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DE10122260B4 - Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen sowie Aufbringen einer Schließkraft hierauf - Google Patents

Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen sowie Aufbringen einer Schließkraft hierauf Download PDF

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DE10122260B4
DE10122260B4 DE2001122260 DE10122260A DE10122260B4 DE 10122260 B4 DE10122260 B4 DE 10122260B4 DE 2001122260 DE2001122260 DE 2001122260 DE 10122260 A DE10122260 A DE 10122260A DE 10122260 B4 DE10122260 B4 DE 10122260B4
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DE
Germany
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spindle
spindle nut
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linear drive
nut
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Rüdiger Ostholt
Ralf Ingo Meyer
Klaus Becker
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Mannesmann Plastics Machinery GmbH
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Mannesmann Plastics Machinery GmbH
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Abstract

Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen sowie Aufbringen einer Schließkraft hierauf, insbesondere von Formwerkzeughälften einer Kunstoffformmaschine, mit einem auf die Formwerkzeuge wirkenden Spindeltrieb mit einer ersten Spindelmutter für ein Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge, mit einer Spindel und mit einen über den Spindeltrieb auf die Formwerkzeuge wirkenden Kolben-/Zylindereinheit für das Aufbringen der Schließkraft, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben-Zylindereinheit (13) über eine zweite Spindelmutter (8) auf die Formwerkzeuge wirkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen sowie Aufbringen einer Schließkraft hierauf, insbesondere von Formwerkzeughälften einer Kunstoffformmaschine, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 976 521 A1 ist eine Schließeinrichtung für Formaufspannplatten einer Spritzgießmaschine bekannt. Die Spritzgießmaschine weist eine feststehende Formaufspannplatte sowie eine verschiebbare Formaufspannplatte auf, an deren einander zugewandten Seiten jeweils Hälften eines Formwerkzeuges aufgespannt sind. Die feststehende Formaufspannplatte ist über vier in den Ecken eines gedachten Viereckes angeordnete Holme mit einer ebenfalls feststehenden Klemmplatte verbunden. Die bewegliche Formaufspannplatte ist entlang der Holme zwischen der feststehenden Formaufspannplatte und der Klemmplatte verschiebbar. Für die Bewegung der verschiebbaren Formaufspannplatte ist an deren der Aufspannfläche für das Formwerkzeug abgewandten Seite ein Stempel befestigt, der sich in Richtung der ortsfesten Klemmplatte sowie durch diese hindurch erstreckt. Für das Bewegen der beweglichen Formaufspannplatte entlang der Holme, d. h. für das Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge, ist ein elektromotorischer Antrieb vorgesehen, der an dem Stempel angreift. Nach dem Schließen der Formwerkzeuge erfolgt das Aufbringen der Schließkraft auf die Hälften des Formwerkzeuges über eine ebenfalls an dem Stempel angreifende hydraulische Kolben-/Zylindereinheit.
  • Der elektromotorische Antrieb ist als Spindeltrieb ausgebildet. Hierfür ist der Stempel als Hohlachse mit einem Innengewinde für eine Spindel ausgebildet.
  • Die Kolben-/Zylindereinheit weist einen Ringkolben auf, durch den die Spindel geführt ist, und der mit der Außenseite des Stempels über eine Kupplung für das Aufbringen der Schließkraft verbindbar ist. Der Ringkolben ist in einem ebenfalls ringförmigen und in der Klemmplatte ausgebildeten Zylinderraum geführt und entsprechenderweise weitestgehend parallel zu dem Stempel bewegbar. Um auch ein Aufreissen der Hälften des Formwerkzeuges nach dem erfolgten Spritzvorgang zu ermöglichen, ist die Kolben-/Zylindereinheit doppelwirkend ausgebildet.
  • Die Kupplung zwischen der Kolben-/Zylindereinheit und der äußeren Umfangsfläche des Stempels erfolgt über eine Außenverzahnung auf der Umfangsfläche des Stempels und einer korrespondierend ausgebildeten Innenverzahnung an der inneren Umfangsfläche der Öffnung des ringförmigen Kolbens. In Umfangsrichtung gesehen ist die Innen- und auch die Außenverzahnung mehrmals und gleichmäßig auf den Umfang verteilt durch parallel zur Längserstreckung des Stempels verlaufende Nuten unterbrochen. Somit können durch Drehung des Kolbens der Kolben-/Zylindereinheit innerhalb des Zylinderraums die Zähne der Innenverzahnung mit den Zähnen der Außenverzahnung in Eingriff gebracht werden sowie durch zurückdrehen, die Zähne der Innen- bzw. Außenverzahnung in die jeweilige Nut der Innen- bzw. Außenverzahnung gestellt werden, so daß der Stempel von dem Kolben entkoppelt ist. Für die erforderliche Drehbewegung für den Kupplungsvorgang ist eine weitere hydraulische Kolben-/Zylindereinheit oder ein Servomotor vorgesehen.
  • Aus dieser europäischen Patentanmeldung ist zwar bereits der kombinierte hydraulische und elektromotorische Antrieb des Stempels einer beweglichen Formaufspannplatte einer Spritzgießmaschine bekannt, jedoch ermöglicht die Ausgestaltung der Kupplung mit einer jeweils in Längsrichtung der Spindel verlaufende Nuten aufweisende Innen- bzw. Außenverzahnung nur ein Kuppeln bzw. Entkuppeln in bestimmten diskreten Ausfahr- bzw. Drehstellungen der Spindel. Somit ist es erforderlich, die Schließbewegung der Formwerkzeuge in Abhängigkeit von der Stellung der Spindel zu beenden, um anschließend überhaupt ein Einkuppeln der Innenverzahnung in die Außenverzahnung zu ermöglichen. Anschließend muß dann zunächst die restliche Schließbewegung der beiden Formwerkzeuge über dem Kolben-/Zylinderantrieb vorgenommen werden. Nachteiligerweise führt dies zu einer Vergrößerung des erforderlichen Hubes der Kolben-/Zylindereinheit und der hiermit einhergehenden Vergrößerung des erforderlichen Ölvolumens.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine weitere Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen, insbesondere von Formwerkzeughälften einer Kunststoffformmaschine, zu schaffen, die ein schnelles Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge und ein energieoptimiertes Aufbringen der Schließkraft auf die Formwerkzeuge ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen sowie Aufbringen einer Schließkraft hierauf, insbesondere von Formwerkzeughälften einer Kunstoffformmaschine, mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 16 angegeben.
  • Erfindungsgemäß wird bei einer Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen sowie Aufbringen einer Schließkraft hierauf, insbesondere von Formwerkzeughälften einer Kunstoffformmaschine, mit einem auf die Formwerkzeuge wirkenden Spindeltrieb mit einer ersten Spindelmutter für ein Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge, mit einer Spin del und mit einer auf die Formwerkzeuge wirkenden Kolben-/Zylindereinheit für das Aufbringen der Schließkraft, durch die Zuordnung der Kolben-/Zylindereinheit zu einer zweiten Spindelmutter erreicht, daß die im Verhältnis zu den erforderlichen Kräften für das Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge relativ hohen Schließkräfte nicht in die erste Spindelmutter eingeleitet werden und diese somit optimal auf die Erfordernisse für ein Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge angepaßt werden kann. Durch die Verwendung einer zweiten Spindelmutter für die Übertragung der Schließkräfte nach erfolgter Schließbewegung der Formwerkzeuge über den Spindeltrieb kann in jeder beliebigen Stellung der Spindel und nicht nur bezogen auf diskrete Spindelstellungen die Kolben-/Zylindereinheit hiermit gekoppelt werden. Der Hubweg der Kolben-/Zylindereinheit kann somit minimiert werden und entsprechend die erforderliche Druckmittelmenge für den Kreislauf minimiert werden.
  • Besonders vorteilhaft wird die zweite Spindelmutter während des Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge über die erste Spindelmutter kraftarm, vorzugsweise freilaufend, entlang der Spindel mitbewegt und kann somit ihre Nähe auf der Spindel zu der ersten Spindelmutter und zu der ortfesten Kolben-/Zylindereinheit halten. Hierfür weist die Spindel einen Gewindegang für die zweite Spindelmutter auf, dessen Gewinderille weiter ist als die Breite der Gewindezähne der zweiten Spindelmutter. Bevorzugt ist die Spindel nach Art eines Stempels feststehend mit dem Formwerkzeug, d. h. mit deren Formaufspannplatte, verbunden, wodurch nur die Spindelmuttern die drehenden und anzutreibenden Teile sind.
  • Die Linearantriebseinrichtung wird konstruktiv besonders einfach und kompakt, wenn die Spindel zweigängig ausgebildet ist und neben einem Gewindegang für die zweite Spindelmutter einen weiteren Gewindegang für die erste Spindelmutter aufweist. Vorteilhafterweise ist die erste Spindelmutter und der zugehörige Gewindegang als Kugelgewindetrieb und die zweite Spindelmutter und der zugehörige Gewindegang als Flachgewindetrieb, vorzugsweise als Trapezgewindetrieb, ausgebildet. Der Kugelgewindetrieb zeichnet sich durch hohe geräusch- und verlustarme Verfahrgeschwindigkeiten, einen geringen Reibungswiderstand und eine hohe Positioniergenauigkeit aus. Der Flachgewindetrieb ist vorteilhafterweise selbsthemmend, wodurch die Aufrechterhaltung der Schließkraft unterstützt wird.
  • In konstruktiv besonders kompakter Bauweise besteht die Kolben-/Zylindereinheit im wesentlichen aus einem Kolben und einem Zylinderraum in einem Gehäuse, wobei der ringförmige Kolben einen hülsenförmigen Druckstempel aufweist, durch den die Spindel geführt ist. Angrenzend an den hülsenförmigen Druckstempel und in einem an dem Gehäuse angeordneten hülsenförmigen Ansatz ist über Wälzlager die zweite Spindelmutter gelagert. Die zweite Spindelmutter ist hierbei zur Übertragung der Schließkraft von dem Druckstempel auf die Spindel in Längsrichtung der Spindel verschiebbar ausgebildet.
  • Für eine besonders einfache Übertragung des Drehmomentes von der zweiten Spindelmutter auf die erste Spindelmutter ist die erste Spindelmutter auf der Spindel mit einem geringen Abstand neben der zweiten Spindelmutter angeordnet und diese sind über Mitnahmeelemente miteinander verbunden. Die zweite Spindelmutter ist hierbei relativ zu der ersten Spindelmutter in Längsrichtung der Spindel verschiebbar, um bei Betätigung der Kolben-/Zylindereinheit und der hieraus resultierenden Verschiebung der zweiten Spindelmutter die erste Spindelmutter von der Schließkraft zu entkoppeln.
  • In konstruktiv einfacher Weise sind die Mitnahmeelemente als Stifte ausgebildet, von denen jeder mit seinen Enden in Bohrungen in den einander zugewandten Stirnflächen der ersten Spindelmutter und der zweiten Spindelmutter eingesteckt ist. Die Tiefe der Bohrungen und die Länge der Stifte ist so gewählt, daß wie zuvor beschrieben die zweite Spindelmutter relativ zu der ersten Spindelmutter in Längsrichtung der Spindel verschiebbar ist.
  • Vorteihafterweise ist die erste Spindelmutter über Federelemente an der zweiten Spindelmutter abgestützt, wodurch eine Überlastung des Kugelge windetriebes durch die Schließkraft vermieden werden kann. Die Federelemente sind vorteilhafterweise als Tellerfedern und somit raumsparend ausgebildet und zwischen der ersten Spindelmutter und der zweiten Spindelmutter angeordnet.
  • Der Antrieb der zweiten Spindelmutter und somit der ersten Spindelmutter zum Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge erfolgt über eine an einer Stirnfläche der zweiten Spindelmutter angeordnete Zahnscheibe, die ihrerseits über einen Riemen angetrieben ist.
  • Bevorzugterweise ist die Kolben-/Zylindereinheit hydraulisch betreibbar.
  • In einer weiteren in erfinderischer Sicht eigenständigen Ausführungsform der Linearantriebseinrichtung ist die Spindel als Hohlwelle ausgebildet, die erste Spindelmutter an einem Ende der Spindel drehfest angeordnet. Auch ist eine weitere Spindel für ein Öffnen und Schließen des Formwerkzeuges vorgesehen, die durch die erste Spindelmutter in die Spindel hineinragt. Die Ausbildung der Spindel als Hohlwelle ist vorteilhaft, um die übertragbaren Knickkräfte zu steigern. Um die zweite Spindelmutter während des Öffnens und Schließens des Formwerkzeuges über die weitere Spindel entlang der ersten Spindel zu bewegen und das Drehmomentübertragung von der angetriebenen zweiten Spindelmutter auf die weitere Welle zu übertragen, ist die weitere Spindel über eine parallel hierzu verlaufende Welle und Riementriebe mit der zweiten Spindelmutter zur verbunden.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung an Hand von zwei in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Perspektivansicht einer Linearantriebseinrichtung in einer ersten Ausführungsform.
  • 2 eine Ausschnittsvergrößerung von 1 aus dem Bereich zweier aneinander grenzender Spindelmuttern der Linearantriebseinrichtung und
  • 3 eine schematische Perspektivansicht einer Linearantriebseinrichtung in einer zweiten Ausführungsform.
  • Die 1 zeigt eine schematische Perspektivansicht einer Linearantriebseinrichtung 1 einer als Spritzgießmaschine ausgebildeten Kunststoffformmaschine. Die Linearantriebseinrichtung 1 weist eine Spindel 2 auf, die abschnittsweise dargestellt ist und deren linkes Ende fest in Funktion eines Druckstempels mit einer nicht dargestellten Formaufspannplatte einer Spritzgießmaschine verbunden ist, auf deren gegenüberliegenden Seiten eine Hälfte eines Formwerkzeuges aufgespannt ist. Die Spritzgießmaschine ist demnach als sogenannte Dreiplattenmaschine ausgebildet. Grundsätzlich kann die Spritzgießmaschine auch als sogenannte Zweiplattenmaschine ausgebildet werden, wobei dann die Spindel in der Schließstellung auf Zug belastet wird.
  • Die Spindel 2 ist zweigängig ausgebildet und somit entsprechend an ihrer äußeren Umfangsfläche mit einem ersten Gewindegang 3 und einem zweiten Gewindegang 4 versehen. Der erste Gewindegang 3 ist als spiralförmig um die Spindel 2 umlaufende Lauffläche für Kugeln 5 eines Kugelgewindetriebes mit einer als Kugelgewindemutter ausgebildeten Spindelmutter 6 ausgebildet. Der aus dem ersten Gewindegang 3, den Kugeln 5 und der ersten Spindelmutter 6 gebildete Kugelgewindetrieb dient zum schnellen Bewegen der Spindel 2 in deren Längsrichtung L und somit zum Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge für das im Vergleich mit der Schließkraft für die Formwerkzeughälften eine geringe Axialkraft erforderlich ist.
  • Der zweite Gewindegang 4 ist als Trapezgewinde ausgebildet, in dessen Gewinderille die Zähne 7 einer zweiten Spindelmutter 8 eingreifen. Durch die zweigängige Ausbildung der Spindel 2 haben beide Gewindegänge 3, 4 eine entsprechend große Steigung. Die Breite des umlaufenden Gewindezahns 7 der Spindelmutter 8 ist im Unterschied zu einem normalen Trapezgewinde mit einer geringeren Breite ausgebildet, so daß in Längsrichtung L der Spindel 2 gesehen jeweils ein Spiel S (siehe 2) zwischen den Flanken der Gewinderille der Spindel 2 und dem Zahn 7 der zweiten Spindelmutter 8 vorhanden ist. Das Spiel S beträgt je Seite des Zahns 7 etwa 2110 bis 10/10 mm, insbesondere 5/10 mm. Die zweite Spindelmutter 8 befindet sich somit beim Schnellhub der Spindel über die erste Spindelmutter 6 nicht im Kontakt mit der Gewinderille des zweiten Gewindeganges 4 der Spindel 2. Die zweite Spindelmutter 8 ist an ihrer äußeren Umfangsfläche über ein Paar Wälzlager 10, vorzugsweise über einreihige Schrägkugellager, an der Innenseite eines hülsenförmigen Ansatzes 11 eines Gehäuses 12 gelagert. Dieses Gehäuse 12 ist zur Übertragung der Bewegungskräfte für den Schnellhub der Spindel 2 für das Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge und das Aufbringen der Schließkraft über die Spindel 2 auf die nicht dargestellten Formwerkzeuge mit einem ebenfalls nicht dargestellten Maschinenrahmen der Kunststoffformmaschine verbunden. Die beiden Wälzlager 10 sind im Bereich ihrer Innen- und Außenringe 10i und 10a über konzentrisch zur Spindel 2 angeordnete Ringe 9 voneinander beanstandet und gegeneinander abgestützt. Die Außenringe 10a der Wälzlager 10 sind über eine Hülse 23 in dem Ansatz 11 des Gehäuses 12 gelagert. Der Außenring 10a des rechten Wälzlagers 10 stützt sich an einem Absatz 23a der Hülse 23 ab. Der Außenring 10a des gegenüberliegenden linken Wälzlagers 10 ist über einen Sicherungsring 24 an der Hülse 23 abgestützt. Die Hülse 23 ist in Längsrichtung L der Spindel 2 in dem Ansatz 11 des Gehäuses 12 von einem Anschlag 25, der an dem dem Gehäuse 12 zugewandten Ende des Ansatzes 11 angeordnet ist, gegen ein weiteres Federelement 26 verschiebbar. Das als Tellerfeder ausgebildete Federelement 26 stützt sich einerseits an der dem Gehäuse 12 abgewandten Stirnseite der Hülse 23 ab und andererseits an einem weiteren Anschlag 27, der ringförmig ist und an das offene Ende des Ansatzes 11 angefügt ist. Der Innenring 10i des rechten Wälzlagers 10 ist an einem Absatz 8c der zweiten Spindelmutter 8 abgestützt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist der Innenring 10i des linken Wälzlagers 10 an einem Abstandsring 28 abgestützt, der an die Stirnfläche 8b der zweiten Spindelmutter 8 angrenzend auf der Spindel 2 angeordnet ist.
  • Das Gehäuse 12 besteht neben dem Ansatz 11 im wesentlichen aus einer Kolben-/Zylindereinheit 13 mit einem ringförmigen Kolben 14 und einem entsprechend ringförmig ausgebildeten Zylinderraum 15. Der ringförmige Kolben 14 ist mit seiner inneren Öffnung mit einem hülsenförmigen Druckstempel 16 verbunden, durch den die Spindel 2 geführt ist und dessen innere Umfangsfläche Spiel zu der äußeren Umfangsfläche der Spindel 2 aufweist. Die äußere Umfangsfläche des hülsenförmigen Druckstempels 16 ist gegenüber der inneren Umfangsfläche der kreisförmigen Öffnung des Zylinders 15 abgedichtet und durch Druckaufschlagung des Zylinders 15 in Längsrichtung L der Spindel 2 und somit gegen die seitliche Stirnfläche 8a der zweiten Spindelmutter 8 verschiebbar.
  • Für den Schnellhub ist an der dem Druckstempel 16 gegenüberliegenden Stirnfläche 8b der zweiten Spindelmutter 8 eine konzentrisch zur zweiten Spindelmutter 8 ausgerichtete Zahnscheibe 17 angeordnet, die über einen Riemen 18 mit einem nicht dargestellten Elektromotor verbunden ist.
  • Insbesondere aus der 2, die eine Ausschnittsvergrößerung von 1 aus dem Bereich der aneinander grenzenden Spindelmuttern 6 und 8 zeigt, ist ersichtlich, daß zwischen der Zahnscheibe 17 bzw. der zweiten Spindelmutter 8 sowie der ersten Spindelmutter 6, die mit einem Abstand a von etwa 1 cm auf der Spindel 2 angeordnet sind, ein Mitnahmeelement 19 für eine drehsteife Übertragung des auf die Zahnscheibe 17 bzw. die zweite Spindelmutter 8 aufgebrachten Drehmomentes auf die erste Spindelmutter 6 angeordnet ist. Die Mitnahmeelemente 19 sind als Stifte ausgebildet, die in entsprechende Bohrungen 20 in der der zweiten Spindelmutter 8 zugewandten Stirnseite 6a der ersten Spindelmutter 6 eingesteckt sind und mit ihrem freien Ende in weitere Bohrungen 21 in der Stirnfläche 8b der zweiten Spindelmutter 8 angeordnete Bohrungen eingefügt sind, wobei die Tiefe dieser Bohrungen 21 so gewählt ist, daß die erste Spindelmutter 6 sich in Längsrichtung L unter Verringerung des Abstandes a auf die zweite Spindelmutter 8 zu bewegen kann. Der Abstand a wird durch das Spiel S und die Baubreite des Federelements 22 bestimmt.
  • Zusätzlich sind im Bereich der Mitnahmeelemente 19 zwischen der ersten Spindelmutter 6 und der Zahnscheibe 17 bzw. der zweiten Spindelmutter 8 Federelemente 22 angeordnet, die vorzugsweise als Tellerfedern ausgebildet sind. Über die Federelemente 22 wird einerseits die erste Spindelmutter 6 beim Schnellhub an der zweiten Spindelmutter 8 und hierüber am Gehäuse 12 abgestützt und andererseits eine Entkoppelung der Verschiebebewegung der zweiten Spindelmutter 8 beim Aufbringen der Schließkraft von der ersten Spindelmutter 6 erreicht.
  • Nachfolgend wird die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung an Hand der Beschreibung eines Schließvorganges von Formwerkzeugen einer Spritzgießmaschine näher erläutert. Ausgehend von geöffneten Formwerkzeughälften ist zunächst ein Schnellhub erforderlich, um die Formwerkzeuge zu schließen. Hierfür wird der nicht dargestellte Elektromotor in Betrieb gesetzt, der über den Riemen 18 die Zahnscheibe 17 antreibt. Die fest mit der zweiten Spindelmutter 8 verbundene Zahnscheibe 17 treibt somit einerseits die über Wälzlager 10 in dem Ansatz 11 des Gehäuses 12 gelagerte zweite Spindelmutter 8 und andererseits auch über die stiftförmigen Mitnahmeelemente 19 die erste Spindelmutter 6 an. Die somit links herum laufende erste Spindelmutter stützt sich in Längsrichtung L der Spindel 2 über die Federelemente 22 an der Stirnfläche 8b der Spindelmutter 8 ab. Diese Abstützkräfte werden zweiten Spindelmutter 8 über deren Wälzlager 10, über die Hülse 23, den Anschlag 25 des Gehäuses 12 das Gehäuse 12 und somit auf den Maschinenrahmen übertragen. Somit werden über die in Linksrichtung umlaufende erste Spindelmutter 6 – in Längsrichtung L der Spindel 2 gesehen – die für einen Schnellhub der Spindel 2 erforderlichen Kräfte über die Kugeln 5 auf den ersten Gewindegang 3 der Spindel 2 übertragen, wodurch die Spindel 2 in deren Längsrichtung L nach rechts linear bewegt wird. Dieser Antrieb mittels der ersten Spindelmutter 6 der Spindel 2 wird so lange fortgesetzt, bis die Formwerkzeughälften leicht zur Anlage kommen bzw. bis kurz vor diesem Zeitpunkt. Dann wird der Antrieb über den Riemen 18 gestoppt.
  • Die jetzt erforderliche Schließkraft zum Zusammenpressen der Formwerkzeughälften und ggf. zum endgültigen Schließen der beiden Formwerkzeughälften wird dann durch die Kolben-/Zylindereinheit 13 aufgebracht. Durch eine Beaufschlagung der rechten Zylinderkammer 15a mit Drucköl bewegt sich der Kolben 14 und der hiermit verbundene Druckstempel 16 nach rechts und die rechte freie Stirnfläche des Druckstempels 16 kommt über den Abstandsring 28 in Kontakt mit der rechten Stirnfläche 8a der zweiten Spindelmutter 8 und schiebt diese axialverschieblich in den Ansatz 11 gelagerte zweite Spindelmutter 8 mit den Wälzlagern 10 und der Hülse 23 in Längsrichtung L der Spindel 2 nach rechts und somit innerhalb des hülsenförmigen Ansatzes 11 des Gehäuses 12. Zunächst wird hierdurch das Spiel S zwischen den Flanken der Gewinderille des zweiten Gewindeganges 4 und den Gewindezähnen 7 der zweiten Spindelmutter 8 überwunden und anschließend zum Aufbau der Schließkraft zwischen den Formwerkzeughälften die Spindel 2 weiter in Längsrichtung L über den Kolben 14 gedrückt. Der Kraftfluß verläuft hierbei über den ringförmigen Kolben 14, über dessen zentralen hülsenförmigen Druckstempel 16, dessen an der rechten Stirnfläche 6a der zweiten Spindelmutter 6 über den Abstandsring 28 anliegenden Stirnfläche 16a, den Gewindezähnen 7 der zweiten Spindelmutter 8 auf die Gewinderille des zweiten Gewindeganges 4 der Spindel 2 und somit letztendlich auf die Spindel 2 in Richtung der Formwerkzeughälfte. Hierbei wird die Selbsthemmung zwischen der zweiten Spindelmutter 8 und dem zweiten Gewindegang 4 der Spindel 2 zur Aufrechterhaltung des Schließdrucks ausgenutzt. Während zum Aufbau des Schließdruckes die zweite Spindelmutter 8 sich in Längsrichtung L der Spindel 2 relativ zu der ersten Spindelmutter 6 bewegt, erfolgt jedoch keine Belastung der ersten Spindelmutter 6 mit der Schließkraft, da die zwischen den Stirnflächen 6b und 8a der Spindelmutter 6 und 8 angeordneten Mitnahmeelemente in Längsrichtung L spielbehaftet sind. Der Gesamthub der Kolben-/Zylindereinheit 13 wird durch das Spiel S und die Elastizität des Maschinenrahmens bestimmt und beträgt somit erfahrungsgemäß etwa 20 bis 30 mm.
  • Für den Abbau des Schließdruckes wird der Kolben 14 entlastet und die selbsthemmende Verbindung zwischen der zweiten Gewindespindel 8 und dem zweiten Gewindegang 4 der Spindel 2 durch Anlaufen des nicht dargestellten Elektromotors und der hiermit über den Riemen 18 verbundene Zahnscheibe 17 Iosgebrochen. Die in Längsrichtung L der Spindel 2 relativ zu der zweiten Spindelmutter 8 axial bewegbar erste Spindelmutter 6 stützt sich hierbei an einem an der Zahnscheibe 17 angeordneten ringförmigen Anschlag 29 ab.
  • Die Federelemente 22 sind so ausgelegt, daß diese etwa bei einer Kraft, die das 1,5 -fache der für den Schnellhub erforderlichen Axialkraft für die Bewegung der Spindel 2 in Längsrichtung L nachgeben.
  • Die 3 zeigt eine schematische Perspektivansicht einer Linearantriebseinrichtung 1 in einer weiteren Ausführungsform. In Bezug auf die Kolben-/Zylindereinheit 13 und die zweite Spindelmutter 8 stimmt diese Ausführungsform mit der zuvor beschriebenen überein, so daß auf dessen Beschreibung Bezug genommen wird. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen. Bei dieser Ausführungsform wird die Spindel 2 vorteilhafterweise als Hohlwelle ausgebildet, um die übertragbaren Knickkräfte zu steigern. Hierbei wird der erste Gewindegang 3 auf einer zweiten in die Hohlspindel eingeführten Spindel 30 angeordnet, da aufgrund der geringen Kräfte für den Schnellhub auch ein geringer Spindeldurchmesser ausreichend ist. Die erste Spindel 2 ist somit nur mit dem zweiten Gewindegang 4 versehen. Bei dieser Lösung von eigenständiger erfinderischer Bedeutung ist die erste Spindelmutter 6 feststehend an dem der Formaufspannplatte 31 abgewandten Ende der Hohlspindel 2 angeordnet. Für die Drehmomentverbindung zwischen der angetriebenen zweiten Spindelmutter 8 und der zweiten Spindel ist dann eine parallel zu den Spindeln 2, 30 verlaufende Welle 32 vorgesehen. Die Welle 32 ist im Bereich ihrer Enden über Riementriebe aus Scheiben 33 und Riemen 34 einerseits mit der Zahnscheibe 17 an der zweiten Spindelmutter 8 und andererseits mit dem von der Spindel 2 abgewandten Ende der weiteren Spindel 30 verbunden. Die weitere Spindel 30 ist an dem dem Gehäuse 12 abgewandtem Ende über ein Träger 35 gelagert, der mit dem Gehäuse 12 verbunden ist. Zusätzlich ist an dem anderen Ende der Spindel 30 ein Lager 36 angeordnet, über das die weitere Spindel 30 zusätzlich in der Hohlspindel 2 abgestützt wird.
  • Bei dieser Ausführungsform können die Steigungen der Spindeln 2, 30 unterschiedlich gewählt werden, da die über die Übersetzung der Riementriebe ausgeglichen werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung ist zwar anhand einer sogenannten Dreiplattenmaschine beschrieben, jedoch kann die Linearantriebseinrichtung auch für sogenannte Zweiplattenmaschinen eingesetzt werden, bei der dann diese nicht als Druckstempel sondern als Zugelement betrieben wird. In diesem Einsatzfall sind normalerweise vier Spindeln in den Eckpunkten eines gedachten Vierecks zwischen der feststehenden Formaufspannplatte und einer beweglichen Formaufspannplatte vorgesehen. Hierbei ist es möglich, die angetriebenen Spindelmuttern und die Kolben-/Zylindereinheit an der feststehenden oder beweglichen Formaufspannplatte anzuordnen. Es ist auch möglich, die Doppelspindeleinheit von der Kolben-/Zylindereinheit örtlich zu trennen, d. h. beispielsweise die Kolben-/Zylindereinheit an einer feststehenden Platte und die Doppelspindeleinheit an einer beweglichen Platte anzuordnen. Die Schließkraft wird dann über die Spindel der zweiten Spindelmutter zugeführt.
  • 1
    Linearantriebseinrichtung
    2
    Spindel
    3
    erster Gewindegang
    4
    zweiter Gewindegang
    5
    Kugel
    6
    erste Spindelmutter
    6a
    Stirnfläche
    7
    Zähne
    8
    zweite Spindelmutter
    8a
    Stirnfläche
    8b
    Stirnfläche
    8c
    Absatz
    9
    Ringe
    10
    Wälzlager
    10i
    Innenring
    10a
    Außenring
    11
    Ansatz
    12
    Gehäuse
    13
    Kolben-/Zylindereinheit
    14
    Kolben
    15
    Zylinderraum
    15a
    rechte Zylinderkammer
    16
    Druckstempel
    16a
    Stirnfläche
    17
    Zahnscheibe
    18
    Riemen
    19
    Mitnahmeelement
    20
    Bohrung
    21
    Bohrung
    22
    Federelement
    23
    Hülse
    23a
    Absatz
    24
    Sicherungsring
    25
    Anschlag
    26
    Federelement
    27
    Anschlag
    28
    Abstandsring
    29
    Anschlag
    30
    Spindel
    31
    Formaufspannplatte
    32
    Welle
    33
    Scheiben
    34
    Riemen
    35
    Träger
    36
    Lager
    L
    Längsrichtung
    S
    Spiel
    a
    Abstand

Claims (16)

  1. Linearantriebseinrichtung zum Öffnen und Schließen von Formwerkzeugen sowie Aufbringen einer Schließkraft hierauf, insbesondere von Formwerkzeughälften einer Kunstoffformmaschine, mit einem auf die Formwerkzeuge wirkenden Spindeltrieb mit einer ersten Spindelmutter für ein Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge, mit einer Spindel und mit einen über den Spindeltrieb auf die Formwerkzeuge wirkenden Kolben-/Zylindereinheit für das Aufbringen der Schließkraft, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben-Zylindereinheit (13) über eine zweite Spindelmutter (8) auf die Formwerkzeuge wirkt.
  2. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Spindelmutter (8) während des Öffnens und Schließens der Formwerkzeuge über die erste Spindelmutter (6) kraftarm, vorzugsweise freilaufend, entlang der Spindel (2) bewegt wird.
  3. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (2) nach Art eines Stempels feststehend mit dem Formwerkzeug verbunden ist.
  4. Linearantriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (2) einen Gewindegang (4) für die zweite Spindelmutter (8) aufweist, dessen Gewinderille weiter ist als die Breite der Gewindezähne (7) der zweiten Spindelmutter (8).
  5. Linearantriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (2) zweigängig ausgebildet ist und neben einem Gewindegang (4) für die zweite Spindelmutter (8) einen weiteren Gewindegang (3) für die erste Spindelmutter (6) aufweist.
  6. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spindelmutter (6) auf der Spindel (2) mit einem Abstand (a) neben der zweiten Spindelmutter (8) angeordnet ist und zur Drehmomentübertragung zwischen der ersten Spindelmutter (6) und der zweiten Spindelmutter (8) diese über Mitnahmeelemente (19) miteinander verbunden sind, wobei die zweite Spindelmutter (8) relativ zu der ersten Spindelmutter (6) auf der Spindel (2) in deren Längsrichtung (L) gesehen verschiebbar ist.
  7. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnahmeelemente (19) als Stifte ausgebildet sind, von denen jeder mit seinen Enden in Bohrungen (20, 21) in den einander zugewandten Stirnflächen (6a, 8a) der ersten Spindelmutter (6) und der zweiten Spindelmutter (8) eingesteckt ist, wobei die Tiefe der Bohrungen (20, 21) und die Länge der Stifte so gewählt ist, daß die zweiten Spindelmutter (8) relativ zu der ersten Spindelmutter (6) auf der Spindel (2) in deren Längsrichtung (L) gesehen verschiebbar ist.
  8. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spindelmutter (6) sich über Federelemente (22) an der zweiten Spindelmutter (8) abstützt.
  9. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die als Tellerfedern ausgebildeten Federelemente (22) zwischen der ersten Spindelmutter (6) und der zweiten Spindelmutter (8) angeordnet sind.
  10. Linearantriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spindel (2) als Hohlwelle ausgebildet ist, die erste Spindelmutter (6) an einem Ende der Spindel (2) drehfest angeordnet ist und eine weitere Spindel (30) für ein Öffnen und Schließen des Formwerkzeuges durch die erste Spindelmutter (6) in die Spindel (2) geführt ist.
  11. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Spindel (30) über eine parallel hierzu verlaufende Welle (32) und Riementriebe mit der zweiten Spindelmutter (8) zur Drehmomentübertragung verbunden ist.
  12. Linearantriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Spindelmutter (6) und der zugehörige Gewindegang (3) als Kugelgewindetrieb und die zweite Spindelmutter (8) und der zugehörige Gewindegang (4) als Flachgewindetrieb, vorzugsweise als Trapezgewindetrieb, ausgebildet sind.
  13. Linearantriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben-/Zylindereinheit (13) im wesentlichen aus einem Kolben (14) und einem Zylinderraum (15) in einem Gehäuse (12) besteht und der ringförmige Kolben (14) einen hülsenförmigen Druckstempel (16) aufweist, durch den die Spindel (2) geführt ist.
  14. Linearantriebseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß angrenzend zu dem hülsenförmigen Druckstempel (16) in einem an dem Gehäuse (12) angeordneten hülsenförmigen Ansatz (11) über Wälzlager (10) die zweite Spindelmutter (8) gelagert ist, wobei die zweite Spindelmutter (8) zur Übertragung der Schließkraft von dem Druckstempel (16) auf die Spindel (2) in Längsrichtung (L) der Spindel (2) verschiebbar ist.
  15. Linearantriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an einer Stirnfläche (8a) der zweiten Spindelmutter (8) eine Zahnscheibe (17) für einen Antrieb der zweiten Spindelmutter (8) über einen Riemen (18) für ein Öffnen und Schließen der Formwerkzeuge angeordnet ist.
  16. Linearantriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolben-/Zylindereinheit (13) hydraulisch betreibbar ist.
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