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DE10032814C2 - Ganzkörperbehandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie - Google Patents

Ganzkörperbehandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie

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    • A61N2/12Magnetotherapy using variable magnetic fields obtained by mechanical movement

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Abstract

Es wird ein Ganzkörperbehandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie vorgeschlagen, durch welches mit einfachen Mitteln magnetische Wechselfelder unterschiedlichster Art erzeugt werden können. Dieses Ganzkörperbehandlungsgerät basiert auf der Idee, eine Vielzahl von Permanentmagneten auf Trägerelementen zu montieren, die in einem Behandlungsunterteil mit Liegefläche und/oder einem Behandlungsoberteil mit Abschlußfläche untergebracht sind. Den Trägerelementen sind Antriebsvorrichtungen zugeordnet, durch die sie unabhängig voneinander relativ zur Liegefläche bzw. relativ zur Abschlußfläche bewegt werden können.

Description

Die Erfindung betrifft ein Behandlungsgerät, mit dem eine Magnetfeldtherapie des gesamten menschlichen oder tierischen Körpers möglich ist, wobei zeitlich veränderliche Magnetfelder mit Hilfe einer Vielzahl bewegter Permanentmagnete erzeugt werden.
Ganzkörperbehandlungsgeräte für die Magnetfeldtherapie sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen seit geraumer Zeit bekannt. So sind beispielsweise in den Druckschriften DE 40 04 682 C2, DE 41 08 437 A1, DE 196 15 647 A1 und DE 197 08 542 A1 Magnetdecken oder -liegen offenbart, welche jeweils eine Vielzahl flacher Spulen beinhalten, die über die Fläche der Decke oder Liege verteilt sind und die von Steuergeräten mit Gleich- oder Wechselströmen beaufschlagt werden. Aus der DE 41 36 374 A1 ist darüber hinaus bekannt, die felderzeugenden Spulen einer Magnetdecke bzw. eines magnetotherapeutischen Unterbetts durch Permanentmagnete zu ergänzen, die zwischen den Spulen angeordnet sind.
In der DE 196 05 777 A1 ist eine Decke oder Liege zur thera­ peutischen Behandlung von Lebewesen beschrieben, bei welcher Mittel zur Erzeugung von Magnetfeldern und Mittel zur Erzeu­ gung von Vibrationen zur Erzielung einer Massagewirkung mit­ einander kombiniert sind. Aus der DE 39 38 920 C2 ist außerdem eine Massagetherapie-Vorrichtung bekannt, bei der eine Viel­ zahl von Magnetplättchen in einer Decke oder Matte gegeneinan­ der verschwenkbar gehaltert sind; durch das magnetische Wech­ selfeld einer externen Feldspulenanordnung werden die Magnet­ plättchen in Schwingungen versetzt, so daß der zu behandelnde menschliche oder tierische Körper eine Vibrationsmassage er­ fährt.
Magnetische Wechselfelder für die Magnetfeldtherapie können nicht nur mittels stromdurchflossener Spulen wie beim eingangs zitierten Stand der Technik erzeugt werden, sondern auch mit­ tels mechanisch bewegter Permanentmagnete. So ist in der Druckschrift WO 96/29 114 A1 ein batteriebetriebenes Gerät für die lokale Magnetfeldtherapie beschrieben, bei welchem Permanentmagnete, die sich auf einer drehbaren Scheibe oder einem zwischen zwei Rollen umlaufenden Band befinden, durch einen Elektromotor in Bewegung versetzt werden; alternativ ist vorgesehen, die Permanentmagnete durch einen geeigneten Mecha­ nismus hin und her zu bewegen. Aus der DE 32 21 544 A1 ist eine Therapievorrichtung bekannt, bei der in einem Gehäuse eine mit Permanentmagneten bestückte, von einem Elektromotor angetriebene Scheibe angeordnet ist. Mit Hilfe eines verfahr­ baren und vielfältig verstellbaren Trägergestells läßt sich das Gerät beispielsweise an einen stehenden, sitzenden oder liegenden Patienten heranfahren.
In der WO 95/10 325 A1 ist eine Liege für die Magnetfeld­ therapie beschrieben, bei welcher wenigstens zwei auf einer drehbaren Plattform befestigte Permanentmagnete unterhalb eines auf der Liege befindlichen Patienten rotieren. In der DE 34 14 938 A1 ist eine vergleichbare Anordnung offenbart, bei der jedoch die rotierende Permanentmagnetanordnung zusätz­ lich unterhalb der Patientenliege motorisch hin und her bewegt werden kann. Schließlich ist aus der US 4 537 181 eine Magnet­ feldtherapievorrichtung bekannt, bei welcher ein Patient zwischen zwei unabhängig voneinander rotierenden Scheiben sitzt, von denen jede mit einer Vielzahl von Permanentmagneten bestückt ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Ganzkörperbe­ handlungsgerät für die Magnetfeldtherapie anzugeben, das in der Lage ist, mit einfachen Mitteln magnetische Wechselfelder unterschiedlichster Art zu erzeugen und somit ein weit ge­ fächertes Anwendungsspektrum ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe durch jedes der drei Ganzkörperbe­ handlungsgeräte mit den in den nebengeordneten Ansprüchen 1 bis 3 aufgeführten Merkmalen; vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, eine Vielzahl von Permanentmagneten in an sich bekannter Weise über eine Behandlungsfläche zu verteilen, sie dann jedoch aber mecha­ nisch mit Hilfe von mindestens zwei Trägerelementen zu Gruppen zusammenzufassen, wobei jedem dieser Trägerelemente eine eigene, unabhängige Antriebsvorrichtung zugeordnet ist, so daß die Permanentmagnete gruppenweise bewegt werden können. Der auf oder unter der Behandlungsfläche liegende Patient erfährt somit über den gesamten Körper zeitlich sich ändernde Magnet­ feldstärken. Die Bewegungsgeschwindigkeit der einzelnen Mag­ netgruppen entspricht der Änderungsgeschwindigkeit des lokal wahrgenommenen Magnetflusses.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbei­ spiele näher erläutert:
In der Fig. 1 ist ein Schnitt durch das erfindungsgemäße Ganzkörperbehandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie skiz­ ziert. Das Gerät verfügt über ein Behandlungsunterteil 1 und ein Behandlungsoberteil 2, welche aus einer Liegefläche 3 und einem ersten Gehäuse 5 bzw. einer Abschlußfläche 4 und einem zweiten Gehäuse 6 bestehen. Das Behandlungsunterteil 1 steht mit einer Standvorrichtung 10 auf dem Boden, das Behand­ lungsoberteil 2 ist mit einer Aufhängevorrichtung 11 an der Decke befestigt. Im Innern des Behandlungsunterteils 1 befin­ den sich zahlreiche Permanentmagnete 7, welche auf einem ersten Trägerelement 8a verteilt angeordnet sind. Das Träger­ element 8a ist bei diesem Ausführungsbeispiel langgestreckt und verläuft in Längsrichtung unterhalb des Patienten 16. Weitere Trägerelemente muß man sich dahinter angeordnet vor­ stellen. Die Permanentmagnete 7 können in unterschiedlicher Zahl, Ausführungsform und Orientierung auf dem jeweiligen Trägerelement befestigt sein; ebenso ist denkbar, sie bedarfs­ weise für unterschiedliche Therapieformen auszutauschen. Das Trägerelement 8a ist mit einer Antriebsvorrichtung 9 verbun­ den, die im einfachsten Fall von einem Aufziehmotor oder aber von einem Elektromotor 13 angetrieben wird. Der Elektromotor 13 ist über Anschlußleitungen 15 mit einem Steuergerät 14 verbunden, welches so gestaltet ist, daß sich die Drehgeschwin­ digkeit und Drehrichtung des Elektromotors 13 einstellen oder programmieren lassen, ebenso die Dauer des Drehvorgangs oder die Länge der Pausen. Das Trägerelement 8a ist in diesem Aus­ führungsbeispiel mittels elliptisch geformter Rollen exzent­ risch gelagert, so daß eine durch die beiden Doppelpfeile sym­ bolisierte Bewegung des Trägerelements 8a bzw. der Permanent­ magnete 7 unterhalb des Patienten resultiert. Eine derartige oder aber auch andersartige Vorrichtung befindet sich auch im Behandlungsoberteil 2, ist hier jedoch aus Gründen der Über­ sichtlichkeit nicht dargestellt.
In der Fig. 2 ist in einer Aufsicht ein erfindungsgemäßes Ganzkörperbehandlungsgerät gezeigt, wobei es sich sowohl um das Behandlungsunterteil 1 als auch um das Behandlungsoberteil 2 handeln kann. Eine Vielzahl von Permanentmagneten 7 ist hier auf genau zwei Trägerelementen 8a, 8b angeordnet, welche unab­ hängig voneinander von zwei Antriebsvorrichtungen 9 in eine Hin- und Herbewegung versetzt werden. Die Permanentmagnete 7 auf den beiden Trägerelementen können, wie durch die Färbung schwarz oder weiß angedeutet, mit verschiedenen Polen zum Patienten hin gerichtet sein. Sie müssen im übrigen natürlich nicht rund, sondern können den jeweils gewünschten Magnetfel­ dern entsprechend beschaffen sein.
In der Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel in einer Aufsicht skizziert, bei welchem die Permanentmagnete 7 auf insgesamt fünfzehn kreisrunden Trägerelementen 8a bis 8n mon­ tiert sind. Diese Trägerelemente sitzen auf den Achsen von hier nicht gezeigten Elektromotoren und werden von diesen in Rotation versetzt. Wie bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist es möglich, jedem der Elektromotoren ein Steuergerät zuzuordnen, mit dem dessen Drehverhalten festgelegt werden kann. Natürlich können die erforderlichen Ansteuerfunktionen für die Elektromotoren auch von einem einzigen, entsprechend dimensionierten Steuergerät übernommen werden.
Fig. 4 zeigt eine Variante, bei welcher die Verteilung der Permanentmagnete 7 den Körperproportionen eines durchschnitt­ lichen Patienten angepaßt ist. Es sind insgesamt vier Träger­ elemente 8a bis 8d vorgesehen, die dem Kopfbereich 17, dem Rumpfbereich 18 sowie dem Beinbereich 19 zugeordnet sind. Die Doppelpfeile symbolisieren wieder eine der möglichen, durch Überlagerung orthogonaler Linearbewegungen entstandenen Bewe­ gungsformen der einzelnen Trägerelemente.
In der Fig. 5 ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ganzkörperbehandlungsgerätes skizziert, bei der das Behand­ lungsunterteil 1 und das Behandlungsoberteil 2 zu einer Ein­ heit zusammengefaßt sind. Die gesamte Anordnung steht wieder auf einer Standvorrichtung 10, das Behandlungsoberteil 2 ist jedoch mit dem Behandlungsunterteil 1 mit Hilfe eines Verbin­ dungselements 12 verbunden, welches vorzugsweise so beschaffen ist, daß das Behandlungsoberteil 2 angehoben und abgesenkt oder aber verschwenkt werden kann. Damit wird dem Patienten 16 ein bequemer Ein- und Ausstieg ermöglicht. Ferner kann der Abstand des Behandlungsoberteils 2 zum Patienten 16 einge­ stellt werden, so daß eine Möglichkeit zur Regulierung der Magnetfeldstärke gegeben ist. Das erfindungsgemäße Ganzkörper­ behandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie ist insgesamt also in einer Weise gestaltet, wie man es von den Ganzkörperbräu­ nungsgeräten (Solarien) her kennt, vgl. hierzu die DE 37 08 872 A1 oder die DE 40 26 327 A1.
In der Fig. 6 ist ein letztes bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Ganzkörperbehandlungsgerätes für die Magnetfeldtherapie gezeigt, bei dem die Liegefläche 3 des Be­ handlungsunterteils 1 in der Weise nach unten gewölbt ist, daß eine Badewanne entsteht, in welche eine Flüssigkeit 17 einge­ füllt werden kann. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die diversen Details des "Innenlebens" des Behandlungsunterteils 1 wie z. B. die Permanentmagnete, Trägerelemente, Antriebsvor­ richtungen und Motoren in der Fig. 6 nicht gezeigt. Es ver­ steht sich im übrigen von selbst, daß bei der Anordnung dieser Bauteile die gewölbte Form der Liegefläche 3 zu berücksichti­ gen ist. Das gezeigte Ausführungsbeispiel ermöglicht eine be­ sonders effektive Form der Magnetfeldtherapie, wenn nämlich eine Flüssigkeit 17 mit medizinischen Badezusätzen wie z. B. entspannender oder schmerzlindernder Art eingefüllt wird. Ein besonders interessantes Anwendungsgebiet ist insbesondere die Behandlung rheumatischer Erkrankungen.

Claims (24)

1. Ganzkörperbehandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie, welches Ganzkörperbehandlungsgerät besteht aus einem Behandlungsunterteil (1), das eine Liegefläche (3) zur Lagerung eines Patienten (16) aufweist, wobei die Liege­ fläche (3) ein darunter befindliches erstes Gehäuse (5) begrenzt, in welchem eine Vielzahl von Permanentmagneten (7) untergebracht ist, die über die Erstreckung der Liege­ fläche (3) verteilt und mit mindestens zwei Trägerelementen (8a, 8b, . . .) gruppenweise mechanisch verbunden sind, wobei jedem der Trägerelemente (8a, 8b, . . .) mindestens eine Antriebsvorrichtung (9) derart zugeordnet ist, daß die Trägerelemente (8a, 8b, . . .) unabhängig voneinander relativ zur Liegefläche (3) bewegt werden können.
2. Ganzkörperbehandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie, welches Ganzkörperbehandlungsgerät besteht aus einem Behandlungsoberteil (2), das eine dem darunter liegenden Patienten (16) zugewandte Abschlußfläche (4) aufweist, wobei die Abschlußfläche (4) ein darüber befindliches zweites Gehäuse (6) begrenzt, in welchem eine Vielzahl von Permanentmagneten (7) untergebracht ist, die über die Erstreckung der Abschlußfläche (4) verteilt und mit min­ destens zwei Trägerelementen (8a, 8b, . . .) gruppenweise mechanisch verbunden sind, wobei jedem der Trägerelemente (8a, 8b, . . .) mindestens eine Antriebsvorrichtung (9) derart zugeordnet ist, daß die Trägerelemente (8a, 8b, . . .) unab­ hängig voneinander relativ zur Abschlußfläche (4) bewegt werden können.
3. Ganzkörperbehandlungsgerät für die Magnetfeldtherapie, welches Ganzkörperbehandlungsgerät besteht aus einem Behandlungsunterteil (1) nach Anspruch 1 und einem Behandlungsoberteil (2) nach Anspruch 2.
4. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Liegefläche (3) nach unten gewölbt ist.
5. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Wölbung der Liegefläche (3) nach Art einer Badewanne gestaltet ist, in welche eine Flüssigkeit (17) gefüllt werden kann.
6. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschlußfläche (4) nach oben ge­ wölbt ist.
7. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 oder 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungs­ unterteil (1) mit einer Standvorrichtung (10) versehen ist.
8. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungsoberteil (2) mit einer Aufhängevorrichtung (11) versehen ist.
9. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 3 bis 7, daß das Behandlungsoberteil (2) mit dem Behandlungs­ unterteil (1) durch mindestens ein Verbindungselement (12) mechanisch verbunden ist.
10. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Verbindungselement (12) das Behandlungsoberteil (2) beweglich mit dem Behandlungsunterteil (1) verbindet.
11. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Behandlungsoberteil (2) relativ zum Behandlungsunterteil (1) verschwenkt werden kann.
12. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das mindestens eine Verbindungselement (12) eine Höhenverstellung des Behandlungsoberteils (2) in Bezug auf das Behandlungsunterteil (1) ermöglicht.
13. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebs­ vorrichtungen (9) eine Linear-, Kreis- oder Pendelbewegung der Trägerelemente (8a, 8b, . . .) bewirken.
14. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtungen (9) eine Überlagerung von mindestens zwei im wesentlichen ortho­ gonalen Linearbewegungen der Trägerelemente (8a, 8b, . . .) bewirken.
15. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Antriebsvorrich­ tungen (9) mit unterschiedlichen Bewegungsformen im Gehäuseunterteil (1) und/oder Gehäuseoberteil (2) mitein­ ander kombiniert sind.
16. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der vorherigen An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrich­ tungen (9) von Aufziehmotoren betätigt werden.
17. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvor­ richtungen (9) von Elektromotoren (13) betätigt werden.
18. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Elektromotoren (13) von mindestens einem Steuergerät (14) mit Strom versorgt werden.
19. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das mindestens eine Steuergerät (14) batteriegespeist ist.
20. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 17, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das mindestens eine Steuergerät (14) netzgespeist ist.
21. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungsunterteil (1) und das Behandlungsoberteil (2) jeweils über ein geson­ dertes Steuergerät (14) verfügen.
22. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens eine Steuer­ gerät (14) derart ausgebildet ist, daß jeder der Elektromo­ toren (13) gesondert ansteuerbar ist.
23. Ganzkörperbehandlungsgerät nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß an dem mindestens einen Steuergerät (14) zumindest die Parameter Drehgeschwindig­ keit und Drehrichtung der Elektromotoren (13) sowie die Zeit­ dauer der Drehbewegung und die Länge der Pausen eingestellt werden können.
24. Ganzkörperbehandlungsgerät nach Anspruch 23, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einstellung der Parameter programmge­ steuert erfolgt.
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