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DE10056119A1 - Elektronisch codierbares Schloss-System - Google Patents

Elektronisch codierbares Schloss-System

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DE10056119A1
DE10056119A1 DE10056119A DE10056119A DE10056119A1 DE 10056119 A1 DE10056119 A1 DE 10056119A1 DE 10056119 A DE10056119 A DE 10056119A DE 10056119 A DE10056119 A DE 10056119A DE 10056119 A1 DE10056119 A1 DE 10056119A1
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codable lock
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Abstract

Es wird ein elektronisch codierbares Schloss-System beschrieben. DOLLAR A Diese umfasst ein Gehäuse mit einem ver- und entriegelbaren Schließorgan, insbesondere einen Vorhängebügel, das durch einen Riegelmechanismus sperr- und entsperrbar ist. Der Riegelmechanismus ist mittels eines elektronischen Codeauswerters über eine Steuerleitung bei Auswertung eines gültigen Codes entsperrbar. Dem Codeauswerter ist eine Codeempfänger zugeordnet, der Daten von einem externen Berechtigungsausweis mit einem Codegeber über eine elektromagnetische, optische, akustische oder galvanische Übertragungsstrecke empfängt.

Description

Die Erfindung betrifft ein elektronisch codierbares Schloss- System nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Netzbetreiber der Energieversorgung, Wasser- und Abwasserver­ sorgung sowie der Telekommunikation unterhalten eine Vielzahl von Betriebsstätten, die über das Versorgungsgebiet verteilt sind und häufig ohne ständige Anwesenheit von Personal be­ trieben werden. Die Betriebsstationen sind gegen unbefugten Zutritt gesichert. Neben Einfriedungen mit verschließbaren Toren sind häufig noch weitere verschließbare Zugänge, Türen und Fenster in Gebäuden vorhanden.
Bisher benötigte das Wartungs- und Betriebspersonal eine Vielzahl von Schlüsseln, um Zugang zu den Betriebsstätten zu erhalten. Aus Sicherheitsgründen unterscheiden sich die Schlösser, so dass vom berechtigten Betriebspersonal eine Vielzahl von Schlüsseln mitgeführt werden muss, wenn unter­ schiedliche Betriebsstätten aufgesucht werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schloss-System für derartige Betriebsstätten zu schaffen, das vom Personal jeweils mit einem einzigen Berechtigungsausweis zu öffnen ist und es ermöglicht, die Berechtigungen individuell zu verge­ ben, zu ändern oder zu löschen.
Diese Aufgabe wird bei einem elektronisch codierten Schloss- System nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 durch die im kennzeichnenden Teil angegebenen Merkmale gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Bei dem erfindungsgemäßen Schloss-System wird ein Code eines vom Wartungs- und Betriebspersonal mitgeführten Berechti­ gungsausweises über einen Codegeber zum Schloss übermittelt und mittels eines Codeauswerters ausgewertet, der bei Gültig­ keit einen Riegelmechanismus entsperrt. Der Code wird dem Co­ deauswerter über einen Codeempfänger zugeführt, indem das Be­ triebspersonal den Berechtigungsausweis mit dem Codeempfänger koppelt. Für die Koppelung wird eine Übertragungsstrecke ver­ wendet, die elektromagnetisch, optisch, akustisch oder galvanisch sein kann. Da hierbei in einfacher Weise die Möglich­ keit besteht, Neuzuweisungen, Änderungen, oder Löschungen von Berechtigungen ohne mechanische Eingriffe bzw. Austausch des gesamten Schlosses durchführen, ergibt sich eine erhebliche Vereinfachung in der Verwaltung der Zugänge und der Berechti­ gungsausweise.
Gemäß einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass der Riegelme­ chanismus durch einen Motor, einen Magneten oder ein Piezo­ element betätigbar ist.
Prinzipiell sind alle genannten Arten von Antrieben geeignet. Die konkrete Auswahl wird im wesentlichen danach vorgenommen, welcher Kraftaufwand zum Ver- und Entriegeln des Riegelmecha­ nismus erforderlich ist und ob die elektrische Arbeit hierfür mit hoher Leistung über einen kurzen Zeitraum oder mit nied­ riger Leistung über einen längeren Zeitraum bereitgestellt werden kann.
Alternativ kann vorgesehen sein, dass der Riegelmechanismus mechanisch durch den Benutzer über eine elektrische oder mag­ netische Kupplung betätigbar ist.
Bei dieser Lösung ist eine besonders geringe elektrische Ar­ beit erforderlich, da die mechanische Arbeit zum Sperren und Entsperren des Riegelmechanismus durch den Benutzer mecha­ nisch aufgebracht wird.
Eine Stromversorgung elektrischer und/oder elektronischer Komponenten kann durch eine interne Batterie, einen internen, extern nachladbaren Akku, einen extern aufladbaren Kondensa­ tor oder unmittelbar extern erfolgen.
Die Wahl der Stromversorgung richtet sich danach, in welchen zeitlichen Abständen das Schloss betätigt werden muss und welcher Riegelmechanismus vorgesehen wird. Die Art des Rie­ gelmechanismus wiederum bestimmt die für einen Entriegelungs­ vorgang nötige elektrische Arbeit.
Eine externe Stromversorgung kann galvanisch oder induktiv erfolgen.
Der Codeauswerter kann einen Speicher für unterschiedliche Codes von Berechtigungsausweisen umfassen.
Dadurch ist es möglich, die Codes von Berechtigungsausweisen mehrer Benutzer zu speichern. Zusätzlich zu einem Grundcode kann auch ein ergänzender Code verwendet werden, der System­ nummer, Lokalität, Kundennummer, Kundengruppe und Hierarchie­ stufe umfasst.
Ferner kann der Codeauswerter auch einen Zeitmesser umfassen, welcher als Echtzeituhr, gegebenenfalls mit Tageszeit und zu­ sätzlich Datum oder als Zähler ausgebildet ist.
Es ist dann möglich, den Zugang von einem Datum, einer Uhr­ zeit oder einem Zählerstand abhängig zu machen. Dadurch kann ein Berechtigungsausweis mit unverändertem Code dennoch zeitselektiv eingesetzt werden.
Ergänzend kann auch der Berechtigungsausweis mit dem Codege­ ber eine temporäre Berechtigung, wie Dauer oder Häufigkeit des Zugangs, z. B. einen Zeitstempel umfassen.
Diese temporäre Berechtigung kann intern oder extern vergeben werden. Außerdem kann er nach ein- oder mehrmaliger Benutzung verändert oder gelöscht werden.
Hierdurch ergeben sich noch weitere Variationsmöglichkeiten im Einsatz.
Der Codeauswerter kann auch statt eines eigenen lokalen Spei­ chers für unterschiedliche Codes von Berechtigungsausweisen auf eine externe Datenbank zugreifen. Diese Datenbank kann über ein öffentliches oder betriebsinternes Telekommunikati­ onsnetz erreichbar sein.
Eine externe Datenbank ist wesentlich einfacher und schneller zu pflegen und ist dann für eine praktisch unbegrenzte Zahl von Klienten, also in diesem Fall von elektronischen Schlös­ sern verfügbar. Außerdem spielt der Speicherplatz der Daten­ bank gerade bei einer Vielzahl unterschiedlicher Berechti­ gungscodes eine geringere Rolle als wenn unterschiedliche Be­ rechtigungscodes in jedem einzelnen Schloss abgelegt werden müssten und hierfür lokal Speicherplatz benötigten.
Der Codeempfänger für eine elektromagnetische Übertragung kann Bestandteil eines Transpondersystems sein, das im Fre­ quenzbereich zwischen 100 KHz und 15 MHz arbeitet.
Hierdurch lassen sich übliche Komponenten für Zugangskon­ trollsysteme verwenden, insbesondere Ausweiskarten mit Code­ geber, die auch bereits für Zugänge an anderen Gebäuden mit Anschluss an das elektrische Versorgungsnetz eingesetzt wer­ den.
Alternativ kann der Codeempfänger auch ein Empfänger oder Transceiver eines Mobilfunknetzes sein. Es können dann Mobil­ telefone mit SIM-Karten als Codegeber eingesetzt werden. Der Code kann der SIM-Kartennummer entsprechen oder auch geson­ dert aus einem Speicher oder über die Tastatur, gegebenen­ falls in Verknüpfung mit der SIM-Kartennummer, übermittelt werden.
Bei dieser Art der Übermittlung kann zusätzlich auch eine Nahfelderkennung vorgenommen werden, um zu verhindern, dass das Schloss nicht bestimmungswidrig aus der Ferne geöffnet werden kann.
Statt oder zusätzlich zu einer elektromagnetischen Nahfelder­ kennung lässt sich auch ein vom Schloss erzeugter, ständig wechselnder Identifikationscode verwenden, der vom Personal optisch von einem Display des Schlosses abgelesen und über die Tastatur des Mobiltelefons eingegeben werden muss. Auch hierdurch wird ausgeschlossen, dass kein anderes Schloss als das in der Nähe befindliche geöffnet werden kann.
Im Falle einer elektromagnetischen Übertragung als Bestand­ teil eines Transpondersystems kann zusätzlich zum Codeempfän­ ger auch ein Sender für einen Dialog mit einem Codegeber vor­ handen sein.
Durch wechselseitigen Austausch von Codes, die jeweils nach Empfang ausgewertet werden, lässt sich die Gültigkeit der Co­ des sicherer überprüfen. Ein Missbrauch z. B. durch Abhören und Manipulieren eines abgehörten Codes kann so verringert werden.
Im Falle intern gespeicherter Codes können zur Neueingabe, Aktualisierung, Änderung oder Löschung unterschiedliche Wege der Übertragung verwendet werdet werden.
Eine erste Möglichkeit besteht in der Verwendung einer Transponderschnittstelle und einer Masterkarte mit einem Co­ degeber, der ein Programmierfenster für die Eingabe von Kar­ tennummern öffnet. Anschließenden können innerhalb dieses Programmierfensters die Kartennummern der zu berechtigenden Karten mit deren Codegebern über die Transponderschnittstelle übertragen werden. Nach Beendigung dieses Vorganges haben dann nur noch die Berechtigungskarten mit Codes Zugang, wel­ che bei diesem Vorgang eingespeichert wurden.
Eine zweite Möglichkeit besteht ebenfalls in der Verwendung der Transponderschnittstelle, allerdings unter Einsatz eines Programmiergerätes. Hierbei können Kartennummern über Tasta­ tur und Display eingespeichert werden, ohne dass die Karten selbst lokal verfügbar sein müssen.
In beiden Fällen sind außer der Transponderschnittstelle, die sich des Codeempfängers und gegebenenfalls Codesenders für einen Transponder bedienen kann, keine weiteren Empfänger o­ der Transceiver nötig.
Eine dritte Möglichkeit besteht in der Verwendung eines ge­ sonderten Empfängers oder Transceivers für eine Funkverbin­ dung kleiner Leistung oder einer direkten Kopplung mit einem Zugangskontrollsystem, einer Datenbank oder einem weiteren Telekommunikationsnetz, das seinerseits mittelbar oder unmit­ telbar eine Verbindung zu einer Datenbank oder einem Zugangskontrollsystem herstellt. Hiermit können die gespeicherten Codedaten von Zeit zu Zeit oder bedarfsweise geändert werden.
Schließlich besteht eine vierte Möglichkeit in der Verwendung eines Mobilfunknetzes in Verbindung mit den vorgenannten Op­ tionen, wie sie bei der Funkverbindung kleiner Leistung ge­ nannt sind. Auch über das Mobilfunknetz können die gespei­ cherten Codedaten von Zeit zu Zeit oder bedarfsweise geändert werden.
Wird statt eines intern gespeicherten Codes auf ein externes Zugangskontrollsystem oder eine Datenbank zugegriffen, kann ein Transceiver für eine Funkverbindung kleiner Leistung, ein Mobilfunknetz oder eine direkte Kopplung mit einem Zugangs­ kontrollsystem oder einer Datenbank verwendet werden. Hier kann auch ein weiteres internes oder öffentliches Telekommu­ nikationsnetz zwischengeschaltet werden. Der Codeauswerter übermittelt den empfangenen Code an das externe Zugangskon­ trollsystem oder die Datenbank zur Prüfung und erhält je nach Ergebnis der Prüfung ein Quittungssignal für eine Zugangsbe­ rechtigung oder eine Zugangssperre.
Für eine Änderung des gespeicherten Codes und auch eine Über­ prüfung des Codes durch eine externe Datenbank oder ein Zu­ gangskontrollsystem und Übermittlung eines Quittungssignals kann alternativ ein lokales Funknetz kleiner Leistung einge­ setzt werden.
Hierbei können mehrere benachbarte Schlösser untereinander und/oder mit einer Relaisstation kommunizieren. Eines der Schlösser oder die Relaisstation übernimmt dann die Verbin­ dung zu einem externen Zugangskontrollsystem oder einer Da­ tenbank. Hierfür ist dann nur eine gemeinsame Schnittstelle erforderlich. Da im praktischen Betrieb nur jeweils ein Schloss aktiv ist, besteht keine Gefahr einer Datenkollision durch gleichzeitigen Übertragungswunsch mehrerer Schlösser.
Weiterhin ist vorgesehen, dass ein Positionsgeber für den Riegel oder Vorhängebügel mit dem Codeauswerter verbunden ist. Hierdurch kann erkannt werden, ob der Riegel oder Vor­ hängebügel nach dem Schließen wieder in die richtige Position gelangt und auch ob das Schloss gewaltsam geöffnet wird.
Eine Weiterbildung sieht vor, dass eine optische und/oder a­ kustische Anzeige mit dem Codeauswerter verbunden ist. Diese kann zum Beispiel einen gültigen oder ungültigen Code quit­ tieren, oder in Verbindung mit dem Positionsgeber auf zu lan­ ge Öffnungszeiten des Schlosses hinweisen oder eine sichere Verriegelung anzeigen.
Das Gehäuse kann aus zwei Teilen bestehen, von denen ein ers­ tes Teil aus Metall besteht und den Riegelmechanismus umfasst und ein zweites Teil aus Kunststoff besteht und eine Antenne des Codeempfängers oder -senders sowie gegebenenfalls des Transceivers oder der Transceiver für eine Funkstrecke klei­ ner Leistung und/oder ein Mobilfunknetz umfassen. Dabei kön­ nen die übrigen Komponenten ganz oder teilweise im ersten o­ der zweiten Teil des Gehäuses angeordnet sein.
Dieser Aufbau ermöglicht es, besonders sicherheitsrelevante Teile im Gehäuse aus Metall unterzubringen und so gegen Sabo­ tage zu schützen. Dagegen könnte die Antenne, welche zur Er­ zielung guter Strahlungseigenschaften abgesetzt aber ge­ schützt angebracht sein muss, im Gehäuseteil aus Kunststoff angeordnet werden. Dort können aber auch andere weniger sicherheitsrelevante Teile, zum Beispiel Batterien, angeordnet sein, um deren Austausch zu vereinfachen.
Bei Anordnung von elektrischen Komponenten in beiden Teilen des Gehäuses können diese durch Kontakte untereinander ver­ bunden sein. Dadurch ist es im Prinzip weitgehend freige­ stellt, in welchem der beiden Teile die elektrischen und e­ lektronischen Komponenten untergebracht sind, soweit dies nicht durch sicherheitsrelevante Erfordernisse vorgegeben ist.
Zur Erhöhung der Sicherheit der Datenkommunikation zwischen trennbaren Teilen des Gehäuses können auch interne Verschlüs­ selungseinrichtungen mit Autentitätsprüfung in beiden Teilen des Gehäuses vorgesehen sein.
Diese stellen nur dann die Funktion der beiden Teile des Ge­ häuses her, wenn zusammengehörende Teile verwendet werden. Ein missbräuchlicher Austausch unterschiedlicher Teile des Gehäuses z. B. unterschiedlicher Schlösser wird so erkannt und eine Funktion verhindert. Nur bei passenden Teilen des Gehäuses wird nach Zusammenfügen automatisch wieder die Funk­ tionsbereitschaft hergestellt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei­ spiels beschrieben, das in der Zeichnung dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines elektro­ nisch codierten Schloss-Systems mit einem Vorhängeschlosses in einer ersten Ausfüh­ rung,
Fig. 2 eine Prinzipdarstellung eines elektro­ nisch codierten Schloss-Systems mit einem Vorhängeschloss in einer zweiten Ausges­ taltung und
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung der Integration eines elektronisch codierten Schloss- Systems in einem Zugangskontrollsystem
Die Fig. 1 und 2 zeigen unterschiedliche Ausführungsformen eines elektronisch codierten Schloss-Systems mit einem Vor­ hängeschloss 10. Das Schloss umfasst ein Gehäuse, welches aus einem ersten Gehäuseteil 12 aus Metall und einem zweiten Ge­ häuseteil 14 aus Kunststoff besteht. In dem Gehäuseteil 12 aus Metall ist ein Riegelmechanismus 16 angeordnet, der einen Vorhängebügel 18 sperrt oder entsperrt.
Der Riegelmechanismus 16 umfasst einen Antrieb 20 zur Betäti­ gung. Dieser ist bei der Darstellung in Fig. 1 durch einen elektrischen Antrieb gebildet, zum Beispiel durch einen Mo­ tor, einen Magneten oder ein Piezoelement.
Der Antrieb 20 sowie weitere elektronische Bauelemente wird durch eine Energieversorgung 22 mit elektrischer Energie ver­ sorgt. Bei der Energieversorgung kann es sich um eine Batte­ rie, einen Akku oder auch um eine externe Energiequelle mit oder ohne Pufferelement, zum Beispiel in Form eines Kondensa­ tors, handeln.
Der Antrieb 20 wird durch einen Codeauswerter 24 gesteuert. Diesem Codeauswerter 24 kann ein interner Speicher 26 zur Speicherung von zugelassenen Codes und eine Uhr 28 oder ein externes Zugangskontrollsystem oder eine externe Datenbank zugeordnet sein. Der Codeauswerter 24 ist ferner mit einem Codetransceiver 30 verbunden, dem der zu prüfende und bei Gültigkeit eine Freigabe ermöglichende Code über einen Be­ rechtigungsausweis 32 mit einem Codegeber 34 zugeführt wird.
Zur Übertragung des Codes vom Codegeber 34 zum Codetranscei­ ver 30 kann die Übertragungsstrecke eine elektromagnetische, optische, akustische oder galvanische Schnittstelle sein. Als elektromagnetische Schnittstelle ist eine Transpon­ derschnittstelle oder ein Mobilfunknetz geeignet.
Die Transponderschnittstelle kann bidirektional ausgebildet sein. Die Mobilfunkschnittstelle umfasst einen Mobil­ funktransceiver 38. Alternativ kann auch ein Transceiver für eine Funkstrecke kleiner Leistung verwendet werden, zum Bei­ spiel im 433 oder 868 MHz-Bereich.
Zur Kommunikation mit einem externen Zugangskontrollsystem oder einer externen Datenbank kann ebenfalls die Mobilfunk­ schnittstelle dienen oder eine HF- oder NF-Schnittstelle mit einem Transceiver. Als HF-Schnittstelle kann eine Funkstre­ cke kleiner Leistung dienen, zum Beispiel im 433 oder 868 MHz-Bereich.
Die beiden Transceiver 30 und 38 umfassen auch Antennen 42 und 44. Diese sind im Gehäuseteil 14 aus Kunststoff angeord­ net.
Ergänzend können auch noch ein akustischer Alarmgeber 46 und eine optische Anzeige 48, die auch als Display für numerische oder alphanumerische Zeichen ausgebildet sein kann, vorhanden sein. Diese können einer Quittierung einer richtigen Funktion oder einer Fehlfunktion dienen oder auch zur Eingabe eines sich in Abständen fortlaufend ändernden Codes auffordern, der nur durch Ablesen erkannt werden kann.
Darüber hinaus kann auch noch ein Sensor 50 vorgesehen sein, der eine korrekte Verriegelung oder aber auch eine gewaltsame Öffnung signalisieren kann.
Die Bestandteile der elektrischen und elektronischen Kompo­ nenten im Gehäuseteil 12 und im Gehäuseteil 14 werden durch Kontakte 52 untereinander verbunden.
Bei der Ausgestaltung nach Fig. 2 wird statt eines elektri­ schen Antriebs ein mechanischer Antrieb 54 verwendet, der mit dem Riegelmechanismus 16 über eine Kupplung 56 verbunden ist. Im übrigen entspricht der weitere Aufbau weitgehend dem in Fig. 1, wobei jedoch bei Fig. 2 einige der elektronischen Baugruppen anders in den beiden Gehäuseteilen 12 und 14 ver­ teilt sind.
Zur Sicherung eines zulässigen Datentransfers zwischen den Gehäuseteilen 12 und 14 und Verhinderung eines unzulässigen Austausches der Gehäuseteile erfolgt der Datentransfer zwi­ schen den Gehäuseteilen mittels Codiervorrichtungen 36 und 40. Diese prüfen die Daten auf Autentität und verhindert gleichzeitig Datenmanipulationen an der Schnittstelle.
Fig. 3 zeigt die Integration eines elektronisch codierten Schlosses in ein Zugangskontrollsystem. Das Zugangskontroll­ system umfasst hier einen Datenbus 58, der zu einer externen Datenbank führt. Daran angeschlossen ist ein in einem Gebäude an einer Tür angebrachtes Schreib-/Lesegerät 62, das mit üb­ lichen Transpondern kommunizieren kann. Ein solcher Transpon­ der kann auch ein Berechtigungsausweis 32 mit einem Codegeber 34 sein, der dadurch universell einsetzbar ist.
Mit dem Schreib-/Lesegerät 62 ist eine Türsteuereinheit 60 mit einem Transceiver 64 gekoppelt, die über eine Antenne 66 mit einem oder mehreren der elektronischen Schlösser über ei­ ne Funkverbindung kleiner Leistung kommuniziert. Dadurch kann von den Schlössern eine Abfrage extern gespeicherter Zugangs­ daten erfolgen. Es kann sich dabei um die gleichen Zugangsdaten handeln, die auch vom Schreib-/Lesegerät 62 abgefragt werden, also um Daten im Speicher eines örtlichen Zugangskon­ trollsystems oder einer externen Datenbank. Jedes mobile oder stationäre Schloss entspricht dann einem weiteren in das Zu­ gangskontrollsystem integrierten Schreib-/Lesegerät für eine Zugangskontrolle. Die Türsteuereinheit mit dem Transceiver kann aber auch als Relaisstelle für eine Kommunikation der Schlösser 10 in der beschriebenen Ausgestaltung für eine Zu­ gangsdatenabfrage oder eine Datenaktualisierung dienen.
Falls zur Prüfung der Zugangsdaten auf eine externen Daten­ bank zugegriffen werden muss, kann dies gemeinsam über ein Bussystem 58 und/oder ein zwischengeschaltetes Kommunikati­ onsnetz erfolgen.

Claims (22)

1. Elektronisch codierbares Schloss-System, bestehend aus einem Gehäuse mit einem ver- und entriegelbaren Schließorgan, insbesondere eines Vorhängebügels, das durch einen Riegelme­ chanismus sperr- und entsperrbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines elektronischen Codeauswerters über eine Steuerleitung der Riegelmechanismus bei Auswertung eines gültigen Codes entsperrbar ist, und dass dem Codeauswerter ein Codeempfänger zugeordnet ist, der Daten von einem exter­ nen Berechtigungsausweis mit einem Codegeber über eine elektromagnetische, optische, akustische oder galvanische Übertragungsstrecke empfängt.
2. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegelmechanismus durch ei­ nen Motor, einen Magneten oder eine Piezoelement betätigbar ist.
3. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Riegelmechanismus mechanisch durch den Benutzer über eine elektrische oder magnetische Kupplung betätigbar ist.
4. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Strom­ versorgung elektrischer und/oder elektronischer Komponenten durch eine interne Batterie, einen internen, extern nachlad­ baren Akku, einen extern aufladbaren Kondensator oder unmit­ telbar extern erfolgt.
5. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromver­ sorgung extern galvanisch oder induktiv erfolgt.
6. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeaus­ werter einen Speicher für unterschiedliche Codes von Berech­ tigungsausweisen umfasst und die Auswertung mit den lokal ge­ speicherten Codes erfolgt.
7. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeaus­ werter eine Uhr umfasst, welche als Echtzeituhr oder als Zäh­ ler ausgebildet ist.
8. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeemp­ fänger eine Transpondersschnittstelle für den Frequenzbereich zwischen 100 KHz und 15 MHz ist.
9. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Codeemp­ fänger Bestandteil eines Transceivers ist und der Transceiver eine Transpondersschnittstelle für den Frequenzbereich zwi­ schen 100 KHz und 15 MHz oder für eine Funkstrecke kleiner Leistung in einem zugelassenen Frequenzbereich, insbesondere 433 MHz oder 868 MHz oder eine Mobilfunkschnittstelle ist.
10. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilfunkschnittstelle zusätzlich einen Nahfeldsensor umfasst.
11. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mobilfunkschnitt­ stelle zusätzlich ein Display zur Anzeige eines ständig wech­ selnden Codes umfasst, der über die Tastatur des als Codege­ ber dienenden Mobiltelefons vom Betriebspersonal einzugeben ist.
12. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Schloss eine Schnittstelle für eine Datenabfrage an ein externes Zu­ gangskontrollsystem oder eine externe Datenbank und zur Über­ tragung eines Quittungssignals von dem externen Zugangskon­ trollsystem oder der externen Datenbank zum Codeauswerter um­ fasst.
13. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle induktiv, eine Funkstrecke kleiner Leistung in einem zugelassenen Fre­ quenzbereich, insbesondere 433 MHz oder 868 MHz oder eine Mo­ bilfunkschnittstelle ist.
14. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die vom Berechtigungsausweis übertragenen Daten an ein externes Zugangskontroll­ system oder eine externe Datenbank weitergeleitet werden, dort auf Gültigkeit überprüft werden, dass anschließend vom externen Zugangskontrollsystem oder der externen Datenbank ein Quittungssignal zum Codeauswerter rückübermittelt wird und bei gültigem Berechtigungsausweis der Codeauswerter durch das Quittungssignal veranlasst wird, den Riegelmechanismus zu entsperren.
15. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Positi­ onsgeber für den Vorhängebügel im Gehäuse angeordnet ist, der vom Codeauswerter ausgewertet wird.
16. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine opti­ sche und/oder akustische Quittungs- oder Alarmanzeige vom Co­ deauswerter gesteuert wird.
17. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus zwei Teilen besteht, von denen ein erstes Teil aus Metall besteht und den. Riegelmechanismus umfasst, und ein zweites Teil aus Kunststoff besteht und eine Antenne des Codeempfän­ gers oder -senders umfasst, wobei die übrigen Komponenten ganz oder teilweise im ersten oder zweiten Teil des Gehäuses angeordnet sind.
18. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass bei Anordnung von elektri­ schen Komponenten in beiden Teilen des Gehäuses diese Kompo­ nenten durch Kontakte untereinander verbunden sind.
19. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass den trennbaren elektro­ nischen Komponenten in den Teilen des Schlosses Codiervor­ richtungen für einen gesicherten Datenaustausch untereinander zugeordnet sind.
20. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher des Co­ deauswerter durch Herunterladen von Codedaten programmierbar ist, wobei die Codedaten induktiv übertragbar, durch einen Master-Transponder übertragbar, der ein Programmierzeitfens­ ter für nachfolgend zu speichernde Codes von Codegebern öff­ net, durch ein Programmiergerät übertragbar oder durch ein Zugangskontrollsystem oder eine externe Datenbank übertragbar sind.
21. Elektronisch codierbares Schloss-System nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass im Codegeber des Berechtigungsausweises neben der Ausweisnummer eine tem­ poräre Berechtigung speicherbar ist, die zusätzlich vom Co­ deauswerter bewertbar ist.
22. Elektronisch codierbares Schloss-System nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die temporäre Berechtigung mittels des Codeauswerters des Schlosses oder über ein geson­ dertes Schreib-Lesegerät eingebbar, veränderbar oder löschbar ist.
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