DE10025953C2 - Verfahren zum Ansteuern eines Glühstifts zum Zünden eines Fahrzeugheizgeräts - Google Patents
Verfahren zum Ansteuern eines Glühstifts zum Zünden eines FahrzeugheizgerätsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ansteuern eines Glühstifts für das Zünden
eines Fahrzeugheizgeräts gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Ein Verfahren der eingangs genannten Art ist aus der DE 44 46 113 A1 bekannt. Bei
diesem bekannten Verfahren wird der Glühstift während der gesamten Glühperiode
mit einer konstanten elektrischen Leistung angesteuert. Erreicht wird dies durch
einen Leistungshalbleiterschalter, der zwischen der Versorgungsspannung und den
Glühstift geschaltet ist, der mittels einer Pulsmodulationsschaltung mit
Schaltsteuerimpulsen angesteuert wird, die eine derart hohe Impulsfrequenz
aufweisen und in Abhängigkeit von dem aktuellen Spannungswert der
Versorgungsspannung derart moduliert sind, daß die Glühtemperatur des Glühstifts
unabhängig von Schwankungen des aktuellen Spannungswerts der
Versorgungsspannung und trotz der Ausschaltperioden des getakteten Betriebs im
wesentlichen konstant bleibt.
Aus der DE 40 15 097 C1 ist es bekannt, eine Stabglühkerze mit einer in eine
Keramikmasse eingebetteten Glühwendel mittels eines Glühtaktrelais oder eines
Transistors getaktet anzusteuern und dadurch auf die für eine Zündung geeignete
Temperatur zu erhitzen.
Aus der älteren deutschen Patentanmeldung 199 36 729.9-23 ist bekannt, daß
zumindest während der Endphase einer Vorglühphase der Glühstift mit einer
konstanten Leistung angesteuert wird, wobei diese konstante in den Glühstift
eingebrachte Leistung eine für den jeweiligen Fahrzeugheizgeräte-Typ typische
Abstrahltemperatur erzeugt. Diesem Verfahrensschritt liegt der grundsätzliche
Gedanke zugrunde, daß sich bei einer konstanten eingebrachten Leistung ein
Gleichgewichtszustand einstellt zwischen dieser zugeführten elektrischen Leistung
und der Wärmeabfuhr durch Strahlung und Konvektion, die durch die baulichen
Gegebenheiten der jeweiligen Brennkammer festgelegt sind. Durch das Abtasten der
Temperatur eines Temperaturbegrenzers (Überhitzungsschutz) kann die "konstante
Leistung" an die unterschiedlichen Abstrahlverhältnisse einer wärmeren oder
kälteren Brennkammes angepaßt werden.
Das Einbringen einer konstanten elektrischen Leistung, die zu einer bestimmten
Abstrahltemperatur des Glühstifts führt, ermöglicht es, diese Leistung so festzulegen,
daß der erzielbare Sollwert der Temperatur zwischen einer maximal zulässigen
Oberflächentemperatur des Glühstifts, die einen Schutz vor dessen Zerstörung bietet
und einer minimalen Oberflächentemperatur, die einen sicheren Start ermöglicht,
liegt. Die Regelung des Glühstifts nach einer konstanten Leistung ist nur in den
Zuständen zulässig, in denen eine Flammbildung ausgeschlossen werden kann.
Am Ende der Vorglühphase wird dann der am Glühstift anliegende Widerstand
gemessen und im Steuergerät des Heizgeräts für die weitere Regelung abgelegt. Die
weitere Regelung des Glühstifts erfolgt dann durch Regelung auf diesen konstanten
Widerstand, so daß bei ausgebildeter Flamme die Flammenrückwärme automatisch
durch eine Reduzierung der eingebrachten elektrischen Leistung ausgeglichen wird.
In der deutschen Patentanmeldung 199 36 729.9-23 wird darauf hingewiesen, daß
es für eine beschleunigte Aufheizung des Glühstifts vorteilhaft ist, wenn dieser in
einer ersten Phase der Vorglühphase mit einer konstanten Spannung, d. h. mit einem
aus der derzeitigen Betriebsspannung UIst im Bordnetzbereich berechneten festen
Taktverhältnis betrieben wird. Zu diesem Zweck ist dort vorgeschlagen,
für einen empirisch für den jeweiligen Heizgeräte-Typ ermittelten Zeitraum den
Glühstift in dieser Weise zu betreiben, wobei zu gewährleisten ist, daß innerhalb
dieses Zeitraums bei Anlegen der vollen Spannung keine unzulässige Überhitzung
des Glühstifts auftritt.
Die vorliegende Erfindung sieht als Alternative hierzu vor, zu Beginn der
Vorglühphase (Zeitraum Δt12) den Glühstift nicht über ein empirisch zu ermittelndes
Zeitintervall mit einer konstanten Spannung zu betreiben, sondern die maximal
mögliche und für den Glühstift zulässige Spannung so lange anzulegen, bis ein
festgelegter Prozentsatz x des im Rahmen der letzten ordnungsgemäßen
Leistungsregelung gespeicherten Widerstandswertes erreicht ist (siehe
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5). Das Ende des Zeitraumes Δt12 ergibt sich somit
aus dem Erreichen des berechneten Widerstandswertes. Diese Vorgehensweise hat
den Vorteil, daß auf Toleranzen des Glühstifts bzw. auf sich ändernde
Randbedingungen keine Rücksicht genommen werden muß, da eine Überhitzung auf
diese Weise vermieden wird. Darüber hinaus kann mit dem Erreichen des
geforderten Widerstandswertes frühzeitig auf die in der deutschen Patentanmeldung
199 36 729.9-23 beschriebene Leistungsregelung umgeschaltet werden.
Alternativ hierzu kann zu Beginn der Vorglühphase (Zeitraum Δt12) der Glühstift auf
einen festgelegten Prozentsatz x des im Rahmen der letzten ordnungsgemäßen
Leistungsregelung gespeicherten Widerstandswertes geregelt werden (siehe
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6). Das Ende des Zeitraumes Δt12 ergibt sich hierbei
aus dem Erreichen des berechneten Widerstandswertes oder eines Wertes innerhalb
einer festzulegenden Toleranz um diesen Wert. Zusätzlich kann auch eine
Auswertung der aufgenommenen Leistung, die mit Annäherung an den geforderten
Glühstiftwiderstand absinkt, hinsichtlich ihres Wertes (z. B. bezogen auf den für die
Leistungsregelung angegebenen Wert) oder Gradienten zur Bestimmung des
Zeitpunktes t2 herangezogen werden.
Mit anderen Worten wird vorgeschlagen, das Verfahren gemäß der deutschen
Patentanmeldung 199 36 729.9-23 dahingehend zu erweitern, daß die Dauer des
Zeitraums t12 nicht empirisch oder entsprechend der dort unter Anspruch 4
dargestellten Formel ermittelt wird, sondern das Ende dieses Zeitraumes durch das
Erreichen des im Rahmen einer vorausgegangenen Vorglühphase abgespeicherten
Widerstandswertes R3 oder eines Prozentsatzes x hiervon bestimmt ist. Das System
ist somit quasi selbstlernend ausgebildet.
Für den ersten Start des Heizgerätes wird für eine der im vorhergehenden Abschnitt
beschriebenen Ansteuerungsalternativen ein Widerstand (Rsoll1) vorgegeben, der
eine entsprechende Sicherheit für den Betrieb des jeweils verwendeten Glühstifttyps
beinhaltet. Dieser Widerstand kann durch den am Ende der Vorglühung (Zeitpunkt t3)
ermittelten Widerstand ersetzt werden (Ablauf siehe Fig. 3).
Alternativ hierzu kann für den ersten Start des Heizgerätes die zuvor beschriebene
Ansteuerung vollständig entfallen und direkt mit der für die Vorglühung in der
deutschen Patentanmeldung 199 36 729.9-23 beschriebenen leistungsgeregelten
Ansteuerung des Glühstifts begonnen werden. Für die Regelung des Glühstifts im
Rahmen der folgenden Betriebszustände und der Ansteuerung während der ersten
Phase des folgenden Starts (s. o.) wird der hierbei ermittelte Widerstandswert
zugrundegelegt (Ablauf siehe Fig. 4). Bei diesem Verfahren ergibt sich für den
ersten Start eine längere Vorglühzeit.
Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnungen
beschrieben; es zeigt:
Fig. 1 ein Diagramm, bei dem über der Zeit die Temperatur des Glühstifts und
der dem Glühstift zugeführte Strom dargestellt sind,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der für das erfindungsgemäße
Verfahren relevanten Komponenten eines Fahrzeugheizgeräts,
Fig. 3 ein Ablaufdiagramm für den ersten Heigerätestart,
Fig. 4 ein alternatives Ablaufdiagramm für den ersten Heigerätestart,
Fig. 5 ein Ablaufdiagramm für einen folgenden Heigerätestart, und
Fig. 6 ein alternatives Ablaufdiagramm für einen folgenden Heigerätestart.
Ein in Fig. 2 mit 1 bezeichnetes Fahrzeugheizgerät weist eine Brennkammer 2 auf,
an deren einer Stirnseite ein saugfähiger Körper 3 angeordnet ist. Dieser saugfähige
Körper wird über eine Brennstoffleitung 4 von einer Dosierpumpe 5 mit Brennstoff
versorgt.
Ein in die Brennkammer 2 hineinragender Glühstift 6, dessen Widerstand von einem
keramischen Dickschicht-Widerstand gebildet wird, ist über einen Taktgeber 7 mit
dem Steuergerät 8 des Fahrzeugheizgeräts 1 verbunden. Das Steuergerät 8 steuert
sowohl die Taktung des Taktgebers 7 und somit die in den Glühstift 6 eingebrachte
elektrische Leistung als auch die Dosierpumpe 5 und somit die Menge des in den
saugfähigen Körper 3 eingebrachten Brennstoffs. Dem Steuergerät 8 liegen als
Eingangssignale eine Spannung UIst, welche die momentane Ist-Spannung des
Bordnetzes repräsentiert, ferner ein Temperatursignal T9 eines beispielsweise an der
Brennkammerwand angeordneten Temperaturbegrenzers (Überhitzungsschutz) 9
und ein in Taktpausen des Taktgebers 7 ermittelter Widerstandswert R6 des
Glühstifts an.
In der Fig. 1 ist über der Zeitachse die Temperatur T des Glühstifts 6 und in
strichpunktierten Linien der Strom I aufgetragen, der dem Glühstift 6 zugeführt wird.
Der Zündvorgang des Fahrzeugheizgeräts 1 beginnt zum Zeitpunkt t1, wobei
vorausgesetzt wird, daß der vorherige Betrieb des Fahrzeugheizgeräts mit einem
korrekten Nachlauf zur Abkühlung beendet wurde und keine Störungsmeldung
erzeugt wurde. Dieser (bezogen auf die Betriebsdauer des Heizgeräts wiederholte)
Start zum Zeitpunkt t1 entspricht dem Verfahrensschritt S1 im Ablaufdiagramm
gemäß den Fig. 5 und 6. Zu unterscheiden hiervon ist der allererste Start des
Heizgeräts bei der Qualitätsprüfung durch den Hersteller oder bei der ersten
Benutzung durch den Endkunden. Dieser Neustart ist in den Fig. 3 und 4 mit S11
bezeichnet.
Beim wiederholten Start gemäß Fig. 5 wird nun der Glühstift 6 für ein erstes
Zeitintervall Δt12 mit einer konstanten Spannung betrieben, bis ein festgelegter
Prozentsatz x des im Rahmen der letzten ordnungsgemäßen Leistungsregelung
gespeicherten Widerstandswertes erreicht ist (Zeitpunkt t2).
Alternativ kann der Glühstift gemäß Fig. 6 im Zeitraum Δt12 auf einen festgelegter
Prozentsatz x des im Rahmen der letzten ordnungsgemäßen Leistungsregelung
gespeicherten Widerstandswertes geregelt werden, wobei der Zeitpunkt t2 wie oben
beschrieben ermittelt wird. Zum Zeitpunkt t2 beginnt das Ansteuern des Glühstifts 6
während eines Intervalls Δt23 mit einer konstanten Leistung, die eine für das
jeweilige Fahrzeugheizgerät 1 typische Abstrahltemperatur T des Glühstift 6 erzeugt.
Diesem Zeitintervall entspricht der Verfahrensschritt S4 gemäß dem Ablaufdiagramm
in den Fig. 3 bis 6. Dem Ansteuern mit einer konstanten Leistung liegt der
Gedanke zugrunde, daß eine zugeführte elektrische Leistung Pzu bei einem
bestimmten Heizgeräte-Typ aufgrund von dessen baulichen Verhältnissen zu einem
Gleichgewichtszustand mit der vom Glühstift 6 abgestrahlten Leistung Pab führt,
welche sich ihrerseits in einer bestimmten Abstrahltemperatur Tab äußert. Da
während dieser Phase einer konstanten Leistungszufuhr die durch den
Temperaturkoeffizienten α und andere Einflüsse hervorgerufenen
Widerstandstoleranzen des Glühstifts 6 völlig ohne Belang sind, wird die gewünschte
Abstrahltemperatur Tab unabhängig von herstellungsbedingten Toleranzen oder
Alterungsprozessen des Glühstifts 6 erreicht. Die Abstrahltemperatur liegt dabei in
einem Bereich, der zwischen einer minimalen für das Zünden erforderlichen
Temperatur und einer maximalen, eine Zerstörung des Glühstift 6 eben noch
verhindernden Temperatur liegt.
Zum Zeitpunkt t3, der das Ende der Vorglühphase bezeichnet, wird im
Verfahrensschritt S5 der am Glühstift 6 anliegende Widerstand R3 durch das
Steuergerät ermittelt. Die Ermittlung des Glühstiftwiderstandes durch das
Steuergerät wurde bereits bei schon bekannten Verfahren zum Ansteuern von
Glühstiften mit Wolframwendeln vorgenommen und stellt insofern keinen
zusätzlichen Aufwand dar. Der ermittelte Widerstandswert R3 wird nun in einen
Speicher des Steuergeräts 8 eingelesen und im folgenden für die weitere
Ansteuerung des Glühstifts 6 als Regelgröße verwendet. Da der Glühstift 6 wie auch
die bekannten Glühstifte eine positive Temperaturcharakteristik (PTC-Charakteristik)
aufweist, führt das Ausbilden einer Flamme im Zünd-Zeitpunkt tz, das normalerweise
(gemäß der oberen gestrichelten Linie in Fig. 1) zu einer Erhöhung der
Glühstifttemperatur T führen würde, zu einer Verminderung des aufgenommenen
Stroms I, so daß insgesamt die Temperatur des Glühstift 6 auch nach dem Zeitpunkt
tz im gesamten Zeitintervall Δt34 bis zur Beendigung des Glühstiftbetriebes
gleichbleibt.
Das Abspeichern des Widerstandswertes R3 ist im Ablaufdiagramm gemäß den
Fig. 3 bis 6 im Verfahrensschritt S5 dargestellt. Die Regelung nach dem zuletzt
ermittelten Widerstand R3 gemäß dem Verfahrensschritt c des Hauptanspruchs ist
dort im Verfahrensschritt S6 dargestellt.
Im Ablaufdiagramm gemäß den Fig. 3, 5 und 6 ist zusätzlich zwischen dem
Verfahrensschritt S2 und dem Glühen mit konstanter geregelter Leistung im
Verfahrensschritt S4 noch eine Abfrage im Verfahrensschritt S3 zwischengeschaltet,
ob ein Störflag gesetzt wurde. Sollte dies der Fall sein, wird vom Verfahrensschritt S3
unmittelbar zum Verfahrensschritt S6, (der Regelung nach dem zuletzt ermittelten
Widerstand R3) gesprungen, da dann unter Umständen das Glühen mit konstanter,
geregelter Leistung zu einer Überhitzung führen könnte.
Während ein bisher verwendeter Glühstift mit einer in eine Keramikmasse
eingebetteten Wolfram-Wendel eine Leistungsaufnahme von etwa 50 W hatte, weist
der in Verbindung mit dem vorliegenden Verfahren verwendete Glühstift mit einem
Dickschicht-Widerstand aus Keramik eine Leistungsaufnahme von etwa 70 bis 80 W
auf. Mit einem derartigen Glühstift 6 können in einer kürzeren Startzeit höhere
Zündtemperaturen und auch eine längere Lebensdauer erreicht werden.
Die Ansteuerung in der ersten Phase der Vorglühung erfolgt bei jedem wiederholten
Start entsprechend einer der im Zusammenhang mit den Fig. 5 oder 6
beschriebenen Ablaufalternativen. Es wird der zum Zeitpunkt t3 gemessene
Glühstiftwiderstand R3 zur Ansteuerung verwendet. Nur für den ersten Start wird
einer der im Zusammenhang mit den Fig. 3 oder 4 beschriebenen Abläufe
verwendet.
Auch wenn das erfindungsgemäße Verfahren vorstehend in Verbindung mit einem
Verdampfungsbrenner beschrieben wurde, ist für den Fachmann klar, daß es ebenso
vorteilhaft auch in Verbindung mit anderen Brenner-Bauarten einsetzbar ist.
1
Fahrzeugheizgerät
2
Brennkammer
3
saugfähiger Körper
4
Brennstoffleitung
5
Dosierpumpe
6
Glühstift
7
Taktgeber
8
Steuergerät
9
Temperaturbegrenzer
T Temperatur am Glühstift
t1
T Temperatur am Glühstift
t1
Beginn der Vorglühphase
t2
t2
Beginn der Endphase der Vorglühphase
t3
t3
Ende der Vorglühphase
R3
R3
Widerstand am Glühstift im Zeitpunkt (t3
)
Usoll
Usoll
Sollspannung am Glühstift
UIst
UIst
Istspannung am Glühstift
P23
P23
Leistung im Intervall t2
-t3
Rsoll1
Widerstandswert für den ersten Start des Heizgeräts
U12 Ansteuerspannung des Glühstifts im Zeitintervall Δt12
U12 Ansteuerspannung des Glühstifts im Zeitintervall Δt12
Claims (7)
1. Verfahren zum Ansteuern eines Glühstifts für das Zünden eines
Fahrzeugheizgeräts mit einem Steuergerät, welches ein getaktetes Anlegen
einer Versorgungsspannung an den Glühstift ermöglicht und mittels dem
ein am Glühstift gemessener Widerstand auswertbar ist, mit folgenden
Verfahrensschritten:
- a) Ansteuern des Glühstifts zumindestens während der Endphase (Δt23) einer Vorglühphase (Δt13) mit einer konstanten elektrischen Leistung, die eine für das Fahrzeugheizgerät typische Abstrahltemperatur des Glühstifts erzeugt,
- b) Messen des Glühstift-Widerstandes (R3) am Ende der ersten Vorglühphase (im Zeitpunkt t3),
- c) Regeln der an den Glühstift angelegten Leistung durch Taktung auf einen konstanten Widerstand (R3) in einer an die erste Vorglühphase anschließenden Zündphase (Δt34),
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Glühstift im
Zeitintervall (Δt12) mit einer konstanten Spannung (U12) betrieben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei der
Spannung (U12) die maximal vom Bordnetz zur Verfügung stellbare
Leistung berücksichtigt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß andere
Aggregate, wie ein Fahrzeuggebläse oder eine Sitzheizung, zur Erhöhung
der zur Verfügung stellbaren Leistung mittels des Steuergeräts zeitweise
abschaltbar oder in ihrer Leistung reduzierbar sind.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß beim ersten Startablauf des Heizgeräts der Wert für
den Glühstift-Widerstand (R3) von einem vom Hersteller in einem Speicher
des Steuergeräts hinterlegten gerätespezifischen Basiswert gebildet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß ein im Laufe mehrerer Startvorgänge ermittelter
Maximalwert für den Glühstift-Widerstand (R3) mit einem einem
Sicherheitsabschlag in den nächsten Startablauf einberechnet wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
ein im Laufe mehrerer Startvorgänge ermittelter Durchschnittswert für den
Glühstift-Widerstand (R3), optional unter Einbeziehung eines
Sicherheitsabschlags, für den nächsten Startablauf zugrunde gelegt wird.
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