DE10048138A1 - Fahrzeugdachträger - Google Patents
FahrzeugdachträgerInfo
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Abstract
Ein Fahrzeugdachträger kann durch Gussformen so hergestellt werden, dass die Außenseite mit synthetischem Harz beschichtet ist. Die Befestigungsklammerkerne können einfach hergestellt werden, die Form und die Genauigkeit der Größenabmessungen kann auf einfache Weise gesteuert werden, und verstärkende Rippen können bereitgestellt werden, während Erscheinungsfehler vermieden werden, und Harz wird in die Form von einer Zuführung an nur einer Seite zugeführt. Der Kern, der für das Gussformen verwendet wird, schließt den Schienenkernteil des Dachträgers und den Kern der Befestigungsklammer zum Befestigen des Dachträgers an das Fahrzeug an. Der Befestigungsklammerkern ist aus synthetischem Harz, der als eine einteilige Form mit Führungslöchern hergestellt ist, durch welche Schrauben zum Anbringen des Befestigungsklammerkerns an den Schienenkern und Befestigungsschrauben zum Befestigen der Befestigungsklammern und des Dachträgers an das Fahrzeug hindurchgeführt werden.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrzeugdachträger,
der durch Beschichtung eines Kerngliedes mit synthetischem
Harz unter Verwendung einer Spritzgusstechnik hergestellt
wird.
Eine Art von Dachträger, der auf dem Dach von Personenwagen
und anderen Fahrzeugen installiert wird, wird oftmals durch
einen Spritzgussprozess hergestellt. In diesem Prozess wird
das metallische Kernglied des Dachträgers in die Form an
einer speziellen Stelle gestellt, und geschmolzenes Harz wird
anschließend eingeführt bzw. eingespritzt, um den Hohlraum
der Form zu füllen und zumindest einen bestimmten Bereich der
Oberfläche des Kerngliedes mit synthetischem Harz zu
beschichten.
Durch Herstellung des Dachträgers auf diese Weise wird die
erforderte Stabilität und Steifheit des Dachträgers durch das
metallische Kernglied gewährleistet, während die Beschichtung
der gesamten oder eines bestimmten Bereichs der Oberfläche
des Kerngliedes mit synthetischem Harz das Gesamtgewicht
reduziert und das Erscheinungsbild des Dachträgers
verbessert. Der Spritzguss bewirkt ebenfalls ein integrales
Formen des Beschichtungsharzes und des Kerns, und dadurch
wird die Anzahl der Teile des kompletten Dachträgeraufbaus
reduziert, ein zusätzlicher Schritt wird eliminiert, der die
Beschichtung und den Kern zusammenfügt, und die Haftung
zwischen der Beschichtung und dem Kern wird verbessert.
Der Anmelder hatte früher bereits ein Verfahren zum Einlegen
und Sichern des Kerns in der Form während des Spritzgiessens
dieser Art von Dachträger erfunden. Genauer gesagt betrifft
das Verfahren, welches der Anmelder in der japanischen
Patentoffenlegungsveröffentlichung HEI 10-129359 offengelegt
hat, eine Dachträgereinheit, bei welcher der Kern der
Trägerschiene, die sich longitudinal zum Fahrzeug erstreckt,
und der Kern der Trägerklammer bzw. Befestigungsklammer zum
Befestigen der Schiene auf das Fahrzeugdach aus Metall
hergestellt sind. Die Befestigungsklammerkerne und der
Trägerschienenkern werden zuerst miteinander festgemacht und
anschließend werden die Befestigungsklammerkerne in die Form
an eine bestimmte Stelle unter Verwendung einer
Zwischeneinlage gestellt. Die vollständige Kernaufbau wird
auf diese Weise in die Form eingelegt und innerhalb dieser
gesichert.
Veränderungen bezüglich der Vorzüge der Halter und der
Formschönheiten haben zu verschiedenen Veränderungen im
Fahrzeugdesign und dem Erscheinungsbild geführt. Diese
Veränderungen haben nicht nur den Dachträger, der auf dem
Fahrzeugdach installiert ist, beeinflusst, sondern haben auch
den Aufbau zum Installieren des Dachträgers weitaus komplexer
gemacht in dem Streben nach einem Fahrzeug, welches selbst
mit einem installierten Dachträger besser aussieht.
Eine stylistische Veränderung im Fahrzeugdesign ist die
Abrundung der Kanten und eines runden Daches gewesen. Die
Installation eines Dachträgers auf einem runden Dach war
gleichbedeutend damit, dass die Befestigungsklammern merklich
von der herkömmlichen Position zur Außenseite oder Innenseite
verschoben werden mussten, direkt unterhalb der Trägerschiene
in vertikaler Richtung. Wie in den Fig. 40 bis 42 gezeigt
ist, erfordert dies eine Krümmung der metallischen
Befestigungsklammerkerne 230, 240, 250 an einem bestimmten
Punkt entlang der vertikalen Achse derselben. Die Oberseite
eines jeden metallischen Befestigungsklammerkerns 230, 240,
250 wird mit einem rohrförmigen Schienenkern 220 verbunden,
und auf diese Weise wird das Kernteil 210 so zusammengebaut,
dass die Befestigungsschraube 208, die an der Unterseite
eines jeden Metallkerns der Befestigungsklammer 230, 240, 250
befestigt ist, z. B. zur Außenseite der Achse des rohrförmigen
Schienenkerns 220 des Dachträgers postiert ist.
Ein Problem dieses Designs ist, dass aufgrund der
erforderlichen hohen Genauigkeit bei der Krümmung und Bildung
der Metallkerne der Befestigungsklammern 230, 240, 250 die
Herstellung zeitaufwendig ist, und es ziemlich schwierig ist,
die erforderliche Form und Größengenauigkeit beizubehalten.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Metallkerne der
Befestigungsklammern 230, 240, 250 in der Gestalt von
geschlossenen Boxen gebildet sein können, so dass
geschmolzenes Harz nicht die Innenseite der Box füllt und die
Box auf diese Weise hohlförmig bleibt. Dies reduziert die
Menge des verwendeten Harzes und hält das Gewicht niedrig.
Das Problem mit dieser Technik ist, dass es noch schwieriger
und verhältnismäßig teuer ist, solch boxenförmige
Metallkernteile herzustellen. Es ist besonders schwierig, die
Metallkernteile als geschlossene Boxen zu bilden, falls eine
Krümmung, wie oben beschrieben, erforderlich ist, und es ist
deshalb in der Praxis schwierig, das Harz zu hindern, die
Kernteile aufzufüllen, um auf diese Weise das Gewicht durch
Kontrollieren der Harzmenge niedrig zu halten.
Die Dachträgerschienen sind ebenfalls lang und
verhältnismäßig schlank, und die Länge ist besonders lang in
Bezug auf die Querschnittsfläche. Es ist deshalb üblich, drei
Befestigungsklammern zu verwenden, die als die vordere,
mittlere bzw. zentrale und hintere Unterstützung auf jeder
Schiene bezeichnet werden. Aufgrund von
Fahrzeugdesignbetrachtungen ist jedoch die mittlere
Unterstützung oftmals beachtlich von der eigentlichen Mitte
verschoben, zum Beispiel typischerweise zur hinteren
Unterstützung hin.
Die resultierende lange Weite zwischen der vorderen
Unterstützung und der mittleren Unterstützung ist
gleichbedeutend damit, dass die Entfernung zwischen den
fixierten Stellen, an denen der rohrförmige Kern 220 getragen
wird, ebenfalls lang ist. Als Folge kann, wenn das
geschmolzene Harz R' während des Spritzgussprozesses
eingeführt wird, der Harzdruck die lange, nicht getragene
Länge des rohrförmigen Kerns 220 zwischen der vorderen und
mittleren Unterstützung verbiegen und ihre Position
verändern.
Da es sehr schwierig ist, das Harz R' einzuführen und den
Hohlraum der Form gleichmäßig zu füllen, so bewirkt
forciertes Einführen des Harzes in den Hohlraum der Form eine
ungleichmäßige Verteilung des Harzdruckes, so dass auf diese
Weise die Position des rohrförmigen Kerns 220 verändert wird
und die Dicke der beschichteten Harzschicht R' ungleichmäßig
wird. Es gibt ebenfalls nachteilige Auswirkungen auf die
Verbindung zwischen dem Beschichtungsharz R' und den
Oberflächen der Kernteile 210, 230, 250. Die Haftung an das
Kernteil 210 ist dort besonders niedrig, wo die Dicke der
Harzbeschichtung R' dünn ist und Erscheinungsdefekte, wie
z. B. Blasenbildung, können sehr leicht auftreten.
Es soll ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass die
Dachträgerschienen paarweise installiert werden. Die
Herstellung würde deshalb sehr viel effizienter und das
Formen sehr viel einfacher sein, falls die
Dachträgerschienenaufbauten paarweise zur gleichen Zeit in
der gleichen Form (Verwendung von Formen für eine Mehrzahl
von Teilen) geformt werden könnten. Das Problem der Formung
von zwei Komponenten in einer einzigen Formeinheit ist
dasjenige, dass die Verwendung von mehreren Zuführungen zur
Versorgung einer jeden Form (Dachträger) mit Harz die Gestalt
der Form komplizierter macht und die Kontrolle der
Formbedingungen erschwert wird.
Es wäre deshalb sehr praktisch, falls eine einzige Zuführung
für beide Formkörpereinheiten zwischen zwei parallelen
Dachträgerformbereichen bereitgestellt werden könnte, um
geschmolzenes Harz gleichzeitig von dieser einen Zuführung
den beiden Dachträgerformen zuzuführen.
Wie anhand der Fig. 41 und 42 klar verständlich wird, wird
jedoch eine haubenförmige Harzbeschichtungsschicht R'
gebildet, die die Oberseite des rohrförmigen Kerns 220 in
einem Dachträger 201 bedeckt und zu beiden Seiten derselben
abfällt. Die Entfernung von der Bodenseite der rechten Seite
der Harzbeschichtungsschicht R' hinauf und über die Oberseite
und hinunter zur Bodenseite der linken Seite ist so ziemlich
lang in der Richtung durch den vertikalen Schnitt senkrecht
zu der Längsachse des rohrförmigen Kerns 220. Wenn Harz von
nur einer Seite der Form unter Verwendung einer einzigen
Zuführung zugeführt wird und die Dicke der
Harzbeschichtungsschicht R' beschränkt ist auf eine gewisse
maximale Dicke, um das Gewicht zu minimieren, so ist es
ferner schwierig zu gewährleisten, dass das geschmolzene Harz
den Formhohlraum den ganzen Weg bis zum unteren Ende der
Harzschicht an dem ferngelegensten Punkt von dem Zulauf, der
sich von der Zuführung erstreckt, vollständig füllt.
Außerdem werden Rippen 288 wünschenswerterweise zur
Verstärkung der Befestigungsklammern aufgrund der Länge des
Dachträgers 201 und der beschränkten Dicke der
Harzbeschichtungsschicht R', die die Außenwände der
fertiggestellten Form (Dachträger 201) bilden, zugefügt.
Falls diese Rippen 288 eine bestimmte Dicke überschreiten, so
können jedoch Erscheinungsdefekte, bekannt als
Einfallstellen, auf der Oberfläche, wo die Rippen 288 mit der
Harzbeschichtungsschicht R' verbunden sind, einfach
auftreten. Es ist deshalb notwendig, die Dicke der Rippen 288
zu beschränken.
Falls die Rippen zu dünn sind, so ist jedoch ein Tropfen in
der Schmelzharzfüllcharakteristik ("molten resin filling
characteristic) in dem Bereich der Rippen während des
Spritzgussformens damit gleichbedeutend, dass große Rippen
(Rippen mit einer großen Oberfläche) nicht gebildet werden
können. In der Praxis bedeutet dies, dass Rippen nicht bis
zur vollen Höhe des Dachträgers 201 gebildet werden können
und auf diese Weise bezüglich ihrer Höhe beschränkt sind, wie
dies durch die mit Doppelpunkten gestrichelte Linie in den
Fig. 41 und 42 angezeigt wird. Das Problem mit solch
niedrigen Rippen 288 ist dasjenige, dass sie keine
ausreichende Verstärkung für die Harzbeschichtungsschicht R'
(Außenwände des Produktes) bereitstellen können.
Die vorliegende Erfindung wurde bezüglich der zuvor erwähnten
Probleme gemacht, und eine Aufgabe der Erfindung ist es,
einen Fahrzeugdachträger bereitzustellen, der durch
Spritzgussformen hergestellt wird, so dass die Herstellung
und die Steuerung der Genauigkeit des
Befestigungsklammerkerns einfach ist, Erscheinungsdefekte
nicht einfach auftreten können, und Harz nur von einer Seite
der Spritzgussform ("insert mold") zugeführt werden kann,
oder Rippen mit ausreichender Verstärkung gebildet werden
können.
Erfüllt wird diese Aufgabe durch einen Fahrzeugdachträger
gemäß der vorliegenden Erfindung mit einer
Fahrzeugbefestigungsklammer und einer Trägerschiene, die sich
longitudinal zur Fahrzeugkarosserie auf dem Fahrzeugdach
erstreckt. Der Dachträger wird durch Stellen eines Kerns an
eine bestimmte Stelle innerhalb eines Formhohlraums und
Einführen von geschmolzenem Harz in den Formhohlraum
gebildet, um eine synthetische Harzbeschichtung auf
wenigstens einer bestimmten Oberfläche des Kerns zu bilden.
Der Kern dieses Dachträgers umschließt einen Schienenkern als
den Kern der Trägerschiene und einen Befestigungsklammerkern
als den Kern der Befestigungsklammer. Der
Befestigungsklammerkern ist einteilig aus synthetischem Harz
geformt, um ein Mittel zum Befestigen des
Befestigungsklammerkerns an den Schienenkern und ein Mittel
zum Befestigen des Dachträgers an das Fahrzeug
einzuschließen.
Durch Herstellen des Befestigungsklammerkerns, welcher gleich
dem Kern der Befestigungsklammer des Dachträgers ist, aus
synthetischem Harz, können die Befestigungsklammerkerne in
großen Mengen mit gleichmäßiger Qualität hergestellt werden
unter Verwendung eines Formprozesses, bei dem ein Formkörper
mit geschmolzenem Harz gefüllt wird. Die Produktion ist
bedeutend besser, verglichen mit dem herkömmlichen Biegen und
Formen eines Metallkörpers, und es ist einfacher, die Form
und die Genauigkeit der Abmessungen beizubehalten.
Da die Mittel zum Befestigen des Befestigungsklammerkerns an
den Schienenkern und die Mittel zum Befestigen des
Dachträgers an das Fahrzeug einteilig geformt werden, kann
ferner der Aufbau des Befestigungsklammerkerns vereinfacht
und die Produktivität des weiteren verbessert werden.
Des weiteren kann die Haftung der Harzbeschichtung verglichen
mit einem herkömmlichen Metallträger bedeutend verbessert
sein. Folglich ist die Trennung der Harzbeschichtung von der
Oberfläche des Befestigungskerns erschwert, selbst wenn die
Harzbeschichtung dünn ist, und Erscheinungsfehler, wie z. B.
das Blasenbilden der Harzbeschichtung, können unterdrückt
werden.
Vorzugsweise ist das Mittel zum Befestigen des
Befestigungsklammerkerns an den Schienenkern ein
Durchgangsloch, durch welches ein Gewindeteil hindurchgeführt
wird, um den Befestigungsklammerkern an den Schienenkern zu
befestigen, und das Mittel zum Befestigen des Dachträgers an
das Fahrzeug ist eine Schraube mit einem Gewindeschaft, die
bodenseitig aus dem Befestigungsklammerkern herausragt und an
das Fahrzeug befestigt wird.
Falls das Mittel, das in dem Befestigungsklammerkern zum
Befestigen des Befestigungsklammerkerns an den Schienenkern
gebildet ist, ein Durchgangsloch ist, durch welches ein
Gewindeteil, wie z. B. eine Schraube, hindurchgeführt werden
kann, um den Befestigungsklammerkern an den Schienenkern zu
befestigen, ist es ferner noch möglich, den
Befestigungsklammerkern und den Schienenkern auf einfache und
zuverlässige Weise miteinander unter Verwendung einer
einfachen Schraube zu befestigen.
Indem ein eingebetteter Bolzen, dessen Gewindeschaft aus dem
Boden des Befestigungsklammerkerns herausragt, mit dem
Fahrzeug als das Mittel zum Anbringen des Dachträgers an das
Fahrzeug befestigt wird, so kann ferner der
Befestigungsklammerkern und der Dachträger auf einfache und
zuverlässige Weise an das Fahrzeug durch Aufschrauben und
Festziehen einer Mutter auf dem freigelegten Gewindebolzen
befestigt werden.
Vorzugsweise kann ferner eine Aussparung bis zu einer
bestimmten Tiefe von einer bestimmten Bodenbezugsoberfläche
des Befestigungsklammerkerns gebildet sein, so dass diese
Aussparung mit dem Gusskanal der Harzversorgung des
Formkörpers verbunden ist und das Durchgangsloch an einer
Innenwandseite der Aussparung gebildet ist.
In diesem Fall ist vorzugsweise ferner das Durchgangsloch für
das Gewindeteil durch die Bodenwand der Aussparung mit einer
bestimmten Tiefe von einer bestimmten Bodenbezugsoberfläche
des Befestigungsklammerkerns bereitgestellt. Dies vereinfacht
das Einlegen und Festziehen des Gewindeteils von der
Aussparung.
Da diese Aussparung ebenfalls mit dem Gusskanal der
Harzversorgung der Form verbunden ist, kann zusätzlich die
Aussparung auf einfache Weise mit Harz gefüllt werden, wenn
der Befestigungsklammerkern und der Schienenkern miteinander
durch das Gewindeteil befestigt werden, und Beschichtungsharz
wird anschließend dem Formhohlraum zugeführt und der
Formhohlraum wird gefüllt. Der Kopf des Gewindeteils ist
ebenfalls mit dem Füllharz bedeckt, wodurch Korrosion des
Gewindeteils verhindert und dem Lösen des Gewindeteils durch
Fahrzeugvibration vorgebeugt wird.
Vorzugsweise wird ferner der Befestigungsklammerkern in der
Form unter Verwendung eines Einsatzes gehalten, und ein Weg
für das Harz wird ebenfalls in einem Teil gebildet, in dem
der Befestigungsklammerkern und der Einsatz verbunden sind.
Dieser Harzweg verbindet Endteile eines Formhohlraums,
betrachtet in einem vertikalen Schnitt senkrecht zur
Längsachse des Schienenkerns, die am nähesten und am
weitesten entfernt von dem Harzversorgungsgusskanal sind, und
der Formhohlraum ist zwischen einer Außenoberfläche des
Befestigungsklammerkerns und einer Innenoberfläche des
Formkörpers gebildet.
In diesem Fall wird vorzugsweise ferner der
Befestigungsklammerkern in dem Formkörper unter Verwendung
eines Einsatzes gehalten. Die erforderliche Kraft zum Sichern
des langen Schienenkerns wirkt so nicht direkt auf den
Schienenkern, und die resultierende Abweichung und Verformung
des Schienenkerns kann so verhindert werden.
Betrachtet man einen vertikalen Schnitt senkrecht zur
Längsachse des Schienenkerns, so ist ebenfalls ein Harzweg,
der das nah- und ferngelegene Endteil des Formhohlraums
verbindet, der zwischen der äußeren Oberfläche des
Befestigungsklammerkerns und der inneren Oberfläche des
Formkörpers gebildet ist, von dem Harzversorgungsgusskanal in
einem Abschnitt gebildet, in dem der Befestigungsklammerkern
und der Einsatz in Verbindung stehen. Es ist deshalb möglich
zu gewährleisten, dass das geschmolzene Harz relativ leicht
und zuverlässig durch diesen Harzweg zur ferngelegenen Seite
des Formhohlraums von dem Harzversorgungsgusskanal fließt.
Dies bedeutet, dass die Harzversorgungszuführung an nur einer
Seite des Befestigungsklammerkerns bereitgestellt werden
kann, während noch gewährleistet wird, dass das geschmolzene
Harz zuverlässig von der Zuführung durch den Formhohlraum
einschließlich an das Ende, welches am weitesten entfernt ist
von der Zuführung, fließt.
Ein Fahrzeugdachträger gemäß einer weiteren Version der
Erfindung weist eine Fahrzeugbefestigungsklammer und eine
Trägerschiene auf, die sich longitudinal zur Fahrzeugkarosse
auf dem Fahrzeugdach erstrecken, wobei der Dachträger durch
Stellen eines Kerns an einem bestimmten Ort innerhalb des
Formhohlraums und Einführen des geschmolzenen Harzes in den
Formhohlraum gebildet ist, um eine synthetische
Harzbeschichtung auf zumindest einer bestimmten Oberfläche
des Kerns zu bilden. Der Kern umschließt einen Schienenkern
als den Kern der Trägerschiene und einen Kern der
Befestigungsklammer, hergestellt aus synthetischem Harz, als
den Kern der Befestigungsklammer, und weist eine Mehrzahl von
integral dazu angeordneten Rippen auf, die den Kernkörper der
Befestigungsklammer und die Harzbeschichtung, die als die
äußere Bedeckung des Dachträgers gebildet ist, verbindet. Der
Abschnitt des Formhohlraums, der den Rippen entspricht, steht
mit dem Harzversorgungsgusskanalabschnitt des Formkörpers, in
einem vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse des
Schienenkerns betrachtet, in Verbindung.
Durch Herstellen des Befestigungsklammerkerns, welches der
Kern der Dachträgerbefestigungsklammer ist, aus synthetischem
Harz, so können die Befestigungsklammerkerne in großen Mengen
mit gleichmäßiger Qualität unter Verwendung eines
Formprozesses, in dem ein Formkörper mit geschmolzenem Harz
gefüllt wird, hergestellt werden. Die Produktion ist,
verglichen mit herkömmlichem Biegen und Formen eines
Metallteils, bedeutend besser und es ist leichter, die Form
und Größengenauigkeit beizubehalten.
Eine Mehrzahl von Rippen, die die Harzbeschichtung verbindet,
welche als Außenwand des Dachträgers dient, und der Körper
des Befestigungsklammerkerns sind des weiteren vorzugsweise
bereitgestellt. Diese Rippen gewährleisten die von dem
Dachträger erforderte Stabilität und Steifheit, während sie
den Befestigungsklammerkern kompakt und leichtgewichtig
machen. Dies bedeutet, dass ein Dachträger mit geringem
Gewicht ebenfalls erhalten werden kann. Der Formhohlraum, der
diesen Rippen, in einem vertikalen Schnitt senkrecht zur
Längsachse des Schienenkerns aus betrachtet, entspricht, ist
ebenfalls mit dem Harzversorgungsgusskanal des Formkörpers
verbunden. Dies ermöglicht es, den Formhohlraum mit
geschmolzenem Harz von diesem Abschnitt aus während des
Spritzgussformens zu versorgen und zu füllen. Ausreichende
Verbindungsstabilität zwischen den Rippen und der Außenwand
des Dachträgers wird gewährleistet, und so wird die
Stabilität und Steifheit der Befestigungsklammer erhöht.
Vorzugsweise werden in diesem Fall die Rippen integral mit
dem Kernkörper der Befestigungsklammern gebildet und ragen
aus diesen heraus.
Die Dicke der Rippen hat ebenfalls keine Wirkung auf das
Erscheinungsbild der Außenseite des Dachträgers, da die
Rippen aus dem Kernkörper der Befestigungsklammer herausragen
und integral mit dem Kernkörper der Befestigungsklammern
gebildet sind. Selbst wenn die Dicke der Rippen zur
Verstärkung zunimmt, um die Steifheit und Stabilität der
Außenwand des Dachträgers zu verbessern, so werden
Einfallsstellen oder andere sichtbare Defekte in der
Dachträgerwandfläche, die mit den Rippen verbunden ist, als
Folge der zunehmenden Dicke der Rippen nicht gebildet, und
die äußere Erscheinung wird deshalb nicht verschlechtert.
Andere Aufgaben und Leistungen zusammen mit einem tieferen
Verständnis der Erfindung werden offensichtlich und
verständlich, indem Bezug genommen wird auf die folgende
Beschreibung und die Ansprüche, welche in Verbindung mit den
begleitenden Zeichnungen stehen.
Fig. 1 ist eine Schrägansicht eines Fahrzeuges, das mit
einem Dachträger gemäß einer ersten bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ausgestattet ist;
Fig. 2 ist eine Schrägansicht des Dachträger in Fig. 1;
Fig. 3 ist eine Schrägansicht des Kernaufbau des
Dachträgers in Fig. 1;
Fig. 4 ist eine Schrägansicht des Kerns der vorderen
Befestigungsklammer des Kernaufbaus in Fig. 3;
Fig. 5 ist ein vertikaler Schnitt durch Y5-Y5 in Fig. 4;
Fig. 6 ist ein vertikaler Schnitt durch Y6-Y6 in Fig. 4;
Fig. 7 ist eine Schrägansicht des Kerns der hinteren
Befestigungsklammer des Kernaufbaus in Fig. 3;
Fig. 8 ist ein vertikaler Schnitt durch Y8-Y8 in Fig. 7;
Fig. 9 ist ein vertikaler Schnitt durch Y9-Y9 in Fig. 7;
Fig. 10 ist eine Schrägansicht des Kerns der mittleren
Befestigungsklammer des Kernaufbaus in Fig. 3;
Fig. 11 ist ein vertikaler Schnitt durch Y11-Y11 in
Fig. 10;
Fig. 12 ist ein vertikaler Schnitt durch Y12-Y12 in
Fig. 10;
Fig. 13 ist ein vertikaler Schnitt durch Y13-Y13 in
Fig. 10;
Fig. 14 ist eine Schrägansicht des Kernbodens der mittleren
Befestigungsklammer in der Richtung des Pfeiles Y14
in Fig. 10;
Fig. 15 ist eine Schrägansicht des Einsatzes für den Kern
der mittleren Befestigungsklammer, der beim
Spritzgussformen des Dachträgers verwendet wird;
Fig. 16 ist eine Schrägansicht des Einsatzes in Fig. 15,
der mit dem Kern der mittleren Befestigungsklammer
zusammengebaut ist;
Fig. 17 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes eines
Formkörpers für das Spritzgussformen des
Dachträgers, wenn der Kern der mittleren
Befestigungsklammer daran befestigt ist;
Fig. 18 ist eine Teilansicht eines vertikalen Schnittes des
Formkörpers entlang Y18-Y18 in Fig. 17;
Fig. 19 ist eine Schrägansicht der spritzgussgeformten
mittleren Befestigung des Dachträgers und der
benachbarten Fläche;
Fig. 20 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes der
mittleren Befestigung des Dachträgers und der
benachbarten Fläche durch Y20-Y20 in Fig. 19;
Fig. 21 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes der
mittleren Befestigung des Dachträgers und der
benachbarten Fläche durch Y21-Y21 in Fig. 19;
Fig. 22 ist eine Schrägansicht eines Einsatzes für einen
Kern der mittleren Befestigungsklammer gemäß einer
alternativen Version der in Fig. 3 gezeigten
Ausführungsform;
Fig. 23 ist eine Teilansicht eines vertikalen Schnittes des
Formkörpers, wenn der Einsatz gemäß dieser
alternativen Version kombiniert ist mit dem Kern
der mittleren Befestigungsklammer in der Form;
Fig. 24 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes des
Formkörpers entlang Y24-Y24 in Fig. 23;
Fig. 25 ist eine Schrägansicht des Kernbodens der mittleren
Befestigungsklammer gemäß einer weiteren
alternativen Version der Erfindung;
Fig. 26 ist eine Schrägansicht eines Einsatzes für den in
Fig. 25 gezeigten Kern der mittleren
Befestigungsklammer;
Fig. 27 ist eine Schrägansicht eines Kerns einer mittleren
Befestigungsklammer gemäß einer zweiten bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 28 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes des
Kerns der mittleren Befestigungsklammer entlang
Y28-Y28 in Fig. 27;
Fig. 29 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes des
Kerns der mittleren Befestigungsklammer entlang
Y29-Y29 in Fig. 27;
Fig. 30 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes des
Kerns der mittleren Befestigungsklammer entlang
Y30-Y30 in Fig. 27;
Fig. 31 ist eine Schrägansicht eines kombinierten Einsatzes
zur Verwendung mit dieser zweiten bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 32 ist eine Schrägansicht eines kombinierten
Einsatzes, der mit dem Kern der mittleren
Befestigungsklammer der Kerneinheit gemäß dieser
zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
zusammengebaut ist;
Fig. 33 ist eine Teilansicht eines vertikalen Schnittes des
Formkörpers, in welchem der kombinierte Einsatz,
der mit dem Kern der mittleren Befestigungsklammer
der Kerneinheit gemäß dieser zweiten bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung zusammengebaut ist,
eingeführt ist;
Fig. 34 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes des
Formkörpers entlang Y34-Y34 in Fig. 33;
Fig. 35 ist eine Schrägansicht der mittleren Befestigung
des Dachträgers und der benachbarten Fläche, die
gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung
gussgeformt wurden;
Fig. 36 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes der
mittleren Befestigung des Dachträgers und der
benachbarten Fläche entlang Y36-Y36 in Fig. 35;
Fig. 37 ist eine Ansicht eines vertikalen Schnittes der
mittleren Befestigung des Dachträgers und der
benachbarten Fläche entlang Y37-Y37 in Fig. 35;
Fig. 38 ist eine Schrägansicht, von dem Boden einer
mittleren Befestigung des Dachträgers und der
benachbarten Fläche gemäß dieser zweiten
Ausführungsform der Erfindung aus betrachtet;
Fig. 39 ist eine Schrägansicht eines Kerns einer mittleren
Befestigungsklammer gemäß einer alternativen
Version der zweiten Ausführungsform;
Fig. 40 ist eine Schrägansicht eines Kernaufbaus des
Dachträgers gemäß dem Stand der Technik;
Fig. 41 ist eine Schnittansicht des Kerns der vorderen
Befestigungsklammer entlang Y41-Y41 in Fig. 40; und
Fig. 42 ist eine Schnittansicht des Kerns der vorderen
Befestigungsklammer entlang Y42-Y42 in Fig. 40.
Die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung
werden unten mit Bezug auf die begleitenden Figuren
beschrieben.
Fig. 1 ist eine Gesamtansicht eines Automobils M, das mit
einem Dachträger 1 gemäß einer ersten bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ausgestattet ist. Wie in dieser
Figur gezeigt, umfasst der Dachträger 1 zwei Teile, die an
zwei Seiten auf dem Fahrzeugdach Rm befestigt sind. Wie
anhand der Fig. 2 zu sehen ist, weist jeder Dachträger 1 eine
Schiene 2, die typischerweise im wesentlichen parallel zur
langen Fahrzeugseite verläuft (d. h. von vorne nach hinten)
und eine Mehrzahl von Befestigungsklammern bzw.
Trägerklammern zum Befestigen des Dachträgers 1 an das
Fahrzeugdach Rm auf. Der in Fig. 2 gezeigte Dachträger 1
gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform weist drei
Befestigungsklammern auf, die hierin als vordere Befestigung
3, hintere Befestigung 4 und mittlere Befestigung 5
bezeichnet werden. Die Außenseite des Dachträgers 1 ist mit
einer synthetischen Harzhaut bedeckt.
Während die drei Befestigungen 3, 4, 5 entlang der Länge des
Dachträgers 1 angeordnet sind, ist die mittlere Befestigung 5
nicht in der Mitte zwischen der vorderen Befestigung 3 und
der hinteren Befestigung 4 positioniert, sondern ist eher
sichtlich zur hinteren Befestigung 4 hin verschoben. Dies
ergibt sich aus Designüberlegungen, da die Spannweite
zwischen der vorderen Befestigung 3 und der mittleren
Befestigung 5 wünschenswerterweise länger ist als die
Spannweite zwischen der mittleren Befestigung 5 und der
hinteren Befestigung 4. Es soll ferner darauf hingewiesen
werden, dass eine Befestigungsschraube 8 zum Befestigen des
Dachträgers 1 an das Fahrzeugdach Rm integral mit dem Boden
einer jeden Befestigung 3, 4, 5 angeordnet ist.
Der Dachträger 1 wird durch Gussformen hergestellt. Die
Kernteile werden in den Formhohlraum an einer bestimmten
Stelle plaziert, und geschmolzenes Harz wird anschließend in
den Formhohlraum eingebracht, um zumindest eine bestimmte
Oberfläche der Kernteile mit synthetischem Harz zu
beschichten.
Wie in Fig. 3 gezeigt, umfassen die Kernteile des Dachträgers
1 den rohrförmigen Schienenkern 20, welcher gleich dem Kern
der Schiene 2 ist bzw. die Befestigungsklammerkerne 30, 40,
50, die gleich den Kernteilen der Befestigungen 3, 4, 5 sind.
Die Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 sind an dem
Schienenkern 20 angebracht, um die Kernaufbau 10 zu
vervollständigen. Es soll darauf hingewiesen werden, dass
eine Befestigungsschraube 8 einteilig am Boden jedes
Befestigungsklammerkerns bzw. Trägerklammerkerns 30, 40, 50
befestigt ist. Das hintere Ende des Schienenkerns 20 wird
durch den Kern der hinteren Befestigungsklammer 40
abgeschlossen, während das vordere Ende durch einen
scheibenförmigen Stöpsel 29 abgeschlossen ist.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass in dieser
Ausführungsform der Erfindung die Befestigungsklammerkerne
30, 40, 50 synthetische Harzgussformteile sind und nicht aus
Metall hergestellt sind. Das synthetische Harz, das für die
Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 verwendet wird, ist
vorzugsweise ein faserverstärktes, synthetisches Harz, das
eine verstärkende Faser, wie z. B. eine Glasfaser oder
Kohlenstofffaser, enthält. In dieser beispielhaften
Ausführungsform ist das synthetische Harzmaterial, das für
die Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 verwendet wird, ein
Harz aus Polypropylen (PP), ein thermoplastisches Harz, das
35 bis 45% Glasfaser mit einer Faserlänge von 5 mm bis 8 mm
enthält. Des weiteren beträgt die verstärkende Glasfaserlänge
vorzugsweise 8 mm, der Glasfaseranteil beträgt vorzugsweise
ungefähr 40%.
Der Aufbau der Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 wird als
nächstes beschrieben.
Der Kernteil der Befestigungsklammer 30 für die vordere
Befestigung 3 wird zuerst mit Bezug auf die Fig. 4 bis 6
beschrieben. Wie in diesen Figuren gezeigt, weist der Kern
der vorderen Befestigungsklammer eine Kernbasis 31 und einen
Schienenhalter 32 auf. Die Kernbasis 31 ist die Basis zur
Sicherung des Dachträgers 1 an das Fahrzeugdach Rm, während
der Schienenhalter 32 den rohrförmigen Schienenkern 20
aufnimmt und sichert.
Die Kernbasis 31 ragt um eine bestimmte Höhe aus dem
Kernboden 30a in der ungefähren Mitte der Längsachse (in
einer Richtung von vorne nach hinten) des vorderen
Befestigungsklammerkerns 30 hervor. Die Schultern bzw. Backen
30b, die sich um einen bestimmten Betrag von dem Kernboden
30a erheben, sind an der Vorder- und Rückseite des Kernbodens
30a gebildet.
Die Befestigungsschraube 8 zum Befestigen des Dachträgers 1
an das Fahrzeugdach Rm ist integral mit dem Kernboden 31
befestigt und der Kopf 8H derselben ist in dem Kernboden 31
eingebettet und der Schaft (Gewinde) 8J ragt senkrecht aus
der flachen Bodenoberfläche 31a der Kernbasis 31 heraus. Es
soll darauf hingewiesen werden, dass diese
Befestigungsschraube 8 gleich dem Mittel zum Befestigen des
Dachträgers an das Fahrzeug in den begleitenden Ansprüchen
ist.
Indem eine Befestigungsschraube 8 als das Mittel zur
Befestigung des Dachträgers an das Fahrzeugdach Rm verwendet
wird, kann der vordere Befestigungsklammerkern 30 auf
einfache und zuverlässige Weise an das Fahrzeugdach Rm durch
einfaches Aufschrauben und Festziehen einer Mutter (nicht in
der Figur gezeigt) auf das Gewinde 8J, welches aus dem Boden
31a der Kernbasis 31 herausragt, befestigt werden.
Aufgrund des Wunsches, das Aussehen zu verbessern, wenn der
Dachträger 1 auf dem Fahrzeugdach Rm installiert ist, ist die
Stelle, an welcher die vordere Befestigung 3 an das
Fahrzeugdach Rm befestigt ist (genauer, die Stelle der
Befestigungsschraube 8 des vorderen Befestigungsklammerkerns
30), verschoben. In dieser bevorzugten Ausführungsform ist
sie von vertikal unterhalb der Achse der Schiene 2 (das ist
die Achse des Schienenkerns 20) an eine Stelle verschoben,
die beachtlich außerhalb oder innerhalb der Achse in einer
Richtung entlang der Breite des Fahrzeugs ist.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass diese Verschiebung in
Breitenrichtung von der Achse der Schiene 2 an eine Stelle,
an welcher jede der Befestigungsklammern befestigt ist, nicht
nur die vordere Befestigung 3 betrifft, sondern im
wesentlichen die gleiche für die hintere Befestigung 4 und
die mittlere Befestigung 5 ist.
Das Befestigen der Befestigungsschraube 8 an die Kernbasis 31
wird vollbracht, indem die Schraube beim Formen des Kerns der
vorderen Befestigungsklammer 30 eingebracht und befestigt
wird.
Ein Gussformprozess wird zum Formen des vorderen
Befestigungsklammerkerns 30 verwendet. Die
Befestigungsschraube 8 wird so gesetzt, dass der Kopf 8H in
der Gussform an einem bestimmten Ort entsprechend der
Kernbasis 31 positioniert ist. Das geschmolzene Harz wird
anschließend in den Formhohlraum eingebracht, um die
Befestigungsschraube 8 integral mit der Kernbasis 31 zu
formen und zu befestigen (genauer an den Kern der vorderen
Befestigungsklammer 30), während das Gewinde 8J aus der
Bodenoberfläche 31a der Kernbasis 31 herausragt (genauer aus
der Bodenoberfläche des vorderen Befestigungsklemmerkerns
30).
Es soll darauf hingewiesen werden, dass der gleiche
Grundaufbau und das gleiche Verfahren, das zum Befestigen der
Befestigungsschraube 8 an den vorderen
Befestigungsklammerkern 30 verwendet wird, zum Befestigen der
Befestigungsschraube 8 an den hinteren
Befestigungsklammerkern 40 und den mittleren
Befestigungsklammerkern 50 verwendet wird.
Der Kernboden 30a ist mit einer Aussparung 33 einer
bestimmten Tiefe im vorderen und hinteren Teil der Kernbasis
31 versehen. Was die vordere Aussparung 33 betrifft, die auf
der linken Seite des Bodens sich befindet, wie in Fig. 4 als
Beispiel zu sehen ist, so ist ein Durchgangsloch 35 für ein
Gewindeteil zum Sichern und Befestigen des vorderen
Befestigungsklammerkerns 30 an den Schienenkern 20 durch die
Innenwand 34 der Aussparung 33 gebildet. Siehe Fig. 6.
Eine selbstschneidende Schraube 15 ist als Gewindeteil in
dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verwendet.
Das Durchgangsloch 35 ist deshalb als ein Führungsloch mit
einem inneren Durchmesser, der geeignet für die
selbstschneidende Schraube 15 ist, gebildet. Es soll darauf
hingewiesen werden, dass das Führungsloch für die
selbstschneidende Schraube 15 gleich den Mitteln zum
Befestigen des Befestigungsklammerkerns an den Schienenkern
in den begleitenden Ansprüchen ist.
Ein Führungsloch 25 mit einem passenden Innendurchmesser für
die selbstschneidende Schraube 15 ist ebenfalls in dem
Schienenkern 20 gebildet. Der Schienenkern 20 und der Kern
der vorderen Befestigungsklammer 30 werden so mit dem
Schienenhalter 32 des vorderen Befestigungsklammerkerns 30,
der den Schienenkern 20 trägt, zusammengebaut, dass die Mitte
dieser Führungslöcher 25 und 35 ausgerichtet sind bzw.
fluchten. Die selbstschneidende Schraube 15 wird danach mit
Bezug auf das Führungsloch 35 positioniert und in dieses von
der unteren Aussparung 33 des vorderen
Befestigungsklammerkerns 30 eingedreht, wodurch auf einfache
und zuverlässige Weise der vordere Befestigungsklammerkern 30
mit dem Schienenkern 20 verbunden und befestigt wird. Es soll
darauf hingewiesen werden, dass der vordere
Befestigungsklammerkern 30 in der vorderen als auch hinteren
Seite der Kernbasis mit dem Schienenkern 20 befestigt wird.
Des weiteren soll darauf hingewiesen werden, dass dieser
Aufbau zum Anbringen des vorderen Befestigungsklammerkerns 30
mit dem Schienenkern 20 im Wesentlichen der gleiche im
hinteren Befestigungsklammerkern 40 und dem mittleren
Befestigungsklammerkern 50 ist.
Es ist naheliegend, dass der Zusammenbau der
Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 mit dem Schienenkern 20,
der den Kernaufbau 10 bildet, nicht auf die Verwendung von
selbstschneidenden Schrauben 15 begrenzt ist. Zum Beispiel
ist es auch möglich, die Befestigungsklammerkerne an den
Schienenkern anzubringen, indem eine Schraube, die mit dem
Schienenkern verbunden ist, und eine Mutter, die so bemessen
ist, dass sie von dem Boden der Aussparung in dem
Befestigungsklammerkern festgezogen werden kann, verwendet
wird. Dies kann durch Befestigen des Schraubenteils an den
Schienenkern erzielt werden, so dass das Schraubengewinde in
radialer Richtung des Schienenkerns nach außen herausragt und
die Schraube so eingebracht wird, dass das Gewinde derselben
in das Schraubenloch, welches in der Innenwand 34 des
Befestigungsklammerkerns gebildet ist, hineinragt und
anschließend die Mutter von der Bodenseite der Aussparung auf
das Gewinde, welches frei innerhalb der Aussparung liegt,
aufgeschraubt wird.
Der Kern 40 der hinteren Befestigung 4 wird als nächstes
unten mit Bezug auf die Fig. 7 bis 9 beschrieben.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass der grundlegende
Aufbau des hinteren Befestigungsklammerkerns 40 und des
mittleren Befestigungsklammerkerns 50, wie als nächstes unten
beschrieben wird, der Gleiche ist als der des vorderen
Befestigungsklammerkerns 30, der bereits oben beschrieben
wurde. Wie ebenfalls oben erwähnt wurde, ist die Verschiebung
der Befestigungsstelle der Befestigungsklammer entlang der
Breite zur Achse der Schiene 2, der Aufbau und das Verfahren
zum Befestigen der Befestigungsschraube 8 an den
Befestigungsklammerkern und der Aufbau zum Befestigen des
Befestigungsklammerkerns an den Schienenkern 20 ebenfalls im
Wesentlichen der Gleiche als derjenige des vorderen
Befestigungsklammerkerns 30, wie oben erwähnt wurde. Die
folgenden Erklärungen des hinteren Befestigungsklammerkerns
40 und anschließend des mittleren Befestigungsklammerkerns 50
konzentrieren sich deshalb in erster Linie auf die
Unterschiede zwischen diesen und dem vorderen
Befestigungsklammerkern 30.
Wie in den Fig. 7 bis Fig. 9 gezeigt, ist der Kernboden 40a
in dem rückseitigen Bereich des hinteren
Befestigungsklammerkerns 40 gebildet. Die Kernbasis 41,
welche die Basis zum Sichern des Dachträgers 1 an das
Fahrzeugdach Rm ist und einen flachen Boden 41a aufweist,
ragt um eine bestimmte Höhe aus dem Kernboden 40a in der Nähe
des rückseitigen Endes des hinteren Befestigungsklammerkerns
40 heraus. Zwei Führungslöcher 45 für die selbstschneidenden
Schrauben sind deshalb an der Innenwand 44 der Aussparung 43
im vorderen Teil der Kernbasis 41 (das obere linke Ende, wie
in Fig. 7 zu sehen ist), die einen flachen Boden 41a
aufweist, angeordnet. Siehe dazu Fig. 7 und Fig. 9. Es wird
darauf verwiesen, dass eine Schulter 40b, die sich um einen
bestimmten Abstand von dem Kernboden 40a erhebt, im vorderen
Teil des Kernbodens 40a gebildet ist.
Eine vertikale Wand 49 am Ende zum Abschließen bzw. Bedecken
des hinteren Endes des Schienenkörpers 20, der von dem
Schienenhalter 42 gehalten wird, ist an dem hinteren Ende des
hinteren Befestigungsklammerkerns 40 gebildet.
Der mittlere Befestigungsklammerkern 50 wird als nächstes mit
Bezug auf die Fig. 10 bis 14 beschrieben. Die Konstruktion
des mittleren Befestigungsklammerkerns 50 ist der des
vorderen Befestigungsklammerkerns 30 sehr ähnlich. Die
Kernbasis 51, die einen flachen Boden 51a aufweist, ragt um
eine bestimmte Höhe aus dem Kernboden in der ungefähren Mitte
in Längsrichtung des mittleren Befestigungsklammerkerns 50
heraus. Die Schultern 50b, die sich um einen bestimmten
Abstand vom Kernboden 50 erheben, sind an der Vorder- und
Rückseite des Kernbodens 50a gebildet. Das vordere und
hintere Ende des Schienenhalters 52 ist ebenfalls offen,
ähnlich der vorderen Befestigungsklammer 30. Des weiteren ist
ein Führungsloch 55 ebenfalls in der Innenwand 54 der
Aussparung 53 im vorderen und hinteren Teil der Kernbasis 51
gebildet.
Die Aussparungen 33, 43 und 53, die in dem vorderen, hinteren
und mittleren Befestigungsklammerkern 30, 40 und 50 gebildet
sind, werden bis auf weiteres unter Verwendung des mittleren
Befestigungsklammerkerns 50 als Beispiel unten beschrieben.
Wie in den Fig. 13 und 14 gezeigt, ist die Aussparung 53 mit
einer bestimmten Tiefe gebildet, wobei die Dicke der
Innenwand 54 der Aussparung 53 so bemessen ist, dass die
selbstschneidende Schraube 15 festgezogen werden kann. Die
bestimmte Tiefe dieser Aussparungen 33, 43, 53 wird
vorzugsweise bestimmt mit den Böden 31a, 41a, 51 der
entsprechenden Kernbasen 31, 41, 51 als Referenz
(Referenzebenen).
Es ist auf diese Weise offensichtlich, dass die
selbstschneidende Schraube 15 in die Aussparung 33, 43, 53
eingesetzt und leicht festgezogen werden kann, da die Löcher
35, 45, 55 (Führungslöcher), die passend für die
selbstschneidende Schraube 15 sind, durch die Innenwände 34,
44, 54 der in dem Befestigungsklammerkern 30, 40, 50
gebildeten Aussparungen 33, 43, 53 gebildet sind, wobei die
Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 an den Schienenkern 20
befestigt werden.
Die so aussehenden Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 werden
anschließend integral mit dem Schienenkern 20 unter
Verwendung der selbstschneidenden Schrauben 50 befestigt, um
den Kernaufbau 10 zu vervollständigen. Die Mittel zum
Befestigen der Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 an den
Schienenkern 20 sind daher die Führungslöcher 35, 45, 55, und
durch Befestigen der Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 an
den Schienenkern 20 unter Verwendung der selbstschneidenden
Schrauben 15 können die Befestigungsklammernkerne 30, 40, 50
einfach und zuverlässig an den Schienenkern 20 befestigt
werden.
Gussformen wird anschließend verwendet, um die Außenseite des
Kernaufbaus 10, der durch Befestigen der
Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 an den Schienenkern 20,
wie oben beschrieben, zusammengebaut ist, mit einer
synthetischen Harzhaut zu bedecken. Das Ergebnis ist eine
einteilige Form aus der Harzbeschichtung und dem Einsatzteil,
welcher gleich dem Kernaufbau 10 ist. Das Material, welches
für diese Harzbeschichtung verwendet wird, ist das gleiche
Harzmaterial, das zum Formen der Befestigungsklammerkerne 30,
40, 50 verwendet wurde.
Genauer gesagt, die Kerneinheit 10 wird an eine bestimmte
Stelle in der Form eingesetzt, und die Form wird anschließend
geschlossen. Geschmolzenes Harz wird dann eingegossen, z. B.
um den Formhohlraum zu füllen, in welchem der Kernaufbau 10
gehalten wird. Gussformprozesse sind in der Literatur bekannt
und weitere Details über den Gussformprozess sind deshalb
unten weggelassen worden.
In dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung werden
die Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 als die Einsatzteile
zum Halten des Kernaufbaus 10 in der Gussform verwendet. Ein
sogenannter Einsatz wird deshalb in der Gussform an den
Stellen, die den Befestigungen 3, 4, 5 entsprechen,
verwendet.
Der Aufbau der Form (metallisches Formwerkzeug), der für das
Gussformen des Dachträgers 1 verwendet wird, wird als
nächstes unten beschrieben, wobei die Formteile zum
Herstellen der mittleren Befestigung 5 als Beispiel verwendet
werden. Es soll darauf hingewiesen werden, dass die Formteile
für die vordere Befestigung 3 und hintere Befestigung 4 im
Wesentlichen die Gleichen sind als jene für die mittlere
Befestigung 5, und eine weitere detaillierte Beschreibung
derselben ist unten weggelassen.
Fig. 15 ist eine Schrägansicht des Einsatzes 60, der für das
Formteil entsprechend der mittleren Befestigung 5 geeignet
ist. Fig. 16 ist eine Schrägansicht, die die mittlere
Befestigungsklammer 50 zeigt, welche in diesem Einsatz 60
gesichert ist. Wie aus diesen Figuren ersichtlich, weist der
Einsatz 60 eine im Wesentlichen rechtwinklige Basis 61, einen
Kernhalter 62, der um einen bestimmten Abstand oberhalb der
Oberfläche 61f der Basis 61 herausragt, zum Halten der
mittleren Befestigungsklammer 50, und eine Aussparung 63
(erste Aussparung), die an einer geeigneten Stelle in dem
Kernhalter 62 zum Halten der Kernbasis 51 des mittleren
Befestigungsklammerkerns 50 angeordnet ist, auf. Ein Kanal
61g ist des weiteren an einer geeigneten Stelle an der
Oberfläche 61f angeordnet, der sich von dem Rand der Basis 61
zum Kernhalter 62 erstreckt. Wie bis auf Weiteres unten
beschrieben wird, ist dieser Kanal 61g Teil des Weges
(Gusskanal) für das geschmolzene Harz, wenn der Einsatz 60 in
der Form zusammengebaut ist.
Wie in Fig. 17 gezeigt, ist eine zweite Aussparung 64 mit
einer dazwischenliegenden Wand 65 mit einer bestimmten Dicke
an der Seite gebildet, die der ersten Aussparung 63
gegenüberliegt. Ein Durchgangsloch 65h ist in der Wand 65
gebildet, durch welches der Gewindeschaft 8J der Schraube,
die aus der Kernbasis 51 herausragt, hindurchgeführt wird.
Der Boden der mittleren Befestigungsklammer 50 wird
anschließend in das Oberteil des Einsatzes 60 eingepasst, so
dass die Kernbasis 51 in der ersten Aussparung 63 mit dem
flachen Boden 51a der Kernbasis 51, die den Boden der ersten
Aussparung 63 berührt, gehalten wird.
Eine Mutter 69 wird anschließend auf das Gewinde 8J der
Schraube, die durch das Durchgangsloch 65h hindurchführt und
in die zweite Aussparung 64 hereinragt, aufgedreht und
festgezogen. Der mittlere Befestigungsklammerkern 50 und der
Einsatz 60 sind so miteinander sicher befestigt, dass der
flache Boden 51a der Kernbasis 51 fest auf dem Boden der
ersten Aussparung 63 aufsitzt.
Es ist so möglich, den mittleren Befestigungsklammerkern 50
und den Einsatz 60 unter Verwendung der Befestigungsschraube
8, die zum Sichern der mittleren Befestigung 5 (das ist der
mittlere Befestigungsklammerkern 50) des Dachträgers 1 an das
Fahrzeugdach Rm verwendet wird, zusammenzubauen. Ist das
Gussformen beendet, so kann der Einsatz 60 von dem mittleren
Befestigungsklammerkern 50 entfernt werden, indem die Mutter
69 einfach entfernt wird.
Der Abstand von dem Boden 51a der Kernbasis 51 ist derart,
dass der Kernboden 50a des mittleren Befestigungsklammerkerns
50 im Wesentlichen die Oberfläche 62a des Kernhalters 62
berührt (obwohl es eigentlich eine kleine Lücke gibt).
Genauer, dieser Abstand wird gesteuert, um festen Kontakt
zwischen dem Boden 51a der Kernbasis 51 und dem Boden der
ersten Aussparung 63 zu gewährleisten, so dass die Kernbasis
51 zuverlässig und stabil gegen die Wand 65 des Einsatzes 60
gehalten bzw. gedrückt wird. Da jedoch die Schulter 50b des
mittleren Befestigungsklammerkerns 50 um einen bestimmten
Abstand vom Kernboden 50a verschoben ist und deshalb um den
gleichen Abstand von der Oberfläche 62a getrennt ist, ist
eine Lücke Sa über die gesamte Fläche des mittleren
Befestigungsklammerkerns 50 zwischen den Oberflächen 50b und
62a gebildet.
Die Einsätze (nicht in den Figuren gezeigt) sind auf ähnliche
Weise mit dem vorderen Befestigungsklammerkern 30 und dem
hinteren Befestigungsklammerkern 40 verbunden, um den
Zusammenbau aller Einsätze mit dem Kernaufbau 10 zu
vervollständigen.
Wenn der Kernaufbau 10 in eine Form, die ein Paar von
Formwerkzeugen 70 und 75 (siehe Fig. 17 und Fig. 18)
aufweist, eingebracht wird, so werden die Einsätze 60
allesamt an eines der zwei Formwerkzeuge festgemacht. In der
Fig. 17 und der Fig. 18 sind sie gezeigt, wie sie in dem
Formwerkzeug 70 gestellt sind. Genauer gesagt, die Basis 61
des Einsatzes 60, das den Befestigungsklammerkern 50 hält,
ist in eine Einsatzaussparung 71 eingepasst, die an einem
bestimmten Ort in dem Formwerkzeug 70 bereitgestellt ist, um
den Einsatz 60 in dem Formwerkzeug 70 zu befestigen.
Ein Sitzring 72 wird anschließend in das Formwerkzeug 70 von
oberhalb des Einsatzes 60 so eingepasst, dass sein Boden das
obere Ende 61f der Basis 61 herunterdrückt, um den Einsatz 60
fest in das Formwerkzeug 70 einzupassen. Das andere
Formwerkzeug 75 wird anschließend geschlossen und an das
Formwerkzeug 70 geklemmt, um so den Formhohlraum CM1 zwischen
der Oberfläche des Kernaufbaus 10 und den Oberflächen des
Einsatzes 60, des Formwerkzeuges 70, des Sitzringes 72 und
des Formwerkzeuges 75 zu bilden.
Ähnliche Vorgänge werden mit den Einsätzen (nicht gezeigt in
den Figuren) für die vordere und hintere Befestigung
abgeschlossen, um den gesamten Kernaufbau 10 für das
Gussformen vorzubereiten. Das geschmolzene Harz wird dann
eingeführt, um den verbleibenden Formhohlraum CM1 zu füllen.
Dabei wird die Außenseite der Kerneinheit 10 mit
synthetischem Harz beschichtet und auf diese Weise wird ein
Dachträger 1 erhalten.
Indem die Kerneinheit 10 in die Gussform eingeführt wird,
kann beim Einführen und Sichern des Schienenkerns 20 in die
Gussform eine Ablenkung bzw. Verschiebung und Deformation des
Schienenkerns 20 zuverlässig vermieden werden, da die
Einsätze, die mit den Befestigungsklammerkernen 30, 40, 50
befestigt sind, in den Formkörper 70 eingepasst sind und die
Kraft zum Einführen nicht direkt auf den langen Schienenkern
20 wirkt.
Eine Gussform 70, 75 gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist eine zweiteilige oder mehrteilige Form,
welche gleichzeitig ein Paar Dachträger 1 aus einer einzigen
Form 70, 75 herstellen kann. Außerdem wird nur eine Zuführung
(einzige "point gate") zur Versorgung der beiden Formbereiche
mit Harz zwischen den Formbereichen des Tandemdachträgers,
die Seite an Seite gestellt sind, bereitgestellt, und beide
Formbereiche des Dachträgers können von dieser einen
Zuführung gleichzeitig mit geschmolzenem Harz versorgt
werden.
Genauer gesagt, wie aus der Fig. 18 zu sehen ist, ist eine
Zuführung 78 (einzige "point gate") an der Seite der
Einsatzaussparung 71 für den mittleren
Befestigungsklammerkern 50 in dem Formkörper 70
bereitgestellt. Der Harzversorgungsweg 73h, der in der Muffe
bzw. Hülse 73 gebildet ist, welcher mit dem Formkörper 75
zusammengebaut ist, ist zur Zuführung 78 hin offen. Diese
Hülse 73 ist mit einer Eingusshülse ("sprue bushing")
verbunden (nicht in der Figur gezeigt), welche wiederum mit
der Einspritzdüse (nicht in der Figur gezeigt) der
Einspritzformmaschine verbunden ist. Das geschmolzene Harz,
welches von der Einspritzdüse eingespritzt wird, passiert den
Einguss der Eingusshülse durch den Harzversorgungsweg 73h der
Muffe 73 und wird danach von der Zuführung 78 des Gusskanals
79 zugeführt, um den Formhohlraum CM1 des rechten und linken
Formbereiches zu füllen.
Ein Kanal 61g ist in der Basis 61 des Einsatzes 60 von dem
Rand der Basis 61 zum Kernhalter 62 gebildet. Dieser Kanal
61g ist mit dem Gusskanal 79 verbunden, und der Gusskanal 79
und der Kanal 61g bilden zusammen den Gusskanal für das
geschmolzene Harz von der Zuführung 78 zum Formhohlraum CM1.
Betrachtet man einen vertikalen Schnitt entlang der Richtung
senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns 20, wie in Fig. 18
gezeigt, so ist der Formhohlraum CM1 zwischen der Außenseite
des mittleren Befestigungsklammerkerns 50 und der
Formoberfläche des Formkörpers 75 in der Fläche entsprechend
des mittleren Befestigungsklammerkerns 50 so gebildet, dass
sie einen Aufwurf bzw. Hügel bildet, der von der rechten und
linken Seite über den oberen Teil des Schienenkerns 20 an der
Spitze sich erhebt. Wie zuvor erwähnt wurde, ist es mit der
herkömmlichen Formtechnik schwierig zu gewährleisten, dass
das geschmolzene Harz vollständig den Hohlraum füllt, da das
geschmolzene Harz, welches von dem Eingusskanal bzw.
Gusskanal 79, 61g zugeführt wird, entlang diesem Aufwurfweg
von der Zuführung 78 zum hinteren Ende des Formhohlraums CM1,
das als das linke Ende in dem vertikalen Schnitt in Fig. 18
zu sehen ist, strömen muss.
Die Erfindung löst dieses Problem wie folgt. Wie oben
hingewiesen und in Fig. 18 gezeigt ist, ist die Schulter 50b
des Befestigungsklammerkerns 50 vertikal um einen bestimmten
Abstand von dem Kernboden 50a verschoben und ist dadurch um
den gleichen Abstand von der Oberfläche 62a des
Einsatzkernhalters 62 getrennt. Als Folge ist ein
Zwischenraum Sa quer über die gesamte Breite des mittleren
Befestigungsklammerkerns 50 zwischen den Oberflächen 50b und
62a gebildet (das ist zum Teil die Kontaktfläche zwischen dem
Befestigungsklammerkern 50 und des Einsatzes 60).
Dieser Zwischenraum Sa verbindet das vordere und hintere Ende
des Formhohlraums CM1, gesehen von der Zuführung 78. Mit
anderen Worten, dieser Zwischenraum Sa bildet einen Harzweg,
der die Enden des Formhohlraums CM1 verbindet, welche am
nächsten und am weitesten entfernt von dem
Harzversorgungseingusskanal 79, 61g sind.
Wieder in Bezug auf die vertikale Schnittansicht senkrecht
zur Längsachse des Schienenkerns 20 und der gestrichelt
gepunkteten Linie, gezeigt in Fig. 18, ermöglicht dieser
Zwischenraum Sa des Weiteren, dass das geschmolzene Harz,
welches von der Zuführung 78 und dem Versorgungskanal 79, 61g
zugeführt wird, sowohl in den Formhohlraum CM1, der zwischen
dem Befestigungsklammerkern 50 und dem Formkörper 75, wie
oben darauf hingewiesen wurde, gebildet ist, und durch diesen
Zwischenraum Sa zum Endabschnitt des Formhohlraums CM1, der
am weitesten von der Zuführung 78 entfernt ist (linke Seite,
wie in Fig. 18 zu sehen ist), fließt. Es ist deshalb möglich,
eine Harzversorgungszuführung 78 an nur einer Seite des
Schienenkerns 20 zu verwenden, um leicht und zuverlässig
geschmolzenes Harz zu dem Endteil des Formhohlraums, der am
weitesten von der Zuführung 78 entfernt ist, zuzuführen.
Mit anderen Worten ist es möglich, geschmolzenes Harz
zuverlässig und in ausreichendem Maße dem Endabschnitt des
Formhohlraums CM1, der am weitesten von der Zuführung 78
entfernt ist, zuzuführen und dabei eine gleichmäßige
Harzfüllung zu gewährleisten, selbst wenn ein Paar Dachträger
1 in einer zweiteiligen oder mehrteiligen Form gebildet
werden, wobei nur eine einzige gemeinsame Harzzuführung
verwendet wird, um das Harz gleichzeitig beiden Hälften der
zwei parallelen Dachträgerformen zuzuführen.
Es ist deshalb nicht notwendig, die Form mit mehreren
Zuführungen zu versehen. Der heiße Eingusskanal kann
ebenfalls eine relativ einfache Form aufweisen, der Aufbau
des Formkörpers wird so vereinfacht und die Produktionskosten
desselben können so reduziert werden.
Des weiteren ist der Zwischenraum Sa, der zwischen den
Schultern 50b des Befestigungsklammerkerns 50 und der
Kernhalteroberfläche 62a des Einsatzes 60 gebildet ist, mit
der Aussparung 53 innerhalb des Befestigungsklammerkerns 50
verbunden. Die Aussparung 53 ist mit dem Eingusskanal 79, 61g
durch den dazwischenliegenden Zwischenraum Sa verbunden.
Folglich kann nach Befestigen des mittleren
Befestigungsklammerkerns 50 und des Schienenkerns 20 mit der
selbstschneidenden Schraube 15 das Harz der Aussparung 53
zugeführt werden, wenn der Formhohlraum CM1 des Formkörpers
70, 75 mit dem Beschichtungsharz (geschmolzenem Harz) gefüllt
wird.
Die Harzbeschichtung, die so über dem Kopf der
selbstschneidenden Schraube 15 gebildet ist, verhindert das
Korrodieren der selbstschneidenden Schraube 15 bei lang
anhaltendem Gebrauch und ist ebenfalls hilfreich, ein Lösen
der Schraube aufgrund von Fahrzeugvibrationen zu verhindern.
Der Aufbau der mittleren Dachträgerbefestigung 5 und der
benachbarten Fläche, die durch das Gussformen gebildet sind,
wie oben beschrieben ist, wird weiter unten mit Bezug auf die
Fig. 19 bis 21 des Weiteren erklärt. Wie anhand dieser
Figuren zu sehen ist, wird eine gleichmäßige Harzbeschichtung
in allen Abschnitten des Dachträgers 1 gebildet,
einschließlich des Abschnittes, der im Endabschnitt des
Formhohlraums CM1, der am weitesten von der Zuführung 78
entfernt ist, entspricht (wie auch auf der linken Seite in
den Fig. 20 und 21 zu sehen ist). Die Schultern 50b des
Befestigungsklammerkerns 50 sind ebenfalls mit einer
Harzschicht beschichtet, die durch das Harz, welches den
Zwischenraum Sa zwischen den Schultern 50b und der
Kernhalteroberfläche 62a des Einsatzes 60 zugeführt wird,
gebildet ist (siehe Fig. 21).
Des Weiteren ist der Kopf 15H der selbstschneidenden Schraube
15 mit Harz, das die Aussparung 53 des mittleren
Befestigungsklammerkerns 50 füllt, bedeckt (siehe Fig. 21).
Wie aus der obigen Beschreibung der Erfindung ersichtlich
wird, können die Befestigungsklammerkerne aufgrund der
Tatsache, dass die Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 aus
synthetischem Harz hergestellt sind, in großer Anzahl mit
gleichbleibenden Resultaten unter Verwendung eines
Formprozesses hergestellt werden, bei dem der Hohlraum des
Formkörpers mit geschmolzenem Harz gefüllt wird. Des Weiteren
ist die Produktivität beträchtlich verbessert und die
Steuerung der Form und der Abmessungsgenauigkeit sind
ebenfalls vereinfacht, verglichen mit den Biege- und
Formprozessen, die für herkömmliche Befestigungsklammerkerne
aus geformtem Flachblech benötigt werden.
Die Herstellung der Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 wird
ebenfalls nicht besonders dadurch erschwert, dass die Punkte
(das sind die Positionen der Befestigungsschrauben 8 der
Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50), an denen die
Befestigungen bzw. Träger 3, 4, 5 an das Fahrzeugdach Rm
befestigt werden, entlang der Breite des Fahrzeuges von
direkt unterhalb der Achse der Schiene 2 (das ist der
Schienenkern 20) verschoben werden. Es ist deshalb auch
einfacher, die Anforderungen an das Dachträgerdesign
anzugehen.
Des Weiteren wird durch einteiliges Formen der Mittel (das
sind die Durchgangslöcher 35, 45, 55) zum Befestigen der
Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50 aus synthetischem Harz an
den Schienenkern 20 und die Mittel zum Befestigen des
Dachträgers 1 an das Fahrzeug (Befestigungsschraube 8) die
Konstruktion der Befestigungsklammerkerne 30, 40, 50
weitgehend vereinfacht, und die Herstellungsproduktivität
wird weitgehend verbessert.
Die Haftung der Harzbeschichtung ist ebenfalls stark
verbessert, verglichen mit einer herkömmlichen
Metallbefestigung. Folglich ist die Trennung der
Harzbeschichtung von der Oberfläche des Befestigungskerns
erschwert, selbst wenn die Harzbeschichtung sehr dünn ist,
und Erscheinungsfehler, wie z. B. das Blasenschieben der
Harzbeschichtung, können unterdrückt werden.
Wie oben beschrieben, kann die mittlere Befestigung 5 aus
Formgestaltungsbetrachtungen aus der Mitte zwischen der
vorderen Befestigung 3 und der hinteren Befestigung 4 zur
hinteren Befestigung 4 hin z. B. verschoben sein, um auf diese
Weise die Weite zwischen der vorderen Befestigung 3 und der
mittleren Befestigung 5 zu vergrößern und den Druck des
eingespritzten geschmolzenen Harzes während des Gussformens
zu ermöglichen, um den rohrförmigen Schienenkern 20 aus
seiner normalen Position zu biegen und zu verschieben. Die
Harzbeschichtung, die auf diesem abgebogenen Abschnitt des
Schienenkerns 20 gebildet ist, kann deshalb uneben und dünn
an manchen Stellen sein. Die oben erwähnte zunehmende Haftung
reduziert jedoch das Auftreten von Erscheinungsfehlern, wie
z. B. die Blasenbildung, die durch einen Abfall der Haftung
mit der metallischen Kerneinheit 10 an Stellen, wo die
Harzbeschichtung R dünn ist, verursacht wird.
Eine Abweichung der ersten Ausführungsform, die mit Bezug auf
die Fig. 1 bis Fig. 21 oben beschrieben worden ist, wird als
nächstes unten beschrieben.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass ähnliche Abschnitte,
deren Aufbau und Funktion in der ersten Ausführungsform der
Gleiche ist wie in der folgenden Abweichung, sind durch die
gleichen Bezugszeichen angezeigt, und eine weitere
Beschreibung derselben ist unten weggelassen.
Wie in den Fig. 22 bis 24 gezeigt, ist die Querschnittsfläche
des Zwischenraums, der die Endabschnitte des hügelförmigen
Formhohlraums verbindet (in einem vertikalen Schnitt
senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns 20 gesehen), die
am nähesten und weitesten entfernt von der Zuführung sind,
größer in dieser Abweichung als in der vorangegangenen ersten
Ausführungsform.
Wie in der Fig. 22 gezeigt, ist ein Einschnitt Sb, der zur
Oberfläche 62a hin offen ist, in dem Kernhalter 62M des
Einsatzes 60M gebildet, der eine Fortführung des Kanals 61g
in der Basis 61M ist. Dieser Einschnitt Sb weist eine
bestimmte Breite und eine bestimmte Tiefe auf, welche
vorzugsweise gleich der Höhe des Kernhalters 62M ist und sich
der Breite nach vollständig quer über den Kernhalter 62M
erstreckt. Der Einschnitt Sb ist des Weiteren so gebildet,
dass wenn der Einsatz 60M zusammengebaut ist mit dem
Befestigungsklammerkern (wie z. B. der mittlere
Befestigungsklammerkern 50), er sich unterhalb des
Zwischenraumes Sa befindet, welcher zur Erinnerung zwischen
den Schultern 50b des mittleren Befestigungsklammerkerns 50
und der Oberfläche 62a des Kernhaltes 62M als Teil des
Einsatzes 60M (das ist der Teil der Kontaktfläche zwischen
dem Befestigungsklammerkern 50 und dem Einsatz 60M) gebildet
ist.
Indem der Einsatz Sb auf diese Weise gebildet ist, sind die
am nähesten und entferntesten von der Zuführung 78 gelegenen
Endabschnitte des Formhohlraums CM1, welcher zur Erinnerung
hügelförmig ausgebildet ist gesehen in einem vertikalen
Schnitt senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns 20 (siehe
Fig. 24), durch einen dazwischenliegenden Harzweg S
miteinander verbunden, dessen Querschnittsfläche oder Volumen
die Summe des Einschnittes Sb und des Zwischenraumes Sa,
gebildet zwischen den Schultern 50b des
Befestigungsklammerkerns 50 und der Oberfläche 62a des
Einsatzkernhalters 62M, ist.
Nachdem die Kerneinheit 10 in den Formkörper 70 eingesetzt
und befestigt ist, wird der Formkörper 75 anschließend
geschlossen, und das Beschichtungsharz (geschmolzenes Harz)
wird eingespritzt und dem Formhohlraum CM1 mittels des
Eingusskanals 79, 61g von der Zuführung 78 zugeführt. Wie
durch die gepunktet-gestrichelte Linie und Pfeile in der
vertikalen Schnittansicht senkrecht zur Längsachse des
Schienenkerns 20 in Fig. 24 gezeigt ist, so fließt das
geschmolzene Harz von der Zuführung 78 und dem Eingusskanal
79, 61g, um sowohl in den Formhohlraum CM1, der zwischen dem
Befestigungsklammerkern 50 und dem Formkörper 75, wie oben
erwähnt, gebildet ist, und durch den Harzweg S zu fließen,
das ist der Zwischenraum Sa und der Einschnitt Sb zum
Endabschnitt des Formhohlraums CM1, der am weitesten entfernt
von der Zuführung 78 (die linke Seite in Fig. 24) ist.
Aufgrund der großen Querschnittsfläche des Harzweges S in
dieser Abweichung der ersten Ausführungsform ist es möglich,
selbst auf noch einfachere (verglichen mit der ersten
Ausführungsform) und zuverlässigere Weise geschmolzenes Harz
dem Endabschnitt des Formhohlraums CM1, der am weitesten von
der Zuführung 78 entfernt ist, zuzuführen und dadurch eine
gleichmäßige Harzfüllung zu gewährleisten, selbst wenn die
Harzversorgungszuführung 78 an nur einer Seite des
Schienenkerns 20 bereitgestellt ist.
Eine weitere Abweichung der ersten Ausführungsform wird als
nächstes mit Bezug auf die Fig. 25 und 26 unten beschrieben.
Eine Aufgabe dieser Abweichung ist es, das Gewicht des
Befestigungsklammerkerns weiter zu reduzieren.
Fig. 25 ist eine Schrägansicht von dem Boden eines
Befestigungsklammerkerns (wie z. B. ein mittlerer
Befestigungsklammerkern 50N) gemäß dieser Abweichung. Fig. 26
ist eine Schrägansicht von oberhalb des Einsatzes 60N, der in
Verbindung mit diesem Befestigungsklammerkern 50N verwendet
wird. Wie anhand der Fig. 25 und 26 zu sehen ist, ist eine
Mehrzahl von Hohlräumen C1 und C2 in dem Boden eines
Befestigungsklammerkerns 50N gemäß dieser Abweichung der
ersten Ausführungsform gebildet. Genauer sind jeweils zwei
Hohlräume C1 in der vorderen und hinteren Schulter 50b
gebildet, und ein Hohlraum C2 ist an einer bestimmten Stelle
in dem Kernboden 50a gebildet. Diese Hohlräume C1, C2 sind
vorzugsweise an der Innenseite verjüngt ausgebildet.
Es ist offensichtlich, dass diese Hohlräume C1, C2 das
Gewicht des Befestigungsklammerkerns 50N reduzieren.
Die Vorsprünge D1, D2, welche der Form und den Abmessungen
der Hohlräume C1, C2 entsprechen, sind an entsprechenden
Stellen an dem Kernhalter 62N der Einsatzbasis 61N gebildet.
Des Weiteren gleicht das äußere Profil dieser Vorsprünge D1,
D2 vorzugsweise der bevorzugten verjüngten Form der
Innenseite der Hohlräume C1, C2 in dem
Befestigungsklammerkern 50N.
Wird der Einsatz 60N anschließend mit dem
Befestigungsklammerkern 50N zusammengebaut, so passen sich
die Vorsprünge D1, D2 des Einsatzes 60N in die entsprechenden
Hohlräume C1, C2 des Befestigungsklammerkerns 50N ein,
während die angepassten verjüngten Profile gewährleisten,
dass die Vorsprünge D1, D2 von den angepassten Hohlräumen C1,
C2 aufgenommen werden.
Wenn der mit dem Einsatz 60N zusammengebaute
Befestigungsklammerkern 50N in den Formkörper 70 zum
Gussformen eingesetzt wird, so wird das Beschichtungsharz
nicht in die Hohlräume C1, C2 des Befestigungsklammerkerns
50N fließen und diese füllen, wodurch eine Reduzierung des
Gewichts des Dachträgers ermöglicht wird.
Ein Befestigungsklammerkern gemäß einer zweiten bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung ist als nächstes mit Bezug auf
die Fig. 27 bis 30 unten beschrieben. Es soll darauf
hingewiesen werden, dass während der Beschreibung dieser
zweiten Ausführungsform die mittlere Befestigung als Beispiel
verwendet wird, grundsätzlich das Gleiche aber für die
vorderen und hinteren Befestigungen gilt.
Wie in den Figuren gezeigt, weist der mittlere
Befestigungsklammerkern 80 gemäß dieser Ausführungsform der
Erfindung einen Körper (Befestigungsklammerkernkörper) 87 mit
einer bestimmten Breite, eine Kernbasis 81, die aus dem Boden
des Kernkörpers 87 herausragt und als die Befestigungsbasis
zum Befestigen des Dachträgers an das Fahrzeugdach Rm dient,
und einen Schienenhalter 82 zum Halten und Sichern eines
rohrförmigen Schienenkerns 20 auf. Eine Mehrzahl von
Durchgangslöchern 85, das sind zwei im Vorder- und Rückteil
in dieser Ausführungsform, sind in dem Schienenhalter 82 als
ein Mittel zum Befestigen des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 an den Schienenkern 20
vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Seiten des
Befestigungsklammerkernkörpers 87 unter einem bestimmten
Winkel verjüngt sind.
Die Kernbasis 81 ragt um eine bestimmte Höhe aus dem
Kernboden 87a in der ungefähren längsseitigen Mitte des
mittleren Befestigungsklammerkerns 80 heraus. Die Schultern
87b erheben sich um einen bestimmten Betrag von dem Kernboden
87a und sind ebenfalls am längsseitigen vorderen und hinteren
Ende des Kernbodens 87a gebildet.
Die Befestigungsschraube 8 zum Befestigen des Dachträgers an
das Fahrzeugdach Rm ist einteilig mit der Kernbasis 81
befestigt, wobei der Kopf 8H derselben in der Kernbasis 81
eingebettet ist, und der Schaft (Gewinde) 8J ragt senkrecht
aus dem flachen Boden 81a heraus. Es soll darauf hingewiesen
werden, dass diese Befestigungsschraube 8 gleichwertig zu den
Mitteln der begleitenden Ansprüche zum Befestigen des
Dachträgers (Befestigungsklammerkern) an das Fahrzeug sind.
In dieser bevorzugten Ausführungsform stehen die rechts- und
linksseitigen Rippen 88, die eine bestimme Dicke aufweisen,
senkrecht oder im Wesentlichen senkrecht von dem Kernkörper
87 am vorderen und hinteren Randabschnitt des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 hervor. Diese Rippen 88 sind
einteilig mit dem Kernkörper 87 beim Formen des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 (dies ist eine gussgeformte
Einheit mit Befestigungsschraube 8) geformt. Es soll darauf
hingewiesen werden, dass das synthetische Harz, welches zum
Formen dieses mittleren Befestigungsklammerkerns 80 verwendet
wird, das gleiche Material sein kann, das in der ersten
Ausführungsform verwendet wurde.
Eine Aussparung 83 mit einer bestimmten Tiefe von dem
Kernboden 87a ist ebenfalls in dem mittleren
Befestigungsklammerkern 80 im vorderen und hinteren Teil der
Kernbasis 81 gebildet. Ein Führungsloch 85 zum Schneiden ist
an der Innenwand 84 der Aussparung 83 gebildet. Eine
selbstschneidende Schraube 15 geht durch das Durchgangsloch
85 zum Befestigen des mittleren Befestigungsklammerkerns 80
mit dem rohrförmigen Schienenkern 20 hindurch.
Der mittlere Befestigungsklammerkern 80 wird so mit dem
Schienenkern 20 zusammengebaut, um die Kerneinheit 10 zu
vervollständigen. Ein kombinierter Einsatz, wie z. B. in den
Fig. 31 bis 34 gezeigt ist, wird zum Einsetzen und Halten der
Kerneinheit 10 in der Gussform 70 verwendet.
Dieser kombinierte Einsatz weist einen ersten Einsatz 110,
der in den mittleren Befestigungsklammerkern 80 eingesetzt
ist, und einen zweiten Einsatz 120 zum Halten des ersten
Einsatzes 110 auf. Dieser zweite Einsatz 120 wird
anschließend in den Formkörper 70 eingesetzt, um auf diese
Weise die Kerneinheit 10, welche in den Formkörper 70
eingesetzt wurde, zu halten.
Der erste Einsatz 110 hat im Wesentlichen eine rechteckige
Basis 111, ein Paar aufrechtstehender Wände 118, die sich am
oberen Ende der Basis 111 erheben und um einen bestimmten
Abstand voneinander getrennt sind, einen Kanal 112, der in
dem Zwischenraum zwischen den Wänden 118 zum Halten des
Kernkörpers gebildet ist, und eine erste Aussparung 113, die
an geeigneter Stelle im Boden 112a des Kanals 112 zum Halten
der Kernbasis 81 des mittleren Befestigungsklammerkerns 80
gebildet ist.
Eine zweite Aussparung 114 (siehe Fig. 33) ist im hinteren
Teil der ersten Aussparung 113 mit einer Wand 115, die eine
bestimmte Dicke aufweist und die zweite Aussparung 114 von
der ersten Aussparung 113 trennt, gebildet. Ein
Durchgangsloch 115h ist in der Wand 115 gebildet, die es
ermöglicht, dass das Gewinde 8J der Befestigungsschraube 8
aus der Kernbasis 81 herausragt, um von der ersten Aussparung
113 in die zweite Aussparung 114 hindurchzugehen.
Die Bodenseite des Kernkörpers 87 des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 ist in den Kanal 112 des ersten
Einsatzes 110 soweit eingesetzt, bis der flache Boden der
Kernbasis 81 den Boden der ersten Aussparung 113 berührt, und
die Kernbasis 81 wird so in der ersten Aussparung 113
gehalten. Die Innenwände des Kanals 112 (das sind die
Innenoberflächen der Wände 118) sind zu einem Gefälle, das an
die Seitenoberflächen des Kernkörpers 87 angepasst ist,
verjüngt. Der Kernkörper 87 ist so in den Kanal 112 mit ihren
verjüngten Oberflächen eingesetzt.
Eine Mutter 119 wird anschließend auf das Gewinde 8J, welches
durch das Durchgangsloch 115a in die zweite Aussparung 114
hineinragt, aufgeschraubt. Der flache Boden der Kernbasis 81
wird dann an den Boden der ersten Aussparung 113 sicher
gehalten, und der mittlere Befestigungsklammerkern 80 und der
erste Einsatz 110 werden miteinander befestigt. Ist der
Formguss abgeschlossen, so wird die Mutter 119 entfernt, und
der erste Einsatz 110 wird von dem mittleren
Befestigungsklammerkern 80 entfernt.
Der Abstand von dem Boden 81a der Kernbasis 81 ist
vorzugsweise so, dass der Kernboden 80a des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 im Wesentlichen den Boden 112a
des Kernhalterkanals 112 berührt (obwohl es eigentlich einen
kleinen Spalt gibt). Genauer gesagt, ist dieser Abstand so
gewählt, um einen festen Kontakt zwischen dem Boden 81a und
der Kernbasis 81 und dem Boden der ersten Aussparung 113 zu
gewährleisten, so wird die Kernbasis 81 zuverlässig und
stabil gegen die Wand 115 des Einsatzes 110 gehalten.
Eine Lücke Sa ist jedoch über die gesamte Fläche zwischen dem
mittleren Befestigungsklammerkern 80 und den Oberflächen 80b
und 112a gebildet, da die Schulter 80b des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 um einen bestimmten Abstand von
dem Kernboden 80a verschoben ist und deshalb um den gleichen
Abstand von dem Boden 112a getrennt ist.
Der zweite Einsatz 120 hat im Wesentlichen eine rechteckige
Basis 121, ein Paar von freistehenden Wänden 128, die sich
von der Oberfläche der Basis 121 erheben und um einen
bestimmten Abstand voneinander getrennt sind, und eine
Öffnung 122, die zwischen den Wänden 128 gebildet ist. Die
Oberseite der Wände 128 trägt den rohrförmigen Schienenkern
20 der Kerneinheit 10. Die Form und Größenabmessungen der
Öffnung 122 sind so bestimmt, dass die Basis 111 des ersten
Einsatzes 110 darin eingepasst werden kann.
Ein Vorsprung 129 einer bestimmten Breite ist zwischen der
Öffnung 122 und jeder Wand 128 gebildet. Die Breite dieses
Vorsprunges 129 ist geringfügig größer als die Breite der
Rippen 88 des mittleren Befestigungsklammerkerns. Die Höhe
des Vorsprunges 129 ist so bestimmt, dass wenn die Basis 111
des ersten Einsatzes 110 innerhalb der Öffnung 122 eingepasst
und gehalten wird, dass die Oberfläche des Vorsprunges 129 im
Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem Boden 112a des Kanals
112 in dem ersten Einsatz 110 ist.
Der erste Einsatz 110, welcher mit der Kerneinheit 10
befestigt ist, wird anschließend in den zweiten Einsatz 120
eingepasst. Das heißt, die erste Einsatzbasis 111 ist in die
Öffnung 122 in der zweiten Einsatzbasis 121 eingepasst.
Wie aus der Fig. 32 ersichtlich ist, sind die äußeren Profile
der Wände 118 und 128 so, dass die Außenseite der ersten
Einsatzwände 118, die Außenseite der Rippen des mittleren
Befestigungsklammerkerns 88 und die Außenseite der zweiten
Einsatzwände 128 im Wesentlichen auf einer fortlaufenden
gekrümmten Fläche positioniert sind.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass die vorderen und
hinteren Befestigungsklammerkerne auf ähnliche Weise mit
entsprechenden angepassten Einsätzen (nicht in den Figuren
gezeigt) zusammengesetzt sind, um sämtliche Einsätze mit der
Kerneinheit 10 zu befestigen.
Die zweiten Einsätze 120 werden zu einem metallischen
Formkörper 70 zusammengebaut, um die Kerneinheit 10 in den
metallischen Formkörper 70 zum Gussformen der Kerneinheit 10
unter Verwendung eines Paars von Formkörpern 70, 75
einzusetzen und zu sichern. Genauer gesagt, die Basis 121 des
zweiten Einsatzes 120 ist in eine Einsatzaussparung 71
eingepasst, die auf geeignete Weise in dem metallischen
Formkörper 70 angeordnet ist, um den zweiten Einsatz 120 des
mittleren Befestigungsklammerkerns 80 in dem metallischen
Formkörper 70 zu sichern.
Ein Sitzring ("seating ring") 72 wird anschließend in den
metallischen Formkörper 70 von oberhalb des zweiten Einsatzes
120 so eingepasst, dass sein Boden das Oberteil. 121f der
Basis 121 herunterdrückt, um den zweiten Einsatz 120 in den
metallischen Formkörper 70 fest einzupassen. Der andere
metallische Formkörper 75 wird anschließend geschlossen und
mit dem metallischen Formkörper 70 festgeklemmt bzw.
gespannt, um so einen Formhohlraum CM2 zwischen der
Oberfläche der Kerneinheit 10 und den Oberflächen des ersten
und des zweiten Einsatzes 110 und 120, des Formkörpers 70,
des Sitzringes 72 und des Formkörpers 75 zu bilden.
Ähnliche Arbeitsvorgänge werden mit den Einsätzen (nicht in
den Figuren gezeigt) für die vorderen und hinteren
Befestigungen abgeschlossen, um die gesamte Kerneinheit 10
für das Gussformen vorzubereiten. Das geschmolzene Harz wird
anschließend eingespritzt, um den resultierenden Formhohlraum
CM2 zu füllen, die Außenseite der Kerneinheit 10 mit
synthetischem Harz zu beschichten und so den Dachträger 101
zu erhalten.
Abbiegungen und Verformungen des Schienenkerns 20 können beim
Einsetzen und Sichern der Kerneinheit 10 in der Form auf
zuverlässige Weise vermieden werden, da die Einsatzeinheiten,
die mit den Befestigungsklammerkernen befestigt sind, in den
Formkörper 70 eingepasst sind und die Kraft zum Einfügen
nicht direkt auf den langen Schienenkern 20 wirkt.
Wie in der ersten Ausführungsform ist die Form 70, 75 eine
zweiteilige oder mehrteilige Form mit nur einer Zuführung
("single point" Zuführung) zum Versorgen beider Formbereiche
mit Harz. Wie aus der Fig. 34 zu sehen ist, ist eine
Zuführung 78 ("single point" Zuführung) an der Seite der
Einsatzaussparung 71 für den mittleren
Befestigungsklammerkern 80 in dem Formkörper 70
bereitgestellt. Der Eingusskanal 79 erstreckt sich zu beiden
Seiten von der Zuführung 78 und ist mit den Kanälen 121g, die
in der Basis 121 des zweiten Einsatzes 120 gebildet sind,
verbunden. Der Eingusskanal 79 und der Kanal 121g bilden
zusammen den Eingusskanal für das geschmolzene Harz von der
Zuführung 78 in den Formhohlraum CM2.
Wenn man einen vertikalen Schnitt entlang der Richtung
senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns 20, wie in Fig. 34
gezeigt, betrachtet, so ist der Harzversorgungseingusskanal
79, 121g bis zu einem Abschnitt des Formhohlraums an einer
der Rippen 88 des mittleren Befestigungsklammerkerns 80 in
dieser Ausführungsform der Erfindung fortlaufend. Des
Weiteren ist die Zuführung 78 vorzugsweise zur Seite der
Rippen 88 des mittleren Befestigungsklammerkerns
positioniert, und der Harzversorgungseingusskanal 79, 121g
ist im Wesentlichen entlang einer Linie mit dem
Formhohlraumabschnitt, welcher der Rippe 88 entspricht,
verbunden.
Wie aus der vertikalen Schnittansicht entlang der Richtung
senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns 20 in Fig. 34
bekannt werden wird, ist der Formhohlraum CM2 zwischen der
Außenseite der Rippen 88 und der Formoberfläche des
Formkörpers 75 in der Fläche, die den Rippen des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 entspricht, derart geformt, dass
der Formhohlraum eine Aufwerfung bildet, die sich von den
rechten und linken Seiten über das obere Ende des
Schienenkerns 20 an der Spitze erhebt.
Wie oben bereits hingewiesen wurde, sind die Schultern 87b
des Kernkörpers 87 vertikal um einen bestimmten Abstand von
dem Kernboden 87a versetzt und sind dadurch um den gleichen
Abstand von dem Vorsprung 129 des zweiten Einsatzes 120
getrennt. Folglich ist ein Zwischenraum Sa quer über die
gesamte Breite des mittleren Befestigungsklammerkerns 80
zwischen den Oberflächen 87b und 129 gebildet, das ist zum
Teil die Kontaktfläche zwischen dem mittleren
Befestigungsklammerkern 80 und dem zweiten Einsatz 120.
Dieser Zwischenraum Sa verbindet das nahegelegene und
ferngelegene Ende des Formhohlraums CM2 von der Zuführung 78.
Mit anderen Worten, dieser Zwischenraum Sa bildet einen
Harzweg, der die Enden des Formhohlraums CM2 verbindet,
welche am nächsten und am weitesten entfernt sind von dem
Harzversorgungseingusskanal 79, 121g.
Wieder mit Bezug auf die vertikale Schnittansicht senkrecht
zur Längsachse des Schienenkerns 20 und der gepunktet-
gestrichelten Linie, gezeigt in Fig. 34, ermöglicht dieser
Zwischenraum Sa ferner, dass das geschmolzene Harz, welches
von der Zuführung 78 und dem Eingusskanal 79, 121g zugeführt
wird, sowohl in den Formhohlraum CM2, der zwischen den Rippen
88 und dem Formkörper 75, wie bereits hingewiesen wurde,
geformt ist, als auch durch den Zwischenraum Sa zu dem
Endabschnitt des Formhohlraums CM2, der am weitesten entfernt
ist von der Zuführung 78 (die linke Seite, wie in Fig. 34 zu
sehen ist) fließt. Es ist deshalb möglich, eine
Harzversorgungszuführung 78 an nur einer Seite des
Schienenkerns 20 zu verwenden, um auf einfache und
zuverlässige Weise das geschmolzene Harz in den Endabschnitt
des Formhohlraums, der am weitesten von der Zuführung 78
gelegen ist, zuzuführen.
Mit anderen Worten ist es möglich, das Gleiche galt bereits
in der ersten Ausführungsform, geschmolzenes Harz zuverlässig
und in ausreichendem Maße in den Endabschnitt des
Formhohlraums CM2, der am weitesten von der Zuführung 78
gelegen ist, zuzuführen und dadurch eine gleichmäßige
Harzfüllung, wie in der ersten Ausführungsform oben
beschrieben wurde, zu gewährleisten, selbst wenn ein Paar
Dachträger 101 in einer zweiteiligen oder mehrteiligen Form
gebildet werden unter Verwendung einer einzigen gemeinsamen
Harzversorgungszuführung, um Harz gleichzeitig in beide
Hälften beider paralleler Dachträgerformen zuzuführen.
Es ist aus diesem Grund nicht notwendig, die Form mit
mehreren Zuführungen zu versehen. Der heiße Eingusskanal kann
ebenso relativ einfach gebildet bzw. gestaltet sein. Der
Aufbau der Gussform wird so vereinfacht, und die
Produktionskosten derselben können so reduziert werden.
Ferner ist der Zwischenraum Sa mit der Aussparung 83
innerhalb des mittleren Befestigungsklammerkerns 80
verbunden, da 87b des Kernkörpers 87 in ähnlicher Weise von
dem Boden 112a des Kanals 112 in dem ersten Einsatz 110
getrennt ist, wobei der Boden 112a auf gleicher Höhe bzw.
eben oder im Wesentlichen eben mit dem Vorsprung des zweiten
Einsatzes 129 ist.
Das heißt, ein Harzversorgungsweg ist von dem
Harzversorgungseingusskanal 79, 121g durch den Zwischenraum
Sa zur Aussparung 83 gebildet. Wie in der ersten
Ausführungsform kann die Aussparung 83 mit Harz gefüllt
werden, nachdem der mittlere Befestigungsklammerkern 80 und
der Schienenkern 20 unter Verwendung der selbstschneidenden
Schrauben 15 miteinander verbunden sind, und das
Beschichtungsharz (geschmolzenes Harz) in den Formhohlraum
CM2 des Formkörpers 70 zugeführt und dieser gefüllt wurde,
und die Vorteile, die in der ersten Ausführungsform erhalten
wurden, können deshalb ebenfalls in dieser zweiten
Ausführungsform erhalten werden.
Fig. 38 ist eine Schrägansicht des Bodens der mittleren
Befestigung 105 des gussgeformten Dachträgers 101 und der
umgebenden Fläche, bevor der Abfallbereich Rg an der
Zuführung 78 und der Abfallbereich Rr beim
Harzversorgungseingusskanal 79, 121g entfernt werden.
Wie aus diesen Figuren bekannt werden wird, ist die Zuführung
78 zur Seite der Rippen 88 des mittleren
Befestigungsklammerkerns 80 hin positioniert, und der
Harzversorgungseingusskanal 79, 121g ist mit dem Teil des
Formhohlraums, der den Rippen 88 entspricht, verbunden,
vorzugsweise direkt und selbst in noch bevorzugterer Form im
Wesentlichen entlang der Linie mit den Rippen 88.
Die Fig. 35 bis 37 zeigen die mittlere Befestigung 105 des
Dachträgers 101 und die angrenzende Fläche.
Wie aus diesen Figuren ersichtlich wird, ist eine
gleichmäßige Harzbeschichtung R in allen Abschnitten des
Dachträgers 101 gebildet, einschließlich des Abschnittes, der
dem Endabschnitt des Formhohlraums CM2, der am weitesten von
der Zuführung 78 gelegen ist, entspricht (ebenfalls zu sehen
auf der linken Seite in den Fig. 36 und 37). Mit anderen
Worten ist der Formhohlraum immer noch gleichmäßig mit Harz
während des Formprozesses gefüllt.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass außer den Rippen 88
des mittleren Befestigungsklammerkerns 80 der Kernkörper 87
mit der inneren Oberfläche der Wände 118 des ersten Einsatzes
110 während des Gussformens in Kontakt ist, und deshalb nicht
mit Harz überdeckt ist. Folglich bleibt die mittlere
Befestigung 105 kompakt und leichtgewichtig. Des Weiteren ist
der Kopf 15H der selbstschneidenden Schraube 15 ebenfalls mit
Harz überdeckt (siehe Fig. 37), da die Aussparung 83 des
mittleren Befestigungsklammerkerns 80 ebenfalls mit Harz
gefüllt ist.
Wie oben beschrieben kann durch Bereitstellung einer Mehrzahl
von Rippen 88, die den Kernkörper 87 des mittleren
Befestigungsklammerkerns und die Harzbeschichtungsschicht R,
die gleich der Außenwand des Dachträgers 101 ist, verbindet 03455 00070 552 001000280000000200012000285910334400040 0002010048138 00004 03336,
der mittlere Befestigungsklammerkern 80 kompakt und
leichtgewichtig hergestellt werden, während die Stabilität
und Steifheit, die von einem Dachträger 101 benötigt werden,
gewährleistet sind, und es kann ein entsprechend
leichtgewichtiger Dachträger 101 deshalb erhalten werden.
Ferner, da der Abschnitt des Formhohlraums, welcher den
Rippen 88 entspricht, vorzugsweise direkt mit dem
Harzversorgungseingusskanal 79, 121g verbunden ist, gesehen
in einem vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse des
Schienenkerns 20, kann der Formhohlraum CM2 mit geschmolzenem
Harz von dieser Fläche während des Gussformens versorgt und
gefüllt werden. Ausreichende Bindekraft kann deshalb
ebenfalls zwischen den Rippen 88 und der
Harzbeschichtungsschicht R als die Außenwand des Dachträgers
101 sichergestellt werden, und die Stabilität und Steifheit
des Trägers kann deshalb verbessert werden.
Ferner noch, da die Rippen 88 einteilig mit dem Kernkörper 87
der mittleren Befestigungsklammer ausgebildet sind und aus
diesem hervorstehen, wird die Dicke dieser Rippen 88 nicht
ungünstig das Erscheingungsbild der Außenwand des Dachträgers
101 beeinflussen. Wenn dicke Rippen 88 als Verstärkung
verwendet werden, um die Steifheit der Außenwand des
Dachträgers 101 zu verbessern, so wird die Dicke der Rippen
88 Vertiefungsmarkierungen verursachen, die gebildet sind, wo
die Rippen 88 mit der Außenwand des Dachträgers 101 verbunden
sind, und Erscheingungsfehlern, resultierend aus diesen
Vertiefungsmarkierungen, kann so vorgebeugt werden.
In der zweiten Ausführungsform, gezeigt in den Fig. 27 bis
38, sind die Rippen 88 an der Vorder- und Rückseite des
Kernkörpers 87 der mittleren Befestigungsklammer vorgesehen.
Wie an dem mittleren Befestigungsklammerkern 80M in Fig. 39
gezeigt wurde, kann jedoch eine Mehrzahl von Rippen 88 an
verschiedenen Punkten entlang der Länge des Kernkörpers 87M
bereitgestellt werden. Es ist offensichtlich, dass selbst
eine noch größere Verstärkung durch Bereitstellung von
zahlreichen Rippen 88 erzielt werden kann.
Es ist ebenfalls offensichtlich, dass während die in dieser
zweiten Ausführungsform beschriebenen Rippen einteilig mit
dem Kernkörper 87, 87M des mittleren Befestigungsklammerkerns
80, 80M gebildet sind, diese Rippen ebenfalls einteilig mit
der Harzbeschichtung R während des Gussformens des
Dachträgers 101 gebildet sein können.
Obgleich die vorliegende Erfindung in Verbindung mit den
bevorzugten Ausführungsformen derselben mit Bezug auf die
begleitenden Zeichnungen beschrieben worden ist, soll darauf
hingewiesen werden, dass verschiedene Änderungen und
Modifikationen dem Fachmann bekannt sein werden. Es soll so
verstanden sein, dass solche Veränderungen und Modifikationen
innerhalb des Bereichs der vorliegenden Erfindung, der durch
die abhängigen Ansprüche definiert ist, eingeschlossen sind,
es sei denn, dass sie von derselben abweichen.
Claims (6)
1. Fahrzeugdachträger mit einer Fahrzeugbefestigungsklammer
und einer Trägerschiene, die sich längsseitig zur
Fahrzeugkarosserie auf dem Fahrzeugdach erstreckt, wobei
der Dachträger gebildet ist durch Anordnen eines Kerns
an eine bestimmte Stelle innerhalb eines Formhohlraums
und Einspritzen eines geschmolzenen Harzes in den
Formhohlraum, um eine synthetische Harzbeschichtung auf
zumindest einer bestimmten Oberfläche des Kerns zu
bilden, wobei:
der Kern einen Schienenkern als den Kern der Trägerschiene und einen Trägerklammerkern als den Kern der Befestigungsklammer einschließt, und
der Trägerklammerkern aus synthetischem Harz einteilig geformt ist, um ein Mittel zum Befestigen des Trägerklammerkerns an den Schienenkern und ein Mittel zum Befestigen des Dachträgers an das Fahrzeug einzuschließen.
der Kern einen Schienenkern als den Kern der Trägerschiene und einen Trägerklammerkern als den Kern der Befestigungsklammer einschließt, und
der Trägerklammerkern aus synthetischem Harz einteilig geformt ist, um ein Mittel zum Befestigen des Trägerklammerkerns an den Schienenkern und ein Mittel zum Befestigen des Dachträgers an das Fahrzeug einzuschließen.
2. Fahrzeugdachträger nach Anspruch 1, wobei das Mittel zum
Befestigen des Trägerklammerkerns an den Schienenkern
ein Durchgangsloch ist, durch welches ein Gewindeteil
hindurchgeführt ist, um den Trägerklammerkern mit dem
Schienenkern zu befestigen, und
das Mittel zum Befestigen des Dachträgers an das
Fahrzeug eine Schraube ist mit einem Gewindeschaft, der
aus einem Grundboden des Trägerklammerkerns, welcher mit
dem Fahrzeugdach befestigt ist, herausragt.
3. Fahrzeugdachträger nach Anspruch 2, wobei eine
Aussparung bis zu einer bestimmten Tiefe von einer
bestimmten Bodenreferenzoberfläche des
Trägerklammerkerns gebildet ist und das Durchgangsloch
in einer Innenwand der Aussparung gebildet ist und die
Aussparung mit einem Harzversorgungseingusskanal einer
Gussform verbunden ist.
4. Fahrzeugdachträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
wobei der Trägerklammerkern in der Form unter Verwendung
eines Einsatzes gehalten ist, und
der Harzweg in einem Teil, in welchem der Trägerklammerkern und der Einsatz sich berühren, gebildet ist,
der Harzweg Endabschnitte eines Formhohlraums, die am nächsten und weitesten von dem Harzversorgungseingusskanal entfernt sind, gesehen in einem vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns, verbindet, und
der Formhohlraum zwischen einer äußeren Oberfläche des Trägerklammerkerns und einer inneren Oberfläche der Gussform gebildet ist.
der Harzweg in einem Teil, in welchem der Trägerklammerkern und der Einsatz sich berühren, gebildet ist,
der Harzweg Endabschnitte eines Formhohlraums, die am nächsten und weitesten von dem Harzversorgungseingusskanal entfernt sind, gesehen in einem vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns, verbindet, und
der Formhohlraum zwischen einer äußeren Oberfläche des Trägerklammerkerns und einer inneren Oberfläche der Gussform gebildet ist.
5. Fahrzeugdachträger mit einer Fahrzeugbefestigungsklammer
und einer Trägerschiene, die sich längs zur
Fahrzeugkarosserie auf dem Fahrzeugdach erstreckt, und
der Dachträger durch Stellen eines Kerns an eine
bestimmte Stelle innerhalb eines Formhohlraums und
Einspritzen von geschmolzenem Harz in den Formhohlraum,
um eine synthetische Harzbeschichtung auf zumindest
einer bestimmten Oberfläche des Kerns zu bilden,
gebildet ist, wobei:
der Kern einen Schienenkern als den Kern der Trägerschiene und einen Trägerklammerkern, hergestellt aus synthetischem Harz, als den Kern der Befestigungsklammer einschließt;
eine Mehrzahl von Rippen angeordnet sind, die einen Trägerklammerkernkörper und eine Beschichtungsharzschicht als eine Außenwand des Dachträgers verbindet; und
ein Abschnitt des Formhohlraums, der den Rippen entspricht, gesehen in einem vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns, mit dem Abschnitt des Harzversorgungseingusskanals der Gussform verbunden ist.
der Kern einen Schienenkern als den Kern der Trägerschiene und einen Trägerklammerkern, hergestellt aus synthetischem Harz, als den Kern der Befestigungsklammer einschließt;
eine Mehrzahl von Rippen angeordnet sind, die einen Trägerklammerkernkörper und eine Beschichtungsharzschicht als eine Außenwand des Dachträgers verbindet; und
ein Abschnitt des Formhohlraums, der den Rippen entspricht, gesehen in einem vertikalen Schnitt senkrecht zur Längsachse des Schienenkerns, mit dem Abschnitt des Harzversorgungseingusskanals der Gussform verbunden ist.
6. Fahrzeugdachträger nach Anspruch 5, wobei die Rippen
integral mit dem Trägerklammerkernkörper gebildet sind
und aus dem Trägerklammerkernkörper herausstehen.
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Owner name: G P DAIKYO CORP., HIGASHI-HIROSHIMA, JP |
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Effective date: 20130403 |