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Die Erfindung betrifft eine Ventilanordnung, mit
einem einstückigen
leistenförmigen
Ventilträgerkörper, an
dem mehrere Ventileinheiten in der Längsrichtung des Ventilträgerkörpers nebeneinanderliegend
montiert sind, die jeweils ein Ventil und mindestens einen elektrisch
betätigbaren
Ventilantrieb aufweisen, wobei die Ventile mit in dem Ventilträgerkörper verlaufenden
Fluidkanälen
verbunden sind und die Ventilantriebe über ihnen zugeordnete Steckkontaktmittel
mit bezüglich
dem Ventilträgerkörper fixierten
elektrischen Anschlußmitteln
elektrisch kontaktiert sind, die mit weiterführenden, zur Übertragung von
Steuersignalen dienenden elektrischen Leitern in Gestalt flexibler
Drahtleiter in Verbindung stehen, und wobei jedem Ventil ein eigenes,
die zugehörigen elektrischen
Anschlußmittel
aufweisendes Anschlußmodul
zugeordnet ist und die Anschlußmodule
sämtlicher
Ventile ohne gegenseitige elektrische Verbindung in der Längsrichtung
des Ventilträgerkörpers aufeinanderfolgend
aufgereiht und dabei einzeln am Ventilträgerkörper fixiert sind.
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Eine aus der
DE 38 22 340 C2 bekannte Ventilanordnung
dieser Art enthält
einen einstückigen
leistenförmigen
Ventilträgerkörper, der
lösbar
mit nebeneinanderliegend angeordneten Ventileinheiten bestückt ist,
welche jeweils ein Ventil und mindestens einen, beispielsweise als
Elektromagnet ausgebildeten Ventilantrieb enthalten. Die Ventilantriebe
der einzelnen Ventileinheiten sind jeweils mit Steckkontaktmitteln
ausgestattet, die bei der Montage der Ventile unter Zwischenschaltung
einer am Ventilträgerkörper befestigten
Verdrahtungsbox mit elektrischen Anschlußmitteln eines Anschlußmoduls
kontaktiert werden, von dem flexible Drahtleiter abgehen, die zur Einspeisung
elektrischer Signale dienen. Jeder Ventileinheit ist ein individuelles
Anschlußmodul
zugeordnet, wobei die Anschlußmodule
untereinander keine signaltechnische elektrische Verbindung aufweisen.
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Die einer jeweiligen Ventileinheit
zugeordnete Verdrahtungsbox dient nicht nur der Unterbringung elektrischer
Leiter, sondern auch zur Befestigung des jeweils zugeordneten Anschlußmoduls,
so dass die Ventileinheit mit ihren Ventilantrieben nach Bedarf abgenommen
und wieder aufgesteckt werden kann, ohne die Anschlußmodule
entfernen zu müssen.
Bei der Erstmontage der Ventilanordnung ist es jedoch erforderlich,
die Anschlußmodule
einzeln an die Verdrahtungsboxen anzustecken, was relativ umständlich ist,
zumal hier bereits eine elektrische Kontaktverbindung hergestellt
wird. Bei schneller Montage im Rahmen einer Serienfertigung können hier
leicht Beschädigungen
der Steckkontakte auftreten.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Ventilanordnung der eingangs genannten Art zu schaffen,
die bei kostengünstigem
Aufbau eine einfache und sichere Montage der Anschlußmodule gewährleistet.
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Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß die Anschlußmodule
durch von einer Stirnseite des Ventilträgerkörpers her erfolgende Einschubmontage
an oder in einer sich in Längsrichtung
des Ventilträgerkörpers erstreckenden
und als integraler Bestandteil des Ventilträgerkörpers ausgeführten Halteschiene
aufgereiht sind, die mindestens eine sich in Längsrichtung des Ventilträgerkörpers erstreckende
Verankerungsnut aufweist, in die die Anschlußmodule mit einer Verankerungspartie
eingreifen.
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Somit sind die Anschlußmodule
direkt am Ventilträgerkörper fixiert,
dessen integrierte Halteschiene mindestens eine längs verlaufende
Verankerungsnut aufweist, so dass sich die Anschlußmodule im
Rahmen einer Einschubmontage von der Stirnseite der Halteschiene
her bis zur gewünschten
Position einschieben lassen. Durch die integrale Bauweise kann sehr
einfach eine exakte Parallelität
zwischen der Halteschiene und der Längsachse des Ventilträgerkörpers gewährleistet
werden, beispielsweise durch Herstellung mittels eines Strangpressverfahrens.
Die eingeschobenen Anschlußmodule
sind somit bezüglich
dem Ventilträgerkörper präzise ausrichtbar.
Da bei der Erstmontage der Anschlußmodule noch keine elektrische
Steckverbindung hergestellt werden muss, gestaltet sich die Montage
sehr einfach und ohne Gefahr einer Beschädigung von elektrischen Steckkontakten.
Es können
somit vor allem auch sehr klein bauende Ventilanordnungen realisiert werden.
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Aus dem Prospekt "Ventil- und Installationsinseln°, Nr. 119,
Seiten 8/9 der Firma Festo KG ist zwar bereits ein einstöckiger leistenförmiger Ventilträgerkörper bekannt.
Die elektrische Kontaktierung geschieht jedoch nicht über individuelle
Anschlußmodule,
sondern dadurch, dass die Ventileinheiten gemeinsam an eine in einem
Schutzgehäuse
untergebrachte Leiterplatte angeschlossen sind.
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Eine elektrische Kontaktierung von
Ventilantrieben mittels individueller Anschlußmodule zeigt zwar auch schon
die
EP 0 664 402 A1 .
Die dort als "Wiring
Box" bezeichneten
Anschlußmodule
sind dort jedoch durch Rastverbindungen rückseitig an die einzelnen Module
des modular aufgebauten Ventilträgerkörpers angesteckt,
so dass die Monatage wiederum verhältnismäßig aufwendig ist und relativ
viel Platz beansprucht.
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Aus der
DE 42 22 637 C2 geht eine
Ventilanordnung hervor, bei der die Ventilantriebe zur elektrischen
Betätigung
mit einzelnen Leiterplatten kontaktiert sind. Diese Leiterplatten
sind jedoch zur Bildung eines Signalverteilers untereinander gekoppelt und
auch in signaltechnischer Hinsicht elektrisch verkettet, was zur
Folge hat, daß sich
die Anzahl der anzusteuernden Ventilantriebe nicht beliebig wählen lässt, sondern
durch die Bauform der Leiterplatten vorgegeben ist.
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Vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Bei einer besonders vorteilhaften
Ausführungsform
verfügt
jedes Anschlußmodul über einen aus
Kunststoffmaterial bestehenden Basiskörper, der beispielsweise durch
Spritzgießen
sehr kostengünstig
hergestellt werden kann und der als Träger für die Anschlußmittel
dient. Dabei können
die Anschlußmittel
einzeln fest integriert sein oder aber vorzugsweise als Bestandteile
eines am jeweiligen Basiskörper
lösbar
fixierten Anschlußsteckers
ausgebildet sein, der sich alternativ auch als einfacher Ventilstecker
verwenden lässt.
Man kann somit bei der Realisierung der Ventilanordnung auf Bauteile
zurückgreifen,
die man alternativ auch für
andere Zwecke einsetzen kann, um insofern durch Verwendung von Gleichteilen
eine weitere Kostenersparnis herbeizuführen.
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Sämtliche
Anschlußmodule
sind zweckmäßigerweise
als individuelle Einzelkomponenten ausgeführt, die man der gewünschten
Anzahl entsprechend installiert. Alternativ wäre es allerdings auch möglich, die
Basiskörper
als leicht voneinander trennbare Bestandteile eines Basiskörperstranges auszuführen, also
beispielsweise einer strangartigen Anordnung aufgereihter und durch
Solltrennstellen miteinander verbundener Basis körper, die man dann lediglich
noch dem Bedarf entsprechend abzutrennen hat.
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Wenn die Ventileinheiten der Ventilanordnung
bei einem entsprechenden Anwendungsfall einzeln elektrisch angesteuert
werden sollen, kann sich eine Bauform empfehlen, bei der die als
weiterführende
elektrische Leiter fungierenden flexiblen Drahtleiter jeweils individuell
von den einzelnen Anschlußmodulen
und von der Ventilanordnung weggeführt sind. Bei einer hierzu
alternativen Bauform sind die flexiblen Drahtleiter an Bord der
Ventilanordnung zu einer zentralen Schnittstelleneinrichtung geführt, von wo
aus eine zentrale elektrische Verbindung zu einer externen, elektronischen
Steuereinrichtung möglich ist,
beispielsweise durch einen Feldbusanschluß oder einen Multipolanschluß. Die zentrale
Schnittstelleneinrichtung kann jedoch auch selbst mit einer elektronischen
Steuereinheit ausgestattet sein.
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Die Halteschiene kann über eine
sich in Längsrichtung
des Ventilträgerkörpers erstreckende Aussparung
verfügen,
in die die Anschlußmodule
zumindest partiell eingesetzt sind, so daß sich eine sichere Fixierung
in Verbindung mit einem Schutz vor Beschädigungen ergibt und gleichzeitig
kompakte Abmessungen der Gesamtanordnung möglich sind.
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Bei einem im wesentlichen einen Rechteckquerschnitt
aufweisenden Ventilträgerkörper kann die
Aussparung im Eckenbereich als über
Eck gehende Aussparung vorgesehen sein. Eingesetzte Anschlußmodule
sind daher weiterhin gut zugänglich.
Außerdem
können
die flexiblen Drahtleiter sehr bequem von jedem einzelnen Anschlußmodul ohne Behinderung
durch den Ventilträgerkörper abgeführt werden.
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Bei einer weiteren Ausführungsform
ist die Aussparung nutartig ausgebildet, wobei die Orientierung
zweckmäßigerweise
so getroffen ist, daß die längsseitige
Nutöffnung
in die gleiche Richtung orientiert ist wie die Bestückungsfläche des
Ventilträgerkörpers, auf
der die Ventileinheiten mit ihren Ventilen sitzen. Die Nutöffnung ist
somit den Ventilantrieben zugewandt, was das automatische Herstellen
und Unterbrechen der elektrischen Steckverbindung zwischen den Ventilantrieben
und den Anschlußmodulen
bei der Montage und Demontage der Ventileinheiten begünstigt.
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Die flexiblen Drahtleiter können bei
Bedarf in der Aussparung verlegt sein, wobei sie durch die Anschlußmodule
abgedeckt sind. Diese Bauform ist besonders dann empfehlenswert,
wenn an der Halteschiene auch eine zentrale Schnittstelleneinrichtung angeordnet
ist. Es können
dann, von außen
her unsichtbar, flexible elektrische Verbindungen zwischen den Anschlußmodulen
und der zentralen Schnittstelleneinrichtung vorgenommen werden.
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Durch in die Aussparung der Halteschiene eingesetzte
Endstücke,
die die Reihe von Anschlußmodulen
axialseitig flankieren, können
die Anschlußmodule
besonders einfach derart fixiert werden, daß ihre Längsposition bezüglich des
Ventilträgerkörpers festgelegt
ist.
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Der Ventilträgerkörper könnte als Spritzgußkörper ausgebildet
und aus Kunststoffmaterial bestehen. Bei einer alternativen Bauform
besteht der Ventilträgerkörper aus
Aluminiummaterial und ist als Strangpreßteil ausgeführt, bei
dem sich über
die gesamte Länge
des Ventilträgerkörpers hinweg
erstreckenden Befestigungsmaßnahmen
für die
Anschlußmodule
besonders einfach verwirklichen lassen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
der beiliegenden Zeichnung näher
erläutert.
Es zeigen im einzelnen:
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1 eine
erste bevorzugte Bauform der erfindungsgemäßen Ventilanordnung in perspektivischer
Darstellung in Draufsicht,
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2 die
Ventilanordnung aus 1 in
Explosionsdarstellung, wobei nur eine der Ventileinheiten strichpunktiert
angedeutet ist,
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3 in
Einzeldarstellung die bei der Ventilanordnung gemäß 1 und 2 vorgesehene Anordnung von Anschlußmodulen
und zentraler Schnittstelleneinrichtung,
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4 eine
weitere bevorzugte Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Ventilanordnung
in perspektivischer Darstellung, und
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5 die
Ventilanordnung aus 4,
wiederum perspektivisch dargestellt, allerdings unter einem anderen
Blickwinkel.
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Die in der Zeichnung allgemein mit
Bezugsziffer 1 bezeichneten Ventilanordnungen verfügen jeweils über einen
länglichen
Ventilträger 2 mit
einem plattenartig flach ausgebildeten leistenförmigen Ventilträgerkörper 3,
der die Baulänge
der Ventilanordnungen 1 vorgibt. Der Ventilträgerkörper 3 ist
ein einstückiges
Bauteil und kann insbesondere ein aus Aluminiummaterial bestehender
Strangpreßkörper sein. Verglichen
mit einer beispielsweise in Spritzgießtechnik ausgeführten Kunst stoffbauweise
hat die Strangpreßherstellung
den Vorteil, sehr variabel unterschiedlichste Baulängen zur
Verfügung
stellen zu können.
Es ist insbesondere möglich,
den Ventilträgerkörper auf
der Basis von Meterware herzustellen, die der gewünschten
Baulänge
des Ventilträgerkörpers entsprechend
abgelängt
wird. Unter Verzicht auf umständliche
Montage von Einzelkomponenten können
somit sehr variabel unterschiedliche Baulängen erzeugt werden.
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Der Ventilträgerkörper 3 enthält eine
sich in seiner Längsrichtung 4 erstreckende
Halteschiene 5 und einen längsseits neben dieser angeordneten
Bestückungsabschnitt 6 mit
gleicher Längsorientierung. Halteschiene 5 und
Bestückungsabschnitt 6 sind
einstückig
miteinander verbunden und somit integraler Bestandteil des Ventilträgerkörpers 3.
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An einer nachfolgend als Bestückungsseite bezeichneten
Längsseite
des Ventilträgerkörpers 3 sind
mehrere Ventileinheiten 8 derart montiert, daß sie in
der Längsrichtung 4 des
Ventilträgerkörpers 3 nebeneinanderliegen.
Es liegt also eine Aufreihung von Ventileinheiten 8 vor,
deren durch Doppelpfeil angedeutete Aufreihungsrichtung 9 parallel
zur Längsachse 4 des
Ventilträgerkörpers 3 verläuft.
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Jede Ventileinheit 8 ist
eine Baueinheit bestehend aus einem Ventil 12 und mindestens
einem zur Aktivierung des Ventils 12 dienenden, elektrisch betätigbaren
Ventilantrieb 13. Die Bauarten der Ventile 12 sind
an sich beliebig, wobei es sich beim Ausführungsbeispiel um 2/2-Wegeventile
handelt, die jeweils mit einem einzigen Ventilantrieb 13 ausgestattet
sind.
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Als Ventilantriebe kommen beispielsweise Elektromagneten
oder vorzugsweise Piezoaktoren zur Anwendung. Diese können das
Ventil 12 je nach Bauart direkt betätigen oder auf ein zur Vorsteuerung des
Ventils 12 dienendes Vorsteuerventil einwirken.
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Die Ventileinheiten 8 sind
mit ihren Ventilen 12 unter Zwischenschaltung nicht näher gezeigter Dichtungen
an der Bestückungsseite
an eine Bestückungsfläche 7 des
Ventilträgerkörpers 3 angesetzt. Zur
lösbaren
Befestigung sind Befestigungsschrauben 14 vorgesehen, die
das Ventilgehäuse
des jeweiligen Ventils 12 durchsetzen und in Gewindebohrungen
des Bestückungsabschnittes 6 eingeschraubt sind.
Andere Befestigungsmaßnahmen
wären ebenfalls
denkbar, beispielsweise Verriegelungen und/oder Verrastungen.
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Jedes montierte Ventil 12 kommuniziert
mit im Innern des Ventilträgerkörpers 3 verlaufenden
Fluidkanälen 16.
Dabei handelt es sich beim Ausführungsbeispiel
um einen Speisekanal 16a, einen Entlüftungskanal 16b und
einen Arbeitskanal 16c. Entsprechend der durch den Ventilantrieb 13 verursachten
Schaltstellung eines jeweiligen Ventils 12, ist dieses
beim Ausführungsbeispiel
in der Lage, den individuell zugeordneten Arbeitskanal 16c wahlweise
mit dem Speisekanal 16a oder dem Entlüftungskanal 16b zu
verbinden, wobei der jeweils andere Kanal abgetrennt ist. Ein an
den Arbeitskanal 16c angeschlossener Verbraucher, beispielsweise
ein fluidbetätigter
Antrieb, kann auf diese Weise mit Druckmedium, insbesondere Druckluft,
gespeist oder entlüftet werden.
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Sämtliche
Ventile 12 werden zentral gespeist und entlüftet. Zu
diesem Zweck ist der Bestückungsabschnitt 6 vom
Speisekanal 16a und vom Entlüftungskanal 16b in
der Längsrichtung 4 durchsetzt, wobei
von diesen Kanälen
im Innern des Bestükkungsabschnittes 6 Zweigkanäle abgehen,
die über erste
Kanalmündungen 17 zu
den einzelnen mit Ventilen 12 bestückten Bereichen der Bestückungsfläche 7 ausmünden. Das
Einspeisen und Abführen
der Druckluft geschieht dabei zentral über eine Stirnseite des Ventilträgerkörpers 3.
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An den einzelnen Bestückungsbereichen vorgesehene
weitere, zweite Kanalmündungen 18 kommunizieren
mit jeweils einem Arbeitskanal 16c, der insbesondere zu
einer Längsseite
des Ventilträgerkörpers 3 geführt ist
und dort den Anschluß einer zu
einem Verbraucher führenden
Fluidleitung gestattet.
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Durch die Ventile 12 können die
ersten und zweiten Kanalmündungen 17, 18 eines
jeweiligen Bestückungsbereiches
derart miteinander schaltungstechnisch verknüpft werden, daß sich die
oben erläuterten
Zustände
einstellen.
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Die Ventilantriebe 13 sind
derart seitlich an das jeweils zugehörige Ventil 12 angesetzt,
daß sie quer
zur Aufreihungsrichtung 9 in den Bereich der Halteschiene 5 insbesondere
oberhalb dieser ragen. Dabei stehen an den Ventilantrieben 13 vorgesehene Steckkontaktmittel 19 mit
am Ventilträgerkörper 3 fixierten
elektrischen Anschlußmitteln 22 in
elektrischer Verbindung. Vom Begriff "Steckkontaktmittel" sollen auch reine Berührkontaktmittel
erfaßt
werden.
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Die mit einem jeweiligen Ventilantrieb 13 kontaktierten
elektrischen Anschlußmittel 22 sind
jeweils gemeinsam Bestandteil eines eigenständigen Anschlußmodules 23,
so daß also
pro Ventileinheit 8 ein solches Anschlußmodul 23 vorhanden
ist, das die betreffenden elektrischen Anschlußmittel 22 aufweist.
Von jedem dieser Anschlußmittel 23 führen als flexible
Drahtleiter 24 ausgebildete, zur Übertragung von Steuersignalen
dienende elektrische Leiter weg, die einerseits mit den elektrischen
Anschlußmitteln 22 des
betreffenden Anschlußmodules 23 verbunden sind
und andererseits mit einer beliebigen elektrischen Einrichtung verbindbar
sind, die anwendungsfallspezifisch ausgebildet ist.
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Beim Ausführungsbeispiel der 4 und 5 sind die flexiblen Drahtleiter 24 von
den einzelnen Anschlußmodulen 23 jeweils
individuell weggeführt, wobei
sie auch gleichzeitig von der Ventilanordnung 1 wegführen, beispielsweise
hin zu einer externen elektronischen Steuereinrichtung, die die
Steuersignale zur bedarfsgemäßen Betätigung der
Ventilantriebe 13 liefert. Im Gegensatz dazu verlaufen
die flexiblen Drahtleiter 24 beim Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 an Bord der Ventilanordnung 1 zu
einer als Bestandteil derselben ausgeführten zentralen Schnittstelleneinrichtung 25,
von wo aus zentral eine Weiterverknüpfung mit einer externen Einrichtung möglich ist.
Auch hier kann die externe Einrichtung von einer elektronischen
Steuereinrichtung gebildet sein, die elektrische Steuersignale zur
Ansteuerung bzw. Betätigung
der Ventilantriebe 13 liefert.
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Die zentrale Schnittstelleneinrichtung 25 verfügt beim
Ausführungsbeispiel über eine
Multipol-Steckvorrichtung 26 zum Anschluß eines
weiterführenden
Zentralkabels. Alternativ wäre
auch eine Feldbus-Anschlußeinrichtung
möglich,
in welchem Falle die zentrale Schnittstelleneinrichtung 25 zweckmäßigerweise
mit einer geeigneten Feldbuseinheit ausgestattet ist, die die ankommenden
Steuersignale zuordnungsrichtig an die einzelnen Anschlußmodule 23 und
den diesen zugeordneten Ventilantrieben 13 weiterleitet.
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Es ist auch ohne weiteres möglich, die
zentrale Schnittstel-1eneinrichtung 25 selbst
mit einer zur Ansteuerung der Ventilantriebe 13 dienenden elektronischen
Steuereinheit auszustatten, insbesondere mit einer speicherprogrammierbaren
Steuerung, die sich entsprechend dem Anwendungsfall individuell
programmieren läßt.
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Die einzelnen Anschlußmodule 23 sind
in der Längsrichtung 4 des
Ventilträgerkörpers 3 an
oder in der Halteschiene 5 aufeinanderfolgend aufgereiht, wobei
sie unmittelbar aneinander anliegen, jedoch keine gegenseitige steuerungstechnische
elektrische Verbindung haben, also untereinander nicht steuerungstechnisch
verkettet sind. Die die Ventilbetätigung steuernden elektrischen
Steuersignale werden individuell über die flexiblen Drahtleiter 24 zugeführt, wobei
auch ein erforderlicher Nulleiter und/oder die erforderliche elektrische
Energieversorgung über diese
flexiblen Drahtleiter individuell erfolgen kann. Zu Zwecken eines
gemeinsamen Nulleiters und/oder einer gemeinsamen Energieversorgung
könnten
jedoch bei Bedarf auch direkte elektrische Verbindungen zwischen
den Anschlußmodulen 23 vorgesehen sein,
vorzugsweise ebenfalls unter Verwendung flexibler Drahtleiter.
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Die Anschlußmodule 23 sind einzeln
am Ventilträgerkörper 3 fixiert,
so daß sie
nicht notwendigerweise auch noch untereinander mechanisch verbunden
sein müssen,
wenngleich dies möglich
wäre. Die
bevorzugt im wesentlichen platten- oder klotzähnlich ausgeführten Anschlußmodule 23 – beim Ausführungsbeispiel
der 4 und 5 haben sie eine würfelähnliche
Gestalt – verfügen zweckmäßigerweise über einen
insbesondere aus Kunststoffmaterial bestehenden Basiskörper 27,
der mit den elektrischen Anschlußmitten 22 bestückt ist.
Dabei sind die Anschlußmodule 23 derart
aufeinanderfolgend angeordnet, daß sie mit ihren Basiskörpern 27 unmittelbar aneinander
anliegen, ohne allerdings in irgendeiner Weise formschlüssig ineinander
einzugreifen.
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Die elektrischen Anschlußmittel 22 können unmittelbar
am zugehörigen
Basiskörper 27 festgelegt
sein. Beim Ausführungsbeispiel
sind die einem jeweiligen Anschlußmodul 23 zugeordneten
elektrischen Anschlußmittel 22 jedoch
als Bestandteil eines Anschlußsteckers 28 ausgebildet,
der insbesondere lösbar
am zugehörigen
Basiskörper 27 fixiert
ist, beispielsweise durch eine Rastverbindung. Diese Bauform hat
den Vorteil, daß sich
der Anschlußstecker 28 auch
unabhängig
von einem Basiskörper 27 als
einfacher Ventilstecker zur Kontaktierung eines Ventilantriebes
verwenden läßt und man
somit die Möglichkeit
hat, Ventilanordnungen der erfindungsgemäßen Art und andere Bauformen
auf der Basis identischer Anschlußstecker 28 zu kontaktieren.
Dadurch werden Herstellungskosten eingespart.
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Beim Ausführungsbeispiel sind sämtliche Anschlußmodule 23 als
individuelle Einzelkomponenten ausgeführt. Allerdings wäre auch
eine Bauform denkbar, bei der die Basiskörper als leicht voneinander
trennbare Bestandteile eines zunächst noch
zusammenhängenden
Basiskörperstranges ausgeführt sind.
Dabei könnte
ein Stranggebilde vorliegen, das durch Solltrennstellen miteinander
verbundene Basiskörper
beinhaltet, wobei eine Spritzgießherstellung zugrunde liegen
kann und die Solltrennstellen durch Bereiche geringerer Materialstärke definiert
sind. Von dem Basiskörperstrang
können dann
die Basiskörper
in beliebiger Anzahl einzeln oder zusammenhängend abgetrennt und in einzelner oder
zusammenhängender
Form am Ventilträger 2 installiert
werden.
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Um eine Ventilanordnung mit einer
vorbestimmten Anzahl von Ventileinheiten 8 zu erhalten, kann
einfach ein Ventilträgerkörper 3 entsprechender Länge verwendet
werden, der mit einer entsprechenden Anzahl von Anschlußmodulen 23 bestückt wird. Da
letztere nicht untereinander elektrisch kontaktiert sind, ist praktisch
eine beliebige Anzahl von Anschlußmodulen 23 verwendbar,
was einen sehr flexiblen Aufbau von Ventilanordnungen gestattet.
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Den Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß der Ventilträgerkörper 3 in
seinem die Halteschiene 5 bildenden Abschnitt mit einer
sich über
die gesamte Länge
des Ventilträgerkörpers 3 erstreckenden
und in dessen Längsrichtung 4 verlaufenden Aussparung 29 versehen
ist, in denen die Anschlußmodule 23 ganz
oder teilweise einsitzen. Beim Ausführungsbeispiel ist die Anordnung
so getroffen, daß die
Anschlußmodule 23 vollständig versenkt
in der Aussparung 29 untergebracht sind, so daß sie sich bei
kompakten Gesamtabmessungen sicher fixieren lassen.
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Bei allen gezeigten Ausführungsbeispielen hat
der Ventilträgerkörper 3 im
Querschnitt gesehen eine im wesentlichen rechteckförmige Grundstruktur. Diese
kann allerdings in gewisser Weise mit Vertiefungen oder Erhebungen
versehen sein, wenn dies die Gegebenheiten erfordern. Jedenfalls
befindet sich die Aussparung 29 beim Ausführungsbeispiel der 4 und 5 in einem Eckenbereich des Ventilträgerkörpers 3,
so daß man
von einer über
Eck gehenden Aussparung sprechen könnte. Im Gegensatz dazu ist
die Aussparung 29 beim Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 nutartig ausgebildet, wobei die sich über die
gesamte Länge
des Ventilträgerkörpers 3 hin
ziehende längsseitige Öffnung 32 die
gleiche Orientierung aufweist, wie die Bestückungsfläche 7. Mit anderen
Worten ist also die längsseitige Öffnung 32 der
Aussparung 29 den über
sie hinwegragenden Ventilantrieben 13 zugewandt, was im übrigen auch für die Bauformen
der 4 und 5 gilt.
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Bei beiden Ausführungsbeispielen ist die längsseitige Öffnung 32 der
Aussparung 29 so plaziert, daß sie mit der Bestükkungsfläche 7 in
einer Ebene verläuft.
Unterschiede zwischen den beiden Bauformen ergeben sich dadurch,
daß die
Aussparung 29 gemäß 4 und 5 an der dem Bestückungsabschnitt 6 gegenüberliegenden
Längsseite ebenfalls
offen ist, während sich
dort gemäß 1 bis 3 ein Schenkel 33 der Halteschiene 5 befindet, der
zusammen mit dem Bestückungsabschnitt 6 die beiden
längsseitigen
Begrenzungen der nutartigen Aussparung 29 bildet.
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Da die Aussparung 29 bei
der Bauform der 4 und 5 an der dem Bestückungsabschnitt 6 gegenüberliegenden
Rückseite
offen ist, lassen sich über
diese Rückseite
hinweg sehr bequem die flexiblen Drahtleiter 24 von der
Ventilanordnung 1 wegführen.
Diese können
hier quer zur Längsrichtung
4 vom Ventilträgerkörper 3 abgehen.
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Im Gegensatz dazu bietet sich die
Bauform der 1 bis 3 dazu an, die flexiblen
Drahtleiter 24 im Innern der Aussparung 29 von
außen
unsichtbar zu verlegen und beispielsweise eine flexible elektrische
Leiterverbindung zwischen den einzelnen elektrischen Anschlußmitteln 22 und
der zentralen Schnittstelleneinrichtung 25 vorzunehmen.
Während bei
der Bauform der 4 und 5 der Querschnitt der Aussparung 29 vom
jeweiligen Anschlußmodul 23 komplett
ausgefüllt
wird, kommt dabei gemäß 1 bis 3 eine Bauform der Anschlußmodule 23 zum
Einsatz, bei der diese lediglich den der längsseitigen Öffnung 32 zugeordneten
oberen Bereich der Aussparung 29 belegen, so daß zwischen
ihnen und der der längsseitigen Öffnung 32 gegenüberliegenden Grundfläche 34 der
Aussparung 29 ein Freiraum verbleibt, in dem die flexiblen
Drahtleiter 24 bequem verlegt werden können. Die Drahtleiter 24 werden
dabei durch die Anschlußmodule
abgedeckt, die die Aussparung 29 im Bereich der längsseitigen Öffnung 32 praktisch
deckelartig verschließen.
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Die flexiblen Drahtleiter 24 können in
allen Fällen
Bestandteile von handelsüblichen
isolierten Drähten
oder Kabeln sein, um bei gegenseitigen Berührungen das Entstehen von Kurzschlüssen zu
vermeiden.
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Um die Anschlußmodule 23 in der
zugeordneten Aussparung 29 sicher einzeln zu fixieren,
ist die Halteschiene 5 im Bereich der Aussparung 29 im Falle
der Ausführungsform
gemäß 4 bis 5 mit einer und im Falle der Ausführungsform
der 1 bis 3 mit zwei Verankerungsnuten 35 ausgestattet.
Diese erstrecken sich über
die gesamte Länge
des Ventilträgerkörpers 3 in
dessen Längsrichtung 4.
Jedes Anschlußmodul 23 ist
mit einer der betreffenden Verankerungsnut 35 zugeordneten
Verankerungspartie 36 ausgestattet, mit der es in die betreffende
Verankerungsnut 35 formschlüssig eingreift.
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Bei der Verankerungsnut 35 kann
es sich vergleichbar der Ausführungsform
der 4 und 5 um eine hinterschnittene
Längsnut
handeln, beispielsweise eine Schwalbenschwanznut oder eine T-Nut.
Gemäß 4 und 5 greift ein jeweiliges Anschlußmodul 23 mit
seiner Verankerungspartie 36 so in die Verankerungsnut 35 ein,
daß es
in der Querrichtung der Verankerungsnut 35 fest fixiert
ist und lediglich über
die den Stirnseiten des Ventilträgerkörpers 3 zugeordneten
stirnseitigen Nutöffnungen 37 in die
Verankerungsnut 35 eingeführt bzw. aus dieser entnommen
werden können.
Die Anschlußmodule 23 sind
also im Rahmen einer von der Stirnseite des Ventilträgerkörpers 3 her
erfolgenden Einschubmontage am Ventilträgerkörper 3 festgelegt.
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Vergleichbare Gegebenheiten liegen
bei der Ausführungsform
der 1 bis 3 vor, wobei dort allerdings
keine hinterschnittenen Verankerungsnuten 35 vorgesehen
sind, weil die Anschlußmodule 23 gleichzeitig
in zwei Verankerungsnuten 35 eingreifen. Diese beiden Verankerungsnuten 35 befinden
sich an den die Aussparung 29 begrenzenden Seitenflächen zum
einen des Schenkels 33 und zum anderen des Bestückungsabschnittes 6.
Bevorzugt liegen sie im Bereich der längsseitigen Öffnung 32,
wobei sie sich in der Querrichtung der Aussparung 29 gegenüberliegen
können.
Die Basiskörper 27 der
Anschlußmodule 23 sind
an einander entgegengesetzten Seiten mit von Vorsprüngen gebildeten
und beispielsweise rippen- oder schienenartigen Verankerungspartien 36 ausgestattet,
mit denen sie in die beiden Verankerungsnuten 35 eingreifen,
wobei sie zur Montage auch hier von einer Stirnseite des Ventilträgerkörpers 3 her
in die stirnseitigen Öffnungen
der Verankerungsnuten 35 eingeschoben werden.
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Durch die somit erzielte Verankerung
der Anschlußmodule 23 sind
diese quer zur Längsrichtung 4 des
Ventilträgerkörpers 3 unbeweglich
fixiert. Durch Verschieben entlang der Verankerungsnuten 35 bzw.
der Aussparung 29 können
sie jedoch an der gewünschten
Stelle im Bereich des zugeordneten Ventilantriebes 13 positioniert
werden. Dabei kann durch entsprechende maßliche Abstimmungen eine gewisse
Schwergängigkeit
erzielt werden, die auch dafür
sorgt, daß die
Anschlußmodule 23 an
der gewünschten
Stelle durch Reibschluß axial
unbeweglich gehalten werden. Ist erst einmal die Steckverbindung
zwischen den beim Ausführungsbeispiel
stiftartigen Steckkontaktmitteln
19 und den komplementären elektrischen
Anschlußmitteln 22 hergestellt,
ergibt sich auch hierdurch eine automatische Lagefixierung der Anschlußmodule 23.
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Beim Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 sind in die Aussparung 29 an
deren beiden axialen Endbereichen ergänzend Endstücke 41 eingesetzt und
fixiert, die die Reihe von Anschlußmodulen 23 jeweils
stirnseitig flankieren und in Position halten. Durch die Entstücke 41 können auch
Befestigungsmittel 42 hindurchgeführt sein, die zur Befestigung der
Endstücke 41 am
Ventilträgerkörper 3 dienen
und über
die zweckmäßigerweise
auch der gesamte Ventilträger 2 an
einer nicht näher
dargestellten Haltestruktur festgelegt werden kann.
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Um innerhalb der Aussparung 29 ausreichend
Platz für
die Verlegung flexibler Drahtleiter 24 zur Verfügung zu
haben, kann die Aussparung 29 im Bereich der Grundfläche 34 über eine
längsseitige Erweiterung 38 verfügen, die
sich in den Bestükkungsabschnitt 6 hineinerstreckt
und dabei den Speisekanal 16a und/oder den Entlüftungskanal 16b praktisch
unterwandern kann. In diesem Fall haben die Endstücke 41 zweckmäßigerweise
eine entsprechende Querschnittsgestalt.
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Die zentrale Schnittstelleneinrichtung 25 kann
in gleicher Weise wie die Anschlußmodule 23 an der
Halteschiene 5 fixiert sein. Wie aus 2 und 3 hervorgeht,
verfügt
die zentrale Schnittstelleneinrichtung 25 zu diesem Zweck über ein
Gehäuse 43, das
an der Unterseite mit längsseitigen
Verankerungspartien 44 ausgestattet ist, deren Abstand
und Querschnittsform den Verankerungspartien der Anschlußmodule 23 entspricht.
Dadurch kann das Gehäuse 43 vergleichbar
den Anschlußmodulen 23 bei gleichzeitigem
Ineinandergreifen der Verankerungspartien 44 und der Verankerungsnuten 35 in
die Aussparung 29 eingeschoben werden. Das Gehäuse 43 kommt
dabei oberhalb des Ventilträgerkörpers 3 zu liegen,
und zwar in Verlängerung
der aufgereihten Ventileinheiten 8. Dabei ist die zentrale
Schnittstelleneinrichtung 25 zweckmäßigerweise einem der axialen
Endbereiche des Ventilträgers 2 zugeordnet.