DE10041290A1 - Überspannungsschutzeinrichtung - Google Patents
ÜberspannungsschutzeinrichtungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Überspannungsschutzeinrichtung für ein elektronisches Gerät mit einer, mindestens ein Steckelement aufweisenden Steckeinrichtung, die zum Einsatz in ein Gehäuse des elektronischen Gerätes ausgebildet ist. Bei einem Überspannungsschutz, bei welchem auf zusätzliche Abschirmmaßnahmen gegenüber der Elektronik verzichtet werden kann, ist an dem Steckelement eine Schutzplatine angeordnet, welche eine Funkenstrecke zur Ableitung von Überspannung aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Überspannungsschutzeinrichtung für ein elektroni
sches Gerät mit einer, mindestens ein Steckelement aufweisenden Steckein
richtung, die zur Befestigung an einem Gehäuse des elektronischen Gerätes
ausgebildet ist.
Um elektronische Geräte vor Hochspannung zu schützen, ist es üblich, span
nungsklemmende Bauelemente wie bspw. Varistoren oder Zener-Dioden ein
zusetzen. Derartige Überspannungsschutzelemente müssen innerhalb des Ge
häuses so ausgeführt werden, dass die die Funktion des Gerätes ausführenden
elektronischen Bauteile in ihrer Arbeitsweise nicht beeinträchtigt werden.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, einen Überspannungsschutz
anzugeben, bei welchem auf zusätzliche Abschirmmaßnahmen gegenüber der
Elektronik verzichtet werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass an dem Steckelement
eine Schutzplatine angeordnet ist, welche eine Funkenstrecke zur Ableitung
von Überspannung aufweist.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Hochspannung bereits an der Gehäu
seaußenseite abgeführt wird und Abschirmmaßnahmen für die innen liegenden
Bauteile nicht notwendig sind.
Vorteilhafterweise bildet die Schutzplatine mit dem Steckelement die Fun
kenstrecke.
In einer Weiterbildung der Erfindung weist die Schutzplatine eine elektrisch lei
tende Struktur zur Bildung der Funkenstrecke auf. Solche geätzten Strukturen
sind einfach herstellbar und führen zu einem Funkenüberschlag auf der Plati
nenoberfläche in horizontaler Richtung.
Vorteilhafterweise ist die elektrisch leitende Struktur auf der Schutzplatine in
Form einer Leiterbahn ausgebildet, wobei eine lötstopplackfreie Zone der Lei
terbahn in der Umgebung einer, das Steckelement aufnehmenden Öffnung an
geordnet ist. Durch die Verwendung üblicher Herstellungsverfahren für Leiter
platten kann die lötstoplackfreie Zone einfach in die Lötstopmaske mit eingear
beitet werden. Die Funkenstrecke wird dabei durch an sich vorhandene Bau
teile wie Steckelement und Leiterbahn realisiert. Zusätzliche spannungsklem
mende Bauelemente werden nicht benötigt.
Die Funkenstrecke wird zuverlässig dadurch realisiert, dass die lötstoplackfreie
Zone in dem die Öffnung umschließenden Lötauge ausgebildet ist.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist die elektrisch leitende Struktur als löt
stopplackfreie Ausnehmung oder durchgehende Öffnung der Schutzplatine
ausgebildet, welche vorteilhafterweise in der Nähe des zu schützenden Ste
ckerpins angeordnet ist.
Zur Realisierung eines vertikalen Funkenüberschlags weist die Schutzplatine
zwei übereinanderliegende, unterschiedliches Potential führende Leiterbahnen
auf, welche bis zum Platinenrand geführt sind, wobei die Stärke einer zwischen
den beiden Leiterbahnen angeordnete Isolationsschicht so gewählt ist, dass die
Funkenstrecke durch die nicht isolierten Enden der beiden Leiterbahnen am
Platinenrand gebildet ist. Durch die Dicke der Isolationsschicht ist der Abstand
der Funkenstrecke definiert und hoch genau sowie ohne erhöhten Aufwand
herstellbar.
Die Herstellung lässt sich weiter vereinfachen, wenn der Platinenrand von einer
durchgehenden Öffnung der Schutzplatine gebildet ist. Diese kann überall dort,
wo zu schützendes und Bezugspotential übereinander liegen z. B. durch einfa
ches Einbringen einer Bohrung eingebracht werden.
Vorteilhafterweise trägt die Schutzplatine eine Entstöreinrichtung zur Verbesse
rung der elektromagnetischen Empfindlichkeit des elektronischen Gerätes. Da
durch sind sowohl der Überspannungsschutz als auch Maßnahmen zur Erhö
hung der elektromagnetischen Verträglichkeit am Gerätestecker integriert.
In einer Ausgestaltung ist die Entstöreinrichtung ein Varistor.
Alternativ dazu ist die Entstöreinrichtung ein Kondensator, der außerhalb des
Gehäuses des elektronischen Gerätes angeordnet ist, und elektrisch einerseits
mit dem Steckelement der Steckeinrichtung und andererseits mit dem Potential
des elektrisch leitend ausgebildeten Gehäuses verbunden ist.
Die Erfindung hat den Vorteil, dass die Entstörung bereits auf der Außenseite
des elektronischen Gerätes realisiert ist und Störstrahlungen gar nicht erst in
das Gehäuseinnere gelangen. Bei der Montage des elektronischen Gerätes
entsteht durch einfachen Einsatz des Steckers in das Gehäuse ein Entstörfilter.
Zusätzliche Verarbeitungsmaßnahmen entfallen.
Vorteilhafterweise ist eine erste Kondensatorplatte des Kondensators in/oder
an der Steckeinrichtung angeordnet, wodurch auf Leitungen zum Kondensator
verzichtet werden kann.
Vorzugsweise ist die erste Kondensatorplatte aus dem Steckelement selbst
ausgeformt. Sie kann z. B. durch Stauchung des Steckerstiftes einfach reali
siert werden. Die Herstellung des Steckers wird somit weiter vereinfacht.
Alternativ ist die erste Kondensatorplatte von der auf der Schutzplatine ange
ordneten und als Leiterfläche ausgebildeten Leiterbahn gebildet, wobei die
Leiterfläche neben dem, ein erstes Potential führenden Steckelement angeord
net und mit diesem elektrisch verbunden ist. Das elektrisch ausgebildete und
ein zweites Potential führende Gehäuse des elektronischen Gerätes dient als
zweite Kondensatorplatte. Die Verbindung von isolationsfreien Steckerstift und
erster Kondensatorfläche erfolgt einfach durch Form- und/oder Kraftschluss.
Somit entsteht eine für die Massenfertigung besonders gut handhabbare Ein
richtung.
Zur Realisierung der zweiten Kondensatorplatte ist eine zweite, auf der Schutz
platine angeordnete Leiterfläche mit dem Gehäuse elektrisch verbunden.
Eine in der Massenfertigung besonders gut handhabbare Entstöreinrichtung
besteht darin, dass die elektrische Verbindung zwischen der zweiten Leiterflä
che der Schutzplatine und dem Gehäuse durch mindestens ein die Schutzplati
ne und/oder die Steckeinrichtung am Gehäuse haltendes Befestigungsmittel
erfolgt. Das Gehäusepotential wird dabei über an sich vorhandene Schraub-,
Niet- oder Preßverbindungen an mindestens einem Punkt realisiert.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist eine Isolierung zwischen der zweiten,
auf der Oberfläche der Schutzplatine ausgebildeten Leiterfläche und der Au
ßenseite des Gehäuses angeordnet. Alternativ kann die auf der Oberfläche der
Schutzplatine angeordnete Leiterfläche direkt auf dem Gehäuse aufliegen.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist die das Steckelement umschließende
Leiterfläche derart auf der Schutzplatine angeordnet, dass sie auf der dem Ge
häuse zugewandten Seite der Steckeinrichtung aufsetzbar und kontaktierbar
ist. Somit kann ein kommerziell erhältlicher Stecker mit der erfindungsgemäßen
Schutzplatine versehen werden. Dabei ist vorteilhafterweise für jedes Steck
element der Steckeinrichtung eine erste Kondensatorplatte vorgesehen, welche
elektrisch gegeneinander isoliert sind.
Die Erfindung lässt zahlreiche Ausführungsformen zu. Eine davon soll anhand
der in der Zeichnung dargestellten Figuren näher erläutert werden.
Es zeigt:
Fig. 1 Schnitt durch ein Steuergerät
Fig. 2 erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Entstörplatine
Fig. 3 zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Entstörplatine
Fig. 4 dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Entstörplatine
Fig. 5 vierte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Entstörplatine
Fig. 6 Kondensatorfläche mit kupferfreien Stellen.
Gleiche Merkmale sind mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
In Fig. 1 ist ein elektrisches Gerät dargestellt, wie es üblicherweise in Kraft
fahrzeugen Anwendung findet. Dabei kann es sich um ein Steuergerät eines
Kraftfahrzeuges handeln, welches eine signalverarbeitende Elektronik aufweist,
die bekanntlicherweise sehr störanfällig gegenüber hohen Frequenzen ist. Es
ist aber auch vorstellbar, dass das elektronische Gerät eine Sensoreinrichtung
darstellt, welche neben einem eigentlichen Sensor eine Signalaufbereitungs
schaltung und/oder eine Signalauswerteschaltung aufweist, die auf einer oder
mehreren Leiterplatten angeordnet sind.
Das elektronische Gerät besitzt ein aus Aluminium bestehendes, becherförmi
ges Gehäuseteil 1, welches mit einer Abdeckung 2 verschlossen ist. Das be
cherförmige Gehäuseteil 1 weist einen Steckerkörper 3 auf, welcher am Ge
häuseteil 1 mittels Schrauben oder Nieten 4 außenseitig befestigt ist. Die Ste
ckerpins 5 des Steckerkörpers 3 ragen sowohl in den Steckerkörper 3 als auch
in das Gehäuseinnere 6. Der Stecker 3 verbindet über die Steckerpins 5 die
Schaltungen des Gerätes mit anderen elektronischen Einrichtungen im Kraft
fahrzeug.
Im Gehäuseinneren 6 ist mindestens eine Leiterplatte 7 angeordnet, welche
Bauelemente 8 trägt, die die elektronischen Schaltungen realisieren. Die in das
Gehäuseinnere 6 hineinragenden Steckerpins 5 sind elektrisch zur Zuführung
von Signalen und elektrischer Leistung mit dem auf der Leiterplatte 7 befindli
chen Bauelementen 8 verbunden.
Zwischen dem Stecker 3 und der Außenseite des Gehäuseteiles 1 ist eine Ent
störplatine 9 eingelegt, welche gemeinsam mit dem Stecker 3 am Gehäuseteil
1 befestigt ist.
Verschiedene Ausführungsformen der Entstörplatine 9 sind in den Fig. 2 bis
5 näher erläutert.
Fig. 2 zeigt eine Entstörplatine 9 mit Öffnungen 13 für die Steckerpins 5. Ne
ben diesen Öffnungen 13 ist für jeden Steckerpin 5 ein diskreter Kondensator
10 vorgesehen, der mittels einer auf der Platine 9 angeordneten Verdrahtung
so verschaltet ist, dass jeder Kondensator 10 einerseits mit dem Steckerpinpo
tential und andererseits mit dem Potential des Gehäuses 1 verbunden ist. Das
Gehäusepotential ist dabei üblicherweise auf Masse gelegt.
Die vorgefertigte Platine 9 wird über die Steckerpins 5 geschoben, wobei eine
umlaufende Steckerdichtung 12 die Platine 9 an deren Rand umschließt und
gleichzeitig abdichtet. Mit Schrauben 4, welche in die Öffnungen 11 der Platine
9 und die Öffnungen 14 des Steckerkörpers 3 eingreifen, wird die Platine 9 an
der Außenhaut des Gehäuseteils 1 befestigt. Die Befestigung erfolgt dabei so,
dass die Dichtung 12 auf dem Gehäuseteil 1 aufliegt. Die Schrauben 4 verbin
den die Kondensatoren 10 gleichzeitig elektrisch mit dem Gehäusepotential.
Eine andere Ausführungsform, bei welcher Kapazitäten in der Platine 9 integ
riert sind, ist in Fig. 3 dargestellt. Die Platine 9 ist als Filmleiterplatte ausgebil
det und weist eine strukturierte Leiterschicht 15 auf. Die Struktur entspricht ein
zelnen, gegeneinander isolierten Kondensatorflächen 16. Für jeden Steckerpin
5 ist dabei eine Kondensatorfläche 16 vorgesehen, welche die Öffnung 13 des
jeweiligen Steckerpins 5 umschließt. Diese Öffnungen 13 sind metallisiert, wo
bei jede Kondensatorfläche 16 an der Grenzfläche mit der metallisierten Öff
nung 13 verbunden ist, wodurch eine elektrische Verbindung entsteht. Nach
Einfügen der Steckerpins 5 liegen die Kondensatorflächen 16 auf Steckerpo
tential. Bei dieser Ausführung sind als elektrische Verbindungsmechanismen
Einpressvorgänge für die Kontaktierung von besonderem Vorteil.
Die Filterplatte 9 weist auf der dem Gehäuse zugewandten Oberfläche eine
weitere Leitschicht 18 auf, welche direkt nach Montage des Steckers 3 auf dem
Gehäuse 1 aufliegt. Sie nimmt somit das Gehäusepotential an. Diese unstruk
turierte Leitfläche 18 ist vorzugsweise als Leitkleber ausgebildet, um die Ent
störplatine 9 am Gehäuse zu befestigen.
Alternativ kann die Entstörplatine 9, deren Kondensator 16 durch die struktu
rierte Leiterschicht 18 von Gehäuseteil 1 isoliert sind, auch ohne Leitfläche 18
montiert werden, wenn die zweite Kondensatorplatte 18 vom Gehäuse 1 selbst
gebildet wird.
Auf Grund dieser Ausgestaltung wirkt jeder Steckerpin 5 selbst als Kondensa
torplatte und bildet mit dem mit Masse verbundenen Gehäuseteil 1 einen Ent
störkondensator.
Eine weitere Ausführungsform ist in Fig. 4 dargestellt. Gemäß dieser Ausfüh
rung ist die Platine 9 mit vier Kupferlagen 19, 20, 21, 22 versehen. Je eine
Kupferlage 19 und 22 ist auf je einer der beiden Außenseiten der Platine 9 an
geordnet. Innerhalb der Platine 9 befinden sich, voneinander isoliert, zwei wei
tere Kupferlagen 20, 21, welche die Kondensatorflächen 16 bilden, wie sie im
Zusammenhang mit Fig. 3 beschrieben wurden.
Die beiden äußeren Kupferlagen 19, 22 sind über die Befestigungselemente 4
mit dem Gehäusepotential verbunden und gegen das Potential, welches die
Steckerpin 5 führen, elektrisch isoliert. Die Kondensatorflächen 16 sind in der
ebenfalls beschriebenen Weise elektrisch mit den Steckerpins 5 verbunden.
Somit werden pro Steckerpin 2 Kondensatorflächenpaare realisiert. Werden
noch mehr Kondensatorflächenpaare benötigt, so lassen sich diese einfach
durch weiteren abwechselnden Einbau von Kupferlagen 20, 21, die die struktu
rierten Kondensatorflächen 16 bilden und unstrukturierte, ganzflächig ausgebil
deten Kupferlagen 19, 22, welche auf Gehäusepotential liegen, erreichen.
Neben der erläuterten Ausführung können die Kondensatorflächen 16 auch mit
Hilfe von Stanzteilen oder Kaptonfolien gebildet werden, welche in ein isolie
rendes Material eingebettet sind. Je nach dem zur Umhüllung der Kondensa
torplatten verwendetem Material bzw. Materialkombination kann dieses gleich
zeitig Dichtungsaufgaben wahrnehmen.
Diese erfindungsgemäßen Kondensatorflächen bilden gegenüber dem Außen
gehäuse Kapazitäten im Bereich bis zu 50 pF.
Zur Realisierung des Überspannungsschutzes sind die nicht isolierten Enden
der Kupferlagen 19, 20, 21, 22 bis zum Rand 23 der Platine 9 geführt. Alterna
tiv können die Kupferlagen 19, 20, 21, 22 auch unisoliert in einer Öffnung 14
der Platine 9 enden, die z. B. durch Einbringen einer Bohrung erstellt werden
kann.
Die bei der Platinenherstellung erzeugten kupferfreien Stellen 32 sorgen dafür,
dass nach Einbringen der Bohrung 33 Leiterspitzen 34 entstehen, die den Fun
kenüberschlag begünstigen. (Fig. 6).
Zwischen den Kupferlagen 19 und 20 ist eine Isolierschicht 25 und zwischen
den Kupferlagen 21 und 22 eine Isolierschicht 24 angeordnet. Die Kupferlagen
21 und 20 sind durch eine dritte Isolierschicht 26 getrennt, welche eine Dicke
aufweist, die aus Stabilitätsgründen ein Mehrfaches der Dicke der jeweiligen
Isolationsschicht 24 oder 25 beträgt, da sie als Trägerschicht dient. Durch die
Dicke der Isolationsschichten 24, 25 ist der Luftspalt zwischen den Kupferlagen
19 und 20 bzw. 21 und 22 sehr gering, so das bei Überspannung ein Funken
überschlag zwischen diesen Kupferlagen erfolgt.
Auf der Oberfläche der Kupferlagen 19 und 22 ist eine Lötstopplackstruktur 29
aufgebracht, welche die die Steckelemente 5 aufnehmende Öffnung 13 und die
sich daran anschließende Leiterbahn bedeckt.
Die Lötstopplackstruktur 29 ist an vorgesehenen Stellen unterbrochen, so dass
die Kupferlagen 19, 22 an diesen Stellen frei liegen. So bilden weitere, elek
trisch leitend und nicht isoliert ausgebildete Bohrungen 27, 28 an der Oberflä
che der Platine 9 eine horizontale Funkenüberschlagsstrecke.
Darüber hinaus besteht die in Fig. 5 dargestellte Möglichkeit, die die Öffnung
13 umschließenden Lötaugen 30 in ihrer Breite zu verengen, um einen Fun
kenüberschlag zu ermöglichen.
Dazu ist mit Hilfe einer Lötstopmaske die Lötstoplackstruktur 29 aufgebracht,
bei welcher im Bereich des Lötstopauges 30 in den Lötstoplack Einschnürun
gen 31 zum Freilegen der darunter liegenden Kupferlage 19 bzw. 22 in gleich
mäßigen Abständen vorgesehen sind. Im vorliegenden Fall sind drei Einschnü
rungen 31 in 90°C Abständen vorgesehen. Die Einschnürung 31 ist vergrößert
dargestellt. Durch die Nähe der Einschnürung 31 zum Steckelement 3 werden
Überschlagstellen für einen potentiellen Funkenüberschlag hergestellt.
Auf der Rückseite (Bottom) der Platine 9 sind die Lötstopaugen 30 hier in her
kömmlicher Weise kreisförmig realisiert.
Claims (21)
1. Überspannungsschutzeinrichtung für ein elektronisches Gerät mit einer,
mindestens ein Steckelement aufweisenden Steckeinrichtung, die zur
Befestigung an einem Gehäuse des elektronischen Gerätes ausgebildet
ist, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Steckelement (3) eine
Schutzplatine (9) angeordnet ist, welche eine Funkenstrecke zur Ableitung
von Überspannung aufweist.
2. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Schutzplatine (9) mit dem Steckelement (3) die Fun
kenstrecke bildet.
3. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Schutzplatine (9) eine elektrisch leitende Struktur (19,
22) aufweist, welche die Funkenstrecke bildet.
4. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass die elektrisch leitende Struktur auf der Schutzplatine (9) in
Form einer Leiterbahn ausgebildet ist, wobei eine lötstopplackfreie Zone
(27, 28; 31) der Leiterbahn in der Umgebung einer, das Steckelement (5)
aufnehmenden Öffnung (13) angeordnet ist.
5. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, dass die lötstopplackfreie Zone (31) in dem die Öffnung (13)
umschließenden Lötauge (30) des Lötstopplacks (29) ausgebildet ist.
6. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, dass die elektrisch leitende Struktur als lötstopplackfreie Aus
nehmung und/oder durchgehende Öffnung (27, 28) der Schutzplatine (9)
ausgebildet ist.
7. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, dass die lötstopplackfreie Ausnehmung und/oder Öffnung (27,
28) in der Nähe des zu schützenden Steckerpins (5) angeordnet ist.
8. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Schutzplatine (9) mindestens zwei übereinanderlie
gende, unterschiedliches Potential führende Leiterbahnen (19, 20; 21, 22)
aufweist, welche bis zu einem Platinenrand (23) geführt sind, wobei die
Stärke einer zwischen den beiden Leiterbahnen (19, 20; 21, 22) angeord
neten Isolationsschicht (24, 25) so gewählt ist, das die Funkenstrecke
durch die nicht isolierten Enden der beiden Leiterbahnen (19, 20; 21, 22)
am Platinenrand (23) gebildet ist.
9. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Form der Leiterbahnen (19, 20, 21, 22), welche zum
Platinenrand (23) geführt sind, so gewählt sind, dass am Platinenrand (23)
Leiterspitzen (34) entstehen.
10. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch ge
kennzeichnet, dass der Platinenrand (23) von mindestens einer durchge
henden Öffnung (14) der Schutzplatine (9) gebildet ist.
11. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Schutzplatine (9) eine Entstöreinrichtung (10; 15, 16)
zur Verbesserung der elektromagnetischen Empfindlichkeit des elektroni
schen Gerätes (1) trägt.
12. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Entstöreinrichtung (10) ein Varistor ist.
13. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, dass die Entstöreinrichtung ein Kondensator (10) ist, der au
ßerhalb des Gehäuses (1, 2) des elektronischen Gerätes (1) angeordnet
ist und elektrisch einerseits mit dem Steckelement (5) der Steckeinrich
tung (3) und andererseits mit dem Potential des elektrisch leitend ausge
bildeten Gehäuses (1, 2) verbunden ist.
14. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, dass eine erste Kondensatorplatte (16) des Kondensators (10)
in oder an der Steckeinrichtung (3) angeordnet ist.
15. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, dass die erste Kondensatorplatte (16) aus dem Steckelement
(5) selbst ausgeformt ist.
16. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, dass die erste Kondensatorplatte (16) von einer, der auf der
Schutzplatine (9) angeordneten und als Leiterfläche ausgebildeten Leiter
bahnen (15) gebildet ist, welche neben dem Steckelement (5) angeordnet
und mit diesem elektrisch verbunden ist und dass das elektrisch ausgebil
dete und mit Masse verbundene Gehäuse (1) des elektronischen Gerätes
als zweite Kondensatorplatte dient.
17. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekenn
zeichnet, dass die zweite, der auf der Schutzplatine (9) angeordneten
und mit dem Gehäuse (1, 2) elektrisch verbundene Leiterfläche (18) mit
dem Gehäuse (1, 2) eine zweite Kondensatorfläche bildet.
18. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, dass die elektrische Verbindung zwischen der zweiten Leiterflä
che (15) der Schutzplatine (9) und dem Gehäuse (1, 2) durch mindestens
ein, die Schutzplatine (9) und/oder die Steckeinrichtung (3) am Gehäuse
(1, 2) haltendes Befestigungsmittel (4) erfolgt.
19. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, dass eine Isolierung (17) zwischen der zweiten, auf der Ober
fläche der Schutzplatine ausgebildeten Leiterfläche (18) und der Außen
seite des Gehäuses (1, 2) angeordnet ist.
20. Überspannungsschutzeinrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, dass die das Steckelement (5) umschließende Leiterfläche (16)
derart auf der Schutzplatine (9) angeordnet ist, dass sie auf der dem Ge
häuse (1) zugewandten Seite der Steckeinrichtung (3) aufsetzbar und
kontaktierbar ist.
21. Entstöreinrichtung nach Anspruch 6 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass für jedes Steckerelement (5) eine erste Kondensatorplatte (16) vor
gesehen ist, welche elektrisch gegeneinander isoliert sind.
Priority Applications (6)
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SIEMENS AG, 80333 MUENCHEN, DE |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |