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DE10111354A1 - Endoskopisches Intstument mit Gleitmittelbeaufschlagung - Google Patents

Endoskopisches Intstument mit Gleitmittelbeaufschlagung

Info

Publication number
DE10111354A1
DE10111354A1 DE2001111354 DE10111354A DE10111354A1 DE 10111354 A1 DE10111354 A1 DE 10111354A1 DE 2001111354 DE2001111354 DE 2001111354 DE 10111354 A DE10111354 A DE 10111354A DE 10111354 A1 DE10111354 A1 DE 10111354A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
outer shaft
lubricant
shaft
instrument
endoscopic instrument
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2001111354
Other languages
English (en)
Inventor
Pieter Brommersma
Frank-Michael Smid
Felix Nusbaum
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Olympus Winter and Ibe GmbH
Original Assignee
Olympus Winter and Ibe GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Olympus Winter and Ibe GmbH filed Critical Olympus Winter and Ibe GmbH
Priority to DE2001111354 priority Critical patent/DE10111354A1/de
Publication of DE10111354A1 publication Critical patent/DE10111354A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B1/00Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor
    • A61B1/00064Constructional details of the endoscope body
    • A61B1/00071Insertion part of the endoscope body
    • A61B1/00073Insertion part of the endoscope body with externally grooved shaft
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B1/00Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor
    • A61B1/00131Accessories for endoscopes
    • A61B1/00135Oversleeves mounted on the endoscope prior to insertion
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B1/00Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor
    • A61B1/012Instruments for performing medical examinations of the interior of cavities or tubes of the body by visual or photographical inspection, e.g. endoscopes; Illuminating arrangements therefor characterised by internal passages or accessories therefor

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein endoskopisches Instrument mit einem in Gebrauchsstellung in den Körper eingeführten Schaftbereich und mit einer Einrichtung zur Beaufschlagung der Außenfläche des Schaftbereiches mit einem Gleitmittel und ist dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung in Gebrauchsstellung des Instrumentes einen Versorgungskanal zur Versorgung der Außenfläche mit fließfähigem Gleitmittel aufweist, über den das Gleitmittel auf die Außenfläche führbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung einen schlauchartigen Überzug, einen Gleitmitteleinsatz und Außenschäfte dieses endoskopischen Instrumentes.

Description

Die Erfindung betrifft ein endoskopisches Instrument gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie einen schlauchartigen Überzug nach Anspruch 17, einen Gleitmitteleinsatz nach Anspruch 21, einen Außenschaft nach Anspruch 22 und einen Außenschaft nach Anspruch 23 für dieses endoskopische Instrument.
Gattungsgemäße Endoskope finden Verwendung bei minimal-invasiven Eingrif­ fen in mit Endoskopen zugänglichen Hohlräumen des menschlichen Körpers. Ein typisches Beispiel sind die in der Urologie verwendeten Resektoskope. Dabei kann es sich im Rahmen der Erfindung bei den Endoskopen sowohl um Hohl­ schaft- als auch um Vollschaftinstrumente handeln, auch wenn im folgenden überwiegend von Hohlschaftinstrumenten die Rede sein wird.
Zu ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung werden die Endoskope mit ihrem Schaftbereich durch zu diesem Zwecke in den Körper gestochene oder bereits im Körper des Patienten vorhandene Kanäle bis zum vorgesehenen Operations- oder Beobachtungsbereich vorgeschoben. Während ihrer Verwendungsdauer liegt der Schaftbereich in diesem Körperkanal. Diese Lage stellt die Gebrauchsstellung des Instrumentes dar.
Es ist ein bekanntes Problem, daß an den oben beschriebenen Instrumenten wäh­ rend längerer Operationen zunehmend Körpergewebe der Kanalwand anhaftet. Je länger das Instrument im Körper verbleibt, desto gravierender tritt das Problem zu Tage. Wenn das Endoskop dann bewegt wird, z. B. um es zu drehen oder um es axial zu verschieben, kann der Körperkanal traumatisiert werden, indem das anhaftende Gewebe abgerissen wird.
Als ein typisches Beispiel kann die Prostataresektion mit einem Resektoskop an­ geführt werden, die in der Regel länger als 30 Minuten in Anspruch nimmt, und bei der das Endoskop häufig gedreht und axial verschoben werden muß. Während der Resektion liegt das Resektoskop in der Urethra, deren Schleimhäute, durch das Instrument abgedichtet, zur Austrocknung neigen, und dann sehr schnell an dem Resektoskopschaft anhaften. Wenn dann das Resektoskop drehend oder schiebend bewegt wird, reißt das anhaftende Gewebe.
Bislang ist es im Stand der Technik üblich, vor dem Beginn eines operativen Ein­ griffs auf die Außenfläche des in den Körper einzuführenden Schaftbereichs ma­ nuell ein Gleitmittel zu verteilen, oder Gleitmittel in den für das Einführen des Instrumentes vorgesehenen Körperkanal einzuspritzen. Damit wird für eine ge­ wisse Zeit das Anhaften von Körpergewebe an dem Endoskop wirksam unter­ bunden. Allerdings ist diese Methode bei längeren Verweildauern des Endosko­ pes im Körper nicht zuverlässig. Das oben geschilderte Problem stellt sich mit einer Zeitverzögerung erneut ein.
Alternativ wäre es auch möglich, das Instrument in regelmäßigen Zeitabständen aus dem Körper zu entfernen und vor dem beginnenden Anhaften von Körpergewebe erneut Gleitmittel manuell auf die Außenfläche aufzubringen, bzw. in den Körperkanal einzuspritzen. Diese Alternative ist aber wegen des notwendigen mehrfachen Herausnehmens und Einführens des Endoskopes für den Patienten unnötig belastend und im übrigen auch zeitaufwendig.
Es ist deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein endoskopisches In­ strument zur Verfügung zu stellen, bei dem das Problem der Gewebeanhaftung für die gesamte Dauer eines Eingriffes vermieden wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 17, 21, 22 oder 23 gelöst.
Es ist gemäß der Erfindung vorgesehen, daß das endoskopische Instrument in Gebrauchsstellung einen mit fließfähigem Gleitmittel versorgbaren Versorgungs­ kanal zur Versorgung der Außenfläche des in den Körper eingeführten Schaftbe­ reiches mit fließfähigem Gleitmittel aufweist, über den das Gleitmittel auf dessen Außenfläche führbar ist. Dadurch kann Gleitmittel während eines operativen Eingriffs auf die Außenfläche des Instruments nachgeführt werden, ohne daß das Instrument herausgenommen werden muß. Durch das Nachführen von Gleitmittel auf die Außenfläche wird das Anhaften während des gesamten operativen Ein­ griffs wirksam, zuverlässig und patientenschonend unterbunden.
Mit Vorteil ist gemäß Anspruch 2 vorgesehen, daß der Versorgungskanal auf der Außenfläche ausgebildet ist. Es besteht dadurch keine Notwendigkeit, die Kon­ struktion des Instrumentes in seinem Inneren zu verändern.
Vorteilhaft werden dabei die Merkmale des Anspruch 3 vorgeschlagen. Die Her­ stellung eines solchen Instrumentes ist mit geringem Aufwand möglich und be­ darf nur einer geringen Modifikation gegenüber dem Stand der Technik. Die Führung des Gleitmittels erfolgt dabei zwischen der Außenfläche und den Wänden des umgebenden Körperkanals, z. B. der Urethra, und dies überwiegend in den längserstreckten Vertiefungen der Außenfläche.
In Alternative zu Anspruch 3 werden vorteilhaft die Merkmale des Anspruchs 4 vorgeschlagen. Der schlauchartige Überzug ermöglicht das Nachrüsten beliebiger gattungsgemäßer Endoskope. Die Nachführung von Gleitmittel auf die mit Kör­ pergewebe in Kontakt stehende und vom Überzug im übergezogenen Zustand gebildete Außenfläche des Instrumentes wird dabei auf einfache Art ohne kon­ struktive Änderungen des Endoskopes selbst erreicht, wobei der Überzug bei nur kurzen Eingriffen wahlweise auch weggelassen werden kann, also nur im Be­ darfsfall vorsehbar sein kann. Der Überzug könnte z. B. als Einmalartikel mit niedrigen Herstellungskosten ausgebildet sein.
Zwar könnte der Überzug aus einem beliebigen, körperverträglichen Material hergestellt sein, aber vorteilhaft sind die Merkmale nach Anspruch 5 vorgesehen. Ein Überzug aus einem elastischen Material kann über verschiedene Instrumente mit unterschiedlichen Durchmessern gezogen werden, wobei er dennoch in allen Fällen eng am Instrument anliegt, und den Durchmesser somit nur geringfügig verändert. Auch das Einpressen von Gleitmittel zwischen den Außenschaft und den Überzug wird durch die elastische Ausbildung des Überzuges erleichtert.
Vorteilhaft wird dabei die Elastizität des Schlauchmaterials nach Anspruch 6 ge­ wählt, um die Elastizität so zu begrenzen, daß in Gebrauchsstellung z. B. in der Harnröhre diese nicht unnötig stark gedehnt wird, es also gewissermaßen zu ei­ nem Aufblaseffekt kommt.
Vorteilhaft sind dabei die Merkmale des Anspruchs 7 vorgesehen. Mit der end­ seitig gegen den Außenschaft abdichtenden Ausbildung wird erreicht, daß das Gleitmittel nicht bzw. nur in geringerem Maße distal zwischen dem Außenschaft und dem Überzug herausquellen kann und insbesondere nicht die Sicht behin­ dernd in das Operationsgebiet gelangt. Das Austreten des zwischen dem Außen­ schaft und dem Überzug eingepreßten Gleitmittels aus den Austrittslöchern er­ folgt zudem effektiver. Weiterhin kann auch der proximale Bereich des Überzu­ ges zum Außenschaft abgedichtet ausgebildet sein. Beides erreicht man z. B. in einfacher Weise, indem dort Bereiche mit geringerer Elastizität als in den dazwi­ schen liegenden Bereichen vorgesehen sind.
In Alternative zu Anspruch 2 werden mit Vorteil die Merkmale des Anspruch 8 vorgeschlagen. Es wird mit diesen Merkmalen in ähnlicher Weise wie nach An­ spruch 2 eine Nachführung von Gleitmittel auf die Außenfläche des Instrumentes ermöglicht, wobei die Außenfläche nunmehr vom Außenschaft gebildet wird. Zwar sind dafür konstruktive Änderungen des Instrumentes, insbesondere des Außenschaftes, durch das Vorsehen der Austrittslöcher vorzunehmen, dafür ist aber die Handhabung z. B. gegenüber den in Anspruch 4 vorgeschlagenen Merk­ malen vereinfacht, da kein Überzug auf das Instrument gestreift werden muß.
Dabei ist es gemäß Anspruch 9 vorteilhaft, daß die Austrittslöcher im mittleren Längsbereich des Instrumentes ausgebildet sind, da gerade dieser Bereich wäh­ rend eines Eingriffs in Gewebekontakt steht und besonders zum Austrocknen und Anhaften neigt.
Vorteilhaft sind bei einem Instrument mit einem herausnehmbaren Arbeitseinsatz die Merkmale des Anspruch 10 vorgesehen. Bei einem Instrument mit diesen Merkmalen besteht der Unterschied zu einem gattungsgemäßen Instrument im wesentlichen in den im Außenschaft ausgebildeten Austrittsöffnungen, während ansonsten keine weiteren konstruktiven Änderungen am Endoskop selbst vorzu­ nehmen sind. Es besteht insbesondere kein zusätzlicher Raumbedarf für den Versorgungskanal zur Versorgung der Austrittslöcher mit Gleitmittel, die intermittie­ rend mittels des Gleitmitteleinsatzes, der nach Entfernen des Arbeitseinsatzes, also z. B. des Innenschaftes, in den Außenschaft einzuführen ist, erfolgen kann. Zwar stellt der Vorgang der Gleitmittelversorgung dann eine Unterbrechung des operativen Eingriffs dar, eine solche ist aber z. B. beim Resizieren ohnehin in re­ gelmäßigen zeitlichen Abständen angezeigt, um größere abgeschnittene Gewebe­ schnipsel abzulassen. Bei einer solchen, ohnehin erforderlichen Unterbrechung kann dann auch Gleitmittel mittels des Gleitmitteleinsatzes nachgeführt werden. Dabei ist der Gleitmitteleinsatz im eingesetzten Zustand distal und proximal ge­ gen den Außenschaft abgedichtet ausgebildet, damit das Gleitmittel nur die An­ haftung von Körpergewebe verhindernd aus den dafür vorgesehenen Austrittslö­ chern austritt, und nicht die Sicht störend in das Operationsgebiet gelangt oder auf proximaler Seite des Instrumentes zu Verunreinigungen führend austritt.
Vorteilhaft werden die Merkmale des Anspruchs 11 vorgeschlagen. Im Gegensatz zu einem Endoskop mit den Merkmalen des Anspruch 10 kann hier Gleitmittel auf die Außenfläche des Außenschaftes des Instrumentes über die dauerhaft wäh­ rend des Eingriffs vorgesehene Gleitmittelleitung zu den Austrittslöchern nachge­ führt werden. Dies erfolgt ohne Unterbrechung des operativen Eingriffs, bei­ spielsweise kontinuierlich oder in regelmäßigen Zeitabständen.
Es wäre z. B. möglich, im Inneren des Außenschaftes ein verzweigtes Netz an Gleitmittelleitungen vorzusehen, was aber einen erheblichen konstruktiven Auf­ wand darstellt und auch den für das Einführen eines Arbeitseinsatzes zur Verfü­ gung stehenden Querschnitt erheblich einschränkt. Deswegen ist nach Anspruch 11 weiterhin vorgesehen, daß der außen liegende Wandbereich der Gleitmittel­ leitung vom Außenschaft gebildet wird und somit die Leitung auf der Innenseite des Außenschaftes, also den freien Innenquerschnitt nur wenig behindernd, ver­ läuft. Es ist dabei erfindungsunerheblich wie das Gleitmittel in die Gleitmittelleitung eingebracht wird. In einfachster Weise kann dies z. B. durch Einspritzung mit einer geeigneten Pumpe erfolgen, es können dazu aber auch andere Versor­ gungseinrichtungen vorgesehen sein.
Die Form und der Verlauf der Leitung kann prinzipiell beliebig sein. Die Gleit­ mittelleitung kann z. B. als langgestreckter Ringkanal innerhalb des Außenschaf­ tes ausgebildet sein. Dies ist etwa erreichbar durch das Anordnen eines Zwi­ schenschaftes unterhalb des Außenschaftes zwischen dem Außenschaft und ei­ nem Arbeitseinsatz bzw. einem Innenschaft. Zwischen diesem Zwischenschaft und dem Außenschaft stünde dann ein Ringkanal für den Gleitmitteltransport zur Verfügung, während zwischen dem Zwischenschaft und dem Arbeitseinsatz bzw. dem Innenschaft z. B. ein Rückflußweg für Spülflüssigkeit gegeben wäre. Diese Ausbildung mit einem Zwischenschaft würde aber einen vergrößerten Außen­ durchmesser oder eine erhebliche Einschränkung des Innenquerschnitts des In­ strumentes mit sich bringen. Deshalb werden mit Vorteil die Merkmale des An­ spruch 12 vorgeschlagen. Mit der Anordnung der Löcher in einer achsparallelen Reihe und der Zuordnung einer Gleitmittelleitung im Umfangsbereich dieser Reihe wird eine geringstmögliche Querschnittsfläche von der Gleitmittelleitung für die Gleitmittelzufuhr eingenommen, so daß der Außendurchmesser des In­ strumentes nur geringfügig verändert werden muß, um z. B. gegenüber einer Kon­ struktion ohne Gleitmittelzufuhr gleichbleibend gute Spülleistungen zu erhalten.
Es wäre z. B. möglich, die Gleitmittelleitung in der Art einer Rohr-im-Rohr- Konstruktion auszubilden. Allerdings werden vorteilhaft die Merkmale des An­ spruch 13 vorgeschlagen, wodurch sich die von der Gleitmittelleitung eingenom­ mene Querschnittsfläche auf ein minimales Maß reduziert. Die randabgedichtete Anbringung an der Innenfläche des Außenschaftes kann dabei beispielsweise durch Kleben, Löten oder dergleichen erfolgen.
Vorteilhaft werden dabei die Merkmale des Anspruch 14 vorgeschlagen. Mit mehreren Lochreihen und zugeordneten Gleitmittelleitungen läßt sich die Außen­ fläche des Instrumentes gegenüber dem Vorsehen nur einer Lochreihe mit zuge­ ordneter Leitung gleichmäßiger mit Gleitmittel beaufschlagen, wobei die Loch­ reihen vorteilhaft gleichmäßig über den Umfang des Instrumentes verteilt werden, z. B. vier Lochreihen, die jeweils um einen Winkel von 90° zueinander versetzt angeordnet sind.
Mit den vorteilhaften Merkmalen des Anspruch 15 erfolgt der Gleitmittelaustritt in Längsrichtung des Instrumentes unter Berücksichtigung des Strömungswider­ standes gleichmäßiger.
Ein Problem bei der Zuführung von Gleitmittel und dem Vorsehen von entspre­ chenden Versorgungskanälen etwa in Form einer Leitung wie in Anspruch 12 gekennzeichnet, besteht bei Instrumenten mit einem Innenschaft und einem distal daran ausgebildeten Isolierkörper, wie z. B. Resektoskopen, darin, daß der übli­ cherweise aus Keramik hergestellte Isolierkörper des Innenschaftes mit enger Toleranz durch den Außenschaft führbar sein muß. Mit Vorteil werden deshalb die Merkmale des Anspruch 16 vorgeschlagen, wonach an dem Isolierkörper des Innenschaftes eine zu der Leitung komplementäre Aussparung vorgesehen ist. Der Isolierkörper, der in der Regel einen etwas vergrößerten Außendurchmesser gegenüber dem Innenschaft aufweist und z. B. schnabelförmig ausgebildet ist, kann dann bei unveränderten Abmessungen durch den Außenschaft geführt wer­ den. Ohne die Aussparungen wäre entweder der Isolierkörper mit geringerem Außendurchmesser, oder der Außenschaft mit größerem Innendurchmesser her­ zustellen. Bei Vorhandensein mehrerer Gleitmittelleitungen sind entsprechend mehrere komplementäre Aussparungen vorzusehen.
Der unabhängige Anspruch 17 und die davon abhängigen Anspruch 18 bis 20 betreffen einen schlauchartigen Überzug, wie er gemäß der Ansprüche 4 bis 7 zur Verwirklichung der Erfindung benötigt wird.
Der weitere unabhängige Anspruch 21 betrifft einen Gleitmitteleinsatz zur Ver­ wirklichung der Erfindung nach Anspruch 10, Anspruch 22 betrifft einen Außen­ schaft zur Verwirklichung der Erfindung gemäß Anspruch 3. Der weitere unab­ hängige Anspruch 23 und die davon abhängigen Ansprüche 24-26 betreffen einen Außenschaft, wie er zur Verwirklichung der Erfindung gemäß der Ansprüche 8 bis 15 benötigt wird.
Im folgenden soll die Erfindung anhand der in den Figuren schematisiert darge­ stellten Beispiele erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Teilschnittansicht des Außenschaftes einer ersten Ausfüh­ rungsform eines erfindungsgemäßen endoskopischen Hohlschaftin­ strumentes,
Fig. 2 eine Teilschnittansicht des Außenschaftes einer zweiten Ausfüh­ rungsform eines erfindungsgemäßen endoskopischen Hohlschaftin­ strumentes,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie 3-3 in Fig. 2, mit einem im Außen­ schaft eingesetzten Innenschaft,
Fig. 4 eine Darstellung wie in Fig. 3 einer alternativen Ausführungsform,
Fig. 5 eine Seitenansicht des distalen Bereichs eines erfindungsgemäßen Innenschaftes mit einem Isolierkörper,
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Linie 6-6 in Fig. 5,
Fig. 7 eine Darstellung wie in Fig. 3 einer weiteren alternativen Ausfüh­ rungsform,
Fig. 8 eine Darstellung wie in Fig. 3 einer weiteren alternativen Ausfüh­ rungsform,
Fig. 9 eine Teilschnittansicht des Außenschaftes einer Ausführungsform mit einem Gleitmitteleinsatz,
Fig. 10 eine Teilschnittansicht eines Instrumentes gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 11 eine Seitenansicht eines Instrumentes gemäß einer weiteren Ausfüh­ rungsform der Erfindung,
Fig. 12a einen Schnitt entlang der Linie 12a-12a in Fig. 11, und
Fig. 12b einen Schnitt entlang der Linie 12b-12b in Fig. 11, wobei das In­ strument in Gebrauchsstellung in der Urethra gezeigt ist.
In Fig. 1 ist der Schaftbereich eines endoskopischen Instrumentes 1 gezeigt, wobei ein als langgestrecktes Rohr ausgebildeter Außenschaft 2 des Instrumentes 1 in einer Teilschnittansicht dargestellt ist. In herkömmlicher Weise weist das Instrument 1 eine Optik 3 mit einem distal daran ausgebildeten Objektiv 4 auf, die im Außenschaft 2 aufgenommen ist und diesen vom distalen bis zum nicht gezeigten proximalen Ende durchläuft. Die Optik 3 dient der Beobachtung des Operationsgebietes und der Zuführung von Beleuchtungslicht. Weiterhin ist im Außenschaft 2 ein Arbeitswerkzeug 5 in Form einer Zange 6 vorgesehen, das proximalseitig in nicht gezeigter üblicher Weise z. B. über einen Handbetätiger bewegt und gesteuert werden kann.
Im Inneren des Außenschaftes 2, also unter der Außenfläche des Instrumentes 1, die von der Außenfläche 11 des Außenschaftes 2 gebildet wird, verlaufen Gleit­ mittelleitungen 7, die im gezeigten Beispiel als ein verzweigtes Netz vorgesehen sind und im wesentlichen als dünne Rohre ausgebildet sind. Das Netz besteht aus einer die gesamte Länge des Außenschaftes 2 nahezu vollständig durchlaufenden Hauptleitung 9, von der zu im Außenschaft 2 des Instrumentes 1 vorgesehenen Austrittslöchern 8 Seitenleitungen 10 abzweigen. Die Austrittslöcher 8 stellen jeweils Endpunkte des Leitungsnetzes 7 dar, wobei sie gleichmäßig über die Au­ ßenfläche 11 des Außenschaftes verteilt sind. In aus Gründen der Übersichtlich­ keit nicht gezeigter Weise kann dabei der Lochdurchmesser in distaler Richtung zunehmen, um eine möglichst gleichmäßige Gleichmittelverteilung zu erzielen.
In das Netz aus Gleitmittelleitungen 7 kann von einer Gleitmittelquelle 12 fließ­ fähiges Gleitmittel unter Druck eingespeist bzw. eingepreßt werden, woraufhin sich das Gleitmittel durch die Hauptleitung 9 und die Seitenleitungen 10 über das Netz von Gleitmittelleitungen 7 verteilt und bis zu den Austrittslöchern 8 gelangt. Das Gleitmittel tritt aus den Löchern 8 aus und gelangt dadurch auf die Außen­ fläche 11 des Außenschaftes 2 des Instrumentes 1 und kann dort seine das An­ haften von Körpergewebe verhindernde Wirkung entfalten.
Die Fig. 2 und 3 zeigen eine zu Fig. 1 alternative Ausgestaltung der Gleit­ mittelzufuhr zu den im Außenschaft 2 des Instrumentes 1 ausgebildeten Aus­ trittslöchern 8. Das in Fig. 1 vorgesehene Leitungsnetz 7 ist hier ersetzt durch einen Rohr-im-Rohr-Einsatz 20, der in den Außenschaft 2 des Instrumentes 1 eingesetzt ist. Er kann dabei z. B. eingeklebt oder eingelötet oder auch heraus­ nehmbar montiert sein.
Im montierten Zustand liegt der Rohr-im-Rohr-Einsatz 20 mit seinem distalen Endbereich 21 und seinem proximalen Endbereich 22 ringförmig an der Innenflä­ che 25 des Außenschaftes 2 abgedichtet an. Weiterhin ist der Einsatz 20 derart ausgebildet, daß zwischen ihm und dem Außenschaft 2 proximalseitig ein Ring­ kanal 23 ausgebildet wird, von dem sich vier Längskanäle 24a, b, c, d in axialer Richtung des Instrumentes 1 erstrecken, die jeweils einer Reihe von Löchern 8 zugeordnet sind. In der Schnittansicht in Fig. 3 ist dies deutlicher zu erkennen. Die vier Längskanäle 24a-d sind jeweils um 90° zueinander versetzt im Um­ fangsbereich der in Reihen angeordneten Austrittslöcher 8 vorgesehen. Zudem ist in Fig. 3 ein in den Außenschaft 2 des Instrumentes 1 eingeführter Innenschaft 27 gezeigt. Zwischen dem Innenschaft 27 und dem Außenschaft 2 verbleibt ein Ringkanal 28 für den Rückfluß von in den Operationsbereich eingespülter Spül­ flüssigkeit, dessen Querschnitt durch den Einsatz 20 und die Längskanäle 24a-d nur geringfügig verkleinert ist.
Zur Versorgung der im Außenschaft 2 vorgesehenen Austrittslöcher 8 mit Gleit­ mittel kann in den Ringkanal 23 über eine Versorgungsleitung 26 Gleitmittel ein­ geführt werden, das durch den Ringkanal 23 und durch die Längskanäle 24a-d bis zu den Austrittslöchern 8 gelangt. Dort tritt das Gleitmittel auf die Außenflä­ che 11 des Außenschaftes 2 aus.
Eine zu den Fig. 2 und 3 alternative Ausführungsform der Gleitmittelzufüh­ rung zu den im Außenschaft 2 vorgesehenen Austrittslöchern 8 zeigt Fig. 4 in einer Schnittansicht wie in Fig. 3. Hier sind die Längskanäle 24a-d als kreis­ segmentartige Wannen 29a-d ausgebildet und jeweils einzeln auf der Innenfläche 25 des Außenschaftes 2 randabgedichtet angebracht, z. B. gelötet oder geklebt.
Dabei sind die Längskanäle 24a-d wieder im Umfangsbereich einer Lochreihe angeordnet. Gezeigt sind vier Lochreihen mit vier zugeordneten Längskanälen 24a-d, die in nicht gezeigter Weise distal geschlossen sind, und proximal z. B. in einem wie in Fig. 2 gezeigten Ringkanal 23 münden. Die Zuführung von Gleit­ mittel zu den Austrittslöchern 8 kann dann, wie bereits für Fig. 2 und 3 be­ schrieben, erfolgen.
Der distale Bereich des in Fig. 4 im Querschnitt gezeigten Innenschaftes 27 ist in Fig. 5 in einer Seitenansicht gezeigt. Distal am Innenschaft 27 ist ein rohr­ förmiger Isolierkörper 30 ausgebildet, der Aussparungen 31a-d aufweist, die komplementär zu der Anordnung der Längskanäle 24a-d ausgebildet sind. Wie in Fig. 6 deutlich erkennbar, sind vier 90° zueinander versetzte Aussparungen 31a-­ d im Isolierkörper 30 eingearbeitet, die zu den vier 90° zueinander versetzt auf der Innenfläche 25 des Außenschaftes 2 angebrachten Längskanälen 24a-d korre­ spondieren. Bei einer anderen Anordnung der Längskanäle 24a-d wären die Aus­ sparungen 31a-d entsprechend anzupassen.
Die Längskanäle 24a-d müssen nicht von kreissegmentartigen Wannen 29a-d ausgebildet sein. So zeigt z. B. Fig. 7 vier 90° zueinander versetzt einzeln auf der Innenfläche 25 des Außenschaftes 2 randabgedichtet angebrachte Längska­ näle 33a-d mit einer dreieckigen Querschnittsfläche.
Eine weitere alternative Ausbildung der Gleitmittelzufuhr zeigt Fig. 8 in einer Schnittansicht gemäß der Fig. 3, 4 und 7. Zwischen Außenschaft 2 und In­ nenschaft 27 ist ein Zwischenschaft 35 ausgebildet, so daß sowohl zwischen Au­ ßenschaft 2 und Zwischenschaft 35, als auch zwischen Innenschaft 27 und Zwi­ schenschaft 35 Ringkanäle 36, 37 ausgebildet sind. Der Ringkanal 36 dient der Gleitmittelzufuhr zu den Austrittslöchern 8, während der Ringkanal 37 dem Spül­ flüssigkeitsrückfluß vorbehalten sein kann.
Eine zu den bisherigen Ausführungsformen alternative Gleitmittelbeaufschlagung der Außenfläche 11 eines endoskopischen Instrumentes 1 zeigt Fig. 9. Die Gleitmittelzufuhr zu den im Außenschaft 2 des Instrumentes 1 vorgesehenen Austrittslöchern 8 erfolgt hier über einen Gleitmitteleinsatz 40, der im eingesetz­ ten Zustand gezeigt ist. Der Gleitmitteleinsatz 40 weist distal und proximal je­ weils ein Dichtelement 41, 42 mit zylindrischer Form auf, das dichtend an einer proximalen bzw. einer distalen Dichtfläche 43, 44 des Außenschaftes 2 anliegt. In seinem mittleren Längsbereich 45 bildet der Einsatz 40 mit dem Außenschaft 2 einen ringförmigen Hohlraum 46 aus, in den durch eine Bohrung 47 im Gleit­ mitteleinsatz 40 hindurch Gleitmittel eingebracht werden kann, das dann aus den Austrittslöchern 8 auf die Außenfläche 11 des Außenschaftes 2 gelangen kann. Die Versorgung erfolgt dabei aus einer nicht dargestellten Quelle über eine an die Bohrung 47 angeschlossene Versorgungsleitung 48.
Der Gleitmitteleinsatz 40 wird nur dann benötigt, wenn Gleitmittel auf die Au­ ßenfläche 11 des Instrumentes 1 aufgebracht werden soll, und er kann dann in den Außenschaft 2 eingesetzt werden, wenn zuvor ein Arbeitseinsatz, der z. B. aus dem Innenschaft 27 bestehen kann, entfernt worden ist. Dementsprechend erfolgt bei diesem Ausführungsbeispiel die Gleitmittelbeaufschlagung intermittie­ rend.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel zeigt Fig. 10. Die Außenfläche 51 des In­ strumentes 1 wird von einem schlauchartigen Überzug 50 aus elastischem Mate­ rial gebildet, der in seinem mittleren Längsbereich Austrittslöcher 8 aufweist. Der Überzug 50 ist in seinem montierten Zustand in einer Teilschnittansicht darge­ stellt. In diesem Zustand umgibt er den Außenschaft 2 des Instrumentes 1 über dessen überwiegende Länge, wobei der Überzug 50 einen dichtenden distalen und proximalen Endbereich 52, 53 aufweist, der aus einem Material gefertigt ist, das eine geringere Elastizität als der dazwischen liegende Überzugbereich auf­ weist. Diese Dichtbereiche 52, 53 liegen dichtend am Außenschaft 2 an. Über eine Zuleitung 54 kann Gleitmittel in den Zwischenraum 55 zwischen Überzug 50 und Außenschaft 2 gepreßt werden, was durch die Elastizität des Materials des Überzuges 50 erleichtert wird. Nachfolgend gelangt das Gleitmittel zu den Austrittslöchern 8 und tritt durch sie hindurch auf die Außenfläche 51 aus.
Als letztes Ausführungsbeispiel zeigen die Fig. 11 und 12a und 12b einen Au­ ßenschaft. Diesem und dem vorangegangenen Beispiel ist gemeinsam, daß die Gleitmittelzuführung außerhalb des Außenschaftes 2 erfolgt, der allerdings hier die Außenfläche 11 des Instrumentes 1 bildet.
Die Seitenansicht der Fig. 11 zeigt diesen Außenschaft 2, der an seinem nicht mehr dargestellten proximalen Ende eine übliche und deshalb nicht näher zu er­ läuternde Kupplung aufweist, die mit einer entsprechenden Kupplung am Haupt­ körper des Instrumentes 1 zusammenarbeitet. Distal von dieser Kupplung weist der Außenschaft einen zylinderförmigen, das Schaftrohr 2 umgebenden Gleit­ mittelkörper 60 auf, der einen etwas größeren Durchmesser besitzt als das lang­ gestreckte Schaftrohr des Außenschaftes 2, sich distal aber konisch auf den Durchmesser des Schaftrohres verjüngt. Die daraus resultierende distale ringför­ mige Schrägfläche 61 dient in Gebrauchsstellung als Dichtfläche. An den Gleit­ mittelkörper 60 ist eine Zuleitung 26 angeschlossen, durch die Gleitmittel in den Gleitmittelkörper 60 geführt wird. In dem Körper 60 kann z. B. ein Ringkanal vorgesehen sein. Von dort tritt das Gleitmittel mittels distaler Öffnungen 63 in der Schrägfläche 61, wie in Fig. 12a und 12b ersichtlich, in längserstreckte Vertiefungen 62 aus, die in den Außenschaft eingebracht sind, und von denen z. B. vier jeweils 90° zueinander versetzt im Umfangsbereich des Schaftes 2 vor­ gesehen sein können.
Das Funktionieren der Gleitmittelzuführung bei dem gezeigten Außenschaft 2 ergibt sich aus Fig. 12b, die den Außenschaft 2 in Gebrauchsstellung in einem Körperkanal, z. B. der Urethra 65, in einem Schnitt nach der Linie 12b-12b der Fig. 11 zeigt. Dabei ist das Instrument 1 mit dem Außenschaft 2 soweit in die Urethra 65 eingeführt, daß die Schrägfläche 61 abgedichtet distal am äußeren Rand der Urethra 65 anliegt.
Zwischen dem Außenschaft und der Urethra 65 verbleibt in Gebrauchsstellung nur ein kleines freies Volumen, das sich auf die Vertiefungen 62 im Außenschaft 2 beschränkt, da die Innenwand 67 der Urethra 65 am Außenschaft 2 anliegt. Die Vertiefungen 62 bilden dann mit der Wand der Urethra 65 einen Kanal 68, durch den Gleitmittel in distaler Richtung des Schaftes fließen kann.
Die dargestellten Beispiele betreffen Hohlschaftinstrumente mit einem Außen- und gegebenenfalls einem Innenschaft, ohne daß sich die Erfindung darauf be­ schränkt. Es versteht sich, daß die erfinderischen Merkmale in analoger Weise auch bei einem Vollschaftinstrument verwirklicht werden können.
Weiterhin ist die Erfindung nicht auf die hier gezeigten zylindrischen Schaftfor­ men beschränkt, sondern die Erfindung läßt sich auf beliebige Schaftformen an­ wenden, z. B. auf die typischen Profilformen von Cystoskopen, wobei in solchen Fällen insbesondere der Gleitmitteleinsatz der Querschnittsform des Außen­ schaftes anzupassen ist.

Claims (26)

1. Endoskopisches Instrument (1) mit einem in Gebrauchsstellung in den Körper eingeführten Schaftbereich (2), und mit einer Einrichtung zur Be­ aufschlagung der Außenfläche (11, 51) des Schaftbereiches (2) mit einem Gleitmittel, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung in Gebrauchs­ stellung des Instrumentes (1) einen Versorgungskanal (7, 24a-d, 36, 46, 55, 68) zur Versorgung der Außenfläche (11, 51) mit fließfähigem Gleit­ mittel aufweist, über den das Gleitmittel auf die Außenfläche (11, 51) führbar ist.
2. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Versorgungskanal (55, 68) auf der Außenfläche (11) ausge­ bildet ist.
3. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß die Außenfläche (11) längserstreckte Vertiefungen (62) aufweist, die in Gebrauchsstellung mit der Wand (67) des Körperkanals (65), in den das Instrument (1) eingeführt ist, den Versorgungskanal (68) ausbilden.
4. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Versorgungskanal (55) zwischen einem Außenschaft (2) und einem schlauchartigen Überzug (50) im montierten Zustand ausgebildet ist, der mit Austrittsöffnungen (8) versehen ist und im montierten Zustand den Außenschaft (2) umgibt und die Außenfläche (51) bildet, wobei das Gleitmittel zwischen Außenschaft (2) und Überzug (50) zu den Austritts­ öffnungen (8) führbar ist und nach Austritt aus den Öffnungen (8) auf die Außenfläche (51) gelangt.
5. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeich­ net, daß der Überzug (50) aus einem elastischen Material besteht.
6. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Elastizität so gewählt ist, daß der Überzug (50) nur bis zu ei­ nem bestimmten maximalen Umfang aufweitbar ist.
7. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß der Überzug (50) in seinem distalen Endbereich (52) zum Außen­ schaft (2) abdichtend ausgebildet ist.
8. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß ein Außenschaft (2) die Außenfläche (11) des Instrumentes (1) ausbildet, und der Versorgungskanal (7, 24a-d, 36, 46) innerhalb des Au­ ßenschaftes (2) zu im Außenschaft ausgebildeten Austrittsöffnungen (8) verläuft.
9. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Austrittsöffnungen (8) im mittleren Längsbereich des Außen­ schaftes (2) ausgebildet sind.
10. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 8, mit einem aus einem Außenschaft herausnehmbaren Arbeitseinsatz (3, 5), dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Versorgungskanal (46) in Gebrauchsstellung durch den Außenschaft (2) des Instrumentes (1) und einen in den Außenschaft (2) an Stelle des Arbeitseinsatzes (3, 5) einführbaren Gleitmitteleinsatz (40) aus­ gebildet ist, der im eingeführten Zustand im Bereich der Austrittsöffnun­ gen (8) im Außenschaft (2) mit diesem einen endseitig verschlossenen Hohlraum (46) ausbildet, der durch den Gleitmitteleinsatz (40) hindurch mit Gleitmittel versorgbar ist, wobei der Gleitmitteleinsatz (40) in diesem Zustand proximal und distal gegen den Außenschaft (2) abgedichtet aus­ gebildet ist.
11. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeich­ net, daß der Versorgungskanal (7, 24a-d, 36, 46) wenigstens eine vom proximalen Endbereich des Außenschaftes (2) zu Austrittsöffnungen (8) verlaufende Gleitmittelleitung (24a-d, 37) aufweist, deren außen liegender Wandbereich durch den Außenschaft (2) gebildet ist.
12. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß die Austrittsöffnungen (8) in einer achsparallelen Reihe angeord­ net sind, denen eine Gleitmittelleitung (24a-d) im Umfangsbereich der Reihe zugeordnet ist.
13. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß der Innenwandbereich (20, 29a-d, 33a-d, 35) der Gleitmittelleitung (24a-d, 37) als langgestreckte Wanne (29a-d, 33a-d) ausgebildet ist, die an der Innenfläche (25) des Außenschaftes (2) randabgedichtet befe­ stigt ist.
14. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß die Austrittsöffnungen (8) in mehreren achsparallelen Reihen an­ geordnet sind, denen jeweils eine Gleitmittelleitung (24a-d) zugeordnet ist.
15. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 4 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Größe der Austrittsöffnungen (8) in distaler Richtung zunimmt.
16. Endoskopisches Instrument (1) nach Anspruch 12, mit einem Innenschaft (27) und einem distal daran ausgebildeten Isolierkörper (30), dadurch ge­ kennzeichnet, daß am Isolierkörper (30) des Innenschaftes (27) eine zu der Leitung (24a-d, 33a-d) komplementäre Aussparung (31a-d) vorgesehen ist.
17. Schlauchartiger Überzug (50) für die Beaufschlagung der Außenfläche (51) eines endoskopischen Instrumentes (1) mit einem fließfähigen Gleit­ mittel, wobei der Überzug (50) Austrittsöffnungen (8) aufweist, über ein endoskopisches Instrument (1) ziehbar ist und im montierten Zustand zwi­ schen einem Außenschaft (2) des Instrumentes (1) und dem Überzug (50) ein Kanal (55) zur Führung des Gleitmittels zu den Austrittsöffnungen (8) ausgebildet ist.
18. Überzug (50) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Über­ zug (50) aus einem elastischen Material besteht.
19. Überzug (50) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Elasti­ zität so gewählt ist, daß der Überzug (50) nur bis zu einem bestimmten maximalen Umfang aufweitbar ist.
20. Überzug (50) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Über­ zug (50) in seinem distalen Endbereich (52) im montierten Zustand zum Außenschaft (2) abdichtend ausgebildet ist.
21. Gleitmitteleinsatz (40) für die Beaufschlagung der Außenfläche (11) eines endoskopischen Instrumentes (1) mit einem fließfähigen Gleitmittel, wobei der Einsatz (40) in einen Außenschaft (2) des Instrumentes (1) einführbar ist, und im eingeführten Zustand mit dem Außenschaft (2) einen endseitig verschlossenen Hohlraum (46) ausbildet, der durch den Gleitmitteleinsatz (40) hindurch mit Gleitmittel versorgbar ist, und wobei der Gleitmittelein­ satz (40) in diesem Zustand proximal und distal gegen den Außenschaft (2) abgedichtet ausgebildet ist.
22. Außenschaft (2) für ein endoskopisches Instrument, wobei auf der Außen­ seite (11) des Außenschaftes (2) längserstreckte Vertiefungen (62) vorge­ sehen sind, die in Gebrauchsstellung des Außenschaftes (2) bzw. Instru­ mentes (1) mit den Wänden (67) des Körperkanals (65), in den das In­ strument (1) eingeführt ist, einen Kanal (68) auf der Außenseite (11) des Außenschaftes (2) bilden, wobei der Außenschaft (2) weiterhin einen Ver­ sorgungsanschluß (26) für Gleitmittel aufweist, mittels dem der Kanal (68) mit Gleitmittel beaufschlagbar ist.
23. Außenschaft (2) für ein endoskopisches Instrument (1), wobei im mittleren Längsbereich Austrittsöffnungen (8) ausgebildet sind.
24. Außenschaft (2) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnungen (8) in einer achsparallelen Reihe oder in mehreren achsparallelen Reihen angeordnet sind.
25. Außenschaft (2) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der Austrittsöffnungen (8) in distaler Richtung zunimmt.
26. Außenschaft nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Innenfläche (25) des Außenschaftes (2) im Umfangsbereich der achsparallelen Reihe oder Reihen von Austrittsöffnungen (8) randabge­ dichtet eine langgstreckte Wanne (29a-d, 33a-d) zur Ausbildung einer Gleitmittelleitung (24a-d) für die Zufuhr von Gleitmittel zu den Austritts­ öffnungen (8) angeordnet ist.
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