DE10014958C2 - Überwachungsanlage zur Überwachung des Verkehrs im Bereich von Wechselverkehrszeichen - Google Patents
Überwachungsanlage zur Überwachung des Verkehrs im Bereich von WechselverkehrszeichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Überwachungsanlage zur Überwachung des Verkehrs im
Bereich von Wechselverkehrszeichen, bei welcher der Parameter der
Überwachungsanlage bei Umschaltung des Wechselverkehrszeichens entsprechend
umschaltbar ist, enthaltend eine das Wechselverkehrszeichen beobachtende Videokamera
und bildverarbeitende Mittel zur Erkennung der jeweiligen Angabe des
Wechselverkehrszeichens, wobei die Umschaltung des Parameters der
Überwachungsanlage nach Maßgabe der so erkannten Angabe erfolgt.
Verkehrszeichen sollen ein bestimmtes Verhalten von Verkehrsteilnehmern vorschreiben,
beispielsweise eine zulässige Höchstgeschwindigkeit oder ein Überholverbot. Es gibt
"Wechselverkehrszeichen", deren Angaben, z. B. eine Geschwindigkeitsangabe,
veränderbar sind. Damit können z. B. die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten in
Abhängigkeit von der jeweiligen Verkehrssituation verändert werden. Bei geringer
Verkehrsdichte können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden als bei hoher
Verkehrsdichte. Geschwindigkeitsbeschränkungen können ggf. nur zu bestimmten
Zeiten, bei einer bestimmten Verkehrsdichte oder bei schlechten Sichtverhältnissen
vorgesehen werden. Solche Wechselverkehrszeichen werden insbesondere vorgesehen in
Verbindung mit "Verkehrsbeeinflussungsanlagen". Die Wechselverkehrszeichen erhalten
dann Kommandos von einer zentralen Verkehrsbeeinflussungsanlage nach einem "TLS-
Protokoll" (TLS = Technische Lieferbedingungen Streckenstationen), also in
Abhängigkeit von bestimmten standardisierten Steuersignalen.
Es sind weiterhin "Verkehrsüberwachungsanlagen" bekannt. Das sind
Überwachungsanlagen, welche die Einhaltung der Verkehrsregeln, also etwa die
Einhaltung einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen sollen. Solche
Überwachungsanlagen enthalten einen Meßsensor, der auf die zu überwachende Größe,
z. B. die Geschwindigkeit des Fahrzeugs, anspricht. Der Überwachungsanlage wird ein
"Parameter", hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit, vorgegeben. Die von dem
Meßsensor gemessene Geschwindigkeit eines überwachten Fahrzeugs wird mit dieser
zulässigen Höchstgeschwindigkeit verglichen. Wenn die zulässige
Höchstgeschwindigkeit Überschritten wird, wird von einer Kamera eine Aufnahme des
Fahrzeugs gemacht, wobei auf dieser Aufnahme oder in fester Zuordnung zu dieser die
gemessene Fahrzeuggeschwindigkeit registriert wird. Diese Aufnahme liefert dann einen
Beweis für die Übertretung der Verkehrsregeln.
Wenn eine solche Überwachungsanlage in Verbindung mit einem
Wechselverkehrszeichen, etwa einer Verkehrsbeeinflussungsanlage, eingesetzt wird, muß
der in der Überwachungsanlage vorgegebene Parameter, an die Angabe des
Wechselverkehrszeichens angepaßt werden. Wenn beispielsweise an dem
Wechselverkehrszeichen die Geschwindigkeitsangabe "100" (km/h) umgeschaltet wird
auf "120", dann muß dementsprechend auch in der Überwachungsanlage der Parameter
"zulässige Höchstgeschwindigkeit" von 100 km/h auf 120 km/h umgeschaltet werden.
Zu diesem Zweck ist bei bekannten Anlagen dieser Art das TLS-Steuersignal von der
Verkehrsbeeinflussungsanlage außer auf das Wechselverkehrszeichen auch auf die
Überwachungsanlage aufgeschaltet und bewirkt in dieser die entsprechende Umschaltung
des Parameters "zulässige Höchstgeschwindigkeit".
Das ist in verschiedener Hinsicht nachteilig. Einmal muß eine Schnittstelle an der
Verkehrsbeeinflussungsanlage zur Übertragung des TLS-Signals an die
Überwachungsanlage vorgesehen sein. Es muß eine Verbindung von dieser Schnittstelle
zu der Überwachungsanlage hergestellt werden. Das ist nachteilig bei
Überwachungsanlagen, die nicht fest installiert sind sondern im fliegenden Einsatz nur
vorübergehend mit einer bestimmten Verkehrsbeeinflussungsanlage benutzt werden. Die
Überwachungsanlage arbeitet nur mit einer Verkehrsüberwachungsanlage, die nach dem
TLS-Protokoll arbeitet. Mit anderen Verkehrsbeeinflussungsanlagen oder
Wechselverkehrszeichen ist die Überwachungsanlage nicht einsetzbar. Bei der parallelen
Ansteuerung von Verkehrsbeeinflussungs- und Verkehrsüberwachungsanlage könnte
auch strittig sein, ob tatsächlich beide Anlagen durch das gleiche TLS-Signal auch auf die
gleiche zulässige Höchstgeschwindigkeit geschaltet wurden.
Durch die DE 42 25 466 C2 ist eine Überwachungsanlage zur Überwachung des
Verkehrs im Bereich von Wechselverkehrszeichen bekannt, bei welcher der Parameter
der Überwachungsanlage bei Umschaltung der Wechselverkehrszeichen entsprechend
umschaltbar ist. Die Überwachungsanlage enthält eine das Wechselverkehrszeichen
beobachtende Videokamera und bildverarbeitende Mittel zur Erkennung der jeweiligen
Angabe des Wechselverkehrszeichens, wobei die Umschaltung des Parameters der
Überwachungsanlage nach Maßgabe der so erkannten Angabe erfolgt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Beweissicherung bei einer
Überwachungsanlage der eingangs genannten Art zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß bei Ansprechen der
Überwachungsanlage die Meßdaten dem gespeicherten Bild des
Wechselverkehrszeichens zugeordnet und mit diesem festgehalten worden.
Auf diese Weise ist keine Leitungsverbindung zwischen dem Wechselverkehrszeichen
und der Überwachungsanlage erforderlich. Die Überwachungsanlage ist autonom und
kann auch im fliegenden Betrieb eingesetzt werden. Das Steuersignal zur Umschaltung
der Überwachungsanlage auf einen neuen Parameter, z. B. eine neue
Höchstgeschwindigkeit, wird aus dem Videobild des Wechselverkehrszeichens selbst
erzeugt. Es wird dadurch sichergestellt, daß diese Umschaltung jeweils zuverlässig nach
Maßgabe der Angaben des Wechselverkehrszeichens erfolgt.
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist nachstehend unter Bezugnahme auf die
zugehörige Zeichnung näher erläutert.
Die Zeichnung ist ein Blockschaltbild und zeigt schematisch eine Anlage zur
Verkehrsbeeinflussung mit einem Wechselverkehrszeichen und eine Anlage zur
Verkehrsüberwachung.
Eine Verkehrsbeeinflussungsanlage 10 steuert ein Wechselverkehrszeichen 12, das hier
eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vorgibt. Das Wechselverkehrszeichen 12 wird über
ein Kabel 14 durch standardisierte Steuersignale nach einem TLS-Protokoll angesteuert.
Eine Anlage 16 zur Verkehrsüberwachung soll Verstöße gegen die von dem
Wechselverkehrszeichen angegebenen Gebote, also hier die Überschreitung der
angegebenen Höchstgeschwindigkeit feststellen und dokumentieren. Zu diesem Zweck
enthält die Anlage 16 einen auf die Geschwindigkeit eines überwachten Fahrzeugs
ansprechenden Meßsensor 18 und eine Kamera 20. Die Kamera ist auf die Fahrbahn
gerichtet und erfaßt das überwachte Fahrzeug. Eine Steuerung 22 erhält in nach zu
beschreibender Weise einen Digitalwert, der eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
wiedergibt. Diese zulässige Höchstgeschwindigkeit wird in bekannter Weise mit dem
Geschwindigkeitsmeßwert des Meßsensors 18 verglichen. Wenn die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von dem überwachten Fahrzeug überschritten wird, wird durch
die Steuerung 22 die Kamera 20 ausgelöst. Die Kamera 20 macht dann eine Aufnahme
des überwachten Fahrzeugs. Mit dieser Aufnahme werden gleichzeitig die Meßdaten in
fester Zuordnung zu der Aufnahme registriert.
Das ist bekannte Technik und daher hier nicht im einzelnen beschrieben.
Die Anlage 16 zur Verkehrsüberwachung enthält weiterhin eine Beobachtungseinheit 24
zur Beobachtung des Wechselverkehrszeichens 12. Diese Beobachtungseinheit 24 soll
nach Maßgabe der tatsächlich von dem Wechselverkehrszeichen angezeigten Angabe,
hier "Höchstgeschwindigkeit 80", einen dieser Angabe entsprechenden Digitalwert auf
die Steuerung 22 aufschalten. Zu diesem Zweck enthält die Einheit 24 eine Videokamera
26. Die Videokamera wird auf das Wechselverkehrszeichen 12 gerichtet, wie in der Figur
durch das Gesichtsfeld 28 angedeutet ist. Die Videokamera 26 erzeugt ein Videobild des
Wechselverkehrszeichens 12. Dieses Videobild wird in einem Takt von z. B. 1 sec.
digitalisiert, wie durch Block 30 dargestellt ist. Ein Rechner 32 enthält ein Programm zur
Zeichenerkennung, z. B. eine OCR-Software, welches in dem digitalisierten Videobild die
Ziffern "080" zu erkennen und in digitale Daten umzusetzen vermag. Diese digitalen
Daten werden durch eine Steuerung 34 über eine Steuerleitung 36 auf die Steuerung 22,
aufgeschaltet, aktivieren die Anlage 16 und werden als "zulässige
Höchstgeschwindigkeit" mit dem Geschwindigkeitsmeßwert das Meßsensors verglichen.
Die digitalisierten Videobilder werden für eine Zeitspanne von z. B. zwei Minuten in
einem Speicher 38 gespeichert. Bei Feststellung einer Übertretung werden die Meßdaten
und der Zeitpunkt der Messung über die Steuerleitung 36 auf den Speicher 38 geleitet. Zu
jeder Übertretung lassen sich dann alle Videobilder des Wechselverkehrszeichens
während einer vorgegebenen Zeitspanne vor der Messung festhalten. Damit ist der
Zustand des Wechselverkehrszeichens 12 zur Beweissicherung festgehalten. Es kann
auch festgestellt werden, ob etwa, was den Fahrer entlasten würde, das
Wechselverkehrszeichen 12 unmittelbar vor der Messung seine Angabe etwa von "100"
auf "080" geändert hatte.
Müssen mehrere Wechselverkehrszeichen beobachtet werden, sind mehrere
Beobachtungseinheiten zu kombinieren.
Claims (6)
1. Überwachungsanlage zur Überwachung des Verkehrs im Bereich von
Wechselverkehrszeichen, bei welcher der Parameter der Überwachungsanlage bei
Umschalten des Wechselverkehrszeichens entsprechend umschaltbar ist, enthaltend
eine das Wechselverkehrszeichen (12) beobachtende Videokamera (26) und
bildverarbeitende Mittel (32) zur Erkennung der jeweiligen Angabe des
Wechselverkehrszeichens (12), wobei die Umschaltung des Parameters der
Überwachungsanlage (16) nach Maßgabe der so erkannten Angabe erfolgt,
dadurch gekennzeichnet, daß bei Ansprechen der Überwachungsanlage (16) die
Meßdaten dem gespeicherten Bild des Wechselverkehrszeichens (12) zugeordnet
und mit diesem festgehalten werden.
2. Überwachungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die von der
Videokamera (26) gelieferten, digitalen Bildinformationen in einem Speicher (38)
speicherbar sind.
3. Überwachungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
digitalen Bilder des Wechselverkehrszeichens (12) mit fester Frequenz erzeugt und
während einer vorgegebenen Zeitspanne aufeinanderfolgende Bilder gespeichert
werden, und daß beim Ansprechen der Überwachungsanlage (16) auf eine
Übertretung die während dieser Zeitspanne gespeicherten Bilder zusammen mil den
Meßdaten speicherbar sind.
4. Überwachungsanlage nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wechselverkehrszeichen (12) Teil einer Verkehrsbeeinflussungsanlage ist.
5. Überwachungsanlage nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet,
daß das die Angabe des Wechselverkehrszeichens (12) eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit ist und die Überwachungsanlage (16) einen auf die
Geschwindigkeit eines überwachten Fahrzeugs ansprechenden Meßsensor (18)
enthält, wobei der umzuschaltende Parameter der Überwachungsanlage (16) die
von dem Wechselverkehrszeichen (12) angegebene zulässige
Höchstgeschwindigkeit ist, die mit der von dem Meßsensor (18) gemessenen
Geschwindigkeit verglichen wird.
6. Überwachungsanlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das die
bildverarbeitenden Mittei einen Rechner (32) mit einer OCR-Software enthalten,
der ein Digitalsignal erzeugt, welches der von dem Wechselverkehrszeichen (12)
angegebenen Höchstgeschwindigkeit entspricht und über eine Steuerung (34) auf
die Überwachungsanlage (16) aufschaltbar ist.
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