DE10037808A1 - Handwerkzeugmaschine - Google Patents
HandwerkzeugmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine mit einer über einen Antriebsmotor und eine Bohrspindel (13) zumindest drehend antreibbaren Werkzeughalterung, die eine in Drehrichtung der Bohrspindel (13) betätigbare Spannvorrichtung zur Befestigung von Werkzeugen aufweist, und mit einer Arretiervorrichtung (38), über die die Bohrspindel (13) zum Schließen und Lösen der Spannvorrichtung des Werkzeughalters (12) gegenüber einem Teil (27) des Maschinengehäuses (26) drehfest koppelbar ist und die bei einer Drehmomentübertragung vom Antriebsmotor zur Werkzeughalterung (12) selbsttätig öffnet und bei einer Drehmomentübertragung von der Werkzeughalterung (12) zum Antriebsmotor selbsttätig sperrt. Die Arretiervorrichtung (38) ist auf einer Zwischenwelle (17) angeordnet und mit einer Sicherheitskupplung (58) zusammengefasst, die ebenfalls auf der Zwischenwelle (17) angeordnet ist (Fig. 2).
Description
Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Eine Handwerkzeugmaschine dieser Art ist bekannt (DE 198 03 454 A1). Mittels
der Arretiervorrichtung ist eine vom Antriebsmotor her antreibbare Bohrspindel
gegenüber dem Gehäuse der Handwerkzeugmaschine drehfest arretierbar, so
dass ein mit der Bohrspindel verschraubter Werkzeughalter, z. B. ein Bohrfutter,
von der Bohrspindel gelöst und/oder ein Werkzeug schlüssellos im
Werkzeughalter eingespannt werden kann. Die Arretiervorrichtung ist auf einer
Zwischenwelle angeordnet, die über zwei Getriebestufen mit der Bohrspindel
koppelbar ist. Die Arretiervorrichtung öffnet selbsttätig bei einer
Drehmomentübertragung vom Antriebsmotor her in Richtung zum
Werkzeughalter und sperrt selbsttätig bei einer Drehmomentübertragung vom
Werkzeughalter her zum Antriebsmotor.
Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 hat den Vorteil, dass in Form der drehmomentabhängig arbeitenden
Sicherheitskupplung ein Überlastschutz für den Anwender beim schlagartigen
Blockieren der Bohrspindel, z. B. aufgrund Verhakens des Bohrers, geschaffen ist.
Zusätzlich ist damit eine Überlastsicherung erreicht, die das vorhandene Getriebe
bzw. die Arretiervorrichtung vor Überlastung schützt. Aufgrund der Einbeziehung
der Sicherheitskupplung in die Arretiervorrichtung ist praktisch kein zusätzlicher
Aufwand für die Sicherheitskupplung notwendig. Auch bedarf es keines
zusätzlichen Bauraumes im Maschinengehäuse bzw. einer besonderen
Anpassung des Maschinengehäuses an einen etwaigen erforderlichen Bauraum
dafür. Durch die Integration ist ferner die Anzahl erforderlichen Bauteile für die
Arretiervorrichtung bzw. Sicherheitskupplung so klein wie möglich. Insgesamt
wird trotz der zusätzlich vorgesehenen Sicherheitskupplung praktisch kein
Mehraufwand an Montage und an Kosten nötig.
Durch die in den weiteren Ansprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte
Weiterbildungen und Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen
Handwerkzeugmaschine möglich.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung und den Zeichnungen, in denen ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist. Die Zeichnung, Beschreibung
und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der
Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und
zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt mit teilweiser Seitenansicht einer Schlagbohr
maschine;
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II-II der Einzelheit A in Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2.
In Fig. 1 ist schematisch eine Handwerkzeugmaschine in Form einer
Schlagbohrmaschine 10 mit einem in einem Maschinengehäuse 26
angeordneten, nicht näher dargestellten Antriebsmotor zum zumindest
drehenden Antrieb eines Werkzeughalters 12 gezeigt. Der Antriebsmotor weist
eine Motorwelle 14 auf, die endseitig mit einem Antriebsritzel 15 oder einer
ähnlichen Verzahnung versehen und in einem Flansch 27 mittels eines Lagers
29, z. B. Kugellagers, drehbar gelagert ist. Der Flansch 27 stellt ein separates
Bauteil dar und ist mit dem Maschinengehäuse 26 fest verbunden. Der
Antriebsmotor steht über die Motorwelle 14 in Getriebeverbindung mit einer
Bohrspindel 13, mit der der Werkzeughalter 12 lösbar verbunden ist, z. B. über
ein Gewinde 35 verschraubt ist.
Das Antriebsritzel 15 kämmt mit einem in Fig. 2 gezeigten, zur Zwischenwelle 17
koaxialen Zahnrad 16, das relativ zur Zwischenwelle 17 drehbar ist. Die
Zwischenwelle 17 ist mit einem endseitigen Wellenzapfen 46 mittels eines
Nadellagers 48 im Flansch 27 drehbar gelagert. Der andere Wellenzapfen 47 ist
mittels eines Nadellagers 49 im Maschinengehäuse 26 drehbar gelagert. Die
Zwischenwelle 17 weist eine Verzahnung 18 und daneben ein damit drehfest
verbundenes, z. B. warm aufgepresstes, Zahnrad 19 auf, die in Eingriff stehen
mit Getrieberädern 20 bzw. 21, die auf der Bohrspindel 13 drehbar gelagert sind
und alternativ z. B. mittels eines in einer Längsnut 22 der Bohrspindel 13 axial
verschiebbaren Ziehkeils 23 mit der Bohrspindel 13 in einen
drehmomentübertragenden Zustand versetzbar sind. Der Ziehkeil 23 bildet
zusammen mit den Getrieberädern 20, 21 und einer hier nicht weiter
dargestellten Betätigungsvorrichtung ein Schaftgetriebe 24 mit zwei Gängen. Ein
erster Gang (langsame Drehzahl) wird durch die Zahnpaarung 18, 20 und ein
zweiter Gang (schnelle Drehzahl) durch die Zahnpaarung 19, 21 gebildet. Das
Übersetzungsverhältnis dieser Getriebestufen 18, 20 bzw. 19, 21 ist negativ, d. h.
es erfolgt eine Übersetzung von der Zwischenwelle 17 auf die Bohrspindel 13 ins
Langsame.
Auf einem dem Werkzeughalter 12 abgewandten Ende der Bohrspindel 13 sitzt
ein im Flansch 27 aufgenommenes Rastenschlagwerk 28, über das in bekannter
Weise axiale Schläge auf die Bohrspindel 13 aufgebracht werden können. Das
Rastenschlagwerk 28 ist dabei in üblicher Weise abschaltbar, so dass die
Schlagbohrmaschine 10 auch als Bohrmaschine mit zwei Gängen verwendbar
ist.
Der Werkzeughalter 12 ist z. B. als Backenfutter ausgebildet, das mittels einer
Hülse 31 und einer drehfest mit dieser verbundenen Konusmutter verstellbare
Futterbacken 32 aufweist, zwischen denen der Schaft eines Werkzeugs spannbar
ist. Ein Grundkörper 33 des Werkzeughalters 12 ist dabei über das Gewinde 35
auf einem Gewindezapfen 34 der Bohrspindel 13 mit hoher Vorspannung
aufgeschraubt, so dass der Werkzeughalter 12 und die Bohrspindel 13 im
Anwendungsfall der Schlagbohrmaschine 10 drehfest miteinander verbunden
sind. Ein Staubkragen 30 der Hülse 31 ragt in eine Öffnung des Maschinen
gehäuses 26 hinein.
Die Bohrspindel 13 nimmt beim Wechsel des Werkzeuges ein Löse- bzw.
Anziehdrehmoment auf und ist mittels einer Arretiervorrichtung 38 gegenüber
dem Flansch 27 des Maschinengehäuses 26 drehfest koppelbar. Die
Arretiervorrichtung 38 ist zwischen der Bohrspindel 13 und einem Teil des
Maschinengehäuses 26 auf der Zwischenwelle 17 angeordnet. Bestandteil der
Arretiervorrichtung 38 ist ein etwa ringförmiges Gehäuse 43, das mittels radialer
Vorsprünge 43a undrehbar und formschlüssig in einem Teil des Flansches 27
gehalten ist. Das Gehäuse 43 enthält eine zur Zwischenwelle 17 koaxiale
zylindrische Bohrung 53. In dieser befindet sich eine radial abstehende
Mitnehmerelemente 41 aufweisende Scheibe 40, die auf der Zwischenwelle 17
relativ zu dieser drehbar und zumindest geringfügig axial verschiebbar
angeordnet ist. Zur Arretiervorrichtung 38 gehört ferner das vom Antriebsmotor
her über das Antriebsritzel 15 antreibbare, relativ zur Zwischenwelle 17 drehbare
Zahnrad 16, das an der einen der Scheibe 40 zugewandten Stirnseite sich etwa
parallel zueinander und zur Scheibe 40 hin erstreckende, etwa klauenartige
Vorsprünge 39a, 39b aufweist. Diese Vorsprünge 39a, 39b können in Form
zylindrischer Stifte gehalten sein, die in den Ringraum passen und in diesem
umlaufen können, der zwischen der Bohrung 53 einerseits und einer äußeren
Umfangsfläche 54 der Scheibe 40 andererseits gebildet ist, die sich zwischen
den beiden einander diametral gegenüberliegenden Mitnehmerelementen 41
erstreckt. Die Mitnehmerelemente 41 sind derart geformt, dass die Scheibe 40
zwischen benachbarten Klauen 39a, 39b begrenzt verdrehbar ist. Die äußere
Umfangsfläche 54 der Scheibe 40 hat zylindrische Grundform, wobei diese
zylindrische Grundform dann etwa mittig zwischen zwei benachbarten
Mitnehmerelementen 41 in jeweils eine Abflachung 42 übergeht. Im Bereich der
Außenfläche der Mitnehmerelemente 41 ist zwischen diesen und der Bohrung 53
des Gehäuses 43 lediglich ein geringes Bewegungsspiel vorhanden. Im daran
anschließenden Bereich der zylindrischen Umfangsfläche 54 der Scheibe 40 ist
ein radialer Abstand zwischen der Scheibe 40 und der Bohrung 53 vorgesehen,
der gerade ausreicht, die Vorsprünge 39a, 39b mit geringem Bewegungsspiel
aufzunehmen. Im Bereich der jeweiligen Abflachung 42 liegt ein größerer radialer
Abstand zwischen der Bohrung 53 und der Abflachung 42 der Scheibe vor. In
diesem Bereich ist jeweils ein zylindrischer Wälzkörper 45 mit geringem
Bewegungsspiel aufgenommen, dessen Durchmesser die radiale Dicke der etwa
klauenförmigen Vorsprünge 39a, 39b übertrifft. Die Wälzkörper 45 bilden
Klemmrollen. Die klauenartigen Vorsprünge 39a, 39b können z. B. in
Umfangsrichtung unterschiedlich lang sein, wobei jeweils diagonal
gegenüberliegende Paare 39a einerseits und 39b andererseits jeweils die gleiche
Länge haben können. Statt dessen können die Vorsprünge 39a, 39b auch gleich
groß sein.
Bei einer Drehmomentübertragung vom Antriebsmotor über die Motorwelle 14 mit
Antriebsritzel 15 auf das Zahnrad 16 wirken die Vorsprünge 39a
drehmomentübertragend auf die Mitnehmerelemente 41, wobei die Wälzkörper 45
aufgrund ihres Beharrungsvermögens dann vor den jeweils benachbarten Klauen
39b zu liegen kommen. Die benachbarten Klauen 39b halten dann die
Wälzkörper 45 im Bereich der jeweiligen Abflachungen 42, so dass eine
ungehinderte Drehmomentübertragung gewährleistet ist, bei diesem Beispiel und
bei der Darstellung gemäß Fig. 3 im Uhrzeigersinn. Es versteht sich, dass bei
einem dazu gegensinnigen Antrieb des Zahnrades 16 und gegensinniger
Umlaufbewegung der klauenartigen Vorsprünge 39a, 39b die Vorsprünge 39b
drehmomentübertragend auf die Mitnehmerelemente 41 wirken und dann die
anderen Klauen 39a die Wälzkörper 45 so beaufschlagen, dass diese jeweils im
Bereich der Abflachungen 42 verbleiben und eine ungehinderte
Drehmomentübertragung in der anderen Drehrichtung gewährleistet ist.
Bei einer Drehmomentübertragung, die statt der Einleitung über die Motorwelle
14 eingeleitet wird über die Bohrspindel 13 und die vom Werkzeughalter 12
ausgeht, wirken hingegen die Mitnehmerelemente 41 jeweils
drehmomentübertragend auf die Vorsprünge 39a, b. Aufgrund ihres
Beharrungsvermögens werden dann die Wälzkörper 45 in Richtung auf die
drehmomentübertragenden Vorsprünge 39a, b gedrängt, wobei sie sich dann
zwischen den Abflachungen 42 der Scheibe 40 und der Bohrung 53 des
Gehäuses 43 festklemmen. Dadurch wird die Scheibe 40 selbsttätig gehäusefest
arretiert. Dadurch ist es dann möglich, beim Spannen bzw. Lösen eines
Werkzeuges im Werkzeughalter 12 oder auch beim Aufschrauben oder
Abschrauben des Werkzeughalters 12 von der Bohrspindel 13 ein Gegenmoment
auf die Bohrspindel 13 aufzubringen, und dies ohne dabei irgendeine besondere,
von Hand auszulösende Arretiereinrichtung zu benötigen.
In diese zuvor beschriebene Arretiervorrichtung 38 ist eine Sicherheitskupplung
58 einbezogen, die ebenfalls auf der Zwischenwelle 17 angeordnet ist. Die
Sicherheitskupplung 58 ist z. B. als Rutschkupplung oder Stirnzähne
aufweisende Zahnkupplung ausgebildet. Sie ist axial an der Abtriebsseite der
Arretiervorrichtung 38 angeordnet. Sie bietet einen Überlastschutz für den
Anwender sowie für die Arretiervorrichtung 38 und das beschriebene Getriebe, ist
außerordentlich einfach und benötigt nur einen geringen Bauraum. Da die
Sicherheitskupplung 58 in die Arretiervorrichtung 38 integriert ist, wird ferner die
Anzahl der Bauteile reduziert. Ferner ist eine Verringerung des
Montageaufwandes erreicht.
Nachfolgend sind Einzelheiten der Sicherheitskupplung 58 einschließlich weiterer
Details der damit getrieblich verbundenen Arretiervorrichtung 38 erläutert. Die
Sicherheitskupplung 58 ist zwischen der die radialen Mitnehmerelemente 41
aufweisenden Scheibe 40 einerseits und einer zwischenwellenfesten
Anschlagfläche 59 andererseits ausgebildet, die hier durch die axiale Stirnfläche
des mit der Zwischenwelle 17 drehfest verbundenen Zahnrades 19 der einen
Getriebestufe gebildet ist. Gegen diese Anschlagfläche 59 ist die Scheibe 40
axial mit einer zugewandten Stirnseite 44 mittels an der Zwischenwelle 17
abgestützter federnder Axialkraft anpressbar. Auf der Zwischenwelle 17 sitzt eine
dieser gegenüber drehbare zylindrische Hülse 60, die sich auf derjenigen Seite
der Scheibe 40 erstreckt, die der Anschlagfläche 59 abgewandt ist. Die Hülse 60
liegt mit ihrem der Scheibe 40 zugewandten Ende an der Scheibe 40 axial an und
wird dort an diese angepresst. Am anderen, der Scheibe 40 abgewandten Ende
der Hülse 60 greift die federnde Axialkraft an. Hierzu ist auf der Zwischenwelle 17
mindestens eine die Axialkraft erzeugende Feder 61, insbesondere Tellerfeder,
angeordnet. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind mehrere Tellerfedern 61
vorgesehen. Diese sitzen unmittelbar auf der Zwischenwelle 17. Die Tellerfedern
61 sind auf der in Fig. 2 rechten Seite mittels einer Haltescheibe 62 und einer
Sicherungsscheibe 63 axial in Bezug auf die Zwischenwelle 17 abgestützt. Die
Sicherungsscheibe 63 ist in einer Nut 64 der Zwischenwelle 17 formschlüssig
aufgenommen. Zwischen den Tellerfedern 61 und der zugewandten Stirnseite
der Hülse 60 sind Ausgleichsscheiben 65 angeordnet. Aufgrund der
beschriebenen Anordnung ist die mindestens eine Feder, hier in Form der
Tellerfedern 61, einerseits an der Zwischenwelle 17 axial abgestützt, wobei sie
andererseits auf das zugewandte Ende der Hülse 60 federnd einwirkt. Die Hülse
60 ist somit in Fig. 2 nach links hin axial federnd beaufschlagt. Mit dem Ende, das
der Scheibe 40 abgewandt ist und somit der mindestens einen Feder 61
zugewandt ist, steht die Hülse 60 axial über die in Fig. 2 rechte Stirnseite des
Zahnrades 16 über. Das Zahnrad 16 ist auf der Hülse 60 drehbar gelagert. Mit
dem in Fig. 2 linken Ende steht die Hülse 60 über die dortige Stirnseite des
Zahnrades 16 ebenfalls über, wobei die Hülse 60 mit dieser Stirnseite axial an die
zugewandte Stirnseite 66 der Scheibe 40 angepresst ist. Dadurch wird die auf
der Zwischenwelle 17 drehbare und zumindest geringfügig axial verschiebbare
Scheibe 40 mit ihrer Stirnseite 44 gegen die zugeordnete Anschlagfläche 59 des
Zahnrades 19 angepresst, sodass in dieser Weise die Scheibe 40
drehmomentübertragend mit dem Zahnrad 19 und über dieses mit der
Zwischenwelle 17 in Verbindung steht. Die Scheibe 40 weist eine Nabe 67 auf,
die in Fig. 2 rechts bis zur zugewandten Stirnseite des Hülse 60 reicht und die
von der Hülse 60 beaufschlagte Stirnseite 66 hat.
Die zwischenwellenfeste Anschlagfläche 59 des mit der Zwischenwelle 17
drehfest verbundenen Zahnrades 19 einerseits und die dieser zugeordnete
Stirnseite 44 der Scheibe 40 andererseits können auf den einander zugewandten
und mittels der mindestens einen Feder 61 federnd aneinandergepressten
Stirnseiten einen Reibschluss bildende Flächenteile, z. B. Reibflächen;
aufweisen. Statt dessen können diese Flächen 59 und 44 auch
Oberflächenerhöhungen und Oberflächenvertiefungen, insbesondere damit
einstückige Stirnzähne, aufweisen, die einen formschlüssigen Eingriff bewirken.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Sicherheitskupplung 58 als eine
derartige formschlüssige Kupplung gestaltet, bei der die miteinander in
Berührung stehenden Flächen 44 und 59 damit einstückige, nicht weiter
dargestellte Stirnzähne aufweisen. In einfacher Weise ist das Zahnrad 19
komplett als Sinterteil gefertigt, bei dem die Stirnzähne als Teile der
Sicherheitskupplung 58 gleich bei der Herstellung mit gebildet sind, wodurch eine
erhebliche Kostenersparnis erzielt ist. In vorteilhafter Weise ist ferner auch die
komplette Scheibe 40 mitsamt ihren Mitnehmerelementen 41 und der damit
einstückigen Nabe 67 und den Stirnzähnen auf der Stirnseite 44 als Sinterteil
gestaltet, so dass auch dafür die Kosten minimiert sind. Die Hülse 60 als weiterer
Teil der Sicherheitskupplung 58 stellt ein einfaches, kostengünstiges Bauteil dar,
das keinen zusätzlichen Bauraum benötigt. Die Sicherheitskupplung 58 bietet
einen Überlastschutz für den Anwender sowie für die Arretiervorrichtung 38 und
das Getriebe. Sie ist in kostensparender Weise in die Arretiervorrichtung 38
integriert, die dadurch ebenfalls kostengünstig gestaltet ist, ohne dass durch die
Anordnung der Sicherheitskupplung 58 ein größerer Einbauraum benötigt wird.
Aufgrund reduzierter Anteil der Bauteile ist auch der Montageaufwand reduziert.
Es ist erkennbar, dass die Sicherheitskupplung 58 axial neben der
Arretiervorrichtung 38 und auf der Abtriebsseite dieser, die durch die Scheibe 40
vorgegeben ist, angeordnet ist und somit in axialem Abstand von der
Arretiervorrichtung 38.
Bei der Übertragung der Antriebskraft von der Motorwelle 14 über das Zahnrad
16 und dessen klauenartige Vorsprünge 39a, b auf die Mitnehmerelemente 41
wird die Scheibe 40 angetrieben, wobei bei wirksamer Sicherheitskupplung 58
das Antriebsmoment von der Scheibe 40 auf das Zahnrad 19 und damit auf die
Zwischenwelle 17 übertragen wird. Im Falles eines Antriebsmomentes, das das
zulässige Moment der Sicherheitskupplung 58 übersteigt, spricht die
Sicherheitskupplung 58 in der Weise an, dass die Scheibe 40 gegen die Kraft der
mindestens einen Feder 61 axial in Fig. 2 nach rechts gedrückt wird und damit
der Antrieb zwischen der Scheibe 40 und dem Zahnrad 19 getrennt wird.
Dadurch wird der Anwender vor zu hohen Rückdrehmomenten der Maschine
geschützt sowie eine etwaige Beschädigung oder Zerstörung der
Arretiervorrichtung 38 vermieden.
Erfolgt ein gegensinniger Antrieb vom Werkzeughalter 12 und von der
Bohrspindel 13 her auf die Zwischenwelle 17, so wird bei eingerückter
Sicherheitskupplung 58 dieses Moment von der Scheibe 40 aufgenommen, da in
diesem Fall die Arretiervorrichtung 38 die Scheibe 40 blockiert durch
Festklemmen der Wälzkörper 45 zwischen der Bohrung 53 des Gehäuses 43 und
den Abflachungen 42 der Scheibe 40. Die Sicherheitskupplung 58 ist hinsichtlich
ihres übertragbaren Moments so eingestellt, dass in diesem Zustand der
Verklemmung durch die Wälzkörper 45 die Sicherheitskupplung 58 noch nicht im
Sinne einer Entkupplung anspricht, da das in die Bohrspindel 13 eingeleitete
Moment z. B. zum Wechsel des Werkzeuges oder Lösen des Werkzeughalters
12 geringer ist als das zulässige übertragbare Moment der Sicherheitskupplung
58. Erst dann, wenn ein demgegenüber unzulässiges höheres Moment über die
Bohrspindel 13 eingeleitet wird, kann auch dann die Sicherheitskupplung 58 im
Entkuppelsinn ansprechen, um auch dann eine Beschädigung oder Zerstörung
der Arretiervorrichtung 38 und des Getriebes zu vermeiden.
Claims (15)
1. Handwerkzeugmaschine, insbesondere Bohr- bzw. Schlagbohrmaschine,
mit einem Maschinengehäuse (26), mit einem Antriebsmotor zum zumindest
drehenden Antrieb einer Bohrspindel (13), mit einem Werkzeughalter (12) z. B.
in Form eines Bohrfutters, wobei die Bohrspindel (13) beim Wechsel des
Werkzeuges ein Löse- bzw. Anziehdrehmoment aufnimmt und mittels einer
Arretiervorrichtung (38) gegenüber einem Teil (27) des Maschinengehäuses
(26) drehfest koppelbar ist, die zwischen der Bohrspindel (13) und einem Teil
(27) des Maschinengehäuses (26) auf einer mit der Bohrspindel (13)
drehverbundenen Zwischenwelle (17) angeordnet ist, welche über wenigstens
eine Getriebestufe (18/20 bzw. 19/21) mit der Bohrspindel (13) koppelbar ist,
und die bei einer Drehmomentübertragung vom Antriebsmotor zum
Werkzeughalter (12) selbsttätig öffnet und bei einer Drehmomentübertragung
vom Werkzeughalter (12) in umgekehrter Richtung selbsttätig sperrt, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Zwischenwelle (17) eine in die Arretier
vorrichtung (38) einbezogene Sicherheitskupplung (58) angeordnet ist.
2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Sicherheitskupplung (58) axial an der Abtriebsseite der Arretiervorrichtung
(38) angeordnet ist.
3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Sicherheitskupplung (58) zwischen einer radial abstehende
Mitnehmerelemente (41) aufweisenden Scheibe (40) der Arretiervorrichtung
(38) und einer zwischenwellenfesten Anschlagfläche (59) ausgebildet ist,
gegen die die Scheibe (40) axial mittels an der Zwischenwelle (17)
abgestützter federnder Axialkraft anpressbar ist.
4. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (40) relativ zur Zwischenwelle (17)
drehbar und zumindest geringfügig axial verschiebbar, gegebenenfalls mittels
einer damit einstückigen Nabe (67), auf der Zwischenwelle (17) angeordnet
ist.
5. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Zwischenwelle (17) eine Hülse (60) angeordnet
ist, die sich auf der Seite der Scheibe (40) erstreckt, welche der zwischen
wellenfesten Anschlagfläche (59) abgewandt ist.
6. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die Hülse (60) mit dem der Scheibe (40) zugewandten Stirnende an der
Scheibe (40) axial anliegt.
7. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass am anderen, der Scheibe (40) abgewandten Ende der Hülse (60) die
Axialkraft angreift.
8. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Zwischenwelle (17) mindestens eine die
Axialkraft erzeugende Feder (61), insbesondere Tellerfeder, angeordnet ist.
9. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass
die mindestens eine Feder (61) einerseits an der Zwischenwelle (17) axial
abgestützt ist und andererseits auf die zugewandte Seite der Hülse (60)
federnd einwirkt.
10. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, dass auf der Zwischenwelle (17), insbesondere auf der
Hülse (60), ein vom Antriebsmotor her antreibbares Zahnrad (16) drehbar
angeordnet ist, das an einer der Scheibe (40) zugewandten Stirnseite sich
etwa parallel zueinander und zur Scheibe (40) hin erstreckende Vorsprünge
(39a, 39b) als Teil der Arretiervorrichtung (38) aufweist.
11. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hülse (60) mit dem Ende, das der Scheibe (40)
abgewandt ist, axial über das Zahnrad (16) übersteht.
12. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die zwischenwellenfeste Anschlagfläche (59) durch
eine axiale Stirnfläche eines Zahnrades (19) einer Getriebestufe (19/21)
gebildet ist, das drehfest auf der Zwischenwelle (17) angeordnet ist, z. B.
darauf aufgepresst ist.
13. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass die zwischenwellenfeste Anschlagfläche (59),
insbesondere das Zahnrad (19), einerseits und die Scheibe (40) andererseits
auf den einander zugewandten und aneinandergepressten Stirnseiten (59, 44)
einen Reibschluss und/oder Formschluss bildende, einander berührende
Flächenteile aufweisen, z. B. mit Oberflächenerhöhungen und/oder Ober
flächenvertiefungen, insbesondere Stirnzähnen, versehen sind.
14. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Arretiervorrichtung (38) ein in einem Teil (27), z. B.
einem Flanschteil, des Maschinengehäuses (26) gehaltenes Gehäuse (43)
aufweist, indem die Vorsprünge (39a, 39b) des Zahnrades (16) und in
Umfangswinkelabständen die radialen Mitnehmerelemente (41) der Scheibe
(40) sowie in Umfangsrichtung jeweils zwischen zwei Vorsprüngen (39a, 39b)
eines sich in Umfangsrichtung zwischen zwei Mitnehmerelementen (41)
erstreckenden Vorsprungpaares (39a, 39b) ein Wälzkörper (45), insbesondere
eine Klemmrolle, angeordnet sind, wobei bei einer Drehmomentübertragung
vom Antriebsmotor in Richtung des Werkzeughalters (12) die Vorsprünge
(39a, 39b) die Wälzkörper (45) derart freischalten, dass diese im Gehäuse (43)
umlaufen, und bei einer Drehmomentübertragung vom Werkzeughalter (12) in
Richtung des Antriebsmotors die Mitnehmerelemente (41) die Wälzkörper (45)
gegenüber dem Gehäuse (43) verklemmen.
15. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass die die Mitnehmerelemente (41) und Stirnseite (44) der
Sicherheitskupplung (58) aufweisende Scheibe (40) und/oder das zwischen
wellenfeste Zahnrad (19), das die Anschlagfläche (59) der
Sicherheitskupplung (58) aufweist, als Sinterteil ausgebildet sind.
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