DE10056119A1 - Elektronisch codierbares Schloss-System - Google Patents
Elektronisch codierbares Schloss-SystemInfo
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Abstract
Es wird ein elektronisch codierbares Schloss-System beschrieben. DOLLAR A Diese umfasst ein Gehäuse mit einem ver- und entriegelbaren Schließorgan, insbesondere einen Vorhängebügel, das durch einen Riegelmechanismus sperr- und entsperrbar ist. Der Riegelmechanismus ist mittels eines elektronischen Codeauswerters über eine Steuerleitung bei Auswertung eines gültigen Codes entsperrbar. Dem Codeauswerter ist eine Codeempfänger zugeordnet, der Daten von einem externen Berechtigungsausweis mit einem Codegeber über eine elektromagnetische, optische, akustische oder galvanische Übertragungsstrecke empfängt.
Description
Die Erfindung betrifft ein elektronisch codierbares Schloss-
System nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Netzbetreiber der Energieversorgung, Wasser- und Abwasserver
sorgung sowie der Telekommunikation unterhalten eine Vielzahl
von Betriebsstätten, die über das Versorgungsgebiet verteilt
sind und häufig ohne ständige Anwesenheit von Personal be
trieben werden. Die Betriebsstationen sind gegen unbefugten
Zutritt gesichert. Neben Einfriedungen mit verschließbaren
Toren sind häufig noch weitere verschließbare Zugänge, Türen
und Fenster in Gebäuden vorhanden.
Bisher benötigte das Wartungs- und Betriebspersonal eine
Vielzahl von Schlüsseln, um Zugang zu den Betriebsstätten zu
erhalten. Aus Sicherheitsgründen unterscheiden sich die
Schlösser, so dass vom berechtigten Betriebspersonal eine
Vielzahl von Schlüsseln mitgeführt werden muss, wenn unter
schiedliche Betriebsstätten aufgesucht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schloss-System
für derartige Betriebsstätten zu schaffen, das vom Personal
jeweils mit einem einzigen Berechtigungsausweis zu öffnen ist
und es ermöglicht, die Berechtigungen individuell zu verge
ben, zu ändern oder zu löschen.
Diese Aufgabe wird bei einem elektronisch codierten Schloss-
System nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im
kennzeichnenden Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Bei dem erfindungsgemäßen Schloss-System wird ein Code eines
vom Wartungs- und Betriebspersonal mitgeführten Berechti
gungsausweises über einen Codegeber zum Schloss übermittelt
und mittels eines Codeauswerters ausgewertet, der bei Gültig
keit einen Riegelmechanismus entsperrt. Der Code wird dem Co
deauswerter über einen Codeempfänger zugeführt, indem das Be
triebspersonal den Berechtigungsausweis mit dem Codeempfänger
koppelt. Für die Koppelung wird eine Übertragungsstrecke ver
wendet, die elektromagnetisch, optisch, akustisch oder galvanisch
sein kann. Da hierbei in einfacher Weise die Möglich
keit besteht, Neuzuweisungen, Änderungen, oder Löschungen von
Berechtigungen ohne mechanische Eingriffe bzw. Austausch des
gesamten Schlosses durchführen, ergibt sich eine erhebliche
Vereinfachung in der Verwaltung der Zugänge und der Berechti
gungsausweise.
Gemäß einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Riegelme
chanismus durch einen Motor, einen Magneten oder ein Piezo
element betätigbar ist.
Prinzipiell sind alle genannten Arten von Antrieben geeignet.
Die konkrete Auswahl wird im wesentlichen danach vorgenommen,
welcher Kraftaufwand zum Ver- und Entriegeln des Riegelmecha
nismus erforderlich ist und ob die elektrische Arbeit hierfür
mit hoher Leistung über einen kurzen Zeitraum oder mit nied
riger Leistung über einen längeren Zeitraum bereitgestellt
werden kann.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass der Riegelmechanismus
mechanisch durch den Benutzer über eine elektrische oder mag
netische Kupplung betätigbar ist.
Bei dieser Lösung ist eine besonders geringe elektrische Ar
beit erforderlich, da die mechanische Arbeit zum Sperren und
Entsperren des Riegelmechanismus durch den Benutzer mecha
nisch aufgebracht wird.
Eine Stromversorgung elektrischer und/oder elektronischer
Komponenten kann durch eine interne Batterie, einen internen,
extern nachladbaren Akku, einen extern aufladbaren Kondensa
tor oder unmittelbar extern erfolgen.
Die Wahl der Stromversorgung richtet sich danach, in welchen
zeitlichen Abständen das Schloss betätigt werden muss und
welcher Riegelmechanismus vorgesehen wird. Die Art des Rie
gelmechanismus wiederum bestimmt die für einen Entriegelungs
vorgang nötige elektrische Arbeit.
Eine externe Stromversorgung kann galvanisch oder induktiv
erfolgen.
Der Codeauswerter kann einen Speicher für unterschiedliche
Codes von Berechtigungsausweisen umfassen.
Dadurch ist es möglich, die Codes von Berechtigungsausweisen
mehrer Benutzer zu speichern. Zusätzlich zu einem Grundcode
kann auch ein ergänzender Code verwendet werden, der System
nummer, Lokalität, Kundennummer, Kundengruppe und Hierarchie
stufe umfasst.
Ferner kann der Codeauswerter auch einen Zeitmesser umfassen,
welcher als Echtzeituhr, gegebenenfalls mit Tageszeit und zu
sätzlich Datum oder als Zähler ausgebildet ist.
Es ist dann möglich, den Zugang von einem Datum, einer Uhr
zeit oder einem Zählerstand abhängig zu machen. Dadurch kann
ein Berechtigungsausweis mit unverändertem Code dennoch
zeitselektiv eingesetzt werden.
Ergänzend kann auch der Berechtigungsausweis mit dem Codege
ber eine temporäre Berechtigung, wie Dauer oder Häufigkeit
des Zugangs, z. B. einen Zeitstempel umfassen.
Diese temporäre Berechtigung kann intern oder extern vergeben
werden. Außerdem kann er nach ein- oder mehrmaliger Benutzung
verändert oder gelöscht werden.
Hierdurch ergeben sich noch weitere Variationsmöglichkeiten
im Einsatz.
Der Codeauswerter kann auch statt eines eigenen lokalen Spei
chers für unterschiedliche Codes von Berechtigungsausweisen
auf eine externe Datenbank zugreifen. Diese Datenbank kann
über ein öffentliches oder betriebsinternes Telekommunikati
onsnetz erreichbar sein.
Eine externe Datenbank ist wesentlich einfacher und schneller
zu pflegen und ist dann für eine praktisch unbegrenzte Zahl
von Klienten, also in diesem Fall von elektronischen Schlös
sern verfügbar. Außerdem spielt der Speicherplatz der Daten
bank gerade bei einer Vielzahl unterschiedlicher Berechti
gungscodes eine geringere Rolle als wenn unterschiedliche Be
rechtigungscodes in jedem einzelnen Schloss abgelegt werden
müssten und hierfür lokal Speicherplatz benötigten.
Der Codeempfänger für eine elektromagnetische Übertragung
kann Bestandteil eines Transpondersystems sein, das im Fre
quenzbereich zwischen 100 KHz und 15 MHz arbeitet.
Hierdurch lassen sich übliche Komponenten für Zugangskon
trollsysteme verwenden, insbesondere Ausweiskarten mit Code
geber, die auch bereits für Zugänge an anderen Gebäuden mit
Anschluss an das elektrische Versorgungsnetz eingesetzt wer
den.
Alternativ kann der Codeempfänger auch ein Empfänger oder
Transceiver eines Mobilfunknetzes sein. Es können dann Mobil
telefone mit SIM-Karten als Codegeber eingesetzt werden. Der
Code kann der SIM-Kartennummer entsprechen oder auch geson
dert aus einem Speicher oder über die Tastatur, gegebenen
falls in Verknüpfung mit der SIM-Kartennummer, übermittelt
werden.
Bei dieser Art der Übermittlung kann zusätzlich auch eine
Nahfelderkennung vorgenommen werden, um zu verhindern, dass
das Schloss nicht bestimmungswidrig aus der Ferne geöffnet
werden kann.
Statt oder zusätzlich zu einer elektromagnetischen Nahfelder
kennung lässt sich auch ein vom Schloss erzeugter, ständig
wechselnder Identifikationscode verwenden, der vom Personal
optisch von einem Display des Schlosses abgelesen und über
die Tastatur des Mobiltelefons eingegeben werden muss. Auch
hierdurch wird ausgeschlossen, dass kein anderes Schloss als
das in der Nähe befindliche geöffnet werden kann.
Im Falle einer elektromagnetischen Übertragung als Bestand
teil eines Transpondersystems kann zusätzlich zum Codeempfän
ger auch ein Sender für einen Dialog mit einem Codegeber vor
handen sein.
Durch wechselseitigen Austausch von Codes, die jeweils nach
Empfang ausgewertet werden, lässt sich die Gültigkeit der Co
des sicherer überprüfen. Ein Missbrauch z. B. durch Abhören
und Manipulieren eines abgehörten Codes kann so verringert
werden.
Im Falle intern gespeicherter Codes können zur Neueingabe,
Aktualisierung, Änderung oder Löschung unterschiedliche Wege
der Übertragung verwendet werdet werden.
Eine erste Möglichkeit besteht in der Verwendung einer
Transponderschnittstelle und einer Masterkarte mit einem Co
degeber, der ein Programmierfenster für die Eingabe von Kar
tennummern öffnet. Anschließenden können innerhalb dieses
Programmierfensters die Kartennummern der zu berechtigenden
Karten mit deren Codegebern über die Transponderschnittstelle
übertragen werden. Nach Beendigung dieses Vorganges haben
dann nur noch die Berechtigungskarten mit Codes Zugang, wel
che bei diesem Vorgang eingespeichert wurden.
Eine zweite Möglichkeit besteht ebenfalls in der Verwendung
der Transponderschnittstelle, allerdings unter Einsatz eines
Programmiergerätes. Hierbei können Kartennummern über Tasta
tur und Display eingespeichert werden, ohne dass die Karten
selbst lokal verfügbar sein müssen.
In beiden Fällen sind außer der Transponderschnittstelle, die
sich des Codeempfängers und gegebenenfalls Codesenders für
einen Transponder bedienen kann, keine weiteren Empfänger o
der Transceiver nötig.
Eine dritte Möglichkeit besteht in der Verwendung eines ge
sonderten Empfängers oder Transceivers für eine Funkverbin
dung kleiner Leistung oder einer direkten Kopplung mit einem
Zugangskontrollsystem, einer Datenbank oder einem weiteren
Telekommunikationsnetz, das seinerseits mittelbar oder unmit
telbar eine Verbindung zu einer Datenbank oder einem Zugangskontrollsystem
herstellt. Hiermit können die gespeicherten
Codedaten von Zeit zu Zeit oder bedarfsweise geändert werden.
Schließlich besteht eine vierte Möglichkeit in der Verwendung
eines Mobilfunknetzes in Verbindung mit den vorgenannten Op
tionen, wie sie bei der Funkverbindung kleiner Leistung ge
nannt sind. Auch über das Mobilfunknetz können die gespei
cherten Codedaten von Zeit zu Zeit oder bedarfsweise geändert
werden.
Wird statt eines intern gespeicherten Codes auf ein externes
Zugangskontrollsystem oder eine Datenbank zugegriffen, kann
ein Transceiver für eine Funkverbindung kleiner Leistung, ein
Mobilfunknetz oder eine direkte Kopplung mit einem Zugangs
kontrollsystem oder einer Datenbank verwendet werden. Hier
kann auch ein weiteres internes oder öffentliches Telekommu
nikationsnetz zwischengeschaltet werden. Der Codeauswerter
übermittelt den empfangenen Code an das externe Zugangskon
trollsystem oder die Datenbank zur Prüfung und erhält je nach
Ergebnis der Prüfung ein Quittungssignal für eine Zugangsbe
rechtigung oder eine Zugangssperre.
Für eine Änderung des gespeicherten Codes und auch eine Über
prüfung des Codes durch eine externe Datenbank oder ein Zu
gangskontrollsystem und Übermittlung eines Quittungssignals
kann alternativ ein lokales Funknetz kleiner Leistung einge
setzt werden.
Hierbei können mehrere benachbarte Schlösser untereinander
und/oder mit einer Relaisstation kommunizieren. Eines der
Schlösser oder die Relaisstation übernimmt dann die Verbin
dung zu einem externen Zugangskontrollsystem oder einer Da
tenbank. Hierfür ist dann nur eine gemeinsame Schnittstelle
erforderlich. Da im praktischen Betrieb nur jeweils ein
Schloss aktiv ist, besteht keine Gefahr einer Datenkollision
durch gleichzeitigen Übertragungswunsch mehrerer Schlösser.
Weiterhin ist vorgesehen, dass ein Positionsgeber für den
Riegel oder Vorhängebügel mit dem Codeauswerter verbunden
ist. Hierdurch kann erkannt werden, ob der Riegel oder Vor
hängebügel nach dem Schließen wieder in die richtige Position
gelangt und auch ob das Schloss gewaltsam geöffnet wird.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass eine optische und/oder a
kustische Anzeige mit dem Codeauswerter verbunden ist. Diese
kann zum Beispiel einen gültigen oder ungültigen Code quit
tieren, oder in Verbindung mit dem Positionsgeber auf zu lan
ge Öffnungszeiten des Schlosses hinweisen oder eine sichere
Verriegelung anzeigen.
Das Gehäuse kann aus zwei Teilen bestehen, von denen ein ers
tes Teil aus Metall besteht und den Riegelmechanismus umfasst
und ein zweites Teil aus Kunststoff besteht und eine Antenne
des Codeempfängers oder -senders sowie gegebenenfalls des
Transceivers oder der Transceiver für eine Funkstrecke klei
ner Leistung und/oder ein Mobilfunknetz umfassen. Dabei kön
nen die übrigen Komponenten ganz oder teilweise im ersten o
der zweiten Teil des Gehäuses angeordnet sein.
Dieser Aufbau ermöglicht es, besonders sicherheitsrelevante
Teile im Gehäuse aus Metall unterzubringen und so gegen Sabo
tage zu schützen. Dagegen könnte die Antenne, welche zur Er
zielung guter Strahlungseigenschaften abgesetzt aber ge
schützt angebracht sein muss, im Gehäuseteil aus Kunststoff
angeordnet werden. Dort können aber auch andere weniger
sicherheitsrelevante Teile, zum Beispiel Batterien,
angeordnet sein, um deren Austausch zu vereinfachen.
Bei Anordnung von elektrischen Komponenten in beiden Teilen
des Gehäuses können diese durch Kontakte untereinander ver
bunden sein. Dadurch ist es im Prinzip weitgehend freige
stellt, in welchem der beiden Teile die elektrischen und e
lektronischen Komponenten untergebracht sind, soweit dies
nicht durch sicherheitsrelevante Erfordernisse vorgegeben
ist.
Zur Erhöhung der Sicherheit der Datenkommunikation zwischen
trennbaren Teilen des Gehäuses können auch interne Verschlüs
selungseinrichtungen mit Autentitätsprüfung in beiden Teilen
des Gehäuses vorgesehen sein.
Diese stellen nur dann die Funktion der beiden Teile des Ge
häuses her, wenn zusammengehörende Teile verwendet werden.
Ein missbräuchlicher Austausch unterschiedlicher Teile des
Gehäuses z. B. unterschiedlicher Schlösser wird so erkannt
und eine Funktion verhindert. Nur bei passenden Teilen des
Gehäuses wird nach Zusammenfügen automatisch wieder die Funk
tionsbereitschaft hergestellt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei
spiels beschrieben, das in der Zeichnung dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines elektro
nisch codierten Schloss-Systems mit einem
Vorhängeschlosses in einer ersten Ausfüh
rung,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung eines elektro
nisch codierten Schloss-Systems mit einem
Vorhängeschloss in einer zweiten Ausges
taltung und
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung der Integration
eines elektronisch codierten Schloss-
Systems in einem Zugangskontrollsystem
Die Fig. 1 und 2 zeigen unterschiedliche Ausführungsformen
eines elektronisch codierten Schloss-Systems mit einem Vor
hängeschloss 10. Das Schloss umfasst ein Gehäuse, welches aus
einem ersten Gehäuseteil 12 aus Metall und einem zweiten Ge
häuseteil 14 aus Kunststoff besteht. In dem Gehäuseteil 12
aus Metall ist ein Riegelmechanismus 16 angeordnet, der einen
Vorhängebügel 18 sperrt oder entsperrt.
Der Riegelmechanismus 16 umfasst einen Antrieb 20 zur Betäti
gung. Dieser ist bei der Darstellung in Fig. 1 durch einen
elektrischen Antrieb gebildet, zum Beispiel durch einen Mo
tor, einen Magneten oder ein Piezoelement.
Der Antrieb 20 sowie weitere elektronische Bauelemente wird
durch eine Energieversorgung 22 mit elektrischer Energie ver
sorgt. Bei der Energieversorgung kann es sich um eine Batte
rie, einen Akku oder auch um eine externe Energiequelle mit
oder ohne Pufferelement, zum Beispiel in Form eines Kondensa
tors, handeln.
Der Antrieb 20 wird durch einen Codeauswerter 24 gesteuert.
Diesem Codeauswerter 24 kann ein interner Speicher 26 zur
Speicherung von zugelassenen Codes und eine Uhr 28 oder ein
externes Zugangskontrollsystem oder eine externe Datenbank
zugeordnet sein. Der Codeauswerter 24 ist ferner mit einem
Codetransceiver 30 verbunden, dem der zu prüfende und bei
Gültigkeit eine Freigabe ermöglichende Code über einen Be
rechtigungsausweis 32 mit einem Codegeber 34 zugeführt wird.
Zur Übertragung des Codes vom Codegeber 34 zum Codetranscei
ver 30 kann die Übertragungsstrecke eine elektromagnetische,
optische, akustische oder galvanische Schnittstelle sein. Als
elektromagnetische Schnittstelle ist eine Transpon
derschnittstelle oder ein Mobilfunknetz geeignet.
Die Transponderschnittstelle kann bidirektional ausgebildet
sein. Die Mobilfunkschnittstelle umfasst einen Mobil
funktransceiver 38. Alternativ kann auch ein Transceiver für
eine Funkstrecke kleiner Leistung verwendet werden, zum Bei
spiel im 433 oder 868 MHz-Bereich.
Zur Kommunikation mit einem externen Zugangskontrollsystem
oder einer externen Datenbank kann ebenfalls die Mobilfunk
schnittstelle dienen oder eine HF- oder NF-Schnittstelle mit
einem Transceiver. Als HF-Schnittstelle kann eine Funkstre
cke kleiner Leistung dienen, zum Beispiel im 433 oder 868 MHz-Bereich.
Die beiden Transceiver 30 und 38 umfassen auch Antennen 42
und 44. Diese sind im Gehäuseteil 14 aus Kunststoff angeord
net.
Ergänzend können auch noch ein akustischer Alarmgeber 46 und
eine optische Anzeige 48, die auch als Display für numerische
oder alphanumerische Zeichen ausgebildet sein kann, vorhanden
sein. Diese können einer Quittierung einer richtigen Funktion
oder einer Fehlfunktion dienen oder auch zur Eingabe eines
sich in Abständen fortlaufend ändernden Codes auffordern, der
nur durch Ablesen erkannt werden kann.
Darüber hinaus kann auch noch ein Sensor 50 vorgesehen sein,
der eine korrekte Verriegelung oder aber auch eine gewaltsame
Öffnung signalisieren kann.
Die Bestandteile der elektrischen und elektronischen Kompo
nenten im Gehäuseteil 12 und im Gehäuseteil 14 werden durch
Kontakte 52 untereinander verbunden.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 2 wird statt eines elektri
schen Antriebs ein mechanischer Antrieb 54 verwendet, der mit
dem Riegelmechanismus 16 über eine Kupplung 56 verbunden ist.
Im übrigen entspricht der weitere Aufbau weitgehend dem in
Fig. 1, wobei jedoch bei Fig. 2 einige der elektronischen
Baugruppen anders in den beiden Gehäuseteilen 12 und 14 ver
teilt sind.
Zur Sicherung eines zulässigen Datentransfers zwischen den
Gehäuseteilen 12 und 14 und Verhinderung eines unzulässigen
Austausches der Gehäuseteile erfolgt der Datentransfer zwi
schen den Gehäuseteilen mittels Codiervorrichtungen 36 und
40. Diese prüfen die Daten auf Autentität und verhindert
gleichzeitig Datenmanipulationen an der Schnittstelle.
Fig. 3 zeigt die Integration eines elektronisch codierten
Schlosses in ein Zugangskontrollsystem. Das Zugangskontroll
system umfasst hier einen Datenbus 58, der zu einer externen
Datenbank führt. Daran angeschlossen ist ein in einem Gebäude
an einer Tür angebrachtes Schreib-/Lesegerät 62, das mit üb
lichen Transpondern kommunizieren kann. Ein solcher Transpon
der kann auch ein Berechtigungsausweis 32 mit einem Codegeber
34 sein, der dadurch universell einsetzbar ist.
Mit dem Schreib-/Lesegerät 62 ist eine Türsteuereinheit 60
mit einem Transceiver 64 gekoppelt, die über eine Antenne 66
mit einem oder mehreren der elektronischen Schlösser über ei
ne Funkverbindung kleiner Leistung kommuniziert. Dadurch kann
von den Schlössern eine Abfrage extern gespeicherter Zugangs
daten erfolgen. Es kann sich dabei um die gleichen Zugangsdaten
handeln, die auch vom Schreib-/Lesegerät 62 abgefragt
werden, also um Daten im Speicher eines örtlichen Zugangskon
trollsystems oder einer externen Datenbank. Jedes mobile oder
stationäre Schloss entspricht dann einem weiteren in das Zu
gangskontrollsystem integrierten Schreib-/Lesegerät für eine
Zugangskontrolle. Die Türsteuereinheit mit dem Transceiver
kann aber auch als Relaisstelle für eine Kommunikation der
Schlösser 10 in der beschriebenen Ausgestaltung für eine Zu
gangsdatenabfrage oder eine Datenaktualisierung dienen.
Falls zur Prüfung der Zugangsdaten auf eine externen Daten
bank zugegriffen werden muss, kann dies gemeinsam über ein
Bussystem 58 und/oder ein zwischengeschaltetes Kommunikati
onsnetz erfolgen.
Claims (22)
1. Elektronisch codierbares Schloss-System, bestehend aus
einem Gehäuse mit einem ver- und entriegelbaren Schließorgan,
insbesondere eines Vorhängebügels, das durch einen Riegelme
chanismus sperr- und entsperrbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass mittels eines elektronischen Codeauswerters über eine
Steuerleitung der Riegelmechanismus bei Auswertung eines
gültigen Codes entsperrbar ist, und dass dem Codeauswerter
ein Codeempfänger zugeordnet ist, der Daten von einem exter
nen Berechtigungsausweis mit einem Codegeber über eine
elektromagnetische, optische, akustische oder galvanische
Übertragungsstrecke empfängt.
2. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Riegelmechanismus durch ei
nen Motor, einen Magneten oder eine Piezoelement betätigbar
ist.
3. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass der Riegelmechanismus mechanisch
durch den Benutzer über eine elektrische oder magnetische
Kupplung betätigbar ist.
4. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Strom
versorgung elektrischer und/oder elektronischer Komponenten
durch eine interne Batterie, einen internen, extern nachlad
baren Akku, einen extern aufladbaren Kondensator oder unmit
telbar extern erfolgt.
5. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromver
sorgung extern galvanisch oder induktiv erfolgt.
6. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeaus
werter einen Speicher für unterschiedliche Codes von Berech
tigungsausweisen umfasst und die Auswertung mit den lokal ge
speicherten Codes erfolgt.
7. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeaus
werter eine Uhr umfasst, welche als Echtzeituhr oder als Zäh
ler ausgebildet ist.
8. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeemp
fänger eine Transpondersschnittstelle für den Frequenzbereich
zwischen 100 KHz und 15 MHz ist.
9. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeemp
fänger Bestandteil eines Transceivers ist und der Transceiver
eine Transpondersschnittstelle für den Frequenzbereich zwi
schen 100 KHz und 15 MHz oder für eine Funkstrecke kleiner
Leistung in einem zugelassenen Frequenzbereich, insbesondere
433 MHz oder 868 MHz oder eine Mobilfunkschnittstelle ist.
10. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilfunkschnittstelle
zusätzlich einen Nahfeldsensor umfasst.
11. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 9
oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilfunkschnitt
stelle zusätzlich ein Display zur Anzeige eines ständig wech
selnden Codes umfasst, der über die Tastatur des als Codege
ber dienenden Mobiltelefons vom Betriebspersonal einzugeben
ist.
12. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schloss
eine Schnittstelle für eine Datenabfrage an ein externes Zu
gangskontrollsystem oder eine externe Datenbank und zur Über
tragung eines Quittungssignals von dem externen Zugangskon
trollsystem oder der externen Datenbank zum Codeauswerter um
fasst.
13. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch
12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle induktiv,
eine Funkstrecke kleiner Leistung in einem zugelassenen Fre
quenzbereich, insbesondere 433 MHz oder 868 MHz oder eine Mo
bilfunkschnittstelle ist.
14. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 12
oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Berechtigungsausweis
übertragenen Daten an ein externes Zugangskontroll
system oder eine externe Datenbank weitergeleitet werden,
dort auf Gültigkeit überprüft werden, dass anschließend vom
externen Zugangskontrollsystem oder der externen Datenbank
ein Quittungssignal zum Codeauswerter rückübermittelt wird
und bei gültigem Berechtigungsausweis der Codeauswerter durch
das Quittungssignal veranlasst wird, den Riegelmechanismus zu
entsperren.
15. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Positi
onsgeber für den Vorhängebügel im Gehäuse angeordnet ist, der
vom Codeauswerter ausgewertet wird.
16. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine opti
sche und/oder akustische Quittungs- oder Alarmanzeige vom Co
deauswerter gesteuert wird.
17. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse
aus zwei Teilen besteht, von denen ein erstes Teil aus Metall
besteht und den. Riegelmechanismus umfasst, und ein zweites
Teil aus Kunststoff besteht und eine Antenne des Codeempfän
gers oder -senders umfasst, wobei die übrigen Komponenten
ganz oder teilweise im ersten oder zweiten Teil des Gehäuses
angeordnet sind.
18. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch
17, dadurch gekennzeichnet, dass bei Anordnung von elektri
schen Komponenten in beiden Teilen des Gehäuses diese Kompo
nenten durch Kontakte untereinander verbunden sind.
19. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 17
oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass den trennbaren elektro
nischen Komponenten in den Teilen des Schlosses Codiervor
richtungen für einen gesicherten Datenaustausch untereinander
zugeordnet sind.
20. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 6
oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher des Co
deauswerter durch Herunterladen von Codedaten programmierbar
ist, wobei die Codedaten induktiv übertragbar, durch einen
Master-Transponder übertragbar, der ein Programmierzeitfens
ter für nachfolgend zu speichernde Codes von Codegebern öff
net, durch ein Programmiergerät übertragbar oder durch ein
Zugangskontrollsystem oder eine externe Datenbank übertragbar
sind.
21. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der
Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Codegeber
des Berechtigungsausweises neben der Ausweisnummer eine tem
poräre Berechtigung speicherbar ist, die zusätzlich vom Co
deauswerter bewertbar ist.
22. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch
21, dadurch gekennzeichnet, dass die temporäre Berechtigung
mittels des Codeauswerters des Schlosses oder über ein geson
dertes Schreib-Lesegerät eingebbar, veränderbar oder löschbar
ist.
Priority Applications (2)
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