DE10115673A1 - Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten BeutelsInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels (4) aus Filtermaterial angegeben, bei welchem aus dem zu einem Schlauch (7) geformten Filtermaterial zunächst ein noch offener Beutel geformt wird. Anschließend wird Aufgußmaterial in den Beutel (4) eingefüllt. Der Beutel (4) wird dann verschlossen und beim Verschließen desselben wird außen eine Handhabe an demselben angebracht. In Durchführung des Verfahrens wird das als Band (2) vorliegende Filtermaterial zunächst mit taktweisem Vorschub von einer Spule (1) abgezogen und zum Schlauch (7) geformt, der mittels einer Längsnaht (9) verschlossen wird. Danach wird der Schlauch (7) in Abständen durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht (11) verschlossen. jeweils nach Bildung einer Quernaht (11) wird das Aufgußmaterial in den Schlauch (7) eingefüllt, bevor die nächste Quernaht (11) fertiggestellt wird. Dem Schlauch (7) wird zur Bildung der Handhabe ein außen an demselben anliegender Materialstreifen zugeführt, der beim Erzeugen einer jeden Quernaht (11) in derselben fest mit dem Filtermaterial verbunden wird. Abschließend wird zur Bildung einzelner Beutel (4) der Schlauch (7) jeweils im Bereich einer Quernaht (11) durchtrennt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten
Beutels aus Filtermaterial, bei welchem aus dem zu einem Schlauch geformten
Filtermaterial zunächst ein noch offener Beutel geformt wird, bei welchem anschließend
Aufgußmaterial in den Beutel eingefüllt wird, bei welchem der Beutel dann verschlossen
wird und bei welchem beim Verschließen des gefüllten Beutels außen eine Handhabe an
demselben angebracht wird (DE 196 18 737 A1).
Derartige Beutel werden seit langem zur Herstellung von Getränken eingesetzt. Die mit
Aufgußmaterial gefüllten Beutel werden dazu in ein Gefäß getan, in welches
anschließend heißes Wasser eingefüllt wird. Besonders bekannt sind die Beutel für die
Herstellung von Tee. Die folgende Beschreibung berücksichtigt nur diesen speziellen
Anwendungsfall, stellvertretend für alle anderen möglichen Anwendungen. Statt der
Worte "Aufgußmaterial" und "Beutel" werden die Worte "Teeblätter" und "Teebeutel"
verwendet.
Bereits mit Teeblättern gefüllte Teebeutel sind seit Jahren in unterschiedlichen
Ausführungsformen bekannt. Sie sind in der Regel in einer größeren Anzahl verpackt im
Handel erhältlich. Zum Aufbrühen von Tee braucht ein solcher Teebeutel lediglich in ein
geeignetes Gefäß getan zu werden, in welches danach heißes Wasser eingefüllt wird. Mit
einer am Teebeutel angebrachten Handhabe, beispielsweise einem Faden, kann
derselbe einfach in ein Gefäß eingebracht und nach einem individuell festlegbaren
Zeitraum aus dem heißen Tee entfernt werden, ohne daß die diesen Vorgang
durchführende Person sich verbrüht. Wenn ein Gefäß mit Deckel verwendet wird, kann
ein am Teebeutel angebrachter Faden beim Aufsetzen des Deckels auch in der Öffnung
des Gefäßes festgeklemmt werden.
Aus der eingangs erwähnten DE 196 18 737 A1 gehen ein mit Teeblättern gefüllter
Teebeutel und ein Verfahren zu seiner Herstellung hervor, der direkt an der Wandung
eines beliebigen Gefäßes angehängt werden kann. Bei diesem bekannten Verfahren
wird an einem noch offenen, mit Teeblättern gefüllten Teebeutel eine Handhabe aus
einem biegesteifen, Rückformeigenschaften aufweisenden Material angebracht. Die
Handhabe wird dazu zunächst aus einem Streifen dieses Materials entlang einer
Querkante so gefaltet, daß die gefalteten Teile aufeinander liegen. Die so geformte
Handhabe wird dann derart über die Einfüllöffnung des Teebeutels geschoben, daß ihre
Schenkel deren Bereich beidseitig überlappen. Handhabe und Teebeutel werden dann
miteinander verklebt bzw. verschweißt, wobei gleichzeitig der Teebeutel verschlossen
wird. Die Handhabe ragt über den Teebeutel hinaus. Sie ist mit zum Rand hin offenen
Einschnitten versehen, durch welche der Teebeutel beispielsweise am Rand eines
Gefäßes aufgehängt werden kann. Die Herstellung eines Teebeutels mit dem
geschilderten Verfahren ist aufwendig. Es ist außerdem nur eine Einzelfertigung möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs geschilderte Verfahren so zu
gestalten, daß die Herstellung von mit einer Handhabe ausgerüsteten Teebeuteln
vereinfacht werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
- - daß das als Band vorliegende Filtermaterial zunächst mit taktweisem Vorschub von einer Spule abgezogen und zum Schlauch geformt wird, der mittels einer Längsnaht verschlossen wird,
- - daß danach der Schlauch in Abständen durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht verschlossen wird,
- - daß jeweils nach Bildung einer Quernaht die Teeblätter in den Schlauch eingefüllt werden, bevor die nächste Quernaht fertiggestellt wird,
- - daß dem Schlauch zur Bildung der Handhabe ein außen an demselben anliegender Materialstreifen zugeführt wird, der beim Erzeugen einer jeden Quernaht fest mit dem Filtermaterial verbunden wird, und
- - daß abschließend zur Bildung einzelner Teebeutel der Schlauch jeweils im Bereich einer Quernaht durchtrennt wird.
Mit diesem Verfahren ist eine ununterbrochene Fertigung von geschlossenen, mit
Teeblättern gefüllten Teebeuteln möglich, die ohne gesonderten Arbeitsgang mit einer
Handhabe ausgerüstet sind. Der Materialstreifen der Handhabe liegt außen am Schlauch
und damit auch am fertigen Teebeutel an. Er ragt also nicht über den Teebeutel hinaus,
sondern bleibt im Bereich der Abmessungen desselben. Die in Streifenform vorliegende
Handhabe kann so gestaltet sein, daß sie mittels eines Deckels in einem Gefäß
eingeklemmt werden kann. Der einzelne Teebeutel kann mittels einer entsprechend
gestalteten Handhabe aber auch am Rand eines Gefäßes aufgehängt werden. Der
Teebeutel kann nach Beendigung des Brühvorgangs mittels der Handhabe einfach aus
dem Gefäß entfernt werden, ohne daß der feuchte und heiße Teebeutel selbst angefaßt
werden muß. Dabei kann die streifenförmige Handhabe mit Vorteil auch als Unterlage
bzw. Träger für den Teebeutel verwendet werden, so daß sich keine Tropfen
unkontrolliert lösen können. Die Handhabe kann die gleiche Länge wie ein Teebeutel
haben. Sie kann aber auch länger oder kürzer als derselbe sein. Auch das Material der
Handhabe ist beliebig. Sie besteht vorzugsweise aus gut biegbarem, ausreichend festem
Papier.
Das Verfahren nach der Erfindung wird anhand der Zeichnungen als
Ausführungsbeispiel erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens
nach der Erfindung.
Fig. 2 eine Ansicht eines mit dem Verfahren hergestellten Teebeutels in vergrößerter
Darstellung.
Fig. 3 bis 5 Seitenansichten eines Teebeutels mit in unterschiedlichen Positionen
befindlicher Handhabe.
Auf einer Spule 1 ist ein Band 2 aus Filtermaterial aufgewickelt, das in Richtung des Pfeils
3 mit taktweisem Vorschub von der Spule 1 abgezogen und einer Anordnung zur
Herstellung von Teebeuteln 4 zugeführt wird. Dabei wird das Band 2 in einer durch zwei
Rollen 5 und 6 angedeuteten Formungsstufe zu einem Schlauch 7 mit überlappenden, in
Längsrichtung verlaufenden Kanten geformt. Diese Kanten werden in einer ersten
Verschlußeinheit 8 beispielsweise durch Wärmezufuhr und unter Druck in einer
Längsnaht 9 fest miteinander verbunden, und zwar während des Durchlaufs durch die
erste Verschlußeinheit 8. Das Filtermaterial kann dazu in einer sehr dünnen Schicht mit
einem bei Wärmeeinwirkung klebfähig werdenden Material beschichtet sein. Es kann im
Bereich der Kanten des Schlauchs 7 vor dem Verschließen aber auch ein Kleber
aufgetragen werden. Der Schlauch 7 ist hinter der ersten Verschlußeinheit 8 rundum
geschlossen.
In einer zweiten Verschlußeinheit 10 wird der Schlauch 7 durch eine quer zu seiner
Längsrichtung verlaufende Quernaht 11 verschlossen, und zwar in gleicher Weise wie
bei der Längsnaht 9, wieder beispielsweise durch Wärmezufuhr und unter Druck. Dabei
können gleichzeitig, d. h. während der Herstellung der Quernaht 11 oder unmittelbar
danach, in einem Behälter 12 enthaltene Teeblätter in vorgegebener Menge in den nach
oben noch offenen Schlauch 7 eingefüllt werden. Im folgenden Takt der Anordnung wird
der Schlauch 7 um eine der Länge eines herzustellenden Teebeutels 4 entsprechende
Strecke weiterbewegt. Er wird dann in der zweiten Verschlußeinheit 10 durch eine
weitere Quernaht 11 verschlossen, die von der vorangehenden Quernaht 11 einen der
Länge eines Teebeutels 4 entsprechenden Abstand hat. Daraufhin kann die nächste
Portion Teeblätter in den Schlauch 7 eingefüllt werden. In einer der zweiten
Verschlußeinheit 10 in Abzugsrichtung (Pfeil 3) folgenden Schneideinrichtung 13 können
fertige Teebeutel 4 vom Schlauch 7 abgetrennt werden. Fertige Teebeutel 4 sind
vollständig verschlossen und mit Teeblättern gefüllt.
An den fertigen Teebeuteln 4 wird während ihrer Herstellung außerdem automatisch
eine Handhabe 14 angebracht. Sie besteht aus einem Materialstreifen, der
beispielsweise als Band 15 auf einer Spule 16 aufgewickelt ist. Das Band 15 wird der
zweiten Verschlußeinheit 10 zugeführt und in derselben beim Herstellen der jeweiligen
Quernaht 11 fest mit dem Filtermaterial des Schlauchs 7 bzw. des jeweiligen Teebeutels
4 verbunden. Dazu kann das Band 15 einseitig mit einem bei Wärmezufuhr klebfähig
werdenden Material beschichtet sein. Es kann aber jeweils auch ein Kleber auf den durch
eine Quernaht 11 zu verschließenden Bereich des Schlauchs 7 aufgetragen werden. Das
Band 15 wird beim Vorschub des Schlauchs 7 parallel zum demselben verlaufend
mitgenommen. Es liegt dann außen am Schlauch 7 an und kann anschließend in der
Schneideinrichtung 13 zusammen mit dem Filtermaterial durchgeschnitten werden. In
diesem Fall können der abgetrennte Teebeutel 4 und die außen an demselben
anliegende Handhabe 14 die gleiche Länge haben.
Ein solcher Teebeutel 4 mit Handhabe 14 ist in einer Seitenansicht in Fig. 3 dargestellt.
Die Handhabe 14 liegt auf ihrer ganzen Länge am Teebeutel 4 an. Sie ist nur an dessen
oberer Kante im Bereich einer Quernaht 11 mit dem Teebeutel 4 verbunden. Im
Einsatzfall des Teebeutels 4 zum Aufbrühen von Tee kann die Handhabe 14
beispielsweise an ihrem freien Ende ergriffen werden, wodurch der Teebeutel 4 durch
sein Gewicht nach unten bewegt wird, so wie es in der Endposition in Fig. 4 gezeigt ist.
Der Teebeutel 4 kann dann leicht in ein Gefäß eingebracht und mittels der Handhabe
14 an demselben festgelegt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Handhabe 14 in
ihrer zum Teebeutel 4 parallelen Position zu belassen und den Teebeutel 4 entsprechend
Fig. 5 über den Rand eines nur angedeuteten Gefäßes 17 zu hängen. Für diesen Einsatz
kann die Handhabe 14 mit Vorteil im Bereich ihrer Befestigungsstelle (Quernaht 11) am
Beutel 4 mindestens eine quer zu ihrer Längsrichtung verlaufende Sollknickstelle 18
haben. In allen Fällen kann der Teebeutel 4 nach Beendigung des Brühvorgangs durch
die Handhabe einfach aus dem Gefäß entfernt werden, ohne daß dabei der Teebeutel 4
selbst angefaßt werden muß.
Die Handhabe 14 besteht vorzugsweise aus einem gut biegbaren aber ausreichend
festen Material. Dieses Material kann ähnlich wie Löschpapier auch saugfähig sein. In
bevorzugter Ausführungsform wird Papier verwendet. Sie kann genau so breit wie ein
Teebeutel 4 sein, aber auch schmaler oder breiter als derselbe. Gemäß Fig. 2 kann die
Handhabe 14 auch kürzer als ein Teebeutel 4 sein. Sie muß dazu entweder mit einer
gesonderten Schneidvorrichtung vom Band 15 abgetrennt oder mit einer speziellen
Zuführvorrichtung in vorgegebener Länge der zweiten Verschlußeinheit 10 zugeführt
werden. Die Handhabe 14 kann beim Herausnehmen eines Teebeutels 4 nach
Beendigung eines Brühvorgangs auch als Unterlage bzw. Träger für den Teebeutel 4
dienen. Sie wird dazu in ihre aus Fig. 3 ersichtliche Position parallel zum Teebeutel 4
gebracht bzw. in dieser Position gehalten. Der Teebeutel 4 liegt dann auf der Handhabe
14 auf, die insbesondere für diese Verwendung auch länger als der Teebeutel 4 sein
kann. Die Handhabe 14 kann für diesen Transportzweck etwa in ihrem mittleren Bereich
mit mindestens einer in Längsrichtung verlaufenden Sollknickstelle 19 versehen sein, die
in Fig. 2 durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist. Durch die Sollknickstelle 19 kann
die Handhabe 14 leicht muldenartig geformt werden.
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels aus
Filtermaterial, bei welchem aus dem zu einem Schlauch geformten Filtermaterial
zunächst ein noch offener Beutel geformt wird, bei welchem anschließend
Aufgußmaterial in den Beutel eingefüllt wird, bei welchen der Beutel dann
verschlossen wird und bei welchem beim Verschließen des gefüllten Beutels außen
eine Handhabe an demselben angebracht wird, dadurch gekennzeichnet,
daß das als Band (2) vorliegende Filtermaterial zunächst mit taktweisem Vorschub von einer Spule (1) abgezogen und zum Schlauch (7) geformt wird, der mittels einer Längsnaht (9) verschlossen wird,
daß danach der Schlauch (7) in Abständen durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht (11) verschlossen wird,
daß jeweils nach Bildung einer Quernaht (11) das Aufgußmaterial in den Schlauch (7) eingefüllt wird, bevor die nächste Quernaht (11) fertiggestellt wird,
daß dem Schlauch (7) zur Bildung der Handhabe (14) ein außen an demselben anliegender Materialstreifen zugeführt wird, der beim Erzeugen einer jeden Quernaht (11) in derselben fest mit dem Filtermaterial verbunden wird, und
daß abschließend zur Bildung einzelner Beutel (4) der Schlauch (7) jeweils im Bereich einer Quernaht (11) durchtrennt wird.
daß das als Band (2) vorliegende Filtermaterial zunächst mit taktweisem Vorschub von einer Spule (1) abgezogen und zum Schlauch (7) geformt wird, der mittels einer Längsnaht (9) verschlossen wird,
daß danach der Schlauch (7) in Abständen durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht (11) verschlossen wird,
daß jeweils nach Bildung einer Quernaht (11) das Aufgußmaterial in den Schlauch (7) eingefüllt wird, bevor die nächste Quernaht (11) fertiggestellt wird,
daß dem Schlauch (7) zur Bildung der Handhabe (14) ein außen an demselben anliegender Materialstreifen zugeführt wird, der beim Erzeugen einer jeden Quernaht (11) in derselben fest mit dem Filtermaterial verbunden wird, und
daß abschließend zur Bildung einzelner Beutel (4) der Schlauch (7) jeweils im Bereich einer Quernaht (11) durchtrennt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen
jeweils zusammen mit der Quernaht (11) durchtrennt wird.
3. Mit einem Verfahren noch Anspruch 1 oder 2 hergestellter Beutel, dadurch
gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) die gleiche Länge
wie der Beutel (4) hat.
4. Mit einem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 hergestellter Beutel, dadurch
gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) länger als der Beutel
(4) ist.
5. Mit einem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 hergestellter Beutel, dadurch
gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) kürzer als der Beutel
(4) ist.
6. Beutel nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Materialstreifen der Handhabe (14) etwa mittig mindestens eine in seiner
Längsrichtung verlaufende Sollknickstelle (19) hat.
7. Beutel nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Materialstreifen der Handhabe (14) im Bereich seiner Befestigungsstelle am Beutel (4)
mindestens eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Sollknickstelle (18) hat.
8. Beutel nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Materialstreifen der Handhabe (14) aus saugfähigem Material besteht.
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