DE10104284A1 - Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufbewahrung von GegenständenInfo
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Abstract
Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen, umfassend ein Gestell sowie wenigstens einen an diesem Gestell lösbar befestigbaren Behälter, wobei das Gestell (110) im oberen Endbereich einen Griff (120) zum Tragen aufweist und beidseitig des Griffs Einhängevorrichtungen vorgesehen sind, in die jeweils ein Behälter (130, 131) einhängbar ist, wobei die Behälter durch Anheben nach oben hin von der Einhängevorrichtung abnehmbar sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur
Aufbewahrung von Gegenständen umfassend ein Gestell sowie
wenigstens einen an diesem Gestell lösbar befestigbaren
Behälter.
Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise eine Vorrichtung
der eingangs genannten Gattung bekannt geworden, die
verschiedene Behälter umfasst, die an einem Gestell lösbar
befestigbar sind, so dass man diverse Gegenstände sortiert in
die einzelnen Behälter einwerfen und dort getrennt
aufbewahren kann. Die Vorrichtung ist auch so konzipiert,
dass man sie je nach Bedarf mit zwei oder mehreren Behältern
verwenden kann, da sie modulartig aufgebaut ist.
Beispielsweise wird eine Vorrichtung dieser Art als
Wäschesortierer eingesetzt. Die bekannte Vorrichtung gemäß
DE 196 24 985.6 A1 ist mit Rädern ausgestattet und damit
insgesamt fahrbar. Die einzelnen Behälter der Vorrichtung
sind über herunterschwenkbare Klappen zugänglich.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen der eingangs
genannten Gattung zu schaffen, die insgesamt tragbar
ausgebildet ist und dabei besonders einfach aufgebaut ist.
Im Gegensatz zu der eingangs genannten vorbekannten
Vorrichtung wird die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht durch
Fahren von einem Ort zum anderen verbracht sondern durch
Tragen. Dazu ist an dem Gestell im oberen Endbereich ein
Griff angebracht.
Außerdem ist die erfindungsgemäße Vorrichtung sehr einfach
aufgebaut und so konzipiert, dass man, wenn man nur einen
Behälter separat transportieren will, diesen sehr einfach
durch Anheben nach oben hin von der Vorrichtung lösen kann.
Außerdem sind die Behälter der erfindungsgemäßen Vorrichtung
vorzugsweise so konzipiert, dass sie sich auch sehr leicht
öffnen lassen, wenn sich die Behälter an dem Gestell
befinden. Man kann beispielsweise jeden der Behälter der
Vorrichtung mit Stangen versehen, die sich jeweils an den
oberen Endbereichen der Behälter befinden. Das Einhängen des
Behälters an dem Gestell kann dann dadurch erfolgen, dass man
beide Stangen in die Einhängevorrichtung des Gestells
einhängt. Das Öffnen des Behälters ist ebenfalls in sehr
einfacher Weise beispielsweise dadurch möglich, dass man nur
eine Stange, nämlich die äußere, von der Einhängevorrichtung
abnimmt, wobei die andere Stange in der Einhängevorrichtung
verbleibt und der Behälter dann im oberen Bereich geöffnet
ist, so dass Gegenstände eingeworfen oder eingelegt werden
können.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die Behälter
vorzugsweise Taschen oder Beutel oder aber auch Kästen oder
Kartons oder dergleichen. Dies bedeutet, es kommen
grundsätzlich Behälter mit einer flexiblen Außenhaut in
Betracht wie dies bei Taschen oder Beuteln der Fall ist oder
auch Behälter mit einer starren Außenhaut z. B. Kartons. Die
Behälter können aus textilen Materialien oder Kunststoff oder
Karton oder Leder oder anderen geeigneten Materialien
bestehen.
Als Einhängevorrichtungen für die Behälter dienen
vorzugsweise Bügel aus Draht. Diese werden vorzugsweise
gegenüberliegend jeweils beiderseits des Griffs an diesem
angebracht, so dass man zwei Behälter an der Vorrichtung
einhängen kann.
Eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
jeder Behälter jeweils zwei Stangen in seinem oberen
Endbereich aufweist, so dass bei Abnehmen jeweils nur der
äußeren Stange vom Einhängebügel in der genannten Weise der
Behälter zu öffnen ist und bei Abnehmen des Behälters
insgesamt durch Anheben nach oben beide Stangen von dem
Einhängebügel abgehoben werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann die
Einhängevorrichtung, die beispielsweise ein Drahtbügel ist,
griffseitig Einsteckenden aufweisen und über diese am Griff
befestigt werden. Vorzugsweise sind dabei diese Einsteckenden
so gebogen, dass sich eine einfache kraftschlüssige
Verbindung zwischen Einhängevorrichtung und Griff ergibt. An
der dem Griff abgewandten Seite weist die Einhängevorrichtung
dann die Einhängeenden auf, in die vorzugsweise die Stangen
eingelegt werden, an denen sich der Behälter befindet.
Das Gestell einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
vorzugsweise ebenfalls sehr einfach aufgebaut und besteht
beispielsweise aus Stangen oder Rohren, die einerseits in
sich so gebogen sind, dass sich Fußteile ergeben, die auf dem
Untergrund aufstehen. Diese Fußteile können in Abschnitte des
Gestells übergehen, die sich nach oben erstrecken und in
deren oberem Endbereich der Griff befestigt ist. Weiterhin
erstrecken sich vorzugsweise die Fußteile zunächst nach außen
und dann in weiteren Abschnitten in Längsrichtung des
Gestells. Die Behälter sind wie gesagt beispielsweise
beutelförmig oder sackartig ausgebildet und haben
vorzugsweise eine relativ langgestreckte Form. Dabei können
die Behälter so geformt sein, dass in der geschlossen Form
von der Stirnseite des Gestells her gesehen von oben nach
unten die Breite zunimmt. Beim Öffnen des Behälters durch
Abnehmen der äußeren Stange von der Einhängevorrichtung des
Gestells schwenkt dann quasi die äußere Stange nach außen vom
Gestell weg und vorzugsweise auch etwas nach unten und es
ergibt sich eine ausreichend große Öffnung für das Einwerfen
oder Einlegen von Gegenständen in den Aufnahmeraum des
Behälters. Das Öffnen und Schließen des Behälters kann also
sehr einfach in nur einer Handbewegung erfolgen. Ebenso kann
der Behälter wenn er beispielsweise mit Gegenständen gefüllt
ist durch einfaches Anheben nach oben in nur einer
Handbewegung ergriffen und weggetragen werden.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit zwei derartigen
Behältern ist bevorzugt. Prinzipiell ist es aber ebenso gut
möglich, das Gestell so auszubilden, dass nur ein Behälter
oder aber mehr als zwei Behälter darin eingehängt werden,
ohne das erfindungsgemäße Prinzip zu verlassen. Vorzugsweise
enden die in die Einhängevorrichtung eingehängten Behälter
mit etwas Abstand vom unteren Ende des Gestells und vom
Untergrund, so dass sie den Untergrund nicht berühren und
dadurch nicht verschmutzen können.
Gemäß einer bevorzugten Variante kann man das Gestell sehr
einfach aufbauen indem man die nach oben sich erstreckenden
rohrförmigen oder stangenförmigen Abschnitte in einem leicht
von der Vertikalen abweichenden Winkel ausbildet und zwar so,
dass beide sich nach oben hin erstreckenden Abschnitte nach
oben konvergieren. Am oberen Ende kann dann der Griff auf die
beiden Abschnitte aufgeschoben und mit diesen kraftschlüssig
verbunden werden. Am unteren Ende können die sich nach oben
erstreckenden Abschnitte umgebogen sein und nahtlos in die im
wesentlichen horizontal gebogenen Fußteile übergehen.
Die Unteransprüche betreffen bevorzugte Weiterbildungen der
erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Detailbeschreibung.
Die Ansprüche 15 bis 18 betreffen eine Variante der
erfindungsgemäßen Vorrichtung, bei der anstelle eines
Gestells ein Halteteil vorhanden ist, welches an einer Wand
befestigbar ist. In diesem Fall ist auch eine
Einhängevorrichtung an dem Halteteil befestigbar, in Form
eines Drahtbügels oder dergleichen, der genau so ausgebildet
sein kann wie die Einhängevorrichtung bei der zuvor
beschriebenen Variante der Erfindung. Bei dieser Variante
kann auch ein Behälter eingehängt oder gegebenenfalls
vollständig abgenommen werden von dem Halteteil wobei dieser
Behälter seiner Art nach genau so ausgebildet sein kann wie
die Behälter bei der zuvor beschriebenen Variante der
Erfindung mit dem Gestell. Bei dieser an einer Wand
befestigbaren Variante der Erfindung ist in der Regel nur ein
solcher Behälter vorhanden und folglich nur eine
Einhängevorrichtung für diesen Behälter. Ebenso wie bei der
zuvor beschriebenen Variante kann der Behälter im oberen
Bereich zwei waagrecht verlaufende Stangen aufweisen, so dass
bei Abnehmen nur einer Stange von der Einhängevorrichtung
(Drahtbügel) der Behälter geöffnet wird und bei Abnehmen
beider Stangen der Behälter abgenommen wird. Anstelle des
Griffs, der bei der oben beschriebenen Variante zum Tragen
des Gestells dient ist bei dieser Variante der Erfindung das
an der Wand befestigte Halteteil vorhanden, welches dort
ortsfest verbleibt. Der Behälter kann aber von diesem
Halteteil abgenommen und mitgeführt werden. Ein besonderer
Vorteil liegt auch darin, dass die Vorrichtung gemäß dieser
Variante eine Ergänzung der zuvor beschriebenen Variante der
Vorrichtung mit Gestell bildet, und dass die Behälter für
beide Varianten gleichgestaltet sein können und daher auch
alternativ für beide Varianten der Vorrichtung verwendet
werden können.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen,
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Aufbewahren von
Gegenständen;
Fig. 2 eine Seitenansicht der in Fig. 1 dargestellten
Vorrichtung von der Stirnseite her gesehen;
Fig. 3 eine weitere Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in einer Blickrichtung 90° zu der
Blickrichtung von Fig. 2 gesehen;
Fig. 4 eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße
Vorrichtung;
Fig. 5 eine vergrößerte Detailansicht im oberen Bereich des
Griffs der Vorrichtung;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des Griffs und der an
diesem zu befestigenden Bügel separat;
Fig. 7 eine Ansicht zur Erläuterung der Verbindung zwischen
dem oberen Endbereich des Gestells und dem Griff.
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht eines Gestells gemäß
einer alternativen Variante der Erfindung;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht einer alternativen
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Aufbewahrung von
Gegenständen, die an der Wand anbringbar ist;
Fig. 10 eine vergrößerte perspektivische Detailansicht der
alternativen Vorrichtung von Fig. 9.
Zunächst wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Die perspektivische
Darstellung zeigt in der Gesamtansicht eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen verschiedenster
Art. Die Vorrichtung ist insgesamt mit 100 bezeichnet und
eignet sich beispielsweise für die Unterbringung von Wäsche
oder anderer Gegenstände aus dem Haushaltsbereich, ist aber
nicht auf eine derartige Anwendung beschränkt. Die
Vorrichtung umfasst ein Gestell 110, welches im wesentlichen
aus einem mehrfach gebogenen Rohr besteht, dessen Form man
auch in Fig. 2 erkennen kann. Das rohrförmige Gestell 110
ist so gebogen, dass es zwei Fußteile 111, 112 aufweist, die
im wesentlichen horizontal verlaufen und das Gestell auf dem
Untergrund abstützen. Verbunden mit den Fußteilen 111, 112
sind jeweils vertikale Rohrabschnitte 113, 114, die sich
annähernd senkrecht, d. h., in einem geringen Winkel
abweichend von der Vertikalen nach innen geneigt erstrecken
und so nach oben verlaufen, dass sie konvergieren und
unterhalb des Griffs den geringsten Abstand aufweisen, wie
man aus Fig. 3 erkennt. Die oberen Endbereiche dieser
Rohrabschnitte 113, 114 sind durch eine Klemmverbindung bzw.
Rastverbindung mit dem Griff 120 verbunden. Diese
kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Griff 120 und den
oberen Endbereichen der Rohrabschnitte 113, 114 des Gestells
ist so, dass sie sich beim Anheben des Griffs 120 und der
Vorrichtung 100 insgesamt nicht lösen kann.
Anstelle der vorgenannten Ausführungsform kann man das
Gestell 110 auch etwas anders ausbilden, insbesondere das
Standrohr zweiteilig oder mehrteilig ausbilden, um dadurch
ein kleineres Verpackungsmaß zu erzielen. Das Gestell 110
besteht dann aus mehreren Rohrabschnitten, die miteinander
verbunden werden, vorzugsweise über Rohrverbinder aus
Kunststoff, in die dann beidseitig in entsprechende Aufnahmen
die einzelnen Rohrabschnitte einsteckbar sein können. Man
kann beispielsweise auch Rohrverbinder verwenden, die neben
der Funktion zwei Rohrabschnitte miteinander zu verbinden,
noch die Funktion eines Auflagefußes ähnlich dem in Fig. 1
dargestellten Auflagebereich 117 erfüllen, so dass an dieser
Stelle eine sichere Auflage auf dem Untergrund gegeben ist,
beispielsweise mit einer Auflagefläche, so dass der
Rohrabschnitt 111 des Fußteils dort nicht unmittelbar auf dem
Untergrund ruht.
Jeweils als Aufnahmen für die aufzubewahrenden Gegenstände
dienen zwei Beutel oder Taschen 130, 131, die wie man aus
Fig. 1 erkennen kann beiderseits des Griffs 120 an dem
Gestell 110 lösbar befestigbar sind (siehe auch Fig. 2).
Zur Befestigung der beiden Beutel 130, 131 oder Taschen, die
aus unterschiedlichem Material sein können, beispielsweise
aus Textil, Leder, Kunststoff, Pappe, Karton oder
dergleichen, sind für jeden Beutel jeweils im oberen
Endbereich zwei parallele Stangen 141, 142, 143, 144
vorgesehen, die jeweils in Teile eines Bügels 150, 151
einhängbar sind. Die beiden Bügel 150, 151 sind ihrerseits
durch Einstecken ihrer Enden an dem Griff 120 befestigbar.
Man kann dies besser aus der vergrößerten Detailansicht gemäß
Fig. 5 erkennen. Das Einstecken der Enden der Bügel 150, 151
in den Griff 120 wird unter Bezugnahme auf die Fig. 5 und
6 näher erläutert.
In Fig. 6 kann man einen der Bügel 150 erkennen, der dort in
perspektivischer Ansicht gelöst von dem Griff 120 dargestellt
ist. Wie man sieht, ist der Bügel 150 dort wo das Einstecken
in den Griff 120 erfolgt, mehrfach abgekröpft. Der Bügel 150
ist beispielsweise aus Draht so gebogen, dass sich
griffseitig zwei Abschnitte 152, 153 ergeben, die etwa
horizontal aufeinander zulaufen und mit Abstand voneinander
enden, so dass zwischen den beiden einzusteckenden Enden des
Bügels ein Freiraum 154 verbleibt. Ausgehend von diesen
horizontalen Abschnitten 152, 153 ist der Bügel jeweils
zunächst um etwa 90° nach oben abgekröpft, so dass sich in
der montierten Position etwa senkrecht verlaufende Abschnitte
155, 156 ergeben. Im Anschluss an diese Abschnitte sind beide
Enden des Bügels wiederum um 90° abgekröpft und zwar in die
Horizontale und erstrecken sich dann in horizontalen
Abschnitten 157, 158 nach hinten auf den Griff 120 zu. Im
Anschluss daran sind beide Enden des Bügels 150 wiederum um
etwa 90° abgekröpft nach oben, so dass sich vertikale
Endabschnitte 159, 162 des Bügels ergeben, die in den Griff
120 eingeschoben werden.
Der Griff 120 ist wie man weiterhin aus Fig. 6 erkennt, an
zwei Stellen mit Schlitzen oder Löchern 122, 123 versehen und
beidseits beider Löcher befinden sich je zwei parallele von
unten nach oben verlaufende Führungsstege 124, 125. Wie man
aus Fig. 5 erkennen kann, werden die Enden des in Fig. 6
dargestellten Drahtbügels 150 so in die Schlitze oder Löcher
122, 123 des Griffs 120 eingeschoben, dass die senkrechten
Abschnitte 159, 162 innerhalb des Griffs liegen und die nach
der doppelten Verkröpfung sich anschließenden senkrechten
Abschnitte 155, 156 des Drahtbügels 150 zwischen den
paarweisen parallelen Führungsstegen 124, 125 nach unten
verlaufen. Durch diese Ausbildung der Verbindung zwischen
Drahtbügel 150 und Griff 120 ist gewährleistet, dass bei
Anheben des Griffs 120 und damit der gesamten Vorrichtung die
Drahtbügel 150, 151, die jeweils gleich geformt sind, sich
nicht aus ihrer Verbindung mit dem Griff 120 lösen können.
Die bogenförmig gebogenen Einhängeenden 160 der Drahtbügel
150, 151 an der dem Griff 120 abgewandten Seite der
Drahtbügel sind so geformt, dass sich quasi eine Auflage für
die Stangen 140, 142 in vier Bereichen des Drahtbügels 150
ergibt, wobei diese Bereiche in Fig. 6 mit 163, 164, 165,
166 bezeichnet sind. Diese vier Abschnitte des Drahtbügels
verlaufen allesamt zueinander parallel, wobei die beiden
Bereiche 163, 164 und die beiden Bereiche 165, 166 jeweils
dichter beieinander liegen und zwischen den beiden Bereichen
164, 165 ein größerer Abstand ist, wobei dort der Drahtbügel
150 noch einmal in der Draufsicht gesehen etwa U-förmig
einwärts in Richtung auf den Griff zu einem U-Abschnitt 167
gebogen ist.
Der Drahtbügel 150 kann aber auch einfacher geformt sein als
dies in dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 dargestellt
ist, um im Prinzip den gleichen Zweck zu erfüllen.
Beispielsweise genügt ein einziger Einhängebereich anstelle
der Einhängeenden 160, 161, wobei der Drahtbügel 150 an
dieser Seite auch durchgehen könnte, so dass beispielsweise
die vorgenannte in der Draufsicht etwa U-förmige einwärts
gebogene Form des Drahtbügels mit dem U-Abschnitt 167
entfällt. Der Drahtbügel 150 würde dann gerade durchgehen und
es wären anstelle der zuvor genannten vier Bereiche des
Drahtbügels 163, 164, 165, 166 für die Auflage der Stangen
140, 142 nur zwei solcher Bereiche vorhanden, die
beispielsweise außen liegen könnten, wie in der Zeichnung
gemäß Fig. 6 die Auflagebereiche 163, 166.
Die Verbindung des Griffs 120 mit den oberen Enden der
rohrförmigen Abschnitte 113, 114 wird nachfolgend unter
Bezugnahme auf Fig. 7 erläutert. Es ist dort der obere
Endbereich eines rohrförmigen Abschnitts 113 dargestellt
sowie der mit dem rohrförmigen Abschnitt 113 verbundene Griff
120, der hier im Schnitt dargestellt ist. Man erkennt, dass
der rohrförmige Abschnitt 113 auf der einen Seite eine leicht
schräg nach außen gerichtete aus dem Material geformte Zunge
oder Nase 170 aufweist. Der Griff 120 ist an beiden Seiten
jeweils mit einer kreiszylindrischen Aufnahme 171, 172
versehen, in die das obere Ende des Rohrabschnitts 113, 114
jeweils einsteckbar ist. Innerhalb der Aufnahme 171, 172
befindet sich jeweils eine sich schräg von unten nach oben
radial einwärts erstreckende Zunge 173, 174, deren oberes
Ende frei ist und beim Einschieben des Rohrabschnitts 113,
bzw. 114 rastet schließlich die Zunge 170 des Rohrabschnitts,
die von diesem nach außen ragt hinter die nach innen ragende
Zunge 173, 174 in der Aufnahme 171, 172, so dass sich eine
Verbindung ergibt, die nach Art eines Widerhakens gegen ein
Wiederherausziehen des Rohrabschnitts 113, 114 aus dem Griff
120 sperrt. Außerdem hat der Rohrabschnitt, wie man aus Fig.
7 erkennt, jeweils beispielsweise etwa am Umfang der Zunge
170 gegenüberliegend einen Schlitz 175, der mit
entsprechenden radial vorstehenden Teilen in der Aufnahme
171, 172 (nicht dargestellt) zusammenwirkt, derart, dass sich
eine Verdrehsicherung jeweils für den Rohrabschnitt in der
Aufnahme des Griffs ergibt.
Die Fig. 1 bis 5 zeigen jeweils eine Stellung, in der
beide Beutel 130, 131 jeweils mit ihren Stangen 141, 142 bzw.
143, 144, in die Bügel 150, 151 eingehängt sind und in der
beide Beutel 130, 131 geschlossen sind. Das Öffnen eines der
Beutel ist nun denkbar einfach dadurch möglich, dass man die
jeweils außen liegende Stange 142 bzw. 143 aus den
bogenförmig umgebogenen Einhängeenden 160 (siehe Fig. 5),
161 aushängt. Dadurch öffnet sich der Beutel, der Beutel
bleibt aber am Gestell dadurch, dass die jeweils andere innen
liegende Stange, zum Beispiel 141 für den rechten Beutel in
Fig. 5 auf dem Bügel 150 liegen bleibt.
Will man einen der beiden Beutel 130, 131 ganz vom Gestell
110 abnehmen, ist dies ebenso einfach möglich, indem man
unter beide Stangen 141, 142 des Beutels fasst und diese von
dem Bügel 150 abhebt. Wie man aus Fig. 1 bzw. Fig. 5
erkennen kann, sind die beiden Stangen 141, 142 jedes der
beiden Beutel jeweils mit dem Stoff des Beutels 130, 131
verbunden, beispielsweise indem die Stangen 141, 142 in
abgenähte, entsprechend dimensionierte Aufnahmen im oberen
Endbereich des Stoffs des Beutels eingeschoben sind.
Beide Beutel 130, 131 kann man also jeweils für sich separat
bei Bedarf öffnen zum Einwerfen bzw. Entnehmen der
aufzubewahrenden Gegenstände und beide Beutel 130, 131 kann
man auch jeweils separat von dem Gestell 110 der Vorrichtung
100 abnehmen. Gleichzeitig ist es möglich durch Anfassen an
dem Griff 120 die ganze Vorrichtung 100 mit den Beuteln 130,
131 oder gegebenenfalls auch mit nur einem Beutel oder ohne
Beutel an einen anderen Ort zu transportieren. Durch die
Fußteile 111, 112 hat das Gestell der Vorrichtung mit den
Beuteln einen sicheren Stand.
Fig. 8 zeigt eine perspektivische Ansicht einer alternativen
Variante der Erfindung, bei der das Gestell 110 der
Vorrichtung etwas anders ausgebildet ist. Wie man sieht, hat
das Gestell 110 auch hier jeweils vertikale Abschnitte 113,
114, die sich nach oben erstrecken, die aber nicht genau
vertikal sind, sondern einen Winkel miteinander einnehmen und
in Richtung auf den Griff 120 konvergieren und an dem Griff
z. B. durch Einstecken der Rohrenden befestigt sind. Im
oberen Bereich unterscheidet sich diese Vorrichtung der
Variante von Fig. 8 nicht wesentlich von der zuvor
beschriebenen Variante. Allerdings sind die Fußteile 111, 112
des Gestells etwas anders ausgebildet. In diesem Fall
erstrecken diese sich in Querrichtung jeweils, bezogen auf
die Hauptausdehnungsrichtung der beiden Behälter 130, 131,
die in Fig. 8 nicht dargestellt sind, damit man das Gestell
110 besser erkennen kann. Durch diese Ausbildung der Fußteile
111, 112 ergibt sich jeweils von der Seitenansicht her
betrachtet eine etwa T-förmige Anordnung je eines Fußteils
111, 112 mit je einem vertikalen Rohrabschnitt 113, 114. Ein
solches Gestell 110 gemäß Fig. 8 hat ebenfalls eine gute
Standsicherheit. Es ist lediglich der Vorgang bei der
Herstellung des Gestells etwas anders, was gegenüber der
Variante wie sie in Fig. 1 gezeigt ist fertigungstechnische
Vorteile haben kann.
Die Fig. 9 und 10 zeigen eine andere Variante einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Aufbewahrung von
Gegenständen, die vom Hersteller einerseits als Alternative
und andererseits auch als Ergänzung zu einer Vorrichtung
angeboten werden kann, wie sie zuvor unter Bezugnahme auf die
Fig. 1 bis 7 erläutert wurde. Bei der Vorrichtung gemäß
Fig. 9 ist kein Gestell vorhanden, welches auf dem Boden
aufgestellt wird, sondern ein Halteteil 10, welches ein im
Prinzip schildartiges Wandbefestigungsteil sein kann, welches
an einer Wand befestigt werden kann, z. B. durch Anschrauben
oder dergleichen. Wie man durch Vergleich der Fig. 9 und 1
erkennen kann, können die gleichen Behälter in beiden Fällen
verwendet werden, d. h., beutelartige oder taschenförmige
Behälter. Der Behälter ist in Fig. 9 mit 30 bezeichnet.
Ebenso kann die Einhängevorrichtung 50 für den Behälter 30 im
Prinzip ein drahtförmiger Bügel sein, der ähnlich ausgebildet
ist wie der zuvor beschriebene Drahtbügel 150, der bei der
Variante gemäß der Fig. 5 und 6 als Einhängevorrichtung
für die Behälter 130, 131 diente. Allerdings ist bei der
Variante nach Fig. 9 nur eine solche Einhängevorrichtung 50
für nur einen Behälter 30 vorhanden. Der als
Einhängevorrichtung 50 dienende Drahtbügel kann aber im
Prinzip genau so gebogen sein, wie bei der zuvor
beschriebenen Variante, so dass die Einhängevorrichtung wie
man besser aus der Detailansicht gemäß Fig. 10 erkennen
kann, in dem dem Halteteil 10 abgewandten Bereich aufgebogen
ist, so dass sich Einhängeenden bzw. ein Einhängebereich 60
ergibt. Diese Einhängevorrichtung 50 kann in das Halteteil 10
eingesteckt werden und dazu Einsteckenden 59, 62 aufweisen,
ähnlich wie bei der zuvor beschriebenen Variante. Dies hat
den Vorteil, dass die Einhängevorrichtung 50, die bei der
Variante mit dem Gestell gemäß Fig. 1 und 5 verwendet wird,
auch für die an der Wand aufhängbare Variante der Vorrichtung
gemäß Fig. 9 verwendbar ist.
Auch der Behälter 30 kann ebenso ausgebildet sein wie bei den
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen die beiden Behälter
130, 131, so dass auch der Behälter 30 wie man aus Fig. 9
erkennen kann im oberen Bereich zwei Stangen 41, 42 aufweist,
die jeweils durch Auflegen auf die Einhängevorrichtung 150
das Einhängen des Behälters ermöglichen. Ebenso erfolgt das
Öffnen des Behälters 30 in gleicher Weise dadurch, dass man
nur die jeweils vordere (äußere) Stange 42 von der
Einhängevorrichtung 50 abnimmt.
Claims (18)
1. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen, umfassend
ein Gestell sowie wenigstens einen an diesem Gestell
lösbar befestigbaren Behälter,
dadurch gekennzeichnet, dass das Gestell (110) im oberen
Endbereich einen Griff (120) zum Tragen aufweist und
beidseitig des Griffs Einhängevorrichtungen (150, 151)
vorgesehen sind, in die jeweils ein Behälter (130, 131)
einhängbar ist, wobei die Behälter durch Anheben nach
oben hin von der Einhängevorrichtung abnehmbar sind.
2. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter die
Form von Taschen (130, 131), Beuteln, Kästen oder Kartons
haben.
3. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach
Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einhängevorrichtungen (150, 151) jeweils Bügel aus Draht
oder dergleichen sind, die gegenüberliegend jeweils
beiderseits des Griffs (120) an diesem anbringbar sind.
4. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Behälter (130, 131) in ihren oberen Endbereichen jeweils
Stangen (141, 142; 143, 144) aufweisen, die jeweils durch
Auflegen auf die Einhängevorrichtungen (150, 151) ein
Einhängen der Behälter (130, 131) ermöglichen.
5. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder
Behälter jeweils zwei Stangen (141, 142 bzw. 143, 144)
aufweist und bei Abnehmen nur der jeweils äußeren Stange
(142, 143) von dem Einhängebügel (150, 151) der Behälter
(130, 131) zu öffnen ist.
6. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einhängevorrichtung (150, 151) Einsteckenden griffseitig
aufweist, mittels derer diese am Griff befestigbar ist.
7. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einhängevorrichtung (150, 151) nach oben aufgebogene
Einhängeenden (160, 161) an der dem Griff (120)
abgewandten Seite aufweist.
8. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das
Gestell (110) mindestens teilweise rohrförmig oder
stangenförmig ist und der Griff (120) auf die jeweils
oberen Enden sich nach oben erstreckender Rohrabschnitte
oder Stangenabschnitte (113, 114) des Gestells
aufsteckbar und mit diesen kraftschlüssig verbindbar ist.
9. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das
Gestell (110) rohrförmige oder stangenförmige gebogene
Fußteile (111, 112) aufweist, die von der Stirnseite her
gesehen sich von den sich nach oben erstreckenden
Abschnitten (113, 114) des Gestells sich zunächst nach
außen und dann in weiteren Abschnitten in Längsrichtung
erstrecken, wobei die jeweiligen Abschnitte des rohr-
oder stangenförmigen Gestells ineinander übergehen.
10. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das
Gestell sich nach oben erstreckende Abschnitte (113, 114)
aufweist und an deren unteren Enden jeweils mit diesen
verbundene Fußteile (111, 112), wobei jeder der sich nach
oben erstreckenden Abschnitte (113, 114) jeweils mit je
einem Fußteil (111, 112) eine etwa T-förmige Anordnung
bildet und sich die Fußteile (111, 112) quer zu dem
Behältern (130, 131)erstrecken.
11. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass
Abschnitte (111, 112) des Fußteils sich etwa horizontal
erstrecken und in Bereichen (116, 117) auf dem Untergrund
aufliegen.
12. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die
Behälter (130, 131) beutelförmig oder sackartig
ausgebildet sind und eine relativ langgestreckte Form
aufweisen, wobei die Behälter in der geschlossenen Form
von der Stirnseite des Gestells her gesehen von oben nach
unten in der Breite zunehmen.
13. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Behälter (130, 131) mittels der Stangen (141, 142; 143,
144) in die Einhängevorrichtungen (150, 151) einhängbar
sind und die eingehängten Behälter mit etwas Abstand vom
unteren Ende des Gestells (110) und vom Untergrund enden.
14. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
sich nach oben hin erstreckenden vorzugsweise
rohrförmigen oder stangenförmigen Abschnitte (113, 114)
des Gestells von unten nach oben gesehen konvergierend
ausgerichtet sind.
15. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen, umfassend
ein an einer Wand befestigbares Halteteil, an dem
wenigstens eine Einhängevorrichtung befestigt ist, in die
wenigstens ein Behälter einhängbar ist, dadurch
gekennzeichnet, dass die Einhängevorrichtung ein
Einhängebügel (50) ist und der Behälter (30) zwei Stangen
(41, 42) aufweist, die jeweils durch Auflegen auf die
Einhängevorrichtung (50) ein Einhängen des Behälters (30)
ermöglicht.
16. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach
Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Halteteil
(10) ein schildartiges Wandbefestigungsteil ist und die
Einhängevorrichtung (50) Einsteckenden an der dem
Halteteil (10) zugewandten Seite aufweist mittels derer
diese am Halteteil befestigbar ist.
17. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach
Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der
Behälter (30) gemäß einem der Ansprüche 2, 5 oder 12
ausgebildet ist.
18. Vorrichtung zur Aufbewahrung von Gegenständen nach einem
der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
Einhängevorrichtung nach oben aufgebogene Einhängeenden
(60) an der dem Halteteil (10) abgewandten Seite
aufweist.
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