DE10024180A1 - Einrichtung zum Auffangen von Leichtflüssigkeiten und zu deren Rückhaltung geeigneter Abscheider - Google Patents
Einrichtung zum Auffangen von Leichtflüssigkeiten und zu deren Rückhaltung geeigneter AbscheiderInfo
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Abstract
Es wird eine Einrichtung zum Auffangen einer aus einer Gerätschaft (3) auslaufenden Leichtflüssigkeit beschrieben, die eine Auffangwanne (1) mit einem Ablauf für überschüssiges Wasser und einem nach dem Schwerkraftprinzip arbeitenden Abscheider zum Abscheiden und Zurückhalten von etwa ausgelaufener Leichtflüssigkeit aufweist. Erfindungsgemäß enthält der Abscheider eine in der Auffangwanne (1) angeordnete Kammer (4), in der ein Überlaufelement (5) mit einer mindestens in Höhe des Mindestwasserspiegels (20) angeordneten Überstromöffnung (9) und einer abgedichtet durch eine Kammerwand hindurch mit dem Ablauf verbundenen Abströmleitung (10) angeordnet ist. Die Kammer (4) weist außerdem wenigstens einen in die Auffangwanne (1) mündenden Zulauf (17) auf, der um ein an die maximale Aufnahmemenge an Leichtflüssigkeit angepaßtes Maß unterhalb des Mindestwasserspiegels (20) angeordnet ist. Die Erfindung betrifft außerdem einen Abscheider für eine solche Einrichtung (Fig. 2).
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung und einen zu ihrer Herstellung geeigneten Abscheider.
Zum Auffangen von Leichtflüssigkeiten, insbesondere Benzin und Öl, sind bereits
zahlreiche Einrichtungen bekannt. Sie werden z. B. in Anlagen, insbesondere Umspann
anlagen, die mit Öl gekühlte Leistungstransformatoren oder E-Spulen enthalten, für den
Zweck vorgesehen, im Falle einer Leckage und/oder eines völligen Leerlaufens der
Transformatoren und E-Spulen ein Eindringen des Öls in den Kanal, einen Vorfluter od. dgl. zu verhindern. Bei im Freien stehenden Anlagen dieser Art ist es üblich, die Anlage
über einem eine Auffangwanne bildenden Fundament zu errichten, in das auch Regen
wasser eindringt. Es muß daher zusätzlich dafür gesorgt werden, daß das angesammelte
Regenwasser die Auffangwanne wieder verlassen kann, während gleichzeitig ausgelaufene
Öle oder andere Leichtflüssigkeiten in der Auffangwanne zurückgehalten werden.
Gesetzliche Bestimmungen schreiben vor, daß der Anteil an den als wassergefährdend
eingestuften Leichtflüssigkeiten im abfließenden Wasser unterhalb einer kritischen Grenze
bleibt.
Bekannt sind in diesem Zusammenhang Einrichtungen, bei denen das in der Auffangwanne
anfallende Niederschlagswasser über einen Abscheider in Form eines Koaleszenzabschei
ders einem Kanal, einem Vorfluter oder einer Versickerungsanlage zugeführt wird. Die
aus austropfendem Öl und Leckagen stammende Leichtflüssigkeit wird im Abscheider
zurückgehalten und nach Erreichen von dessen Fassungsvermögen, was eine in den
Abscheider integrierte Ölsonde ermitteln und automatisch anzeigen kann, entsorgt.
Daneben gibt es Einrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung, bei denen in der
Auffangwanne stets ein gewisser Mindestwasserspiegel aufrechterhalten wird, auf dem
sich die auslaufende Leichtflüssigkeit ansammelt. In ein vertikal in die Flüssigkeit
ragendes Rohr ist eine Pumpe eingebaut, mittels derer überschüssiges Wasser abgepumpt
und einem mit dem Rohr verbundenen Ablauf zugeführt wird, der zu einem Vorfluter od.
dgl. führt. Um zu vermeiden, daß mit dem Wasser vermischtes Öl abgepumpt wird, ist
eine unterhalb der Rohröffnung angeordnete Ölsonde vorgesehen, die nur dann das
Einschalten der Pumpe ermöglicht, wenn sie sich in Wasser befindet. Dagegen wird ein
Pumpvorgang abgebrochen oder gar nicht erst begonnen, wenn sich die Ölsonde in der
Leichtflüssigkeit befindet. Die Ölsonde dient daher der Feststellung, ob das freie Ende des
mit der Pumpe versehenen Rohrs oberhalb oder unterhalb der Grenzebene angeordnet ist,
die sich aufgrund der Schwerkraft zwischen der spezifisch leichteren Leichtflüssigkeit un
dem spezifisch schwereren Wasser bildet. Alternativ kann die Pumpe auch manuell
betrieben und das Wasser nur nach Inaugenscheinnahme, d. h. bei fehlender Ölablagerung
abgepumpt werden.
Schließlich ist auch die Anwendung von Einrichtungen mit kombinierten Schwerkraft- und
Koaleszenzabscheidern bekannt (DE 91 05 524 U1).
Die bekannten Einrichtungen erfordern in der Regel erhebliche Investitionskosten und/oder
ständige Überwachungstätigkeiten, was mit weiteren Kosten verbunden ist und das
Betreiben derartiger Einrichtungen unnötig erschwert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Einrichtung der eingangs bezeichne
ten Gattung und einen dafür geeigneten Abscheider so auszubilden, daß nur vergleichs
weise geringe Investitionskosten entstehen, die auszuführenden Überwachungs- und
Wartungstätigkeiten reduziert werden und auch bereits bestehende Anlagen umgerüstet und
mit den erfindungsgemäßen Einrichtungen und Abscheidern versehen werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1
und 9.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen an
einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Einrichtung zum Auf
fangen von Leichtflüssigkeiten, insbesondere Transformatorenöl;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Fig. 1, wobei schematisch eine oberhalb der
Auffangwanne angeordnete, mit Öl betriebene oder gekühlte Gerätschaft angedeutet ist;
Fig. 3 einen vergrößerten Horizontalschnitt durch einen Abscheider der Einrichtung nach
Fig. 1 und 2; und
Fig. 4 und 5 Schnitte längs der Linien IV-IV und V-V der Fig. 3.
Nach Fig. 1 und 2 enthält eine erfindungsgemäße Einrichtung eine Auffangwanne 1 aus
Beton, Stahl oder einem anderen, flüssigkeitsdichten Werkstoff. Auf dem oberen Rand
einer umlaufenden Wand der Auffangwanne 1 liegen Träger 2 auf, auf denen mit Öl od. dgl. gekühlte Transformatoren und/oder E-Spulen einer Umspannanlage, mit Öl od. dgl.
gekühlte oder geschmierte Maschinen oder sonstige Gerätschaften 3 abgestützt sind, aus
denen durch Lecks oder aufgrund einer Beschädigung Öl oder irgendeine andere, wasser
gefährdende Leichtflüssigkeit ausfließen kann. Dabei ist die Gerätschaft 3 so auf den
Trägern 2 angeordnet und der Grundriß der Auffangwanne 1 so groß gewählt, daß
möglichst in allen denkbaren Störfällen das auslaufende Öl in die Auffangwanne 1
gelangen kann.
Innerhalb der Auffangwanne 1 ist ein nach dem Schwerkraftprinzip arbeitender Abscheider
für Leichtflüssigkeiten angeordnet, der in einer weiter unten erläuterten Weise dazu dient,
überschüssiges Wasser aus der Auffangwanne 1 ausfließen zu lassen, auf dem Wasser
schwimmendes Öl od. dgl. dagegen zurückzuhalten. Erfindungsgemäß besteht der
Abscheider im wesentlichen aus einer in der Auffangwanne 1 angeordneten Kammer 4, in
der ein Überlaufelement 5 angeordnet ist. Im Ausführungsbeispiel wird die Kammer 4 aus
einem ersten, vertikal angeordneten und unten geschlossenen Rohr 6 mit einem an sich
beliebigen, vorzugsweise runden, rechteckigen oder quadratischen Grundriß gebildet. Das
Rohr 6 ist am oberen, offenen Ende durch einen abdichtenden Deckel 7 verschließbar, in
dem eine Lüftungsöffnung ausgebildet sein kann, und wird z. B. aus Metall, insbesondere
Stahlblech hergestellt.
Das Überlaufelement 5 besteht vorzugsweise aus einem zweiten, ebenfalls vertikal
ausgerichteten und in der Kammer 4 angeordneten Rohr 8, das an seinem oberen, als
Überströmöffnung 9 dienenden Ende offen ist und mit dem unteren Ende an einen 90°
Bogen angeflanscht ist. Dieser Bogen ist an eine Abströmleitung 10 (Fig. 1) angeschlos
sen, die mittels einer Leitung 11 mit einem zweckmäßig in der Nähe des Bodens der
Auffangwanne 1 angeordneten Ablauf 12 verbunden ist. Während der Ablauf 12 z. B. ein
in ehe Wand der Auffangwanne 1 abgedichtet eingesetzter und diese durchragender
Rohrstutzen ist, der zu einem nicht dargestellten Vorfluter, einer Sickeranlage, einem
Kanal od. dgl. führt, ist die Abströmleitung 10 ein abgedichtet und durch eine Wand der
Kammer 4 ragender oder zumindest bis zu einer Öffnung in dieser Wand erstreckter
Rohrstutzen. Auch das Rohr 8 wird zweckmäßig aus Metall, insbesondere Stahlblech,
hergestellt. Dasselbe gilt für die Leitungen 10, 11 und 12. Außerdem ist die Kammer 4 so
innerhalb der Auffangwanne 1 angeordnet, daß auch im ungünstigsten Fall kein Öl direkt
in die Kammer 4 bzw. den Überlauf 5 gelangen kann.
Wie insbesondere Fig. 3 bis 5 zeigen, besteht die Abströmleitung 10 vorzugsweise aus
einem gekrümmten Rohrstück, z. B. einem 90°-Bogen, der abgedichtet in eine Seitenwand
der Kammer 4 eingesetzt ist, diese durchragt und an einem aus der Kammer 4 heraus
ragenden Ende mit einem Anschlußflansch 14 für die Leitung 9 versehen ist. Am Ende
eines in der Kammer 4 liegenden Abschnitts des Rohrbogens ist ein Flansch 15 (Fig. 4, 5)
angebracht, der mit einem am unteren Ende des zweiten Rohrs 8 vorgesehenen Flansch 16
verbunden ist. Auf diese Weise können bei sonst gleichen Bauteilen je nach Bedarf
unterschiedlich lange Rohre 8 in der Kammer 4 angeordnet und die Überströmöffnungen 9
in unterschiedlichen Höhen über dem Boden der Kammer 4 angeordnet werden.
Schließlich weist die Kammer 4 gemäß Fig. 3 und 5 wenigstens einen in die Auffangwan
ne 1 (Fig. 2) mündenden Zulauf 17 auf, der z. B. aus einem Rohrstutzen besteht, der mit
einer eine Wand der Kammer 4 durchragenden Öffnung verbunden ist. Der Zulauf 17
weist an seiner Außenseite vorzugsweise eine Aufnahme zum Einsetzen eines Filter
elements 18 auf und ist zweckmäßig nahe dem Boden der Kammer 4 angeordnet.
Bei Inbetriebnahme der beschriebenen Einrichtung wird die Auffangwanne 1 bis zu einem
Mindestwasserspiegel, der in Fig. 2, 4 und 5 durch eine Linie 20 angedeutet ist, mit
Wasser gefüllt, und der Wasserstand wird ständig mindestens auf diesem Mindestwasser
spiegel 20 gehalten. Dies kann z. B. mit Hilfe von natürlich zufließendem Regenwasser
erfolgen, insbesondere wenn die Auffangwanne 1 im Freien angeordnet und oben offen
ist. Das Einhalten des Mindestwasserspiegels 20 kann z. B. durch nicht dargestellte
Schwimmerschalter oder andere Sensoren kontrolliert werden, die beim Unterschreiten des
Mindestwasserspiegels 20 ein Warnsignal an eine Überwachungsstation abgeben. Die
Höhe des Mindestwasserspiegels 20 über dem Boden der Kammer 4 ist in Fig. 4 durch
das Maß h angegeben.
Wie insbesondere Fig. 4 und 5 zeigen, endet das zweite Rohr 8 in einer Höhe hl, die
vorzugsweise etwas oberhalb des Mindestwasserspiegels 20 angeordnet und durch eine
Linie 20a in Figur. 2, 4 und 5 angedeutet ist, so daß die Überströmöffnung 9 in einem
etwas oberhalb des Mindestwasserspiegels 20 liegenden Niveau 20a angeordnet ist. Daraus
folgt, daß zusätzliches Regen- oder sonstiges Niederschlagswasser, das aus der Auf
fangwanne 1 durch den Zulauf 17 in die Kammer 4 gelangen kann, in dieser allmählich
hochsteigt, bis es die Überströmöffnung 9 erreicht, dann in das Rohr 8 einströmt und
dieses schließlich durch die Abströmleitung 10 und die Leitung 11 (Fig. 1) verläßt, um
von dort ohne weiteren Kontakt mit der in der Kammer 4 bzw. der Auffangwanne 1
befindlichen Flüssigkeit in den Kanal od. dgl. zu strömen.
Eine besondere Bedeutung für die Zwecke der Erfindung hat weiter ein Maß x, das gemäß
Fig. 4 von der Oberkante des Zulaufs 17 oder besser von der Oberkante des Filter
elements 18 bis zum Mindestwasserspiegel 20 gemessen wird. Dieses Maß x ist so zu
wählen, daß auch beim schlimmsten anzunehmenden Ölunfall in der Gerätschaft 3
(Fig. 2), d. h. beim Auslaufen aller in der Gerätschaft 3 vorhandenen Leichtflüssigkeit, die
aktuelle Grenzschicht zwischen dem Wasserspiegel und der darauf abgelagerten Leicht
flüssigkeit, ausgehend vom Mindestwasserspiegel 20, nicht unter die durch das Maß x
festgelegte Höhe absinken kann.
Das Maß x kann anhand der Grundrißfläche der Auffangwanne 1, der maximal auf
zufangenden Ölmenge und der spezifischen Dichte des Öls errechnet werden. Werden der
Einfachheit halber die spezifischen Dichten von Öl und Wasser gleichgesetzt, muß das
Maß x anhand der Flüssigkeitsmenge berechnet werden, die das auslaufende Öl ver
drängen kann, wenn es mit seinem hydrostatischen Druck auf eine darunter befindliche
Wassersäule einwirkt und diese dadurch durch das Überlaufelement 5 verdrängt. Dabei ist
vom Mindestwasserspiegel 20 und nicht von einem zufällig vorhandenen, zwischen dem
Mindestwasserspiegel 20 und dem Überlaufniveau 20a liegenden Wasserspiegel auszu
gehen.
Beträgt z. B. die aufzufangende maximale Ölmenge 40 m3 (40.000 l), und hat die Auf
fangwanne 1 eine Grundrißfläche von 50.000 cm2 (z. B. 10 m Länge und 5 m Breite),
dann würde der Wasserspiegel in der Auffangwanne 1 bzw. die Grenzfläche zwischen dem
Wasser und dem ausgelaufenen Öl beim Auslauf der gesamten Ölmenge um ca. 80 cm
sinken. Soll dabei kein Öl mit durch den Überlauf 5 abfließen können, muß wenigstens
x = 80 cm gelten, wobei zweckmäßig noch ein zusätzlicher Sicherheitsabstand hinzuge
rechnet wird. Dadurch ist dann sichergestellt, daß der Zulauf 17 um ein an die maximale
Aufnahmemenge an Leichtflüssigkeit angepaßtes Maß unterhalb des Mindestwasserspiegels
20 liegt und das aufgefangene Öl auch im ungünstigsten Fall weder durch den Zulauf 17
in die Kammer 4 noch über den Überlauf 5 in den Kanal od. dgl. gelangen kann.
Beim Betrieb der beschriebenen Einrichtung ist somit nur dafür zu sorgen, daß der
aktuelle Mindestwasserspiegel 20 stets dem Maß h entspricht. Ist dies aufgrund einer
längeren Hitzeperiode od. dgl. nicht der Fall, muß Wasser nachgefüllt werden.
Durch Gesetze ist z. B. vorgeschrieben, daß das aus dem Ablauf 12 ausströmende Wasser
beim Abfluß in einen öffentlichen Kanal nicht mehr als 20 mg Kohlenwasserstoffe/l
Wasser und beim Abfluß in einen Vorfluter nicht mehr als 10 mg Kohlenwasserstoffe/l
Wasser enthalten darf. Entsprechende Regelungen gelten für andere wassergefährdende
Leichtflüssigkeiten wie z. B. Benzin und Dieselkraftstoffe von Tankstellen. Für sie kann
die beschriebene Einrichtung entsprechend angewendet werden. Sollten die angegebenen
Werte bei einer gegebenen Einrichtung nicht ohne weiteres erreicht werden, kann es
vorteilhaft sein, für das Filterelement 18 Materialien zu verwenden, die die Koaleszenz von
feinen Tröpfchen der Leichtflüssigkeit fördern und z. B. aus Lochblechen, Drahtgeflechten
od. dgl. bestehen. Dadurch können ungewünschte, im Wasser schwebende bzw. disper
gierte Tröpfchen innerhalb des Filterelements 18 durch Koaleszenz zu großen Tropfen
vereinigt werden, die dann vor Erreichen des Zulaufs 17 im Wasser aufsteigen und nicht
in die Kammer 4 gelangen, wodurch dessen Reinheitsgrad weiter erhöht wird.
Ein besonderer Vorteil der beschriebenen Einrichtung besteht darin, daß praktisch
beliebige Mengen an Niederschlagswasser in die Auffangwanne 1 einfließen können, da
sie, wenn der Wasserstand die Höhe h1 erreicht, über das Überlaufelement 5 sofort in den
angeschlossenen Vorfluter oder Kanal abströmen und somit die Auffangwanne 1 allenfalls
kurzzeitig über die Überlaufhöhe 20a füllen können. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
daß nach einem Ölunfall allenfalls die Auffangwanne 1 vom Öl befreit werden muß. Die
Zu- und Abflußleitungen (z. B. die Teile 17, 8, 10, 11 und 12) werden dagegen nicht von
Öl verunreinigt, da das Öl nicht in die Kammer 4 einfließen kann. Schließlich ist es
vorteilhaft, daß der beschriebene Abscheider (Kammer 4 und Überlauf 5) auch nach
träglich in bereits vorhandene Fundamente (Auffangwanne 1) eingebaut werden kann.
Das mit besonderem Vorteil im Zulauf 17 oder unmittelbar an dessen Eintrittsöffnung
angeordnete Filterelement 18 besteht vorzugsweise aus einem für die Trennung von Öl
und Wasser geeigneten, bei Abscheidern allgemein bekannten Material. Insbesondere
eignen sich für diesen Zweck verschiedene Bindevliese, die Öl absorbieren, das Wasser
jedoch durchlassen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf
vielfache Weise abgewandelt werden kann. Insbesondere ist es möglich, die Kammer 4
mit mehr als einem Zulauf 17 (vgl. Fig. 3) und mehr als einer Abströmleitung 10 zu
versehen. Dabei kann vor allem die Abströmleitung 10 anders als dargestellt ausgebildet
sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Überlaufelement 5 z. B. aus einer in der
Kammer 4 angeordneten, bis zum Niveau 20a reichenden Trennwand besteht und der
ganze hinter der Trennwand befindliche Raum der Kammer 4 als Abströmleitung ver
wendet wird. Außerdem ist klar, daß die Rohre 6 und 8 nicht exakt vertikal angeordnet
sein müssen, sondern auch eine gewisse Schräglage zur Horizontalen aufweisen können,
wobei anstatt der beschriebenen Rohre auch andere Bauteile zur Herstellung der Kammer
4 und des Überlaufs 5 vorgesehen werden können. Weiter ist es möglich, in einer mehrere
Gerätschaften 3 (Fig. 2) aufweisenden Anlage jeder einzelnen Gerätschaft 3 eine eigene
Auffangwanne 1 zuzuordnen und alle Auffangwannen strömungsmäßig hintereinander zu
schalten. Dabei braucht nur die in Strömungsrichtung letzte Auffangwanne mit dem
beschriebenen Überlaufelement versehen sein. Außerdem könnte die Überlaufhöhe h in
diesem Fall unter der Annahme gewählt werden, daß zu irgendeinem Zeitpunkt nur das Öl
einer einzigen der beteiligten Gerätschaften 3 vollständig ausläuft, was mit den bisher mit
vergleichbaren Anlagen gemachten Erfahrungen übereinstimmt. Außerdem ist klar, daß
die Überlaufhöhe h1 auch mit der Höhe h des Mindestwasserspiegels übereinstimmen
kann. Ein sich aus h1 < h ergebender Vorteil besteht allerdings darin, daß der momenta
ne Wasserstand in der Auffangwanne 1 immer zwischen diesen beiden Höhen schwanken
kann und erst dann Wasser nachgefüllt werden muß, wenn die Höhe h erreicht ist.
Schließlich versteht sich, daß die einzelnen Merkmale der Erfindung auch in anderen als
den dargestellten und beschriebenen Kombinationen verwendet werden können.
Claims (15)
1. Einrichtung mit einer bis zu einem Mindestwasserspiegel (20) mit Wasser zu füllenden
Auffangwanne (1) zum Auffangen einer aus einer Gerätschaft (3) auslaufenden Leicht
flüssigkeit, wobei die Auffangwanne (1) einen Ablauf (12) für überschüssiges Wasser und
einen nach dem Schwerkraftprinzip arbeitenden Abscheider zum Abscheiden und Zurück
halten von etwa ausgelaufener Leichtflüssigkeit aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Abscheider eine in der Auffangwanne (1) angeordnete Kammer (4) enthält, in der ein
Überlaufelement (5) mit einer mindestens in Höhe des Mindestwasserspiegels (20)
angeordneten Überströmöffnung (9) und einer abgedichtet durch eine Kammerwand
hindurch mit dem Ablauf (12) verbundenen Abströmleitung (10) angeordnet ist, und die
wenigstens einen in die Auffangwanne (1) mündenden Zulauf (17) aufweist, der um ein an
die maximale Aufnahmemenge an Leichtflüssigkeit angepaßtes Maß (x) unterhalb des
Mindestwasserspiegels (20) angeordnet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (4) aus einem
ersten, vertikal in der Auffangwanne (1) angeordneten, am Boden geschlossenen Rohr (6)
besteht.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zulauf (17) in
der Nähe des Bodens der Kammer (4) angeordnet ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Überlaufelement (5) durch ein zweites, aufrecht in der Kammer (4) angeordnetes, am
oberen Ende offenes Rohr (8) gebildet ist, das am unteren Ende mit der Abströmleitung
(10) versehen oder verbunden ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abströmleitung (10)
einen mit dem unteren Ende des zweiten Rohrs (8) verbundenen und abgedichtet in eine
Öffnung einer Kammerwand eingesetzten Rohrbogen aufweist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kammer (4) an einem oberen Ende mit einem Deckel (7) versehen ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß in den
Zulauf (17) ein die Koaleszenz förderndes Filterelement (18) eingesetzt ist.
8. Einrichtung nach einem der Anspräche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
5 Auffangwanne (1) aus mehreren, hintereinander geschalteten Einheiten gebildet ist.
9. Abscheider für eine Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß er eine Kammer (4) mit einem Zulauf (17), der um ein an die maximale
Auffangmenge an Leichtflüssigkeit angepaßtes Maß (x) unterhalb des Mindestwasser
spiegels (20) angeordnet ist, und einem zu ihr angeordneten Überlaufelement (5) enthält,
das mit einem wenigstens in Höhe des Mindestwasserspiegels (20) angeordneten Überlauf
und einer eine Kammerwand durchsetzenden Ausströmleitung (10) versehen ist.
10. Abscheider nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammer (4) aus
einem ersten, am Boden geschlossenen Rohr (6) besteht.
11. Abscheider nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Zulauf (17)
in der Nähe des Bodens der Kammer (4) angeordnet ist.
12. Abscheider nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das
Überlaufelement (5) durch ein zweites, aufrecht in der Kammer (4) angeordnetes, am
oberen Ende offenes Rohr (8) gebildet ist, das am unteren Ende mit der Abströmleitung
(10) versehen oder verbunden ist.
13. Abscheider nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Abströmleitung (10)
einen mit dem unteren Ende des zweiten Rohrs (8) verbundenen und abgedichtet in eine
Öffnung einer Kammerwand eingesetzten Rohrbogen aufweist.
14. Abscheider nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kammer (4) an einem oberen Ende mit einem Deckel (7) versehen ist.
15. Abscheider nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß in den
Zulauf (17) ein die Koaleszenz förderndes Filterelement (18) eingesetzt ist.
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