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DE10060306A1 - Behandlungsliege zur Vibrationstherapie - Google Patents

Behandlungsliege zur Vibrationstherapie

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DE10060306A1
DE10060306A1 DE10060306A DE10060306A DE10060306A1 DE 10060306 A1 DE10060306 A1 DE 10060306A1 DE 10060306 A DE10060306 A DE 10060306A DE 10060306 A DE10060306 A DE 10060306A DE 10060306 A1 DE10060306 A1 DE 10060306A1
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DE
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couch according
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Behandlungsliege zur Vibrationstherapie mit einem Gestell mit darauf befindlichen, horizontal ausgerichteten Auflagen, von denen wenigstens eine eine Therapiefläche aufweist, wobei die Flächen aller Auflagen in einer Gebrauchsstellung der Auflagen eine durchgehende Liegefläche bilden und die Auflage mit Therapiefläche durch mindestens eine Schwingungserregungseinrichtung in dreidimensionale Schwingungen versetzbar ist. Bei einer solchen Behandlungsliege sind mindestens zwei Auflagen mit Therapieflächen vorgesehen, wobei jede der Auflagen von mindestens einer Schwingungserregungseinrichtung unabhängig in Schwingung versetzbar ist. Mindestens eine der Auflagen mit Therapiefläche ist gegenüber der benachbarten Auflage mittels einer Höhenverstelleinrichtung im Gestell höhenverstellbar. Das Gestell ist höhenverstellbar in einem Untergestell gelagert, das auf einem Boden aufgeteilt ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Behandlungsliege zur Vibra­ tionstherapie mit einem Gestell mit darauf befindlichen, horizontal ausgerichteten Auflagen, von denen wenigstens eine eine Therapiefläche aufweist, wobei die Flächen al­ ler Auflagen in einer Gebrauchsstellung der Auflagen eine durchgehende Liegefläche bilden und die Auflage mit The­ rapiefläche durch mindestens eine Schwingungserregungs­ einrichtung in dreidimensionale Schwingungen versetzbar ist.
Eine Behandlungsliege der gattungsgemäßen Art ist aus der EP-A-0 267 546 bekannt. Bei dieser Vorrichtung ist an der Schwingungsauflage eine Schwingungserzeugungseinrichtung vorgesehen, die derart eingreift, dass die Schwingungs­ auflage zu dreidimensionalen Schwingungen angeregt wird. Zur Erzeugung definierter therapeutisch wirkender Schwin­ gungen ist vorgesehen, dass die Schwingungserzeugungsein­ richtung gleichzeitig und mit gleichbleibendem Frequenz­ verhältnis angetrieben wird. Die durchgehende Liegeauf­ lage weist eine sich mindestens über die Länge der Wir­ belsäule erstreckende Therapiefläche auf, die mit den Schwingungserzeugungseinrichtungen gekoppelt ist. Ferner ist in Längsrichtung der Behandlungsliege, außerhalb der Therapiefläche, eine höhenverstellbar, ausfahrbare Bein­ auflageeinrichtung angeordnet. Die Beinauflageeinrichtung ist mittels eines Spindelantriebes in der Höhe gegenüber der Liegefläche verstellbar, wodurch die Wadenbeine des Patienten angehoben und bis zur normalen Höhe der Auflagefläche der Beinauflageeinrichtung abgesenkt werden kön­ nen. Dieser Aufsatz weist keine Therapiefläche auf, son­ dern lediglich eine statische Auflagefläche. Ferner ist in einer Kopfauflage eine Kopfmulde vorgesehen, in die der Patient seinen Kopf bei der Behandlung legt. Der Kopfteil ist längsverschiebbar angeordnet und durch ein Zuggewicht belastbar, so dass bei der Behandlung eine Streckbelastung auf die Halswirbel ausgeübt wird.
Aus der DE-A-198 30 934 ist ebenfalls eine Behandlungs­ liege der gattungsgemäßen Art bekannt, die mit einer hö­ henverstellbaren Fußauflage zur Stufenlagerung des Pati­ enten versehen ist. Die Liegefläche der befestigten Fuß­ auflage ist dabei mit der Vibrationsbewegung der Liege­ fläche gekoppelt, d. h. sie ist auch in Vibrationsschwin­ gung versetzbar. Darüber hinaus ist diese Liegefläche in Längsrichtung verstellbar angeordnet. Es handelt sich hier um einen gesonderten Aufsetzteil, der auf die Liege­ fläche der Behandlungsliege aufgesetzt wird.
Ausgehend vom dargestellten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Be­ handlungsliege derart zu verbessern, dass zum einen ge­ schlossene Therapieflächen auf einfache Weise herstellbar sind, so dass eine Wirbelsäulen- und Beintherapie zugleich erfolgen kann, und zum anderen eine einfache An­ passung der Liegehöhe an die Größe des Therapeuten, aber auch an die Größe des Patienten, möglich ist, damit die­ ser sich bequem auf den Rand der Liege setzen und sich dann auf die Liege drehend legen kann.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebene Ausgestaltung der Behandlungsliege, wonach an der Behandlungsliege mindestens zwei Auflagen mit Thera­ pieflächen vorgesehen sind, dass jede der Auflagen von mindestens einer Schwingungserregungseinrichtung unabhän­ gig in Schwingung versetzbar ist, dass mindestens eine der Auflagen mit Therapiefläche gegenüber der benachbarten Auflage mittels einer Höhenverstelleinrichtung im Ge­ stell höhenverstellbar ist, und dass das Gestell höhen­ verstellbar in einem Untergestell gelagert ist, das auf einem Boden aufgestellt ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen und Ausgestaltungsformen der Behandlungsliege sind in den abhängigen Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Wenn die Auflagen hintereinander in Längsrichtung des Ge­ stells auf einem Trägerrahmen angeordnet und/oder mit seitlich angefügten Auflagen kombiniert sind, wobei die einzelnen Auflagen Therapieflächen oder statische Sitz/Liegeflächen aufweisen, ist stets eine geschlossene Liegefläche gegeben, so dass der Therapeut beispielsweise auch den Patienten massieren kann oder in gestreckter Form eine Schwingungsbehandlung der Beine, insbesondere der Wadenbeine, sowie der Wirbelsäule ermöglicht wird. Durch die seitlichen Auflagen, die ebenfalls mit Schwin­ gungserregungseinrichtungen gekoppelt werden können oder solche aufweisen, ist darüber hinaus auch gleichzeitig beispielsweise eine Schwingungstherapie der Arme, unab­ hängig von der Wirbelsäulentherapie, möglich.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, mindestens eine Auflage mit Therapieflächen um eine quer zur Längsachse der Liege verlaufende Schwenkachse in eine variable, fi­ xierbare Schrägstellung gegenüber der Fläche der benach­ barten Auflage verbringbar am Gestell oder der Höhenver­ stelleinrichtung für die Auflage anzulenken.
Die Schwenkachse kann dabei im Kantenbereich an dem Stoß­ kanten- oder im Mittenbereich der Auflagen an der Unter­ seite derselben vorgesehen sein. Hierdurch ist es mög­ lich, die einzelnen Auflagen gegeneinander in der Lage zu verstellen, so dass in jeder gewünschten Beugungshaltung des Körpers des Patienten eine Behandlung möglich ist.
Die Schrägstellung der Auflage um eine Mittenachse ist beispielsweise bis ca. 60° in beide Richtungen möglich, bei seitlicher Schwenkachse bis zu ca. 90°. Im letzteren Fall ist es möglich, beispielsweise die Auflagen für die Wirbelsäulentherapie als Rückenlehne aufzustellen, so dass der Patient auch in sitzender Position behandelt werden kann. Zu diesem Zweck wird das die Behandlungs­ liege tragende Gestell gegenüber dem Untergestell nach unten gefahren, die Behandlungsauflage für die Wirbel­ säule zur Rückenlehne aufgestellt und erst dann in Schwingung versetzt, während der Patient auf der Bein- und Fußauflage sitzt und der Rücken an der Rückenlehne anliegt.
Weiterhin kann vorgesehen sein, dass mindestens die Auf­ lagen mit Therapieflächen, die hintereinander die Liege bildend vorgesehen sind, im Gestell in Längsrichtung der Liege relativ gegeneinander in einem abgegrenzten Bereich verschiebbar angeordnet sind. Diese Ausführungsform gestattet, dass bei gleichbleibenden Längen der Auflagen in Längsrichtung der Behandlungsliege eine angepasste Verschiebung an die Körpergröße des Patienten ermöglicht wird. Wird beispielsweise ein größerer Patient auf einer Behandlungsliege mit Auflagen behandelt, die den Körper­ maßen des Durchschnittsmenschen nicht angepasst sind, so kann durch das Verschieben eine optimale Lageposition der Therapieflächen dennoch erreicht werden.
In solchen Fällen ist auch vorgesehen, dass der zwischen den Auflagen im Bereich der Stoßkanten entstehende Ab­ stand nach dem relativen Verschieben der Auflagen durch einen Abstands-Überbrückungsteil ausfüllbar ist.
In einer konkreten Ausführung ist vorgesehen, dass eine größere Auflage mit einer größeren Therapiefläche für die Wirbelsäulentherapie und eine schmalere, höhenverstell­ bare Auflage mit einer Therapiefläche für die Behandlung der Wadenbeine oder diese auf einer statischen Fläche aufliegen.
In jedem Fall ist gewahrt, dass die Liege eine durchge­ hende, ununterbrochene Liegefläche zumindest vor der Be­ handlung und nach der Behandlung aufweist, so dass eine einfache Belegung möglich ist.
Um seitlichen Halt und Anpassungen an die Extremitäten des Körpers zu erreichen, weist nach einer weiteren Aus­ gestaltung der Erfindung mindestens eine Auflage stati­ sche Adaptionen mit körperteilspezifisch ausgelegten Auf­ nahmen, Ausnehmungen oder Erhöhungen auf.
Die erste Auflage ist als geradliniger oder keilförmig ansteigender Kopfteil vorgesehen, der fest am Gestell oder in Längsrichtung der Liege verschiebbar und/oder fi­ xierbar ist.
Der Kopfteil kann eine Kopfmulde für den Kopf des Patien­ ten aufweisen, die der einzunehmenden Behandlungslage entsprechend so ausgeformt ist, dass beim Liegen eine Entlastung der Halswirbel gegeben ist. Der Kopfteil kann bei der verschiebbaren Anordnung darüber hinaus feder­ kraftbelastet oder gewichtsbelastet verschiebbar angeord­ net werden, um bei der Behandlung gleichzeitig eine Wir­ belsäulendehnung zu bewirken. Hierbei wird die Zugkraft über die Wandung der Kopfmulde auf den Kopf übertragen und damit eine gewünschte Streckung der Wirbelsäule er­ zielt. Die Kraftkomponente wirkt dabei selbstverständlich nach außen. Sie kann darüber hinaus auch einstellbar sein, was beispielsweise durch bekannte Mechaniken und Federantriebe möglich ist.
Das Gestell ist kastenförmig ausgebildet und weist Lage­ rungen für die Höhenverstellvorrichtung, die Verschiebe­ einrichtungen und für die Schwingungsgeneratoren auf. Sämtliche Antriebe sind also verdeckt in dem Gestell angeordnet. Nach Abnahme der Auflagen sind diese Teile durch den Trägerrahmen hindurch zugänglich, so dass auf einfache Weise ein Service sichergestellt ist, damit Re­ paraturen vorgenommen werden können, wenn diese nötig sind.
Um nun das Gestell mit den Auflagen in der Höhe verstel­ len zu können, ist in dem Untergestell ein Höhenverstell­ antrieb für die Höhenverstellvorrichtung des Gestells ge­ genüber dem Boden sowie Führungen für komplementäre Füh­ rungsteile im Gestell vorgesehen. Um eine kontinuierli­ che, z. B. mittels Elektromotoren bewirkte Verstellung zu ermöglichen, die in jeder Position auch unterbrechbar ist, ist weiterhin vorgesehen, dass die Verstellvorrich­ tungen für die horizontale und/oder vertikale Verstellung der verstellbaren Auflagen sowie für die Kippverstellun­ gen lineare Verstellvorrichtungen sind.
Um dem Therapeuten eine möglichst große Beinfreiheit zu ermöglichen, andererseits aber eine hohe Standfestigkeit der Liege zu gewährleisten, ist vorgesehen, dass das Un­ tergestell einen, sich mindestens über einen größeren Be­ reich der Fläche der Behandlungsliege, flächenmäßig erstreckenden Fußteil mit einer das Untergestell bilden­ den Säule aufweist, auf die das Gestell mit einer über­ greifenden Mantelwand aufgesetzt ist oder ein die Schie­ beverbindung übergreifender Gummibalg, oder ein Balg aus anderem Material, vorgesehen ist.
Es ist ersichtlich, dass für weitere Therapien eine sol­ che Liege bestens geeignet und mit solchen Therapieein­ richtungen adaptierbar ist. In einer weiteren Ausgestal­ tung ist deshalb vorgesehen, dass in den Auflagen minde­ stens teilweise Heizvorrichtungen ganzflächig oder paral­ lel integriert sind.
Ferner kann die Therapiefläche oder auch die Liegefläche die elastische Oberfläche eines in der Auflage vorgesehe­ nen, flüssigkeitsgefüllten Hohlraumes sein oder die Ober­ fläche einer auf einen Rahmen oder eine Trägerplatte auf­ gezogenen Polsterung mit Bezug.
Für eine Magnetfeldtherapie können darüber hinaus in dem Gestell oder an einem Trägerrahmen des Gestells die Auf­ lagen, oder in den Auflagen, die Liege- und/oder Thera­ piefläche mindestens umlaufend oder unterhalb der einzel­ nen Therapieflächen, Magnetfelderzeugungseinrichtungen, insbesondere Spulenanordnungen, zur Magnetfeldtherapie integriert sein.
Darüber hinaus ist aber auch eine Bestrahlungsbehandlung auf einfache Weise möglich, indem Vorrichtungen zur Auf­ nahme von Bestrahlungslampen oder anderen Therapieein­ richtungen am Gestell vorgesehen sind, die über den Pati­ enten mittels Schwenkarm schwenkbar sind.
Damit die Schwingungserzeugung und auch andere Therapie­ behandlungen auf einfache Weise vom Therapeuten ausgelöst und gesteuert werden können, ist es zweckmäßig, an einer Seite des Gestells ein Bedienfeld einer Bedienungsvor­ richtung mit Bedienelementen für die Antriebe und Thera­ pieeinrichtungen vorzusehen.
Es ist zweckmäßig, dass die Bedienelemente Bestandteil eines Touchscreen-Bedienmonitors sind oder ein solcher Monitor zur Verfolgung der Einstellungen und/oder Bewe­ gungsabläufe der die Therapieflächen aufweisenden Aufla­ gen sowie von Patienten- und oder Therapiedaten vorgese­ hen ist. Über die visuelle Darstellung des Therapieab­ laufes mit dem Therapieplan ist es durch das Monitoring möglich, die einzelnen Therapiebehandlungen während der Therapiephasen verfolgen zu können.
Die Steuerung wird auf einfache Weise dadurch möglich, dass die Bedienvorrichtung einen programmierbaren Mikro­ prozessor aufweist. Über eine Kommunikationsschnittstelle ist es darüber hinaus möglich, von einem Netzwerk Patien­ tendaten einschließlich eines vorgefertigten Therapiepla­ nes für die Steuerung der Aggregate von einem anderen Rechner des Therapeuten abzurufen.
Um während der Therapie den Patienten abzulenken oder an­ genehm zu unterhalten oder im Rahmen einer Therapie eine gewünschte Entspannung des Patienten zu erreichen, ist in weiterer Ausgestaltung vorgesehen, dass in der ersten Auflage, nämlich dem Kopfteil, oder im Kopfteilbereich in der Liege Beschallungseinrichtungen, insbesondere Lautsprecher, einer Audioanlage vorgesehen sind. Die Au­ dioanlage, die z. B. ein CD-Player oder ein Kassettenre­ corder sein kann, kann in dem Gestell integriert sein.
Im Falle, dass eine Mikroprozessorsteuereinrichtung vor­ handen ist, kann selbstverständlich auch vorgesehen sein, dass in einem Speicher mindestens Schwingungsbehandlungs­ programme für die Ansteuerung der Schwingungsgeneratoren abspeicherbar sind, die dem Behandlungs- und Therapieplan entsprechend konfigurierbar sind, und dass die Schwin­ gungsgeneratoren unabhängig voneinander oder abhängig von der Steuereinrichtung ansteuerbar sind.
Um bei einer Magnetfeldtherapie den Kopf gegen Magnet­ feldstrahlungen zu schützen, ist vorgesehen, dass minde­ stens die Auflage des Kopfteiles Abschirmgewebe, Abschirmfolien oder Abschirmbleche zum Abschirmen von elektromagnetischen Wellen aufweist.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, die Schwingungsfrequenzen der Auflagen mit Therapieflächen zwischen 0 und 70 Hz und den Hub der Schwingungsgenerato­ ren variabel einstellbar und/oder regelbar auszuführen, wobei ein ideales Hubmaß zwischen ca. 1 mm und maximal ca. 4 mm - in jede der drei Schwingungsrichtungen - liegt. Als Schwingungsgeneratoren können elektrisch angetriebene Schwingungsgeneratoren verwendet werden.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist vor­ gesehen, dass das Gestell gegenüber dem Untergestell oder der Trägerrahmen für die Auflagen gegenüber dem Gestell um eine quer zur Längsachse der Liege verlaufende Schwenkachse im Neigungswinkel veränderbar ist.
Dabei kann der Neigungswinkel beispielsweise in der einen Richtung bis zu 60°, in den anderen Richtungen bis zu 40°, verändert werden. Es ist ersichtlich, dass bei gleichzeitiger Verstellmöglichkeit der Fußauflagen diese so verändert werden können, dass der Patient beispiels­ weise bei Schräglage des Trägerrahmens auf der Fußauflage sitzen kann, während die sich anschließenden Auflagen mit Therapieflächen den Gesäßteil und den Rückenteil voll­ ständig überstrecken und der Kopf dennoch in die Kopf­ mulde des Kopfteils hineingelegt werden kann. Eine Be­ handlung ist damit auf einfache Weise in Sitzstellung möglich. Es ist hieraus auch ersichtlich, dass die als Therapiegerät ausgelegte Behandlungsliege zugleich auch als Sitz bzw. Sessel verwendet werden kann, wenn die Auf­ lagen entsprechende Polsterungen aufweisen.
In allen Varianten ist auch die gewünschte Schwingungs­ therapie mittels bekannter dreidimensionaler Schwingungs­ erzeugungseinrichtungen möglich.
Die Antriebe der Schwingungsgeneratoren sind in der Regel Elektromotore, die Nockenantriebe treiben, die Bewegungen in dreidimensionaler Richtung auf die federnden oder fe­ dernd gelagerten Auflagen mit Therapieflächen transfor­ mieren.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in der einzigen Figur dargestellten Ausführungsbeispiels ergänzend be­ schrieben.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel zeigt die Behand­ lungsliege in der normalen Gebrauchsstellung. Sie besteht aus einem Gestell 1, das kastenförmig ausgebildet ist und einen Trägerrahmen 9 aufweist. In dem Gestell 1 sind die Antriebe, die vorher beschrieben worden sind, im einzel­ nen angegeben. Auf dem Trägerrahmen 9 ist angeordnet: eine Auflage 2, die als statische Fußauflage ausgebildet ist und eine Sitz/Liegefläche aufweist, angeordnet. Die Auflage ist gepolstert, weist einen eigenen Rahmen auf und kann längsverschieblich auf dem Trägerrahmen angeord­ net und hierin geführt sein und in verschiedene Verschie­ bepositionen verbracht werden, um eine Anpassung an die Körpergröße des Patienten zu ermöglichen.
Der Auflage 2 schließt sich eine Auflage 3 an. Hierbei handelt es sich beispielsweise um eine mittels einer Hö­ henverstellvorrichtung anheb- und absenkbare Auflage, um die Wadenbeine eines zu behandelnden Patienten in ver­ schiedene Höhenpositionen verbringen zu können. Die Auf­ lage 3 weist ferner eine Therapiefläche 6 auf. Diese The­ rapiefläche 6 steht in Wirkverbindung mit einem Schwin­ gungsgenerator, der dreidimensionale Schwingungen erzeugt und diese überträgt, um eine gewünschte Vibrationsthera­ pie zu ermöglichen. Um dem Patienten einen seitlichen Halt zu geben, sind seitlich am Auflagenrand Erhöhungen 12 vorgesehen.
Der kürzeren Beinauflage 3 schließt sich sodann eine Auf­ lage 4 an, die für die Wirbelsäulenvibrationstherapie großflächiger ausgeführt ist und eine durchgehende oder unterbrochene Therapiefläche 6 aufweist. Ferner sind auch hier Erhöhungen 12 vorgesehen, um dem Patienten einen seitlichen Halt beim Liegen zu ermöglichen. Die Thera­ piefläche kann im ganzen durchgehend, aber auch nur partiell vorgesehen sein, wobei unabhängig oder miteinander synchronisierte Schwingungsgeneratoren diese in Schwingung versetzen können. Die Auflagen können darüber hinaus zur Anpassung an die Körpergröße des Patienten auch längsverschieblich an einem Trägerrahmen 9 angeord­ net sein. Sämtliche Antriebe sind im Gestell 1, das kas­ tenförmig ausgebildet ist, versenkt angebracht, so dass sie nicht sichtbar sind. Darüber hinaus können auch die Auflagen gegeneinander neigungswinkelverstellt werden, wenn entsprechende Schwenkachsen vorgesehen sind, die vorher schon beschrieben wurden.
Der Auflage 4 schließt sich sodann die als erste Auflage definierte Auflage 5 an, die den Kopfteil bildet. Durch einen Kopfteil oder auch durch eine Höhenverstellung kann der Neigungswinkel dieses Kopfteiles ebenfalls verstellt werden. Es ist darüber hinaus möglich, den Kopfteil längsverschieblich auszubilden, so dass er durch Ge­ wichtsbelastung nach außen ziehbar ist oder aber auch durch einen nicht sichtbaren Federantrieb, um darüber eine Wirbelsäulenstreckung während der Behandlung zu be­ wirken. Hierzu muss der Patient seinen Kopf in eine Kopf­ mulde 13 legen. Sodann kann eine nach außen gerichtete Zugkraft eine Streckung der Wirbelsäule bewirken.
Das gesamte Gestell 1 ist höhenverstellbar auf eine Säule eines Untergestells 7 aufgebracht. Ein Gummibalg 14 über­ deckt dabei die ineinandergreifenden Führungsteile der Säule und des Gestells 1, die bei Höhenverstellung aus der Säule aus- oder eingefahren werden. Ein Fußteil 11 bietet die ausreichende Standsicherheit auf dem Boden 8.
Bezugszeichenliste
1
Gestell
2
Auflage
3
Auflage
4
Auflage
5
Auflage
6
Therapiefläche
7
Untergestell
8
Boden
9
Trägerrahmen
10
Sitz/Liegefläche
11
Fußteil
12
Erhöhung
13
Kopfmulde
14
Gummibalg

Claims (33)

1. Behandlungsliege zur Vibrationstherapie mit einem Ge­ stell (1) mit darauf befindlichen, horizontal ausgerich­ teten Auflagen (2, 3, 4, 5), von denen wenigstens eine eine Therapiefläche (6) aufweist, wobei die Flächen aller Auflagen in einer Gebrauchsstellung der Auflagen (2, 3, 4, 5) eine durchgehende Liegefläche bilden und die Auflage (3, 4) mit Therapiefläche durch mindestens eine Schwingungserregungseinrichtung in dreidimensionale Schwingungen versetzbar ist, dadurch gekenn­ zeichnet, dass mindestens zwei Auflagen (3, 4) mit Therapieflächen (6) vorgesehen sind, dass jede der Aufla­ gen von mindestens einer Schwingungserregungseinrichtung unabhängig in Schwingung versetzbar ist, dass mindestens eine der Auflagen (3) mit Therapiefläche (6) gegenüber der benachbarten Auflage (2, 4) mittels einer Höhenver­ stelleinrichtung im Gestell (1) höhenverstellbar ist, und dass das Gestell (1) höhenverstellbar in einem Unterge­ stell (7) gelagert ist, das auf einem Boden (8) aufge­ stellt ist.
2. Behandlungsliege nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Auflagen (2, 3, 4, 5) hinter­ einander in Längsrichtung des Gestells (1) auf einem Trä­ gerrahmen (9) angeordnet und/oder mit seitlich angefügten Auflagen kombiniert sind, wobei die einzelnen Auflagen (2, 3, 4, 5) Therapieflächen (6) oder statische Sitz/Liegeflächen (10) aufweisen.
3. Behandlungsliege nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Auflage (3 oder 4) mit Therapieflächen um eine quer zur Längsachse der Liege verlaufende Schwenkachse in eine variable, fi­ xierbare Schrägstellung gegenüber der Fläche der benach­ barten Auflage (2, 5) verbringbar am Gestell (1) oder der Höhenverstelleinrichtung für die Auflage angelenkt ist.
4. Behandlungsliege nach Anspruch 3, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Schwenkachse im Kantenbereich an dem Stoßkanten- oder im Mittenbereich der Auflagen (2, 3, 4, 5) an der Unterseite derselben vorgesehen ist.
5. Behandlungsliege nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägstellung um eine Mittenachse der Auflage bis ca. 60° in beide Richtungen und bei seitlicher Schwenkachse um bis zu ca. 90° ver­ stellbar ist.
6. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens die Auflagen (3, 4) mit Therapieflächen, die hintereinan­ der angeordnet, die Liege bildend vorgesehen sind, im Ge­ stell in Längsrichtung der Liege relativ gegeneinander in einen abgegrenzten Bereich verschiebbar angeordnet sind.
7. Behandlungsliege nach Anspruch 6, dadurch ge­ kennzeichnet, dass der zwischen den Auflagen (2, 3, 4, 5) im Bereich der Stoßkanten entstehende Abstand beim relativen Verschieben der Auflagen durch einen Abstands- Überbrückungsteil ausfüllbar ist.
8. Behandlungsliege nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine größere Auflage (4) mit einer größeren Thera­ piefläche (6) für die Wirbelsäulentherapie vorgesehen ist und dass eine schmalere, höhenverstellbare Auflage (3) mit einer Therapiefläche (6) für die Behandlung der unte­ ren Beine, insbesondere Wadenbeine, oder mit einer stati­ schen Fläche vorgesehen ist.
9. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Auflage (5) statische Adaption mit körperteilspezi­ fisch ausgelegten Aufnahmen, Ausnehmungen oder Erhöhungen (12) aufweist.
10. Behandlungsliege nach Anspruch 1 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Auflage (5) als ge­ radliniger oder keilförmig ansteigender Kopfteil vorgese­ hen ist, der fest am Gestell oder in Längsrichtung der Liege verschiebbar und/oder fixierbar ist.
11. Behandlungsliege nach Anspruch 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopfteil eine Kopfmulde (13) für den Kopf des Patienten aufweist, die der einzu­ nehmenden Behandlungslage entsprechend so ausgeformt ist, dass beim Liegen eine Entlastung der Halswirbel gegeben ist.
12. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gestell (1) Lagerungen für die Höhenverstellvorrichtung und/oder für die Verschiebeeinrichtungen und/oder für die Schwingungsgeneratoren vorgesehen sind.
13. Behandlungsliege nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass in dem Untergestell (7) ein Hö­ henverstellantrieb für die Höhenverstellvorrichtung des Gestells (1) gegenüber dem Boden (8) sowie Führungen für komplementäre Führungsteile des Gestells (1) vorgesehen sind.
14. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellungvorrichtungen für die horizontale und/oder vertikale Verstellung der verstellbaren Auflagen sowie für die Kippverstellungen lineare Verstellvorrichtungen sind.
15. Behandlungsliege nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstellvorrichtungen steuerbare, motorische Antriebe, insbesondere Elektromo­ tore aufweisen.
16. Behandlungsliege nach Anspruch 1, 13 oder 15, da­ durch gekennzeichnet, dass das Untergestell (7) einen, sich mindestens über einen größeren Bereich der Fläche der Behandlungsliege, flächenmäßig erstreckenden Fußteil (11) mit einer das Untergestell bildenden Säule aufweist, auf die das Gestell mit einer übergreifenden Mantelwand aufgesetzt ist.
17. Behandlungsliege nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in den Auflagen mindestens teilweise Heizvorrichtungen ganzflächig oder parallel integriert sind.
18. Behandlungsliege nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Therapiefläche oder auch die Liegefläche die elastische Oberfläche eines in der Auf­ lage vorgesehenen, flüssigkeitsgefüllten Hohlraumes oder die Oberfläche einer auf einen Rahmen oder eine Träger­ platte aufgezogenen Polsterung mit Bezug ist.
19. Behandlungsliege nach einem der Ansprüche 1 bis 12, 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gestell oder an einem Trägerrahmen des Gestells die Auf­ lagen, oder in den Auflagen, die Liege- und/oder Thera­ piefläche mindestens umlaufend oder unterhalb der einzel­ nen Therapieflächen, Magnetfelderzeugungseinrichtungen, insbesondere Spulenanordnungen, zur Magnetfeldtherapie integriert sind.
20. Behandlungsliege nach einem der Ansprüche 1 bis 12 oder 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass Vorrichtungen zur Aufnahme von Bestrahlungslampen oder anderen Therapieeinrichtungen am Gestell vorgesehen sind, die über den Patienten mittels Schwenkarm schwenkbar sind.
21. Behandlungsliege nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Seite des Gestells ein Bedienfeld einer Bedienungsvor­ richtung mit Bedienelementen für die Antriebe und Thera­ pieeinrichtungen vorgesehen ist.
22. Behandlungsliege nach Anspruch 21, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Bedienelemente Bestandteil eines Touchscreen-Bedienmonitors sind oder ein solcher Monitor zur Verfolgung der Einstellungen und/oder Bewe­ gungsabläufe der die Therapieflächen aufweisenden Aufla­ gen sowie von Patienten- und oder Therapiedaten vorgese­ hen ist.
23. Behandlungsliege nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienvorrichtung einen programmierbaren Mikroprozessor und eine Kommunikations­ schnittstelle aufweist, über die von einem Netzwerk Pati­ entendaten aufrufbar sind.
24. Behandlungsliege nach Anspruch 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass in der ersten Auflage (5) oder im Kopfteilbereich in der Liege Beschallungseinrichtun­ gen, insbesondere Lautsprecher, einer Audioanlage vorge­ sehen sind.
25. Behandlungsliege nach Anspruch 24, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Audioanlage in dem Gestell mit integriert ist.
26. Behandlungsliege nach Anspruch 25, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Audioanlage ein CD-Player oder Kassettenrecorder ist.
27. Behandlungsliege nach Anspruch 21, 22 oder 23, da­ durch gekennzeichnet, dass eine Mikroprozes­ sorsteuereinrichtung vorgesehen ist und dass in einem Speicher mindestens Schwingungsbehandlungsprogramme für die Ansteuerung der Schwingungsgeneratoren abspeicherbar sind, die dem Behandlungs- und Therapieplan entsprechend konfigurierbar sind, und dass die Schwingungsgeneratoren unabhängig voneinander oder abhängig voneinander von der Steuereinrichtung ansteuerbar sind.
28. Behandlungsliege nach Anspruch 1, 10 oder 24, da­ durch gekennzeichnet, dass mindestens die Auf­ lage des Kopfteiles Abschirmgewebe, -folien oder -bleche zum Abschirmen von elektromagnetischen Wellen aufweist.
29. Behandlungsliege nach den Ansprüchen 1 bis 12 oder 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwingungsfrequenzen der Auflagen zwischen 0 und 70 Hz variabel einstellbar und regelbar sind.
30. Behandlungsliege nach den Ansprüchen 1 bis 12 oder 17 bis 20 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Hub der Schwingungsgeneratoren variabel einstellbar und/oder regelbar ist und maximal ca. 4 mm in jede der drei Schwingungsrichtungen beträgt.
31. Behandlungsliege nach Anspruch 15 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwingungsgeneratoren elektrisch angetriebene Schwingungsgeneratoren sind.
32. Behandlungsliege nach Anspruch 1, 16 oder 19, da­ durch gekennzeichnet, dass das Gestell (1) ge­ genüber dem Untergestell (7) oder der Trägerrahmen (9) für die Auflagen gegenüber dem Gestell (1) um eine quer zur Längsachse der Liege verlaufende Schwenkachse oder das Untergestell (7) mit dem Gestell (1) gegenüber dem Fußteil (11) im Neigungswinkel verstellbar ist.
33. Behandlungsliege nach Anspruch 15 oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebe der Schwingungs­ generatoren Elektromotore sind, die Nockenantriebe trei­ ben, die Bewegungen in dreidimensionaler Richtung auf die federnden oder federnd gelagerten Auflagen mit Therapie­ flächen transformieren.
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