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DE10123934A1 - Flächiges Implantat - Google Patents

Flächiges Implantat

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Publication number
DE10123934A1
DE10123934A1 DE10123934A DE10123934A DE10123934A1 DE 10123934 A1 DE10123934 A1 DE 10123934A1 DE 10123934 A DE10123934 A DE 10123934A DE 10123934 A DE10123934 A DE 10123934A DE 10123934 A1 DE10123934 A1 DE 10123934A1
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DE
Germany
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resorbable
color elements
implant according
absorbable
implant
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DE10123934A
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Brigitte Hellhammer
Joerg Priewe
Bernhard Hinsch
Barbara Schuldt-Hempe
Christoph Walther
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Johnson and Johnson Medical GmbH
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Ethicon GmbH
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Publication date
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    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04BKNITTING
    • D04B21/00Warp knitting processes for the production of fabrics or articles not dependent on the use of particular machines; Fabrics or articles defined by such processes
    • D04B21/14Fabrics characterised by the incorporation by knitting, in one or more thread, fleece, or fabric layers, of reinforcing, binding, or decorative threads; Fabrics incorporating small auxiliary elements, e.g. for decorative purposes
    • D04B21/16Fabrics characterised by the incorporation by knitting, in one or more thread, fleece, or fabric layers, of reinforcing, binding, or decorative threads; Fabrics incorporating small auxiliary elements, e.g. for decorative purposes incorporating synthetic threads
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F2/00Filters implantable into blood vessels; Prostheses, i.e. artificial substitutes or replacements for parts of the body; Appliances for connecting them with the body; Devices providing patency to, or preventing collapsing of, tubular structures of the body, e.g. stents
    • A61F2/0063Implantable repair or support meshes, e.g. hernia meshes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61B90/00Instruments, implements or accessories specially adapted for surgery or diagnosis and not covered by any of the groups A61B1/00 - A61B50/00, e.g. for luxation treatment or for protecting wound edges
    • A61B90/39Markers, e.g. radio-opaque or breast lesions markers
    • A61B2090/3937Visible markers

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Abstract

Ein flächiges Implantat enthält eine flexible, poröse Grundstruktur, die nichtresorbierbar oder teilresorbierbar ist und die in einem streifenartigen Muster angeordnete, nichtresorbierbare Farbelemente aufweist. Ferner sind in einem streifenartigen Muster angeordnete resorbierbare Farbelemente vorgesehen.

Description

Die Erfindung betrifft ein flächiges Implantat mit einer flexib­ len, porösen Grundstruktur, die nichtresorbierbar oder teil­ resorbierbar ist. Das Implantat eignet sich z. B. zur Behandlung von Beckenbodendefekten, zur Reparatur eines vaginalen Prolaps, zur Reparatur von Leistenhernien oder Narbenhernien, aber auch zur Behandlung anderer Defekte.
Aus der DE 199 42 611 ist ein flächiges Implantat mit einer netzartigen Grundstruktur und textilen Verstärkungselementen bekannt. Die Verstärkungselemente können gefärbt sein und eine grobmaschige Gitterstruktur bilden, die es dem Chirurgen erleichtert, ein Verziehen des Implantates zu bewerten. Vorzugs­ weise verbleibt die Farbe nur temporär, d. h. sie wird nach der Implantation in einen Patienten abgebaut.
Die DE 196 13 730 beschreibt ein flächiges Implantat mit einer flexiblen Grundstruktur aus einem Gewirke aus nichtresorbierbarem oder sehr langsam resorbierbarem Material und mit einem die Grundstruktur versteifenden resorbierbaren Material. Das versteifende Material kann eingefärbt sein, um während der Operation eine bessere Sichtkontrolle des Implantats zu ermög­ lichen. Bei der Resorption verschwindet die Farbe, so dass auf längere Sicht kein Farbstoff im Körper verbleibt und daher keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten.
In der US 5 292 328 ist ein gewirktes Implantatnetz aus Polypro­ pylen-Multifilamentgarn offenbart. Das Implantatnetz kann durch Verwendung von zwei verschiedenfarbigen Garnen mit einem Gittermuster versehen werden. Das Muster erleichtert es, bei der Operation die korrekte Ausrichtung des Implantatnetzes zu erkennen.
Bei den vorbekannten flächigen Implantaten ist das Farbmuster entweder temporär, so dass es nur während der Implantation eine Hilfe bei der Beurteilung der korrekten Lage des Implantats darstellt und zum Zeitpunkt einer gegebenenfalls erforderlichen späteren Operation verschwunden ist, oder die Farbe verbleibt auf Dauer im Körper des Patienten, was im Hinblick auf toxische Nebenwirkungen nicht unbedenklich ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein flächiges Implantat zu schaffen, das sowohl während der Implantation als auch zu späteren Zeitpunkten eine sichere Beurteilung der Lage und Ausrichtung im Körper des Patienten ermöglicht, aber auf längere Sicht allenfalls eine geringe toxische Belastung darstellt.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein flächiges Implantat mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Das erfindungsgemäße flächige Implantat hat eine flexible, poröse Grundstruktur, die nichtresorbierbar oder teilresorbierbar ist und die in einem streifenartigen Muster angeordnete, nicht­ resorbierbare Farbelemente aufweist. Zusätzlich sind in einem streifenartigen Muster angeordnete resorbierbare Farbelemente vorgesehen.
Vor und während der Operation zum Einsetzen des Implantats bilden die nichtresorbierbaren Farbelemente und die resorbierbaren Farbelemente ein deutlich sichtbares streifenartiges Muster, das die Handhabung des Implantats erheblich erleichtert. So ermög­ lichen z. B. die Streifen einen symmetrischen und kontrollierten Zuschnitt des Implantats während der Operationsvorbereitung oder der Operation. Ferner ist an dem streifenartigen Muster die Richtung zu erkennen, in der das Implantat einzusetzen ist. Die Streifen dienen der Orientierung, wo Nähte zu setzen sind, und gewährleisten somit eine symmetrische Fixation auf beiden Seiten des Implantats. Die Sichtbarkeit des Implantats während der Operation wird durch das streifenartige Muster generell verbes­ sert.
Die permanent im Implantat verbleibenden nichtresorbierbaren Farbelemente erleichtern bei einer eventuell erforderlichen erneuten Operation z. B. die Explantation des Implantats, da sich das Implantat durch die Farbe sehr stark vom umliegenden Gewebe unterscheidet. Da auch die nichtresorbierbaren Farbelemente in einem streifenartigen Muster angeordnet sind, ist auch noch zu diesem Zeitpunkt eine Beurteilung der Lage oder Orientierung oder einer verzogenen Ausrichtung des Implantats möglich. Ferner lassen die nichtresorbierbaren Farbelemente das Implantat besser erkennen, wenn später im gleichen Bereich irgendeine Operation stattfindet, und helfen somit dabei, eine Beschädigung des Implantats zu vermeiden.
Die toxische Dauerbelastung für den Patienten durch Farbstoffe ist gering, da die resorbierbaren Farbelemente nur auf begrenzte Zeit im Körper des Patienten vorhanden sind. Auf Dauer (oder zumindest für längere Zeit) verbleiben lediglich die nicht­ resorbierbaren Farbelemente. Dieser günstige Effekt ist besonders groß, wenn das streifenartige Muster der resorbierbaren Farb­ elemente eine größere Farbintensität hat als das streifenartige Muster der Grundstruktur. Dann ist die auf Dauer oder für längere Zeit im Patienten verbleibende Menge an Farbmittel insgesamt gering, aber während der für den Gesamterfolg der Behandlung besonders wichtigen Operation zum Einsetzen des Implantats sind die Lage und Ausrichtung des Implantats durch die resorbierbaren Farbelemente gut zu erkennen.
Bei den resorbierbaren Farbelementen ist das verwendete Farb­ mittel nicht ortsstabil. Das heißt, wenn eine Matrix aus einem resorbierbaren Material, in die das Farbmittel (z. B. ein Farbstoff oder ein Pigment) eingebettet ist, nach der Implanta­ tion zerfällt, wird das Farbmittel freigesetzt. Je nach Art des Farbmittels wird es im Operationsbereich oder nach Abtransport an anderer Stelle im Körper des Patienten abgebaut, oder es wird nach Abtransport ausgeschieden. Dagegen ist das Farbmittel in den nichtresorbierbaren Farbelementen ortsstabil, z. B. durch Bindung oder Einbettung in eine nichtresorbierbare Polymermatrix.
Vorzugsweise weist die Grundstruktur textiles Material auf, das z. B. in Form von Garnen, Zwirnen, Monofilamenten, Multifilamenten oder Bändchen vorliegt. Die resorbierbaren Farbelemente weisen ebenfalls vorzugsweise textiles Material auf, das resorbierbar und zumindest teilweise eingefärbt ist, z. B. in Form von Garnen, Zwirnen, Monofilamenten, Multifilamenten oder Bändchen.
Das resorbierbare textile Material der resorbierbaren Farb­ elemente kann in die Grundstruktur eingearbeitet sein. Bei bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung ist die Grundstruktur zusammen mit den resorbierbaren Farbelementen als Ganzes mit Hilfe von textilen Techniken hergestellt, z. B. gehäkelt, gewirkt, gestrickt oder gewebt. In diesem Fall können z. B. Monofilamente und/oder Multifilamente aus resorbierbarem und aus nichtresor­ bierbarem Material, jeweils unterschiedlich gefärbt bzw. gefärbt und ungefärbt, miteinander verarbeitet werden, um so im Wesentli­ chen in einem Arbeitsgang die Grundstruktur und die resorbier­ baren Farbelemente einschließlich der streifenartigen Muster zu erzeugen.
Für die Gestaltung der streifenartigen Muster sind vielfältige Möglichkeiten denkbar. So kann das streifenartige Muster der resorbierbaren Farbelemente parallel, aber auch quer zu dem streifenartigen Muster der Grundstruktur angeordnet sein. Während im ersteren Fall das Muster ein reines Streifenmuster ist, entsteht im letzteren Fall ein rautenartiges oder schachbrett­ artiges Muster. Auch kann die Breite der einzelnen Streifen unterschiedlich sein.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Implantat durch die resorbierbaren Farbelemente durch und/oder durch einen resorbierbaren Anteil der Grundstruktur versteift. In diesem Fall ist das Implantat während der Operation relativ steif und hart, was die Handhabungseigenschaften verbessert und den Operationsablauf erleichtert. Nach der Resorption der resorbierbaren Anteile ist das restliche Implantat weich und gut gewebeverträglich, was Langzeitkomplikationen entgegenwirkt.
Bevorzugte nichtresorbierbare Materialien für die Grundstruktur sind Polyolefine (vorzugsweise Polypropylen), Polyester, Polyamide (vorzugsweise Polyamid 6 oder Polyamid 6.6) sowie Mischungen aus Polyvinylidenfluorid und Copolymeren aus Vinyli­ denfluorid und Hexafluorpropen. Andere Materialien sind ebenfalls denkbar. In diesem Zusammenhang ist unter einem nichtresorbier­ baren Material auch ein sehr langsam resorbierbares Material zu verstehen, das erst im Laufe von vielen Monaten oder Jahren im Körper des Patienten angegriffen wird.
Vorzugsweise sind die resorbierbaren Farbelemente eingefärbt und enthalten als Basismaterial Copolymere aus L-Lactid und Glykolid (vorzugsweise im Verhältnis 10 : 90 oder 95 : 5, Polyglykolid, Poly-p-dioxanon, Copolymere aus Glykolid, p-Dioxanon und Trimethylencarbonat oder Copolymere aus Glykolid und ∈-Ca­ prolactam (vorzugsweise im Verhältnis 75 : 25). Andere Materialien sind ebenfalls denkbar. Derartige resorbierbare Materialien eignen sich auch als Materialien für einen resorbierbaren Anteil an der Grundstruktur.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die resorbierbaren Farbelemente ein Copolymer aus L-Lactid und Glykolid im Verhältnis 10 : 90 auf, das mit 1-Hydroxy-4-p-toluidi­ no-antrachinon eingefärbt ist. Multifilamentgarn mit diesen Komponenten wird von Ethicon unter der Bezeichnung "Vicryl, violett" vertrieben. Vicryl ist ein Material, das sehr schnell von Gewebeflüssigkeiten benetzt wird. Wird bei einer Operation ein Multifilamentgarn vom Typ Vicryl, violett verwendet, so wird dieses Garn praktisch sofort von Gewebeflüssigkeiten oder Blut benetzt und durchdrungen, so dass sich das streifenartige Muster der resorbierbaren Farbelemente sehr deutlich und beinahe schwarz darstellt. Auf diese Weise wird also bei relativ geringem Einsatz an Farbstoff eine sehr kräftige Streifenstruktur erzielt.
Nichtresorbierbare Materialien wie Polypropylen oder Mischungen aus Polyvinylidenfluorid und Copolymeren aus Vinylidenfluorid und Hexafluorpropen werden sehr viel langsamer von Körperflüssigkei­ ten benetzt und nicht durchdrungen, so dass die Sichtbarkeit von nichtresorbierbaren Farbelementen, die derartige Materialien und ein zugemischtes oder eingebettetes Farbmittel aufweisen, stark vom Farbmittelanteil abhängt. Vorzugsweise wird der Anteil des auf Dauer oder zumindest auf lange Sicht im Patienten ver­ bleibenden Farbmittels möglichst gering gewählt. Daher ent­ sprechen die bevorzugt verwendeten Farbmittelanteile den üblicherweise in nichtresorbierbarem Nahtmaterial eingesetzten Farbmittelanteilen oder -konzentrationen.
Grundsätzlich kommen sowohl für die nichtresorbierbaren Farb­ elemente als auch für die resorbierbaren Farbelemente Farbmittel wie organische Farbstoffe oder anorganische Farbpigmente in Frage, die z. B. einem Polymer beigemischt und darin gegebenen­ falls gebunden oder in eine Polymermatrix eingebettet sind. Auch fluoreszierende Farbstoffe sind möglich. Unter den Farbpigmenten sind z. B. Weißpigmente wie Titandioxid und Zirkondioxid oder gelbe Eisenpigmente hervorzuheben. Pigmente, die ein Element mit einer hohen Ordnungszahl enthalten, sind röntgenopak; die Anwendung derartiger Farbpigmente ermöglicht daher eine Ortung des Implantats nach der Operation mit Hilfe von röntgendiagnos­ tischen Verfahren. Der Einsatz von Magnetit (braun) in den resorbierbaren Farbelementen führt zu einem magnetresonanzaktiven Material.
Eine verbesserte Detektierbarkeit des Implantats im Magnetreso­ nanztomographen (MRT) lässt sich aber auch durch das Einarbeiten oder Befestigen gefärbter oder nicht gefärbter Polymere in Form von Formkörpern realisieren, die Polymere aus der Grundstruktur oder den Farbelementen enthalten. Bevorzugt werden dazu Kugeln, gelochte Kugeln, Röhrchen, Stäbe, Knöpfe, Scheiben, Clips oder Knoten auf das Implantat aufgebracht, was eine lokal erhöhte Materialmenge bewirkt, die zu einer verbesserten Magnetresonanz­ sichtbarkeit führt. Vorzugsweise haben die Formkörper eine Abmessung von mindestens 0,5 mm in Länge, Breite und Höhe und sind musterförmig durch Verkleben, Vernähen oder Verschmelzen mit dem Implantat verbunden. Bei den bevorzugten gefärbten Polymeren ergibt sich durch die erhöhte lokale Farbstoffmenge und die Formkörpergröße eine zusätzlich verbesserte optische Sicht­ barkeit. Im Falle von Formkörpern aus resorbierbaren Polymeren lässt sich eine verbesserte zeitlich begrenzte Magnetresonanz­ sichtbarkeit erreichen, deren Dauer sich aus der Resorptionszeit der Polymere ergibt.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen weiter erläutert. Die Figuren zeigen in
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines ersten Ausfüh­ rungsbeispiels für das erfindungsgemäße Implantat,
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines zweiten Ausfüh­ rungsbeispiels für das erfindungsgemäße Implantat,
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines dritten Ausfüh­ rungsbeispiels für das erfindungsgemäße Implantat,
Fig. 4 eine schematische Darstellung eines vierten Ausfüh­ rungsbeispiels für das erfindungsgemäße Implantat und
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines fünften Ausfüh­ rungsbeispiels für das erfindungsgemäße Implantat.
Zunächst sind in der Tabelle 1 einige Beispiele für resorbierbare Materialien gezeigt, denen ein Farbstoff beigemischt ist und die für die resorbierbaren Farbelemente des erfindungsgemäßen flächigen Implantats geeignet sind. In der Tabelle 1 sind außer dem resorbierbaren Basispolymer oder -copolymer auch der zugehörige Handelsname und der verwendete Farbstoff mit Handels­ bezeichnung und Farbindexnummer (C.I.) aufgelistet. Die angeführ­ ten Basismaterialien (ohne den Farbstoff) eignen sich auch für eine teilresorbierbare Komponente der Grundstruktur des Im­ plantats.
In ähnlicher Weise sind in der Tabelle 2 Beispiele für nicht­ resorbierbare Materialien mit Handelsname und Angaben zum Farbstoff aufgeführt.
Grundsätzlich lassen sich jeweils auch andere Farbstoffe verwenden.
Das Material "Panacryl" wird sehr langsam resorbiert und könnte daher auch in der Tabelle 2 als "nicht"-resorbierbares Material angegeben sein.
In der Tabelle 3 sind vier Beispiele für ausgewählte Materialkom­ binationen gezeigt, aus denen mit Hilfe von verschiedenen Fadensystemen flächige Implantate mit nichtresorbierbaren Farbelementen und mit resorbierbaren Farbelementen, die jeweils in einem streifenartigen Muster angeordnet sind, hergestellt werden können.
Tabelle 1
Resorbierbare Materialien mit Farbstoffen
Tabelle 2
Nichtresorbierbare Materialien mit Farbstoffen
Tabelle 3
Ausgewählte Materialkombinationen
Im Folgenden werden anhand der Fig. 1 bis 5 in einer dem Fachmann geläufigen Weise fünf Ausführungsbeispiele für flächige Implantate beschrieben.
Für die Herstellung derartiger flächig-strukturiert kolorierter Implantatnetze werden Kombinationen aus gefärbten und ungefärbten Zwirnen oder Monofilamenten benötigt. Je nach der gewünschten Farbintensität der streifenartigen Muster auf dem Implantatnetz werden Mehrfachstufen-Zwirne oder Monofilamente ausgewählt. In den Beispielen kommen die Materialkombinationen aus der Tabelle 3 zum Einsatz.
Ausführungsbeispiel A
Für dieses Ausführungsbeispiel wurde die Materialkombination Nr. 1 aus Tabelle 3 gewählt. Das Implantat wurde auf einer Häkelga­ lonmaschine vom Typ "Raschelina RD3MT3", 8-er Teilung der Firma Müller hergestellt. Der bei der Rüstung der Schärmaschine beachtete Schärrapport ergibt sich aus der Fig. 1. Die mit "X" gekennzeichneten Fäden bestehen aus ungefärbtem Material, und die mit "Y" gekennzeichneten Fäden bestehen aus gefärbtem Material.
Im unteren Teil der Fig. 1 ist das erhaltene Implantatnetz in Aufsicht dargestellt. Die in einem streifenartigen Muster angeordneten dunklen Zonen enthalten resorbierbare Farbelemente, aber auch nichtresorbierbares Material der Grundstruktur. Nach der Resorption der resorbierbaren Farbelemente verbleibt ein streifenartiges Muster, das in der Figur als helle Zonen zwischen den dunklen Zonen sichtbar ist.
Ausführungsbeispiel B
Für dieses Ausführungsbeispiel wurde die Materialkombination Nr. 1 aus Tabelle 3 gewählt. Das Implantat wurde auf einer Häkelga­ lonmaschine vom Typ "Raschelina RD3MT3", 8-er Teilung der Firma Müller hergestellt. Der bei der Rüstung der Schärmaschine beachtete Schärrapport ergibt sich aus der Fig. 2. Die mit "X" gekennzeichneten Fäden bestehen aus ungefärbtem Material, und die mit "Y" gekennzeichneten Fäden bestehen aus gefärbtem Material.
Im unteren Teil der Fig. 2 ist das erhaltene Implantatnetz in Aufsicht dargestellt. Die in einem streifenartigen Muster angeordneten dunklen Zonen enthalten resorbierbare Farbelemente, aber auch nichtresorbierbares Material der Grundstruktur. Nach der Resorption der resorbierbaren Farbelemente verbleibt ein streifenartiges Muster, das in der Figur als helle Zonen zwischen den dunklen Zonen sichtbar ist. Die dunklen Streifen der resorbierbaren Farbelemente sind hier breiter als im Ausführungs­ beispiel A.
Ausführungsbeispiel C
Für dieses Ausführungsbeispiel wurde die Materialkombination Nr. 3 aus Tabelle 3 gewählt. Das Implantat wurde auf einer Raschelma­ schine, 6-er Teilung der Firma Mayer hergestellt. Der bei der Rüstung der Schärmaschine beachtete Schärrapport ergibt sich aus der Fig. 3, in der auch die übrigen Parameter des Implantats in einer dem Fachmann geläufigen Weise zusammengestellt sind. Die mit "X" gekennzeichneten Fäden bestehen aus ungefärbtem Material, und die mit "Y" gekennzeichneten Fäden bestehen aus gefärbtem Material.
Ausführungsbeispiel D
Für dieses Ausführungsbeispiel wurde die Materialkombination Nr. 4 aus Tabelle 3 gewählt. Das Implantat wurde auf einer Raschelma­ schine, 6-er Teilung der Firma Mayer hergestellt. Der bei der Rüstung der Schärmaschine beachtete Schärrapport ergibt sich aus Fig. 4. Die mit "X" gekennzeichneten Fäden bestehen aus ungefärbtem Material, und die mit "Y" sowie die mit "Z" gekenn­ zeichneten Fäden bestehen aus gefärbtem Material.
Ausführungsbeispiel E
Für dieses Ausführungsbeispiel wurde die Materialkombination Nr. 2 aus Tabelle 3 gewählt. Das Implantat wurde auf einer Häkelga­ lonmaschine vom Typ "Raschelina RD3MT3", 8-er Teilung der Firma Müller hergestellt. Der bei der Rüstung der Schärmaschine beachtete Schärrapport ergibt sich aus der Fig. 5. Die mit "X" gekennzeichneten Fäden bestehen aus ungefärbtem Material, und die mit "Y" gekennzeichneten Fäden bestehen aus gefärbtem Material.

Claims (15)

1. Flächiges Implantat,
mit einer flexiblen, porösen Grundstruktur, die nichtre­ sorbierbar oder teilresorbierbar ist und die in einem streifenartigen Muster angeordnete, nichtresorbierbare Farb­ elemente aufweist, und
mit in einem streifenartigen Muster angeordneten resor­ bierbaren Farbelementen.
2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundstruktur ein textiles Material aufweist, das vorzugs­ weise mindestens eine der aus der folgenden Gruppe ausge­ wählten Formen hat: Garne, Zwirne, Monofilamente, Multifila­ mente, Bändchen.
3. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die resorbierbaren Farbelemente ein resorbierbares textiles Material aufweisen, das zumindest teilweise einge­ färbt ist, wobei das resorbierbare textile Material vorzugs­ weise mindestens eine der aus der folgenden Gruppe ausge­ wählten Formen hat: Garne, Zwirne, Monofilamente, Multifila­ mente, Bändchen.
4. Implantat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das resorbierbare textile Material in die Grundstruktur einge­ arbeitet ist.
5. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Grundstruktur zusammen mit den resorbier­ baren Farbelementen als Ganzes gehäkelt, gewirkt, gestrickt oder gewebt ist.
6. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das streifenartige Muster der resorbierbaren Farbelemente parallel zu dem streifenartigen Muster der Grundstruktur angeordnet ist.
7. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das streifenartige Muster der resorbierbaren Farbelemente quer zu dem streifenartigen Muster der Grund­ struktur angeordnet ist.
8. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das streifenartige Muster der resorbierbaren Farbelemente eine größere Farbintensität hat als das strei­ fenartige Muster der Grundstruktur.
9. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, dass das Implantat durch die resorbierbaren Farb­ elemente und/oder durch einen resorbierbaren Anteil der Grundstruktur versteift ist.
10. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Grundstruktur mindestens eines der aus der folgenden Gruppe ausgewählten nichtresorbierbaren Mate­ rialien aufweist: Polyolefine, vorzugsweise Polypropylen, Polyester, Polyamide, vorzugsweise Polyamid 6 oder Polyamid 6.6, Mischungen aus Polyvinylidenfluorid und Copolymeren aus Vinylidenfluorid und Hexafluorpropen.
11. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die resorbierbaren Farbelemente eingefärbt sind und mindestens eines der aus der folgenden Gruppe aus­ gewählten Materialien aufweisen: Copolymere aus L-Lactid und Glykolid, vorzugsweise im Verhältnis 10 : 90 oder 95 : 5, Poly­ glykolid, Poly-p-dioxanon, Copolymere aus Glykolid, p-Dioxa­ non und Trimethylencarbonat, vorzugsweise im Verhältnis 60 : 14 : 26, Copolymere aus Glykolid und ∈-Caprolactam, vorzugsweise im Verhältnis 75 : 25.
12. Implantat nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die resorbierbaren Farbelemente ein Copolymer aus L-Lactid und Glykolid im Verhältnis 10 : 90 aufweisen, das mit 1-Hydroxy-4- p-toluidino-antrachinon eingefärbt ist.
13. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die nichtresorbierbaren Farbelemente minde­ stens eines der aus der folgenden Gruppe ausgewählten Farb­ mittel aufweisen: organische Farbstoffe, fluoreszierende Farbstoffe, anorganische Farbpigmente, Titandioxid, Zirkon­ dioxid, Eisenpigmente, Magnetit.
14. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die resorbierbaren Farbelemente mindestens eines der aus der folgenden Gruppe ausgewählten Farbmittel aufweisen: organische Farbstoffe, fluoreszierende Farbstof­ fe, anorganische Farbpigmente, Titandioxid, Zirkondioxid, Eisenpigmente, Magnetit.
15. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass resorbierbare, nicht resorbierbare, gefärbte oder nicht gefärbte Formkörper mit einer Abmessung von mindestens 0,5 mm in Länge, Breite und Höhe in dem Implantat enthalten sind, welche die Detektierbarkeit im Magnetresonanztomographen (MRT) erhöhen und aus Substanzen der Grundstruktur oder der Farbelemente bestehen.
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