DE10063000C2 - Vorrichtung zum Verbinden zweier Materialrollen - Google Patents
Vorrichtung zum Verbinden zweier MaterialrollenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verbinden zweier Materialrollen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Durch die DE 42 18 825 A1 ist eine Vorrichtung zum fliegenden Rollenwechsel bekannt,
mit der eine neue Papierbahn an die ablaufende Papierbahn einer mit
Produktionsgeschwindigkeit laufenden Druckmaschine angeklebt werden kann. Nach dem
Ankleben der neuen Papierbahn wird die ablaufende Papierbahn mittels einer
Schneideinrichtung unter Bildung zweier Bahnenden durchtrennt, wobei das eine
Bahnende zusammen mit der neuen Papierbahn durch die Druckmaschine gefördert wird
und das zweite Bahnende zusammen mit der verbrauchten Papierrolle aus dem
Rollenwechsler entfernt werden kann. Der Rollenwechsler weist insgesamt vier jeweils
paarweise angeordnete Lagerelemente auf, die im Mittelpunkt der Deckflächen der
Materialrollen angeordnet werden, so dass die Materialrollen in den Lagerelementen
rotierend angetrieben werden können. Die Lagerelemente ihrerseits sind an einem
zweiarmigen Rollenständer befestigt, der mittels einer Antriebseinrichtung um eine
Drehachse verschwenkt werden kann. Nach dem Rollenwechsel kann die neue Rolle
durch Verschwenken des Rollenwechslers in eine Betriebsposition gebracht werden. In
dieser Position kann an den Lagerstellen der alten Rolle nach der Entnahme der alten
Rolle eine weitere neue Rolle aufgespannt und für den nächsten Rollenwechsel
vorbereitet werden.
Die US 2 000 809 offenbart einen Rollenwechsler, dessen Lagerelemente der
Materialrollen dabei mit einer Antriebseinrichtung in paarweise parallel zueinander
verlaufenden Linearführungen verschiebbar gelagert sind. Die Materialrollen sind dabei
aber nicht relativ zueinander verstellbar. Auch werden die Materialrollen nicht in den
Lagerelementen rotierend angetrieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verbinden zweier
Materialrollen mit kompakter Abmessung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbarem Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die
Lagerelemente zur Lagerung der Materialrollen in paarweise parallel zueinander
verlaufenden Linearführungen verschiebbar gelagert sind. Zur Verstellung der
Materialrollen relativ zueinander werden die Lagerelemente einer Materialrolle synchron
zueinander in den Linearführungen verstellt, so dass sich die Materialrolle dadurch im
Ergebnis in einer linearen Bewegung relativ zum Rollenständer bewegen fassen.
Insbesondere bei schräg verlaufender Anordnung der Linearführungen lassen sich
dadurch außerordentlich kompakte Rollenwechsler konstruieren.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt in einer neuartigen Technik zum Verbinden der
alten Materialbahn mit der auf der neuen Materialrolle aufgespulten neuen Materialbahn.
Bei den bekannten Rollenwechslern wird die alte Materialbahn mittels einer
Verbindungseinrichtung, beispielsweise einer Klebewalze oder -bürste, zu einem
bestimmten Zeitpunkt gegen die neue Materialrolle gedrückt, so dass die neue
Materialrolle in einem im wesentlichen linienförmigen Bereich an der alten Materialbahn
zur Anlage kommt. Damit die beiden Materialbahnen miteinander verbunden werden
können, muss das Andrücken der alten Materialbahn im wesentlichen in genau dem
Zeitpunkt erfolgen, in dem die an der neuen Materialbahn angebrachten Klebeetiketten
den Kontaktbereich passieren. Nach der Lehre der neuen Erfindung werden die neue
Materialrolle und die alte Materialbahn nicht in einem linienförmigen Kontaktbereich
aneinander zur Anlage gebracht. Statt dessen ist die Verbindungseinrichtung in der Art
einer verstellbaren Bahnleiteinrichtung, insbesondere in der Art einer Ablenkspindel,
ausgebildet mit der die Bahnführung der ablaufenden Materialbahn veränderbar ist. Dabei
muss die Verbindungseinrichtung derart ausgebildet sein bzw. in einer Weise angeordnet
werden, dass durch Verstellung der Bahnleiteinrichtung die ablaufende Materialbahn
innerhalb eines bestimmten Umschlingungswinkels flächig am Umfang der neuen
Materialrolle zur Anlage kommt. Aufgrund der Spannung in der ablaufenden Materialbahn
ergibt sich ein bestimmter Anpressdruck zwischen dem Umfang der neuen Materialrolle
und der alten Materialbahn, so dass beispielsweise am Bahnanfang der neuen
Materialbahn angebrachte Klebeetiketten an der ablaufenden Materialbahn zur Haftung
gebracht werden können.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im
folgenden näher beschrieben. Die einzige Zeichnung zeigt eine Vorrichtung zum
Verbinden zweier Materialrollen in schematisch dargestellter seitlicher Ansicht.
In der Zeichnung ist eine Vorrichtung 01 zum Verbinden einer auf eine neue Materialrolle
02 aufgespulten neuen Materialbahn 05, insbesondere eine neue Papierbahn 05, mit
einer von einer alten Materialrolle 03 ablaufenden Materialbahn 04, insbesondere eine
ablaufende Papierbahn 04, dargestellt. Im Mittelpunkt der Materialrollen 02; 03 sind
jeweils auf beiden Seiten Lagerelemente 06 vorgesehen, auf die die Materialrollen 02; 03
aufgespannt sind und dabei um ihre Mittelachse rotieren können. Die Lagerelemente 06
sind jeweils in paarweise parallel zueinander verlaufenden Linearführungen 07; 08 längs der Linearführungen (07; 08)
verschiebbar gelagert und können gemäß den Bewegungspfeilen 09; 11 linear verstellt
werden.
Die Linearführungen 07; 08 sind gestellfest befestigt und erstrecken sich unter einem
Winkel von ca. 10° bis 50°, insbesondere unter einem Winkel von ca. 30° zur Horizontalen
schräg nach oben. Dabei sind die Linearführungen 07 und 08 derart angeordnet, dass
sich die Linearführungen 07; 08 unter Einschluss des Zwischenwinkels α, der
größer/gleich 80° ist, jeweils von außen schräg nach unten und innen erstrecken, so dass
die Materialrollen 02; 03 durch Verstellung der Lagerelemente 06 in den Linearführungen
07; 08 relativ zueinander angenähert werden können. Je nach Zwischenwinkel α wirken
entsprechende Hangabtriebskräfte auf die Materialrollen 02; 03.
Die ablaufende Materialbahn 04 wird ausgehend von der alten Materialrolle 03 über eine
Verbindungseinrichtung 12 in der Art einer verstellbaren Bahnleiteinrichtung 12,
insbesondere in der Art einer Ablenkspindel 12 und eine Bahnleitwalze 13 in eine nicht
dargestellte nachgeordnete Vorrichtung, beispielsweise eine
Rollenrotationsdruckmaschine, eingefördert. Die Bahnleiteinrichtung 12 ist in einer nicht
dargestellten Linearführung gelagert und kann zwischen einer Grundstellung an einem
nicht dargestellten linken Anschlag und einer Stellung zum Verbinden der ablaufenden
Materialbahn 04 mit der neuen Materialbahn 05 an einem nicht dargestellten rechten
Endanschlag verstellt werden. In der Zeichnung ist die Bahnleiteinrichtung 12 in beiden
Stellungen schematisch dargestellt.
In der Grundstellung wird die ablaufende Materialbahn 04 beabstandet an der neuen
Materialrolle 02 vorbeigeführt, wobei der Abstand zwischen der ablaufenden Materialbahn
04 und der neuen Materialrolle 02 kurz vor dem Rollenwechsel durch Verstellung der
alten Materialrolle 03 in der Linearführung 08 so weit verkürzt wird, dass nur noch ein
kurzer Abstand zwischen der neuen Materialrolle 02 und der ablaufenden Materialbahn 04
vorhanden ist. Zum eigentlichen Verbinden der ablaufenden Materialbahn 04 mit der
neuen Materialrolle 02 kann dann die Bahnleiteinrichtung 12 entsprechend dem
Bewegungspfeil 14 nach rechts verstellt werden, wodurch die Bahnführung der
ablaufenden Materialbahn 04 verändert wird. Die Bahnleiteinrichtung 12 wird dabei so
weit nach rechts verstellt, dass die ablaufende Materialbahn 04 mit einem
Umschlingungswinkel β flächig an der neuen Materialrolle 02 anliegt. Aufgrund der
Zugspannungen in der ablaufenden Materialbahn 04 ergibt sich daraus ein bestimmter
Anpressdruck zwischen der einen Seite der ablaufenden Materialbahn 04 und dem
Umfang der neuen Materialrolle 02, so dass die am Bahnanfang der neuen Materialbahn
05 angebrachten Klebeetiketten an der ablaufenden Materialbahn 04 zur Haftung
gebracht werden können.
Nachdem die neue Materialbahn 05 mit der ablaufenden Materialbahn 04 verbunden ist,
wird die ablaufende Materialbahn 04 hinter der Verbindungsstelle durch eine nicht
dargestellte Schneideinrichtung, beispielsweise ein Abschlagmesser, durchtrennt, so dass
der Rest der Materialbahn 04 zusammen mit der alten Materialrolle 03 entnommen
werden kann. Anschließend werden die Lagerelemente 06 in der Linearführung 08 nach
rechts außen verfahren, um eine neue Materialrolle 02 für den nächsten Rollenwechsel
aufzuspannen und entsprechend vorzubereiten.
01 Vorrichtung
02 Materialrolle, Papierbahn, neue
03 Materialrolle, Papierbahn, alte
04 Materialbahn, ablaufende, alte
05 Materialbahn, neue
06 Lagerelement
07 Linearführung
08 Linearführung
09 Bewegungspfeil
02 Materialrolle, Papierbahn, neue
03 Materialrolle, Papierbahn, alte
04 Materialbahn, ablaufende, alte
05 Materialbahn, neue
06 Lagerelement
07 Linearführung
08 Linearführung
09 Bewegungspfeil
10
-
11
Bewegungspfeil
12
Verbindungseinrichtung, Bahnleiteinrichtung, Ablenkspindel
13
Bahnleitwalze
13
Bewegungspfeil
α Zwischenwinkel
β Umschlingungswinkel
α Zwischenwinkel
β Umschlingungswinkel
Claims (6)
1. Vorrichtung (01) zum Verbinden zweier jeweils auf einer Materialrolle (02; 03)
aufgespulter Materialbahnen (04; 05), beim fliegenden Rollenwechsel, mit einer
Verbindungseinrichtung (12) zum Verbinden, insbesondere zum Verkleben, der neuen
Materialbahn (05) mit der ablaufenden Materialbahn (04), und mit einer
Schneideinrichtung, mittels der die ablaufende Materialbahn (04) unter Bildung zweier
Bahnenden durchtrennt werden kann, wobei im Mittelpunkt der Deckflächen der
Materialrollen (02; 03) jeweils ein Lagerelement (06) angeordnet ist, so dass die
Materialrollen (02; 03) in den Lagerelementen (06) rotierend antreibbar sind, dadurch
gekennzeichnet, dass die jeweils einer Materialrolle (02; 03) zugeordneten
Lagerelemente (06) in paarweise parallel zueinander verlaufenden Linearführungen
(07; 08) längs der Linearführungen (07; 08) verschiebbar gelagert sind, so dass die
Materialrollen (02; 03) mittels zumindest einer Antriebseinrichtung relativ zueinander in
den Linearführungen (07; 08) verstellbar sind.
2. Vorrichtung (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführungen
(07; 08) gestellfest angeordnet sind.
3. Vorrichtung (01) nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich
die Linearführungen (07; 08) unter einem Winkel von 10° bis 50°, insbesondere unter
einem Winkel von 30°, zur Horizontalen schräg nach oben erstrecken.
4. Vorrichtung (01) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Paare der
Linearführungen (07; 08) jeweils von innen schräg nach oben und außen erstrecken
und einen bestimmten Zwischenwinkel (α) größer/gleich 80° miteinander einschließen.
5. Vorrichtung (01) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verbindungseinrichtung (12) in der Art einer verstellbaren Bahnleiteinrichtung (12)
ausgebildet ist, mit der die Bahnführung der ablaufenden Materialbahn (04)
veränderbar ist.
6. Vorrichtung (01) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass durch Verstellung
der Bahnleiteinrichtung (12) die ablaufende Materialbahn (04) flächig am Umfang der
neuen Materialrolle (02) zur Anlage bringbar ist.
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DE (1) | DE10063000C2 (de) |
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