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Die Erfindung betrifft einen Näherungsschalter,
umfassend einen Lagerkörper
mit einem Lagerdurchbruch, einen Sensorkopf, in welchem ein Näherungssensor
mit einer Sensorschaltung angeordnet sind, einen am Sensorkopf gehaltenen
Lageransatz, welcher in dem Lagerdurchbruch um eine Achse drehbar
gelagert ist, und einen Steckanschluß, dessen Anschlußseite auf
einer dem Sensorkopf gegenüberliegenden
Seite des Lageransatzes angeordnet ist und welcher eine Anschlußhülse und
einen in dieser angeordneten Kontakteinsatz aufweist.
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Derartige Näherungsschalter sind beispielsweise
aus der
DE 196 18
664 A1 oder der
DE
41 15 253 C2 bekannt, wobei bei dieser Lösung die
Anschlußhülse drehbar
im Lageransatz gehalten ist.
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Eine derartige Drehbarkeit der Anschlußhülse ist
jedoch problematisch für
ein Anschrauben einer Überwurfmutter.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, einen Näherungsschalter
der gattungsgemäßen Art
derart zu verbessern, daß an
dem Steckanschluß ein
Steckverbinder in ergonomisch möglichst zweckmäßiger Art
und Weise angeschlossen werden kann.
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Diese Aufgabe wird bei einem Näherungsschalter
der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Anschlußhülse drehfest
in dem Lageransatz gehalten ist und daß der Kontakteinsatz gegenüber der
Anschlußhülse drehbar
in dieser gelagert ist.
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Der Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist
darin zu sehen, daß durch
die Drehbarkeit des Kontakteinsatzes in vorteilhafter Weise eine
günstige Ausrichtung
eines mit dem Steckanschluß in
Verbindung bringbaren Steckverbinders möglich ist, insbesondere die
Ausrichtung des Kabels relativ zum Lagerkörper in einfacher Weise möglich ist,
andererseits die Möglichkeit
besteht, die Überwurfmutter
auf der Anschlußhülse in einfacher
Weise festzuziehen, ohne daß die
Anschlußhülse selbst
festgehalten werden muß,
da die Anschlußhülse relativ
zum Lageransatz nicht drehbar ist.
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Um zu verhindern, daß durch
die Drehbarkeit des Kontakteinsatzes relativ zur Anschlußhülse die zum
Kontakteinsatz führenden
Kabel zu stark verdreht werden und somit ein Defekt auftritt, ist
vorzugsweise vorgesehen, daß der
Kontakteinsatz relativ zur Anschlußhülse begrenzt drehbar gelagert
ist.
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Vorzugsweise ist dabei der Kontakteinsatz um
einen Winkel von 360° oder
weniger als 360° relativ
zur Anschlußhülse drehbar.
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Hinsichtlich der Ausbildung des Kontakteinsatzes
wurden im Zusammenhang mit der bisherigen Erläuterung der erfindungsgemäßen Lösung keine näheren Angaben
gemacht. So sieht ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
vor, daß der Kontakteinsatz
eine Schutzhülse
aufweist, welche sich ausgehend von einer Kontaktaufnahme in zueinander
entgegengesetzte Richtungen erstreckt. Der Vorteil einer derartigen
Schutzhülse
ist darin zu sehen, daß mit
dieser in einfacher Weise eine hohe Schutzklasse, d. h. große Kriech-
und Luftstrecken und somit ein hoher Schutz gegen Kriechströme, erreichbar ist.
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Vorzugsweise ist dabei vorgesehen,
daß die Schutzhülse einen
Steckanschlußschutzabschnitt bildet,
welcher von der Kontaktaufnahme ausgehende Steckanschlußabschnitte
umschließt.
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Ferner sieht ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
vor, daß die
Schutzhülse
einen Kabelanschlußschutzabschnitt
aufweist, welcher Kabelanschlußabschnitte
umschließt.
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Ein besonders vorteilhaftes Ausführungsbeispiel
sieht vor, daß sich
die Schutzhülse
im wesentlichen über
die gesamte Erstreckung der Anschlußhülse in Richtung der Achse erstreckt.
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Eine besonders zweckmäßige Ausbildung der
Schutzhülse,
welche einen erheblichen Schutz gegen Kriechströme bietet, sieht vor, daß sich die Schutzhülse von
dem Sensorkopf ausgehend durch den Lageransatz hindurch bis zu der
Anschlußseite erstreckt.
Damit ist ein umfassender elektrischer Schutz der im Kontakteinsatz
vorgesehenen elektrischen Kontakte möglich.
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Hinsichtlich des Zusammenbaus eines
erfindungsgemäßen Näherungsschalters
hat es sich als besonders günstig
erwiesen, wenn der Kontakteinsatz von einer der Anschlußseite gegenüberliegenden
Seite in die Anschlußhülse eingesetzt
ist, da damit in einfacher Weise von ein und derselben Seite her
eine Fixierung erfolgen kann.
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Vorzugsweise ist dabei vorgesehen,
daß der Kontakteinsatz
an der Anschlußhülse gegen
eine Bewegung in Richtung der Anschlußseite abgestützt ist.
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Vorzugsweise erfolgt eine derartige
Abstützung
des Kontakteinsatzes über
dessen Schutzhülse.
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Dabei kann die Abstützung über die
Schutzhülse
einerseits über
den Steckanschlußschutzabschnitt
und/oder über
den Kabelanschlußschutzabschnitt
der Schutzhülse
erfolgen.
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Eine Möglichkeit der Festlegung des
Kontakteinsatzes besteht darin, diesen in dem Lageransatz durch
Sicherungselemente, wie beispielsweise einen Sprengring oder einen
Sicherungszapfen zu fixieren.
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Eine besonders zweckmäßige Lösung sieht jedoch
vor, daß der
Kontakteinsatz einen Stützflansch
aufweist, welcher am Sensorkopf abgestützt ist. Dadurch läßt sich
eine besonders einfache Abstützung
gegen eine Bewegung in Richtung des Sensorkopfes und somit eine
Fixierung des Kontakteinsatzes in Richtung der Achse durch den Zusammenbau
des Sensorkopfes erreichen.
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Der Kontakteinsatz selbst ist in
unterschiedlicher Weise realisierbar. So ist es denkbar, in der Kontaktaufnahme
der Schutzhülse
unmittelbar Kontaktstifte zu verankern.
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Dabei kann die Kontaktaufnahme aus
der Schutzhülse
entnehmbar sein, um Kabelenden mit den Kabelanschlußabschnitten
der Kontaktstifte verbinden zu können.
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Eine besonders günstige Lösung sieht vor, daß die Kontaktaufnahme
einstöckig
mit der Schutzhülse
verbunden ist.
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In diesem Fall ist es besonders zweckmäßig, wenn
die Kontaktstifte an einem Kontaktstiftträger gehalten sind, der seinerseits
in die Schutzhülse
einsetzbar ist.
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Zum Erreichen einer drehfesten Verbindung zwischen
Kontaktstiften und Schutzhülse
ist es besonders zweckmäßig, wenn
die Kontaktaufnahme der Schutzhülse
Kontaktstiftöffnungen
zum Durchstecken der Kontaktstifte aufweist.
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Um einen dichten Abschluß im Bereich
der Kontaktstifte und des Kontaktstiftträgers zu gewährleisten, ist vorzugsweise
die den Kontaktstiftträger aufnehmende
Ausnehmung der Schutzhülse
zumindest teilweise mit Vergußmasse
ausgegossen.
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Hinsichtlich der Realisierung der
Anschlußhülse sind
die unterschiedlichsten Möglichkeiten denkbar.
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Beispielsweise wäre es möglich, die Anschlußhülse als
mit dem Lageransatz einstöckiges Teil
auszubilden. Eine besonders günstige
Lösung sieht
jedoch vor, daß die
Anschlußhülse ein
separates, in den Lageransatz eingesetztes Teil ist.
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Prinzipiell wäre es ebenfalls denkbar, die
Anschlußhülse von
einer dem Sensorkopf gegenüberliegenden
Seite in den Lageransatz einzusetzen. Eine besonders günstige Lösung sieht
jedoch vor, daß die
Anschlußhülse von
einer der Anschlußseite gegenüberliegenden
Seite in den Lageransatz eingesetzt ist.
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Besonders zweckmäßig ist es dabei, wenn die
Anschlußhülse einerseits
durch Anschlagmittel gegen eine Bewegung in Richtung der Anschlußseite abgestützt ist.
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Um jedoch die Anschlußhülse in dieser
Position zu halten, ist es ebenfalls erforderlich, die Anschlußhülse zusätzlich zu
fixieren. Eine derartige Fixierung könnte ebenfalls durch ergänzende Mittel, wie
beispielsweise einen Sprengring oder Sicherungszapfen, erfolgen.
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Besonders zweckmäßig ist es jedoch, wenn die
Anschlußhülse durch
den Kontakteinsatz gegen eine Bewegung in Richtung des Sensorkopfes
in einer definierten Position relativ zum Lageransatz gehalten ist.
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Dies läßt sich besonders einfach dadurch
bewirken, daß die
Anschlußhülse durch
die Schutzhülse
des Kontakteinsatzes beaufschlagt ist.
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Damit läßt sich durch Festlegen des
Kontakteinsatzes in Richtung der Achse, um welche der Lageransatz
relativ zum Lagerkörper
drehbar ist, in einfacher Weise sowohl die Anschluß hülse als
auch der Kontakteinsatz in Richtung dieser Achse festlegen.
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Zweckmäßigerweise sind dabei sowohl
die Anschlußhülse als
auch der Kontakteinsatz über
den Kontakteinsatz gegen eine Bewegung in Richtung von der Anschlußseite weg
abgestützt.
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Diese Abstützung erfolgt vorzugsweise über den
Stützflansch.
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Eine besonders vorteilhafte Lösung sieht
dabei vor, daß durch
Festlegen des Stützflansches
auf Seiten des Sensorkopfes sowohl der Kontakteinsatz als auch die
Anschlußhülse gegen
eine Bewegung von der Anschlußseite
weg gesichert sind.
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Ein besonders zweckmäßiges Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Lösung sieht
dabei vor, daß der
Sensorkopf eine mit dem Lageransatz verbundene Aufnahme aufweist,
auf welche ein Sensorkopfgehäuse
in mindestens zwei um 180° zu
einer schräg
zur Drehachse des Lageransatzes verlaufenden Symmetrieachse auseinanderliegenden
Stellungen aufsetzbar ist. Dabei ist der Sensorkopf in zwei unterschiedliche
Richtungen orientierbar, nämlich
einerseits eine Detektionsrichtung in Richtung der Drehachse und
andererseits eine Detektionsrichtung quer zur Drehachse.
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Hinsichtlich der Fixierung des Lageransatzes in
dem Lagerdurchbruch sind ebenfalls die unterschiedlichsten Möglichkeiten
denkbar.
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Eine besonders zweckmäßige Lösung sieht vor,
daß der
Lageransatz eine umlaufende Sicherungsnut aufweist, mit welcher ein
am Lagerkörper festlegbares
Sicherungselement in Eingriff bringbar ist.
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Eine derartige Sicherungsnut erlaubt
somit das Sichern des Lageransatzes gegen ein Herausbewegen aus
dem Lagerdurchbruch in Richtung der Achse.
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Um nun den Lageransatz in einzelnen
Drehstellungen relativ zum Lagerkörper festlegen zu können, sind
vorzugsweise die unterschiedlichsten Möglichkeiten denkbar. Beispielsweise
wäre es
denkbar, Verzahnungen vorzusehen.
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Eine besonders günstige Lösung sieht jedoch vor, daß der Lageransatz
mit Abflachungen versehen ist, welche mit am Lagerkörper vorgesehenen Fixierelementen
zusammenwirken.
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Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform
eines derartigen Fixierelements sieht vor, daß dieses als verstellbares
Druckelement ausgebildet ist, welches in Richtung der Abflachung
zustellbar ist, um dadurch den Lageransatz in dem Lagerdurchbruch
drehfest zu fixieren.
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Ergänzend oder alternativ dazu
sieht eine weitere vorteilhafte Ausführungsform vor, daß das Fixierelement
an einem Rastfederelement angeordnet ist.
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Vorzugsweise ist ein derartiges Rastfederelement
als federnde Rastzunge ausgeführt.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung sowie der
zeichnerischen Darstellung eines Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung
zeigen:
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1 eine
Ansicht eines erfindungsgemäßen Näherungsschalters
von einer Detektorseite;
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2 eine
perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Näherungsschalters von seiten
eines Lagerkörpers;
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3 einen
Schnitt längs
Linie 3-3 in 2;
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4 einen
perspektivischen Schnitt längs Linie 4-4 in 2;
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5 eine
Ansicht von Lageransatz und Wendeaufnahme in Richtung des Pfeils
A in 4;
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6 eine
Ansicht von Lageransatz und Wendeaufnahme in Richtung des Pfeils
B in 4;
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7 eine
Darstellung eines Lagerkörpers ohne
den Lagerdurchbruch durchgreifenden Lageransatz;
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8 einen
Schnitt längs
Linie 8-8 in 7 in
perspektivischer Darstellung;
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9 eine
vergrößerte Darstellung
eines Schnitts längs
Linie 9-9 in 6 und
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10 einen
vergrößerten Schnitt
entsprechend 9 im Bereich eines Kontakteinsatzes.
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Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Näherungsschalters,
dargestellt als Ganzes in 1 und 2, umfaßt einen als Ganzes mit 10
bezeichneten Sensorkopf, an welchem ein Lageransatz 12 gehalten
ist, der seinerseits in einen Lagerdurchbruch 14 eines
Lagerkörpers 16 eingreift,
der dazu dient, den erfindungsgemäßen Näherungsschalter beispielsweise
an einer Halterung zu fixieren, während der Sensorkopf 10 durch
den Lageransatz 12 in dem Lagerdurchbruch 14 um
eine Achse 18 drehbar gelagert ist, um den Sensorkopf 10 relativ
zum Lagerkörper 16 in
verschiedenen Drehstellungen positionieren zu können.
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Wie in 3 und 4 im einzelnen dargestellt, umfaßt der Sensorkopf 10 ein
als Ganzes mit 20 bezeichnetes Sensorgehäuse mit einem eine Frontwand 21 bildenden
Fronteinsatz 22, in welchem als Sensor beispielsweise eine
Sensorspule 23 und eine Sensorschaltung 24 angeordnet
sind, wobei die Sensorschaltung beispielsweise einen Oszillator
umfaßt, in
dessen Schwingkreis die Sensorspule 23 integriert ist.
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Die Sensorspule 23 kann
entweder, wie in 3 dargestellt,
als Flachspule ausgebildet sein, welche auf einer Rückseite 25 der
Frontwand 21 anliegt. Es ist aber auch denkbar, die Sensorspule 23 in einem
Topfkern anzuordnen, welcher ebenfalls an der Rückseite 25 der Frontwand
sitzt.
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Um beim Einbau des Sensorkopfes 10 in eine
metallische Umgebung, beispielsweise eine Öffnung eines Metallteils, eine
nennenswerte Beeinflussung der Sensorspule 23, insbesondere
deren Feldverlauf durch den Sensorkopf 10, durch umgebendes Metall
zu verhindern, ist im Sensorkopf 10 ein die Sensorspule 23 umgebender
Abschirmring 26 vorgesehen, welcher zwischen einer Aufnahmeöffnung 27 des
Sensorgehäuses 20 und
einer in die Aufnahmeöffnung 27 eingreifenden
Einsatzhülse 28 des
Fronteinsatzes 22 angeordnet ist und sich von einem die Frontwand 21 umschließenden äußeren Bereich 26a in
Richtung der Achse 18 die Einsatzhülse 28 mit seinem
inneren Bereich 26b umschließend erstreckt, so daß der innere
Bereich 26b zwischen der Einsatzhülse 28 des Fronteinsatzes 22 und
der Einsetzöffnung 27 liegt
und somit vorzugsweise der Fronteinsatz 22 über den
inneren Bereich 26b des Abschirmrings 26 mit dem
Sensorgehäuse 20 verbunden
ist.
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Dabei umschließt der Abschirmring 26 vorzugsweise
den gesamten Fronteinsatz 22 und ist dessen Außenkontur
angepaßt,
das heißt,
wie in 1 erkennbar,
als im Querschnitt viereckiger, den Fronteinsatz 22 umschließender Rahmen
ausgebildet.
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Das Sensorgehäuse 20 sitzt dabei
auf einer Wendeaufnahme 30 und bildet gemeinsam mit der Wendeaufnahme 30 vorzugsweise
einen kubusähnlichen
Körper,
wobei die Wendeaufnahme 30 und das Sensorgehäuse 20 durch
eine Trennebene 32 getrennt sind, die in einem Winkel von
45° zu zwei
im rechten Winkel zueinander verlaufenden Seitenflächen 34 und 36 des
Kubus verläuft,
wobei die Seitenflächen 34 und 36 durch
die Trennebene 32 im selben Verhältnis geteilt sind, so daß jeweils
ein Seitenflächenbereich 34a und 36a eine
Wandfläche
des Sensorgehäuses 20 bildet,
während
ein Seitenflächenbereich 34b und 36b eine
Seitenfläche
der Wendeaufnahme 30 bildet.
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Die Wendeaufnahme 30 ist,
wie in 5 und 6 dargestellt, fest mit dem
Lageransatz 12 verbunden und bildet vorzugsweise mit diesem
ein einstöckiges Teil.
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Das Sensorgehäuse 20 ist nun auf
die Wendeaufnahme 30 so aufsetzbar, daß einerseits, wie in 4 dargestellt, die Sensorspule 23 in
einer Ebene liegt, die quer zur Achse 18 verläuft, oder
bei einem um 180° gedreht
auf der Wendeaufnahme 30 montierten Sensorgehäuse 20 parallel
zur Achse 18 liegt.
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Zur Verbindung zwischen dem Sensorgehäuse 20 und
der Wendeaufnahme 30 ist beispielsweise die Wendeaufnahme 30 von
zwei Verbindungselementen 38 durchsetzt, welche mit dem
Sensorgehäuse 20 verbindbar
sind.
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Die Lagerung des Lageransatzes 12 in
dem Lagerkörper 16 erfolgt,
wie in 3, 5 und 6 dargestellt, durch zwei zur Achse 18 rotationssymmetrisch verlaufende
Zylindermantelflächen 42 und 44,
die im Abstand voneinander an dem Lageransatz 12 angeordnet
sind und ihrerseits an zylindrischen Führungsflächen 46 und 48 des
Lagerdurchbruchs 14 anliegen und durch diese konzentrisch
zur Achse 18 geführt sind.
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Zwischen den zylindrischen Mantelflächen 42 und 44,
und zwar vorzugsweise mittig zwischen diesen, liegt eine Sicherungsnut 50,
in welcher eine Sicherungsnase 52 einer als Ganzes mit
54 bezeichneten Sicherungsschraube eingreift, welche einen quer
zur Achse 18 durch den Lagerkörper 16 hindurch verlaufenden
Führungskanal 56 durchsetzt und
sich mit ihrer Längsachse 58 vorzugsweise
radial zur Achse 18 erstreckt.
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Zweckmäßigerweise greift die Sicherungsschraube 54 mit
einem Außengewinde 60 in
eine Haltemutter 62 ein, welche in einer von dem Führungskanal 56 durchsetzten
und zum Sensorkopf 10 hin offenen Tasche 64 im
Lagerkörper 16 angeordnet
ist.
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Ist die Sicherungsschraube 54 durch
Drehen so weit in Richtung des Lageransatzes 12 zugestellt, daß die Sicherungsnase 52 in
die Sicherungsnut 50 des Lageransatzes 12 eingreift,
so ist der Lageransatz 12 gegen eine Bewegung in Richtung
der Achse 18 in dem Lagerdurchbruch 14 des Lagerkörpers 16 festgelegt,
wobei die zylindrischen Mantelflächen 42 und 44 an
den zylindrischen Führungsflächen 46 und 48 jeweils
anliegen.
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Um einzelne Drehstellungen des Lageransatzes 12 relativ
zum Lagerkörper 16 fest
vorgeben zu können,
ist der Lageransatz 12, wie in 5 und 6 exemplarisch
dargestellt, zwischen den zylindrischen Mantelflächen 42 und 44 noch
mit sich beiderseits der Sicherungsnut erstreckenden Abflachungen 66a bis 66h versehen,
welche in gleichen Winkelabständen
um die Achse 18 angeordnet sind und dazu dienen sollen,
beispielsweise insgesamt acht Drehstellungen vorzugeben.
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Diese Abflachungen 66 korrespondieren
einerseits mit einer Federzunge 68, die zwischen den zylindrischen
Führungsflächen 46 und 48 vorgesehen
ist und eine dem Lageransatz 12 zugewandte Rastfläche 70 trägt, welche
in Richtung der Achse 18 durch die Federzunge 68 beaufschlagt
ist und in der Lage ist, sich dann an die Abflachungen 66 anzulegen,
wenn diese parallel zur Rastfläche 70 stehen.
In diesem Fall tritt ein leichtes "Einrasten" des Lageransatzes 12 in
der entsprechenden Drehstellung ein, während bei einem Weiterdrehen
des Lageransatzes 12 die Federzunge 68 mit der
Rastfläche 70 radial
zur Achse 18 nach außen
bewegt werden muß und
somit zum Drehen ein Gegendrehmoment überwunden werden muß, bis die
Rastfläche 70 wieder
an der nächstfolgenden
Abflachung 66 zur Anlage kommen kann.
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Darüber hinaus ist, wie insbesondere
in 8 dargestellt, die
Sicherungsschraube 54 noch mit einem Druckteller 72 versehen,
von welchem die Sicherungsnase 52 in Richtung der Achse 18 übersteht,
wobei die Sicherungsnase 52 so dimensioniert ist, daß diese
nicht an einem Nutgrund 74 der Sicherungsnut 50 anliegt,
selbst wenn der Druckteller 72 beiderseits der Sicherungsnut 50 auf
einer in entsprechender Stellung stehenden Abflachung 66 aufliegt.
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Durch Festziehen der Sicherungsschraube 54 besteht
somit auch die Möglichkeit, über den Druckteller 72,
welcher auf der entsprechenden und diesem zugewandten Abflachung 66 auflegbar
ist, den Lageransatz 12 in der beispielsweise durch die Federzunge 68 mit
der Rastfläche 70 bereits
vorgegebenen Rastposition drehsicher festzulegen, wobei die Sicherungsnase 52 dabei
in die Sicherungsnut 50 eingreift, ohne auf dem Nutgrund 74 derselben
aufzusitzen, so daß der
von der Sicherungsschraube 54 ausgeübte Druck ausschließlich über den
Druckteller 72 auf die in entsprechender Stellung stehende
Abflachung 66 wirkt.
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Vorzugsweise ist die Federzunge 68 einstöckig an
den Lagerkörper 16 angeformt
und dadurch relativ zum Lagerkörper 16 beweglich,
daß diese
von einer die Federzunge 68 umschließenden, beispielsweise U-förmigen Durchbrechung 76 umgeben
und somit gegenüber
dem übrigen
Lagerkörper 16 freigestellt
ist.
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Wie ferner in 3 und 9 dargestellt,
ist in dem Lageransatz 12 noch eine als Ganzes mit 80 bezeichnete
Anschlußhülse gehalten,
welche auf einer dem Sensorkopf 10 und somit auch der Wendeaufnahme 30 gegenüberliegenden
Stirnseite 82 des Lagerkörpers 16 über diesen
mit einem Gewindeabschnitt 84 übersteht, so daß auf diesen
eine Überwurfmutter
eines Steckverbinders aufschraubbar ist.
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Die Anschlußhülse 80 liegt dabei,
wie in den 3 und 9 dargestellt, mit ihrem Halteabschnitt 86 in
einer zentralen Ausnehmung 88 innerhalb des Lageransatzes 12,
an welche sich ein eine Stufe 90 bildender Ringflansch 92 anschließt, der
zwischen der Ausnehmung 88 und der Stirnseite 82 des
Lageransatzes 12 liegt und mit der Stufe 90 einen
Anschlag bildet, an welchem der sich gegenüber dem Gewindeabschnitt zumindest
abschnittsweise radial erweiternde Halteabschnitt 86 mit
einer Anlagefläche 94 anliegt.
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Die Anschlußhülse 80 ist somit von
seiten der Wendeaufnahme 30 in den Lageransatz 12 einsetzbar,
wobei der Gewindeabschnitt 84 der Anschlußhülse 80 durch
eine von dem Ringflansch 92 definierte stirnseitige Öffnung 96 desselben
hindurchschiebbar ist, und zwar so weit, bis der Halteabschnitt 86 mit
der Anlagefläche 94 an
der Stufe 90 zur Anlage kommt.
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Ferner erfolgt eine drehfeste Sicherung
der Anschlußhülse 80 in
dem Lageransatz 12 vorzugsweise dadurch, daß der Halteabschnitt 86 zwei Flachseiten 98 aufweist,
die vorzugsweise einander gegenüberliegen
und dabei von in Richtung der Achse 18 vorspringenden Wandbereichen 99 der
Ausnehmung 88 drehfest in dem Lageransatz 12 gesichert
sind.
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In der Anschlußhülse 80 liegt ein als
Ganzes mit 100 bezeichneter Kontakteinsatz, welcher, wie in 3, 4 und 9 dargestellt,
eine Schutzhülse 102 umfaßt, in welcher
als Kontaktaufnahme ein Kontaktboden 104 angeordnet ist,
wobei die Schutzhülse 102 sich
mit einem Steckanschlußschutzabschnitt 102a ausgehend
vom Kontaktboden 104 in Richtung ihrer Einstecköffnung 106 erstreckt,
die einer Einstecköffnung 108 der
Anschlußhülse 80 zugewandt
ist, welche an einem dem Halteabschnitt 86 abgewandten Ende
des Gewindeabschnitts 84 der Anschlußhülse 80 angeordnet
ist.
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Ferner erstreckt sich die Schutzhülse 102 mit einem
Kabelanschlußschutzabschnitt 102b ausgehend
vom Kontaktboden 104 in Richtung des Sensorkopfes 10 bis
zu einem Stützflansch 110,
welcher sich bezogen auf eine zylindrische Form der Schutzhülse 102 radial
nach außen
erstreckt.
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Der Stützflansch 110 ist
dabei, wie in 3, 5 und 9 dargestellt,
durch einen Sicherungskeil 112 gesichert, welcher in eine
für diesen
vorgesehene Keilaufnahme 114 in der Wendeaufnahme 30 lösbar einsetzbar
ist.
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Ferner stützt sich der Stützflansch 110 bei auf
die Wendeaufnahme 30 aufgesetztem Sensorgehäuse 20 an
dem dem Lagerkörper 16 zugewandten Wandbereich
des Sensorgehäuses 20 ab,
beispielsweise dem Wandbereich 36a, bei der in 4 dargestellten Stellung
des Sensorgehäuses 20.
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Auch der Kontakteinsatz 100 ist
somit von seiten des Sensorkopfes 10 in den Lageransatz 12 und
dabei insbesondere in die Anschlußhülse 80 einführbar, und
zwar so lange, bis die Schutzhülse 102 mit
ihrer Stirnseite 116 an einer die Einstecköffnung 108 der
Anschlußhülse 80 umgebenden
Ringfläche 118 als
Anschlagfläche
anliegt.
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Gleichzeitig ist die Schutzhülse 102 nahe des
Stützflansches 110 mit
einer ringförmig
umlaufenden Stufe 120 versehen, welche dann gegen eine rückwärtige Stirnfläche 122 der
Anschlußhülse 80 anliegt,
wenn die Schutzhülse 102 mit
der Stirnseite 116 an der Ringfläche 118 anliegt.
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Somit ist durch Festlegen der axialen
Position des Kontakteinsatzes 100 über den Sicherungskeil 112,
der auf den Stützflansch 110 wirkt,
auch gleichzeitig die Anschlußhülse 80 gegen
eine Bewegung in Richtung des Sensorkopfes 10 gesichert, während gleichzeitig
die Schutzhülse 102 und
die Anschlußhülse 80 so
weit vom Sensorkopf 10 weg in Richtung der Achse 18 verschoben
sind, daß die
Anschlußhülse 80 mittels
der Anlagefläche 94 an
der Stufe 90 des Lageransatzes 12 anliegt und
gleichzeitig die Schutzhülse 102 aufgrund
ihrer Einwirkung auf die Anschlußhülse 80 die Anschlußhülse 80 in
dieser Stellung relativ zum Lageransatz 12 hält.
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In dem Kontaktboden 104 sind
außerdem noch
Kontaktstiftdurchbrüche 124 vorgesehen,
durch welche Kontaktstifte 126 mit ihren sich in Richtung der
Einstecköffnung 106 erstreckenden
Steckanschlußabschnitten 126a hin
durchgreifen (9 und 10).
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Die Kontaktstifte 126 sind
ihrerseits in einem als Ganzes mit 128 bezeichneten Kontaktstiftträger gehalten,
welcher in eine sich von dem Stützflansch 110 bis
zum Kontaktboden 104 erstreckende zentrale Ausnehmung 130 der
Schutzhülse 102 von
seiten des Stützflansches 110 aus
einschiebbar ist, um die Kontaktstifte 126 mit ihren Steckanschlußabschnitten 126a durch
die Kontaktstiftöffnungen 124 hindurchzuschieben.
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Dabei sind die Kontaktstifte 126 fest
mit dem Kontaktstiftträger 128 verbunden,
der in der vollständig
in die Schutzhülse 102 eingeschobenen
Stellung mit einer Vorderseite 132 an einer Rückseite 134 des Kontaktbodens 104 anliegt.
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Vorzugsweise sind die Kontaktstiftöffnungen 124 noch
mit lippenförmigen
Ansätzen 136 versehen, welche
so ausgebildet sind, daß sie
beim Durchschieben der SteckanschluBabschnitte 126a der Kontaktstifte 126 radial
geweitet werden und somit eng die Steckanschlußabschnitte 126a der
Kontaktstifte 126 umschließen und folglich dichtend an
diesen anliegen.
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Die Kontaktstifte 126 sind
außerdem
mit Kabelanschlußabschnitten 126b versehen,
die sich ausgehend von dem Kontaktstiftträger 128 auf einer den
Steckanschlußabschnitten 126a gegenüberliegenden
Seite über
den Kontaktstiftträger 128 hinweg erheben
und sich bei in die Schutzhülse 102 eingesetztem
Kontaktstiftträger 128 in
Richtung des Stützflansches 110 erstrecken.
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Vorzugsweise werden die Kabelanschlußabschnitte 126b dabei
mit Kabelenden 138 vor dem Einführen des Kontaktstiftträgers 128 in
die Schutzhülse 102 verlötet und
nach Einführen
des Kontaktstiftträgers 128 erfolgt
ein Vergießen
des Kontaktstiftträgers 128 in
der Schutzhülse 102 derart,
daß die Ausnehmung 130 so
weit mit einer Vergußmasse 140 aufgefüllt wird,
daß die
Kabelenden 138 im Bereich ihrer Lötverbindung mit den Kabelanschlußabschnitten 126b und
die gesamten Kabelanschlußabschnitte 126b in
der Vergußmasse 140 eingebettet
sind, die außerdem
auch den gesamten Kontaktstiftträger 128 überdeckt
und sich nach außen
bis zur Schutzhülse 102 erstreckt.
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Damit ist ein absolut dichter Abschluß zwischen
den Kontaktstiften 126 und der Schutzhülse 102 erreicht.
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Die Schutzhülse 102, der Kontaktboden 104 und
der Kontaktstifteinsatz 128 mit den Kontaktstiften 126 bilden
somit insgesamt den Kontakteinsatz 100, der innerhalb der
Anschlußhülse 80 – wie bereits
beschrieben – drehbar
ist.
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Außerdem bilden der Kontakteinsatz 100 und
die Anschlußhülse 80 insgesamt
einen als Ganzes mit 150 bezeichneten Steckanschluß, dessen Anschlußseite 152 durch
die Einsteck-öffnungen 108 und 106 sowie
die Steckanschlußabschnitte 126a der
Kontaktstifte 126 festgelegt ist, wobei diese Anschlußseite 132 auf
einer dem Sensorkopf 10 gegenüberliegenden Seite des Lageransatzes 12 liegt.
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Vorzugsweise ist bei der erfindungsgemäßen Lösung der
gesamte Kontakteinsatz 100 um die Achse 18 und
somit koaxial zum Lageransatz 12 drehbar in der drehfest
im Lageransatz 12 gehaltenen Anschlußhülse 80 gelagert, so
daß beim
Aufsetzen eines Steckverbinders auf die Anschlußseite 152 ein Kontaktsockel
in die Einstecköffnungen 108 und 106 einführbar und
mit den Steckanschlußabschnitten 126a der
Kontaktstifte 126 in Wirkverbindung bringbar ist.
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Dabei kann der Steckverbinder mit
dem von diesem weg führenden
Kabel so lange gedreht werden, daß das Kabel in einer günstigen
Orientierung von dem Steckanschluß 150 weg führt, wobei
gleichzeitig der gesamte Kontakteinsatz 100 innerhalb der Anschlußhülse 80 mitdrehbar
ist, während
die Anschlußhülse 80 drehfest
in dem Lageransatz 12 gehalten ist und somit schließlich bei
erfolgter Ausrichtung des Kontakteinsatzes 100 in der gewünschten Richtung
ein Anziehen der Überwurfmutter,
deren Innengewinde den Gewindeabschnitt 84 der Anschlußhülse 80 übergreift,
möglich
ist, ohne daß dabei
ein Drehmoment auf den drehbar in der Anschlußhülse 80 gelagerten
Kontakteinsatz 100 wirkt.
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Lediglich um eine unbegrenzte Rotation
des Kontakteinsatzes 100 in dem Lageransatz 12 und
somit in der Anschlußhülse 80 zu
vermeiden, ist der Lageransatz 12 in einem bei eingesetzter
Schutzhülse 102 nahe
des Stützflansches 110 liegenden
Bereich mit einer radial vorspringenden Nase 154 versehen, an deren
einander gegenüberliegenden
Seiten eine an einer Außenseite
der Schutzhülse 102 nahe
des Stützflansches 110 angeordnete
Nase 156 in zwei um einen Winkelabstand von weniger als
360° voneinander
entfernten Endstellungen anlegbar ist, so daß eine maximale Drehung des
Kontakteinsatzes 100 relativ zum Lageransatz 12 um
den Abstand der beiden Drehstellungen, d. h. um einen Winkel von weniger
als 360°,
möglich
ist.
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Um ferner noch einen dichten Abschluß zwischen
der Schutzhülse 102 und
der Anschlußhülse 80 zu
erreichen, ist nahe der Stufe 120 noch ein O-Ring 158 vorgesehen,
der zwischen diesen beiden wirksam ist.