DE10111354A1 - Endoskopisches Intstument mit Gleitmittelbeaufschlagung - Google Patents
Endoskopisches Intstument mit GleitmittelbeaufschlagungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein endoskopisches Instrument mit einem in Gebrauchsstellung in den Körper eingeführten Schaftbereich und mit einer Einrichtung zur Beaufschlagung der Außenfläche des Schaftbereiches mit einem Gleitmittel und ist dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung in Gebrauchsstellung des Instrumentes einen Versorgungskanal zur Versorgung der Außenfläche mit fließfähigem Gleitmittel aufweist, über den das Gleitmittel auf die Außenfläche führbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung einen schlauchartigen Überzug, einen Gleitmitteleinsatz und Außenschäfte dieses endoskopischen Instrumentes.
Description
Die Erfindung betrifft ein endoskopisches Instrument gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1, sowie einen schlauchartigen Überzug nach Anspruch 17, einen
Gleitmitteleinsatz nach Anspruch 21, einen Außenschaft nach Anspruch 22 und
einen Außenschaft nach Anspruch 23 für dieses endoskopische Instrument.
Gattungsgemäße Endoskope finden Verwendung bei minimal-invasiven Eingrif
fen in mit Endoskopen zugänglichen Hohlräumen des menschlichen Körpers. Ein
typisches Beispiel sind die in der Urologie verwendeten Resektoskope. Dabei
kann es sich im Rahmen der Erfindung bei den Endoskopen sowohl um Hohl
schaft- als auch um Vollschaftinstrumente handeln, auch wenn im folgenden
überwiegend von Hohlschaftinstrumenten die Rede sein wird.
Zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung werden die Endoskope mit ihrem
Schaftbereich durch zu diesem Zwecke in den Körper gestochene oder bereits im
Körper des Patienten vorhandene Kanäle bis zum vorgesehenen Operations- oder
Beobachtungsbereich vorgeschoben. Während ihrer Verwendungsdauer liegt der
Schaftbereich in diesem Körperkanal. Diese Lage stellt die Gebrauchsstellung des
Instrumentes dar.
Es ist ein bekanntes Problem, daß an den oben beschriebenen Instrumenten wäh
rend längerer Operationen zunehmend Körpergewebe der Kanalwand anhaftet. Je
länger das Instrument im Körper verbleibt, desto gravierender tritt das Problem
zu Tage. Wenn das Endoskop dann bewegt wird, z. B. um es zu drehen oder um
es axial zu verschieben, kann der Körperkanal traumatisiert werden, indem das
anhaftende Gewebe abgerissen wird.
Als ein typisches Beispiel kann die Prostataresektion mit einem Resektoskop an
geführt werden, die in der Regel länger als 30 Minuten in Anspruch nimmt, und
bei der das Endoskop häufig gedreht und axial verschoben werden muß. Während
der Resektion liegt das Resektoskop in der Urethra, deren Schleimhäute, durch
das Instrument abgedichtet, zur Austrocknung neigen, und dann sehr schnell an
dem Resektoskopschaft anhaften. Wenn dann das Resektoskop drehend oder
schiebend bewegt wird, reißt das anhaftende Gewebe.
Bislang ist es im Stand der Technik üblich, vor dem Beginn eines operativen Ein
griffs auf die Außenfläche des in den Körper einzuführenden Schaftbereichs ma
nuell ein Gleitmittel zu verteilen, oder Gleitmittel in den für das Einführen des
Instrumentes vorgesehenen Körperkanal einzuspritzen. Damit wird für eine ge
wisse Zeit das Anhaften von Körpergewebe an dem Endoskop wirksam unter
bunden. Allerdings ist diese Methode bei längeren Verweildauern des Endosko
pes im Körper nicht zuverlässig. Das oben geschilderte Problem stellt sich mit
einer Zeitverzögerung erneut ein.
Alternativ wäre es auch möglich, das Instrument in regelmäßigen Zeitabständen
aus dem Körper zu entfernen und vor dem beginnenden Anhaften von Körpergewebe
erneut Gleitmittel manuell auf die Außenfläche aufzubringen, bzw. in den
Körperkanal einzuspritzen. Diese Alternative ist aber wegen des notwendigen
mehrfachen Herausnehmens und Einführens des Endoskopes für den Patienten
unnötig belastend und im übrigen auch zeitaufwendig.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein endoskopisches In
strument zur Verfügung zu stellen, bei dem das Problem der Gewebeanhaftung
für die gesamte Dauer eines Eingriffes vermieden wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 17, 21,
22 oder 23 gelöst.
Es ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß das endoskopische Instrument in
Gebrauchsstellung einen mit fließfähigem Gleitmittel versorgbaren Versorgungs
kanal zur Versorgung der Außenfläche des in den Körper eingeführten Schaftbe
reiches mit fließfähigem Gleitmittel aufweist, über den das Gleitmittel auf dessen
Außenfläche führbar ist. Dadurch kann Gleitmittel während eines operativen
Eingriffs auf die Außenfläche des Instruments nachgeführt werden, ohne daß das
Instrument herausgenommen werden muß. Durch das Nachführen von Gleitmittel
auf die Außenfläche wird das Anhaften während des gesamten operativen Ein
griffs wirksam, zuverlässig und patientenschonend unterbunden.
Mit Vorteil ist gemäß Anspruch 2 vorgesehen, daß der Versorgungskanal auf der
Außenfläche ausgebildet ist. Es besteht dadurch keine Notwendigkeit, die Kon
struktion des Instrumentes in seinem Inneren zu verändern.
Vorteilhaft werden dabei die Merkmale des Anspruch 3 vorgeschlagen. Die Her
stellung eines solchen Instrumentes ist mit geringem Aufwand möglich und be
darf nur einer geringen Modifikation gegenüber dem Stand der Technik. Die Führung
des Gleitmittels erfolgt dabei zwischen der Außenfläche und den Wänden
des umgebenden Körperkanals, z. B. der Urethra, und dies überwiegend in den
längserstreckten Vertiefungen der Außenfläche.
In Alternative zu Anspruch 3 werden vorteilhaft die Merkmale des Anspruchs 4
vorgeschlagen. Der schlauchartige Überzug ermöglicht das Nachrüsten beliebiger
gattungsgemäßer Endoskope. Die Nachführung von Gleitmittel auf die mit Kör
pergewebe in Kontakt stehende und vom Überzug im übergezogenen Zustand
gebildete Außenfläche des Instrumentes wird dabei auf einfache Art ohne kon
struktive Änderungen des Endoskopes selbst erreicht, wobei der Überzug bei nur
kurzen Eingriffen wahlweise auch weggelassen werden kann, also nur im Be
darfsfall vorsehbar sein kann. Der Überzug könnte z. B. als Einmalartikel mit
niedrigen Herstellungskosten ausgebildet sein.
Zwar könnte der Überzug aus einem beliebigen, körperverträglichen Material
hergestellt sein, aber vorteilhaft sind die Merkmale nach Anspruch 5 vorgesehen.
Ein Überzug aus einem elastischen Material kann über verschiedene Instrumente
mit unterschiedlichen Durchmessern gezogen werden, wobei er dennoch in allen
Fällen eng am Instrument anliegt, und den Durchmesser somit nur geringfügig
verändert. Auch das Einpressen von Gleitmittel zwischen den Außenschaft und
den Überzug wird durch die elastische Ausbildung des Überzuges erleichtert.
Vorteilhaft wird dabei die Elastizität des Schlauchmaterials nach Anspruch 6 ge
wählt, um die Elastizität so zu begrenzen, daß in Gebrauchsstellung z. B. in der
Harnröhre diese nicht unnötig stark gedehnt wird, es also gewissermaßen zu ei
nem Aufblaseffekt kommt.
Vorteilhaft sind dabei die Merkmale des Anspruchs 7 vorgesehen. Mit der end
seitig gegen den Außenschaft abdichtenden Ausbildung wird erreicht, daß das
Gleitmittel nicht bzw. nur in geringerem Maße distal zwischen dem Außenschaft
und dem Überzug herausquellen kann und insbesondere nicht die Sicht behin
dernd in das Operationsgebiet gelangt. Das Austreten des zwischen dem Außen
schaft und dem Überzug eingepreßten Gleitmittels aus den Austrittslöchern er
folgt zudem effektiver. Weiterhin kann auch der proximale Bereich des Überzu
ges zum Außenschaft abgedichtet ausgebildet sein. Beides erreicht man z. B. in
einfacher Weise, indem dort Bereiche mit geringerer Elastizität als in den dazwi
schen liegenden Bereichen vorgesehen sind.
In Alternative zu Anspruch 2 werden mit Vorteil die Merkmale des Anspruch 8
vorgeschlagen. Es wird mit diesen Merkmalen in ähnlicher Weise wie nach An
spruch 2 eine Nachführung von Gleitmittel auf die Außenfläche des Instrumentes
ermöglicht, wobei die Außenfläche nunmehr vom Außenschaft gebildet wird.
Zwar sind dafür konstruktive Änderungen des Instrumentes, insbesondere des
Außenschaftes, durch das Vorsehen der Austrittslöcher vorzunehmen, dafür ist
aber die Handhabung z. B. gegenüber den in Anspruch 4 vorgeschlagenen Merk
malen vereinfacht, da kein Überzug auf das Instrument gestreift werden muß.
Dabei ist es gemäß Anspruch 9 vorteilhaft, daß die Austrittslöcher im mittleren
Längsbereich des Instrumentes ausgebildet sind, da gerade dieser Bereich wäh
rend eines Eingriffs in Gewebekontakt steht und besonders zum Austrocknen und
Anhaften neigt.
Vorteilhaft sind bei einem Instrument mit einem herausnehmbaren Arbeitseinsatz
die Merkmale des Anspruch 10 vorgesehen. Bei einem Instrument mit diesen
Merkmalen besteht der Unterschied zu einem gattungsgemäßen Instrument im
wesentlichen in den im Außenschaft ausgebildeten Austrittsöffnungen, während
ansonsten keine weiteren konstruktiven Änderungen am Endoskop selbst vorzu
nehmen sind. Es besteht insbesondere kein zusätzlicher Raumbedarf für den Versorgungskanal
zur Versorgung der Austrittslöcher mit Gleitmittel, die intermittie
rend mittels des Gleitmitteleinsatzes, der nach Entfernen des Arbeitseinsatzes,
also z. B. des Innenschaftes, in den Außenschaft einzuführen ist, erfolgen kann.
Zwar stellt der Vorgang der Gleitmittelversorgung dann eine Unterbrechung des
operativen Eingriffs dar, eine solche ist aber z. B. beim Resizieren ohnehin in re
gelmäßigen zeitlichen Abständen angezeigt, um größere abgeschnittene Gewebe
schnipsel abzulassen. Bei einer solchen, ohnehin erforderlichen Unterbrechung
kann dann auch Gleitmittel mittels des Gleitmitteleinsatzes nachgeführt werden.
Dabei ist der Gleitmitteleinsatz im eingesetzten Zustand distal und proximal ge
gen den Außenschaft abgedichtet ausgebildet, damit das Gleitmittel nur die An
haftung von Körpergewebe verhindernd aus den dafür vorgesehenen Austrittslö
chern austritt, und nicht die Sicht störend in das Operationsgebiet gelangt oder
auf proximaler Seite des Instrumentes zu Verunreinigungen führend austritt.
Vorteilhaft werden die Merkmale des Anspruchs 11 vorgeschlagen. Im Gegensatz
zu einem Endoskop mit den Merkmalen des Anspruch 10 kann hier Gleitmittel
auf die Außenfläche des Außenschaftes des Instrumentes über die dauerhaft wäh
rend des Eingriffs vorgesehene Gleitmittelleitung zu den Austrittslöchern nachge
führt werden. Dies erfolgt ohne Unterbrechung des operativen Eingriffs, bei
spielsweise kontinuierlich oder in regelmäßigen Zeitabständen.
Es wäre z. B. möglich, im Inneren des Außenschaftes ein verzweigtes Netz an
Gleitmittelleitungen vorzusehen, was aber einen erheblichen konstruktiven Auf
wand darstellt und auch den für das Einführen eines Arbeitseinsatzes zur Verfü
gung stehenden Querschnitt erheblich einschränkt. Deswegen ist nach Anspruch
11 weiterhin vorgesehen, daß der außen liegende Wandbereich der Gleitmittel
leitung vom Außenschaft gebildet wird und somit die Leitung auf der Innenseite
des Außenschaftes, also den freien Innenquerschnitt nur wenig behindernd, ver
läuft. Es ist dabei erfindungsunerheblich wie das Gleitmittel in die Gleitmittelleitung
eingebracht wird. In einfachster Weise kann dies z. B. durch Einspritzung
mit einer geeigneten Pumpe erfolgen, es können dazu aber auch andere Versor
gungseinrichtungen vorgesehen sein.
Die Form und der Verlauf der Leitung kann prinzipiell beliebig sein. Die Gleit
mittelleitung kann z. B. als langgestreckter Ringkanal innerhalb des Außenschaf
tes ausgebildet sein. Dies ist etwa erreichbar durch das Anordnen eines Zwi
schenschaftes unterhalb des Außenschaftes zwischen dem Außenschaft und ei
nem Arbeitseinsatz bzw. einem Innenschaft. Zwischen diesem Zwischenschaft
und dem Außenschaft stünde dann ein Ringkanal für den Gleitmitteltransport zur
Verfügung, während zwischen dem Zwischenschaft und dem Arbeitseinsatz bzw.
dem Innenschaft z. B. ein Rückflußweg für Spülflüssigkeit gegeben wäre. Diese
Ausbildung mit einem Zwischenschaft würde aber einen vergrößerten Außen
durchmesser oder eine erhebliche Einschränkung des Innenquerschnitts des In
strumentes mit sich bringen. Deshalb werden mit Vorteil die Merkmale des An
spruch 12 vorgeschlagen. Mit der Anordnung der Löcher in einer achsparallelen
Reihe und der Zuordnung einer Gleitmittelleitung im Umfangsbereich dieser
Reihe wird eine geringstmögliche Querschnittsfläche von der Gleitmittelleitung
für die Gleitmittelzufuhr eingenommen, so daß der Außendurchmesser des In
strumentes nur geringfügig verändert werden muß, um z. B. gegenüber einer Kon
struktion ohne Gleitmittelzufuhr gleichbleibend gute Spülleistungen zu erhalten.
Es wäre z. B. möglich, die Gleitmittelleitung in der Art einer Rohr-im-Rohr-
Konstruktion auszubilden. Allerdings werden vorteilhaft die Merkmale des An
spruch 13 vorgeschlagen, wodurch sich die von der Gleitmittelleitung eingenom
mene Querschnittsfläche auf ein minimales Maß reduziert. Die randabgedichtete
Anbringung an der Innenfläche des Außenschaftes kann dabei beispielsweise
durch Kleben, Löten oder dergleichen erfolgen.
Vorteilhaft werden dabei die Merkmale des Anspruch 14 vorgeschlagen. Mit
mehreren Lochreihen und zugeordneten Gleitmittelleitungen läßt sich die Außen
fläche des Instrumentes gegenüber dem Vorsehen nur einer Lochreihe mit zuge
ordneter Leitung gleichmäßiger mit Gleitmittel beaufschlagen, wobei die Loch
reihen vorteilhaft gleichmäßig über den Umfang des Instrumentes verteilt werden,
z. B. vier Lochreihen, die jeweils um einen Winkel von 90° zueinander versetzt
angeordnet sind.
Mit den vorteilhaften Merkmalen des Anspruch 15 erfolgt der Gleitmittelaustritt
in Längsrichtung des Instrumentes unter Berücksichtigung des Strömungswider
standes gleichmäßiger.
Ein Problem bei der Zuführung von Gleitmittel und dem Vorsehen von entspre
chenden Versorgungskanälen etwa in Form einer Leitung wie in Anspruch 12
gekennzeichnet, besteht bei Instrumenten mit einem Innenschaft und einem distal
daran ausgebildeten Isolierkörper, wie z. B. Resektoskopen, darin, daß der übli
cherweise aus Keramik hergestellte Isolierkörper des Innenschaftes mit enger
Toleranz durch den Außenschaft führbar sein muß. Mit Vorteil werden deshalb
die Merkmale des Anspruch 16 vorgeschlagen, wonach an dem Isolierkörper des
Innenschaftes eine zu der Leitung komplementäre Aussparung vorgesehen ist.
Der Isolierkörper, der in der Regel einen etwas vergrößerten Außendurchmesser
gegenüber dem Innenschaft aufweist und z. B. schnabelförmig ausgebildet ist,
kann dann bei unveränderten Abmessungen durch den Außenschaft geführt wer
den. Ohne die Aussparungen wäre entweder der Isolierkörper mit geringerem
Außendurchmesser, oder der Außenschaft mit größerem Innendurchmesser her
zustellen. Bei Vorhandensein mehrerer Gleitmittelleitungen sind entsprechend
mehrere komplementäre Aussparungen vorzusehen.
Der unabhängige Anspruch 17 und die davon abhängigen Anspruch 18 bis 20
betreffen einen schlauchartigen Überzug, wie er gemäß der Ansprüche 4 bis 7 zur
Verwirklichung der Erfindung benötigt wird.
Der weitere unabhängige Anspruch 21 betrifft einen Gleitmitteleinsatz zur Ver
wirklichung der Erfindung nach Anspruch 10, Anspruch 22 betrifft einen Außen
schaft zur Verwirklichung der Erfindung gemäß Anspruch 3. Der weitere unab
hängige Anspruch 23 und die davon abhängigen Ansprüche 24-26 betreffen einen
Außenschaft, wie er zur Verwirklichung der Erfindung gemäß der Ansprüche 8
bis 15 benötigt wird.
Im folgenden soll die Erfindung anhand der in den Figuren schematisiert darge
stellten Beispiele erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilschnittansicht des Außenschaftes einer ersten Ausfüh
rungsform eines erfindungsgemäßen endoskopischen Hohlschaftin
strumentes,
Fig. 2 eine Teilschnittansicht des Außenschaftes einer zweiten Ausfüh
rungsform eines erfindungsgemäßen endoskopischen Hohlschaftin
strumentes,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie 3-3 in Fig. 2, mit einem im Außen
schaft eingesetzten Innenschaft,
Fig. 4 eine Darstellung wie in Fig. 3 einer alternativen Ausführungsform,
Fig. 5 eine Seitenansicht des distalen Bereichs eines erfindungsgemäßen
Innenschaftes mit einem Isolierkörper,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie 6-6 in Fig. 5,
Fig. 7 eine Darstellung wie in Fig. 3 einer weiteren alternativen Ausfüh
rungsform,
Fig. 8 eine Darstellung wie in Fig. 3 einer weiteren alternativen Ausfüh
rungsform,
Fig. 9 eine Teilschnittansicht des Außenschaftes einer Ausführungsform
mit einem Gleitmitteleinsatz,
Fig. 10 eine Teilschnittansicht eines Instrumentes gemäß einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 11 eine Seitenansicht eines Instrumentes gemäß einer weiteren Ausfüh
rungsform der Erfindung,
Fig. 12a einen Schnitt entlang der Linie 12a-12a in Fig. 11, und
Fig. 12b einen Schnitt entlang der Linie 12b-12b in Fig. 11, wobei das In
strument in Gebrauchsstellung in der Urethra gezeigt ist.
In Fig. 1 ist der Schaftbereich eines endoskopischen Instrumentes 1 gezeigt,
wobei ein als langgestrecktes Rohr ausgebildeter Außenschaft 2 des Instrumentes
1 in einer Teilschnittansicht dargestellt ist. In herkömmlicher Weise weist das
Instrument 1 eine Optik 3 mit einem distal daran ausgebildeten Objektiv 4 auf,
die im Außenschaft 2 aufgenommen ist und diesen vom distalen bis zum nicht
gezeigten proximalen Ende durchläuft. Die Optik 3 dient der Beobachtung des
Operationsgebietes und der Zuführung von Beleuchtungslicht. Weiterhin ist im
Außenschaft 2 ein Arbeitswerkzeug 5 in Form einer Zange 6 vorgesehen, das
proximalseitig in nicht gezeigter üblicher Weise z. B. über einen Handbetätiger
bewegt und gesteuert werden kann.
Im Inneren des Außenschaftes 2, also unter der Außenfläche des Instrumentes 1,
die von der Außenfläche 11 des Außenschaftes 2 gebildet wird, verlaufen Gleit
mittelleitungen 7, die im gezeigten Beispiel als ein verzweigtes Netz vorgesehen
sind und im wesentlichen als dünne Rohre ausgebildet sind. Das Netz besteht aus
einer die gesamte Länge des Außenschaftes 2 nahezu vollständig durchlaufenden
Hauptleitung 9, von der zu im Außenschaft 2 des Instrumentes 1 vorgesehenen
Austrittslöchern 8 Seitenleitungen 10 abzweigen. Die Austrittslöcher 8 stellen
jeweils Endpunkte des Leitungsnetzes 7 dar, wobei sie gleichmäßig über die Au
ßenfläche 11 des Außenschaftes verteilt sind. In aus Gründen der Übersichtlich
keit nicht gezeigter Weise kann dabei der Lochdurchmesser in distaler Richtung
zunehmen, um eine möglichst gleichmäßige Gleichmittelverteilung zu erzielen.
In das Netz aus Gleitmittelleitungen 7 kann von einer Gleitmittelquelle 12 fließ
fähiges Gleitmittel unter Druck eingespeist bzw. eingepreßt werden, woraufhin
sich das Gleitmittel durch die Hauptleitung 9 und die Seitenleitungen 10 über das
Netz von Gleitmittelleitungen 7 verteilt und bis zu den Austrittslöchern 8 gelangt.
Das Gleitmittel tritt aus den Löchern 8 aus und gelangt dadurch auf die Außen
fläche 11 des Außenschaftes 2 des Instrumentes 1 und kann dort seine das An
haften von Körpergewebe verhindernde Wirkung entfalten.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine zu Fig. 1 alternative Ausgestaltung der Gleit
mittelzufuhr zu den im Außenschaft 2 des Instrumentes 1 ausgebildeten Aus
trittslöchern 8. Das in Fig. 1 vorgesehene Leitungsnetz 7 ist hier ersetzt durch
einen Rohr-im-Rohr-Einsatz 20, der in den Außenschaft 2 des Instrumentes 1
eingesetzt ist. Er kann dabei z. B. eingeklebt oder eingelötet oder auch heraus
nehmbar montiert sein.
Im montierten Zustand liegt der Rohr-im-Rohr-Einsatz 20 mit seinem distalen
Endbereich 21 und seinem proximalen Endbereich 22 ringförmig an der Innenflä
che 25 des Außenschaftes 2 abgedichtet an. Weiterhin ist der Einsatz 20 derart
ausgebildet, daß zwischen ihm und dem Außenschaft 2 proximalseitig ein Ring
kanal 23 ausgebildet wird, von dem sich vier Längskanäle 24a, b, c, d in axialer
Richtung des Instrumentes 1 erstrecken, die jeweils einer Reihe von Löchern 8
zugeordnet sind. In der Schnittansicht in Fig. 3 ist dies deutlicher zu erkennen.
Die vier Längskanäle 24a-d sind jeweils um 90° zueinander versetzt im Um
fangsbereich der in Reihen angeordneten Austrittslöcher 8 vorgesehen. Zudem ist
in Fig. 3 ein in den Außenschaft 2 des Instrumentes 1 eingeführter Innenschaft
27 gezeigt. Zwischen dem Innenschaft 27 und dem Außenschaft 2 verbleibt ein
Ringkanal 28 für den Rückfluß von in den Operationsbereich eingespülter Spül
flüssigkeit, dessen Querschnitt durch den Einsatz 20 und die Längskanäle 24a-d
nur geringfügig verkleinert ist.
Zur Versorgung der im Außenschaft 2 vorgesehenen Austrittslöcher 8 mit Gleit
mittel kann in den Ringkanal 23 über eine Versorgungsleitung 26 Gleitmittel ein
geführt werden, das durch den Ringkanal 23 und durch die Längskanäle 24a-d
bis zu den Austrittslöchern 8 gelangt. Dort tritt das Gleitmittel auf die Außenflä
che 11 des Außenschaftes 2 aus.
Eine zu den Fig. 2 und 3 alternative Ausführungsform der Gleitmittelzufüh
rung zu den im Außenschaft 2 vorgesehenen Austrittslöchern 8 zeigt Fig. 4 in
einer Schnittansicht wie in Fig. 3. Hier sind die Längskanäle 24a-d als kreis
segmentartige Wannen 29a-d ausgebildet und jeweils einzeln auf der Innenfläche
25 des Außenschaftes 2 randabgedichtet angebracht, z. B. gelötet oder geklebt.
Dabei sind die Längskanäle 24a-d wieder im Umfangsbereich einer Lochreihe
angeordnet. Gezeigt sind vier Lochreihen mit vier zugeordneten Längskanälen
24a-d, die in nicht gezeigter Weise distal geschlossen sind, und proximal z. B. in
einem wie in Fig. 2 gezeigten Ringkanal 23 münden. Die Zuführung von Gleit
mittel zu den Austrittslöchern 8 kann dann, wie bereits für Fig. 2 und 3 be
schrieben, erfolgen.
Der distale Bereich des in Fig. 4 im Querschnitt gezeigten Innenschaftes 27 ist
in Fig. 5 in einer Seitenansicht gezeigt. Distal am Innenschaft 27 ist ein rohr
förmiger Isolierkörper 30 ausgebildet, der Aussparungen 31a-d aufweist, die
komplementär zu der Anordnung der Längskanäle 24a-d ausgebildet sind. Wie in
Fig. 6 deutlich erkennbar, sind vier 90° zueinander versetzte Aussparungen 31a-
d im Isolierkörper 30 eingearbeitet, die zu den vier 90° zueinander versetzt auf
der Innenfläche 25 des Außenschaftes 2 angebrachten Längskanälen 24a-d korre
spondieren. Bei einer anderen Anordnung der Längskanäle 24a-d wären die Aus
sparungen 31a-d entsprechend anzupassen.
Die Längskanäle 24a-d müssen nicht von kreissegmentartigen Wannen 29a-d
ausgebildet sein. So zeigt z. B. Fig. 7 vier 90° zueinander versetzt einzeln auf
der Innenfläche 25 des Außenschaftes 2 randabgedichtet angebrachte Längska
näle 33a-d mit einer dreieckigen Querschnittsfläche.
Eine weitere alternative Ausbildung der Gleitmittelzufuhr zeigt Fig. 8 in einer
Schnittansicht gemäß der Fig. 3, 4 und 7. Zwischen Außenschaft 2 und In
nenschaft 27 ist ein Zwischenschaft 35 ausgebildet, so daß sowohl zwischen Au
ßenschaft 2 und Zwischenschaft 35, als auch zwischen Innenschaft 27 und Zwi
schenschaft 35 Ringkanäle 36, 37 ausgebildet sind. Der Ringkanal 36 dient der
Gleitmittelzufuhr zu den Austrittslöchern 8, während der Ringkanal 37 dem Spül
flüssigkeitsrückfluß vorbehalten sein kann.
Eine zu den bisherigen Ausführungsformen alternative Gleitmittelbeaufschlagung
der Außenfläche 11 eines endoskopischen Instrumentes 1 zeigt Fig. 9. Die
Gleitmittelzufuhr zu den im Außenschaft 2 des Instrumentes 1 vorgesehenen
Austrittslöchern 8 erfolgt hier über einen Gleitmitteleinsatz 40, der im eingesetz
ten Zustand gezeigt ist. Der Gleitmitteleinsatz 40 weist distal und proximal je
weils ein Dichtelement 41, 42 mit zylindrischer Form auf, das dichtend an einer
proximalen bzw. einer distalen Dichtfläche 43, 44 des Außenschaftes 2 anliegt.
In seinem mittleren Längsbereich 45 bildet der Einsatz 40 mit dem Außenschaft 2
einen ringförmigen Hohlraum 46 aus, in den durch eine Bohrung 47 im Gleit
mitteleinsatz 40 hindurch Gleitmittel eingebracht werden kann, das dann aus den
Austrittslöchern 8 auf die Außenfläche 11 des Außenschaftes 2 gelangen kann.
Die Versorgung erfolgt dabei aus einer nicht dargestellten Quelle über eine an die
Bohrung 47 angeschlossene Versorgungsleitung 48.
Der Gleitmitteleinsatz 40 wird nur dann benötigt, wenn Gleitmittel auf die Au
ßenfläche 11 des Instrumentes 1 aufgebracht werden soll, und er kann dann in
den Außenschaft 2 eingesetzt werden, wenn zuvor ein Arbeitseinsatz, der z. B.
aus dem Innenschaft 27 bestehen kann, entfernt worden ist. Dementsprechend
erfolgt bei diesem Ausführungsbeispiel die Gleitmittelbeaufschlagung intermittie
rend.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt Fig. 10. Die Außenfläche 51 des In
strumentes 1 wird von einem schlauchartigen Überzug 50 aus elastischem Mate
rial gebildet, der in seinem mittleren Längsbereich Austrittslöcher 8 aufweist. Der
Überzug 50 ist in seinem montierten Zustand in einer Teilschnittansicht darge
stellt. In diesem Zustand umgibt er den Außenschaft 2 des Instrumentes 1 über
dessen überwiegende Länge, wobei der Überzug 50 einen dichtenden distalen
und proximalen Endbereich 52, 53 aufweist, der aus einem Material gefertigt ist,
das eine geringere Elastizität als der dazwischen liegende Überzugbereich auf
weist. Diese Dichtbereiche 52, 53 liegen dichtend am Außenschaft 2 an. Über
eine Zuleitung 54 kann Gleitmittel in den Zwischenraum 55 zwischen Überzug
50 und Außenschaft 2 gepreßt werden, was durch die Elastizität des Materials
des Überzuges 50 erleichtert wird. Nachfolgend gelangt das Gleitmittel zu den
Austrittslöchern 8 und tritt durch sie hindurch auf die Außenfläche 51 aus.
Als letztes Ausführungsbeispiel zeigen die Fig. 11 und 12a und 12b einen Au
ßenschaft. Diesem und dem vorangegangenen Beispiel ist gemeinsam, daß die
Gleitmittelzuführung außerhalb des Außenschaftes 2 erfolgt, der allerdings hier
die Außenfläche 11 des Instrumentes 1 bildet.
Die Seitenansicht der Fig. 11 zeigt diesen Außenschaft 2, der an seinem nicht
mehr dargestellten proximalen Ende eine übliche und deshalb nicht näher zu er
läuternde Kupplung aufweist, die mit einer entsprechenden Kupplung am Haupt
körper des Instrumentes 1 zusammenarbeitet. Distal von dieser Kupplung weist
der Außenschaft einen zylinderförmigen, das Schaftrohr 2 umgebenden Gleit
mittelkörper 60 auf, der einen etwas größeren Durchmesser besitzt als das lang
gestreckte Schaftrohr des Außenschaftes 2, sich distal aber konisch auf den
Durchmesser des Schaftrohres verjüngt. Die daraus resultierende distale ringför
mige Schrägfläche 61 dient in Gebrauchsstellung als Dichtfläche. An den Gleit
mittelkörper 60 ist eine Zuleitung 26 angeschlossen, durch die Gleitmittel in den
Gleitmittelkörper 60 geführt wird. In dem Körper 60 kann z. B. ein Ringkanal
vorgesehen sein. Von dort tritt das Gleitmittel mittels distaler Öffnungen 63 in
der Schrägfläche 61, wie in Fig. 12a und 12b ersichtlich, in längserstreckte
Vertiefungen 62 aus, die in den Außenschaft eingebracht sind, und von denen
z. B. vier jeweils 90° zueinander versetzt im Umfangsbereich des Schaftes 2 vor
gesehen sein können.
Das Funktionieren der Gleitmittelzuführung bei dem gezeigten Außenschaft 2
ergibt sich aus Fig. 12b, die den Außenschaft 2 in Gebrauchsstellung in einem
Körperkanal, z. B. der Urethra 65, in einem Schnitt nach der Linie 12b-12b der
Fig. 11 zeigt. Dabei ist das Instrument 1 mit dem Außenschaft 2 soweit in die
Urethra 65 eingeführt, daß die Schrägfläche 61 abgedichtet distal am äußeren
Rand der Urethra 65 anliegt.
Zwischen dem Außenschaft und der Urethra 65 verbleibt in Gebrauchsstellung
nur ein kleines freies Volumen, das sich auf die Vertiefungen 62 im Außenschaft
2 beschränkt, da die Innenwand 67 der Urethra 65 am Außenschaft 2 anliegt. Die
Vertiefungen 62 bilden dann mit der Wand der Urethra 65 einen Kanal 68, durch
den Gleitmittel in distaler Richtung des Schaftes fließen kann.
Die dargestellten Beispiele betreffen Hohlschaftinstrumente mit einem Außen-
und gegebenenfalls einem Innenschaft, ohne daß sich die Erfindung darauf be
schränkt. Es versteht sich, daß die erfinderischen Merkmale in analoger Weise
auch bei einem Vollschaftinstrument verwirklicht werden können.
Weiterhin ist die Erfindung nicht auf die hier gezeigten zylindrischen Schaftfor
men beschränkt, sondern die Erfindung läßt sich auf beliebige Schaftformen an
wenden, z. B. auf die typischen Profilformen von Cystoskopen, wobei in solchen
Fällen insbesondere der Gleitmitteleinsatz der Querschnittsform des Außen
schaftes anzupassen ist.
Claims (26)
1. Endoskopisches Instrument (1) mit einem in Gebrauchsstellung in den
Körper eingeführten Schaftbereich (2), und mit einer Einrichtung zur Be
aufschlagung der Außenfläche (11, 51) des Schaftbereiches (2) mit einem
Gleitmittel, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung in Gebrauchs
stellung des Instrumentes (1) einen Versorgungskanal (7, 24a-d, 36, 46,
55, 68) zur Versorgung der Außenfläche (11, 51) mit fließfähigem Gleit
mittel aufweist, über den das Gleitmittel auf die Außenfläche (11, 51)
führbar ist.
2. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß der Versorgungskanal (55, 68) auf der Außenfläche (11) ausge
bildet ist.
3. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Außenfläche (11) längserstreckte Vertiefungen (62) aufweist,
die in Gebrauchsstellung mit der Wand (67) des Körperkanals (65), in den
das Instrument (1) eingeführt ist, den Versorgungskanal (68) ausbilden.
4. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Versorgungskanal (55) zwischen einem Außenschaft (2) und
einem schlauchartigen Überzug (50) im montierten Zustand ausgebildet
ist, der mit Austrittsöffnungen (8) versehen ist und im montierten Zustand
den Außenschaft (2) umgibt und die Außenfläche (51) bildet, wobei das
Gleitmittel zwischen Außenschaft (2) und Überzug (50) zu den Austritts
öffnungen (8) führbar ist und nach Austritt aus den Öffnungen (8) auf die
Außenfläche (51) gelangt.
5. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich
net, daß der Überzug (50) aus einem elastischen Material besteht.
6. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß die Elastizität so gewählt ist, daß der Überzug (50) nur bis zu ei
nem bestimmten maximalen Umfang aufweitbar ist.
7. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß der Überzug (50) in seinem distalen Endbereich (52) zum Außen
schaft (2) abdichtend ausgebildet ist.
8. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß ein Außenschaft (2) die Außenfläche (11) des Instrumentes (1)
ausbildet, und der Versorgungskanal (7, 24a-d, 36, 46) innerhalb des Au
ßenschaftes (2) zu im Außenschaft ausgebildeten Austrittsöffnungen (8)
verläuft.
9. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß die Austrittsöffnungen (8) im mittleren Längsbereich des Außen
schaftes (2) ausgebildet sind.
10. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 8, mit einem aus einem
Außenschaft herausnehmbaren Arbeitseinsatz (3, 5), dadurch gekenn
zeichnet, daß der Versorgungskanal (46) in Gebrauchsstellung durch den
Außenschaft (2) des Instrumentes (1) und einen in den Außenschaft (2) an
Stelle des Arbeitseinsatzes (3, 5) einführbaren Gleitmitteleinsatz (40) aus
gebildet ist, der im eingeführten Zustand im Bereich der Austrittsöffnun
gen (8) im Außenschaft (2) mit diesem einen endseitig verschlossenen
Hohlraum (46) ausbildet, der durch den Gleitmitteleinsatz (40) hindurch
mit Gleitmittel versorgbar ist, wobei der Gleitmitteleinsatz (40) in diesem
Zustand proximal und distal gegen den Außenschaft (2) abgedichtet aus
gebildet ist.
11. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich
net, daß der Versorgungskanal (7, 24a-d, 36, 46) wenigstens eine vom
proximalen Endbereich des Außenschaftes (2) zu Austrittsöffnungen (8)
verlaufende Gleitmittelleitung (24a-d, 37) aufweist, deren außen liegender
Wandbereich durch den Außenschaft (2) gebildet ist.
12. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich
net, daß die Austrittsöffnungen (8) in einer achsparallelen Reihe angeord
net sind, denen eine Gleitmittelleitung (24a-d) im Umfangsbereich der
Reihe zugeordnet ist.
13. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich
net, daß der Innenwandbereich (20, 29a-d, 33a-d, 35) der Gleitmittelleitung
(24a-d, 37) als langgestreckte Wanne (29a-d, 33a-d) ausgebildet ist,
die an der Innenfläche (25) des Außenschaftes (2) randabgedichtet befe
stigt ist.
14. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, daß die Austrittsöffnungen (8) in mehreren achsparallelen Reihen an
geordnet sind, denen jeweils eine Gleitmittelleitung (24a-d) zugeordnet ist.
15. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 4 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Größe der Austrittsöffnungen (8) in distaler Richtung
zunimmt.
16. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 12, mit einem Innenschaft
(27) und einem distal daran ausgebildeten Isolierkörper (30), dadurch ge
kennzeichnet, daß am Isolierkörper (30) des Innenschaftes (27) eine zu
der Leitung (24a-d, 33a-d) komplementäre Aussparung (31a-d) vorgesehen
ist.
17. Schlauchartiger Überzug (50) für die Beaufschlagung der Außenfläche
(51) eines endoskopischen Instrumentes (1) mit einem fließfähigen Gleit
mittel, wobei der Überzug (50) Austrittsöffnungen (8) aufweist, über ein
endoskopisches Instrument (1) ziehbar ist und im montierten Zustand zwi
schen einem Außenschaft (2) des Instrumentes (1) und dem Überzug (50)
ein Kanal (55) zur Führung des Gleitmittels zu den Austrittsöffnungen (8)
ausgebildet ist.
18. Überzug (50) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Über
zug (50) aus einem elastischen Material besteht.
19. Überzug (50) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Elasti
zität so gewählt ist, daß der Überzug (50) nur bis zu einem bestimmten
maximalen Umfang aufweitbar ist.
20. Überzug (50) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Über
zug (50) in seinem distalen Endbereich (52) im montierten Zustand zum
Außenschaft (2) abdichtend ausgebildet ist.
21. Gleitmitteleinsatz (40) für die Beaufschlagung der Außenfläche (11) eines
endoskopischen Instrumentes (1) mit einem fließfähigen Gleitmittel, wobei
der Einsatz (40) in einen Außenschaft (2) des Instrumentes (1) einführbar
ist, und im eingeführten Zustand mit dem Außenschaft (2) einen endseitig
verschlossenen Hohlraum (46) ausbildet, der durch den Gleitmitteleinsatz
(40) hindurch mit Gleitmittel versorgbar ist, und wobei der Gleitmittelein
satz (40) in diesem Zustand proximal und distal gegen den Außenschaft
(2) abgedichtet ausgebildet ist.
22. Außenschaft (2) für ein endoskopisches Instrument, wobei auf der Außen
seite (11) des Außenschaftes (2) längserstreckte Vertiefungen (62) vorge
sehen sind, die in Gebrauchsstellung des Außenschaftes (2) bzw. Instru
mentes (1) mit den Wänden (67) des Körperkanals (65), in den das In
strument (1) eingeführt ist, einen Kanal (68) auf der Außenseite (11) des
Außenschaftes (2) bilden, wobei der Außenschaft (2) weiterhin einen Ver
sorgungsanschluß (26) für Gleitmittel aufweist, mittels dem der Kanal (68)
mit Gleitmittel beaufschlagbar ist.
23. Außenschaft (2) für ein endoskopisches Instrument (1), wobei im mittleren
Längsbereich Austrittsöffnungen (8) ausgebildet sind.
24. Außenschaft (2) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Austrittsöffnungen (8) in einer achsparallelen Reihe oder in mehreren
achsparallelen Reihen angeordnet sind.
25. Außenschaft (2) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Größe der Austrittsöffnungen (8) in distaler Richtung zunimmt.
26. Außenschaft nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
Innenfläche (25) des Außenschaftes (2) im Umfangsbereich der
achsparallelen Reihe oder Reihen von Austrittsöffnungen (8) randabge
dichtet eine langgstreckte Wanne (29a-d, 33a-d) zur Ausbildung einer
Gleitmittelleitung (24a-d) für die Zufuhr von Gleitmittel zu den Austritts
öffnungen (8) angeordnet ist.
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DE2001111354 DE10111354A1 (de) | 2001-03-08 | 2001-03-08 | Endoskopisches Intstument mit Gleitmittelbeaufschlagung |
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