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DE10008979B4 - Mehrlade-Handfeuerwaffe mit lösbarer Verschlußsperre - Google Patents

Mehrlade-Handfeuerwaffe mit lösbarer Verschlußsperre Download PDF

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DE10008979B4
DE10008979B4 DE10008979A DE10008979A DE10008979B4 DE 10008979 B4 DE10008979 B4 DE 10008979B4 DE 10008979 A DE10008979 A DE 10008979A DE 10008979 A DE10008979 A DE 10008979A DE 10008979 B4 DE10008979 B4 DE 10008979B4
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pivot
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Heckler und Koch GmbH
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Abstract

Mehrlade-Handfeuerwaffe mit einer Verschlußsperre, die einen ersten Schwenkhebel (5) mit einer in der Waffe gelagerten Schwenkwelle (7) aufweist, der auf der einen Längsseite der Waffe angebracht ist, und bei der auf der anderen Längsseite der Waffe ein zweiter Schwenkhebel (17) wahlweise auf das freie Ende der Schwenkwelle (7) drehfest aufsetzbar und an der Waffe mittels eines Bajonettverschlusses (25, 27, 33) fixierbar ist, ohne daß in das Innere der Waffe eingegriffen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Mehrlade-Handfeuerwaffe mit einer Verschlußsperre, die einen ersten Schwenkhebel mit einer in der Waffe gelagerten Schwenkwelle aufweist, der auf einer Längsseite der Waffe angebracht ist.
  • Alle in diesen Unterlagen verwendeten Lagebezeichnungen wie "vorne", "oben" usw. beziehen sich auf die in normaler Schußlage befindliche Waffe, bei der der Lauf in horizontale Richtung weist. "Vorne" ist in Schußrichtung. Unter der "Längsseite" der Waffe wird die seitliche, von der Ober- und Unterseite begrenzte, sich von vorne nach hinten erstreckende Oberfläche der Waffe verstanden.
  • Verschlußsperren sind bei Repetierwaffen und aufschießenden Selbstladewaffen (Selbstladewaffen, die sich mit geschlossenem Verschluß in Schußbereitschaft befinden) der verschiedensten Arten vorgesehen. Die Erfindung erstreckt sich ganz besonders auf Selbstladepistolen mit Einsteckmagazin. Aufgabe der Verschlußsperre einer mehrschüssigen Handfeuerwaffe ist es in erster Linie, nach dem letzten Schuß den Verschluß offenzuhalten, um dem Schützen anzuzeigen, daß kein Schuß mehr vorhanden ist, und um den nachfolgenden Ladevorgang zu verkürzen.
  • In manchen Fällen ist der Mechanismus, der die Verschlußsperre bildet, gänzlich im Inneren der Waffe untergebracht, etwa bei den Walther-Pistolen PP und PPK. In diesem Fall muß der Schütze nach dem Einführen eines geladenen Magazins o. dgl. den Verschluß bzw. Schlitten ergreifen, ihn leicht zurückziehen und ihn dann loslassen. Dies erfolgt rascher als das normale Durchladen, das das volle Zurückziehen des Verschlusses über seine gesamte Rücklaufstrecke gegen die Wirkung einer Schließfeder erfordert.
  • Soll bei entladener Waffe der von der Verschlußsperre gehaltene Verschluß nach vorne gelassen werden, ist zunächst das Magazin zu entfernen, und dann erfolgen dieselben Tätigkeiten, wie sie oben beschrieben sind. Befindet sich der Verschluß in seiner vorderen Lage, kann das Magazin wieder eingeführt werden.
  • Es ist ein ganz wesentliches Sicherheitsmerkmal, daß der Verschluß der ungeladenen Pistole nur mit entnommenem Magazin geschlossen werden kann. Denn so ist die Gefahr ausgeräumt, daß eine übersehene, dennoch im Magazin befindliche Patrone in den Lauf geladen wird. Zwar könnte in diesem Fall der Verschluß nach vorne gelassen werden, ohne vorher das Magazin zu entfernen, doch da der Schütze seiner Meinung nach ein leeres Magazin in der Waffe hat, wird er es vor dem Schließen des Verschlusses aus der Waffe entnehmen. Da jedes Jahr eine ganze Reihe von Unfällen mit versehentlich geladenen Waffen vorkommt, ist dieses Sicherheitsmerkmal überall dort von überwiegender Bedeutung, wo ein Schütze beim Versorgen seiner Waffe Munition griffbereit haben kann.
  • Bei Militärwaffen ist diese Gefahr geringer, da, zumindest in Friedenszeiten, der Soldat beim Waffenreinigen keine Munition zur Verfügung hat.
  • Ein anderer, weit verbreiteter Mechanismus der Verschlußsperre hat deshalb einen außen an der Waffe anliegenden, um eine Querachse schwenkbaren Hebel, der mit seinem Ende einerseits in die Bewegungsbahn des Magazin-Zubringers und andererseits in die Bewegungsbahn des Verschlusses eingreift, wo er in eine Ausnehmung des Verschlusses einfallen kann, wenn dieser geöffnet und das Magazin leer ist. Auf dem schwenkbaren Hebel sitzt eine Handhabe.
  • Wird bei einer solchen Waffe ein volles Magazin in eine Waffe eingeführt, bei der der Verschluß durch die Verschlußsperre nahe der hintersten Lage gehalten wird, dann genügt es, den genannten Schwenkhebel durch Druck auf seine Handhabe zu verschwenken, so daß er den Verschluß freigibt und dieser nach vorne fährt. Der Ladevorgang benötigt somit nicht den Einsatz der zweiten Hand des Schützen, um die Waffe wieder schußbereit zu machen.
  • Die Möglichkeit des schnelleren Nachladens bedeutet allerdings, daß man das obengenannte Sicherheitsmerkmal aufgeben muß, denn auch bei leerem Magazin kann man (gegen die recht schwache Einwirkung der Magazinfeder) auf die Handhabe drücken und den Verschluß vorlassen, ohne das Magazin entnommen zu haben. Das Verhalten der Waffe ist im wesentlichen gleich, unabhängig davon, ob das Magazin vorhanden ist oder nicht.
  • Diese zuletzt beschriebene Verschlußsperre ist besonders bei Colt-Browning-Konstruktionen (Colt M 1911, FN-Hochleistungsbrowning usw.) üblich, die heutzutage in vielen Modifikationen überwiegend verbreitet sind.
  • Der Sportschütze, der seine Waffe nur auf dem Schießstand benutzt, hat genug Zeit zum Nachladen. Die Verschlußsperre von Sport-Selbstladepistolen läßt daher in der Regel den Verschluß aus Gründen der Sicherheit wieder nach vorne gleiten, wenn das leere Magazin entnommen wird.
  • Soweit Selbstladepistolen von Zivilisten zur Selbstverteidigung mitgeführt oder bereitgehalten werden, wird in aller Regel nur ein einziges Magazin verwendet. Ist dieses Magazin leergeschossen, kann demnach der Schütze gar nicht mehr nachladen, weil kein weiteres Magazin zur Verfügung steht. Außerdem ist bei modernen Selbstladepistolen, soweit gesetzlich erlaubt, die Magazinkapazität erheblich gesteigert, so daß eine moderne Selbstladepistole nahezu die doppelte Menge von Patronen laden kann, verglichen mit einer älteren Pistole. Der Einsatz von Kunststoff beim Bau moderner Pistolen gleicht das Mehrgewicht der größeren Patronenmenge aus.
  • Insgesamt ist bei einer modernen Selbstladepistole für den Zivilgebrauch heute die Möglichkeit des schnellen Nachladens durch Druck auf den Schwenkhebel der Verschlußsperre weniger nötig als je zuvor.
  • Ferner ist es bei zivilen Handfeuerwaffen immer mehr üblich, sie für die Benutzung sowohl von Rechtshändern als auch von Linkshändern auszulegen. Wesentliche Bedienungshebel, wie der Sicherungshebel oder die Handhabe zum Lösen der Magazinhalterung, sind daher oftmals beidseitig angebracht.
  • Solche Lösungen werden auch bei Militärwaffen angeboten, bleiben aber dort oft ungenutzt, weil es einfacher ist, einen Linkshänder daran zu gewöhnen, die Waffe mit der rechten Hand zu bedienen, als gleichzeitig die Ausbildung von Rechts- und Linkshändern durchzuführen, die für gleiche Bedienungsvorgänge jeweils die andere Hand benutzen. Die Gleichförmigkeit der Bewegungen aller Soldaten, die für den Ausbilder das entscheidende Kriterium ist, entfällt dann nämlich. Außerdem gibt es viele Handfeuerwaffen, die der Bauart nach entweder nur für Rechtshänder oder nur für Linkshänder ausgelegt sind und von einer Person, für die sie nicht ausgelegt sind, auch nicht richtig benutzt werden können oder sogar zu Verletzungen führen.
  • Aus den obigen Gründen wurden bei Handfeuerwaffen, besonders solchen für den militärischen Gebrauch, ganz besonders bei Selbstladepistolen in der Colt-Browning-Bauweise oder einer ähnlichen Bauweise, die Handhaben für die Verschlußsperre nur auf einer Seite der Waffe angebracht, so daß sie nur von der rechten Hand des Schützen bedienbar sind. Dazu ist anzumerken, daß diese Colt-Browning-Bauweise seit fast 90 Jahren bekannt und äußerst verbreitet ist.
  • Aus der DE 34 353 809 C2 ist eine Verschlußsperre der eingangs genannten Art für automatische Waffen, insbesondere für Selbstladepistolen, bekannt, die über zwei beidseitig vom Gehäuse angeordnete Stellhebel beidseitig bedienbar ist. Die Stellhebel gehen mittels einer Fangklinke mit dem Schlitten in Eingriff und geben diesen bei Betätigung durch ein Verschwenken frei. Die beiden Stellhebel sind über einen als Welle dienenden Querbolzen miteinander verbunden. Der eine Hebel ist mit der Welle fest verbunden und der zweite Hebel über eine Wellenbüchse mittels eines Bundringes an der Welle montierbar Er bildet das Gegenlager zum ersten Hebel. Der Bundring ist über eine Spannfeder ständig belastet und kann auf Druck entlastet werden, wobei der zweite Hebel sich dann entnehmen läßt. Der erste Hebel ist alleine nicht verwendbar.
  • Ferner zeigt auch die DE 32 27 180 C2 eine Selbstladepistole mit ebenfalls zwei beidseitig an der Pistole angeordneten Bedienhebeln, die sowohl den Schlaghammer entspannen als auch den Verschluß fangen oder freigeben können. Die beiden Bedienhebel sind fest mit der Welle und damit miteinander verbunden und stehen in einer formschlüssigen, losen Verbindung mit der Hammerentspannung und dem Verschlußfang. Ein Hebel alleine ist ebenfalls nicht verwendbar.
  • Das US 4 726 136 betrifft eine Sicherungsvorrichtung für Schußwaffen mit einem Schlagbolzenblock, der den Schlagbolzen von dem Schlagstück, unabhängig vom Auslösemechanismus entfernt. Darüber hinaus zeigt einen Anzeiger den Ladezustand der Waffe. Weiter ist noch ein Magazinfang gezeigt. Die Waffe umfaßt ferner auch eine beidseitig bedienbare Sicherung mit einem oder zwei im Abzugsstangengehäuse über eine Welle verbundenen Hebeln. In der Sicherungsposition verhindern sie eine das Schlagstück freigebende Schwenkbewegung der Abzugsstange und ermöglichen diese in der Freigabepostion. Die beiden Hebel umfassen jeweils einen Wellenabschnitt, die mittels zweier Nuten zu einer Welle zusammengefügt werden und dann eine gemeinsame Nut bilden. Ein Bajonettverschluß wird dabei nicht verwendet.
  • Ziel der Erfindung ist es, eine weitere Handfeuerwaffe bereitzustellen, die eine mittels einer Handhabe lösbare Verschlußsperre aufweist.
  • Dieses Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß bei einer Mehrlade-Handfeuerwaffe der eingangs genannten Art bei der anderen Längsseite der Waffe ein zweiter Schwenkhebel wahlweise auf das freie Ende der Schwenkwelle drehfest aufsetzbar und an der Waffe mittels eines Bajonettverschlußes fixierbar ist, ohne das in das Innere der Waffe eingegriffen wird (Anspruch 1).
  • Hierdurch kann zunächst die Verschlußsperre auch von einem Linkshänder in derselben Weise mittels einer Handhabe betätigt werden, wie das bisher nur einem Rechtshänder möglich war. Es ist aber auch beim Beheben von Ladehemmungen oder bei Reparaturarbeiten möglich, von jeder Seite der Waffe her die Verschlußsperre einzulegen oder zu lösen, so daß insgesamt, nicht nur für Linkshänder, die Bedienungsmöglichkeiten der Waffe erweitert sind und die Waffe somit verbessert ist.
  • Diese Verbesserung ist dabei einfach, d.h. ohne größere Änderungen an vorhandenen Waffen, und kostengünstig durchführbar. Insbesondere ist die Verbesserung wahlweise benutzbar oder weglassbar.
  • Dabei war es, wenn man den eingangs aufgeführten Stand der Technik berücksichtigt, durchaus nicht naheliegend, einen seit fast 90 Jahren bewährten Stand der Technik zu ändern, und hätte man diesen dennoch geändert, wäre es dann auch eher naheliegend gewesen, die Handhabe aus Sicherheitgründen überhaupt wegzulassen, als sie zu verdoppeln. Im übrigen erfordert die Erfindung keine neuartige Technolgie, sondern hätte auch schon vor 90 Jahren realisiert werden können.
  • Die Verschlußsperre kann einen Schieber aufweisen, der von hinten her in den Magazin-Zubringer eingreift und auf der Seite die erste Handhabe trägt, die sich durch einen ersten Schlitz im Waffengehäuse oder Griffstück nach außen erstreckt. In diesem Fall ist es einfach, auf der anderen Seite des Schiebers die zweite Handhabe anzubringen, die sich durch einen zweiten Schlitz nach außen erstreckt, der dem ersten gegenüberliegend im Gehäuse oder Griffstück ausgebildet ist.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es aber von Vorteil, daß die erste Handhabe auf einem ersten Schwenkhebel sitzt, der um eine quer zur Längsachse der Waffe verlaufende Querachse schwenkbar ist, daß auf der anderen Seite der Waffe ein zweiter Schwenkhebel mit der zweiten Handhabe sitzt, der um dieselbe Querachse schwenkbar ist, und daß beide Schwenkhebel mittels einer Schwenkwelle, die sich koaxial zur Schwenkachse erstreckt, drehfest miteinander verbunden sind. Die Schwenkhebel können innerhalb der Wände des Gehäuses oder Griffstücks angeordnet sein, liegen aber bevorzugt außerhalb von diesen, da dann die gesamte Wandstärke des Gehäuses oder Griffstücks zur Lagerung der Schwenkwelle herangezogen werden kann. Auch durchsetzen dann keine Nuten, die sich längs der Bewegungsbahn der Handhaben erstrecken müssen, die Wand des Gehäuses oder Griffstücks und schwächen dadurch dieses. Die oben erwähnte Colt-Browning-Konstruktion weist einen so ausgebildeten, gelagerten und angeordneten Schwenkhebel auf, dessen Schwenkwelle bisweilen sogar als Verankerung für ein Verriegelungsglied dienen kann und zum Zerlegen der Waffe entnommen werden muß, bevor man den Verschluß ausbauen kann. Zur Befestigung der Querwelle dient in der Regel die Schließfeder als Rastfeder, aber es sind auch andere Lösungen bekannt, zum Beispiel die Befestigung mittels einer Stahlklammer, die einem Fahrrad-Kettenschloß ähnelt (Tokarew TT 1930 und 1933).
  • Gemäß einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird der Schwenkhebel bzw. dessen Schwenkwelle jedoch nicht zum Zerlegen der Waffe benutzt. Es ist zwar der erste Schwenkhebel fest mit der Schwenkwelle verbunden, etwa an dieser festgenietet. Der Schwenkhebel weist aber einen sich nach oben erstreckenden Vorsprung auf, der nach dem Zusammenbau der Waffe von einem anderen Bauteil mit Spiel so umgriffen wird, daß die Schwenkbewegung des Schwenkhebels nicht behindert ist, aber die Schwenkwelle aus ihrer Aufnahmebohrung im Gehäuse oder Griffstück nicht mehr herausgezogen werden kann. Dieses Bauteil ist bevorzugt eine sich nach unten erstreckende Längskante am Verschluß. Wird der Verschluß abgenommen, dann kann der Schwenkhebel mit der Schwenkwelle einfach herausgezogen werden.
  • Dieser haltende Vorsprung kann an jeder Stelle des Schwenkhebels angeordnet werden, ist aber bevorzugt nahe der Einmündung der Schwenkwelle angeordnet, da dort die Schwenkbewegungen des Schwenkhebels die geringsten Wegstrecken in Anspruch nehmen.
  • Der zweite Schwenkhebel kann grundsätzlich dauerhaft am freien Ende der Schwenkwelle angebracht werden, da zum Zerlegen der Waffe, wie oben erwähnt, der Ausbau des Schwenkhebels nicht erforderlich zu sein braucht.
  • Bevorzugt ist der zweite Schwenkhebel, im Gegensatz zum ersten Schenkhebel, lösbar auf der Schwenkwelle befestigt. Dabei ist es möglich, das freie Ende der Schwenkwelle unrund, etwa als Vierkant, auszubilden, in eine komplementäre Bohrung im zweiten Schwenkhebel einzuführen und diesen von außen her mittels einer Schraube festzuhalten, die in die Schwenkwelle eingeschraubt ist. Dabei wird der zweite Schwenkhebel auch festgehalten. Beim Zerlegen oder Schießen besteht aber die Gefahr, daß die kleine Schraube verlorengeht oder daß das Gewinde in der Schwenkwelle beschädigt wird.
  • Das Festhalten des zweiten Schwenkhebels wird deshalb nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung dadurch erreicht, daß dieser zweite Schwenkhebel mittels eines Bajonettverschlusses am Gehäuse oder am Griffstück der Waffe angebracht ist. Ein Bajonettverschluß erlaubt zunächst eine geradlinige Bewegung des zweiten Schwenkhebels längs der Querachse, die auch die Mittelachse der Querwelle ist, und dann eine Drehbewegung. Bei der geradlinigen Bewegung wird ein Vorsprung am zweiten Schenkhebel durch eine Ausbuchtung der Aufnahmebohrung für die Querwelle hindurchgeführt. Mit der Drehbewegung hintergreift der genannte Vorsprung am zweiten Schwenkhebel einen Teil des Gehäuses oder Griffstücks. Dadurch wird der zweite Schwenkhebel schwenkbar und zuverlässig an der Seite des Gehäuses oder Griffstücks gehalten, so lange er nicht in eine Schwenklage gelangt, in der der Vorsprung wieder hinter der Ausbuchtung liegt. Dabei durchsetzt die Querwelle mindestens einen Teil des zweiten Schwenkhebels mit einem unrunden Abschnitt. Die Aufnahmebohrung im zweiten Schwenkhebel ist dabei mindestens soweit komplementär zum unrunden Abschnitt ausgebildet, daß der zweite Schwenkhebel bei einer Schenkbewegung der Querwelle praktisch spielfrei mitschwenkt.
  • Der zweite Schwenkhebel wird also nicht am Ende der Querachse befestigt, sondern ist mit dieser nur drehfest verbunden. Die axiale Befestigung des Schwenkhebels übernimmt der Bajonettverschluß, der ein begrenztes Drehen des Schwenkhebels gestattet, aber nicht sein Loslösen von der Wand des Gehäuses oder Griffstücks.
  • Hier muß angemerkt werden, daß es unbedeutend ist, auf welcher Seite der Waffe der erste bzw. der zweite Schwenkhebel liegt. In der Regel ist mit dem ersten Schwenkhebel der auf der linken Seite der Waffe über dem Griff sitzende Schwenkhebel gemeint. Es ist aber auch möglich, den zweiten Schwenkhebel oder beide Schenkhebel mit einem Tastfinger auszubilden, der mit dem Zubringer des Magazins zusammenwirkt. Im letztgenannten Fall braucht die Verbindung der beiden Schwenkhebel nicht drehfest zu sein.
  • Der unrunde Abschnitt der Querwelle kann z.B. ein Vierkant sein. Bevorzugt ist das Ende der Querwelle aber mit Längsnuten versehen, die gleichmäßig über den Umfang verteilt sind und bis zum Ende der Querwelle verlaufen. Zusammen mit der komplementären Bohrung im Schwenkhebel wird somit eine sog. Vielnutprofil-Verbindung hergestellt, die zur Übertragung eines hohen Drehmoments geeignet ist.
  • Die erfindungsgemäße Verschlußsperre kann bei Mehrlade-Handfeuerwaffen aller Art eingesetzt werden, bevorzugt bei Selbstladewaffen und besonders bevorzugt bei Selbstladepistolen, bei denen dem herkömmlichen, außen auf der einen Seite des Griffstücks liegenden Schwenkhebel ein außenliegender Schwenkhebel auf der gegenüberliegenden Seite zugeordnet ist. Durch die Erfindung wird in das Innere des Mechanismus der Selbstladepistole in keiner Weise eingegriffen. Der zweite Schwenkhebel benötigt keinerlei Aufnahmeraum im Inneren des Griffstücks der Pistole.
  • Sollte ein Kunde den zweiten Schwenkhebel nicht wünschen, dann kann dieser ohne weiteres ausgebaut und weggelassen werden, ohne daß dadurch irgendeine Einbuße in der sicheren Funktion der Pistole entsteht.
  • Die Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels noch näher erläutert. In der hierzu angefügten, schematischen Zeichnung zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch einen Teil eines Pistolengriffstücks in horizontaler Richtung, mit montierten Schwenkhebeln;
  • 2 eine Draufsicht auf ein Griffstück der Pistole der 1 im Schrägbild, mit montierten Schwenkhebeln;
  • 3 eine Draufsicht auf das Griffstück der 2 im Schrägbild, aber aus einem anderen Blickwinkel, beim Einbau des zweiten Schwenkhebels;
  • 4 eine Ansicht des Griffstücks wie in 2 beim Einbau des ersten Schwenkhebels; und
  • 5 eine vergrößerte Ansicht der ausgebauten, aber zusammengesetzten beiden Schwenkhebel.
  • 1 zeigt einen horizontalen Querschnitt durch einen Teil eines Griffstücks 1 einer Selbstladepistole, wobei die Schußrichtung nach links weist.
  • Im übrigen haben 1 und 5 etwa den gleichen Maßstab, während die Gesamtdarstellungen des Griffstücks 1 der 2, 3 und 4 einen gegenüber diesem verkleinerten Maßstab aufweisen. "Vorne" bzw. die Schußrichtung weist in 2 und 4 nach links unten, in 3 nach rechts unten und in 5 nach rechts oben.
  • Das Griffstück 1 umgibt einen Magazinschacht 3. Vor dem Magazinschacht 3 ist eine horizontale Querbohrung 13 angeordnet, in der drehbar eine Schwenkwelle 7 sitzt, mit deren linkem Ende ein erster Schwenkhebel 5 fest vernietet ist. Dieser Schwenkhebel 5 erstreckt sich etwa horizontal und in Längsrichtung des Griffstücks 1, an dessen linker Seite er außen anliegt. Das vordere Ende des Schwenkhebels 5 ist, wie bereits erwähnt, mit der Schwenkwelle 7 vernietet. Der Schwenkhebel 5 weist, von seinem vorderen Ende ausgehend, etwa nach zwei Dritteln seiner Länge einen dem Griffstück 1 zugewandten Tastfinger 9 auf, der sich durch einen Durchbruch im Griffstück 1 erstreckt und ein wenig in den Magazinschacht 3 hineinragt. Dort läßt der Tastfinger 9 bei eingeführtem Magazin die Patronen an sich vorbeigleiten, bis er nach Entnahme der letzten Patrone aus dem Magazin von dessen Zubringer erfaßt und nach oben belastet wird. Das Magazin mit seinem Zubringer ist in der Zeichnung der Einfachheit halber weggelassen. Wird nun der letzte Schuß abgefeuert, läuft der Verschluß oder Schlitten (nicht gezeigt) nach hinten. An der Oberseite des Schenkhebels 5 ist nahe seinem hinteren Ende ein Fangstück 11 ausgebildet, das sich nach oben erstreckt und bei geschlossenem Verschluß von unten her an diesem anliegt. Der Verschluß hat an seiner Unterseite eine Ausnehmung, in die das Fangstück dann einfallen kann, wenn sich der Verschluß in seiner hinteren Lage befindet, und wenn der Tastfinger 9 vom Zubringer des Magazins angehoben wird.
  • Wenn der Verschluß nach dem letzten Schuß seine Rücklaufbewegung durchführt und deren hinteres Ende erreicht, kann der Schwenkhebel 5 mit seinem hinteren Ende um die Mittelachse der Schwenkwelle 7 nach oben verschwenkt werden, weil der Tastfinger 9 und damit auch das Fangstück 11 vom Zubringer des Magazins angehoben werden. Wenn nun der Verschluß wieder nach vorne in seine geschlossene Lage zurückkehren will, dann läuft er auf den Tastfinger 9 auf und bleibt nach Verlassen seiner hintersten Stellung stehen.
  • Auf der Außenseite des Schwenkhebels 5 befindet sich, nahe dessen hinterem Ende, eine erste Handhabe 19. Wird diese Handhabe 19 nun, wenn der Verschluß vom Fangstück 11 zurückgehalten wird, niedergedrückt, dann bewegt sich das Fangstück 11 nach unten, gibt den Verschluß frei und dieser schlägt nach vorne.
  • Nahe der Einmündung der Schwenkwelle 7 in den Schwenkhebel 5 ist an diesem ein nach oben abstehendes Haltestück 15 angeordnet. Wenn der Verschluß auf das Griffstück 1 von vorne her aufgeschoben wird, wird das Haltestück 15 vom Verschluß derart umgriffen, daß sich dessen Außenkante auf der Außenseite des Haltestückes 15 und unter dessen Oberkante befindet. Jetzt kann sich das Haltestück 15 nicht mehr nach außen bewegen. Wird dagegen der Verschluß vom Griffstück 1 abgenommen, dann kann die Schwenkwelle 7 mittels des Schwenkhebels 5 aus der Bohrung 13 herausgezogen werden. Eine Rast, die auf die Schwenkwelle 7 einwirkt, ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.
  • Insoweit entspricht die gezeigte Anordnung im wesentlichen einer bekannten Verschlußsperre, und der erste Schwenkhebel 5 kann alleine und ohne weiteren Zusatz verwendet werden.
  • Das freie Ende der Schwenkwelle 7 weist ein Vielnutprofil 29 auf, dessen zueinander parallele, mit gleichem Winkelabstand angeordnete Nuten sich bis zu diesem freien Ende hin erstrecken. Auf dieses Vielnutprofil 29 ist ein Stutzen 23 mit einer Bohrung mit komplementärem Profil 31 aufgeschoben. Dieser Stutzen 23 bildet einen Teil eines zweiten Schwenkhebels 17, der sich von diesem Stutzen 23 aus nach hinten erstreckt, wo eine zweite Handhabe 21 ausgebildet ist. Wie aus 5 ersichtlich, sind der erste und der zweite Schwenkhebel 5, 17 äußerlich nahezu gleich ausgebildet, sie erstrecken sich parallel zueinander und sie tragen an gegenüberliegenden Stellen ihre jeweilige Handhabe 19, 21. So liegt die zweite Handhabe 21 des zweiten Schwenkhebels 17 für den betätigenden Daumen der linken Hand eines Linksschützen an derselben Stelle, wie dies bei der Handhabe 19 des ersten Schwenkhebels 5 für den rechten Daumen eines Rechtsschützen der Fall ist.
  • Auf der radialen Außenseite des Stutzens 23 ist ein Vorsprung 25 ausgebildet, dem die Aussparung 33 des Teils der Aufnahmebohrung 13 entspricht, der den Stutzen 23 aufnimmt. Vorsprung 25 und Aussparung 33 sind so angeordnet, daß daß sie dann übereinstimmend gegenüberliegen, wenn der zweite Schwenkhebel 17 eine Winkellage einnimmt, die er im normalen Betrieb nicht einnehmen kann. Diese Einbau-Winkellage ist in 3 dargestellt.
  • Nach dem Einsetzen des Stutzens 23 mit seinem Vorsprung 25 in die Aufnahmebohrung 13 mit ihrer Aussparung 33 wird der zweite Schwenkhebel 17 verschwenkt, so daß der Vorsprung 25 in eine Ausnehmung in der Wand des Griffstücks 1 eintritt, das dabei einen Gegenvorsprung 27 (1) bildet, der vom Vorsprung 25 hintergriffen wird. So ist verhindert, daß sich der zweite Schwenkhebel 17 lösen kann. Der zweite Schwenkhebel 17 ist somit mittels eines Bajonettverschlusses an der rechten Seitenwand des Griffstücks 1 befestigt.
  • Der Einbau der beiden Schwenkhebel 5, 17 erfolgt wie folgt:
    Zunächst wird der zweite Schwenkhebel 17 mittels des beschriebenen Bajonettverschlusses in einer bestimmten Drehlage in das Griffstück 1 eingesetzt, wie in 3 gezeigt. Diese Drehlage kann der zweite Schwenkhebel 17 nur dann einnehmen, wenn der Verschluß abgenommen ist. Der zweite Schwenkhebel 17 wird dann in seine Gebrauchslage geschwenkt. Nun wird der erste Schwenkhebel 5 mit der Schwenkwelle 7 in die Aufnahmebohrung 13 eingeschoben (in 4 gezeigt). Dabei dringt der Tastfinger 9 in den ihm zugeordneten Durchbruch in der linken Wand des Griffstücks 1 ein. Gleichzeitig dringt das Vielnutprofil 29 in das komplementäre Profil 31 (in 3 zu sehen) ein. Da nun die Schwenkbewegung des zweiten Schwenkhebels 17 durch die Bewegungsstrecke begrenzt ist, die dem Tastfinger 9 im zugeordneten Durchbruch zur Verfügung steht, kann sich der zweite Schwenkhebel 17 nicht vom Griffstück lösen und steht mit dem ersten Schwenkhebel 5 in drehfester Verbindung, so daß das Niederdrücken der zweiten Handhabe 21 ebenso wie das Niederdrücken der ersten Handhabe 19 in gleicher Weise bewirkt, daß der erste Schenkhebel 5 verschwenkt und dabei das Fangstück 11 abgesenkt wird. In 2 ist das Griffstück mit den fertig eingebauten Schwenkhebeln 4, 17 zu sehen.
  • Das Aufsetzen des Verschlusses bzw. Schlittens auf das Griffstück 1 verhindert, daß sich der erste Schwenkhebel 5 lösen kann, weil eine Kante dieses Verschlusses das Haltestück 15 auf seiner Außenseite übergreift.
  • Das Zerlegen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
  • Es ist besonders hervorzuheben, daß die gezeigte Verschlußsperre zu dem schon bekannten ersten Schwenkhebel 5 nur ein einziges, zusätzliches Teil benötigt, nämlich den zweiten Schwenkhebel 17. Dieser zweite Schwenkhebel 17 ist ein relativ kostengünstig herstellbares Feingußteil, in dessen Stutzen 23 das komplementäre Profil 31, das schon grob im Guß ausgebildet ist, nur noch mit einem spanenden Werkzeug geräumt wird.

Claims (3)

  1. Mehrlade-Handfeuerwaffe mit einer Verschlußsperre, die einen ersten Schwenkhebel (5) mit einer in der Waffe gelagerten Schwenkwelle (7) aufweist, der auf der einen Längsseite der Waffe angebracht ist, und bei der auf der anderen Längsseite der Waffe ein zweiter Schwenkhebel (17) wahlweise auf das freie Ende der Schwenkwelle (7) drehfest aufsetzbar und an der Waffe mittels eines Bajonettverschlusses (25, 27, 33) fixierbar ist, ohne daß in das Innere der Waffe eingegriffen wird.
  2. Handfeuerwaffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkwelle (7) einen unrunden Abschnitt (29) aufweist, der durch eine komplementäre Bohrung (31) im zweiten Schwenkhebel (17) hindurchgeht.
  3. Handfeuerwaffe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der unrunde Abschnitt als ein runder Abschnitt mit Längsnuten (23) ausgebildet ist.
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