DE10027361C1 - Relais - Google Patents
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Abstract
Bei einem Sicherheitsrelais gibt es zum Prüfen eine in einem Gehäusedeckel angeordnete Taste (12), die auf einen schwenkbar in dem Inneren des Gehäuses gelagerten Hebel (38) einwirkt. Durch das Verschwenken des Hebels wird ein verschieblicher Schaltkontaktträger des Relais bewegt. Um eine zu große Auslenkung des Schaltkontaktträgers durch übergroße Hebelkraft und damit eine mögliche plastische Verformung von Kontaktträgerfeldern zu vermeiden, wird die auf den Schaltkontaktträger möglicherweise einwirkende Kraft beschränkt durch eine von dem Hebel (38) gehalterte, U-förmige Feder (40). Ein Druckschenkel (48) wird von an einem einstückig mit dem Hebel (38) ausgebildeten Zapfen getragenen Rastnasen (52a, 52b) vorgespannt. Hierdurch wird der Schaltkontaktträger über die Feder nur mit einer gewissen maximalen Kraft bewegt, so daß eine Verformung der Kontaktstücke tragenden Federn unterbleibt und die Kontaktstücke den geforderten Soll-Kontaktabstand beibehalten.
Description
Die Erfindung betrifft ein Relais mit mindestens einem Kontaktsatz und
einer Handbetätigungseinrichtung zum Bewegen des oder der
Schaltkontakte mittels eines auf einen Schaltkontaktträger einwirkenden
Hebels.
Relais gibt es in einer Vielfalt von Ausführungsformen für
unterschiedliche Zwecke. Im vorliegenden Fall soll als Beispiel ein
Sicherheitsrelais beschrieben werden, welches zu Prüfzwecken von Hand
betätigt werden kann. Üblicherweise enthält ein Relais einen oder
mehrere Schließer und einen oder mehrere Öffner, die bei
Stromdurchfluß der Spule des Relais schließen, indem die vorher auf
einem Sollabstand gehaltenen Kontaktstücke zusammengeführt werden,
bzw. öffnen, indem die vorher in Kontakt gewesenen Kontaktstücke
voneinander abrücken. Zum Überprüfen eines solchen Sicherheitsrelais
befindet sich an einem Gehäusedeckel eine Taste, bei deren Betätigung
ein im Inneren des Gehäuses befindlicher Hebel verschwenkt wird, der
auf den Anker und/oder einen Schaltkontaktträger (Kamm) einwirkt, um
den oben angesprochenen Schaltvorgang auszuführen.
Bei solchen Sicherheitsrelais wird gefordert, daß ein Kontaktabstand von
0,5 mm stets eingehalten wird. Wenn nun mit der
Handbetätigungseinrichtung der als Schaltkontaktträger fungierende
Kamm bewegt wird und sich dabei zwei Kontaktstücke in einem
miteinander verschweißten Zustand befinden, also die versuchte
Bewegung des Schaltkontaktträgers durch diese Verschweißung von
Kontaktstücken gehemmt wird, so kann die das Relais überprüfende
Person die auf den am Schaltkontaktträger einwirkenden Hebel
aufgebrachte Kraft steigern, um zu versuchen, die Verschweißung
zwischen einem oder mehreren paarweisen Schaltkontakten und
Ruhekontakten zu lösen. Da die Bauteile eines solchen Relais im Zuge
der ständig weiterschreitenden Miniaturisierung immer empfindlicher
werden, kann es zu einem Verbiegen der den Schaltkontakt tragenden
Schaltfeder und/oder der den Ruhekontakt tragenden Ruhefeder kommen.
Wenn sich die Verschweißung löst und der Schaltkontaktträger wieder in
seine Ausgangslage zurückkehrt, ist der oben erwähnte vorgeschriebene
Kontaktabstand unter Umständen nicht mehr gewährleistet, da sich eine
oder mehrere Federn verbogen haben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Relais der genannten Art
anzugeben, bei dem eine durch eine Handbetätigung des Relais
verursachte Veränderung des vorgegebenen Kontaktabstands zuverlässig
vermieden werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Relais der genannten Art dadurch,
daß zwischen dem Hebel und dem Schaltkontaktträger eine Feder
angeordnet ist, die die auf den Schaltkontaktträger seitens des Hebels
einwirkende Kraft beschränkt.
Der Begriff "Hebel" bedeutet in seiner bevorzugten Form insbesondere
einen schwenkbar in einem Relaisgehäuse aufgenommenen Hebel, es
kann sich aber auch um einen Schieber handeln, der auf den
Schaltkontaktträger einwirkt. Die Feder hat erfindungsgemäß den Zweck,
die auf den Schaltkontaktträger einwirkende Kraft bei einer Prüfung des
Sicherheitsrelais zu beschränken. Deshalb ist der die Feder enthaltende
Mechanismus so ausgelegt, daß die Feder bei größtmöglichem
Bewegungshub des Hebels noch nicht vollständig zusammengedrückt ist.
Durch diese Maßnahme wird erreicht, daß auf jeden Fall die auf den
Schaltkontaktträger einwirkende Kraft auf einen Maximalwert beschränkt
wird. Dabei ist diese maximale Kraft durch entsprechende
Dimensionierung der an dem Bewegen des Schaltkontaktträgers
beteiligten Bauelemente so bemessen, daß sich bei dieser Kraft die die
Kontaktstücke tragenden Federn, insbesondere die Ruhekontaktfedern,
nicht so stark verbiegen, daß eine plastische Verformung stattfindet, der
zufolge sich der Kontaktabstand verändern würde.
In einer speziellen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Hebel in
Abstand von seiner Schwenkachse eine Druckaufnahme aufweist und eine
in Schwenkrichtung weisende, etwa U-förmige Feder an deren einem
Schenkel trägt. Der andere Schenkel der U-förmigen Feder steht dann -
vorzugsweise mit seinem freien Ende - in geringem Abstand dem Anker
des Relais oder einem damit mechanisch verbundenen Teil des
Schaltkontaktträgers gegenüber. Bei Verschwenken des Hebels greift die
Feder dann an dem Anker bzw. an dem Schaltkontaktträger (Kamm) an
und verschiebt diesen, so daß sich die Kontaktstücke der Schließer
schließen und die Kontaktstücke des Öffners oder der Öffner öffnen.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Feder vorgespannt. Durch
Vorspannen der Feder läßt sich vorab die Kraft einstellen, mit der der
Schaltkontaktträger bewegt wird. Insbesondere ist vorgesehen, daß der
von dem Hebel gehaltene Schenkel der U-förmigen Feder von einem an
dem Hebel angeformten Zapfen durchsetzt ist, der auch den anderen
Schenkel der Feder durchsetzt und ihn mittels Rastnasen in einer
Vorspannstellung hält. Hebel und Feder werden vor dem Einbau in das
Relais zusammengesetzt. Es handelt sich um ein einfaches, billig
herzustellendes und einfach zu montierendes Bauteil, welches in
einfacher Weise garantiert, daß beim Prüfen des Relais die die
Kontaktstücke tragenden Federn ihre Ruhelage nicht verändern.
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a und 1b zusammen in auseinandergezogener Darstellung
eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Relais, wobei Fig. 1b
einen Relaisträger mit den Bauteilen des Relais selbst einschließlich
Handbetätigungseinrichtung zeigt und Fig. 1a einen Gehäusedeckel mit
integral eingespritzter Taste darstellt;
Fig. 2 einen Teil eines Relaisträgers, in welchem ein Hebel
einer Handbetätigungseinrichtung und eine an dem Hebel anzusetzende
U-förmige Feder aufgenommen werden, wobei die beiden letztgenannten
Teile separat und ebenso wie der Teil des Relaisträgers perspektivisch
dargestellt sind;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der zusammengebauten
Teile aus Fig. 2;
Fig. 4 eine seitliche Darstellung des Hebels mit von ihm
gehalterter, vorgespannter U-förmiger Feder der
Handbetätigungseinrichtung; und
Fig. 5 die Anordnung nach Fig. 4 mit nicht-vorgespannter
Feder.
Nach Fig. 1b stehen von dem verdeckten Bodenteil eines aus zwei Teilen
4a, 4b bestehender Relaisträgers 4 eines Relais 2 Anschlußstifte 3 zum
Anlöten an einer Schaltungsplatine ab. Der in Fig. 1a abgehoben von
dem eigentlichen Relais dargestellte Relais-Gehäusedeckel 6 wird mit
dem Relaisträger 4 verklebt, so daß sich eine insgesamt waschdichte
Anordnung ergibt.
Der Gehäusedeckel 6 des Relais ist ein kästchenförmiges Teil mit einem
nicht dargestellten offenen Boden, vier Seitenwänden und einer
Oberwand 8, in der eine Taste 12 über einen Tastenträger 10 ausgebildet
ist. Der Tastenträger 10 und die Taste 12 selbst sind einstückig mit dem
Gehäusedeckel 6 durch Spritzgießen aus transparentem Polycarbonat
hergestellt.
Links in Fig. 1b sind vier Kontaktsätze zu erkennen, hier in der Form
von drei Schließern 14a, 14b und 14c und einem Öffner 16. In dem in
Fig. 1b gezeigten Ruhezustand des Relais 2 haben die einzelnen
Kontaktstücke 18a und 18b des Schließers 14a einen vorgeschriebenen
Kontaktabstand von 0,5 mm. Das Gleiche gilt für die Kontaktstücke der
beiden weiteren Schließer 14b und 14c, so zum Beispiel der
Kontaktstücke 22a und 22b des Schließers 14c. Im dargestellten Zustand
sind die Kontaktstücke 20a und 20b des Öffners 16 miteinander in
Berührung. Das Kontaktstück 20b wird von einer Ruhefeder 21 gehaltert,
das Kontaktstück 20a des Öffners 16 wird von einer Schaltfeder 24b
gehaltert. Eine Schaltfeder 24a haltert das Kontaktstück 22b des
Schließers 14c. Eine Ruhefeder 27 haltert das Kontaktstück 22a des
Schließers 14c. Eine Schaltfeder 24c trägt das Kontaktstück 18b des
Schließers 14a, dessen Ruhe-Kontaktstück 18a von einer Ruhefeder 23
gehalten wird. Dem Schließer 14b sind eine Schaltfeder 24d und eine
Ruhefeder 25 zugeordnet.
Bei Stromdurchfluß bewegt sich ein Kamm 30 des Relais in Richtung des
Pfeils P1, wodurch die Schaltfedern 24a, 24b, 24c und 24d mit den von
ihnen getragenen Kontaktstücken ebenfalls in Pfeilrichtung P1 bewegt
werden, so daß der Öffner 16 öffnet und die Schließer 14a, 14b, 14c
schließen. Ohne Stromfluß bewegt sich der Kamm 30 mit den von ihm
getragenen Teilen zurück in Pfeilrichtung P2.
Der obige Vorgang läßt sich auch von Hand auslösen, z. B. für
Prüfzwecke, indem die in Fig. 1a dargestellte Taste 12 gedrückt wird.
Das Innere der Taste 12 wirkt auf eine Druckaufnahmefläche 42 eines
Hebels 38, der in dem Relaisträger-Teil 4b schwenkbar gelagert ist. Mit
dem Hebel 38 ist eine Feder 40 gekoppelt, deren freies, etwas
abgebogenes Ende im Ruhezustand einen geringfügigen Abstand von
einem Anker 32 des Relais sowie von einem Vorsprung 36 des Kamms
30 hat. Bei Betätigung der Taste 12 werden der Hebel 38 und mit ihm
die Feder 40 in Richtung des Ankers 32 und des Kamms 30 bewegt, so
daß das freie Ende der Feder 40 gegen den Anker 32 drückt. Das freie
Ende des Ankers greift in eine Ausnehmung 34 des Vorsprungs 36 ein
und bewegt den Kamm 30, so daß der oben bereits erläuterte
Schaltvorgang ausgeführt wird.
Fig. 2 zeigt in perspektivischer, auseinandergezogener Darstellung den
rechts unten in Fig. 1b gezeigten Teil 4b des Relaisträgers, den Hebel 38
und die Feder 40.
Der Teil 4b des Relaisträgers enthält an einen etwa quadratischen Boden
5d anschließend drei Seitenwände 5a, 5b und 5c, wobei innen an die
Seitenwände 5a und 5c je eine Lagerwand 44b bzw. 44a anschließt, die
in dem Bereich nahe der Seitenwand 5b eine Schwenklagerausnehmung
46b bzw. 46a bilden.
Die Schwenklagerausnehmungen 46b und 46a dienen zur Aufnahme von
Achsstummeln 56, die unten an dem Hebel 38 eine Schwenkachse 61
definieren (ein Achsstummel ist in Fig. 2 verdeckt).
Unterhalb der Druckaufnahmefläche 42 steht von der Vorderseite 39 des
Hebels 38 ein Zapfen 50 ab, der durch einen Schlitz 54 in zwei Hälften
aufgeteilt ist, von denen jede eine nach außen weisende Rastnase 52a
bzw. 52b trägt. Der Zapfen 50 durchsetzt beim Zusammenbau der in
Fig. 2 gezeigten Anordnung eine Durchgangsöffnung 45 in einem als
Halteschenkel 43 fungierenden Schenkel der U-förmigen Feder 40,
außerdem eine Druchgangsöffnung 49 in dem als Druckschenkel 48
fungierenden anderen Schenkel der U-förmigen Feder 40.
Wie in Fig. 5 zu sehen ist, wird die Feder 40 zunächst mit dem
Halteschenkel 43 auf den Zapfen gesetzt und mit einem Keil 58 fixiert.
Dann wird der Druckschenkel 48 angedrückt, so daß die beiden
Rastnasen 52a und 52b beim Durchtritt durch die Durchgangsöffnung 49
zusammengedrückt werden und dann wieder in ihre Ausgangslage
zurückspringen, so daß der Zustand gemäß Fig. 4 erreicht ist. Hierdurch
wird der Druckschenkel 48 der Feder 40 vorgespannt.
Das äußere Ende des Druckschenkels 48 bildet eine Druckleiste 51, die
dem Anker 32 (Fig. 1b) mit einem bestimmten Abstand gegenübersteht.
Wenn gemäß Fig. 4 über die Taste 12 eine Kraft in Richtung des Pfeils
P3 auf die Druckaufnahmefläche 42 des Hebels 38 ausgeübt wird, wird
der Hebel 38 um seine Schwenkachse 61 in Richtung des Pfeils P4
verschwenkt. Dabei drückt dann die Druckleiste 51 des Druckschenkels
48 mit einer der Vorspannung der Feder entsprechenden Kraft gegen den
Anker 32 in Richtung des Pfeils PV.
Da der Hub der Taste 12 beschränkt ist, indem seine Unterseite 37 am
Boden 5d des Relaisträger-Teils 4b anschlägt, wird die Feder 40 nie so
weit verformt, daß zum Beispiel ihr Druckschenkel 48 im Bereich der
Druckaufnahmefläche 42 des Hebels 38 anschlägt. Auf jeden Fall wird
die maximale Kraft, die über den Druckschenkel 48 und die Druckleiste
51 auf den Anker 32 und damit auf den Schaltkontaktträger (Kamm) 30
ausgeübt wird, auf einen Maximalwert beschränkt. Eine Beschädigung
der Schaltkontakte durch übermäßige Krafteinwirkung auf den
Schaltkontaktträger 30 wird vermieden.
Die Feder 40 wird in der in Fig. 2 gezeigten Weise an dem Hebel 38
gesichert, wobei die nicht-kreisrunden Durchgangsöffnungen 45 und 49
und entsprechende Ausgestaltung des Zapfens 50 im Verein mit einer
Anschlagnase 47 der Feder 40 dafür sorgen, daß die beiden Teile fest
zusammenhalten. Der in der Fig. 3 dargestellte Aufbau wird an dem
anderen Teil 4a des Relaisträgers 4 gemäß Fig. 1b angesetzt und
verklebt. Nach dem Zusammenbau wird der Gehäusedeckel 6 aufgesetzt
und verklebt, so daß das gesamte Bauteil abgedichtet ist.
Claims (5)
1. Relais mit mindestens einem Kontaktsatz (14a, 14b, 14c, 16) und
einer Handbetätigungseinrichtung (34-40) zum Bewegen des oder der
Schaltkontakte mittels eines auf einen Schaltkontakträger (30)
einwirkenden Hebels (38), dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Hebel (38) und dem Schaltkontaktträger (30) eine
Feder (40) angeordnet ist, die die auf den Schaltkontaktträger (30)
seitens des Hebels (38) einwirkende Kraft beschränkt.
2. Relais nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel in einem Relaisgehäuse (4,
6) um eine Schwenkachse (61) schwenkbar gelagert ist, mit Abstand
von der Schwenkachse (61) eine Druckaufnahme (42) aufweist und
eine in Schwenkrichtung (P4) weisende, etwa U-förmige Feder (40)
an deren einem Schenkel (43) trägt.
3. Relais nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der andere Schenkel (48) der U-
förmigen Feder (40) an seinem freien Ende eine Druckleiste (51)
bildet, die einem Anker (32) des Relais mit geringem Abstand
gegenübersteht.
4. Relais nach Anspruch 1, 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (40) vorgespannt ist.
5. Relais nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der von dem Hebel (38) gehaltene
Schenkel (43) der Feder (40) von einem an dem Hebel (38)
angeformten Zapfen (50) durchsetzt ist, der auch den anderen
Schenkel (48) der Feder durchsetzt und diesen mittels Rastnasen
(52a, 52b) in einer Vorspannstellung hält.
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