DE10023575A1 - Transporteinrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fördern spinnkops- oder leerhülsenbestückter Transportteller (29), mit stationären Begrenzungsmitteln (30) zum Führen sowie einem umlaufenden Transportmittel (15) zum Bewegen der Transportteller (29). DOLLAR A Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das umlaufende Transportmittel als quadratischer Vierkantriemen (15) ausgebildet ist, der im Bereich seiner Umlenkstellen jeweils formschlüssig in einer Führungsnut (18, 33) einer Antriebs- beziehungsweise Umlenkscheibe (16, 31, 32) geführt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
Im Zusammenhang mit Kreuzspulautomaten sind derartige
Transportvorrichtungen seit langem bekannt.
Die EP 0 347 855 B1 beschreibt beispielsweise eine
Transportvorrichtung, die sowohl horizontal als auch vertikal
verlaufende Streckenabschnitte aufweist.
Der Transport der Spinnkopse beziehungsweise Leerhülsen
erfolgt dabei über Transportteller, die auf sogenannten
Flachriemen befördert werden.
Das heißt, auf den horizontalen Streckenabschnitten stehen die
Transportteller auf der breiten Oberseite der umlaufenden
Flachriemen und werden von diesen über Reibschluß mitgenommen.
Im Bereich vertikaler Transportstrecken sind die Flachriemen
hochkant angeordnet und liegen mit ihrer relativ schmalen
Seitenfläche an der Unterseite der Transportteller an.
Zur Verstärkung des Anlagedruckes sind in diesen Bereichen
außerdem Federmittel vorgesehen, die den Riemen gegen die
Unterseite der Transportteller drücken.
Derartige Flachriemen sind in der Textilindustrie zwar
vielfach eingesetzt, weisen aber den prinzipiellen Nachteil
auf, daß sie nur um eine Achse auslenkbar sind.
Das heißt, derartige Flachriemen können, wenn der Transport
der spinnkopsbestückten Transportteller, wie üblich, auf ihrer
breiten Oberseite erfolgt, in der Horizontalen nicht nach
rechts oder links ausgelenkt werden.
Außerdem reagieren solche Flachriemen relativ empfindlich,
wenn ihre Antriebs- beziehungsweise Umlenkrollen nicht exakt
ausgerichtet sind. Bei unkorrekter Ausrichtung der
Führungsrollen laufen die Flachriemen sofort an ihren
seitlichen Führungen an und verschleißen dann relativ schnell.
Um die vorgenannten Nachteile zu beseitigen, ist bereits
vorgeschlagen worden, anstelle der vorbeschriebenen
Flachriemen sogenannte Rundriemen einzusetzen.
Derartige, beispielsweise in der DE 36 45 071 C2 dargestellte
und beschriebene Rundriemen weisen die vorgenannten Nachteile
nicht auf und sind außerdem relativ einfach zu fertigen.
Beim Einsatz von Rundriemen ergibt sich allerdings das
Problem, daß solche Antriebselemente während des Betriebes
dazu neigen, eine Eigendrehung durchzuführen.
Diese Eigendrehung ist insbesondere in Textilbetrieben sehr
nachteilig, weil die tordierenden Riemen dazu neigen, Fasern
und Fadenreste aufzuwinden, so daß die Rundriemen bereits nach
relativ kurzer Zeit stark verschmutzt sind.
Das bedeutet, die bekannten Rundriemen werden aufgrund der
vorbeschriebenen Verschmutzung bereits nach relativ kurzer
Zeit so glatt, daß ein ordnungsgemäßer, reibschlüssiger
Transport der spinnkopsbestückten Transportteller nicht mehr
gewährleistet ist.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu
entwickeln, die einen zuverlässigen Transport spinnkops- oder
leerhülsenbestückter Transportteller gewährleistet,
kostengünstig in der Herstellung ist sowie während des
Betriebes auf einfache Weise einen Transport, ggf. auch in
unterschiedlichen Transportebenen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
erfüllt, die die im Anspruch 1 beschriebenen Merkmale
aufweist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Ausführungsform hat insbesondere den
Vorteil, daß ein im Bereich seiner Umlenkstellen formschlüssig
geführter Vierkantriemen keine Eigendrehung ausführen kann.
Die formschlüssige Führung des Vierkantriemens in einer
entsprechend ausgebildeten Führungsnut der Antriebs
beziehungsweise Umlenkscheiben ist außerdem deshalb besonders
vorteilhaft, weil bezüglich der winkelgenauen Ausrichtung
derartiger Antriebs- und Umlenkscheiben keine übermäßigen
Anforderungen gestellt sind, so daß auf relativ einfache Weise
ein korrekter Lauf des Vierkantriemens realisierbar ist.
In bevorzugter Ausgestaltung ist der Vierkantriemen dabei, wie
im Anspruch 2 beschrieben, jeweils sicher in einer U-förmigen
Führungsnut der Antriebs- beziehungsweise Umlenkscheiben
geführt.
Das heißt, seitliche Führungsansätze an den Antriebs
beziehungsweise Umlenkscheiben sorgen dafür, daß der
Vierkantriemen exakt ausgerichtet wird, während der
Vierkantriemen mit seiner planen Unterseite auf dem Nutgrund
der Führungsnut abgestützt ist und zum Beispiel durch eine
Antriebsscheibe in Transportrichtung beaufschlagt wird.
Wie im Anspruch 3 ausgeführt, ist der Vierkantriemen in
Antriebs- beziehungsweise Umlenkscheiben derart geführt, daß
er wahlweise entweder bezüglich seiner X-Achse oder bezüglich
seiner Y-Achse umlenkbar ist.
Das heißt, mit einem solchen Vierkantriemen ist bei Bedarf,
unter gleichen Bedingungen, ein gleichzeitiger Transport auf
angrenzenden Transportstrecken möglich. Die Transportstrecken
können dabei in einem Winkel, z. B. orthogonal, zueinander in
der gleichen Transportebene liegen oder auch auf einer anderen
Transportebene angeordnet sein.
Vorteilhafterweise besitzt der Vierkantriemen, wie im
Anspruch 4 dargelegt, Seitenflächen, die parallel zur Y-Achse
des Vierkantriemens sowie parallel zu den Führungsansätzen der
Antriebs- beziehungsweise Umlenkscheiben verlaufen. Des
weiteren weisen solche Vierkantriemen eine unten liegende
Antriebsfläche, die reibschlüssig auf dem Nutgrund der
Führungsnut liegt, sowie über eine dieser Antriebsfläche
gegenüberliegende Transportfläche auf.
Auf der Transportfläche stehen dabei die spinnkops
beziehungsweise leerhülsenbestückten Transportteller, die vom
umlaufenden Vierkantriemen reibschlüssig mitgenommen werden.
Ein Vierkantriemen hat gegenüber einem Flachriemen außerdem
den Vorteil, daß sich insbesondere in Staubereichen des
Transportsystemes ein geringerer Staudruck aufbaut als bei
einem Flachriemen, was die betroffenen Antriebe erheblich
entlastet.
Wie im Anspruch 5 dargelegt, kann ein Vierkantriemen im
Verschleißfall außerdem viermal jeweils um 90 Grad gedreht
werden, so daß nacheinander vier Transportflächen zur
Verfügung stehen. Auf diese Weise ist die Standzeit derartiger
Vierkantriemen erheblich vergrößerbar.
In einer alternativen Ausführungsform ist, wie im Anspruch 6
beschrieben, vorgesehen, daß der Vierkantriemen hochkant
eingesetzt wird.
Das heißt, der Vierkantriemen läuft im Bereich der Antriebs
beziehungsweise Umlenkscheiben jeweils in einer V-förmigen
Führungsnut. Der Vierkantriemen liegt dabei nach Art eines
Keilriemens mit zwei benachbarten Seitenflächen an
korrespondierenden Flächen der V-förmigen Führungsnut an.
Eine solche Anordnung hat insbesondere den Vorteil, daß
aufgrund der Keilwirkung relativ große Antriebskräfte
übertragen werden können, ohne daß dazu die Riemenspannung
unzulässig erhöht werden muß.
Außerdem stellt die V-förmige Führungsnut ein vorteilhaftes
Führungselement für den hochkant umlaufenden Vierkantriemen
dar, weil der Vierkantriemen an den Antriebs- beziehungsweise
Umlenkscheiben jeweils automatisch ausgerichtet wird.
Wie im Anspruch 7 dargelegt, ist ein hochkant geführter
Vierkantriemen problemlos um seine W- und seine Z-Achse
umlenkbar und eröffnet bei entsprechender Ausbildung der
Antriebs- beziehungsweise Umlenkscheiben die Möglichkeit, eine
Umlenkscheibe, die eine vertikale Drehachse aufweist, auf
einer horizontal verlaufenden Transportbahn zu überfahren.
Bei hochkant angeordneten Vierkantriemen erfolgt der Transport
der Transportteller dabei auf einer der Stoßkanten des
Vierkantriemens (Anspruch 8).
Auf diese Weise wird nicht nur ein eventuell entstehender
Staudruck minimiert, durch die nahezu linienförmige
Kontaktfläche wird auch sichergestellt, daß zwischen dem
umlaufenden Transportmittel und den Transporttellern stets
gleichbleibende, durch Verschmutzung kaum beeinflußbare
Bedingungen gegeben sind.
Wie im Anspruch 9 angedeutet, läßt sich auch hier die
Standzeit des Transportriemens dadurch erheblich erhöhen, daß
nacheinander alle vier Stoßkanten des Vierkantriemens als
Transportkante eingesetzt werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend
anhand der Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispiel
entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch einen Kreuzspulautomaten mit einem
Transportsystem für Spinnkopse und Leerhülsen, wobei im
Bereich der einzelnen Transportstrecken als umlaufende
Transportmittel Vierkantriemen eingesetzt sind,
Fig. 2 eine erste Einsatzvariante eines Vierkantriemens, in
Seitenansicht,
Fig. 3 den Vierkantriemen gemäß Fig. 2, in Draufsicht,
Fig. 4 eine Vorderansicht einer Antriebsscheibe, gemäß Schnitt
IV-IV der Fig. 2,
Fig. 5 eine Draufsicht auf eine weitere, alternative
Einsatzvariante eines erfindungsgemäßen
Vierkantriemens,
Fig. 6 eine Umlenkscheibe, gemäß Schnitt VI-VI der Fig. 5.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Ansicht das an sich
bekannte Spinnkops-/Leerhülsentransportsystem 21 eines der
Übersichtlichkeit halber nur schematisch angedeuteten
Kreuzspulautomaten 25 dargestellt. Die Darstellung des
Kreuzspulautomaten 25 beschränkt sich dabei im wesentlichen
auf die maschinenendseitig angeordnete Energie- und
Bedienungseinheit 22 sowie die Positionsangaben für die
Spinnstellen A, B,. . . usw.
Das in ein Chassis 20 integrierte
Spinnkops-/Leerhülsentransportsystem 21 verfügt über eine
Vielzahl unterschiedlicher Transportstrecken, deren Funktionen
an sich bekannt sind und daher nachfolgend nur kurz erläutert
werden.
Die Übernahmestrecke 1 bildet die Schnittstelle des
vorliegenden Transportsystems 21 zu den Transportsystemen im
Produktionsprozeß vorgeschalteter Textilmaschinen,
vorzugsweise Ringspinnmaschinen.
Im Bereich der Übernahmestrecke 1 erfolgt mittels eines (nicht
dargestellten) Umsetzers die Übernahme der auf den
Ringspinnmaschinen gefertigten Spinnkopse vom Transportsystem
der Ringspinnmaschinen auf das dargestellte Transportsystem 21
des Kreuzspulautomaten 25 sowie die Rückführung abgespulter
Leerhülsen vom spulautomateneigenen Transportsystem 21 auf das
Transportsystem der Ringspinnmaschinen.
Die vom Umsetzer auf spulmaschineneigene
Spulenträger aufgesetzten Spinnkopse werden über eine
maschinenlange Transportstrecke 2 zu einer oder mehreren
Vorbereitungsstrecken 3 transportiert, wo bekannte
Vorbereitungseinrichtungen 17 installiert sind.
Von der Vorbereitungsstrecke 3 gelangen die Spinnkopse über
die Abtransportstrecke 4 auf eine Speicherstrecke 5, die
abwechselnd von Rechts- auf Linkslauf umgeschaltet wird. An
die Speicherstrecke 5 schließen sich Quertransportstrecken 6
an.
Abgespulte Leerhülsen werden über die Rückführstrecke 8
beziehungsweise die Verteilerstrecke 9 zur Übernahmestrecke 1
zurückbefördert und dort, wie eingangs angedeutet, mittels
eines Umsetzers auf das Transportsystem der Ringspinnmaschine
zurückgegeben.
Die Transportstrecke 2 ist über die Verbindungsstrecke 7
außerdem direkt mit der Rückführstrecke 8 verbunden.
Im Bereich der Verteilerstrecke 9 ist ein (nicht
dargestellter) Hülsenwächter angeordnet, der über eine
Steuerleitung mit der Zentralsteuereinheit 27 des
Kreuzspulautomaten 25 in Verbindung steht. Der Hülsenwächter
sorgt dabei dafür, daß nicht vollständig abgespulte Hülsen
über eine Passage 10 ausgeschleust werden. Die Passage 10 ist
mit einer Restevorbereitungsstrecke 11, mit einer
Repetierstrecke 12 und über diese mit einer
Hülsenreinigungsstrecke 13 beziehungsweise einer
Handvorbereitungsstrecke 14 verbunden.
Im Bereich der vorgenannten Transportstrecken des
Transportsystems 21 sind jeweils umlaufende Endlos-
Transportmittel in Form von Transportriemen angeordnet.
Diese Transportriemen sind dabei erfindungsgemäß, wie aus den
Fig. 2 bis 6 ersichtlich, als Vierkantriemen 15
ausgebildet.
Die Fig. 2 zeigt in Seitenansicht eine durch einen E-Motor 23
beaufschlagte Antriebsscheibe 16. Die Antriebsscheibe 16
besitzt, wie insbesondere aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich,
eine U-förmig ausgebildete, umlaufende Führungsnut 18.
Die Führungsnut 18 wird dabei im einzelnen durch einen
Nutgrund 24 sowie zwei seitlichen Führungsansätzen 19
gebildet. In der Führungsnut 18 ist, mit geringem seitlichem
Spiel, der Vierkantriemen 15 formschlüssig geführt, der dabei
über seine Antriebsseite 26 mit dem Nutgrund 24 in
reibschlüssiger Verbindung steht.
Der in Richtung des Pfeiles T angetriebene Vierkantriemen 15
nimmt über Reibschluß Transportteller 29 mit, die
beispielsweise mit Spinnkopsen 28 bestückt sind.
Wie in Fig. 4 angedeutet, stehen die Transportteller 29 auf
der Transportfläche 26'' des Vierkantriemens 15 und werden von
diesem reibschlüssig Beaufschlagt. Während des Transportes
sind die Transportteller 29 sicher zwischen Führungskanten der
Abdeckbleche 30 geführt.
Eine alternative Anordnung eines Vierkantriemens 15 ist in den
Fig. 5 und 6 angedeutet.
Die Antriebsscheibe 32 beziehungsweise die Umlenkscheibe 31
besitzen dabei jeweils eine V-förmige Führungsnut 33.
Der Vierkantriemen 15 ist mit benachbarten Seitenflächen z. B.
26, 26' derart in den Führungsnuten 33 geführt, daß eine der
Diagonalen 'D des Vierkantriemens 15 jeweils hochkant
angeordnet ist.
Vorzugsweise ist die Ausbildung dabei so, daß die Diagonale D
des Vierkantriemens 15 größer als die Breite b der Antriebs
beziehungsweise Umlenkscheiben 31, 32 ist.
Das heißt, wenigstens die oben liegende Stoßkante 34 ragt über
die Seitenfläche der Antriebs- beziehungsweise
Umlenkscheiben 31, 32 hinaus.
Die Transportteller 29 können in diesem Fall, wie in Fig. 5
angedeutet, problemlos horizontal angeordnete Umlenkscheiben
31 überlaufen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Fördern spinnkops- oder
leerhülsenbestückter Transportteller, mit stationären
Begrenzungsmitteln zum Führen sowie einem umlaufenden
Transportmittel zum Bewegen der Transportteller,
dadurch gekennzeichnet,
daß das umlaufende Transportmittel als Vierkantriemen (15)
mit einem quadratischen Querschnitt ausgebildet ist, der im
Bereich seiner Umlenkstellen jeweils formschlüssig in einer
Führungsnut (18, 33) einer Antriebs- beziehungsweise
Umlenkscheibe (16, 31, 32) geführt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Vierkantriemen (15) jeweils in einer U-förmigen
Führungsnut (18) einer Antriebs- beziehungsweise
Umlenkscheibe (16) geführt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vierkantriemen (15) mittels der Antriebs
beziehungsweise Umlenkscheibe (16) wahlweise entweder
bezüglich seiner X-Achse oder bezüglich seiner Y-Achse
umlenkbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vierkantriemen (15) über
Seitenflächen (26', 26''') verfügt, die parallel zu seiner
Y-Achse sowie parallel zu Führungsansätzen (19) der
Antriebs- beziehungsweise Umlenkscheibe (16) verlaufen,
daß der Vierkantriemen (15) eine orthogonal zu den
Seitenflächen (26', 26''') angeordnete Antriebsfläche (26)
aufweist, die reibschlüssig auf dem Nutgrund (24) der
U-förmigen Führungsnut (18) läuft und daß der
Vierkantriemen (15) eine Transportfläche (26") besitzt,
die im reibschlüssigen Kontakt mit den
Transporttellern (29) steht.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einem Verschleiß der
Transportfläche (26") der Vierkantriemen (15) derart
gedreht einsetzbar ist, daß nacheinander die ursprünglichen
Seitenflächen (26', 26''') beziehungsweise die ehemalige
Antriebsfläche (26) eine neue Transportfläche bilden.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Vierkantriemen (15) in Antriebs- beziehungsweise
Umlenkscheiben (31, 32) geführt ist, die eine V-förmige
Führungsnut (33) aufweisen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der in der V-förmigen Führungsnut (33) hochkant geführte
Vierkantriemen (15) durch die Antriebs- beziehungsweise
Umlenkscheiben (31, 32) jeweils entweder bezüglich seiner
W-Achse oder bezüglich seiner Z-Achse umlenkbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der reibschlüssige Kontakt des Vierkantriemens (15) mit
dem Transportteller (29) über eine der Stoßkanten (34, 34',
34", 34''') des Vierkantriemens (15) erfolgt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
bei Verschleiß der zum Transport eingesetzten
Stoßkante (34) des Vierkantriemens (15) nacheinander auch
die übrigen Stoßkanten (34', 34", 34''') zum Fördern der
Transportteller (29) verwendbar sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE2000123575 DE10023575A1 (de) | 2000-05-13 | 2000-05-13 | Transporteinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE2000123575 DE10023575A1 (de) | 2000-05-13 | 2000-05-13 | Transporteinrichtung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE10023575A1 true DE10023575A1 (de) | 2001-11-15 |
Family
ID=7641986
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE2000123575 Withdrawn DE10023575A1 (de) | 2000-05-13 | 2000-05-13 | Transporteinrichtung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE10023575A1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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2000
- 2000-05-13 DE DE2000123575 patent/DE10023575A1/de not_active Withdrawn
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