DE10060306A1 - Behandlungsliege zur Vibrationstherapie - Google Patents
Behandlungsliege zur VibrationstherapieInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Behandlungsliege zur Vibrationstherapie mit einem Gestell mit darauf befindlichen, horizontal ausgerichteten Auflagen, von denen wenigstens eine eine Therapiefläche aufweist, wobei die Flächen aller Auflagen in einer Gebrauchsstellung der Auflagen eine durchgehende Liegefläche bilden und die Auflage mit Therapiefläche durch mindestens eine Schwingungserregungseinrichtung in dreidimensionale Schwingungen versetzbar ist. Bei einer solchen Behandlungsliege sind mindestens zwei Auflagen mit Therapieflächen vorgesehen, wobei jede der Auflagen von mindestens einer Schwingungserregungseinrichtung unabhängig in Schwingung versetzbar ist. Mindestens eine der Auflagen mit Therapiefläche ist gegenüber der benachbarten Auflage mittels einer Höhenverstelleinrichtung im Gestell höhenverstellbar. Das Gestell ist höhenverstellbar in einem Untergestell gelagert, das auf einem Boden aufgeteilt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Behandlungsliege zur Vibra
tionstherapie mit einem Gestell mit darauf befindlichen,
horizontal ausgerichteten Auflagen, von denen wenigstens
eine eine Therapiefläche aufweist, wobei die Flächen al
ler Auflagen in einer Gebrauchsstellung der Auflagen eine
durchgehende Liegefläche bilden und die Auflage mit The
rapiefläche durch mindestens eine Schwingungserregungs
einrichtung in dreidimensionale Schwingungen versetzbar
ist.
Eine Behandlungsliege der gattungsgemäßen Art ist aus der
EP-A-0 267 546 bekannt. Bei dieser Vorrichtung ist an der
Schwingungsauflage eine Schwingungserzeugungseinrichtung
vorgesehen, die derart eingreift, dass die Schwingungs
auflage zu dreidimensionalen Schwingungen angeregt wird.
Zur Erzeugung definierter therapeutisch wirkender Schwin
gungen ist vorgesehen, dass die Schwingungserzeugungsein
richtung gleichzeitig und mit gleichbleibendem Frequenz
verhältnis angetrieben wird. Die durchgehende Liegeauf
lage weist eine sich mindestens über die Länge der Wir
belsäule erstreckende Therapiefläche auf, die mit den
Schwingungserzeugungseinrichtungen gekoppelt ist. Ferner
ist in Längsrichtung der Behandlungsliege, außerhalb der
Therapiefläche, eine höhenverstellbar, ausfahrbare Bein
auflageeinrichtung angeordnet. Die Beinauflageeinrichtung
ist mittels eines Spindelantriebes in der Höhe gegenüber
der Liegefläche verstellbar, wodurch die Wadenbeine des
Patienten angehoben und bis zur normalen Höhe der Auflagefläche
der Beinauflageeinrichtung abgesenkt werden kön
nen. Dieser Aufsatz weist keine Therapiefläche auf, son
dern lediglich eine statische Auflagefläche. Ferner ist
in einer Kopfauflage eine Kopfmulde vorgesehen, in die
der Patient seinen Kopf bei der Behandlung legt. Der
Kopfteil ist längsverschiebbar angeordnet und durch ein
Zuggewicht belastbar, so dass bei der Behandlung eine
Streckbelastung auf die Halswirbel ausgeübt wird.
Aus der DE-A-198 30 934 ist ebenfalls eine Behandlungs
liege der gattungsgemäßen Art bekannt, die mit einer hö
henverstellbaren Fußauflage zur Stufenlagerung des Pati
enten versehen ist. Die Liegefläche der befestigten Fuß
auflage ist dabei mit der Vibrationsbewegung der Liege
fläche gekoppelt, d. h. sie ist auch in Vibrationsschwin
gung versetzbar. Darüber hinaus ist diese Liegefläche in
Längsrichtung verstellbar angeordnet. Es handelt sich
hier um einen gesonderten Aufsetzteil, der auf die Liege
fläche der Behandlungsliege aufgesetzt wird.
Ausgehend vom dargestellten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Be
handlungsliege derart zu verbessern, dass zum einen ge
schlossene Therapieflächen auf einfache Weise herstellbar
sind, so dass eine Wirbelsäulen- und Beintherapie
zugleich erfolgen kann, und zum anderen eine einfache An
passung der Liegehöhe an die Größe des Therapeuten, aber
auch an die Größe des Patienten, möglich ist, damit die
ser sich bequem auf den Rand der Liege setzen und sich
dann auf die Liege drehend legen kann.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1
angegebene Ausgestaltung der Behandlungsliege, wonach an
der Behandlungsliege mindestens zwei Auflagen mit Thera
pieflächen vorgesehen sind, dass jede der Auflagen von
mindestens einer Schwingungserregungseinrichtung unabhän
gig in Schwingung versetzbar ist, dass mindestens eine
der Auflagen mit Therapiefläche gegenüber der benachbarten
Auflage mittels einer Höhenverstelleinrichtung im Ge
stell höhenverstellbar ist, und dass das Gestell höhen
verstellbar in einem Untergestell gelagert ist, das auf
einem Boden aufgestellt ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungsformen der
Behandlungsliege sind in den abhängigen Unteransprüchen
im einzelnen angegeben.
Wenn die Auflagen hintereinander in Längsrichtung des Ge
stells auf einem Trägerrahmen angeordnet und/oder mit
seitlich angefügten Auflagen kombiniert sind, wobei die
einzelnen Auflagen Therapieflächen oder statische
Sitz/Liegeflächen aufweisen, ist stets eine geschlossene
Liegefläche gegeben, so dass der Therapeut beispielsweise
auch den Patienten massieren kann oder in gestreckter
Form eine Schwingungsbehandlung der Beine, insbesondere
der Wadenbeine, sowie der Wirbelsäule ermöglicht wird.
Durch die seitlichen Auflagen, die ebenfalls mit Schwin
gungserregungseinrichtungen gekoppelt werden können oder
solche aufweisen, ist darüber hinaus auch gleichzeitig
beispielsweise eine Schwingungstherapie der Arme, unab
hängig von der Wirbelsäulentherapie, möglich.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, mindestens eine
Auflage mit Therapieflächen um eine quer zur Längsachse
der Liege verlaufende Schwenkachse in eine variable, fi
xierbare Schrägstellung gegenüber der Fläche der benach
barten Auflage verbringbar am Gestell oder der Höhenver
stelleinrichtung für die Auflage anzulenken.
Die Schwenkachse kann dabei im Kantenbereich an dem Stoß
kanten- oder im Mittenbereich der Auflagen an der Unter
seite derselben vorgesehen sein. Hierdurch ist es mög
lich, die einzelnen Auflagen gegeneinander in der Lage zu
verstellen, so dass in jeder gewünschten Beugungshaltung
des Körpers des Patienten eine Behandlung möglich ist.
Die Schrägstellung der Auflage um eine Mittenachse ist
beispielsweise bis ca. 60° in beide Richtungen möglich,
bei seitlicher Schwenkachse bis zu ca. 90°. Im letzteren
Fall ist es möglich, beispielsweise die Auflagen für die
Wirbelsäulentherapie als Rückenlehne aufzustellen, so
dass der Patient auch in sitzender Position behandelt
werden kann. Zu diesem Zweck wird das die Behandlungs
liege tragende Gestell gegenüber dem Untergestell nach
unten gefahren, die Behandlungsauflage für die Wirbel
säule zur Rückenlehne aufgestellt und erst dann in
Schwingung versetzt, während der Patient auf der Bein-
und Fußauflage sitzt und der Rücken an der Rückenlehne
anliegt.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass mindestens die Auf
lagen mit Therapieflächen, die hintereinander die Liege
bildend vorgesehen sind, im Gestell in Längsrichtung der
Liege relativ gegeneinander in einem abgegrenzten Bereich
verschiebbar angeordnet sind. Diese Ausführungsform
gestattet, dass bei gleichbleibenden Längen der Auflagen
in Längsrichtung der Behandlungsliege eine angepasste
Verschiebung an die Körpergröße des Patienten ermöglicht
wird. Wird beispielsweise ein größerer Patient auf einer
Behandlungsliege mit Auflagen behandelt, die den Körper
maßen des Durchschnittsmenschen nicht angepasst sind, so
kann durch das Verschieben eine optimale Lageposition der
Therapieflächen dennoch erreicht werden.
In solchen Fällen ist auch vorgesehen, dass der zwischen
den Auflagen im Bereich der Stoßkanten entstehende Ab
stand nach dem relativen Verschieben der Auflagen durch
einen Abstands-Überbrückungsteil ausfüllbar ist.
In einer konkreten Ausführung ist vorgesehen, dass eine
größere Auflage mit einer größeren Therapiefläche für die
Wirbelsäulentherapie und eine schmalere, höhenverstell
bare Auflage mit einer Therapiefläche für die Behandlung
der Wadenbeine oder diese auf einer statischen Fläche
aufliegen.
In jedem Fall ist gewahrt, dass die Liege eine durchge
hende, ununterbrochene Liegefläche zumindest vor der Be
handlung und nach der Behandlung aufweist, so dass eine
einfache Belegung möglich ist.
Um seitlichen Halt und Anpassungen an die Extremitäten
des Körpers zu erreichen, weist nach einer weiteren Aus
gestaltung der Erfindung mindestens eine Auflage stati
sche Adaptionen mit körperteilspezifisch ausgelegten Auf
nahmen, Ausnehmungen oder Erhöhungen auf.
Die erste Auflage ist als geradliniger oder keilförmig
ansteigender Kopfteil vorgesehen, der fest am Gestell
oder in Längsrichtung der Liege verschiebbar und/oder fi
xierbar ist.
Der Kopfteil kann eine Kopfmulde für den Kopf des Patien
ten aufweisen, die der einzunehmenden Behandlungslage
entsprechend so ausgeformt ist, dass beim Liegen eine
Entlastung der Halswirbel gegeben ist. Der Kopfteil kann
bei der verschiebbaren Anordnung darüber hinaus feder
kraftbelastet oder gewichtsbelastet verschiebbar angeord
net werden, um bei der Behandlung gleichzeitig eine Wir
belsäulendehnung zu bewirken. Hierbei wird die Zugkraft
über die Wandung der Kopfmulde auf den Kopf übertragen
und damit eine gewünschte Streckung der Wirbelsäule er
zielt. Die Kraftkomponente wirkt dabei selbstverständlich
nach außen. Sie kann darüber hinaus auch einstellbar
sein, was beispielsweise durch bekannte Mechaniken und
Federantriebe möglich ist.
Das Gestell ist kastenförmig ausgebildet und weist Lage
rungen für die Höhenverstellvorrichtung, die Verschiebe
einrichtungen und für die Schwingungsgeneratoren auf.
Sämtliche Antriebe sind also verdeckt in dem Gestell angeordnet.
Nach Abnahme der Auflagen sind diese Teile
durch den Trägerrahmen hindurch zugänglich, so dass auf
einfache Weise ein Service sichergestellt ist, damit Re
paraturen vorgenommen werden können, wenn diese nötig
sind.
Um nun das Gestell mit den Auflagen in der Höhe verstel
len zu können, ist in dem Untergestell ein Höhenverstell
antrieb für die Höhenverstellvorrichtung des Gestells ge
genüber dem Boden sowie Führungen für komplementäre Füh
rungsteile im Gestell vorgesehen. Um eine kontinuierli
che, z. B. mittels Elektromotoren bewirkte Verstellung zu
ermöglichen, die in jeder Position auch unterbrechbar
ist, ist weiterhin vorgesehen, dass die Verstellvorrich
tungen für die horizontale und/oder vertikale Verstellung
der verstellbaren Auflagen sowie für die Kippverstellun
gen lineare Verstellvorrichtungen sind.
Um dem Therapeuten eine möglichst große Beinfreiheit zu
ermöglichen, andererseits aber eine hohe Standfestigkeit
der Liege zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass das Un
tergestell einen, sich mindestens über einen größeren Be
reich der Fläche der Behandlungsliege, flächenmäßig
erstreckenden Fußteil mit einer das Untergestell bilden
den Säule aufweist, auf die das Gestell mit einer über
greifenden Mantelwand aufgesetzt ist oder ein die Schie
beverbindung übergreifender Gummibalg, oder ein Balg aus
anderem Material, vorgesehen ist.
Es ist ersichtlich, dass für weitere Therapien eine sol
che Liege bestens geeignet und mit solchen Therapieein
richtungen adaptierbar ist. In einer weiteren Ausgestal
tung ist deshalb vorgesehen, dass in den Auflagen minde
stens teilweise Heizvorrichtungen ganzflächig oder paral
lel integriert sind.
Ferner kann die Therapiefläche oder auch die Liegefläche
die elastische Oberfläche eines in der Auflage vorgesehe
nen, flüssigkeitsgefüllten Hohlraumes sein oder die Ober
fläche einer auf einen Rahmen oder eine Trägerplatte auf
gezogenen Polsterung mit Bezug.
Für eine Magnetfeldtherapie können darüber hinaus in dem
Gestell oder an einem Trägerrahmen des Gestells die Auf
lagen, oder in den Auflagen, die Liege- und/oder Thera
piefläche mindestens umlaufend oder unterhalb der einzel
nen Therapieflächen, Magnetfelderzeugungseinrichtungen,
insbesondere Spulenanordnungen, zur Magnetfeldtherapie
integriert sein.
Darüber hinaus ist aber auch eine Bestrahlungsbehandlung
auf einfache Weise möglich, indem Vorrichtungen zur Auf
nahme von Bestrahlungslampen oder anderen Therapieein
richtungen am Gestell vorgesehen sind, die über den Pati
enten mittels Schwenkarm schwenkbar sind.
Damit die Schwingungserzeugung und auch andere Therapie
behandlungen auf einfache Weise vom Therapeuten ausgelöst
und gesteuert werden können, ist es zweckmäßig, an einer
Seite des Gestells ein Bedienfeld einer Bedienungsvor
richtung mit Bedienelementen für die Antriebe und Thera
pieeinrichtungen vorzusehen.
Es ist zweckmäßig, dass die Bedienelemente Bestandteil
eines Touchscreen-Bedienmonitors sind oder ein solcher
Monitor zur Verfolgung der Einstellungen und/oder Bewe
gungsabläufe der die Therapieflächen aufweisenden Aufla
gen sowie von Patienten- und oder Therapiedaten vorgese
hen ist. Über die visuelle Darstellung des Therapieab
laufes mit dem Therapieplan ist es durch das Monitoring
möglich, die einzelnen Therapiebehandlungen während der
Therapiephasen verfolgen zu können.
Die Steuerung wird auf einfache Weise dadurch möglich,
dass die Bedienvorrichtung einen programmierbaren Mikro
prozessor aufweist. Über eine Kommunikationsschnittstelle
ist es darüber hinaus möglich, von einem Netzwerk Patien
tendaten einschließlich eines vorgefertigten Therapiepla
nes für die Steuerung der Aggregate von einem anderen
Rechner des Therapeuten abzurufen.
Um während der Therapie den Patienten abzulenken oder an
genehm zu unterhalten oder im Rahmen einer Therapie eine
gewünschte Entspannung des Patienten zu erreichen, ist in
weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass in der ersten
Auflage, nämlich dem Kopfteil, oder im Kopfteilbereich in
der Liege Beschallungseinrichtungen, insbesondere
Lautsprecher, einer Audioanlage vorgesehen sind. Die Au
dioanlage, die z. B. ein CD-Player oder ein Kassettenre
corder sein kann, kann in dem Gestell integriert sein.
Im Falle, dass eine Mikroprozessorsteuereinrichtung vor
handen ist, kann selbstverständlich auch vorgesehen sein,
dass in einem Speicher mindestens Schwingungsbehandlungs
programme für die Ansteuerung der Schwingungsgeneratoren
abspeicherbar sind, die dem Behandlungs- und Therapieplan
entsprechend konfigurierbar sind, und dass die Schwin
gungsgeneratoren unabhängig voneinander oder abhängig von
der Steuereinrichtung ansteuerbar sind.
Um bei einer Magnetfeldtherapie den Kopf gegen Magnet
feldstrahlungen zu schützen, ist vorgesehen, dass minde
stens die Auflage des Kopfteiles Abschirmgewebe,
Abschirmfolien oder Abschirmbleche zum Abschirmen von
elektromagnetischen Wellen aufweist.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die
Schwingungsfrequenzen der Auflagen mit Therapieflächen
zwischen 0 und 70 Hz und den Hub der Schwingungsgenerato
ren variabel einstellbar und/oder regelbar auszuführen,
wobei ein ideales Hubmaß zwischen ca. 1 mm und maximal
ca. 4 mm - in jede der drei Schwingungsrichtungen - liegt.
Als Schwingungsgeneratoren können elektrisch angetriebene
Schwingungsgeneratoren verwendet werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vor
gesehen, dass das Gestell gegenüber dem Untergestell oder
der Trägerrahmen für die Auflagen gegenüber dem Gestell
um eine quer zur Längsachse der Liege verlaufende
Schwenkachse im Neigungswinkel veränderbar ist.
Dabei kann der Neigungswinkel beispielsweise in der einen
Richtung bis zu 60°, in den anderen Richtungen bis zu
40°, verändert werden. Es ist ersichtlich, dass bei
gleichzeitiger Verstellmöglichkeit der Fußauflagen diese
so verändert werden können, dass der Patient beispiels
weise bei Schräglage des Trägerrahmens auf der Fußauflage
sitzen kann, während die sich anschließenden Auflagen mit
Therapieflächen den Gesäßteil und den Rückenteil voll
ständig überstrecken und der Kopf dennoch in die Kopf
mulde des Kopfteils hineingelegt werden kann. Eine Be
handlung ist damit auf einfache Weise in Sitzstellung
möglich. Es ist hieraus auch ersichtlich, dass die als
Therapiegerät ausgelegte Behandlungsliege zugleich auch
als Sitz bzw. Sessel verwendet werden kann, wenn die Auf
lagen entsprechende Polsterungen aufweisen.
In allen Varianten ist auch die gewünschte Schwingungs
therapie mittels bekannter dreidimensionaler Schwingungs
erzeugungseinrichtungen möglich.
Die Antriebe der Schwingungsgeneratoren sind in der Regel
Elektromotore, die Nockenantriebe treiben, die Bewegungen
in dreidimensionaler Richtung auf die federnden oder fe
dernd gelagerten Auflagen mit Therapieflächen transfor
mieren.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der einzigen
Figur dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend be
schrieben.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt die Behand
lungsliege in der normalen Gebrauchsstellung. Sie besteht
aus einem Gestell 1, das kastenförmig ausgebildet ist und
einen Trägerrahmen 9 aufweist. In dem Gestell 1 sind die
Antriebe, die vorher beschrieben worden sind, im einzel
nen angegeben. Auf dem Trägerrahmen 9 ist angeordnet:
eine Auflage 2, die als statische Fußauflage ausgebildet
ist und eine Sitz/Liegefläche aufweist, angeordnet. Die
Auflage ist gepolstert, weist einen eigenen Rahmen auf
und kann längsverschieblich auf dem Trägerrahmen angeord
net und hierin geführt sein und in verschiedene Verschie
bepositionen verbracht werden, um eine Anpassung an die
Körpergröße des Patienten zu ermöglichen.
Der Auflage 2 schließt sich eine Auflage 3 an. Hierbei
handelt es sich beispielsweise um eine mittels einer Hö
henverstellvorrichtung anheb- und absenkbare Auflage, um
die Wadenbeine eines zu behandelnden Patienten in ver
schiedene Höhenpositionen verbringen zu können. Die Auf
lage 3 weist ferner eine Therapiefläche 6 auf. Diese The
rapiefläche 6 steht in Wirkverbindung mit einem Schwin
gungsgenerator, der dreidimensionale Schwingungen erzeugt
und diese überträgt, um eine gewünschte Vibrationsthera
pie zu ermöglichen. Um dem Patienten einen seitlichen
Halt zu geben, sind seitlich am Auflagenrand Erhöhungen
12 vorgesehen.
Der kürzeren Beinauflage 3 schließt sich sodann eine Auf
lage 4 an, die für die Wirbelsäulenvibrationstherapie
großflächiger ausgeführt ist und eine durchgehende oder
unterbrochene Therapiefläche 6 aufweist. Ferner sind auch
hier Erhöhungen 12 vorgesehen, um dem Patienten einen
seitlichen Halt beim Liegen zu ermöglichen. Die Thera
piefläche kann im ganzen durchgehend, aber auch nur partiell
vorgesehen sein, wobei unabhängig oder miteinander
synchronisierte Schwingungsgeneratoren diese in
Schwingung versetzen können. Die Auflagen können darüber
hinaus zur Anpassung an die Körpergröße des Patienten
auch längsverschieblich an einem Trägerrahmen 9 angeord
net sein. Sämtliche Antriebe sind im Gestell 1, das kas
tenförmig ausgebildet ist, versenkt angebracht, so dass
sie nicht sichtbar sind. Darüber hinaus können auch die
Auflagen gegeneinander neigungswinkelverstellt werden,
wenn entsprechende Schwenkachsen vorgesehen sind, die
vorher schon beschrieben wurden.
Der Auflage 4 schließt sich sodann die als erste Auflage
definierte Auflage 5 an, die den Kopfteil bildet. Durch
einen Kopfteil oder auch durch eine Höhenverstellung kann
der Neigungswinkel dieses Kopfteiles ebenfalls verstellt
werden. Es ist darüber hinaus möglich, den Kopfteil
längsverschieblich auszubilden, so dass er durch Ge
wichtsbelastung nach außen ziehbar ist oder aber auch
durch einen nicht sichtbaren Federantrieb, um darüber
eine Wirbelsäulenstreckung während der Behandlung zu be
wirken. Hierzu muss der Patient seinen Kopf in eine Kopf
mulde 13 legen. Sodann kann eine nach außen gerichtete
Zugkraft eine Streckung der Wirbelsäule bewirken.
Das gesamte Gestell 1 ist höhenverstellbar auf eine Säule
eines Untergestells 7 aufgebracht. Ein Gummibalg 14 über
deckt dabei die ineinandergreifenden Führungsteile der
Säule und des Gestells 1, die bei Höhenverstellung aus
der Säule aus- oder eingefahren werden. Ein Fußteil 11
bietet die ausreichende Standsicherheit auf dem Boden 8.
1
Gestell
2
Auflage
3
Auflage
4
Auflage
5
Auflage
6
Therapiefläche
7
Untergestell
8
Boden
9
Trägerrahmen
10
Sitz/Liegefläche
11
Fußteil
12
Erhöhung
13
Kopfmulde
14
Gummibalg
Claims (33)
1. Behandlungsliege zur Vibrationstherapie mit einem Ge
stell (1) mit darauf befindlichen, horizontal ausgerich
teten Auflagen (2, 3, 4, 5), von denen wenigstens eine
eine Therapiefläche (6) aufweist, wobei die Flächen aller
Auflagen in einer Gebrauchsstellung der Auflagen (2, 3,
4, 5) eine durchgehende Liegefläche bilden und die
Auflage (3, 4) mit Therapiefläche durch mindestens eine
Schwingungserregungseinrichtung in dreidimensionale
Schwingungen versetzbar ist, dadurch gekenn
zeichnet, dass mindestens zwei Auflagen (3, 4) mit
Therapieflächen (6) vorgesehen sind, dass jede der Aufla
gen von mindestens einer Schwingungserregungseinrichtung
unabhängig in Schwingung versetzbar ist, dass mindestens
eine der Auflagen (3) mit Therapiefläche (6) gegenüber
der benachbarten Auflage (2, 4) mittels einer Höhenver
stelleinrichtung im Gestell (1) höhenverstellbar ist, und
dass das Gestell (1) höhenverstellbar in einem Unterge
stell (7) gelagert ist, das auf einem Boden (8) aufge
stellt ist.
2. Behandlungsliege nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Auflagen (2, 3, 4, 5) hinter
einander in Längsrichtung des Gestells (1) auf einem Trä
gerrahmen (9) angeordnet und/oder mit seitlich angefügten
Auflagen kombiniert sind, wobei die einzelnen Auflagen
(2, 3, 4, 5) Therapieflächen (6) oder statische
Sitz/Liegeflächen (10) aufweisen.
3. Behandlungsliege nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens eine Auflage (3
oder 4) mit Therapieflächen um eine quer zur Längsachse
der Liege verlaufende Schwenkachse in eine variable, fi
xierbare Schrägstellung gegenüber der Fläche der benach
barten Auflage (2, 5) verbringbar am Gestell (1) oder der
Höhenverstelleinrichtung für die Auflage angelenkt ist.
4. Behandlungsliege nach Anspruch 3, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Schwenkachse im Kantenbereich
an dem Stoßkanten- oder im Mittenbereich der Auflagen (2,
3, 4, 5) an der Unterseite derselben vorgesehen ist.
5. Behandlungsliege nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schrägstellung um eine
Mittenachse der Auflage bis ca. 60° in beide Richtungen
und bei seitlicher Schwenkachse um bis zu ca. 90° ver
stellbar ist.
6. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
die Auflagen (3, 4) mit Therapieflächen, die hintereinan
der angeordnet, die Liege bildend vorgesehen sind, im Ge
stell in Längsrichtung der Liege relativ gegeneinander in
einen abgegrenzten Bereich verschiebbar angeordnet sind.
7. Behandlungsliege nach Anspruch 6, dadurch ge
kennzeichnet, dass der zwischen den Auflagen (2, 3,
4, 5) im Bereich der Stoßkanten entstehende Abstand beim
relativen Verschieben der Auflagen durch einen Abstands-
Überbrückungsteil ausfüllbar ist.
8. Behandlungsliege nach einem oder mehreren der vorher
gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass eine größere Auflage (4) mit einer größeren Thera
piefläche (6) für die Wirbelsäulentherapie vorgesehen ist
und dass eine schmalere, höhenverstellbare Auflage (3)
mit einer Therapiefläche (6) für die Behandlung der unte
ren Beine, insbesondere Wadenbeine, oder mit einer stati
schen Fläche vorgesehen ist.
9. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
eine Auflage (5) statische Adaption mit körperteilspezi
fisch ausgelegten Aufnahmen, Ausnehmungen oder Erhöhungen
(12) aufweist.
10. Behandlungsliege nach Anspruch 1 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, dass eine erste Auflage (5) als ge
radliniger oder keilförmig ansteigender Kopfteil vorgese
hen ist, der fest am Gestell oder in Längsrichtung der
Liege verschiebbar und/oder fixierbar ist.
11. Behandlungsliege nach Anspruch 9 und 10, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kopfteil eine Kopfmulde
(13) für den Kopf des Patienten aufweist, die der einzu
nehmenden Behandlungslage entsprechend so ausgeformt ist,
dass beim Liegen eine Entlastung der Halswirbel gegeben
ist.
12. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Gestell (1) Lagerungen für die Höhenverstellvorrichtung
und/oder für die Verschiebeeinrichtungen und/oder für die
Schwingungsgeneratoren vorgesehen sind.
13. Behandlungsliege nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass in dem Untergestell (7) ein Hö
henverstellantrieb für die Höhenverstellvorrichtung des
Gestells (1) gegenüber dem Boden (8) sowie Führungen für
komplementäre Führungsteile des Gestells (1) vorgesehen
sind.
14. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verstellungvorrichtungen für die horizontale und/oder
vertikale Verstellung der verstellbaren Auflagen sowie
für die Kippverstellungen lineare Verstellvorrichtungen
sind.
15. Behandlungsliege nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die Verstellvorrichtungen
steuerbare, motorische Antriebe, insbesondere Elektromo
tore aufweisen.
16. Behandlungsliege nach Anspruch 1, 13 oder 15, da
durch gekennzeichnet, dass das Untergestell (7)
einen, sich mindestens über einen größeren Bereich der
Fläche der Behandlungsliege, flächenmäßig erstreckenden
Fußteil (11) mit einer das Untergestell bildenden Säule
aufweist, auf die das Gestell mit einer übergreifenden
Mantelwand aufgesetzt ist.
17. Behandlungsliege nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass in den Auflagen
mindestens teilweise Heizvorrichtungen ganzflächig oder
parallel integriert sind.
18. Behandlungsliege nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Therapiefläche oder auch die
Liegefläche die elastische Oberfläche eines in der Auf
lage vorgesehenen, flüssigkeitsgefüllten Hohlraumes oder
die Oberfläche einer auf einen Rahmen oder eine Träger
platte aufgezogenen Polsterung mit Bezug ist.
19. Behandlungsliege nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Gestell oder an einem Trägerrahmen des Gestells die Auf
lagen, oder in den Auflagen, die Liege- und/oder Thera
piefläche mindestens umlaufend oder unterhalb der einzel
nen Therapieflächen, Magnetfelderzeugungseinrichtungen,
insbesondere Spulenanordnungen, zur Magnetfeldtherapie
integriert sind.
20. Behandlungsliege nach einem der Ansprüche 1 bis 12
oder 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass
Vorrichtungen zur Aufnahme von Bestrahlungslampen oder
anderen Therapieeinrichtungen am Gestell vorgesehen sind,
die über den Patienten mittels Schwenkarm schwenkbar
sind.
21. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer
Seite des Gestells ein Bedienfeld einer Bedienungsvor
richtung mit Bedienelementen für die Antriebe und Thera
pieeinrichtungen vorgesehen ist.
22. Behandlungsliege nach Anspruch 21, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Bedienelemente Bestandteil
eines Touchscreen-Bedienmonitors sind oder ein solcher
Monitor zur Verfolgung der Einstellungen und/oder Bewe
gungsabläufe der die Therapieflächen aufweisenden Aufla
gen sowie von Patienten- und oder Therapiedaten vorgese
hen ist.
23. Behandlungsliege nach Anspruch 21 oder 22, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bedienvorrichtung einen
programmierbaren Mikroprozessor und eine Kommunikations
schnittstelle aufweist, über die von einem Netzwerk Pati
entendaten aufrufbar sind.
24. Behandlungsliege nach Anspruch 1 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, dass in der ersten Auflage (5) oder
im Kopfteilbereich in der Liege Beschallungseinrichtun
gen, insbesondere Lautsprecher, einer Audioanlage vorge
sehen sind.
25. Behandlungsliege nach Anspruch 24, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Audioanlage in dem Gestell
mit integriert ist.
26. Behandlungsliege nach Anspruch 25, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Audioanlage ein CD-Player
oder Kassettenrecorder ist.
27. Behandlungsliege nach Anspruch 21, 22 oder 23, da
durch gekennzeichnet, dass eine Mikroprozes
sorsteuereinrichtung vorgesehen ist und dass in einem
Speicher mindestens Schwingungsbehandlungsprogramme für
die Ansteuerung der Schwingungsgeneratoren abspeicherbar
sind, die dem Behandlungs- und Therapieplan entsprechend
konfigurierbar sind, und dass die Schwingungsgeneratoren
unabhängig voneinander oder abhängig voneinander von der
Steuereinrichtung ansteuerbar sind.
28. Behandlungsliege nach Anspruch 1, 10 oder 24, da
durch gekennzeichnet, dass mindestens die Auf
lage des Kopfteiles Abschirmgewebe, -folien oder -bleche
zum Abschirmen von elektromagnetischen Wellen aufweist.
29. Behandlungsliege nach den Ansprüchen 1 bis 12 oder 17
bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schwingungsfrequenzen der Auflagen zwischen 0 und 70 Hz
variabel einstellbar und regelbar sind.
30. Behandlungsliege nach den Ansprüchen 1 bis 12 oder 17
bis 20 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass
der Hub der Schwingungsgeneratoren variabel einstellbar
und/oder regelbar ist und maximal ca. 4 mm in jede der
drei Schwingungsrichtungen beträgt.
31. Behandlungsliege nach Anspruch 15 oder 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schwingungsgeneratoren
elektrisch angetriebene Schwingungsgeneratoren sind.
32. Behandlungsliege nach Anspruch 1, 16 oder 19, da
durch gekennzeichnet, dass das Gestell (1) ge
genüber dem Untergestell (7) oder der Trägerrahmen (9)
für die Auflagen gegenüber dem Gestell (1) um eine quer
zur Längsachse der Liege verlaufende Schwenkachse oder
das Untergestell (7) mit dem Gestell (1) gegenüber dem
Fußteil (11) im Neigungswinkel verstellbar ist.
33. Behandlungsliege nach Anspruch 15 oder 27, dadurch
gekennzeichnet, dass die Antriebe der Schwingungs
generatoren Elektromotore sind, die Nockenantriebe trei
ben, die Bewegungen in dreidimensionaler Richtung auf die
federnden oder federnd gelagerten Auflagen mit Therapie
flächen transformieren.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10060306A DE10060306B4 (de) | 2000-12-04 | 2000-12-04 | Behandlungsliege zur Vibrationstherapie |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE10060306A DE10060306B4 (de) | 2000-12-04 | 2000-12-04 | Behandlungsliege zur Vibrationstherapie |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10060306A1 true DE10060306A1 (de) | 2002-07-04 |
DE10060306B4 DE10060306B4 (de) | 2009-08-06 |
Family
ID=7665794
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE10060306A Expired - Lifetime DE10060306B4 (de) | 2000-12-04 | 2000-12-04 | Behandlungsliege zur Vibrationstherapie |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE10060306B4 (de) | 2009-08-06 |
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