DE102005036296B4 - Elektrisches Kontaktierungselement - Google Patents
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Abstract
Elektrisches
Kontaktierungselement für
elektrische Trägerkomponenten
in einem Elektronikgehäuse
mit U-förmig
ausgebildeten Steckerpins (1; 1.1), die einen Basisschenkel (2;
2.1) und Seitenschenkel (3.4; 3.1; 4.1) aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
dass die einzelnen Steckerpins (1; 1.1) durch einen stabilisierenden
Abstandshalter (5) zu einem Steckerkamm (6) angeordnet sind, wobei
der Abstandshalter (5) mehrere nebeneinander und untereinander angeordnete
Durchgriffsbohrungen (7) aufweist, in denen die unterschiedlich
lang ausgeformten Basisschenkel (2; 2.1) der Steckerpins (1; 1.1)
angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein elektrisches Kontaktierungselement für elektrische Trägerkomponenten in einem Elektronikgehäuse, insbesondere im Automobilbereich.
- Dazu ist aus der
DE 100 61 866 A1 eine an einer Fahrzeugdecke montierbare elektrische Anordnung bekannt, bei der eine flexible gedruckte Leiterplatte unter Hitzeeinwirkung an einem Gehäuse einer Leuchteinheit angeschweißt ist und in der ein flexibles Flachbandkabel für den externen Anschluss mit der Leiterplatte durch Verklemmen oder Schweißen elektrisch verbunden ist. - In der
DE 197 50 224 A1 wird ein Stecker zur Herstellung einer lösbaren elektrischen Verbindung zwischen einem Flachbandkabel und einer Leiterplatte beschrieben. Dabei erfolgt die Kontaktierung der Kabeladern mit Leiterflächen der Leiterplatte durch ein Anpressdruck erzeugendes Mittel. Der Stecker umfasst einen oberen und einen unteren Steckerteil, welche aus Isoliermaterial bestehen und Klemmschenkel bilden, zwischen denen sowohl das Flachbandkabel zwecks Zugentlastung als auch die Leiteradern des Flachbandkabels und metallisierte Bereiche der Leiterplatte zwecks Kontaktierung einklemmbar sind. Dabei kooperiert der obere Steckerteil zum Zwecke der eindeutigen Trennung von benachbarten Leitern des Flachbandkabels mit ersten Ausnehmungen der Leiterplatte und der untere Steckerteil zum Zwecke der Verrastung des aufgesteckten Steckers samt Flachbandkabel an der Leiterplatte mit zwei Ausnehmungen derselben. - Die Nachteile bei der Verwendung von flexiblen Elementen, wie zum Beispiel Flachbandkabeln für die Kontaktierung beispielsweise zweier Leiterplatten bestehen darin, dass eine maximale Stromübertragung meist nur für Signalkontakte möglich ist und sich die Positionierung auf der Leiterplatte meist negativ auf die elektromagnetische Verträglichkeit auswirkt. Außerdem bestehen insbesondere bei Elektronikgehäusen für den Automobilbereich hohe Anforderungen an die Vibrationsbeständigkeit der freischwingenden Kabel, die auch bereits während der Montage beschädigt oder zerstört werden können. Insbesondere längere Kabel weisen hohe Verluste für kritische Leitungen auf und haben einen negativen Einfluss auf die elektromagnetische Verträglichkeit. Bei der Verwendung von Steckverbindungen ist insbesondere nachteilig, dass die Steckverbindung ein Gehäuse erfordert, das wiederum einen erhöhten Platzbedarf nach sich zieht.
- Alternativ beschreibt die
DE 42 08 765 A1 einen Betriebskasten, der eine oder mehrere durch Isolierung voneinander getrennte Platinen mit ein- oder beidseitig aufgebrachten gedruckten Schaltungen aus leitfähigem Material aufweist, auf denen Bauteile aufgesteckt und angelötet sind, wobei die gedruckten Schaltungen auf den beiden Seiten einer Platine oder die gedruckten Schaltungen mehrerer Platinen mittels Stiften elektrisch leitend verbunden sind. Nachteilig hierbei ist jedoch, dass die die elektrische Kontaktierung ermöglichenden Stifte passgenau in eine Steckerhalterung eingefügt werden müssen, was durch die Vielzahl der Stifte und der damit verbundenen mechanischen Überbestimmung zu einem Montageproblem führt. - Aus der
US 4,790,764 geht ein elektrischer Anschluss hervor, der dazu dient, einen Stromversorgungskontakt mit einer Schaltungsplatine elektrisch zu verbinden und der einen Körperabschnitt mit Montagestiften, die sich von den Wänden des Körperabschnitts erstrecken, und ein Kontaktteil umfasst. Die Montagestifte weisen nachgebende Abschnitte auf, die mit Löchern der Schaltungsplatine in Reibeingriff treten. Das Kontaktteil verbindet die Stromzuführung mit dem Anschluss, so dass hierdurch eine feste elektrische Verbindung bewirkt wird. Der Körperabschnitt weist eine rechtwinklige – ringförmige Konfiguration auf, bei der sich die Montagestifte von den unteren Kanten der Wände erstrecken und sich das Kontakt teil von einer oberen Kante der Wand auf der anderen Seite der Montagestifte erstreckt. - Die
DE 34 33 038 A1 beschreibt ein vielseitig verwendbares Anschlusselement mit Einpressmechanismus, das als eine abgewinkelte metallische Platte ausgebildet ist, die im wesentlichen aus einem Grundteil, mehreren an diesen angeordneten Einpressstiften und einem oder mehreren seitlichen Verlängerungen des Grundteils bildenden und gegen diese abgewinkelten Anschlussteilen besteht. - Aus der
DE 694 13 679 T2 ist eine Baueinheit bekannt, die mindestens einen Verbinder und eine Platte umfasst, wobei jeder Verbinder mit einer vorbestimmten Seite der Platte verbunden ist und mindestens ein Signalkontaktelement umfasst, das in ein Loch der Platte eingepasst ist. Der Verbinder umfasst eine elektrisch leitende Verbinderabschirmeinrichtung zur Abschirmung jedes Signalkontaktelementes. Die Verbinderabschirmeinrichtung umfasst außerdem ein abgeschirmtes Verbindergehäuse. Zudem ist vorgesehen, dass jedes Loch auf seiner Innenseite mit einer elektrisch leitenden Schicht versehen ist und dass die Platte außer in Bereichen, wo Verbinder an der Platte angebracht sind, mit einer ersten durchgehenden elektrisch leitenden Schicht auf einer Seite und einer in entgegengesetzter Beziehung zur ersten elektrischen Schicht angeordneten zweiten durchgehenden elektrisch leitenden Schicht versehen ist. Dabei ist jedes der abgeschirmten Verbindergehäuse mit einer der Schichten elektrisch verbunden, um zu verhindern, dass sich elektromagnetische Strahlung, die durch irgendeines der Signalkontakte erzeugt wird, zur Außenwelt ausbreitet. - Aus der
DE 102 23 382 A1 geht ein Einpresskontakt zur Realisierung eines zuverlässigen Einpressvorgangs in den Kontaktierungsöffnungen eines Trägerkörpers hervor. Hierzu ist bei dem einen Anschlussbereich und einen Einpressbereich mit einem Einpresssockel und mindestens zwei Einpresspins aufweisenden Einpresskontakt mindestens eine zwischen zwei Ein presspins angeordnete, sich von der Unterseite des Einpresssockels her erstreckende schlitzförmige Aussparung vorgesehen. - Die
DE 34 05 996 A1 beschreibt eine Sammelschienanordnung zum Anschluss an aneinandergereihte Installationsteile, deren Montagelänge ein Teilungsmaß bestimmt mit mindestens zwei zu einer Einheit zusammengefassten Flachleitern mit in eine gemeinsame Ebene abgebogenen Anschlusslaschen, von denen je zwei Anschlusslaschen jedes Flachleiters mit einem Mittelabstand angeordnet sind, der einem durch die Zahl der Flachleiter bedingten Vielfachen des Teilungsmaßes entspricht. Die Flachleiter sind in einer Breite ausgebildet, die kleiner als das Teilungsmaß ist, wobei jeder Flachleiter in einem U-förmigen Isolierprofil angeordnet ist und die Isolierprofile relativ zueinander längsverschiebbar sind. Als Haltemittel sind die Isolierprofile verschiebbar umschließende Bügel vorgesehen. Die Anschlusslaschen aller Flachleiter der Einheit sind in beabstandeten, jeweils eine Anschlusslasche jedes Flachleiters umfassenden Gruppen einander berührend angeordnet. - Aus der
DE 203 17 158 U1 geht ein Querverbinder für elektrische Geräte, wie Anschlussklemmen, Module, Steckverbinder und dergleichen hervor mit einem kammartigen Aufbau mit einem Kammrücken, an dem eine Mehrzahl von Kontaktstellen angeordnet ist, die je aus zwei leitenden Kontaktstreifen bestehen. Die Kontaktstreifen liegen in ihrer Montagestellung zumindest abschnittsweise direkt aufeinander und sind zum gemeinsamen federnden Eingriff in je einer Ausnehmung je einer Stromschiene der Anschlussklemmen und zu deren Kontaktierung ausgelegt, wobei die beiden aneinander liegenden Kontaktstreifen in sich verdreht ausgebildet sind. - Die
DE 101 07 630 A1 offenbart eine Stiftleiste mit mehreren nebeneinander in einer Reihe angeordneten elektrischen Kontaktstiften, wobei die Kontaktstifte über ein Isolationselement miteinander verbunden sind. Das Isolationselement ist als Formkörper ausgebildet. Die Kontaktstifte sind in Anreihrichtung auf mindestens einen freien Schenkel des Körpers angeordnet. - Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein elektrisches Kontaktierungselement für elektrische Trägerkomponenten in einem Elektronikgehäuse zu schaffen, das durch eine individuelle Ausgestaltung der einzelnen elektrischen Kontakte flexibel auf die Bedingungen im Elektronikgehäuse anpassbar ist und dabei eine einfache Montage bietet.
- Diese Aufgabe wird durch ein elektrisches Kontaktierungselement mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind der Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Das erfindungsgemäße elektrische Kontaktierungselement zeichnet sich dadurch aus, dass die elektrische Kontaktierung durch U-förmige Steckerpins erfolgt. Die U-förmige Ausgestaltung mit zwei parallel zueinander verlaufenden Seitenschenkeln und einem die Seitenschenkel miteinander verbindenden Basisschenkel ermöglicht eine leicht einpressbare elektrische Kontaktierung zwischen zwei Leiterplatten, die bereits mit elektrischen Bauelementen bestückt und im Gehäuse verschraubt sind, dadurch, dass das elektrische Kontaktierungselement im abschließenden Montageschritt in die im Gehäuseoberteil und in den in den Leiterplatten vorgesehenen Löchern eingeführt wird. Die Steckerpins sind in einem stabilisierenden Abstandshalter angeordnet. Der Abstandshalter dient beim Einpressen der Steckerpins in die dafür vorgesehenen Löcher in den Leiterplatten bzw. im Gehäuseoberteil als Führungselement und im gesteckten Zustand als Stabilisator, so dass die Steckerpins fest positioniert bleiben.
- Vorzugsweise weist der Steckerpin unterschiedliche Schenkellängen auf, so dass insbesondere übereinander angeordnete Leiterplatten leicht kontaktierbar sind, ohne dass dafür tiefe Ausnehmungen im Gehäuseunterteil konzipiert werden müssen.
- Es ist bevorzugt, wenn die Steckerpins Einsteckschultern aufweisen, so dass bei der Montage der Steckerpins eine gleichmäßige Einstecktiefe erreicht wird, die Abweichungen dieser Positionierung sofort erkennen lassen, wodurch eine sichere und stabile Kontaktierung gewährleistet ist.
- Vorteilhafterweise weist der erfindungsgemäße Steckerpin eine Federung auf. Diese Eigenschaft führt dazu, dass auch bei starken Vibrationen eine sichere elektrische Kontaktierung gewährleistet ist. Zudem wird durch die federnde Ausgestaltung eine individuelle Anpassungsfähigkeit an ungewöhnliche Leiterplattenstrukturen mit schwer zugänglicher elektrischer Kontaktierung ermöglicht.
- Vorzugsweise weist der erfindungsgemäße Steckerpin eine Materialzusammensetzung aus Kupfer/Zinn oder Kupfer/Silber oder Kupfer/Gold auf, wobei auch andere elektrisch leitende Materialzusammensetzungen denkbar sind. Die Auswahl der Materialzusammensetzung kann in Abhängigkeit von der zu erwartenden Belastung hinsichtlich des Stromdurchflusses gewählt werden.
- Es ist des Weiteren bevorzugt, dass die Kontaktierung der Leiterplatten durch den erfindungsgemäßen Steckerpin platzsparend erfolgt, das heißt, auf den jeweiligen zu kontaktierenden Leiterplatten wenig Raum für die elektrische Kontaktierung durch die Steckerpins einkalkuliert werden muss und somit die Leiterplatte fast vollständig für die Bestückung mit elektrischen Bauelementen verwendet werden kann.
- Es ist weiterhin bevorzugt, dass die Montage der Steckerpins nach der Montage der Leiterplatten im Gehäuse durch einen einfachen Einpressmechanismus erfolgt. Dadurch entfallen aufwendige Löt- oder Schweißprozesse.
- Es ist bevorzugt, wenn die Leiterplatte übereinander angeordnet sind, so dass möglichst eine Vielzahl an elektrischen Bauelementen platzsparend positioniert werden können und die elektrische Kontaktierung der Leiterplatten einfach durch entsprechendes Ablängen der Schenkel des U-förmigen Steckerpins erfolgt.
- Vorzugsweise sind die Steckerpins aus einem korrosionsbeständigen Material gefertigt, da insbesondere die Basisschenkel in einem Raum angeordnet sind, in welchen Korrosion hervorrufende Substanzen gelangen können, auch dann, wenn nach dem Einpressen der Steckerpins noch ein Schutzdeckel am Gehäuse angebracht wird.
- Die vorliegende Erfindung schafft erstmals vorteilhaft eine stabile, zuverlässige elektrische Kontaktierung zwischen mehreren Trägerkomponenten, wie z. B. Leiterplatten, die auch bei äußeren Einflüssen, wie z. B. Vibrationen eine sichere Kontaktierung gewährleistet und durch einen einfachen Einpressmechanismus am Ende der Montage einpressbar ist. Sie eignet sich insbesondere für Anwendungen im Automobilbereich.
- Weitere Vorteile und Ausführungen der Erfindung werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen sowie anhand der Zeichnung erläutert.
- Dabei zeigen schematisch:
-
1 in einer perspektivischen Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen elektrischen Kontaktierungselementes; -
2 in einer perspektivischen Darstellung das elektrische Kontaktierungselement nach1 nach der Montage am Elektronikgehäuse; -
3 in einer perspektivischen Darstellung ein zweites, nicht beanspruchtes Ausführungsbeispiel eines elektrischen Kontaktierungselementes vor der Montage; -
4 in einer perspektivischen Darstellung das elektrische Kontaktierungselement nach3 nach der Montage am Elektronikgehäuse; und -
5 in einer perspektivischen Darstellung das elektrische Kontaktierungselement mit Kontaktierungen auf verschiedenen Leiterplattenebenen. -
1 zeigt in einer perspektivischen Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen elektrischen Kontaktierungselementes. Das elektrische Kontaktierungselement ist als U-förmiger Steckerpin1 ausgebildet. Der U-förmige Steckerpin1 weist einen Basisschenkel2 sowie zwei parallel zueinander verlaufende Seitenschenkel3 ,4 auf. Ein stabilisierender Abstandshalter5 positioniert die einzelnen Steckerpins1 , so dass sich insgesamt ein Steckerkamm6 ergibt. Der Abstandshalter5 weist mehrere nebeneinander und untereinander angeordnete, vorzugsweise gleich beabstandete Durchgriffsbohrungen7 auf, in denen die Basisschenkel2 der Steckerpins1 lagern. Vorzugsweise weist der Abstandshalter5 drei übereinander angeordnete Reihen mit jeweils fünf Bohrungen auf, wobei auch jede andere Anordnung für die Durchgriffsbohrungen7 denkbar ist. Die Basisschenkel2 weisen unterschiedliche Längen auf. Jeweils drei untereinander angeordnete Steckerpins1 ergeben eine Gruppe, wobei die in den äußeren Reihen gelagerten Steckerpins1 jeweils den kürzesten bzw. längsten Basisschenkel2 aufweisen. Vorzugsweise sind die Seitenschenkel3 ,4 in Höhe des Abstandshalters5 um vorzugsweise 90° nach unten gebogen. Die umgebogenen Seitenschenkel8 ,9 münden in Einsteckschultern10 , die breiter ausgeformt sind als die umgebogenen Seitenschenkel8 ,9 , so dass sie bei der späteren Montage am Elektronikgehäuse eine definierte Einstecktiefe ermöglichen. Die Einsteckschultern10 münden in pfeilförmig ausgebildete Endbereiche11 , die das Positionieren der einzelnen Steckerpins beim Einpressen in das Elektronikgehäuse erleichtern und als Einpresshilfen dienen. - Die Seitenschenkel
3 ,4 bzw. die umgebogenen Seitenschenkel9 ,10 weisen vorzugsweise unterschiedliche Längen auf, so dass durch die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Steckerpins1 eine Vielzahl an Kontaktierungen möglich ist. Vorzugsweise weisen die Steckerpins1 eine Federung auf. Durch diese Eigenschaft wird sowohl das Einpressen erleichtert als auch mögliche Vibrationen abgedämpft. Als Materialzusammensetzung für die Steckerpins1 wird vorzugsweise Kupfer/Zinn, Kupfer/Silber oder Kupfer/Gold gewählt, wobei auch jedes andere elektrisch leitende Material denkbar ist. Für die Kontaktierung der jeweiligen elektrischen Trägerkomponenten, wie z. B. Leiterplatten sind kleine Löcher vorgesehen, in die die pfeilförmigen Endbereiche11 der Seitenschenkel3 ,4 der Steckerpins1 eingeführt sind. Diese Kontaktierung der einzelnen Leiterplatten ist platzsparend, da der übrige Bauraum auf den Trägerkomponenten für elektrische Bauelemente zur Verfügung steht. Vorzugsweise sind die Steckerpins aus einem temperaturstabilen und korrosionsbeständigen Material gefertigt, da sie in einem Raum angeordnet sind, in welchen Korrosion hervorrufende Substanzen gelangen können. -
2 zeigt in einer perspektivischen Darstellung das elektrische Kontaktierungselement nach1 nach dem Einpressvorgang im Elektronikgehäuse12 . Nach der Montage des Gehäuseteils13 am Gehäuseteil14 mittels Befestigungsmitteln15 , wie z. B. Schrauben, wird der Steckerkamm6 in die im Gehäuseteil13 vorgesehenen Öffnungen16 eingeführt. Der Steckerkamm6 lagert somit außerhalb des Elektronikgehäuses12 auf dem Gehäuseteil13 . Durch die Einsteckschultern10 der Steckerpins1 wird jeweils die Einstecktiefe bestimmt. -
3 zeigt in einer perspektivischen Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel eines nicht beanspruchten elektrischen Kontaktierungselements vor der Montage. Dabei sind die U förmig ausgebildeten Steckerpins1.1 in einen vorzugsweise einreihigen Abstandshalter5.1 positioniert. Die jeweils in einem Abstandshalter5.1 positionierten Steckerpins1.1 weisen vorzugsweise gleiche Basisschenkellängen2.1 auf. Die parallel zueinander verlaufenden Seitenschenkel3.1 und4.1 weisen vorzugsweise unterschiedliche Schenkellängen auf. Die Positionierung des Abstandshalters5.1 auf den Basisschenkeln2.1 der Steckerpins1.1 ist variabel einstellbar. Der Steckerkamm6.1 wird jeweils von oben in die dafür vorgesehenen Öffnungen16.1 des Gehäuseteils13.1 eingeführt. -
4 zeigt in einer perspektivischen Darstellung das elektrische Kontaktierungselement nach3 nach dem Einpressvorgang im Elektronikgehäuse. -
5 zeigt in einer perspektivischen Darstellung das elektrische Kontaktierungselement nach3 und4 mit Kontaktierungen auf den verschiedenen Leiterplattenebenen. Dabei dient das Gehäuseteil13.1 als Leiterplatte der ersten Ebene. Diese Leiterplatte13.1 wird durch den Seitenschenkel4.1 des Steckerkamms6.1 elektrisch kontaktiert. Unterhalb dieser Leiterplatte13.1 befindet sich eine weitere Leiterplatte17.1 , die von einem länger als Seitenschenkel4.1 ausgeformten Seitenschenkel3.1 elektrisch kontaktiert wird. Im Gehäuseteil14.1 sind im Bereich der pfeilförmigen Endbereiche11.1 der im Elektronikgehäuse12.1 eingepressten Steckerpins1.1 Aussparungen18.1 angeordnet, die vorzugsweise als U-förmige Taschen ausgebildet sind und so beim Einpressen der Steckerpins1.1 das dabei benötigte Einpresswerkzeug ersetzen. Die pfeilförmigen Endbereiche11.1 durchstoßen somit die Leiterplatten13.1 bzw.17.1 komplett. - Die vorliegende Erfindung schafft erstmals vorteilhaft eine stabile, zuverlässige elektrische Kontaktierung zwischen mehreren elektrischen Trägerkomponenten, wie z. B. Leiterplatten, die auch bei äußeren Einflüssen, wie z. B. Vibrationen eine sichere Kontaktierung gewährleistet und durch einen einfachen Einpressmechanismus am Ende der Montage einpressbar ist. Sie eignet sich insbesondere für Anwendungen im Automobilbereich.
Claims (9)
- Elektrisches Kontaktierungselement für elektrische Trägerkomponenten in einem Elektronikgehäuse mit U-förmig ausgebildeten Steckerpins (
1 ;1.1 ), die einen Basisschenkel (2 ;2.1 ) und Seitenschenkel (3.4 ;3.1 ;4.1 ) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Steckerpins (1 ;1.1 ) durch einen stabilisierenden Abstandshalter (5 ) zu einem Steckerkamm (6 ) angeordnet sind, wobei der Abstandshalter (5 ) mehrere nebeneinander und untereinander angeordnete Durchgriffsbohrungen (7 ) aufweist, in denen die unterschiedlich lang ausgeformten Basisschenkel (2 ;2.1 ) der Steckerpins (1 ;1.1 ) angeordnet sind. - Kontaktierungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die U-förmigen Steckerpins (
1 ;1.1 ) unterschiedliche Seitenschenkellängen (3 ,4 ;3.1 ,4.1 ) aufweisen. - Kontaktierungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerpins (
1 ;1.1 ) Einsteckschultern (10 ;10.1 ) aufweisen. - Kontaktierungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerpins (
1 ;1.1 ) eine Federung aufweisen. - Kontaktierungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerpins (
1 ;1.1 ) eine Materialzusammensetzung aus Kupfer/Zinn oder Kupfer/Silber oder Kupfer/Gold aufweisen. - Kontaktierungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktierung der einzelnen elektrischen Trägerkomponenten platzsparend erfolgt.
- Kontaktierungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Montage der Ste ckerpins (
1 ;1.1 ) nach der Montage der Trägerkomponenten im Gehäuse durch einen einfachen Einpressmechanismus erfolgt. - Kontaktierungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Trägerkomponenten übereinander angeordnet sind.
- Kontaktierungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckerpins (
1 ;1.1 ) aus einem korrosionsbeständigen Material hergestellt sind.
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