in die Öffnung abdeckend eingelegtem, einstückigen Auskleidungsteil jeweils ein zugeordnetes Auflageprofil aufgenommen ist.
Bevorzugt wird bei den Bauelementensatz jedoch eine Unterteilung der Auskleidungsteile in ein mittiges Wannenteil als Unterdeckelement der Solarmodule und ein jeweils rechtes bzw. linkes Anschlußteil. Dadurch werden die Variationsmöglichkeiten zum Ausgleich möglicher Maßtoleranzen bei der Montage von Solarmodulen in die Öffnung des Daches verbessert, da die Auflageprofile auf den Dachlatten so montiert werden können, daß das zwischen zwei Auflageprofilen eingesetzte Wannenprofil optimal sitzt. Danach können die Seitenanschlußteile wiederum an die auf die Dachlatten gehefteten Auflageprofile so gesetzt werden, daß sie möglichst optimal im Randbereich liegen, den es abzudecken gilt. Dazu weist jedes Seitenanschlußteil ebenfalls einen Z-förmigen, hochgebogenen Längsrand auf, dessen freier Randabschnitt auf das jeweils zugeordnete Auflageprofil auflegbar ist.
Um den Wasserablauf optimal zu gestalten, weist jedes Seitenanschlußteil wenigstens einen Leitsteg, Rippe, Wulst oder dergleichen Erhebung in seiner der Abdeckung dienenden Längsfläche auf, die mittels einer von unten in das Blechteil eingedrückten Längssicke gebildet ist.
Auch kann jedes Wannenteil zumindest im Bereich seines traufseitigen Randes eine von unten eingedrückte Quersicke aufweisen, welche der Verbesserung der Stabilität dient.
Der freie Rand der Längsfläche jedes Seitenanschlußteils, der von die Öffnung begrenzenden Dachdeckungselementen überlappbar ist, weist eine gegen die Unterseite der jeweiligen Dachdeckungselemente gerichtete Abbiegung auf. In einem dieser Abbiegung unmittelbar benachbarten Bereich ist wenigstens ein mit der Unterseite der jeweiligen Dachdeckungselemente in dichtende Anlagen bringbares Dichtelement vorgesehen. Jedes Dichtelement kann z. B. eine Dichtlippe aus flexiblem, vorzugsweise weichelastischem Werkstoff sein. Die Dichtlippen weisen vorzugsweise an ihrer mit den Längsflächen in Kontakt bringbaren Seite eine selbstklebende Beschichtung auf. Der Werkstoff für die Dichtlippen ist insbesondere ein geschlossenzelliger Schaumstoff.
Selbstverständlich können Dichtprofile auch an die Seitenanschlußteile, z. B. im Zuge ihrer Vorfertigung, angespritzt werden, so daß die derart vorbereiteten Seitenanschlußteile sofort einbaufertig bereit stehen.
Dichtelemente sind ohne weiteres auch im firstseitigen Randbereich der Auskleidungsteile anordbar, um dort die sichere Abdichtung der aufliegenden Dachdeckungselemente zu gewährleisten.
Die Auskleidungsteile lassen sich mit den Auflageprofilen durch die Verbindungsmittel ausreichend fest, sicher und rasch verbinden. Jedes Verbindungsmittel umfaßt eine Klemmschiene sowie Befestigungsorgane zur Befestigung der Klemmschiene am zugeordneten Auflageprofil unter Einklemmung bestimmter Bereiche der Auskleidungsteile, nämlich denjenigen Bereichen, mit denen sie auf der oberen Fläche des Auflageprofils aufliegen, zwischen Klemmprofil und Auflageprofil. Diese bestimmten Bereich sind bei Verwendung des erfindungsgemäßen Bauelementensatzes die freien Randabschnitte der Z-profilförmig hochgebogenen Seitenbereiche sowohl des Wannenteils als auch der Seitenanschlußteile.
Jedes Befestigungsorgan ist mit Vorteil eine die Klemmschiene gegen das Auflageprofil ziehende Schraube.
Die Klemmschiene erstreckt sich etwa über die gesamte Länge des Auflageprofils, und wird mit mehreren Schrauben an dem Auflageprofil gehalten, unter Einklemmung der darunterliegenden Randabschnitte der Auskleidungsteile.
Die Klemmschiene kann auch ein Metallprofil sein, beispielsweise ein im Strangpressverfahren herstellbares Aluminiumprofil, welches lediglich noch bei Bedarf abzulängen ist.
Vorzugsweise weist die Klemmschiene an ihren über die Breite des jeweils abzudeckenden Auflageprofils überstehenden Rändern nach unten, also in die mit den Auskleidungsteilen abgedeckte Öffnung hinein vorstehende Tropfkanten auf, die der Verbesserung der Ableitung auftretender Feuchtigkeit förderlich sind.
Um auch die Bereiche wasserdicht zu machen, in denen die die Klemmschiene gegen das Auflageprofil ziehenden Befestigungsorgane, die Schrauben, die Klemmschiene durchdringen, werden die als Klemmschiene vorliegenden Verbindungsmittel wiederum mit den Festsetzmitteln abgedeckt, welche gleichzeitig auch entsprechende Modulhalter an den Verbindungsmitteln, den Klemmschienen, halten und festsetzen.
Jeder Modulhalter ist auf besonders vorteilhafte Weise bei dem erfindungsgemäßen Bauelementensatz als eine Klemme ausgebildet, die eine Festbacke und eine Losbacke aufweist. Insbesondere ist die Klemme eine die Losbacke gegen die Festbacke ziehende Schraubklemme, wobei die den Rand bzw. die Kante des Solarmoduls zwischen sich aufnehmenden Abschnitte von Festbacke und Losbacke mit elastischen Puffern, wie Gummiprofil-Abschnitten, z. B. Abschnitten von üblichen Dichtlippen, oder dergleichen, gepolstert sind.
Die Festbacke liegt bei dem erfindungsgemäßen Bauelementensatz in Form einer Profilschiene vor, deren Länge ebenfalls etwa gleich der Länge der am Auflageprofil angeordneten Klemmschiene ist, die somit wasserdicht überdeckt ist. Die Losbacke besteht dabei aus mehreren Plattenteilen, die, in einer Reihe über die Länge bzw. Breite eines Solarmoduls hintereinander verteilt, mit Schrauben gegen die Profilschiene ziehbar sind, wobei sie den Rand eines zu haltenden Solarmoduls zwischen sich und der Profilschiene einklemmen.
Bei dem erfindungsgemäßen Bauelementensatz werden somit die Auskleidungsteile zur abdeckenden Auskleidung einer in der Dachhaut gebildeten Öffnung mit den als Klemmschiene vorliegenden Verbindungsmitteln an den jeweiligen Auflageprofilen gehalten und die Modulhalter wiederum an diesen Verbindungsmitteln mit Festsetzmitteln festgesetzt, und zwar insbesondere mit der ein Teil des Festsetzmittel bildenden Festbacke, die ebenfalls in Form einer Profilschiene vorliegt. Profilschiene und Klemmschiene sind etwa gleich lang.
Jedes Verbindungsmittel, in diesem Fall jede Klemmschiene, hat wenigstens eine Längsnut. Jedes Festsetzmittel, bei dem Bauelementensatz gemäß der Erfindung die Profilschiene, hat wenigstens einen formschlüssig in diese Längsnut eingreifenden und darin längsverschiebbaren Vorsprung. Zum Arretieren der Profilschiene in einer vorbestimmten Längsschiebeposition an der Klemmschiene, also zum Arretieren der Positionen und des gegenseitigen Sitzes zwischen Verbindungsmittel und Festsetzmittel, und damit auch zur Positionierung und Arretierung der Modulhalter an den Verbindungsmitteln für die Auskleidungsteile, dienen die Arretierungsmittel.
Bei dem erfindungsgemäßen Bauelementensatz ist als Profilschiene, die als Festsetzmittel dient, ein C-Profil vorgesehen, wobei die freien Enden der C-Profilschenkel in an den Seitenflächen eines Kopfes des als Klemmschiene vorliegenden Verbindungsmittels befindliche Längsnuten formschlüssig einschiebbar sind.
Das Festsetzmittel überdeckt somit das Verbindungsmittel, insbesondere seine Bereiche, in denen Schrauben zur Befestigung der Verbindungsmittel an den Auflageprofilen erforderlich sind.
In regelmäßigen Abständen sind quer durch die C-Profilschenkel verlaufende Schraubanker vorgesehen. Diese sind ebenfalls Bestandteile der Arretierungsmittel, des Festsetzmittels und dafür vorgesehen, die Profilschiene der Modulhalter, an der Klemmschiene der Verbindungsmittel festsetzen zu können.
Dem wasserdichten Anschluß an die die Öffnung traufseitig begrenzende Reihe von Dachdeckungselementen dienen Abdeckschürzen aus plastischem Werkstoff, beispielsweise an sich bekannte Abdeckschürzen aus Blei. Auch andere Werkstoffe kommen für Abdeckschürzen in Frage, die einem Handwerker, insbesondere einem Dachdecker, geläufig sind.
Der Bauelementensatz kann auch an sich bekannte Fanghaken umfassen, die jeweils, an der Profilschiene, in Längsrichtung einrichtbar befestigt werden und traufseitige Ränder bzw. Kanten von Solarmodulen umgreifen, damit diese auf keinen Fall, z. B. bei nachlassenden Klemmkräften, insbesondere bei einem steilen Dach, aus den Modulhaltern rutschen können.
Der Bauelementensatz kann auch die firstseitig offene Seite des freien Raumes zwischen Solarmodul und zugeordnetem Auskleidungsteil abdeckende Laubabweiser aufweisen, die z. B. in Form eines Siebblechs vorliegen können, das den Wasserdurchtritt ermöglicht und auch eine Belüftung des Raumes unter den Solarmodulen erlaubt und dabei verhindert, daß größere Fremdkörper, insbesondere Blätter, in diesen Raum eindringen können.
Die Laubabweiser können passend zugeschnittene vorgefertigte Bleche sein, die mit Steckklammern am Solarmodul befestigbar sind.
Solarmodule umfassen fotovoltaische Module, die hauptsächlich aus Glasplatten bestehen, welche auch die elektrischen Anschlüsse zur Ableitung der fotovoltaisch gewonnenen Energien tragen. Daneben gibt es auch Solarmodule, die als Fluide, z. B. Wasser, erwärmende Thermomodule ausgebildet sind. Diese weisen eine Flüssigkeit führende Rohrharfen auf. Die Rohrharfen könnten in Rahmen eingebaut werden, wobei die Rahmen Halteelemente, z. B. Aufnahmeprofile haben, welche, ebenso wie die fotovoltaischen Module, mit Modulhaltern des erfindungsgemäßen Bauelementensatzes befestigbar sind.
Der erfindungsgemäße Bauelementensatz ist deshalb problemlos sowohl für fotovoltaische Module als auch für Thermomodule geeignet. Besonderer, jeweiliger Anpassungen der einzelnen Bauelemente bedarf es nicht.
Das Verfahren des Einbaus gestaltet sich problemlos und einfach. Zunächst werden unter jeweils in First-Trauf-Richtung verlaufenden Rändern eines Solarmoduls Auflageprofile verlegt, d. h. aufgrund der vorbekannten Größe der Solarmodule, können die Auflageprofile quer auf die Dachlatten gesetzt und damit verbunden werden, wobei in Abhängigkeit von den Abmessungen der einzusetzenden Solarmodule ein vorbestimmter Abstand zwischen den Auflageprofilen einzuhalten ist, derart, daß die Auflageprofile etwa unter den in First-Trauf-Richtung verlaufenden Rändern eines Solarmoduls zu liegen kommen.
Durch die hochstehenden Auflageprofile sind muldenartige Vertiefungen zwischen den Auflageprofilen gegeben, die mit vorgefertigten, wannenartigen Auskleidungen ausgekleidet werden, um die notwendige Dichtheit der Öffnung im Dach zu gewährleisten und um insbesondere unter die Solarmodule geratenes Niederschlagswasser zur Traufe des Daches hin abzuleiten. Die Auskleidungsteile, nämlich ein Wannenteil und seitliche Seitenanschlußteile werden mit Verbindungsmitteln an den Auflageprofilen gehalten. An den Verbindungsmitteln werden die Modulhalter mit entsprechenden Festsetzmitteln festgesetzt und anschließend die Solarmodule mit ihren Rändern in die Modulhalter eingesetzt. Gleichzeitig werden im traufseitigen Bereich an sich bekannte, den jeweiligen traufseitigen Rand des Solarmoduls umfassende Fanghaken angeordnet, so daß die in den Modulhaltern aufgenommenen Solarmodule, praktisch auf den Auflageprofilen liegend, in das Dach eingebaut sind und dabei von den Auskleidungsteilen unterdeckt sind.
Schließlich wird eine dem wasserdichten Anschluß an die die Öffnung traufseitig begrenzende Reihe von Dachdeckungselementen dienende Abdeckschürze, z. B. aus Blei oder dergleichen flexiblem bzw. weichelastischem Werkstoff angebracht.
Der wasserdichte Anschluß der Unterdeckung der Solarmodule ist firstseitig dadurch gegeben, daß sich die Abdeckteile, insbesondere die Wannenteile und die Seitenanschlußteile sowie die Kappenteile bis unter die an der Bildung des firstseitigen Randes der Öffnung beteiligte Reihe von Dachdeckungselementen der Dachhaut erstrecken.
Ein Ausführungsbeispiel, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teilbereich einer Dachhaut mit Öffnung und einem Teil darin einge­ bauter Solarmodule in der Draufsicht,
Fig. 2 eine Teilansicht der Öffnung mit ein­ gebauten Solarmodulen im Schnitt ent­ lang der Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 2a eine Teilansicht der Öffnung, etwa dem rechten Seitenrand der Öffnung in Fig. 2 entsprechend, jedoch mit in die Öff­ nung eingebautem Thermomodul,
Fig. 2b eine Teilansicht einer Seite der Öff­ nung, etwa gemäß Fig. 2a, jedoch mit einer gegenüber Fig. 2a anderen Aus­ führung für den Einbau eines Thermo­ moduls,
Fig. 3 eine Ansicht des Dachbereiches mit Öffnung und darin eingebauten Solar­ modulen im Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Teil eines Schnittes entlang der Linie IV-IV in Fig. 1 in einer Perspektivansicht,
Fig. 5 eine Ansicht eines Kappenteils,
Fig. 6 eine Ansicht eines Laubabweisers und
Fig. 7 eine Ansicht eines Fanghakens.
In Fig. 1 ist ein Teilbereich eines mit Dachdeckungselementen 1 gedeckten Daches in einer Draufsicht dargestellt.
Durch Abnehmen bzw. durch Nichtverlegen einer vorbestimmten Anzahl Dachdeckungselemente 1 ist in der Dachhaut des Daches eine Öffnung vorhanden, deren linker Seitenrand 2 von der linken Reihe der Dachdeckungselemente 1' gebildet ist. An der Bildung des firstseitigen Randes 3 der Öffnung sind die Dachdeckungselemente 1'' beteiligt. Den traufseitigen Rand 4 der Öffnung bilden die Dachdeckungselemente 1'''.
Aufgrund der zeichnerischen Teildarstellung mit Schnittaufbrüchen ist der rechte Rand der Öffnung hier nicht weiter sichtbar. Die Ausbildung des rechten Randes der Öffnung ist jedoch spiegelsymmetrisch zu der Ausbildung des hier sichtbaren linken Randes und somit identisch.
Durch die Schnittaufbrüche sind hier Elemente der Dachunterkonstruktion sichtbar, die in an sich bekannter Art und Weise ausgebildet ist, indem auf in First-Trauf-Richtung verlaufende Dachsparren 5 Dachlatten 6 gelegt sind, an denen die Dachdeckungselemente 1 (1', 1", 1''') abgehängt und damit festgelegt sind. Mit 7 sind Solarmodule bezeichnet, die hier in Form von an sich bekannten, mit Siliciumzellen versehenen Glasplatten vorliegen. Die Glasplatten und somit die Solarmodule, haben das hier gezeichnete Rechteckformat. Firstseitig befinden sich in der Öffnung mehrere Solarmodule 7 nebeneinander und bilden eine erste Reihe. Eine zur Traufseite hin darunter befindliche zweite Reihe besteht aus den Solarmodulen 7'.
Selbstverständlich lassen sich auch noch mehr Reihen Solarmodule 7 in der Öffnung anbringen.
In einem der Breite eines Solarmoduls 7 bzw. 7' entsprechenden Abstand sind über die Dachlatten 6 Auflageprofile 8, 8', 8" gelegt, die parallel zueinander in First-Trauf-Richtung verlaufen. Dabei ist der Abstand zwischen den Auflageprofilen 8, 8', 8" so gewählt, daß jedes Auflageprofil unter dem jeweiligen Längsrand eines aufgelegten Solarmoduls 7, 7' verläuft. Jedes Auflageprofil 8 ist etwas kürzer als ein Solarmodul bzw. eine aus mehreren Solarmodulen gebildete Modulreihe.
Als Auflageprofile 8 sind hier Rechteck-Holzlatten verwendet, die über Schrauben 9 im Kreuzungspunkt an den jeweiligen Dachlatten 6 befestigt sind.
Bevor die Solarmodule aufgelegt werden, wird der freie Bereich zwischen zwei zueinander benachbarten Auflageprofilen 8, 8', 8" mit Auskleidungsteilen 10 abgedeckt. Die Auskleidungsteile 10 umfassen zwischen jeweils zwei zueinander benachbarten Auflageprofilen 8, 8' bzw. 8" einlegbare Wannenteile 11 bzw. 11' aus Blech. Die Wannenteile 11 und 11' erstrecken sich, wie es hier sichtbar ist, bis unter den firstseitigen Rand 3 der Öffnung, der durch die entsprechende erste Reihe der Dachdeckungselemente 1" gebildet ist.
Es können die Wannenteile 11 bzw. 11' zur Traufseite verlängernde Wannenteil-Ergänzungen 12 und 12 vorgesehen sein, die etwas kürzer als die Wannenteile 11, 11' sind. Wannenteile 11, 11' und Wannenteil-Ergänzungen 12, 12' können derart verlegt werden, daß sie einander überlappen, beispielsweise im Bereich der waagerechten Fuge zwischen den Solarmodulen 7 und 7'.
Die Auskleidungsteile 10 umfassen desweiteren noch vorgefertigte linke und rechte Seitenanschlußteile, von denen hier lediglich die dem linken Rand 2 der Öffnung zugeordnete linke Seitenanschlußteile 13 und 13' sichtbar sind, die einander ebenfalls überlappen, wobei sich die firstseitigen Bereiche der Seitenanschlußteile bis unter den firstseitigen Rand 3 der Dachdeckungselemente 1' erstrecken.
Ferner umfassen die Auskleidungsteile 10 auch noch als Blechformteile vorliegende Kappenteile 14, 14' und 14", die, den firstseitigen Endabschnitt 15, 15', 15" eines jeweils zugehörigen Auflageprofils 8, 8', 8" verlängernd, über den firstseitigen Rand 3 der Öffnung hinaus bis unter die an der Bildung des Randes 3 der Öffnung beteiligten Dachdeckungselemente 1" vorstehen. Jedes Kappenteil 14, 14' und 14" deckt eine Fuge zwischen Längsrändern benachbarter Auskleidungsteile 10 wasserdicht ab. So dichtet z. B. hier das Kappenteil 14" eine Fuge zwischen dem Seitenanschlußteil 13 und dem firstseitigen Wannenteil 11', während das Kappenteil 14' eine Fuge zwischen den nebeneinander liegenden Wannenteilen 11 und 11' abdeckt.
Schließlich gehört zu dem Bauelementensatz auch noch wenigstens ein Abdeckorgan 16 zum wasserdichten Anschluß an die die Öffnung traufseitig begrenzende, den Rand 4 bildende Reihe von Dachdeckungselementen 1'''. Als Abdeckorgan 16 ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine Abdeckschürze 17 aus gewelltem Bleiblech oder dergleichen plastischem Werkstoff vorgesehen.
Die Auskleidungsteile 10, nämlich die Wannenteile 11, 11' 12, 12' und die Seitenanschlußteile 13, 13' werden über nachstehend beschriebene Verbindungsmittel 24, 24 mit den Auflageprofilen 8, 8' bzw. 8" verbunden. An den Verbindungsmitteln 24, 24' werden wiederum Modulhalter 27, 27 mit Festsetzmitteln 31, 31' festgesetzt.
Jeder Modulhalter 27, 27' ist, wie es nachstehend noch näher erläutert wird, als Klemme ausgebildet, welche den Rand bzw. Ränder von Solarmodulen 7 bzw. 7' klemmend aufnimmt und hält. Von jeder Klemme ist hier in Fig. 1 lediglich eine obere Losbacke 18 bzw. 18' sichtbar, wobei die dem linken Rand 2 der Öffnung zugeordneten, hier noch sichtbaren Losbacken 18' als sogenannte Pratzen ausgebildet sind.
In Fig. 2 ist eine Teilansicht der Öffnung im Dach im Bereich ihres linken Randes 2 im Schnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1 dargestellt. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen wie in Fig. 1 bezeichnet.
Die Auskleidungsteile 10 umfassen, wie bereits beschrieben, die hier sichtbaren Wannenteile 11' und das linke Seitenanschlußteil 13. Jedes Wannenteil 11' und jedes Seitenanschlußteil 13 ist ein vorgefertigtes, im wesentlichen plattenartiges Formteil aus vorzugsweise Blech, das Z-förmig hochgebogene Längsränder 19, 19', 19" aufweist. Jeweils derjenige Z-Schenkel 20, 20 bzw. 20", der in der oberen freien Längskante endet, ist auf die freie Oberseite des zugeordneten Auflageprofils aufgelegt.
Jedes Seitenanschlußteil 13 weist unterschiedlich hohe, in Form von in seine freie Längsfläche von unten eingedrückte Längssicken vorliegenden Wulsten 21 und 21' auf, welche den Wasserablauf und die Stabilität verbessern. Der freie Rand 22 der Längsfläche des Seitenanschlußteils endet in einer hier nicht weiter dargestellten gegen die Unterseite der Dachdeckungselemente 1' gerichteten Abbiegung. In einem der Abbiegung unmittelbar benachbarten Bereich weist jedes Seitenanschlußteil 13, 13' wenigstens ein mit der Unterseite der jeweiligen Dachdeckungselemente 1 in dichtende Anlage stehendes Dichtelement 23 auf. Jedes Dichtelement 23 ist z. B. eine Dichtlippe aus flexiblem, vorzugsweise weichelastischen Werkstoff, die sich zusammendrücken und an die Unterseite des Dachdeckungselementes 1' anschmiegen läßt, sobald das zunächst abgenommene Dachdeckungselement 1' wieder eingesetzt ist.
Sowohl die Seitenanschlußteile 13, 13' als auch sämtliche Wannenteile 11, 11' sind über Verbindungsmittel 24, 24' mit den jeweils zugehörigen, bzw. zugeordneten Auflageprofilen 8, 8' verbunden. Jedes Verbindungsmittel 24, 24 umfaßt eine Klemmschiene 25, 25', die mittels Befestigungsorganen 26, 26', z. B. hier lediglich durch eine stichpunktierte Linie mit Kopfkreuz symbolisierte bzw. angedeutete Schrauben, gegen das jeweilige Auflageprofil 8, 8' gezogen werden kann. Dabei werden bestimmte Bereich der Auskleidungsteile, hier die Z-Schenkel 20, 20' bzw. 20" zwischen Auflageprofil 8, 8' und der Unterseite der Klemmschiene 25 bzw. 25' eingeklemmt. Jede Klemmschiene 25, 25' ist vorzugsweise ein farbbeschichtetes Strangpressprofil aus Aluminium.
Mit 27 und 27' sind Modulhalter bezeichnet. Jeder Modulhalter ist als eine Festbacke 28 bzw. 28' und eine Losbacke 18 bzw. 18' umfassende Klemme ausgebildet. Die den Rand bzw. die Kante des jeweiligen Solarmoduls 7 zwischen sich aufnehmenden Abschnitte von Festbacke 28, 28' und Losbacke 18, 18' sind mit elastischen Puffern 29, 29' gepolstert. Jeder Puffer 29, 29' kann z. B. ein auf Länge geschnittener Abschnitt eines Gummiprofils sein.
Die Festbacken 28, 28' liegen in Form einer vorzugsweise aus Aluminium extrudierten Profilschiene 30 vor, deren Länge etwa gleich der Länge der an den Auflageprofilen 8, 8' befestigten Klemmschienen 25, 25' ist, die als Verbindungsmittel 24, 24' zwischen Auskleidungsteilen 10, insbesondere den Wannenteilen 11, 11' und den Seitenanschlußteilen 13, 13' und den Auflageprofilen 8, 8' dienen. Da die Profilschiene 30, 30' nicht nur in der Länge, sondern auch in der Breite so bemessen ist, daß sie die freie Oberseite der Klemmschiene 25 überdeckt, sind die von den Befestigungsorganen 26, 26', den Schrauben, durchsetzten Bohrungen 45 in jeder Klemmschiene 25, 25' gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt.
Das Profil jeder Profilschiene 30, 30' ist derart gestaltet, daß die Profilschienen nicht nur die Funktion einer Festbacke 28, 28' der Klemme eines Modulhalters 27, 27' erfüllt, sondern zugleich auch ein Festsetzmittel 31, 31' bildet, mit dem letztlich die Modulhalter 27, 27' an den Verbindungsmitteln 24, 24' festsetzbar sind. Diese Integration von Modulhaltern 27, 27' und Festsetzmitteln 31, 31' in einem Bauteil ist dadurch gegeben, daß jede Festbacke 28, 28' des Modulhalters 27, 27' Bestandteil der das Festsetzmittel 31, 31' bildenden Profilschiene 30, 30' ist und daß des weiteren die als Verbindungsmittel 24, 24' dienenden Klemmschienen 25, 25' Längsnuten 32 bzw. 32' aufweisen. Die Festsetzmittel 31, 31' weisen sodann formschlüssig in die Längsnut 32 bzw. 32 eingreifende Vorsprünge 33, 33' auf, wobei Mittel zur Arretierung der Festsetzmittel 31, 31' in einer vorbestimmten Längsschiebeposition an dem jeweiligen Verbindungsmittel 24, 24' vorgesehen sind.
Bei der hier beschriebenen Ausführung ist die vorstehend angegebene Möglichkeit der Längsverschiebung und Festsetzung letztendlich des Modulhalters 27, 27' an dem Verbindungsmittel 24, 24' der Klemmschiene 25, 25' dadurch gegeben, daß das Festsetzmittel-Teil des Modulhalters 27, 27', die Profilschiene 30, 30', ein C-Profil aufweist, bei dem die freien Ende der C-Profilschenkel als Vorsprünge 33, 33' in zu den Seitenflächen der Klemmschiene 25, 25' hin offene Längsnuten 32, 32' formschlüssig einschiebbar sind. Bei der hier gezeigten Ausführung befinden sich die Längsnuten 32, 32' in Seitenflächen eines Kopfes der Klemmschiene 25, 25'.
In regelmäßigen Abständen über die Länge des als Profilschiene 30, 30' vorliegenden Festsetzmittels 31, 31' verteilt, sind quer durch die C-Profilschenkel verlaufende und die Schenkel zusammenziehende Schraubanker vorgesehen, die hier wiederum durch strichpunktierte Linien mit Kopfkreuzen lediglich angedeutet sind. Durch Anziehen der Schraubanker werden die Vorsprünge 33, 33' in den Längsnuten 32, 32' verklemmt und damit letztlich der jeweilige Modulhalter 27, 27' an dem entsprechenden Verbindungsmittel 24, 24' der Klemmschiene 25, 25', festgesetzt.
Zur Ausgestaltung der Modulhalter 27, 27' ist hier noch anzumerken, daß die Losbacke 18 ein Plattenstück ist, das mittels einer hier angedeuteten Verschraubung gegen die Festbacke 28, die Bestandteil der Profilschiene 30, 30' ist, spannbar ist. Ein von einer entsprechenden Schraube durchdrungener Scheibenklotz 34 bzw. 34' dient dabei als Distanzstück und Klemmdruck-Begrenzer und bewirkt darüber hinaus die Seitenabstützung jedes Solarmoduls.
Zur Vereinfachung der Montage weist die Festbacke 28, 28 und somit die Profilschiene 30, 30', eine hinterschnittene Längsnut auf, in welche Schrauben der die Losbacke 18, 18' spannenden Verschraubung mit ihren Köpfen aufnehmbar sind. Die Position der Losbacken ist damit problemlos variierbar.
Die hier in Fig. 2 dargestellte Losbacke 18' des linken Modulhalters 27' ist als sogenannte "Pratze" ausgebildet. Es ist dies ein bügelartiges Plattenteil, welches sich an einer dem Klemmbereich gegenüberliegenden Seite mit einem Fuß 35 an der Festbacke 28' abstützt.
In Fig. 2a ist ein Teil der Öffnung im Dach im Bereich ihres linken Randes in einer Schnittansicht dargestellt, wobei der Schnitt etwa dem Schnitt entlang der Linie II-II in Fig. 1 entspricht. Abweichend von Fig. 1 ist in Fig. 2a jedoch kein fotovoltaisches Solarmodul 7 in die Öffnung eingebaut, sondern ein Thermomodul 51. Das hier eingebaute Thermomodul 51 besteht aus einem einseitig offenen, kastenartigen Rahmen 52, der, wie es in Fig. 2a dargestellt ist, mit eingebauten Rohrharfen bzw. Rohrschlangen 53 ausgerüstet ist, mit Dämmlagen 54 isoliert ist und eine obere transparente Abdeckung 55, z. B. aus Glas, aufweist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel weist der Rahmen 52 einen flanschartigen Kragen 56 auf, der, ebenso wie das Solarmodul 7 in Fig. 2, in als Klemme ausgebildeten Modulhaltern 27 geklemmt gehalten ist. Diesbezüglich wird auf vorstehend zu Fig. 2 beschriebene, konstruktive Ausgestgaltungen der Modulhalter 27 verwiesen.
Eine andere Variante des Einbaus eines Thermomoduls 51 ist in Fig. 2b dargestellt. Bei dieser Variante ist der flanschartige Kragen des in Fig. 2a dargestellten Thermomoduls 51 durch eine an den Rahmen 52 angeformte Leiste mit einer hinterschnittenen Kastennut 58 ersetzt. In der Kastennut 58 ist ein Schiebekopf 59 einer Spannschraube 60 nahezu formschlüssig und verdrehsicher aufgenommen. Die Spannschraube 60 durchdringt mit ihrem Schaft vor die Leiste gesetzte Klemmen 61, zwischen deren Backen der Rand eines Deckhalters 62 eingespannt gehalten ist.
Bei dieser Ausführung entspricht der Deckhalter 62 in etwa der in Fig. 2 dargestellten Profilschiene 30, 30', da der Deckhalter 62, ebenso wie die Profilschiene 30, 30' gemäß Fig. 2, eine Oberseite der Klemmschiene 25, 25' überdeckt. Die Klemmschiene dient allerdings hier, abweichend von der Ausführung gemäß Fig. 2, nicht als Verbindungsmittel 24. Vielmehr liegen die Deckhalter 62 auf den Klemmschienen 25, 25' auf und sind mit Deckhalter 62 und Klemmschiene 25, 25' gemeinsamen, als Schrauben vorliegenden Befestigungsorganen 26, 26' gehalten, von denen jedes mit einer oberen Kappendichtung 63 gegen eindringende Feuchtigkeit abgedichtet ist.
Fig. 3 zeigt eine verkürzte Seitenansicht eines Dachbereiches mit Öffnung im Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 1. Gleiche Bauteile sind mit gleichen Bezugszahlen bezeichnet. Fig. 3 verdeutlicht insbesondere die Länge der wesentlichen Bauelemente des Bauelementensatzes. Die firstseitige Endkante 36 eines Auflageprofils 8, 8' ist durch gestrichelte Linie angedeutet. Ein traufseitiges Ende des jeweiligen Auflageprofils ist bei 37 ebenfalls nur angedeutet. Dort befindet sich im Wannenteil 11 eine hochstehende Quersicke 38.
Die Anordnung und Ausbildung des Kappenteils 14' ist hier ebenfalls lediglich angedeutet. Jedes Kappenteil 14 bzw. 14' ist etwa U-profilförmig ausgebildet, wobei die U-Profilhöhe, wie es hier sichtbar ist, von einem Maximum im Bereich des überdeckten Endabschnittes 15' mit der Endkante 36 des Auflageprofils 8 auf ein Minimum im Bereich des firstseitigen Kappenteil-Endes abfallend ausgebildet ist. Jedes Kappenteil wird im die Dachdeckungselemente 1" untergreifenden Bereich mit einer Bohle 39 der Dachkonstruktion verbunden, z. B. verschraubt, wobei die Verschraubung auch die Auskleidungsteile durchdringen kann.
Fig. 3 zeigt ebenfalls noch die Anordnung von Laubabweisern 40 an der Firstseite der Solarmodule sowie die Anordnung von an sich bekannten Fanghaken 41 an der Traufseite.
Vor die firstseitigen Kanten 43 jedes Wannenteils 11, 11' sind gekantete Blechbänder geklemmt, die als Stützen 44 zum Unterfangen und Abstützen der an der Bildung des firstseitigen Randes 3 der Öffnung im Dach beteiligten Dachdeckungselemente 1" dienen.
Im traufseitigen Bereich der Öffnung ist, wie es Fig. 3 auch verdeutlicht, eine keilartige Unterfütterung 42 vorgesehen, an welcher die Abdeckschürze 17 anliegt.
Fig. 4 verdeutlicht in einer perspektivischen Teilansicht die Ausgestaltung der Elemente und Teile des Bauelementensatzes sowie ihre Verwendung bei einem Einbau von Solarmodulen 7 in eine Öffnung eines Daches, von dem hier als Bestandteil der Dachunterkonstruktion ein Teil eines Dachsparrens 5 sowie quer dazu verlaufende Teile von Dachlatten 6 zu sehen sind.
Die beiden Z-förmigen Längsränder 19 und 19' der Wannenteile 11 und 11' liegen auf dem Auflageprofil 8 auf und werden von der als Verbindungsmittel 24 dienenden Klemmschiene 25 gehalten, indem durch Bohrungen 45 in der Klemmschiene 25 nicht weiter dargestellte Befestigungsorgane 26, z. B. Schrauben, in das Auflageprofil 8 gesetzt werden.
Jede Klemmschiene 25 weist mit besonderem Vorteil seitlich abstehende Tropfkanten 46 auf.
In Fig. 4 sind ebenfalls die Festsetzmittel 31 zu sehen, die, hier im Kopfbereich der Klemmschiene 25 befindlich, zu den Seiten hin offene Längsnuten 32 umfassen, sowie in die Längsnuten 32 formschlüssig eingreifende bzw. einschiebbare Vorsprünge 33.
Die Vorsprünge 33 sind an C-Profilschenkeln einer Profilschiene 30 vorhanden, welche somit. Bestandteil des Festsetzmittels 31 ist. Die an der Oberseite der Profilschiene 30 vorhandene freie Fläche ist die Festbacke 28 einer als Modulhalter 27 zum Halten der Solarmodule 7 dienenden Klemme.
In die freie Fläche, und damit in die Festbacke 28, sind, wie es hier erkennbar ist, Einlegenuten für als Puffer 29 dienende Gummiprofile eingearbeitet. Auf den Puffern bzw. Gummiprofilen liegen die Solarmodule 7 und werden mit den Losbacken 18, die ebenfalls Puffer 29 tragen, klemmend gehalten, so wie es hier nach Art einer Explosionsdarstellung gezeigt ist.
Die in regelmäßigem Abstand über die Länge des als Profilschiene 30 vorliegenden Festsetzmittels 31 verteilten, quer durch die C-Profilschenkel verlaufenden und die Schenkel zusammenziehenden Schraubanker sind durch Löcher 47 in den Schenkeln und eingezeichnete Kopfkreuz-Linien 48 angedeutet.
Fig. 5 zeigt die Ansicht einer Ausführungsform eines Kappenteils 14. Die Vorderkante jedes Kappenteils weist einen vorstehenden Blechlappen 49 auf. Dieser Blechlappen 49 kann kopfseitig in jede Profilschiene 30, 3 V zur Arretierung eingreifen. Im Bereich des hinteren Endes kann eine Befestigung jedes Kappenteils an der Dachunterkonstruktion mit Schrauben oder Nägeln erfolgen, was dort durch ein gezeichnetes Loch im unteren Randfuß des Kappenteils angedeutet ist.
Fig. 6 zeigt eine Ansicht eines Laubabweisers 40, der mit Steckklammern 50 vor die firstseitige Kante eines Solarmoduls 7 setzbar ist.
Fig. 7 zeigt eine Ansicht eines an sich bekannten Fanghakens 41, der den traufseitigen Rand von Solarmodulen 7 sichern kann.

Claims (38)

1. Bauelementensatz für den Einbau von Solarmodulen, ins­ besondere fotovoltaischen Modulen und/oder Thermomodulen, vor­ zugsweise Thermomodulen mit wasserführenden Rohrharfen, in ein Dach, insbesondere Schrägdach, bei dem die Dachhaut, die sich zwischen oberem First und unterer Traufe des Daches erstreckt, aus Dachpfannen, Dachsteinen oder dergleichen Dachdeckungsele­ nenten besteht, die an Dachlatten gehalten sind,
gekennzeichnet durch,
unter jeweils in First-Trauf-Richtung verlaufenden Rändern eines Solarmoduls (7, 7') verlegbare, quer auf die Dachlatten (6) setzbare und damit verbindbare Auflageprofile (8, 8', 8") wenigstens ein Auskleidungsteil (10) zur abdeckenden Ausklei­ lung einer nach Abnehmen bzw. durch Weglassen der Dachdeckungselemente (1) in der Dachhaut gebildeten Öffnung,
Verbindungsmittel (24, 24') zum Verbinden des jeweiligen Aus­ kleidungsteiles (10) mit zugeordneten Auflageprofilen (8, 8', 8"),
Modulhalter (27, 27'), die an den in First-Trauf-Richtung ver­ laufenden Rändern eines Solarmoduls (7, 7') ansetzbar sind, die Modulhalter (27, 27') an den Verbindungsmitteln (24, 24') festsetzende Festsetzmittel (31, 31') und
Abdeckorgane (16) für die Bereiche der Öffnung, die von den Auskleidungsteilen (10) nicht abdeckbar sind, insbesondere der Traufe bzw. dem First zugekehrte offene Bereiche im Übergang zu den die Öffnung begrenzenden Dachdeckungselementen (1", 1''') der Dachhaut.
2. Bauelementensatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß jedes Auflageprofil (8, 8') ein Holzprofil mit vorbe­ stimmter Länge ist.
3. Bauelementensatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß jedes Auflageprofil (8, 8') ein Kunststoffprofil mit vorbestimmter Länge ist.
4. Bauelementensatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß jedes Auflageprofil (8, 8') ein Aluminiumprofil mit vorbestimmter Länge ist.
5. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Auflageprofil (8, 8') ein Rechteckprofil mit den Querschnitts-Kantenlängen 55 × 33 mm ist.
6. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskleidungsteile (10) als Grundelemente wenigstens ein Wannenteil (11, 11') und zu­ mindest ein linkes und ein rechtes Seitenanschlußteil (13, 13')umfassen.
7. Bauelementensatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die Auskleidungsteile (10) zusätzlich zu den Grunde­ lementen wenigstens ein die Auflageprofile (8, 8') verlängern­ des Kappenteil (14, 14', 14") umfassen.
8. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 6 und 7, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckorgane (16) wenigstens ei­ ne dem wasserdichten Anschluß an die die Öffnung traufseitig begrenzende Reihe von Dachdeckungselementen (1''') dienende Abdeckschürze (17) aus plastischem Werkstoff umfassen.
9. Bauelementensatz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß das Wannenteil (11, 11') und jedes Seitenanschlußteil (13, 13') ein vorgefertigtes im wesentlichen plattenartiges Formteil ist, das etwa Z-förmig hochgeformte Längsränder (19, 19", 19''') aufweist, deren die obere freie Längskante auf­ weisender Z-Schenkel (20, 20', 20") jeweils auf die freie Oberseite des Auflageprofils (8, 8') auflegbar ist.
10. Bauelementensatz nach den Ansprüchen 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Wannenteil (11, 11') zumindest eine an seinem traufseitigen Rand befindlichen Quersicke (38) auf­ weist.
11. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Wannenteil (11, 11') mit den Seitenanschlußteilen (13, 13') als einstückiges Ausklei­ dungsteil (10) vorliegt.
12. Bauelementensatz nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das einstückige Auskleidungsteil (10) im Über­ gangsbereich zwischen Wannenteil-Abschnitt und Seitenanschluß-Ab­ schnitt eine eingeformte Hochsicke aufweist, in der bei in die Öffnung abdeckend eingelegtem Auskleidungsteil (10) je­ weils ein zugeordnetes Auflageprofil (8, 8', 8") aufgenommen ist.
13. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff für die Aus­ kleidungsteile (10) Blech, insbesondere Stahlblech, vorzugs­ weise Chrom/Nickel-Stahlblech mit einer Dicke von etwa 0,6-0,8 mm ist.
14. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff für die Ausklei­ dungsteile (10), Leichtmetallblech, insbesondere farbbeschich­ tetes Aluminiumblech ist.
15. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß Auskleidungsteile auf der den So­ larmodulen abgekehrten Unterseite mit Dämmaterial beschichtet sind.
16. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Seitenanschlußteil (13, 13') wenigstens einen in Form einer von unten eingedrückten Längssicke vorliegenden Wulst (21, 21') in seiner der Abdeckung dienenden freien Längsfläche aufweist.
17. Bauelementensatz nach Anspruch 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der freie Rand der Längsfläche eines Seitenan­ schlußteils (13, 13'), welcher die Öffnung begrenzende Dach­ deckungselementen (1') untergreift, eine gegen die Unterseite der jeweiligen Dachdeckungselemente (1') gerichtete Abbiegung aufweist.
18. Bauelementensatz nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Längsfläche in dem der Abbiegung unmittelbar benachbarten Bereich wenigstens ein mit der Unterseite der je­ weiligen Dachdeckungselemente (1') in dichtende Anlage bring­ bares Dichtelement (23) aufweist.
19. Bauelementensatz nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jedes Dichtelement (23) eine Dichtlippe aus flexiblem, vorzugsweise weichelastischem Werkstoff ist.
20. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß jede Dichtlippe an ihrer mit der Längsfläche in Kontakt bringbaren Seite eine Selbstklebe-Beschichtung aufweist.
21. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff für die Dichtlippe ein geschlossenzelliger Schaumstoff ist.
22. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Kappenteil (14, 14', 14") ein Blechformteil ist, welches, den firstseitigen Endabschnitt (15, 15', 15") eines jeweils zugeordneten Auflageprofils (8, 8', 8") überdeckend und verlängernd, über den firstseitigen Rand (3) der Öffnung hinaus bis unter die an der Bildung des Randes (3) der Öffnung beteiligten Dachdeckungselemente (1") vorsteht.
23. Bauelementensatz nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jedes Kappenteil (14, 14', 14") etwa U-profilförmig ausgebildet ist, wobei die U-Profilhöhe, bzw. die Breite der U-Profilschenkel, von einem Maximum im Bereich des überdeckten Endabschnittes (15, 15', 15") des Auflageprofils (8, 8') auf ein Minimum im Bereich des firstseitigen Kappen­ teil-Endes abfallend ausgebildet ist.
24. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verbindungsmittel (24, 24') eine Klemmschiene (25, 25') umfaßt sowie Befestigungsor­ gane (26, 26') zur Befestigung des Verbindungsmittels (24, 24) am zugeordneten Auflageprofil (8, 8') unter Einklemmung bestimmter Bereiche der Auskleidungsteile (10) zwischen Ver­ bindungsmittel (24, 24') und Auflageprofil (8, 8', 8").
25. Bauelementensatz nach Anspruch 22, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jedes Befestigungsorgan (26, 26') eine die Klemmschiene (25, 25') gegen das Auflageprofil (8, 8') ziehen­ de Schraube ist.
26. Bauelementensatz nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Modulhalt er (27, 27') als eine Festbacke (28, 28') und eine Losbacke (18, 18') aufwei­ sende Klemme ausgebildet ist.
27. Bauelementensatz nach Anspruch 26, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klemme eine die Losbacke (18, 18') gegen die Festbacke (28, 28') ziehende Schraubklemme ist.
28. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 26 und 27, dadurch gekennzeichnet, daß die den Rand bzw. die Kante eines Solarmoduls (7, 7') zwischen sich aufnehmenden Abschnitte von Festbacke (28, 28') und Losbacke (18, 18') mit elastischen Puffern (29, 29'), wie Gummiprofil-Abschnitten oder derglei­ chen, gepolstert sind.
29. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Festbacke (28, 28') in Form einer Profilschiene (30, 30') vorliegt, deren Länge etwa gleich der Länge der am Auflageprofil (8, 8') angeordneten Klemmschiene (25, 25') ist.
30. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß jede Losbacke (18, 18') eine mit­ tels Verschraubung gegen die Festbacke (28, 28') ziehbares Plattenteil ist.
31. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Losbacken (18, 18') aus Pratzen besteht.
32. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsmittel (24, 24') wenigstens eine Längsnut (32, 32') hat und daß die Festsetz­ mittel (31, 31') wenigstens einen formschlüssig in die Längs­ nut (32, 32') eingreifenden und darin längsverschiebbaren Vor­ sprung (33, 33') aufweisen und daß Mittel zur Arretierung der Festsetzmittel (31, 31') in einer vorbestimmten Längsschiebe­ position an dem Verbindungsmittel (24, 24') vorgesehen sind.
33. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 24 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die als Teil des Festsetzmittels (31, 31) vorliegende Profilschiene (30, 30') ein C-Profil aufweist, bei dem die freien Enden der C-Profilschenkel in an den Seitenflächen eines Kopfes des in Form einer Klemmschiene (25, 25') vorliegenden Verbindungsmittels (24, 24') befindli­ chen Längsnuten (32, 32') formschlüssig einschiebbar sind.
34. Bauelementensatz nach Anspruch 33, dadurch gekenn­ zeichnet, daß, in regelmäßigen Abständen über die Länge des als Profilschiene (30, 30') vorliegenden Festsetzmittels (31, 31') verteilt, quer durch die C-Profilschenkel verlaufende und die Schenkel zusammenziehende Schraubanker vorgesehen sind.
35. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, gekennzeichnet durch im traufseitigen Bereich anordbare, an sich bekannte Fanghaken (41), mit denen der jeweilige Rand des zugeordneten Solarmo­ duls (7, 7') umfaßbar ist.
36. Bauelementensatz nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, gekennzeichnet durch an firstseitigen Rändern bzw. Kanten der Solarmodule (7, 7') anordbare, insbesondere aufsteckbare Laubabweiser (40).
37. Bauelementensatz nach Anspruch 36, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Laubabweiser (40) ein die firstseitig of­ fene Seite des freien Raumes zwischen Solarmodul (7, 7') und zugeordnetem Auskleidungsteil (10) abdeckendes Siebblech ist.
38. Bauelementensatz nach einem der Ansprüche 36 und 37, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Laubabweiser (40) wenigstens eine Steckklammer (50) zur Befestigung am Solarmodul (7, 7') aufweist.
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