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Die
Erfindung betrifft eine Mehrlade-Handfeuerwaffe mit einer Verschlußsperre,
die einen ersten Schwenkhebel mit einer in der Waffe gelagerten Schwenkwelle
aufweist, der auf einer Längsseite
der Waffe angebracht ist.
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Alle
in diesen Unterlagen verwendeten Lagebezeichnungen wie "vorne", "oben" usw. beziehen sich
auf die in normaler Schußlage
befindliche Waffe, bei der der Lauf in horizontale Richtung weist. "Vorne" ist in Schußrichtung.
Unter der "Längsseite" der Waffe wird die
seitliche, von der Ober- und Unterseite begrenzte, sich von vorne
nach hinten erstreckende Oberfläche
der Waffe verstanden.
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Verschlußsperren
sind bei Repetierwaffen und aufschießenden Selbstladewaffen (Selbstladewaffen,
die sich mit geschlossenem Verschluß in Schußbereitschaft befinden) der
verschiedensten Arten vorgesehen. Die Erfindung erstreckt sich ganz besonders
auf Selbstladepistolen mit Einsteckmagazin. Aufgabe der Verschlußsperre
einer mehrschüssigen
Handfeuerwaffe ist es in erster Linie, nach dem letzten Schuß den Verschluß offenzuhalten,
um dem Schützen
anzuzeigen, daß kein
Schuß mehr
vorhanden ist, und um den nachfolgenden Ladevorgang zu verkürzen.
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In
manchen Fällen
ist der Mechanismus, der die Verschlußsperre bildet, gänzlich im
Inneren der Waffe untergebracht, etwa bei den Walther-Pistolen PP
und PPK. In diesem Fall muß der
Schütze
nach dem Einführen
eines geladenen Magazins o. dgl. den Verschluß bzw. Schlitten ergreifen,
ihn leicht zurückziehen
und ihn dann loslassen. Dies erfolgt rascher als das normale Durchladen,
das das volle Zurückziehen
des Verschlusses über
seine gesamte Rücklaufstrecke
gegen die Wirkung einer Schließfeder
erfordert.
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Soll
bei entladener Waffe der von der Verschlußsperre gehaltene Verschluß nach vorne
gelassen werden, ist zunächst
das Magazin zu entfernen, und dann erfolgen dieselben Tätigkeiten,
wie sie oben beschrieben sind. Befindet sich der Verschluß in seiner
vorderen Lage, kann das Magazin wieder eingeführt werden.
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Es
ist ein ganz wesentliches Sicherheitsmerkmal, daß der Verschluß der ungeladenen
Pistole nur mit entnommenem Magazin geschlossen werden kann. Denn
so ist die Gefahr ausgeräumt,
daß eine übersehene,
dennoch im Magazin befindliche Patrone in den Lauf geladen wird.
Zwar könnte
in diesem Fall der Verschluß nach
vorne gelassen werden, ohne vorher das Magazin zu entfernen, doch
da der Schütze
seiner Meinung nach ein leeres Magazin in der Waffe hat, wird er
es vor dem Schließen
des Verschlusses aus der Waffe entnehmen. Da jedes Jahr eine ganze
Reihe von Unfällen
mit versehentlich geladenen Waffen vorkommt, ist dieses Sicherheitsmerkmal überall dort
von überwiegender
Bedeutung, wo ein Schütze
beim Versorgen seiner Waffe Munition griffbereit haben kann.
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Bei
Militärwaffen
ist diese Gefahr geringer, da, zumindest in Friedenszeiten, der
Soldat beim Waffenreinigen keine Munition zur Verfügung hat.
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Ein
anderer, weit verbreiteter Mechanismus der Verschlußsperre
hat deshalb einen außen
an der Waffe anliegenden, um eine Querachse schwenkbaren Hebel,
der mit seinem Ende einerseits in die Bewegungsbahn des Magazin-Zubringers
und andererseits in die Bewegungsbahn des Verschlusses eingreift,
wo er in eine Ausnehmung des Verschlusses einfallen kann, wenn dieser
geöffnet
und das Magazin leer ist. Auf dem schwenkbaren Hebel sitzt eine Handhabe.
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Wird
bei einer solchen Waffe ein volles Magazin in eine Waffe eingeführt, bei
der der Verschluß durch
die Verschlußsperre
nahe der hintersten Lage gehalten wird, dann genügt es, den genannten Schwenkhebel
durch Druck auf seine Handhabe zu verschwenken, so daß er den
Verschluß freigibt
und dieser nach vorne fährt.
Der Ladevorgang benötigt somit
nicht den Einsatz der zweiten Hand des Schützen, um die Waffe wieder schußbereit
zu machen.
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Die
Möglichkeit
des schnelleren Nachladens bedeutet allerdings, daß man das
obengenannte Sicherheitsmerkmal aufgeben muß, denn auch bei leerem Magazin
kann man (gegen die recht schwache Einwirkung der Magazinfeder)
auf die Handhabe drücken
und den Verschluß vorlassen,
ohne das Magazin entnommen zu haben. Das Verhalten der Waffe ist
im wesentlichen gleich, unabhängig
davon, ob das Magazin vorhanden ist oder nicht.
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Diese
zuletzt beschriebene Verschlußsperre ist
besonders bei Colt-Browning-Konstruktionen (Colt M 1911, FN-Hochleistungsbrowning
usw.) üblich,
die heutzutage in vielen Modifikationen überwiegend verbreitet sind.
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Der
Sportschütze,
der seine Waffe nur auf dem Schießstand benutzt, hat genug Zeit
zum Nachladen. Die Verschlußsperre
von Sport-Selbstladepistolen läßt daher
in der Regel den Verschluß aus Gründen der
Sicherheit wieder nach vorne gleiten, wenn das leere Magazin entnommen
wird.
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Soweit
Selbstladepistolen von Zivilisten zur Selbstverteidigung mitgeführt oder
bereitgehalten werden, wird in aller Regel nur ein einziges Magazin verwendet.
Ist dieses Magazin leergeschossen, kann demnach der Schütze gar
nicht mehr nachladen, weil kein weiteres Magazin zur Verfügung steht.
Außerdem
ist bei modernen Selbstladepistolen, soweit gesetzlich erlaubt,
die Magazinkapazität
erheblich gesteigert, so daß eine
moderne Selbstladepistole nahezu die doppelte Menge von Patronen
laden kann, verglichen mit einer älteren Pistole. Der Einsatz
von Kunststoff beim Bau moderner Pistolen gleicht das Mehrgewicht
der größeren Patronenmenge
aus.
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Insgesamt
ist bei einer modernen Selbstladepistole für den Zivilgebrauch heute die
Möglichkeit des
schnellen Nachladens durch Druck auf den Schwenkhebel der Verschlußsperre
weniger nötig
als je zuvor.
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Ferner
ist es bei zivilen Handfeuerwaffen immer mehr üblich, sie für die Benutzung
sowohl von Rechtshändern
als auch von Linkshändern
auszulegen. Wesentliche Bedienungshebel, wie der Sicherungshebel
oder die Handhabe zum Lösen
der Magazinhalterung, sind daher oftmals beidseitig angebracht.
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Solche
Lösungen
werden auch bei Militärwaffen
angeboten, bleiben aber dort oft ungenutzt, weil es einfacher ist,
einen Linkshänder
daran zu gewöhnen,
die Waffe mit der rechten Hand zu bedienen, als gleichzeitig die
Ausbildung von Rechts- und Linkshändern durchzuführen, die
für gleiche
Bedienungsvorgänge
jeweils die andere Hand benutzen. Die Gleichförmigkeit der Bewegungen aller
Soldaten, die für
den Ausbilder das entscheidende Kriterium ist, entfällt dann
nämlich.
Außerdem
gibt es viele Handfeuerwaffen, die der Bauart nach entweder nur
für Rechtshänder oder
nur für
Linkshänder
ausgelegt sind und von einer Person, für die sie nicht ausgelegt sind,
auch nicht richtig benutzt werden können oder sogar zu Verletzungen
führen.
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Aus
den obigen Gründen
wurden bei Handfeuerwaffen, besonders solchen für den militärischen Gebrauch, ganz besonders
bei Selbstladepistolen in der Colt-Browning-Bauweise oder einer ähnlichen Bauweise,
die Handhaben für
die Verschlußsperre nur
auf einer Seite der Waffe angebracht, so daß sie nur von der rechten Hand
des Schützen
bedienbar sind. Dazu ist anzumerken, daß diese Colt-Browning-Bauweise
seit fast 90 Jahren bekannt und äußerst verbreitet
ist.
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Aus
der
DE 34 353 809
C2 ist eine Verschlußsperre
der eingangs genannten Art für
automatische Waffen, insbesondere für Selbstladepistolen, bekannt,
die über
zwei beidseitig vom Gehäuse angeordnete
Stellhebel beidseitig bedienbar ist. Die Stellhebel gehen mittels
einer Fangklinke mit dem Schlitten in Eingriff und geben diesen
bei Betätigung durch
ein Verschwenken frei. Die beiden Stellhebel sind über einen
als Welle dienenden Querbolzen miteinander verbunden. Der eine Hebel
ist mit der Welle fest verbunden und der zweite Hebel über eine
Wellenbüchse
mittels eines Bundringes an der Welle montierbar Er bildet das Gegenlager
zum ersten Hebel. Der Bundring ist über eine Spannfeder ständig belastet
und kann auf Druck entlastet werden, wobei der zweite Hebel sich
dann entnehmen läßt. Der
erste Hebel ist alleine nicht verwendbar.
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Ferner
zeigt auch die
DE 32
27 180 C2 eine Selbstladepistole mit ebenfalls zwei beidseitig
an der Pistole angeordneten Bedienhebeln, die sowohl den Schlaghammer
entspannen als auch den Verschluß fangen oder freigeben können. Die
beiden Bedienhebel sind fest mit der Welle und damit miteinander
verbunden und stehen in einer formschlüssigen, losen Verbindung mit
der Hammerentspannung und dem Verschlußfang. Ein Hebel alleine ist
ebenfalls nicht verwendbar.
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Das
US 4 726 136 betrifft eine
Sicherungsvorrichtung für
Schußwaffen
mit einem Schlagbolzenblock, der den Schlagbolzen von dem Schlagstück, unabhängig vom
Auslösemechanismus
entfernt. Darüber
hinaus zeigt einen Anzeiger den Ladezustand der Waffe. Weiter ist
noch ein Magazinfang gezeigt. Die Waffe umfaßt ferner auch eine beidseitig bedienbare
Sicherung mit einem oder zwei im Abzugsstangengehäuse über eine
Welle verbundenen Hebeln. In der Sicherungsposition verhindern sie eine
das Schlagstück
freigebende Schwenkbewegung der Abzugsstange und ermöglichen
diese in der Freigabepostion. Die beiden Hebel umfassen jeweils einen
Wellenabschnitt, die mittels zweier Nuten zu einer Welle zusammengefügt werden
und dann eine gemeinsame Nut bilden. Ein Bajonettverschluß wird dabei
nicht verwendet.
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Ziel
der Erfindung ist es, eine weitere Handfeuerwaffe bereitzustellen,
die eine mittels einer Handhabe lösbare Verschlußsperre
aufweist.
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Dieses
Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht,
daß bei
einer Mehrlade-Handfeuerwaffe der eingangs genannten Art bei der
anderen Längsseite der
Waffe ein zweiter Schwenkhebel wahlweise auf das freie Ende der
Schwenkwelle drehfest aufsetzbar und an der Waffe mittels eines
Bajonettverschlußes fixierbar
ist, ohne das in das Innere der Waffe eingegriffen wird (Anspruch
1).
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Hierdurch
kann zunächst
die Verschlußsperre
auch von einem Linkshänder
in derselben Weise mittels einer Handhabe betätigt werden, wie das bisher
nur einem Rechtshänder
möglich
war. Es ist aber auch beim Beheben von Ladehemmungen oder bei Reparaturarbeiten
möglich,
von jeder Seite der Waffe her die Verschlußsperre einzulegen oder zu
lösen,
so daß insgesamt,
nicht nur für
Linkshänder,
die Bedienungsmöglichkeiten
der Waffe erweitert sind und die Waffe somit verbessert ist.
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Diese
Verbesserung ist dabei einfach, d.h. ohne größere Änderungen an vorhandenen Waffen, und
kostengünstig
durchführbar.
Insbesondere ist die Verbesserung wahlweise benutzbar oder weglassbar.
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Dabei
war es, wenn man den eingangs aufgeführten Stand der Technik berücksichtigt,
durchaus nicht naheliegend, einen seit fast 90 Jahren bewährten Stand
der Technik zu ändern,
und hätte
man diesen dennoch geändert,
wäre es
dann auch eher naheliegend gewesen, die Handhabe aus Sicherheitgründen überhaupt
wegzulassen, als sie zu verdoppeln. Im übrigen erfordert die Erfindung
keine neuartige Technolgie, sondern hätte auch schon vor 90 Jahren
realisiert werden können.
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Die
Verschlußsperre
kann einen Schieber aufweisen, der von hinten her in den Magazin-Zubringer
eingreift und auf der Seite die erste Handhabe trägt, die
sich durch einen ersten Schlitz im Waffengehäuse oder Griffstück nach
außen
erstreckt. In diesem Fall ist es einfach, auf der anderen Seite
des Schiebers die zweite Handhabe anzubringen, die sich durch einen
zweiten Schlitz nach außen
erstreckt, der dem ersten gegenüberliegend
im Gehäuse
oder Griffstück
ausgebildet ist.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist es aber von Vorteil,
daß die
erste Handhabe auf einem ersten Schwenkhebel sitzt, der um eine
quer zur Längsachse
der Waffe verlaufende Querachse schwenkbar ist, daß auf der
anderen Seite der Waffe ein zweiter Schwenkhebel mit der zweiten
Handhabe sitzt, der um dieselbe Querachse schwenkbar ist, und daß beide
Schwenkhebel mittels einer Schwenkwelle, die sich koaxial zur Schwenkachse
erstreckt, drehfest miteinander verbunden sind. Die Schwenkhebel
können
innerhalb der Wände
des Gehäuses
oder Griffstücks
angeordnet sein, liegen aber bevorzugt außerhalb von diesen, da dann die
gesamte Wandstärke
des Gehäuses
oder Griffstücks
zur Lagerung der Schwenkwelle herangezogen werden kann. Auch durchsetzen
dann keine Nuten, die sich längs
der Bewegungsbahn der Handhaben erstrecken müssen, die Wand des Gehäuses oder
Griffstücks
und schwächen
dadurch dieses. Die oben erwähnte
Colt-Browning-Konstruktion
weist einen so ausgebildeten, gelagerten und angeordneten Schwenkhebel
auf, dessen Schwenkwelle bisweilen sogar als Verankerung für ein Verriegelungsglied
dienen kann und zum Zerlegen der Waffe entnommen werden muß, bevor
man den Verschluß ausbauen kann.
Zur Befestigung der Querwelle dient in der Regel die Schließfeder als
Rastfeder, aber es sind auch andere Lösungen bekannt, zum Beispiel
die Befestigung mittels einer Stahlklammer, die einem Fahrrad-Kettenschloß ähnelt (Tokarew
TT 1930 und 1933).
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Gemäß einer
weiteren, bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird der Schwenkhebel
bzw. dessen Schwenkwelle jedoch nicht zum Zerlegen der Waffe benutzt.
Es ist zwar der erste Schwenkhebel fest mit der Schwenkwelle verbunden,
etwa an dieser festgenietet. Der Schwenkhebel weist aber einen sich
nach oben erstreckenden Vorsprung auf, der nach dem Zusammenbau
der Waffe von einem anderen Bauteil mit Spiel so umgriffen wird,
daß die Schwenkbewegung
des Schwenkhebels nicht behindert ist, aber die Schwenkwelle aus
ihrer Aufnahmebohrung im Gehäuse
oder Griffstück
nicht mehr herausgezogen werden kann. Dieses Bauteil ist bevorzugt
eine sich nach unten erstreckende Längskante am Verschluß. Wird
der Verschluß abgenommen, dann
kann der Schwenkhebel mit der Schwenkwelle einfach herausgezogen
werden.
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Dieser
haltende Vorsprung kann an jeder Stelle des Schwenkhebels angeordnet
werden, ist aber bevorzugt nahe der Einmündung der Schwenkwelle angeordnet,
da dort die Schwenkbewegungen des Schwenkhebels die geringsten Wegstrecken
in Anspruch nehmen.
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Der
zweite Schwenkhebel kann grundsätzlich
dauerhaft am freien Ende der Schwenkwelle angebracht werden, da
zum Zerlegen der Waffe, wie oben erwähnt, der Ausbau des Schwenkhebels
nicht erforderlich zu sein braucht.
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Bevorzugt
ist der zweite Schwenkhebel, im Gegensatz zum ersten Schenkhebel,
lösbar
auf der Schwenkwelle befestigt. Dabei ist es möglich, das freie Ende der Schwenkwelle
unrund, etwa als Vierkant, auszubilden, in eine komplementäre Bohrung im
zweiten Schwenkhebel einzuführen
und diesen von außen
her mittels einer Schraube festzuhalten, die in die Schwenkwelle
eingeschraubt ist. Dabei wird der zweite Schwenkhebel auch festgehalten.
Beim Zerlegen oder Schießen
besteht aber die Gefahr, daß die
kleine Schraube verlorengeht oder daß das Gewinde in der Schwenkwelle
beschädigt
wird.
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Das
Festhalten des zweiten Schwenkhebels wird deshalb nach einer bevorzugten
Ausgestaltung der Erfindung dadurch erreicht, daß dieser zweite Schwenkhebel
mittels eines Bajonettverschlusses am Gehäuse oder am Griffstück der Waffe
angebracht ist. Ein Bajonettverschluß erlaubt zunächst eine geradlinige
Bewegung des zweiten Schwenkhebels längs der Querachse, die auch
die Mittelachse der Querwelle ist, und dann eine Drehbewegung. Bei der
geradlinigen Bewegung wird ein Vorsprung am zweiten Schenkhebel
durch eine Ausbuchtung der Aufnahmebohrung für die Querwelle hindurchgeführt. Mit
der Drehbewegung hintergreift der genannte Vorsprung am zweiten
Schwenkhebel einen Teil des Gehäuses
oder Griffstücks.
Dadurch wird der zweite Schwenkhebel schwenkbar und zuverlässig an
der Seite des Gehäuses
oder Griffstücks
gehalten, so lange er nicht in eine Schwenklage gelangt, in der
der Vorsprung wieder hinter der Ausbuchtung liegt. Dabei durchsetzt
die Querwelle mindestens einen Teil des zweiten Schwenkhebels mit
einem unrunden Abschnitt. Die Aufnahmebohrung im zweiten Schwenkhebel
ist dabei mindestens soweit komplementär zum unrunden Abschnitt ausgebildet,
daß der zweite
Schwenkhebel bei einer Schenkbewegung der Querwelle praktisch spielfrei
mitschwenkt.
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Der
zweite Schwenkhebel wird also nicht am Ende der Querachse befestigt,
sondern ist mit dieser nur drehfest verbunden. Die axiale Befestigung
des Schwenkhebels übernimmt
der Bajonettverschluß, der
ein begrenztes Drehen des Schwenkhebels gestattet, aber nicht sein
Loslösen
von der Wand des Gehäuses
oder Griffstücks.
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Hier
muß angemerkt
werden, daß es
unbedeutend ist, auf welcher Seite der Waffe der erste bzw. der
zweite Schwenkhebel liegt. In der Regel ist mit dem ersten Schwenkhebel
der auf der linken Seite der Waffe über dem Griff sitzende Schwenkhebel gemeint.
Es ist aber auch möglich,
den zweiten Schwenkhebel oder beide Schenkhebel mit einem Tastfinger
auszubilden, der mit dem Zubringer des Magazins zusammenwirkt. Im
letztgenannten Fall braucht die Verbindung der beiden Schwenkhebel nicht
drehfest zu sein.
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Der
unrunde Abschnitt der Querwelle kann z.B. ein Vierkant sein. Bevorzugt
ist das Ende der Querwelle aber mit Längsnuten versehen, die gleichmäßig über den
Umfang verteilt sind und bis zum Ende der Querwelle verlaufen. Zusammen
mit der komplementären
Bohrung im Schwenkhebel wird somit eine sog. Vielnutprofil-Verbindung
hergestellt, die zur Übertragung
eines hohen Drehmoments geeignet ist.
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Die
erfindungsgemäße Verschlußsperre kann
bei Mehrlade-Handfeuerwaffen
aller Art eingesetzt werden, bevorzugt bei Selbstladewaffen und besonders
bevorzugt bei Selbstladepistolen, bei denen dem herkömmlichen,
außen
auf der einen Seite des Griffstücks
liegenden Schwenkhebel ein außenliegender
Schwenkhebel auf der gegenüberliegenden
Seite zugeordnet ist. Durch die Erfindung wird in das Innere des
Mechanismus der Selbstladepistole in keiner Weise eingegriffen.
Der zweite Schwenkhebel benötigt
keinerlei Aufnahmeraum im Inneren des Griffstücks der Pistole.
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Sollte
ein Kunde den zweiten Schwenkhebel nicht wünschen, dann kann dieser ohne
weiteres ausgebaut und weggelassen werden, ohne daß dadurch
irgendeine Einbuße
in der sicheren Funktion der Pistole entsteht.
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Die
Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels noch näher erläutert. In
der hierzu angefügten,
schematischen Zeichnung zeigen:
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1 einen
Schnitt durch einen Teil eines Pistolengriffstücks in horizontaler Richtung,
mit montierten Schwenkhebeln;
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2 eine
Draufsicht auf ein Griffstück
der Pistole der 1 im Schrägbild, mit montierten Schwenkhebeln;
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3 eine
Draufsicht auf das Griffstück
der 2 im Schrägbild,
aber aus einem anderen Blickwinkel, beim Einbau des zweiten Schwenkhebels;
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4 eine
Ansicht des Griffstücks
wie in 2 beim Einbau des ersten Schwenkhebels; und
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5 eine
vergrößerte Ansicht
der ausgebauten, aber zusammengesetzten beiden Schwenkhebel.
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1 zeigt
einen horizontalen Querschnitt durch einen Teil eines Griffstücks 1 einer
Selbstladepistole, wobei die Schußrichtung nach links weist.
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Im übrigen haben 1 und 5 etwa
den gleichen Maßstab,
während
die Gesamtdarstellungen des Griffstücks 1 der 2, 3 und 4 einen
gegenüber
diesem verkleinerten Maßstab
aufweisen. "Vorne" bzw. die Schußrichtung
weist in 2 und 4 nach links
unten, in 3 nach rechts unten und in 5 nach
rechts oben.
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Das
Griffstück 1 umgibt
einen Magazinschacht 3. Vor dem Magazinschacht 3 ist
eine horizontale Querbohrung 13 angeordnet, in der drehbar eine
Schwenkwelle 7 sitzt, mit deren linkem Ende ein erster
Schwenkhebel 5 fest vernietet ist. Dieser Schwenkhebel 5 erstreckt
sich etwa horizontal und in Längsrichtung
des Griffstücks 1,
an dessen linker Seite er außen
anliegt. Das vordere Ende des Schwenkhebels 5 ist, wie
bereits erwähnt,
mit der Schwenkwelle 7 vernietet. Der Schwenkhebel 5 weist,
von seinem vorderen Ende ausgehend, etwa nach zwei Dritteln seiner
Länge einen
dem Griffstück 1 zugewandten
Tastfinger 9 auf, der sich durch einen Durchbruch im Griffstück 1 erstreckt
und ein wenig in den Magazinschacht 3 hineinragt. Dort
läßt der Tastfinger 9 bei
eingeführtem
Magazin die Patronen an sich vorbeigleiten, bis er nach Entnahme
der letzten Patrone aus dem Magazin von dessen Zubringer erfaßt und nach
oben belastet wird. Das Magazin mit seinem Zubringer ist in der
Zeichnung der Einfachheit halber weggelassen. Wird nun der letzte
Schuß abgefeuert,
läuft der
Verschluß oder
Schlitten (nicht gezeigt) nach hinten. An der Oberseite des Schenkhebels 5 ist
nahe seinem hinteren Ende ein Fangstück 11 ausgebildet,
das sich nach oben erstreckt und bei geschlossenem Verschluß von unten
her an diesem anliegt. Der Verschluß hat an seiner Unterseite
eine Ausnehmung, in die das Fangstück dann einfallen kann, wenn
sich der Verschluß in
seiner hinteren Lage befindet, und wenn der Tastfinger 9 vom
Zubringer des Magazins angehoben wird.
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Wenn
der Verschluß nach
dem letzten Schuß seine
Rücklaufbewegung
durchführt
und deren hinteres Ende erreicht, kann der Schwenkhebel 5 mit
seinem hinteren Ende um die Mittelachse der Schwenkwelle 7 nach
oben verschwenkt werden, weil der Tastfinger 9 und damit
auch das Fangstück 11 vom
Zubringer des Magazins angehoben werden. Wenn nun der Verschluß wieder
nach vorne in seine geschlossene Lage zurückkehren will, dann läuft er auf
den Tastfinger 9 auf und bleibt nach Verlassen seiner hintersten
Stellung stehen.
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Auf
der Außenseite
des Schwenkhebels 5 befindet sich, nahe dessen hinterem
Ende, eine erste Handhabe 19. Wird diese Handhabe 19 nun,
wenn der Verschluß vom
Fangstück 11 zurückgehalten wird,
niedergedrückt,
dann bewegt sich das Fangstück 11 nach
unten, gibt den Verschluß frei
und dieser schlägt
nach vorne.
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Nahe
der Einmündung
der Schwenkwelle 7 in den Schwenkhebel 5 ist an
diesem ein nach oben abstehendes Haltestück 15 angeordnet.
Wenn der Verschluß auf
das Griffstück 1 von
vorne her aufgeschoben wird, wird das Haltestück 15 vom Verschluß derart
umgriffen, daß sich
dessen Außenkante
auf der Außenseite
des Haltestückes 15 und
unter dessen Oberkante befindet. Jetzt kann sich das Haltestück 15 nicht
mehr nach außen
bewegen. Wird dagegen der Verschluß vom Griffstück 1 abgenommen, dann
kann die Schwenkwelle 7 mittels des Schwenkhebels 5 aus
der Bohrung 13 herausgezogen werden. Eine Rast, die auf
die Schwenkwelle 7 einwirkt, ist nicht erforderlich und
auch nicht vorgesehen.
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Insoweit
entspricht die gezeigte Anordnung im wesentlichen einer bekannten
Verschlußsperre, und
der erste Schwenkhebel 5 kann alleine und ohne weiteren
Zusatz verwendet werden.
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Das
freie Ende der Schwenkwelle 7 weist ein Vielnutprofil 29 auf,
dessen zueinander parallele, mit gleichem Winkelabstand angeordnete
Nuten sich bis zu diesem freien Ende hin erstrecken. Auf dieses Vielnutprofil 29 ist
ein Stutzen 23 mit einer Bohrung mit komplementärem Profil 31 aufgeschoben.
Dieser Stutzen 23 bildet einen Teil eines zweiten Schwenkhebels 17,
der sich von diesem Stutzen 23 aus nach hinten erstreckt,
wo eine zweite Handhabe 21 ausgebildet ist. Wie aus 5 ersichtlich,
sind der erste und der zweite Schwenkhebel 5, 17 äußerlich
nahezu gleich ausgebildet, sie erstrecken sich parallel zueinander
und sie tragen an gegenüberliegenden
Stellen ihre jeweilige Handhabe 19, 21. So liegt
die zweite Handhabe 21 des zweiten Schwenkhebels 17 für den betätigenden
Daumen der linken Hand eines Linksschützen an derselben Stelle, wie
dies bei der Handhabe 19 des ersten Schwenkhebels 5 für den rechten Daumen
eines Rechtsschützen
der Fall ist.
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Auf
der radialen Außenseite
des Stutzens 23 ist ein Vorsprung 25 ausgebildet,
dem die Aussparung 33 des Teils der Aufnahmebohrung 13 entspricht,
der den Stutzen 23 aufnimmt. Vorsprung 25 und
Aussparung 33 sind so angeordnet, daß daß sie dann übereinstimmend gegenüberliegen,
wenn der zweite Schwenkhebel 17 eine Winkellage einnimmt, die
er im normalen Betrieb nicht einnehmen kann. Diese Einbau-Winkellage
ist in 3 dargestellt.
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Nach
dem Einsetzen des Stutzens 23 mit seinem Vorsprung 25 in
die Aufnahmebohrung 13 mit ihrer Aussparung 33 wird
der zweite Schwenkhebel 17 verschwenkt, so daß der Vorsprung 25 in
eine Ausnehmung in der Wand des Griffstücks 1 eintritt, das
dabei einen Gegenvorsprung 27 (1) bildet, der
vom Vorsprung 25 hintergriffen wird. So ist verhindert,
daß sich
der zweite Schwenkhebel 17 lösen kann. Der zweite Schwenkhebel 17 ist
somit mittels eines Bajonettverschlusses an der rechten Seitenwand
des Griffstücks 1 befestigt.
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Der
Einbau der beiden Schwenkhebel 5, 17 erfolgt wie
folgt:
Zunächst
wird der zweite Schwenkhebel 17 mittels des beschriebenen
Bajonettverschlusses in einer bestimmten Drehlage in das Griffstück 1 eingesetzt,
wie in 3 gezeigt. Diese Drehlage kann der zweite Schwenkhebel 17 nur
dann einnehmen, wenn der Verschluß abgenommen ist. Der zweite
Schwenkhebel 17 wird dann in seine Gebrauchslage geschwenkt.
Nun wird der erste Schwenkhebel 5 mit der Schwenkwelle 7 in
die Aufnahmebohrung 13 eingeschoben (in 4 gezeigt).
Dabei dringt der Tastfinger 9 in den ihm zugeordneten Durchbruch
in der linken Wand des Griffstücks 1 ein.
Gleichzeitig dringt das Vielnutprofil 29 in das komplementäre Profil 31 (in 3 zu
sehen) ein. Da nun die Schwenkbewegung des zweiten Schwenkhebels 17 durch
die Bewegungsstrecke begrenzt ist, die dem Tastfinger 9 im zugeordneten
Durchbruch zur Verfügung
steht, kann sich der zweite Schwenkhebel 17 nicht vom Griffstück lösen und
steht mit dem ersten Schwenkhebel 5 in drehfester Verbindung,
so daß das
Niederdrücken
der zweiten Handhabe 21 ebenso wie das Niederdrücken der
ersten Handhabe 19 in gleicher Weise bewirkt, daß der erste
Schenkhebel 5 verschwenkt und dabei das Fangstück 11 abgesenkt
wird. In 2 ist das Griffstück mit den
fertig eingebauten Schwenkhebeln 4, 17 zu sehen.
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Das
Aufsetzen des Verschlusses bzw. Schlittens auf das Griffstück 1 verhindert,
daß sich
der erste Schwenkhebel 5 lösen kann, weil eine Kante dieses
Verschlusses das Haltestück 15 auf
seiner Außenseite übergreift.
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Das
Zerlegen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
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Es
ist besonders hervorzuheben, daß die
gezeigte Verschlußsperre
zu dem schon bekannten ersten Schwenkhebel 5 nur ein einziges,
zusätzliches
Teil benötigt,
nämlich
den zweiten Schwenkhebel 17. Dieser zweite Schwenkhebel 17 ist
ein relativ kostengünstig
herstellbares Feingußteil,
in dessen Stutzen 23 das komplementäre Profil 31, das
schon grob im Guß ausgebildet
ist, nur noch mit einem spanenden Werkzeug geräumt wird.