DE10059223A1 - Sicherheitseinrichtung für eine Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs zum Schutz von Fußgängern - Google Patents
Sicherheitseinrichtung für eine Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs zum Schutz von FußgängernInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung (2) für eine Frontscheibe (3) eines Kraftfahrzeugs (1) zum Schutz von Fußgängern oder dergleichen mit einem Frontscheibenairbag (8; 23; 30; 33), der im aufgeblasenen Zustand eine Frontscheibe (3) großflächig abdeckt. Erfindungsgemäß weist der Frontscheibenairbag (8; 23, 30; 33) wenigstens in Teilbereichen wenigstens einen Durchbruch (18; 24, 25; 31), vorzugsweise wenigstens einen Sichtschlitz, auf.
Description
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für eine Frontscheibe eines
Kraftfahrzeugs zum Schutz von Fußgängern oder dergleichen nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Eine gattungsgemäße Sicherheitseinrichtung für eine Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs
zum Schutz von Fußgängern ist aus der DE 197 45 873 A1 bekannt und umfaßt einen
Scheibenairbag, der im aufgeblasenen Zustand eine Frontscheibe großflächig abdeckt.
Nachteilig hierbei ist, daß ein derartiger Scheibenairbag den Sichtbereich des Fahrers
nach vorne durch die Frontscheibe vollkommen verdeckt, so daß das nach einer Kollision
mit einem Fußgänger, Radfahrer oder dergleichen als Unfallopfer in der Regel nach wie
vor in Bewegung befindliche Fahrzeug vom Fahrer nicht mehr in wünschenswerter Weise
nach Sicht gesteuert werden kann. Dies stellt ggf. ein Gefährdungspotenzial für andere
Verkehrsteilnehmer sowie auch für die Fahrzeuginsassen und das Unfallopfer selbst dar.
Ein ähnlicher Aufbau einer Sicherheitseinrichtung mit einem Scheibenairbag mit dem
eben genannten Nachteil ist auch aus der DE 30 13 022 C2 bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Sicherheitseinrichtung für eine Frontscheibe
eines Kraftfahrzeugs zum Schutz von Fußgängern oder dergleichen zu schaffen, mit
dem die Gefahr eines unkontrollierten Steuerns eines sich in Bewegung befindlichen mit
einem Unfallopfer kollidierten Fahrzeugs durch einen aktivierten Frontscheibenairbag
reduzierbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß Anspruch 1 weist der Frontscheibenairbag wenigstens in Teilbereichen
wenigstens einen Durchbruch, vorzugsweise wenigstens einen Sichtschlitz, auf.
Der wenigstens eine Durchbruch ist vorteilhaft so groß auszubilden, daß dieser einerseits
eine hinreichende Durchsicht für den Fahrer schafft, damit dieser das Fahrzeug nach
einem Unfall zumindest noch in gewissem Umfang nach Sicht steuern kann, so daß ggf.
das Gefährdungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer wie auch für die
Fahrzeuginsassen oder das Unfallopfer reduziert werden kann. Andererseits ist der
wenigstens eine Durchbruch vorzugsweise so schmal auszubilden, daß die
Energieabsorptionsfähigkeit des Airbags zur ausreichenden Dämpfung eines Aufpralls
eines Unfallopfers, insbesondere eines Kopfbereichs, nach wie vor gegeben ist.
Grundsätzlich könnte hierbei ein Durchbruch im Fahrerbereich ausreichend sein. In einer
bevorzugten Ausführungsform sind jedoch vorzugsweise mehrere Durchbrüche
vorgesehen, was das Sichtfeld des Fahrers wesentlich weniger einschränkt und damit
das Gefährdungspotenzial für andere Verkehrsteilnehmer wie auch für die
Fahrzeuginsassen und das Unfallopfer wesentlich reduziert, da der Fahrer hier das
Fahrzeug ggf. noch besser nach Sicht kontrollieren und steuern kann als dies mit einem
einzigen oder mit wenigen Durchbrüchen der Fall wäre. Grundsätzlich ist mit derartigen
mehreren Durchbrüchen auch die Energieabsorptionsfähigkeit zur Aufpralldämpfung des
Scheibenairbags nicht wesentlich reduziert, da die Durchbrüche, insbesondere wenn sie
als Sichtschlitze ausgebildet sind, mit gegenüberliegenden Durchbruchwandbereichen
vorzugsweise so nahe beieinander liegen, daß ein Durchschlagen auf die Frontscheibe
die Gefahr eines Aufpralls eines Unfallopfers, z. B. mit dem Kopfbereich auf die
Frontscheibe, nach wie vor erheblich reduziert ist. Größere Durchbrüche können
dagegen mit einem Netz bespannt sein, damit z. B. der Kopf nicht durchschlagen kann
bzw. nicht unter den Airbag gerät. Die Durchbrüche können z. B. auch unterschiedlich
groß ausgebildet sein. Ein Netz behindert dabei die Sicht nicht.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der
Frontscheibenairbag aus mehreren, sich in etwa fingerartig über die Frontscheibe
erstreckenden Airbagkammern aufgebaut ist, die zur Ausbildung von Sichtschlitzen
wenigstens in Teilbereichen der Frontscheibe voneinander beabstandet sind. Ein
derartiger Aufbau ist insgesamt relativ einfach und preiswert herzustellen und stellt auch
bei einem aufgeblasenen Frontscheibenairbag ein für ein in gewissem Umfang
kontrolliertes Weitersteuern des Fahrzeugs ausreichendes Sichtfeld zur Verfügung,
ebenso wie einen hinreichenden Aufprallschutz.
Die fingerartigen Airbagkammern verlaufen dabei in etwa parallel zueinander und
erstrecken sich vorzugsweise in Frontscheibenlängsrichtung oder in
Frontscheibenquerrichtung. Grundsätzlich wären aber auch andere Verläufe bzw.
Mischformen denkbar.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform, mit der sowohl gute
Durchsichteigenschaften für den Fahrer als auch eine besonders gute
Energieabsorptionsfähigkeit durch den Frontscheibenairbag gegeben ist, ist vorgesehen,
daß die nebeneinanderliegende und voneinander beabstandeten fingerartigen
Airbagkammern durch wenigstens einen, vorzugsweise mehrere Airbagkammer-Stege
zur Ausbildung eines gitterförmigen Frontscheibenairbags miteinander verbunden sind.
Bevorzugt sind die Airbagkammer-Stege hier mit den Airbagkammern gasleitend
verbunden, so daß, wie dies in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform vorgesehen
ist, die Airbagkammer-Stege kissenartige Gaspolster bilden können, wodurch
insbesondere im. Bereich dieser Stege ein besonders guter Aufprallschutz für ein
Unfallopfer gegeben ist.
Besonders vorteilhaft ist der Frontscheibenairbag im aufgeblasenen Zustand zusätzlich
wenigstens im Bereich des wenigstens einen Durchbruchs mit einem Netz abgedeckt.
Ein derartiges Netz dient als zusätzlicher Aufprallschutz und verleiht der gesamten
Anordnung insgesamt eine zusätzliche Stabilität. Außerdem wird hierdurch vorteilhaft die
Gefahr reduziert, daß das Unfallopfer z. B. mit dem Kopf zwischen Fahrzeugaufbau und
Airbag gerät. Das Netz kann dabei lediglich straff über den Frontscheibenairbag ohne
Verbindung zu diesem gespannt sein. Bevorzugt ist das Netz jedoch so mit dem
Frontscheibenairbag verbunden, daß dieses durch den aufgeblasenen Airbag
wenigstens im Durchbruchbereich straff gespannt ist.
Zur Abdeckung der besonders aufprallharten Rahmenteile des Kraftfahrzeugs ist der
Frontscheibenairbag vorzugsweise mit einer U-förmig umlaufenden Randwulst
ausgebildet, der mit einer U-Basis einen oberen dachseitigen
Frontscheibenrahmenbereich oder einen unteren windlaufseitigen
Frontscheibenrahmenbereich und mit den U-Schenkeln jeweils eine der A-Säulen
abdeckt. Die beiden U-Schenkel bilden dabei jeweils randseitige fingerartige
Airbagkammern aus, zwischen denen jeweils eine fingerartige Airbagkammer gabelartig
angeordnet ist. Mit einem derartigen Aufbau des Frontscheibenairbags ergibt sich somit
eine besonders effektive und wirksame Abdeckung des aufprallkritischen
Rahmenbereichs ebenso wie des Frontscheibenbereichs. Im Falle einer im
Windlaufbereich angeordneten U-Basis kann diese in einer vorteilhaften Doppelfunktion
auch zur Anhebung der Fronthaube in diesem hinteren Haubenbereich verwendet
werden. Im Falle einer im Dachbereich verlaufenden U-Basis könnte die Anhebung der
Fronthaube dann z. B. über wenigstens eine der fingerartigen Airbagkammern erfolgen.
Denkbar ist hierbei auch, daß nur das Haubenoberblech angehoben wird.
Besonders vorteilhaft können mit einem geschlossenen, randseitig ringförmig
umlaufenden Randwulst des Frontscheibenairbags sowohl die A-Säulen als auch der
obere, dachseitige Frontscheibenrahmenbereich und der untere, windlaufseitige
Frontscheibenrahmenbereich abgedeckt werden. Hierbei kann wiederum der
windlaufseitige Randwulstbereich gleichzeitig in einer besonders vorteilhaften
Doppelfunktion auch zum Anheben der Fronthaube oder des Fronthaubenoberblechs
wenigstens in diesem hinteren Bereich verwendet werden.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform können wenigstens Teilbereiche des
Fronthaubenairbags, vorzugsweise die randseitigen fingerartigen Airbagkammern nach
vorne auf die Fronthaube verlängert sein, z. B. um den Kotflügelbereich abzudecken und
damit den seitlichen Haubenaufprallbereich im Haubenfugenbereich zu entschärfen.
Insgesamt ist aber auch eine großflächigere Überdeckung des Haubenbereichs möglich.
Der Frontscheibenairbag ist mit einem Gasgenerator gekoppelt, der vorzugsweise mit
wenigstens einer Gaslanze zu den einzelnen Airbagkammern geführt ist und in diese
über dort entsprechend zugeordnete Ausströmöffnungen Gas einbläst. Mit einem
derartigen Aufbau werden besonders schnelle Aufblaszeiten erreicht, wie dies für eine
hohe Funktionssicherheit der Sicherheitseinrichtung wünschenswert ist.
Vorzugsweise ist der Frontscheibenairbag im nicht aktivierten Zustand zusammengefaltet
im Fronthaubenbereich vor einem unteren Frontscheibenbereich, vorzugsweise
zusammen mit einem zugeordneten Gasgenerator und ggf. wenigstens einer Gaslanze
zur Verbindung der beiden, angeordnet. Der Frontscheibenairbag bläst sich dabei im
Falle der Aktivierung vom Fronthaubenbereich ausgehend nach oben zur großflächigen
Abdeckung der Frontscheibe auf. Grundsätzlich ist in einer hierzu alternativen
Ausführungsform aber auch möglich, daß sich der Frontscheibenairbag vom
Dachbereich ausgehend nach unten zu einem hinteren Haubenkantenbereich einer
Fronthaube entfaltet. Auch eine Entfaltung von der Seite her, d. h. von einer oder von
beiden A-Säulen her ist denkbar. In letzterem Fall könnten sich zwei Airbags zu einem
großflächigen Frontscheibenairbag ergänzen, wobei jeder Airbag eine Hälfte mit oder
ohne Führung abdecken würde. Letzter Aufbau wäre grundsätzlich auch zwischen dem
vorderen Dachbereich und dem hinteren Fronthaubenbereich denkbar.
Ein besonders bevorzugter Aufbau sieht vor, daß der Frontscheibenairbag bzw. das
Frontscheibenairbagmodul integraler Bestandteil der Fronthaube ist. Ein derartiger
Aufbau erlaubt die Herstellung eines im Rahmen der Endmontage einfach, schnell und
damit preiswert montierbaren Vormontage-Fronthaubenmoduls.
Für einen gezielten und geführten Aufblasvorgang ist gemäß einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform vorgesehen, daß Führungsmittel angeordnet sind. Diese
Führungsmittel sind für eine bevorzugte Entfaltungsrichtung nach oben vom
Windlaufbereich ausgehend vorzugsweise im Bereich der A-Säulen durch ein entlang der
A-Säule verlaufendes Seil gebildet, das vorzugsweise mit am Frontscheibenairbag
randseitig ausgebildeten Schlaufen zusammenwirkt und durch diese geführt ist. Damit
wird auf einfache Weise zudem sichergestellt, daß der Frontscheibenairbag stets richtig
positioniert aufgeblasen wird, ohne daß die Gefahr besteht, daß dieser ggf. durch
unkontrollierte Aufprallbewegungen des Unfallopfers weggedrückt werden kann. Bei
einer ausreichenden Dimensionierung des Scheibenairbags kann eine seitliche Führung
entfallen.
Die Sicherheitseinrichtung weist in einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung eine
Sensorvorrichtung auf, die vorzugsweise als Kontakt oder Pre-Crash-Sensorvorrichtung
ausgebildet ist. Mit einer derartigen Sensorvorrichtung kann ein tatsächlicher oder
drohender Aufprall eines Unfallopfers erfaßt werden. Dadurch ergeben sich schnelle
Ansprechzeiten in Verbindung mit einer hohen Funktionssicherheit.
Der Frontscheibenairbag weist vorzugsweise für hohe Standzeiten keine
Ausströmöffnungen auf. Derartige hohe Standzeiten können auch dadurch erreicht
werden, daß als Gasgenerator ein Kaltgasgenerator verwendet wird, so daß ein
Druckverlust durch sich abkühlendes Gas nicht oder nahezu nicht auftreten kann.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform, die auch separat beansprucht wird,
kann der Frontscheibenairbag für eine weitere Durchsichtverbesserung beispielsweise
auch wenigstens bereichsweise aus einem transparenten Material hergestellt sein.
Ein besonders bevorzugter Aufbau sieht vor, daß der Frontscheibenairbag bzw. das
Frontscheibenairbagmodul integraler Bestandteil der Fronthaube ist. Ein derartiger
Aufbau erlaubt die Herstellung eines im Rahmen der Endmontage einfach, schnell und
damit preiswert montierbaren Vormontage-Fronthaubenmoduls.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische und perspektivische Darstellung eines Kraftfahrzeugs mit
einem im Frontscheibenbereich aufgeblasenen erfindungsgemäßen
Frontscheibenairbag,
Fig. 2 eine schematische Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform eines
Frontscheibenairbags,
Fig. 3 eine schematische Draufsicht auf eine weitere alternative Ausführungsform eines
Frontscheibenairbags, und
Fig. 4 eine weitere alternative Ausführungsform eines Frontscheibenairbags.
Fig. 1 zeigt schematisch und perspektivisch ein Kraftfahrzeug 1, an dem eine
Sicherheitseinrichtung 2 für eine Frontscheibe 3 zum Schutz von Fußgängern,
Radfahrern, oder dergleichen angeordnet ist.
Diese Sicherheitseinrichtung 2 umfaßt ein Airbagmodul 4, das wiederum einen
Gasgenerator 5 umfaßt, der in einem hinteren Haubenkantenbereich 6 einer Fronthaube
7 angeordnet ist. Ferner umfaßt das Airbagmodul 4 einen Frontscheibenairbag 8, der im
nicht aktivierten, zusammengefalteten Zustand zusammen mit dem Gasgenerator 5 in
einem Bereich unterhalb der Fronthaube 7 am Fahrzeugaufbau zusammengefaltet
angeordnet ist.
Die Sicherheitseinrichtung 2 umfaßt ferner eine hier nicht dargestellte Sensorvorrichtung,
vorzugsweise eine Early- oder Pre-Crash-Sensorvorrichtung, mit der eine Kollision des
Kraftfahrzeugs 1 mit einem Fußgänger, Radfahrer oder dergleichen, rechtzeitig sensiert
werden kann. Die Sensorvorrichtung, die hier nicht dargestellt ist, aktiviert dann den
Gasgenerator 5, der dann Gas in den Frontscheibenairbag 8 bläst, damit sich dieser vom
hinteren Haubenkantenbereich 6 ausgehend nach oben aufbläst und die Frontscheibe 3
im aufgeblasenen Zustand, wie dies in der Fig. 1 dargestellt ist, großflächig abdeckt.
Wie dies der Fig. 1 weiter zu entnehmen ist, umfaßt der Frontscheibenairbag 8 einen U-
förmig umlaufenden Randwulst 9, der mit einer U-Basis 10 einen oberen
Frontscheibenrahmenbereich 13 und mit U-Schenkel 11, 12 jeweils eine der A-Säulen
14, 15 abdeckt. Alternativ dazu könnte die U-Basis aber auch durch einen unteren,
windlaufseitigen Randwulstbereich gebildet sein, was hier jedoch nicht dargestellt ist. Je
nach Aufbau können dann z. B. die U-Schenkelenden oder der windlaufseitige
Randwulstbereich auch zum Anheben der Fronthaube oder eines
Fronthaubenoberblechs wenigstens im hinteren Fronthaubenbereich verwendet werden,
was hier ebenfalls nicht dargestellt ist.
Die beiden U-Schenkel 11 bilden dabei jeweils randseitig angeordnete fingerartige
Airbagkammern 16 zwischen denen hier lediglich beispielhaft drei weitere fingerartige
Airbagkammern 16 gabelartig angeordnet sind. Diese fingerartigen Airbagkammern 16
sind mit dem Randwulst 9 gasleitend verbunden, wie dies in der Fig. 1 mit den Pfeilen 17
schematisch dargestellt ist.
Die fingerartigen Airbagkammern 16 verlaufen hier in Frontscheibenlängsrichtung und
sind so voneinander beabstandet, daß zwischen ihnen Sichtschlitze 18 ausgebildet sind.
Wie dies der Fig. 1 weiter entnommen werden kann, sind die nebeneinanderliegenden
und voneinander beabstandeten fingerartigen Airbagkammern weiter durch
Airbagkammer-Stege 19 - hier beispielhaft jeweils drei Airbagkammer-Stege 19 - zur
Ausbildung eines insgesamt gitterförmigen Frontscheibenairbags 8 als Gitterairbag
miteinander verbunden. Wie dies anhand einer der Airbagkammer-Stege 19 lediglich
beispielhaft durch die Pfeile 20 dargestellt ist, sind auch die Airbagkammer-Stege 19 mit
den fingerartigen Airbagkammern 16 gasleitend miteinander verbunden. Vom
Gasgenerator 5 ist jeweils zu beiden Seiten eine Gaslanze 21, 22 zu den einzelnen
fingerartigen Airbagkammern 16 geführt, wobei diese Gaslanzen 21, 22 den fingerartigen
Airbagkammern 16 entsprechend zugeordnete Ausströmöffnungen zum Einblasen des
Gases in die fingerartigen Airbagkammern 16 aufweisen, was hier jedoch nicht
dargestellt ist.
Ein geführtes und gezieltes Aufblasen ergibt sich, wenn im Bereich der A-Säulen 14, 15
hier nicht dargestellte Seile angeordnet sind, die durch entsprechende Schlaufen an den
randseitigen fingerartigen Airbagkammern 16 geführt sind, so daß z. B. bei einem
Aufprall eines Unfallopfers ein Wegdrücken des Frontscheibenairbags 8 vermieden wird.
Grundsätzlich können die Sichtschlitze auch mit jeder erdenklichen Geometrie über die
Frontscheibe verlaufen, z. B. diagonal oder schräg, solange nur sichergestellt ist, daß ein
hinreichender Sichtbereich zusammen mit einem wirksamen Aufprallschutz zur
Verfügung gestellt wird.
In der Fig. 2 ist eine alternative Ausführungsform eines Frontscheibenairbags 23 gezeigt,
der zwei Durchbrüche 24, 25 von unterschiedlicher Geometrie aufweist. Der Durchbruch
24 ist hierbei im Fahrerseitenbereich und der Durchbruch 25 im Beifahrerseitenbereich
angeordnet. Da die Durchbrüche 24, 25 hier insgesamt relativ groß ausgebildet sind, ist
der Frontscheibenairbag 23 zusätzlich mit einem Netz 26 abgedeckt, das mit dem Airbag
so verbunden ist, daß das Netz im aktivierten, aufgeblasenen Zustand des
Frontscheibenairbags 3 straff gespannt ist. Damit wird vermieden, daß das Unfallopfer z. B.
mit einem Kopf durch die Durchbrüche 24, 25 durchschlagen kann bzw. mit einem
Körperteil unter den Frontscheibenairbag 23 gelangt.
Wie dies aus der Fig. 2 weiter ersichtlich ist, umfaßt der Frontscheibenairbag 23 hier
einen randseitig ringförmig umlaufenden Randwulst 27, der mit seinen
Randwulstbereichen die beiden A-Säulen, einen oberen, dachseitigen
Frontscheibenrahmenbereich und einen unteren, windlaufseitigen
Frontscheibenrahmenbereich abdeckt, was hier jedoch nicht im Detail dargestellt ist.
Zwischen den einzelnen Randwulstbereichen ist eine einzige fingerartige Airbagkammer
28 vorgesehen, so daß der Frontscheibenairbag 23 einen insgesamt achtförmigen
Aufbau aufweist. Diese Airbagkammer 28 verläuft parallel zu den randseitigen den A-
Säulenbereich abdeckenden Randwulstbereichen.
Mit einem derartigen Aufbau wird vorteilhaft erreicht, daß der windlaufseitige
Randwulstbereich 29 in einer Doppelfunktion zur Anhebung der hier nicht dargestellten
Fronthaube oder wenigstens eines Fronthaubenbestandteils, wie z. B. eines
Fronthaubenoberblechs, verwendet werden kann.
In der Fig. 3 ist eine weitere alternative Ausführungsform eines Frontscheibenairbags 30
dargestellt, die im wesentlichen demjenigen der Fig. 2 entspricht, wobei hier vier in etwa
gleichförmig ausgebildete Durchbrüche 31 als Schlitze vorgesehen sind, die ebenfalls
durch ein Netz 32 abgedeckt sind.
In der Fig. 4 ist schließlich eine weitere alternative Ausführungsform eines
Frontscheibenairbags 33 dargestellt, der ebenfalls Durchbrüche mit unterschiedlichen
Geometrien aufweist, wobei der Frontscheibenairbag 33 durch ein Netz 34 abgedeckt ist.
Wie dies der Fig. 4 jedoch insbesondere zu entnehmen ist, ist der; Frontscheibenairbag
33 jeweils randseitig im Bereich der A-Säulen mit fingerartigen Airbagkammern 35, 36 in
den Kotflügelbereich oberhalb der Fronthaube eines hier nicht dargestellten
Kraftfahrzeugs verlängert, um den seitlichen Haubenfugenbereich abzudecken und eine
Aufprallsituation in diesem Bereich zu entschärfen.
1
Kraftfahrzeug
2
Sicherheitseinrichtung
3
Frontscheibe
4
Airbagmodul
5
Gasgenerator
6
hinter Haubenkantenbereich
7
Fronthaube
8
Frontscheibenairbag
9
Randwulst
10
U-Basis
11
U-Schenkel
12
U-Schenkel
13
oberer Frontscheibenrahmenbereich
14
A-Säule
15
A-Säule
16
fingerartige Airbagkammern
17
Pfeil
18
Sichtschlitze
19
Airbagkammer-Stege
20
Pfeil
21
Gaslanze
22
Gaslanze
23
Frontscheibenairbag
24
Durchbruch
25
Durchbruch
26
Netz
27
Randwulst
28
Airbagkammer
29
windlaufseitiger Randwulstbereich
30
Frontscheibenairbag
31
Durchbrüche
32
Netz
33
Frontscheibenairbag
34
Netz
35
fingerartige Airbagkammer
36
fingerartige Airbagkammer
Claims (19)
1. Sicherheitseinrichtung für die Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs zum Schutz
von Fußgängern oder dergleichen, mit einem Frontscheibenairbag, der im
aufgeblasenen Zustand eine Frontscheibe großflächig abdeckt,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Frontscheibenairbag (8; 23; 30; 33) wenigstens in Teilbereichen
wenigstens einen Durchbruch (18; 24, 25; 31), vorzugsweise wenigstens einen
Sichtschlitz, aufweist.
2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Frontscheibenairbag (8; 23; 30; 33) aus mehreren sich in etwa fingerartig über die
Frontscheibe (3) erstreckenden Airbagkammern (16; 28) aufgebaut ist, die zur
Ausbildung von Sichtschlitzen (18; 24, 25; 31) wenigstens in Teilbereichen der
Frontscheibe (3) voneinander beabstandet sind.
3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
fingerartigen Airbagkammern (16; 28) in etwa parallel zueinander verlaufen und
sich vorzugsweise in Frontscheibenlängsrichtung oder -querrichtung erstrecken.
4. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die nebeneinanderliegenden und voneinander
beabstandeten fingerartigen Airbagkammern (16) durch wenigstens einen,
vorzugsweise mehrere Airbagkammer-Stege (19) zur Ausbildung eines
gitterförmigen Frontscheibenairbags (8) miteinander verbunden sind.
5. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Airbagkammer-Stege (19) mit den fingerartigen Airbagkammern (16) gasleitend
verbunden sind.
6. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Airbagkammer-Stege (19) kissenartige Gaspolster
bilden.
7. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (8) im aufgeblasenen Zustand
wenigstens im Bereich des wenigstens einen Durchbruchs zusätzlich mit einem
Netz (26; 32; 34) abgedeckt ist.
8. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (8) einen U-förmig umlaufenden
Randwulst (9) aufweist, der mit einer U-Basis (10) einen oberen dachseitigen
Frontscheibenrahmenbereich (13) oder einen unteren, windlaufseitigen
Frontscheibenrahmenbereich und mit den U-Schenkeln (11, 12) jeweils eine der
A-Säulen (14, 15) abdeckt dergestalt, daß die beiden U-Schenkel (11, 12) jeweils
randseitige fingerartige Airbagkammern (16) ausbilden, zwischen denen
wenigstens eine weitere fingerartige Airbagkammer (16) gabelartig angeordnet ist
wenigstens im Bereich des wenigstens einen Durchbruchs.
9. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (23) einen randseitig ringförmig
umlaufenden Randwulst (27) aufweist, der mit Randwulstbereichen die beiden A-
Säulen, einen oberen, dachseitigen Frontscheibenrahmenbereich und einen
unteren, windlaufseitigen Frontscheibenrahmenbereich abdeckt, wobei zwischen
den einzelnen Randwulstbereichen wenigstens eine fingerartige Airbagkammer
(28), vorzugsweise in etwa parallel zu den die A-Säulen abdeckenden
Airbagkammern, verläuft.
10. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß in
Abhängigkeit von der konkreten Randwulstausbildung und dessen Verlauf am
Frontscheibenrahmenbereich ein windlaufseitiger Randwulstbereich (29) und/oder
wenigstens ein Teil der fingerartigen Airbagkammern zur Anhebung der
Fronthaube oder eines Fronthaubenbestandteils, vorzugsweise eines
Fronthaubenoberblechs, wenigstens im hinteren Haubenkantenbereich
verwendbar sind.
11. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (33), vorzugsweise in Form einer
Verlängerung von fingerartigen Airbagkammern, mit Teilbereichen (35, 36) in den
Fronthaubenbereich geführt ist und dort aufprallkritische Bereiche abdeckt,
vorzugsweise fingerartige Airbagkammern jeweils einen seitlichen
Haubenfugenbereich im Kotflügelbereich abdecken.
12. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (8) mit einem Gasgenerator (5)
gekoppelt ist, der mit wenigstens einer Gaslanze (21, 22) zu den einzelnen
Airbagkammern (16) geführt ist und in diese über entsprechend zugeordnete
Ausströmöffnungen Gas einbläst.
13. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (8) im nicht aktivierten Zustand
zusammengefaltet im Fronthaubenbereich vor einem unteren
Frontscheibenbereich, vorzugsweise zusammen mit einem zugeordneten
Gasgenerator (5) und ggf. wenigstens einer Gaslanze (21, 22) zur Verbindung
der beiden, angeordnet ist dergestalt, daß sich der Frontscheibenairbag (8) im
Falle der Aktivierung vom Fronthaubenbereich ausgehend nach oben zur
großflächigen Abdeckung der Frontscheibe (3) aufbläst.
14. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Frontscheibenairbag (8; 23; 30; 33) oder das Frontscheibenairbagmodul
integraler Bestandteil der Fronthaube ist.
15. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag vom Dachbereich ausgehend
nach unten oder von den A-Säulen her entfaltbar ist, wobei bei einer Entfaltung
von den A-Säulen her ggf. auch eine Entfaltung von beiden A-Säulen her mit den
Frontscheibenbereich teilweise abdeckenden Frontscheibenairbags durchführbar
ist.
16. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß für einen gezielten und geführten Aufblasvorgang
Führungsmittel vorgesehen sind, wobei für eine bevorzugte Entfaltungsrichtung
nach oben vom Windlaufbereich ausgehend vorzugsweise im Bereich der A-
Säulen (14, 15) entlang dieser ein Seil verläuft, das durch am
Frontscheibenairbag (8) randseitig ausgebildete Schlaufen geführt ist.
17. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung (2) eine Sensorvorrichtung,
vorzugsweise eine Kontakt- oder Pre-Crash-Sensorvorrichtung, zur Erfassung
eines tatsächlichen oder drohenden Aufpralls erfaßt.
18. Sicherheitseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (8; 23; 30; 33) für hohe
Standzeiten keine Ausströmöffnungen aufweist.
19. Sicherheitseinrichtung, insbesondere nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Frontscheibenairbag (8; 23; 30;
33) wenigstens bereichsweise aus einem transparenten Material hergestellt ist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE2000159223 DE10059223A1 (de) | 2000-11-29 | 2000-11-29 | Sicherheitseinrichtung für eine Frontscheibe eines Kraftfahrzeugs zum Schutz von Fußgängern |
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