DE10121193A1 - Flächiges Implantat - Google Patents
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Abstract
Ein flächiges Implantat (1) hat eine flexible, porige Grundstruktur (2) aus resorbierbarem Material und eine flexible, spinnennetzähnliche Verstärkungsstruktur (4) aus nichtresorbierbarem Material. Die Verstärkungsstruktur (4) enthält allgemein radial verlaufende Radialelemente (10, 18, 19) und quer zu den Radialelementen (10, 18, 19) verlaufende Verbindungselemente (12, 14, 16).
Description
Die Erfindung betrifft ein flächiges Implantat, das insbesondere
zur Behandlung von Leistenhernien verwendet werden kann.
Bei der operativen Behandlung einer Leistenhernie besteht ein
weltweiter Trend zu einer möglichst spannungsfreien Reparation
mit Hilfe von prothetischem Netzmaterial. Eine bevorzugte
Operationstechnik ist die Technik nach Lichtenstein, bei der der
Samenstrang durch einen Schlitz in dem verwendeten Implantatnetz
geschoben wird, damit er im mittleren Bereich des Netzes zu
liegen kommt.
Ein bevorzugtes Material für Implantatnetze ist Polypropylen, da
es im Körper eines Patienten eine relative hohe Festigkeit hat
und langzeitstabil und weitgehend chemisch inert ist. Implantat
netze aus Polypropylen haben jedoch auch Nachteile. So wird eine
chronische Fremdkörperreaktion induziert, d. h. im Bereich des
Implantats bildet sich eine chronische Wunde. Die Auswirkungen
auf das Immunsystem sind noch unbekannt. Ferner kann eine
Formveränderung des Implantatnetzes um ca. 20% zu harten
Narbenplatten führen, so dass eine Explantation des Netzes
erforderlich werden kann. Die Langzeitwirkung eines derartigen
Implantats auf den Organismus ist unbekannt, da Studien über 30
bis 50 Jahre fehlen.
Handelsübliche monofile Implantatnetze zur Versorgung von
Leistenhernien haben typischerweise ein Flächengewicht von 90 bis
100 g/m2. Dabei ist zu allen Zeitpunkten nach der Operation eine
ausreichende Festigkeit gewährleistet.
Die EP 1 025 821 A1 zeigt ein auch als Implantatnetz bei der
Hernienbehandlung verwendbares Produkt, das aus drei Schichten
besteht. Dabei ist eine als Distanzhalter dienende, separat
gestickte Fläche auf beiden Seiten mit einer anderen Schicht
verbunden. Die Oberfläche verfügt über eine Vielzahl von
Öffnungen, die in mindestens zwei Lochmustern mit deutlich unter
schiedlicher Lochgröße angeordnet sind.
Aus der WO 00/67663 ist ein speziell für die Lichtenstein-Technik
entwickeltes Implantat bekannt. Dabei ist ein handelsübliches
Implantatnetz für die Hernienchirurgie in einem Teilbereich mit
einer antiadhäsiven Schicht versehen, um Verwachsungen am
Samenstrang zu vermeiden.
Ein weiteres Implantatnetz zur Hernienversorgung ist in der
WO 99/51163 gezeigt. Dieses Netz hat zwei resorbierbare Schich
ten, wobei die eine Schicht schnell resorbierbar und die andere
Schicht langsam resorbierbar ist.
In der US 5 990 378 ist ein textiles chirurgisches Implantat mit
einem resorbierbaren Trägermaterial beschrieben, auf das eine
Netzstruktur in einem gleichmäßigen Muster aufgestickt ist. Das
Trägermaterial ist eine Hilfe bei der Lokalisation des Implantats
während der Operation.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein flächiges Implantat zu
schaffen, das z. B. zur Reparation einer Leistenhernie verwendet
werden kann und einen Erfolg der Operation gewährleistet, dabei
aber die oben erwähnten Langzeitprobleme vermeidet.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein flächiges Implantat mit den
Merkmalen des Anspruchs 1. Der Anspruch 12 betrifft ein Verfahren
zum Herstellen eines derartigen Implantats. Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprü
chen.
Das erfindungsgemäße flächige Implantat weist eine flexible,
porige Grundstruktur aus resorbierbarem Material und eine
flexible, spinnennetzähnliche Verstärkungsstruktur aus nicht
resobierbarem Material auf. Die Verstärkungsstruktur hat
allgemein radial verlaufende Radialelemente und quer zu den
Radialelementen verlaufende Verbindungselemente. Zumindest ein
Teil der Verbindungselemente kann zusammenhängen und als Ganzes
spiralförmig verlaufen. Es ist auch denkbar, dass zumindest ein
Teil der Verbindungselemente in sich geschlossene und nebenein
ander verlaufende Kurven ausbildet.
Die Verstärkungsstruktur sieht also ähnlich aus wie ein Spinnen
netz. Dabei müssen die Radialelemente nicht alle auf einen Punkt
zulaufen, aber sie liegen im zentralen Bereich des Implantats
(der nicht in der geometrischen Mitte liegen muss) dichter.
Ähnlich können die Verbindungselemente im zentralen Bereich eine
höhere Dichte haben, wie es bei vielen Arten von Spiralen der
Fall ist. Dadurch wird erreicht, dass die Verstärkungsstruktur
im zentralen Bereich des Implantats, d. h. dort, wo nach dem
Implantieren in einen Patienten eine besonders hohe Belastung
auftritt, eine hinreichend große Festigkeit vorliegt. In den
äußeren Bereichen des Implantats ist eine ausreichende Festigkeit
auch noch bei insgesamt geringerer Materialdichte (wie sie für
eine Spinnennetzstruktur typisch ist) gewährleistet.
Die an die im Patienten auftretenden Belastungen angepasste
spinnennetzähnliche Verstärkungsstruktur erlaubt eine drastische
Reduzierung der Menge an nichtresorbierbarem Material in dem
Implantat. Während z. B. handelsübliche monofile Implantatnetze
zur Leistenhernienversorgung mit einem Flächengewicht von 90 bis
100 g/m2 und einer Größe von 15 cm × 7 cm (wie für die Lichten
stein-Technik üblich) eine Fadenlänge von 50 bis 60 m pro
Implantat benötigen, kommt die Verstärkungsstruktur des erfin
dungsgemäßen Implantats mit einer Fadenlänge von z. B. 9 m aus.
Die flexible, porige Grundstruktur besteht aus resorbierbarem
Material. Die Handhabung des Implantats während der Operation
wird durch die Grundstruktur wesentlich verbessert. Ferner wächst
in der Frühphase des Heilungsprozesses Bindegewebe in die noch
nicht resorbierte Grundstruktur ein, was zu einem frühzeitigen
Anstieg der Festigkeit führt und dem Heilungsprozess insgesamt
förderlich ist.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind Ver
bindungselemente und Radialelemente der spinnennetzähnlichen
Verstärkungsstruktur an Kreuzungspunkten aneinander befestigt,
und zwar vorzugsweise verknotet. Es können zwei nebeneinander
verlaufende Radialelemente vorgesehen sein (die vorzugsweise
parallel zueinander ausgerichtet sind), zwischen denen das
Implantat zur Ausbildung eines Schlitzes bei Anwendung der
Operationstechnik nach Lichtenstein einschneidbar ist. Vorzugs
weise ist das Implantat durch Schneiden zwischen nebeneinander
verlaufenden Verbindungselementen trimmbar.
Derartige Ausgestaltungen ermöglichen es, das Implantat vor oder
während der Operation an die anatomischen Gegebenheiten des
Patienten anzupassen (Konfektionieren). Da Verbindungselemente
und Radialelemente der spinnennetzähnlichen Verstärkungsstruktur
an Kreuzungspunkten aneinander befestigt sind, ist nicht zu
befürchten, durch die zum Trimmen in die gewünschte Form oder zum
Ausbilden eines Schlitzes für den Samenstrang nach der Lichten
stein-Technik erforderlichen Schnitte die Verstärkungsstruktur
so verletzen, dass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen kann.
Beim Trimmen können beispielsweise die äußeren "Ringe" bzw.
"Spiralwindungen" der spinnennetzähnlichen Verstärkungsstruktur
weggeschnitten werden. Wenn die Verstärkungsstruktur eine andere
Farbe hat als die Grundstruktur, wird das Ausführen der erforder
lichen Schnitte zwischen den Elementen der Verstärkungsstruktur
erleichtert.
Die Grundstruktur ist vorzugsweise gewirkt, kann aber auch als
anderes textiles Gebilde gefertigt sein.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die
Verstärkungsstruktur, die vorzugsweise Monofilamente und/oder
Multifilamente aufweist, auf die Grundstruktur gestickt. Durch
Sticken lässt sich auf einfache Weise eine spinnennetzähnliche
Verstärkungsstruktur in beliebiger Form erzeugen, wobei es auch
möglich ist, an den Kreuzungspunkten zwischen Verbindungs
elementen und Radialelementen Knotenstrukturen auszubilden.
Während des Stickvorgangs dient die Grundstruktur als Träger.
Nachdem die Grundstruktur nach der Implantation in den Körper
eines Patienten resorbiert ist, ist die Verstärkungsstruktur
freitragend und kommt ohne die Grundstruktur aus.
Bevorzugte resorbierbare Materialien für die Grundstruktur sind
Copolymere aus L-Lactid und Glykolid, z. B. im Massenverhältnis
10 : 90 (z. B. Vicryl®, Ethicon) oder im Massenverhältnis 95 : 5
(z. B. Panacryl®, Ethicon), Poly-p-dioxanon (PDS), Copolymere aus
Glykolid und ∈-Caprolacton, z. B. im Massenverhältnis 75 : 25
(z. B. Monocryl®, Ethicon) oder Mischungen derartiger Materialien,
aber auch andere resorbierbare Materialien sind denkbar.
Die Verstärkungsstruktur weist nichtresorbierbares Material auf,
worunter auch sehr langsam resorbierbare Materialien (z. B.
Polyester) zu verstehen sind. Besonders geeignet sind Polypropy
len (z. B. Prolene®, Ethicon), Polyamid (z. B. Ethilon®, Ethicon,
aus Polyamid 6), Polyester, Polyethylenterephthalat (PET) (z. B.
Mersilene®, Ethibond®, Ethicon) sowie Mischungen aus Polyvinyli
denfluorid (PVDF) und Copolymeren aus Vinylidenfluorid und Hexa
fluorpropen (z. B. Pronova®, Ethicon). Mischungen, auch z. B. in
Form von Multifilamenten, dieser Materialien oder andere nicht
oder sehr langsam resorbierbare Materialien sind ebenfalls
möglich.
Das erfindungsgemäße Implantat zeichnet sich also durch eine hohe
Langzeitverträglichkeit im Körper des Patienten aus, da im
Vergleich zu herkömmlichen Implantatnetzen der nichtresorbierbare
Fremdkörperanteil drastisch reduziert ist. Es verbleibt kein
engporiges Netz mit unsicherer Langzeitwirkung, sondern lediglich
eine spinnennetzähnliche Verstärkungsstruktur geringer Masse, die
an die anatomischen Gegebenheiten und die auftretenden Kräfte
angepasst ist. Dies ist vergleichbar mit der "biologischen"
Operation nach Shouldice.
Die resorbierbare Grundstruktur bildet eine Hilfe beim Platzieren
des Implantats und ist eine temporäre Stütze in den ersten Wochen
nach der Operation. In dieser Zeit wird eine fibrohistiozytäre
Reaktion induziert, wobei Bindegewebe in das Implantat einsprießt
(Frühphase des Heilungsprozesses). In der darauf folgenden
Intermediärphase kommt es zu einer Resorption der Grundstruktur
mit Ersatz durch Bindegewebe. Nach Abschluss der Einheilung
verbleibt nur die spinnennetzähnliche Verstärkungsstruktur im
Körper des Patienten und erfüllt eine Haltefunktion (Spätphase),
wie bereits erörtert.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform des erfin
dungsgemäßen Implantats.
In Fig. 1 ist eine Ausführungsform eines flexiblen flächigen
Implantats 1 in Draufsicht dargestellt. Das Implantat 1 hat eine
Grundstruktur 2, die flexibel und porig ist und aus resorbier
barem Material gefertigt ist. Im Ausführungsbeispiel ist die
Grundstruktur 2, deren Rand mit 3 bezeichnet ist, in herkömm
licher Weise gewirkt, und zwar mit einer geschlossenen, klein
porigen Wirkstruktur. Die Größe des Implantats 1 bzw. der
Grundstruktur 2 beträgt im Ausführungsbeispiel ca. 7,5 cm ×
15 cm.
Beispiele für Materialien der Grundstruktur 2 sind PDS, Vicryl®,
Monocryl® und Panacryl®, wie weiter oben näher erläutert; der
Einfachheit halber sind hier die Kurzbezeichnungen benutzt. Das
für die Grundstruktur verwendete Fadenmaterial kann Monofilamente
oder Multifilamente aufweisen, wobei auch Mischformen denkbar
sind.
Auf die Grundstruktur 2 ist eine flexible, spinnennetzähnliche
Verstärkungsstruktur 4 aufgebracht. Im Ausführungsbeispiel ist
die Verstärkungsstruktur 4 auf die Grundstruktur 2 aufgestickt.
Beim Stickvorgang hat die Grundstruktur 2 die Funktion eines
Trägernetzes. Die Verstärkungsstruktur 4 besteht aus nicht
resorbierbarem Material und wird selbsttragend, wenn nach
Implantation des Implantats 1 die Grundstruktur 2 resorbiert ist.
Als Material für die Verstärkungsstruktur 4 kommen z. B. Polypro
pylen, Pronova®, Polyethylenterephthalat und/oder Polyamid 6 in
Betracht, wie weiter oben bereits erläutert. Die Verstärkungs
struktur besteht vorzugsweise aus Monofilamenten und/oder
Multifilamenten der genannten Materialien, wobei auch Mischformen
möglich sind, z. B. die Verwendung von Multifilamentgarnen mit
Filamenten aus verschiedenen Materialien. Typische Fadenstärken
der Monofilamente oder Multifilamente sind 3 mil bis 6 mil
(1 mil = 0,0254 mm), wobei diese Auswahl keine Einschränkung
darstellt.
Die Verstärkungsstruktur 4 ist einem Spinnennetz ähnlich. Im
Ausführungsbeispiel ist jedoch keine kreisartige Struktur
realisiert, wie beim häufigsten Radnetz der Spinne, sondern eine
eher ellipsenartige Struktur. Das Zentrum der Verstärkungs
struktur liegt bei 5, also nicht im geometrischen Zentrum des
Implantats 1. Die ellipsenartige Gestaltung der Verstärkungs
struktur 4 ist vorteilhaft, da der mit dem Implantat 1 zu
überdeckende Bereich in der Leiste eines Patienten mit medialer
und lateraler Bruchlücke der Form einer Ellipse nahekommt. Die
Verstärkungsstruktur 4 hat eine Strukturierung mit konzentrierter
Fadenmenge in dem Bereich, in dem mögliche Rezidive zu erwarten
sind, d. h. zwischen innerem Leistenring und Mons pubis, also im
Bereich der medialen und lateralen Bruchlücke.
Im Einzelnen enthält die Verstärkungsstruktur 4 Radialelemente
10, die allgemein radial verlaufen und mehr oder weniger (aber
nicht notwendig exakt) vom Zentrum 5 ausgehen.
Quer zu den Radialelementen 10 erstrecken sich Verbindungs
elemente 12. Im Ausführungsbeispiel hängen die Verbindungs
elemente im Bereich des Zentrums 5 zusammen und verlaufen als
Ganzes spiralförmig. Weiter außen liegen Verbindungselemente 14,
die nicht mit der Spirale der Verbindungselemente 12 zusammen
hängen. Ferner verläuft ein weitgehend geschlossenes Verbindungs
element 16 neben dem Rand 3 der Grundstruktur 2.
Zwei Radialelemente 18 und 19 erstrecken sich parallel zueinander
ungefähr vom Zentrum 5 bis zum Rand 3 der Grundstruktur 2.
Zwischen den Radialelementen 18 und 19 kann das Implantat 1
eingeschnitten werden, um einen auf den Patienten abgestimmten
Schlitz zur Aufnahme des Samenstrangs zu bilden.
Beim Aufsticken der Verstärkungsstruktur 4 auf die Grundstruktur
2 wird das Fadenmaterial an den mit 20 bezeichneten Kreuzungs
punkten zwischen den Radialelementen 10, 18, 19 und den Ver
bindungselementen 12, 14, 16 knotenartig verschlungen, so dass
die Verstärkungsstruktur 4 auch nach Resorption der Grundstruktur
2 selbsttragend und stabil ist.
Insbesondere sorgen die knotenartigen Kreuzungspunkte 20 dafür,
dass die Verstärkungsstruktur 4 ihre Stabilität auch dann
zumindest weitgehend beibehält, wenn in das Implantat 1 im
Verlauf der Operation lateral eingeschnitten wird. So kann durch
einen Schnitt zwischen den Radialelementen 18 und 19 ein Schlitz
bei der Operationstechnik nach Lichtenstein ausgebildet werden,
wie bereits erwähnt. Weiterhin ist ein Trimmen des Implantats 1
entsprechend der individuellen Situation des Patienten medial und
kranial entlang des Randes 3 möglich. Die dazu erforderlichen
Schnitte verlaufen vorzugsweise zwischen und weitgehend parallel
zu den Verbindungselementen 12, 14, 16. Beim Schneiden sollten
die Kreuzungspunkte 20 nicht beschädigt werden.
Um das Einschneiden und Trimmen des Implantats 1 zu erleichtern
und ein unbeabsichtigtes Einschneiden in die Verstärkungsstruktur
4 zu verhindern, ist die Verstärkungsstruktur 4 vorzugsweise
gegenüber der Grundstruktur 2 farblich abgesetzt. Eine farbige
Verstärkungsstruktur 4 lässt auch besser den Randbereich der
Verstärkungsstruktur 4 erkennen, der im Verlauf der Operation
beim Fixieren des Implantats 1 mit eingefasst werden sollte,
damit die Verstärkungsstruktur 4 zuverlässig ihre Funktion
erfüllen kann.
Als Farbstoffe eignen sich z. B. Kupfer-Phthalocyaninblau (C.I.:
74160; insbesondere zum Einfärben von Polypropylen und Pronova®),
D & C Grün Nr. 6 (C.I.: 61565; insbesondere zum Einfärben von
Polyethylenterephthalat) sowie Pigment Blau 9860/Chromophtal Blau
A3R (C.I. Pigment Blue 60; insbesondere zum Einfärben von
Polyamid 6).
In der Tabelle 1 sind für sechs Ausführungsbeispiele das Material
der Grundstruktur 2, das Material der Vetstärkungsstruktur 4 und
der Stichtyp für die Verstärkungsstruktur 4 angegeben. Bei diesen
Beispielen wurde die Verstärkungsstruktur 4 mit Hilfe einer
Stickmaschine vom Typ I0211-495 MSCI des Herstellers ZSK-
Stickmaschinen GmbH auf die Grundstruktur 2 aufgestickt.
In der Tabelle 2 ist der Materialverbrauch handelsüblicher
nichtresorbierbarer Implantate mit dem von zwei Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Implantats verglichen. Die handelsüblichen
Implantate sind mit ihren Handelsnamen Marlex® Mesh (aus
Polypropylen; Hersteller: Bard), Atrium® Mesh (aus Polypropylen;
Hersteller: Atrium Medical Corporation) und Prolene® Mesh (aus
Polypropylen; Hersteller: Ethicon GmbH) bezeichnet und bestehen
im Wesentlichen aus einer weitgehend homogenen Netzstruktur ohne
zusätzliche Verstärkungsstruktur. Das Implantatgewicht bezieht
sich auf eine Größe von 7,5 cm × 15 cm und bei den beiden
Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Implantats auf den
Zustand nach Resorption der Grundstruktur. 1 mil = 0,0254 mm. Man
erkennt, dass die auf Dauer im Patienten verbleibende Ver
stärkungsstruktur des erfindungsgemäßen Implantats erheblich
leichter ist als die handelsüblichen Implantate.
Claims (13)
1. Flächiges Implantat, mit
einer flexiblen, porigen Grundstruktur (2) aus resorbier barem Material und
einer flexiblen, spinnennetzähnlichen Verstärkungsstruktur (4) aus nichtresorbierbarem Material mit allgemein radial verlaufenden Radialelementen (10, 18, 19) und quer zu den Radialelementen (10, 18, 19) verlaufenden Verbindungs elementen (12, 14, 16).
einer flexiblen, porigen Grundstruktur (2) aus resorbier barem Material und
einer flexiblen, spinnennetzähnlichen Verstärkungsstruktur (4) aus nichtresorbierbarem Material mit allgemein radial verlaufenden Radialelementen (10, 18, 19) und quer zu den Radialelementen (10, 18, 19) verlaufenden Verbindungs elementen (12, 14, 16).
2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
zumindest ein Teil der Verbindungselemente (12) zusammen
hängt und als Ganzes spiralförmig verläuft.
3. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein Teil der Verbindungselemente in sich
geschlossene und nebeneinander verlaufende Kurven ausbildet.
4. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass Verbindungselemente (12, 14, 16) und Radial
elemente (10, 18, 19) an Kreuzungspunkten (20) aneinander
befestigt sind, vorzugsweise verknotet.
5. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 4, gekennzeichnet
durch zwei nebeneinander verlaufende Radialelemente (18,
19), zwischen denen das Implantat (1) zur Ausbildung eines
Schlitzes bei Anwendung der Operationstechnik nach Lichten
stein einschneidbar ist.
6. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, dass das Implantat (1) durch Schneiden zwischen
nebeneinander verlaufenden Verbindungselementen (12, 14, 16)
trimmbar ist.
7. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Grundstruktur (2) gewirkt ist.
8. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Verstärkungsstruktur (4) Monofilamente
und/oder Multifilamente aufweist.
9. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Verstärkungsstruktur (4) auf die Grund
struktur (2) gestickt ist.
10. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Verstärkungsstruktur (4) eine andere
Farbe hat als die Grundstruktur (2).
11. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Grundstruktur (2) mindestens ein Material
aus der folgenden Gruppe aufweist: L-Lactid/Glykolid-
Copolymere, Poly-p-dioxanon, Glykolid/∈-Caprolacton-Copoly
mere.
12. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Verstärkungsstruktur (4) mindestens ein
Material aus der folgenden Gruppe aufweist: Polypropylen,
Polyamid, Polyester, Polyethylenterephthalat, Mischungen aus
Polyvinylidenfluorid und Copolymeren aus Vinylidenfluorid
und Hexafluorpropen.
13. Verfahren zum Herstellen eines flächigen Implantats, wobei
auf eine flexible, porige Grundstruktur (2) aus resorbier
barem Material eine flexible, spinnennetzähnliche Ver
stärkungsstruktur (4) aus nichtresorbierbarem Material mit
allgemein radial verlaufenden Radialelementen (10, 18, 19)
und quer zu den Radialelementen (10, 18, 19) verlaufenden
Verbindungselementen (12, 14, 16) gestickt wird.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2001121193 DE10121193A1 (de) | 2001-04-30 | 2001-04-30 | Flächiges Implantat |
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