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DE10115673A1 - Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels

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Publication number
DE10115673A1
DE10115673A1 DE10115673A DE10115673A DE10115673A1 DE 10115673 A1 DE10115673 A1 DE 10115673A1 DE 10115673 A DE10115673 A DE 10115673A DE 10115673 A DE10115673 A DE 10115673A DE 10115673 A1 DE10115673 A1 DE 10115673A1
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DE
Germany
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bag
handle
filter material
strip
filled
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Ceased
Application number
DE10115673A
Other languages
English (en)
Inventor
Christoph Goetz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Abrahams Tea House GmbH
Original Assignee
Abrahams Tea House GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Abrahams Tea House GmbH filed Critical Abrahams Tea House GmbH
Priority to DE10115673A priority Critical patent/DE10115673A1/de
Publication of DE10115673A1 publication Critical patent/DE10115673A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/804Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package
    • B65D85/808Disposable containers or packages with contents which are mixed, infused or dissolved in situ, i.e. without having been previously removed from the package for immersion in the liquid to release part or all of their contents, e.g. tea bags
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    • B65B9/20Enclosing successive articles, or quantities of material, in preformed tubular webs, or in webs formed into tubes around filling nozzles, e.g. extruded tubular webs the webs being formed into tubes in situ around the filling nozzles
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Abstract

Es wird ein Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels (4) aus Filtermaterial angegeben, bei welchem aus dem zu einem Schlauch (7) geformten Filtermaterial zunächst ein noch offener Beutel geformt wird. Anschließend wird Aufgußmaterial in den Beutel (4) eingefüllt. Der Beutel (4) wird dann verschlossen und beim Verschließen desselben wird außen eine Handhabe an demselben angebracht. In Durchführung des Verfahrens wird das als Band (2) vorliegende Filtermaterial zunächst mit taktweisem Vorschub von einer Spule (1) abgezogen und zum Schlauch (7) geformt, der mittels einer Längsnaht (9) verschlossen wird. Danach wird der Schlauch (7) in Abständen durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht (11) verschlossen. jeweils nach Bildung einer Quernaht (11) wird das Aufgußmaterial in den Schlauch (7) eingefüllt, bevor die nächste Quernaht (11) fertiggestellt wird. Dem Schlauch (7) wird zur Bildung der Handhabe ein außen an demselben anliegender Materialstreifen zugeführt, der beim Erzeugen einer jeden Quernaht (11) in derselben fest mit dem Filtermaterial verbunden wird. Abschließend wird zur Bildung einzelner Beutel (4) der Schlauch (7) jeweils im Bereich einer Quernaht (11) durchtrennt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels aus Filtermaterial, bei welchem aus dem zu einem Schlauch geformten Filtermaterial zunächst ein noch offener Beutel geformt wird, bei welchem anschließend Aufgußmaterial in den Beutel eingefüllt wird, bei welchem der Beutel dann verschlossen wird und bei welchem beim Verschließen des gefüllten Beutels außen eine Handhabe an demselben angebracht wird (DE 196 18 737 A1).
Derartige Beutel werden seit langem zur Herstellung von Getränken eingesetzt. Die mit Aufgußmaterial gefüllten Beutel werden dazu in ein Gefäß getan, in welches anschließend heißes Wasser eingefüllt wird. Besonders bekannt sind die Beutel für die Herstellung von Tee. Die folgende Beschreibung berücksichtigt nur diesen speziellen Anwendungsfall, stellvertretend für alle anderen möglichen Anwendungen. Statt der Worte "Aufgußmaterial" und "Beutel" werden die Worte "Teeblätter" und "Teebeutel" verwendet.
Bereits mit Teeblättern gefüllte Teebeutel sind seit Jahren in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt. Sie sind in der Regel in einer größeren Anzahl verpackt im Handel erhältlich. Zum Aufbrühen von Tee braucht ein solcher Teebeutel lediglich in ein geeignetes Gefäß getan zu werden, in welches danach heißes Wasser eingefüllt wird. Mit einer am Teebeutel angebrachten Handhabe, beispielsweise einem Faden, kann derselbe einfach in ein Gefäß eingebracht und nach einem individuell festlegbaren Zeitraum aus dem heißen Tee entfernt werden, ohne daß die diesen Vorgang durchführende Person sich verbrüht. Wenn ein Gefäß mit Deckel verwendet wird, kann ein am Teebeutel angebrachter Faden beim Aufsetzen des Deckels auch in der Öffnung des Gefäßes festgeklemmt werden.
Aus der eingangs erwähnten DE 196 18 737 A1 gehen ein mit Teeblättern gefüllter Teebeutel und ein Verfahren zu seiner Herstellung hervor, der direkt an der Wandung eines beliebigen Gefäßes angehängt werden kann. Bei diesem bekannten Verfahren wird an einem noch offenen, mit Teeblättern gefüllten Teebeutel eine Handhabe aus einem biegesteifen, Rückformeigenschaften aufweisenden Material angebracht. Die Handhabe wird dazu zunächst aus einem Streifen dieses Materials entlang einer Querkante so gefaltet, daß die gefalteten Teile aufeinander liegen. Die so geformte Handhabe wird dann derart über die Einfüllöffnung des Teebeutels geschoben, daß ihre Schenkel deren Bereich beidseitig überlappen. Handhabe und Teebeutel werden dann miteinander verklebt bzw. verschweißt, wobei gleichzeitig der Teebeutel verschlossen wird. Die Handhabe ragt über den Teebeutel hinaus. Sie ist mit zum Rand hin offenen Einschnitten versehen, durch welche der Teebeutel beispielsweise am Rand eines Gefäßes aufgehängt werden kann. Die Herstellung eines Teebeutels mit dem geschilderten Verfahren ist aufwendig. Es ist außerdem nur eine Einzelfertigung möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das eingangs geschilderte Verfahren so zu gestalten, daß die Herstellung von mit einer Handhabe ausgerüsteten Teebeuteln vereinfacht werden kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
  • - daß das als Band vorliegende Filtermaterial zunächst mit taktweisem Vorschub von einer Spule abgezogen und zum Schlauch geformt wird, der mittels einer Längsnaht verschlossen wird,
  • - daß danach der Schlauch in Abständen durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht verschlossen wird,
  • - daß jeweils nach Bildung einer Quernaht die Teeblätter in den Schlauch eingefüllt werden, bevor die nächste Quernaht fertiggestellt wird,
  • - daß dem Schlauch zur Bildung der Handhabe ein außen an demselben anliegender Materialstreifen zugeführt wird, der beim Erzeugen einer jeden Quernaht fest mit dem Filtermaterial verbunden wird, und
  • - daß abschließend zur Bildung einzelner Teebeutel der Schlauch jeweils im Bereich einer Quernaht durchtrennt wird.
Mit diesem Verfahren ist eine ununterbrochene Fertigung von geschlossenen, mit Teeblättern gefüllten Teebeuteln möglich, die ohne gesonderten Arbeitsgang mit einer Handhabe ausgerüstet sind. Der Materialstreifen der Handhabe liegt außen am Schlauch und damit auch am fertigen Teebeutel an. Er ragt also nicht über den Teebeutel hinaus, sondern bleibt im Bereich der Abmessungen desselben. Die in Streifenform vorliegende Handhabe kann so gestaltet sein, daß sie mittels eines Deckels in einem Gefäß eingeklemmt werden kann. Der einzelne Teebeutel kann mittels einer entsprechend gestalteten Handhabe aber auch am Rand eines Gefäßes aufgehängt werden. Der Teebeutel kann nach Beendigung des Brühvorgangs mittels der Handhabe einfach aus dem Gefäß entfernt werden, ohne daß der feuchte und heiße Teebeutel selbst angefaßt werden muß. Dabei kann die streifenförmige Handhabe mit Vorteil auch als Unterlage bzw. Träger für den Teebeutel verwendet werden, so daß sich keine Tropfen unkontrolliert lösen können. Die Handhabe kann die gleiche Länge wie ein Teebeutel haben. Sie kann aber auch länger oder kürzer als derselbe sein. Auch das Material der Handhabe ist beliebig. Sie besteht vorzugsweise aus gut biegbarem, ausreichend festem Papier.
Das Verfahren nach der Erfindung wird anhand der Zeichnungen als Ausführungsbeispiel erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung.
Fig. 2 eine Ansicht eines mit dem Verfahren hergestellten Teebeutels in vergrößerter Darstellung.
Fig. 3 bis 5 Seitenansichten eines Teebeutels mit in unterschiedlichen Positionen befindlicher Handhabe.
Auf einer Spule 1 ist ein Band 2 aus Filtermaterial aufgewickelt, das in Richtung des Pfeils 3 mit taktweisem Vorschub von der Spule 1 abgezogen und einer Anordnung zur Herstellung von Teebeuteln 4 zugeführt wird. Dabei wird das Band 2 in einer durch zwei Rollen 5 und 6 angedeuteten Formungsstufe zu einem Schlauch 7 mit überlappenden, in Längsrichtung verlaufenden Kanten geformt. Diese Kanten werden in einer ersten Verschlußeinheit 8 beispielsweise durch Wärmezufuhr und unter Druck in einer Längsnaht 9 fest miteinander verbunden, und zwar während des Durchlaufs durch die erste Verschlußeinheit 8. Das Filtermaterial kann dazu in einer sehr dünnen Schicht mit einem bei Wärmeeinwirkung klebfähig werdenden Material beschichtet sein. Es kann im Bereich der Kanten des Schlauchs 7 vor dem Verschließen aber auch ein Kleber aufgetragen werden. Der Schlauch 7 ist hinter der ersten Verschlußeinheit 8 rundum geschlossen.
In einer zweiten Verschlußeinheit 10 wird der Schlauch 7 durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht 11 verschlossen, und zwar in gleicher Weise wie bei der Längsnaht 9, wieder beispielsweise durch Wärmezufuhr und unter Druck. Dabei können gleichzeitig, d. h. während der Herstellung der Quernaht 11 oder unmittelbar danach, in einem Behälter 12 enthaltene Teeblätter in vorgegebener Menge in den nach oben noch offenen Schlauch 7 eingefüllt werden. Im folgenden Takt der Anordnung wird der Schlauch 7 um eine der Länge eines herzustellenden Teebeutels 4 entsprechende Strecke weiterbewegt. Er wird dann in der zweiten Verschlußeinheit 10 durch eine weitere Quernaht 11 verschlossen, die von der vorangehenden Quernaht 11 einen der Länge eines Teebeutels 4 entsprechenden Abstand hat. Daraufhin kann die nächste Portion Teeblätter in den Schlauch 7 eingefüllt werden. In einer der zweiten Verschlußeinheit 10 in Abzugsrichtung (Pfeil 3) folgenden Schneideinrichtung 13 können fertige Teebeutel 4 vom Schlauch 7 abgetrennt werden. Fertige Teebeutel 4 sind vollständig verschlossen und mit Teeblättern gefüllt.
An den fertigen Teebeuteln 4 wird während ihrer Herstellung außerdem automatisch eine Handhabe 14 angebracht. Sie besteht aus einem Materialstreifen, der beispielsweise als Band 15 auf einer Spule 16 aufgewickelt ist. Das Band 15 wird der zweiten Verschlußeinheit 10 zugeführt und in derselben beim Herstellen der jeweiligen Quernaht 11 fest mit dem Filtermaterial des Schlauchs 7 bzw. des jeweiligen Teebeutels 4 verbunden. Dazu kann das Band 15 einseitig mit einem bei Wärmezufuhr klebfähig werdenden Material beschichtet sein. Es kann aber jeweils auch ein Kleber auf den durch eine Quernaht 11 zu verschließenden Bereich des Schlauchs 7 aufgetragen werden. Das Band 15 wird beim Vorschub des Schlauchs 7 parallel zum demselben verlaufend mitgenommen. Es liegt dann außen am Schlauch 7 an und kann anschließend in der Schneideinrichtung 13 zusammen mit dem Filtermaterial durchgeschnitten werden. In diesem Fall können der abgetrennte Teebeutel 4 und die außen an demselben anliegende Handhabe 14 die gleiche Länge haben.
Ein solcher Teebeutel 4 mit Handhabe 14 ist in einer Seitenansicht in Fig. 3 dargestellt. Die Handhabe 14 liegt auf ihrer ganzen Länge am Teebeutel 4 an. Sie ist nur an dessen oberer Kante im Bereich einer Quernaht 11 mit dem Teebeutel 4 verbunden. Im Einsatzfall des Teebeutels 4 zum Aufbrühen von Tee kann die Handhabe 14 beispielsweise an ihrem freien Ende ergriffen werden, wodurch der Teebeutel 4 durch sein Gewicht nach unten bewegt wird, so wie es in der Endposition in Fig. 4 gezeigt ist. Der Teebeutel 4 kann dann leicht in ein Gefäß eingebracht und mittels der Handhabe 14 an demselben festgelegt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Handhabe 14 in ihrer zum Teebeutel 4 parallelen Position zu belassen und den Teebeutel 4 entsprechend Fig. 5 über den Rand eines nur angedeuteten Gefäßes 17 zu hängen. Für diesen Einsatz kann die Handhabe 14 mit Vorteil im Bereich ihrer Befestigungsstelle (Quernaht 11) am Beutel 4 mindestens eine quer zu ihrer Längsrichtung verlaufende Sollknickstelle 18 haben. In allen Fällen kann der Teebeutel 4 nach Beendigung des Brühvorgangs durch die Handhabe einfach aus dem Gefäß entfernt werden, ohne daß dabei der Teebeutel 4 selbst angefaßt werden muß.
Die Handhabe 14 besteht vorzugsweise aus einem gut biegbaren aber ausreichend festen Material. Dieses Material kann ähnlich wie Löschpapier auch saugfähig sein. In bevorzugter Ausführungsform wird Papier verwendet. Sie kann genau so breit wie ein Teebeutel 4 sein, aber auch schmaler oder breiter als derselbe. Gemäß Fig. 2 kann die Handhabe 14 auch kürzer als ein Teebeutel 4 sein. Sie muß dazu entweder mit einer gesonderten Schneidvorrichtung vom Band 15 abgetrennt oder mit einer speziellen Zuführvorrichtung in vorgegebener Länge der zweiten Verschlußeinheit 10 zugeführt werden. Die Handhabe 14 kann beim Herausnehmen eines Teebeutels 4 nach Beendigung eines Brühvorgangs auch als Unterlage bzw. Träger für den Teebeutel 4 dienen. Sie wird dazu in ihre aus Fig. 3 ersichtliche Position parallel zum Teebeutel 4 gebracht bzw. in dieser Position gehalten. Der Teebeutel 4 liegt dann auf der Handhabe 14 auf, die insbesondere für diese Verwendung auch länger als der Teebeutel 4 sein kann. Die Handhabe 14 kann für diesen Transportzweck etwa in ihrem mittleren Bereich mit mindestens einer in Längsrichtung verlaufenden Sollknickstelle 19 versehen sein, die in Fig. 2 durch eine gestrichelte Linie angedeutet ist. Durch die Sollknickstelle 19 kann die Handhabe 14 leicht muldenartig geformt werden.

Claims (8)

1. Verfahren zur Herstellung eines mit Aufgußmaterial gefüllten Beutels aus Filtermaterial, bei welchem aus dem zu einem Schlauch geformten Filtermaterial zunächst ein noch offener Beutel geformt wird, bei welchem anschließend Aufgußmaterial in den Beutel eingefüllt wird, bei welchen der Beutel dann verschlossen wird und bei welchem beim Verschließen des gefüllten Beutels außen eine Handhabe an demselben angebracht wird, dadurch gekennzeichnet,
daß das als Band (2) vorliegende Filtermaterial zunächst mit taktweisem Vorschub von einer Spule (1) abgezogen und zum Schlauch (7) geformt wird, der mittels einer Längsnaht (9) verschlossen wird,
daß danach der Schlauch (7) in Abständen durch eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Quernaht (11) verschlossen wird,
daß jeweils nach Bildung einer Quernaht (11) das Aufgußmaterial in den Schlauch (7) eingefüllt wird, bevor die nächste Quernaht (11) fertiggestellt wird,
daß dem Schlauch (7) zur Bildung der Handhabe (14) ein außen an demselben anliegender Materialstreifen zugeführt wird, der beim Erzeugen einer jeden Quernaht (11) in derselben fest mit dem Filtermaterial verbunden wird, und
daß abschließend zur Bildung einzelner Beutel (4) der Schlauch (7) jeweils im Bereich einer Quernaht (11) durchtrennt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen jeweils zusammen mit der Quernaht (11) durchtrennt wird.
3. Mit einem Verfahren noch Anspruch 1 oder 2 hergestellter Beutel, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) die gleiche Länge wie der Beutel (4) hat.
4. Mit einem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 hergestellter Beutel, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) länger als der Beutel (4) ist.
5. Mit einem Verfahren nach Anspruch 1 oder 2 hergestellter Beutel, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) kürzer als der Beutel (4) ist.
6. Beutel nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) etwa mittig mindestens eine in seiner Längsrichtung verlaufende Sollknickstelle (19) hat.
7. Beutel nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) im Bereich seiner Befestigungsstelle am Beutel (4) mindestens eine quer zu seiner Längsrichtung verlaufende Sollknickstelle (18) hat.
8. Beutel nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Materialstreifen der Handhabe (14) aus saugfähigem Material besteht.
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