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Die Erfindung betrifft eine sanitäre Duscheinrichtung,
insbesondere eine Duschkabine, mit mindestens einer im wesentlichen
vertikal verlaufenden wasserführenden
Säule,
die mit einem Dusch- oder Brausenkopf versehen ist, in ihrem Inneren
einen Kanal aufweist, in dem zumindest die Wasserzuleitungen sowie
gegebenenfalls weitere Versorgungsleitungen verlegt sind, mit den
gewünschten
Armaturen und Steuereinrichtungen versehen sein kann, und aus mindestens
zwei Schalen aufgebaut ist, von denen mindestens eine feststehend
ist und von denen mindestens eine andere beweglich und an einer
feststehenden Schale derart befestigt oder befestigbar ist, dass
die bewegliche Schale wegbewegt werden kann und dabei einen Zugang
zum Kanal der Säule freigibt.
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Duscheinrichtungen mit wasserführenden Rohren
als tragende Stützen
sind aus den
US 439 793 und
US 585 439 bekannt. Die Stützen sind
dabei im oberen Bereich über
Verbindungsstücke
miteinander verbunden, wobei sich im Verbindungsbereich jeweils
eine Kopfbrause befindet.
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Eine weitere Duscheinrichtung mit
mehreren vertikal verlaufenden Säulen
ist aus der
EP 0 379
035 A1 bekannt. Die Säule
ist dabei insbesondere im wesentlich als hohle Stütze gefertigt
und dient somit als Verkleidung bzw. Gehäuse für die Leitungen und die sonstigen
Armaturen. Die Säulen
dieser bekannten Duscheinrichtung können entweder direkt auf einen Raumboden
oder auf den Rand einer Duschwanne bzw. Duschtasse montiert werden.
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Ferner ist aus der
DE 39 06 968 C1 eine Duschabtrennung
bekannt, die an einer Seite der Eintrittsöffnung eine zentrale Säule mit
einem Hohlraum zur Aufnahme von Wasserleitungen und einer Armatur
aufweist. Diese Säule
kann aus zwei Teilen aufgebaut sein, die miteinander verbunden sind
und bei Bedarf wieder gelöst
werden können,
um so in das Innere der zentralen Säule gelangen zu können.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine verbesserte Duscheinrichtung bereitzustellen, die modular
aufgebaut ist und den Anforderungen bzw. Kundenwünschen optimal angepasst werden kann
sowie leicht wartbar ist.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch
eine Duscheinrichtung gemäß der Lehre
des Anspruches 1.
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Die erfindungsgemäß Duscheinrichtung weist somit
mindestens eine Säule
auf, die aus mindestens zwei Schalen aufgebaut ist. Mindestens eine dieser
Schalen ist feststehend. Mindestens eine weitere Schale ist beweglich
und an einer feststehenden Schale derart befestigt oder befestigbar,
dass die bewegliche Schale nach innen und somit zum Duschraum hin
wegbewegt werden kann und dabei einen Zugang zum Kanal in der Säule freigibt.
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Die Säule kann somit aus einer feststehenden
und einer beweglichen Schale aufgebaut sein. Bei der beweglichen
Schale kann es sich beispielsweise um eine Art Deckel handeln, der
zum Kanal der Duscheinrichtung bzw. zu der duschenden Person hin
zeigt und von der feststehenden Schale abgenommen werden kann, so
dass eine Öffnung
in den Kanal bzw. Innenraum der Säule freigegeben wird, und auch
wieder mit der feststehenden Schale verbunden werden kann, so dass
die Öffnung
geschlossen ist. Durch die freigegebene Öffnung können dann innerhalb der Säule bzw.
in deren Kanal Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Auch die Installationsarbeiten
gestalten sich dadurch einfacher. Die gewünschten Steuereinrichtungen
und Armaturen, worauf später
noch näher
eingegangen wird, können ohne
weiteres installiert werden. Die entsprechenden Einrichtungen können dabei
entweder an der feststehenden Schale und/oder auch an der beweglichen Schale
angebracht werden, je nach dem wie dies gewünscht ist.
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Die bewegliche Schale ist an einer
festen Schale derart angelenkt, dass die bewegliche Schale um eine
im wesentlichen senkrechte Achse weggeschwenkt werden kann und vorzugsweise
auch abgenommen werden kann. Die bewegliche Schale kann dabei eine
Art Tür
darstellen.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform
ist die Säule
aus einer durchgehenden rückwärtigen, feststehenden
Schale und einer oder mehreren daran angelenkten vorderen Schale
bzw. Schalen aufgebaut. Die nach innen hin zeigende Seite der Säule kann
dabei aus zwei derartigen übereinander
angeordneten Schalen bestehen, die als eine Art Tür angesehen
werden können.
Insbesondere ist jedoch die gesamte nach innen hin zeigende Seite
der Säule als
eine durchgehende integrale Schale ausgestaltet. Die Armaturen,
Steuereinrichtungen etc. können dann
an dieser beweglichen Schale angebracht werden. Die sich im Innenraum
bzw. im Kanal befindenden technischen Einrichtungen dieser Säule können je
nach Kundenwunsch ausgelegt werden. Es ist daher möglich, Armaturen
unterschiedlicher Hersteller problemlos einzubauen. Sowohl zur Installation
als auch zur Wartung muss lediglich die vordere Schale aufgeschwenkt
bzw. weggeschwenkt und/oder abgenommen werden, dann können von
der Rückseite der
Schale her die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden. Die bewegliche
Schale kann für
diesen Zweck Öffnungen,
Halterungen, Durchlässe
etc. besitzen, in welche die Armaturen, Brauseköpfe, Steuerelemente usw. eingesetzt
werden. Die Armaturen können
mit mechanischen und/oder elektronischen Um- und Einschaltelementen
ausgerüstet
sein. Es ist auch möglich
eine elektronische Steuerungseinheit in die bewegliche Schale einzubauen,
so dass sie von außen
von der duschenden Person betätigt
werden kann. Mit dieser Steuerungseinheit können die verschiedensten Funktionen
individuell gesteuert werden, beispielsweise der Wasserdurchlass,
die Wassertemperatur, die Beleuchtung mit insbesondere verschiedenen
Farben, die Zuführung
von Düften, die
musikalische Untermalung etc.
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Die Versorgungsleitungen für die eingesetzten
verschiedenen Einrichtungen werden "von hinten" herangeführt und
verlaufen im Innenraum bzw. im Kanal. Dazu zählen z. B. die Wasserzuleitungen, die
elektrischen Kabel, TV- und Audio-Leitungen, Lichtleiter und Vorrichtungen
für die
Durchführung
einer Aromatherapie. Durch die Schalenbauweise wird im Innern der
Säulen
der Kanal gebildet, in dem die Versorgungsleitungen verlaufen und
weitere Versorgungsvorrichtungen, z.B. Behälter, angebracht sein können.
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Nach einer weiterhin bevorzugten
Ausführungsform
besitzt die Säule
in etwa einen rechteckigen Querschnitt. Im Rahmen der vorliegenden
Unterlagen wird mit der Bezeichnung "rechteckig" insbesondere ein
Rechteck mit zwei unterschiedlichen Seitenlängen bezeichnet. Diese Querschnittsform
ist weiterhin bevorzugt in zwei in etwa gleiche Schalen mit in etwa
rechtwinkligem Querschnitt unterteilt. Die Trennungslinie verläuft somit
in etwa entlang der Diagonale des Rechtecks. Mit anderen Worten,
die Säule
besteht aus einer feststehenden Schale, die aus einer breiteren
Seitenwand des Rechtecks und einer sich in etwa senkrechten dazu
erstreckenden, schmäleren
Seitenwand des Rechtecks gebildet wird. Die bewegliche Schale besteht
aus der vorderen breiteren Seitenwand des Rechtecks und einer schmäleren Seitenwand.
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Die Säule kann an einer Seite oder
an beiden Seiten mindestens eine Aufnahme bzw. Halterung für eine Duschwand
besitzen, bei der es sich insbesondere um eine Glaswand handelt.
Diese Duschwand kann gerade, gewinkelt und insbesondere gebogen sein.
Bei einem rechteckigen Querschnitt der Säule befinden sich diese Aufnahmen
bzw. Halterungen vorzugsweise an den schmäleren Seitenwänden und dort
in der Nähe
der Ecken.
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Eine derartige Duscheinrichtung mit
nur einer Säule
kann beispielsweise an einer geraden Wand oder in einer Ecke eines
Raumes angebracht sein. Sie kann auch freistehend sein. In diesem
Fall weist die Säule
vorzugsweise zumindest auf einer Seite eine insbesondere gebogene
Duschwand auf, die als kurzer Flügel
ausgestaltet ist. Die Anbringung dieses Flügels erfolgt dabei vorzugsweise
im vorderen bzw. in dem zu der duschenden Person zeigenden Bereich.
Besitzt die Säule beispielsweise
einen rechteckigen Querschnitt und ist sie mit einer der breiten
Seitenwände
des Rechtecks an der Wand bzw. diagonal in der Ecke angebracht,
dann befindet sich der Flügel
bzw. die Flügel
vorzugsweise an den inneren Eckpunkten der Rechteckform. Durch diese insbesondere
gebogenen Flügel
wird die Rundung einer Duschkabine quasi vorweggenommen und aufgenommen.
Es ergibt sich eine Anspielung auf eine Kabine, so dass bereits
hier ein Raum definiert wird. Ist die Säule dann mit einer Handbrause
ausgestattet, dann kann diese mitsamt der Schubstange hinter dem
Flügel
angebracht werden. Dennoch bleibt die flächige Gestaltung der Frontblende
erhalten und der Brauseschlauch ist dem direkten Blickfeld entzogen und
"aufgeräumt".
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Nach einer weiterhin bevorzugten
Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Duscheinrichtung
eine weitere Säule
auf. Die Duscheinrichtung besteht dann aus zwei derartigen Säulen bzw. Säulenmodulen.
Diese beiden Säulen
können
dann im Eckbereich eines Raumes jeweils an einer Wand angebracht
sein und so eine Art Duschraum definieren. Ferner können die
Säulen
auch in einer Reihe angeordnet sein.
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Die weitere Säule kann ebenfalls wie die
erste Säule
wasserführend
sein bzw. Armaturen und Steuereinrichtungen aufweisen sowie ebenfalls
mit einem Dusch- oder Brausenkopf verbunden sein. So ist es beispielsweise
möglich,
die erste Säule
mit einer Handbrause und einem dazugehörigen Schlauch und die andere
Säule lediglich
mit seitlich angebrachten Duschköpfen
zu versehen, die zudem auch zusätzlich
in der ersten Säule
vorhanden sind. Die erste Säule
kann dann mit der Armatur oder den Armaturen und auch anderen Steuereinrichtungen
für die Handbrause
und die dort untergebrachten seitlichen Brausen ausgestattet sein,
währen
die andere Säule die
Armaturen für
die dort untergebrachten seitlichen Brausenköpfe aufweist. Dieser Aufbau
kann beliebig gestaltet und je nach Erfordernis konzipiert sein.
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Vorzugsweise sind diese Säulen derart
angeordnet, dass sie zwischen sich eine Duschwand und insbesondere
eine gebogene Duschwand einfassen. Die Ausnahmen bzw. Halterungen
für diese Duschwand
befinden sich dabei vorzugsweise im hinteren Bereich der Säulen. Besitzen
die Säulen rechteckigen
Querschnitt, dann sind diese Aufnahmen bzw. Halterungen an der hinteren
Ecke der zueinander zeigenden schmäleren Seitenwänden der Rechteckform
angebracht. Diese Duschwand stellt dann das dritte Modul der erfindungsgemäßen modularen
Duscheinrichtung dar.
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Die Säulen und auch die von diesen
eingefasste Duschwand, die nachstehend als hintere Duschwand bezeichnet
wird, können
auch auf eine Duschtasse aufgesetzt sein, die zwar insbesondere kreisförmig ist,
jedoch jede beliebige Form besitzen kann. Zweckmäßigerweise weist diese Duschtasse dann
Sockel für
die Säulen
auf, auf welche diese Säulen
aufgesetzt und dort mit der Duschtasse verbunden werden. Die Zuführungsleitungen
etc. können
dann von unten durch die Duschtasse bzw. durch die Sockel in den
Innenkanal der Säulen
hineingeführt
werden. Allerdings ist es auch möglich,
die Zuführungsleitungen
von hinter her in die Säulen
einzuführen,
wenn diese beispielsweise an einer Wand angebracht sind.
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Die erfindungsgemäßen Duscheinrichtung weist
ferner vorzugsweise im oberen Bereich der Säulen eine diese Säulen miteinander
verbindende Strebenkonstruktion auf. Diese Strebenkonstruktion kann
beispielsweise als Kreuz ausgestaltet sein, wobei die beiden Enden
von zwei Streben im oberen Bereich der Säulen befestigt sind, während die
beiden anderen Streben mit weiteren Duschwänden verbunden sind, die nachstehend
näher erläutert sind.
Im Kreuzungsbereich dieser kreuzförmigen Strebenkonstruktion
kann dann auch der Brause- oder Duschkopf angebracht sein, in dem
vorzugsweise zusätzlich
ein Beleuchtungselement integriert ist, das den Wasserstrahl weiß oder farbig
beleuchtet. Vorzugsweise ist das Beleuchtungselement derart ausgestaltet,
dass es verschiedene Farben erzeugen kann, wobei sich die Farbe
im Laufe der Zeit ändert. Auf
diese Weise kann eine Art fließendes
Licht geschaffen werden.
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Sind zwei Säulen mit rechteckigem Querschnitt
und einer von diesen Säulen
eingefassten, gebogenen hinteren Duschwand vorhanden, dann entsteht
zwischen diesen beiden Säulen
eine zurückgesetzte
Nische, und zwar nicht nur für
den oben beschriebenen Brauseschlauch sondern auch Duschaccessoires
und die Halterungen dafür.
Die entsprechenden Ablageflächen
ragen dabei nicht in den Innenraum. Als gebogene Duschwand dient
insbesondere eine gebogene Glasscheibe, die einen Milchglaseffekt
aufweist, der z.B. durch Satinieren oder durch Siebdruck erzielt
wird, und die auch als Projektionsfläche für eine Lichttherapie dienen
kann. Wird eine derartige Duscheinheit bzw. ein derartiges Duschmodul
nicht in der Ecke eines Raumes, sondern in der Wandmitte oder frei
aufgestellt, ergibt sich in Verbindung mit dem Raumlicht ein zusätzlicher Lichteffekt,
durch den sich ein imaginärer
Raum hinter den Säulen öffnet.
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Sind die Säulen und die davon eingefasste Duschwand
auf den Rand einer kreisförmigen Duschtasse
aufgesetzt, kann sich der Abfluss ebenfalls in dieser Nische in
einer Vertiefung befinden, so dass die oben geschilderten Eindrücke verstärkt werden.
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Bei letzterer Ausführungsform,
bei der die Säulen
auf den Rand einer Duschtasse aufgesetzt sind, können auf der der eingefassten,
hinteren Duschwand gegenüberliegenden
Seite der Säulen jeweils
eine weitere, insbesondere gebogene Duschwand und vorzugsweise eine
Glaswand aufweisen, die an einer ihrer senkrechten Ränder seitlich
an der jeweiligen Säule
befestigt ist. Der gegenüberliegende,
freie, senkrechte Rand kann dabei frei münden und beispielsweise am
oberen Rand mit den freien Enden der Streben der oben beschriebenen kreuzartigen
Strebenkonstruktion verbunden sein. Diese Dusch- bzw. Glaswände sitzen
dabei insbesondere nicht auf dem Rand der Duschtasse auf, sondern
sind nach innen versetzt und ragen nach unten in die Duschtasse
hinein. Jede Duschwand wird lediglich an einem an der Duschtasse
befestigten Halteelement aufgenommen. Dadurch scheinen die Duschwände bzw.
Glasscheiben frei zu schweben, wodurch der erfindungsgemäßen Duscheinrichtung ein
optisch leichter Charakter verliehen wird.
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Die Schalen, aus welchen die Säulen aufgebaut
sind, ergeben zweckmäßigerweise
einen oben und unten offenen Kanal mit beliebigem Querschnitt, beispielsweise
rund-, vier- bzw. rechteckig oder auch polygonal. Das untere offene
Ende dieses so gebildeten Kanals bzw. der Säule kann auf einem Sockel oder ähnliches
auf den Boden oder einer Duschtasse aufgesetzt werden. Das obere
Ende dieser kanalförmigen
Säule wird
durch einen Deckel oder ähnliches verschlossen,
aus dem die Halterungen für
den Brausekopf herausgeführt
oder an dem diese befestigt sein können. Dieser Deckel kann auch
als Schwallbrause ausgebildet sein. In diesem Fall muss die Wasserzuleitung
natürlich
durch die gewählte Konstruktion
bis zum Brausekopf geführt
sein.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand
von Zeichnung näher
erläutert,
die bevorzugte erfindungsgemäße Ausführungsformen
schematisch und teilweise skizzenhaft darstellen. Von den Zeichnungen
zeigen:
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1 eine
erste, an einer Wand befestigte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Duscheinrichtung
mit einer Säule,
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2 eine
perspektivische Ansicht einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform
einer von schräg
oben betrachteten Duscheinrichtung in Form einer kompletten Duschkabine
mit zwei Säulen,
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3 einen
Querschnitt durch die in der 2 gezeigten,
linken Säule,
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4 einen
Querschnitt durch eine komplette Duschkabine, die in etwa der in
der 2 gezeigten Duschkabine
entspricht,
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5 eine
Aufsicht auf eine an einer Säule seitlich
befestigten Ablage,
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6 eine
Längsschnittansicht
durch den Rand einer Duschtasse mit einer Halterung für eine Duschwand,
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7 eine
der 6 entsprechenden
Ansicht für
eine Halterung für
eine Duschwand, an der ein Türflügel angelenkt
ist, und
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8 eine
der 3 analoge Ansicht,
bei der die bewegliche Schale abgenommen ist.
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Die in der 1 gezeigte erfindungsgemäße Duscheinrichtung
besitzt eine Säule 2 mit
rechteckigem Querschnitt mit unterschiedlicher Seitenlänge, die
mit einer ihrer breiteren Flächen,
nämlich
mit der hinteren Wand 3 an einer Raumwand 4 angebracht ist.
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Die Säule 2 stellt eine
Art Kanal dar, dessen oberes freies Ende durch einen Deckel 5 verschlossen
ist, an dem zwei Streben 6, 6' an einem ihrem Ende
befestigt sind, während
die anderen Enden dieser Streben 6, 6' einen Duschkopf 7 haltern.
Die Wasserzuleitung für
den Duschkopf 7 befindet sich dabei im Inneren mindestens
einer dieser Streben 6, 6'. Dort kann auch eine
Lichtleitung verlegt sein, falls im Duschkopf 7 ein Beleuchtungselement
integriert ist.
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Seitlich an der Säule 2 (bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
an der linken Seite) ist eine gebogene Duschwand 8 gehaltert,
bei der es sich um eine gebogene Glaswand handelt. Diese Glaswand 8 ist
in der Nähe ihres
freien senkrechten Randes 9 an ihrem unteren Rand 10 durch
einen Fuß 11 auf
dem Boden abgestützt.
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An der gegenüberliegenden Seite besitzt
die Säule 2 eine
Duschwand in Form eines Flügels 12.
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Die in der 1 gezeigte Säule stellt eine Art Grundmodul
oder Basismodul dar, das zu einer kompletten Duschkabine ergänzt werden
kann, wie sie beispielsweise in der 2 gezeigt
ist.
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Die Duschkabine gemäß 2 besitzt zwei Säulen 2, 2' mit
rechteckigen Querschnitt. Die Säulen 2, 2' sind
dabei auf eine kreisförmige
Duschtasse 13 aufgesetzt und spannen zwischen sich eine
hintere Duschwand 14 ein.
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Der Querschnitt der Säule 2 ist
in der 3 gezeigt. Diese
Säule 2 ist
aus einer hinteren, feststehenden Schale 15 und einer vorderen
beweglichen Schale 16 aufgebaut. Die vordere Schale 16 bildet eine
große
Seitenfläche
und eine kleine Seitenfläche des
Rechtecks. Mit anderen Worten, die bewegliche Schale stellt die
vordere, zum Duschraum hin zeigende Frontwand 17 und eine
Seitenwand 18 der Säule 2 dar,
wobei Frontwand 17 und Seitenwand 18 in etwa senkrecht
zueinander verlaufen.
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Die feststehende Schale 15 ist
aus der hinteren Wand 3 und der Seitenwand 18 gebildet,
die ebenfalls senkrecht zueinander verlaufen. Zusammen bilden die
beiden Schalen 15 und 16 eine Art Kanal 19 im
Inneren der Säule 2.
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Die vordere, bewegliche Schale 16 ist
an der feststehenden Schale 15 mittels eines Schernieres 20 derart
angelenkt, dass die vordere Schale 16 um eine im wesentliche
senkrechte Achse nach innen und somit zum Duschraum hin weggeschwenkt
werden kann; dies ist in der 3 mit
gestrichelten Linien angedeutet. Zudem kann die Schale im aufgeschwenkten
Zustand abgenommen werden, wie dies in der 8 gezeigt ist. Dazu ist die Schale 15 an
ihrer senkrechten Seitenkante mit einer Aufnahme 35 versehen,
in die die Schale 16 mit ihrer senkrechten Seitenkante
der Seitenwand 18 eingeklippt werden kann, jedoch danach
drehbar ist, wodurch das Scharnier 20 gebildet wird. Dadurch
wird der Kanal 19 vom Duschraum her zugänglich, so dass die erforderlichen
Installations- und Wartungsarbeiten im Kanal 19 durchgeführt werden
können,
der alle erforderlichen Zu- und Ableitungen, elektrischen Leitungen usw.
je nach Erfordernis enthält
bzw. aufnimmt.
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Die beiden Schalen 15 und 16 stellen
somit zwei beweglich aneinander angelenkte Halbschalen dar, die
sich über
die gesamte Höhe
der Säule 2 erstrecken
können,
jedoch auch unterteilt sein können. Bei
diesen Schalen 15 und 16 handelt es sich im wesentlichen
um Flächengebilde,
die durch Verstärkungsrippen 21 oder ähnliches
verstärkt
sein können.
Die beweglich Schale 16 besitzt an derjenigen Kante 22,
an der die Frontwand 17 und die Seitenwand 18 aneinander
stoßen,
eine Halterung 24 für eine
Duschwand in Form eines Flügels 12,
der mit einem seiner senkrechten Seitenränder in diese Halterung 24 eingesetzt
ist und dadurch gehaltert wird.
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Auf dieser Seite der Säule 2 befindet
sich noch eine zweite Halterung 25 für eine gebogene hintere Duschwand 14,
in die deren einer senkrechter Rand eingesetzt ist und dadurch gehaltert
wird. Auf der anderen Seite dieser hinteren Duschwand 14 (in 3 nicht gezeigt) befindet
sich die zweite Säule 2' mit
einer entsprechenden Halterung, in welche der andere senkrechter
Rand der hinteren Duschwand 14 eingesetzt ist und dadurch
ebenfalls gehaltert wird. Auf diese Weise spannen die beiden Säulen 2, 2' diese
hintere Duschwand 14 zwischen sich ein. Auch die zweite
Säule 2' (man
vergleiche 4) besitzt
dem Flügel 12 der
Säule 2 gegenüberliegend ebenfalls
einen Flügel 12'.
Durch die hintere Duschwand 14, die beiden Säulen 2, 2' und
die beiden Flügel 12, 12' wird
eine Art zurückgesetzte
Nische 26 gebildet, in der sich beispielsweise eine Handbrause
mit Schubstange (nicht gezeigt) und auch Ablagen etc. befinden können. Eine
derartige Ablage 27 ist in der 5 gezeigt.
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Die zweite Halterung 25 ist
im übrigen
an der feststehenden Schale 15 befestigt, die der Halterung 24 an
der beweglichen Schale 16 gegenüberliegend eine dritte Halterung 29 für eine gebogene Duschwand 28 besitzt,
die mit einem ihrer freien senkrechten Ränder in diese Halterung 29 eingesetzt ist
und in einem gewissen Bereich entsprechend dem in der 3 gezeigten Doppelpfeil
verschiebbar ist, so dass Unebenheiten und Ungleichmäßigkeiten ausgeglichen
werden können.
Wie man aus der 4 ersieht,
kann nicht nur die Säule 2 sondern auch
die Säule 2' mit
einer derartigen gebogenen Duschwand 28' verbunden sein.
Die freien senkrechten Ränder
dieser Duschwände 28, 28' münden quasi
frei. Diese Duschwände
sind an ihrem unteren Rand in der Nähe ihrer freien Ecke 30, 30' (man
vergleiche 2) gehaltert.
Das entsprechende Halteelement 34 ist in der 6 näher gezeigt. Wie man sieht,
befindet sich der freie untere Rand der Duschwand 38 nicht
oberhalb des Randes 31 der Duschtasse 13. Vielmehr
ist die gebogene Duschwand 28 zum Innenraum hin versetzt.
Auf diese Weise kann die Duschwand 28 derart angeordnet werden,
dass sie in die Duschtasse 13 hineinragt. Die Duschwand 28 wird
daher an ihrem unteren Rand von dem Halteelement 34 umfangen,
das an der Duschtasse 13 an deren Rand 31 befestigt
ist.
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Wünscht
man die in der 2 gezeigten Duschkabine
mit einer Tür
zu versehen, wie dies in der 2 oder 4 dargestellt ist, dann kann
man das Halteelement 34, das entweder zur Halterung der Duschwand 28 oder
der Duschwand 28' dient, mit einem Halteelement 34' gemäß der 7 ausstatten. Dieses Halteelement 34' dient
nicht nur zur Halterung der Duschwand 28 bzw. 28',
sondern ist als Scharnier ausgebildet, das einen Türflügel 32 haltert.
Der Türflügel 32 kann
dabei nach innen und somit in den Duschraum aufgeschwenkt werden.
Zweckmäßigerweise
ist dieser Türflügel mit
weiteren Scharnieren an der Duschwand 28, 28' angelenkt,
die sich z. B. in der Mitte oder im oberen Bereich von Türflügel 32 und Duschwand 28, 28' befinden.
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Man kann den Türflügel 32 auch derart
ausgestalten, dass er nach außen
geschwenkt werden kann. In diesem Fall darf der Türflügel 32 jedoch
nicht mit seinem unteren Rand in die Duschtasse 13 hineinragen.
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Der Deckel 5 der in der 2 gezeigten Säule 2 ragt
nach innen über
diese Säule 2 in
den Innenraum hinaus und ist dort als Schwallbrause 36 ausgestaltet.
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Bei der in der 2 gezeigten Ausführungsform bilden die Streben 6, 6' ein
Kreuz, an dessen Kreuzungspunkt der Duschkopf 7 angebracht
ist.
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- 2
- Säule
- 3
- hintere
Wand
- 4
- Raumwand
- 5
- Deckel
- 6,
6'
- Streben
- 7
- Duschkopf
- 8
- Duschwand
- 9
- Rand
- 10
- unterer
Rand
- 11
- Fuß
- 12
- Flügel
- 13
- Duschtasse
- 14
- Duschwand,
hintere
- 15
- feststehende
Schale
- 16
- bewegliche
Schale
- 17
- Frontwand
- 18
- Seitenwand,
beweglich
- 19
- Kanal
- 20
- Gelenk
- 21
- Verstärkungsrippe
- 22
- Kante
- 23
- Seitenwand,
fest
- 24
- Halterung
- 25
- zweite
Halterung
- 26
- Nische
- 27
- Ablage
- 28,
28'
- Duschwand
- 29
- dritte
Halterung
- 30,
30'
- Ecke
- 31
- Rand
- 32
- Türflügel
- 33
- Abfluss
- 34,
34'
- Halteelement
- 35
- Aufnahme
- 36
- Schwallbrause