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DE10006556A1 - Sitzmöbel mit wippbarer Sitzfläche - Google Patents

Sitzmöbel mit wippbarer Sitzfläche

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Publication number
DE10006556A1
DE10006556A1 DE10006556A DE10006556A DE10006556A1 DE 10006556 A1 DE10006556 A1 DE 10006556A1 DE 10006556 A DE10006556 A DE 10006556A DE 10006556 A DE10006556 A DE 10006556A DE 10006556 A1 DE10006556 A1 DE 10006556A1
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DE
Germany
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seating furniture
seat
furniture according
rotation
axis
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10006556A
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Inventor
Marion Kielhorn
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Individual
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel (10) mit einer Sitzfläche (12), die um eine zur Sitzfläche (12) parallele Drehachse (32) wippbar ist. Die Sitzfläche (12) ist im wesentlichen x-förmig ausgestaltet und/oder das Sitzmöbel umfaßt mindestens zwei Begrenzungselemente (28, 30) zur Begrenzung eines Drehwinkels (alpha) um die Drehachse (32), die im Bereich der Sitzfläche (12) angeordnet sind und die sich in Richtung auf bezüglich der Drehachse (32) gegenüberliegende Seiten des Fußbodens (18) erstrecken.

Description

Die Erfindung betrifft ein Sitzmöbel mit einer Sitzfläche, die um eine zur Sitzfläche parallele Drehachse wippbar ist, wobei der Drehwinkel um die Drehachse begrenzt ist.
Ein Sitzmöbel mit einer wippbaren Sitzfläche ist beispiels­ weise aus der DE 199 14 643 A1 bekannt. Auf einer dem Boden zugewandten Unterseite der Sitzfläche ist in der Mitte der Sitzfläche ein zentrales Stützrohr angeordnet. An dem Stütz­ rohr ist senkrecht zur Sitzrichtung im Bereich des Fußbodens ein Rohrelement befestigt, dessen Längsachse eine zur Sitz­ richtung senkrechte und zur Sitzfläche parallele Drehachse definiert. Mit dem zentralen Stützrohr ist weiterhin ein sich parallel zur Sitzfläche und senkrecht zum Rohrelement er­ streckender Träger verbunden, der einen gewissen Abstand vom Boden aufweist. Wenn bei einer Wippbewegung die Enden des Trägers den Boden berühren, wird eine weitergehende Drehung um die Drehachse und damit ein Umkippen des Sitzmöbels ver­ hindert. Durch den Träger wird folglich der Drehwinkel um die Drehachse begrenzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Sitzmöbel zu schaffen, welches einen einfachen Aufbau und eine verbesserte Funktionalität aufweist und welches zudem unter ergonomischen Gesichtspunkten vorteilhaft ist.
Diese Aufgabe wird gelöst durch Sitzmöbel gemäß Anspruch 1. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Bei dem erfindungsgemäßen Sitzmöbel ist die Sitzfläche im we­ sentlichen x-förmig ausgestaltet und/oder umfaßt das Sitzmö­ bel mindestens zwei Begrenzungselemente zur Begrenzung des Drehwinkels, die im Bereich der Sitzfläche angeordnet sind und die sich in Richtung auf bezüglich der Drehachse gegen­ überliegende Seiten des Fußbodens erstrecken. Unter dem Be­ griff Sitzfläche wird erfindungsgemäß das gesamte Element verstanden, in welchem die ebene oder gekrümmte zweidimensio­ nalen Fläche, auf welcher Platz genommen wird, ausgebildet ist.
Bevorzugt ist die Lage der Drehachse relativ zur Sitzrichtung von der auf dem Sitzmöbel Platz nehmenden Person frei wähl­ bar. Die Sitzrichtung ist dabei diejenige Richtung, in welche man blickt, wenn man auf dem Sitzmöbel Platz genommen hat. Dabei stehen der Person bevorzugt mindestens zwei unter­ schiedliche Sitzpositionen zur Verfügung, es kann z. B. die Sitzrichtung senkrecht oder parallel zur Drehachse gewählt werden. Die Drehachse kann mit der Sitzrichtung auch einen spitzen Winkel von mehr als 0° und weniger als 90° einschlie­ ßen. Vorteilhafterweise ist die Drehachse im Bereich des Fuß­ bodens angeordnet.
Dadurch, daß die Sitzfläche im wesentlichen x- oder kreuz­ förmig ausgestaltet ist, kann ein ergonomisch besonders vor­ teilhaftes Sitzen gewährleistet werden. Dies liegt daran, daß eine x-förmige Sitzfläche in der Vielzahl möglicher Sitzposi­ tionen, z. B. bezüglich der Sitzrichtung nach hinten, vorne, links oder rechts geneigt, insgesamt als am angenehmsten emp­ funden wird. Die Vorteile der x-förmigen Sitzfläche zeigen sich besonders ausgeprägt, wenn die Sitzrichtung relativ zur Drehachse geändert wird, wenn also eine andere Sitzposition gewählt wird. Durch die x-förmige Sitzfläche kann nämlich ge­ währleistet werden, daß der Sitzkomfort gleich bleibt, unab­ hängig davon, ob z. B. eine Sitzrichtung parallel oder senk­ recht zur Drehachse gewählt wird.
Ein Sitzmöbel, welches zwei, drei, vier oder mehr Begren­ zungselemente umfaßt, die bezüglich der Drehachse auf gegen­ überliegenden Seiten im Bereich der Sitzfläche, z. B. auf der Sitzflächenunterseite oder am Sitzflächenrand, angeordnet sind, kann auf einfache Weise gefertigt werden. Darüber hin­ aus weist ein derartig ausgestaltetes Sitzmöbel eine höhere Stabilität als herkömmliche Sitzmöbel mit wippbarer Sitzflä­ che auf. Die Sitzfläche eines mit den erfindungsgemäßen Be­ grenzungselementen ausgestatteten Sitzmöbels kann beliebig gestaltet sein, bevorzugt sind jedoch x-förmige Sitzflächen.
Die Begrenzungselemente können einen Winkel zwischen 65° und 85° und insbesondere zwischen 70° und 80° mit der Sitzfläche derart einschließen, daß die Entfernung zwischen den Begren­ zungselementen sich mit zunehmendem Abstand von der Sitzflä­ che vergrößert. Weiterhin sind die Begrenzungselemente bevor­ zugt im Bereich entgegengesetzter Enden der Sitzfläche ange­ ordnet. Besonders bevorzugt sind die Begrenzungselemente paarweise vorhanden, wobei eine imaginäre Verbindungslinie zwischen den einzelnen Begrenzungselementen eines Paares senkrecht zu der Drehachse verlaufen kann. Insbesondere kön­ nen genau zwei Begrenzungselemente vorgesehen werden, deren imaginäre Verbindungslinie senkrecht zu der Drehachse und durch den Mittelpunkt der Sitzfläche verläuft. Die Begren­ zungselemente können als Beine ausgestaltet sein und z. B. wie Stuhlbeine im wesentlichen zylindrische Gestalt aufweisen.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird die Drehachse durch zwei Beine, die an gegenüberliegenden Enden der Sitz­ fläche angeordnet sind, definiert. Die Drehachse stimmt somit mit der imaginären Verbindungslinie der dem Boden zugewandten Enden der beiden Beine überein. Die Beine der Stützkonstruk­ tion können dabei mit der Sitzfläche einen Winkel zwischen 70° und 88°, bevorzugt zwischen 75° und 85°, derart einschließen, daß die Entfernung zwischen den Beinen sich mit zunehmendem Abstand von der Sitzfläche vergrößert. Gemäß ei­ ner weiteren Ausführungsform besitzt die Stützkonstruktion ein zentrales, auf der Sitzflächenunterseite angeordnetes Stützelement, welches an seinem der Sitzfläche abgewandten Ende ein Element aufweist, welches eine sich senkrecht zum Stützelement erstreckende Drehachse definiert. Sowohl das Stützelement als auch das die Drehachse definierende Element können beispielsweise rohrförmig ausgestaltet sein.
Die Komponenten Sitzfläche, Begrenzungselemente und Beine des Sitzmöbels können beispielsweise höhenverstellbar sein, damit das Sitzmöbel individuell an die Größe der Person bzw. deren Arbeitsumgebung angepaßt werden kann. Auch eine Federung die­ ser Komponenten ist möglich, um den Sitzkomfort zu erhöhen. Weiterhin kann auch daran gedacht werden, diese Komponenten abnehmbar auszugestalten. Auf diese Weise läßt sich das Pack­ maß des Sitzmöbels reduzieren, wodurch sich der Transport vereinfacht.
Weiterhin kann die Sitzfläche eine Rückenlehne aufweisen. Be­ vorzugt besitzt die Rückenlehne eine solche Funktionalität, daß sie in unterschiedlichen Sitzpositionen relativ zur Dreh­ achse gleichmäßig guten Halt gibt. Gemäß einer Ausführungs­ form weist die Sitzfläche in einem äußeren Bereich, d. h. am Rand, eine Aufnahme für die Rückenlehne auf, so daß die Rüc­ kenlehne lösbar mit der Sitzfläche verbunden werden kann. Be­ vorzugt weist die Sitzfläche mindestens eine weitere Aufnahme auf, welche bezüglich der ersten Aufnahme um einen Winkel zwischen 45° und 90° relativ zu einer zur Sitzfläche senk­ rechten Achse versetzt ist. Die Rückenlehne kann somit durch Umstecken zwischen den Aufnahmen an die jeweilige Sitzpositi­ on angepaßt werden. Anstatt einer umsteckbaren Rückenlehne kann auch eine Rückenlehne vorgesehen werden, welche kontinu­ ierlich oder zwischen vorgegebenen Winkelpositionen um eine zur Sitzfläche senkrechte Achse schwenkbar ist.
Die Rückenlehne kann einen Schaft aufweisen, welcher an dem der Sitzfläche abgewandten Ende ein z. B. gepolstertes Stützteil besitzt. Das Stützteil ist bevorzugt derart ausgestal­ tet, daß es in mindestens zwei unterschiedlichen Positionen am Schaft befestigt werden kann. So kann das Stützteil bei­ spielsweise in einer ersten Position parallel zur Sitzrich­ tung und in einer zweiten Position senkrecht zur Sitzrichtung angeordnet werden.
Die x-förmige Sitzfläche besitzt bevorzugt zwei rechtwinklig zueinander verlaufende Schenkel, wobei die Drehachse parallel zu einem ersten Schenkel des x und senkrecht zu einem zweiten Schenkel des x verlaufen kann. Es ist möglich, die Begren­ zungselemente im Bereich gegenüberliegender Enden des ersten Schenkels und die Beine, welche die Drehachse definieren, im Bereich gegenüberliegender Enden des zweiten Schenkels anzu­ ordnen.
Zur Erhöhung des Sitzkomforts kann die Sitzfläche gepolstert sein. Weiterhin kann sie muldenförmig (konkav) oder bezüglich des Fußbodens nach oben gewölbt (konvex) ausgestaltet sein. Bei einer x-förmigen Sitzfläche läßt sich die konkave bzw. konvexe Form dadurch realisieren, daß die beiden Schenkel je­ weils u-förmig ausgebildet sind, wobei die Enden eines jeden Schenkels einen größeren bzw. einen kleineren Abstand vom Fußboden aufweisen als die jeweiligen Schenkelmitten.
Weitere Vorteile und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Ausführungsbeispielen und den Figuren. Es zei­ gen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels;
Fig. 2a-d die Benutzung eines Sitzmöbels gemäß Fig. 1; und
Fig. 3a-c ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfin­ dungsgemäßen Sitzmöbels in Form eines Hockers 10 dargestellt. Der Hocker 10 weist eine Sitzfläche 12 in Form eines x mit zwei zueinander senkrechten Schenkeln 14, 16 auf. Der Hocker 10 ist auf einem Fußboden 18 angeordnet.
Die Sitzfläche 12 ist muldenförmig ausgestaltet, so daß die Enden der Schenkel 14, 16 sich leicht nach oben erstrecken. Die x-förmige Sitzfläche 12 gestattet es, daß auf dem Hocker 10 in zwei zueinander senkrechten Sitzrichtungen bequem Platz genommen werden kann. Die Sitzrichtung kann entweder parallel oder senkrecht z. B. zum Schenkel 14 verlaufen.
Der Hocker 10 besitzt zwei Beine 22, 24 gleicher Länge l, welche im Bereich der Enden des Schenkels 14 mit der Unter­ seite 26 der Sitzfläche 12 verbunden sind. Die beiden Beine 22, 24 stehen von der Sitzfläche 12 leicht nach außen ab und schließen mit der Sitzfläche 12 einen Winkel von ungefähr 85° ein.
Der Hocker 10 besitzt weiterhin zwei Beine 28, 30 gleicher Länge l'. Diese Beine 28, 30 sind im Bereich der Enden des Schenkels 16 mit der Unterseite 26 der Sitzfläche 12 verbun­ den sind. Die beiden Beine 28, 30 stehen von der Sitzfläche 12 ebenfalls leicht nach außen ab und schließen mit der Sitz­ fläche 12 einen Winkel von ungefähr 75° ein.
Die Länge l' der im Bereich der Enden des Schenkels 16 ange­ ordneten Beine 28, 30 ist etwas geringer als die Länge l der im Bereich der Enden des Schenkels 14 angeordneten Beine 22, 24. Weiterhin schließen die Beine 28, 30 einen um 10° spitze­ ren Winkel mit der Sitzfläche 12 als die Beine 22, 24 ein. Die effektive Länge leff = l sin85° der Beine 22, 24 ist da­ her größer als die effektive Länge l'eff = l' sin75° der Bei­ ne 28, 30. Aufgrund der unterschiedlichen effektiven Längen ist die Sitzfläche 12 um eine Drehachse 32, welche mit der imaginären Verbindungslinie der auf dem Fußboden 18 angeord­ neten Enden der Beine 22, 24 mit der größeren effektiven Länge zusammenfällt, drehbar. Die Drehachse 32 verläuft parallel zum Schenkel 14 und senkrecht zum Schenkel 16 der Sitzfläche 12.
Das Wippen der Sitzfläche 12 um die Drehachse 32 wird durch die beiden Beine 28, 30 mit der kürzeren effektiven Länge be­ grenzt. Sobald eines dieser Beine 28, 30 in Kontakt mit dem Fußboden 18 kommt, verhindert es ein weiteres Drehen um die Drehachse 32. Die Drehung um die Drehachse 32 ist daher auf einen maximalen Drehwinkel α begrenzt.
Eine nicht dargestellte Ausführungsform eines Hockers sieht vor, die beiden Beine 22, 24 durch eine Stützkonstruktion in Form eines auf dem Kopf stehenden T zu ersetzen. Der senk­ rechte Balken des T ist dabei ungefähr in der Mitte der Sitz­ flächenunterseite mit dieser verbunden und weist eine Länge auf, die mit der effektiven Länge der Beine 22, 24 überein­ stimmt. Der waagrechte, die Drehachse definierende Balken des T weist eine Breite auf, die dem Abstand der beiden Beine 22, 24 im Bereich des Fußbodens 18 entspricht. Weiterhin umfaßt die nicht dargestellte Ausführungsform noch wie der in Fig. 1 dargestellte Hocker 10 zwei Beine 28, 30, deren effektive Länge kürzer ist als die Länge des senkrechten Balkens des T.
Eine auf dem in Fig. 1 dargestellten Hocker 10 Platz nehmen­ de Person kann entweder auf den beiden Beinen 22, 24 die Ba­ lance halten, so daß die beiden anderen Beine 28, 30 in der Luft sind (Wippen, labiles Gleichgewicht). Die Person kann aber auch, wie in Fig. 1 dargestellt, z. B. ein weiteres Bein 28 auf dem Fußboden 18 aufsetzen, so daß nur noch ein Bein 30 in der Luft ist (Ruhelage, stabiles Gleichgewicht).
In den Fig. 2a bis 2d ist die Benutzung des in Fig. 1 dargestellten Hockers 10 durch eine Person 36 näher skiz­ ziert. In Fig. 2a verlaufen Sitzrichtung und Drehachse par­ allel. Die in Fig. 2a dargestellte Person 36 hält gerade die Balance, kann aber bezüglich der Sitzrichtung nach links und rechts wippen bzw. das linke oder rechte Bein 28, 30 des Hock­ kers 10 auf dem Fußboden 18 aufsetzen.
In der Darstellung gemäß Fig. 2b hat die Person 36 die Sitz­ richtung gewechselt. Die Sitzrichtung verläuft nunmehr senk­ recht zur Drehachse und die Person 36 ruht sich auf dem hin­ teren Bein 28 aus. In Fig. 2c hält die Person 36 gerade die Balance, sie kann aber bezüglich der Sitzrichtung nach vorne oder hinten wippen. In Fig. 2d hat sich die Person 36 z. B. zum Arbeiten nach vorne gebeugt und ruht sich auf dem Bein 30 des Hockers 10 aus.
In den Fig. 3a bis 3c ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sitzmöbels, nämlich ein Stuhl 38, dargestellt. Der Stuhl 38 ist, was den Wippmechanismus an­ geht, wie der in Fig. 1 dargestellte Hocker 10 ausgestaltet, so daß diesbezüglich auf eine nähere Beschreibung verzichtet wird.
Der Stuhl 38 gemäß Fig. 3a ist mit einer einzigen Aufnahme 40 für eine Rückenlehne versehen, um während des Wippens ei­ nen verbesserten Halt zu bieten. Die Rückenlehne kann lösbar in der Aufnahme 40 befestigt werden. Der in den Fig. 3b und 3c dargestellte Stuhl 38 besitzt neben einer ersten Auf­ nahme 40 für eine Rückenlehne noch eine weitere Aufnahme 42 für die Rückenlehne. Die weitere Aufnahme 42 ist relativ zur ersten Aufnahme 40 um einen Winkel von 90° bezüglich einer zur Sitzfläche 12 senkrechten Achse versetzt. Durch Umstecken der Rückenlehne zwischen den beiden Aufnahmen 40, 42 kann ge­ währleistet werden, daß einer auf dem Stuhl 38 Platz nehmen­ den Person in beiden, in den Fig. 2a und 2b dargestellten Sitzpositionen ausreichend Halt geboten wird. Die in Fig. 3b in der Aufnahme 42 angeordnete Rückenlehne umfaßt einen Schaft 44 und ein auf dem Schaft angeordnetes, gepolstertes Stützteil 46. Das Stützteil 46 in Form eines Pferdekopfes kann in zwei unterschiedlichen Positionen, nämlich senkrecht (Fig. 3b) und parallel (Fig. 3c) zur Sitzrichtung, auf den Schaft 44 gesteckt werden. Der Stuhl 38 kann somit auch als Schaukelpferd (Fig. 3c) benutzt werden.

Claims (25)

1. Sitzmöbel mit einer Sitzfläche (12), die bezüglich einer zur Sitzfläche (12) parallelen Drehachse (32) um einen begrenzten Drehwinkel (α) wippbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Sitzfläche (12) im wesentlichen x-förmig ausge­ staltet ist und/oder
daß das Sitzmöbel mindestens zwei Begrenzungselemente (28, 30) zur Begrenzung des Drehwinkels (α) umfaßt, die im Bereich der Sitzfläche (12) angeordnet sind und die sich in Richtung auf bezüglich der Drehachse (32) gegen­ überliegende Seiten des Fußbodens (18) erstrecken.
2. Sitzmöbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Sitzposition relativ zur Drehachse (32) frei wählbar ist.
3. Sitzmöbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (32) im Bereich des Fußbodens (18) an­ geordnet ist.
4. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Drehachse (32) senkrecht oder par­ allel zur Sitzrichtung verläuft oder mit der Sitzrichtung einen spitzen Winkel einschließt.
5. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Begrenzungselemente (28, 30) einen Winkel zwischen 65° und 85° mit der Sitzfläche (12) ein­ schließen.
6. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Begrenzungselemente (28, 30) im Be­ reich entgegengesetzter Enden der Sitzfläche (12) ange­ ordnet sind.
7. Sitzmöbel nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungselemente als Beine (28, 30) ausgestal­ tet sind.
8. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Bereich zweier gegenüberliegender Enden der Sitzfläche (12) jeweils ein Bein (22, 24) ange­ ordnet ist, wobei die beiden Beine (22, 24) die Drehachse (32) definieren.
9. Sitzmöbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Beine (22, 24), welche die Drehachse (32) definieren, mit der Sitzfläche (12) einen Winkel zwischen 70° und 88° einschließen.
10. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Bereich der Unterseite (26) der Sitzfläche (12) ein Stützelement angeordnet ist, welches an seinem der Sitzfläche abgewandten Ende ein Element aufweist, das eine sich senkrecht zur Sitzfläche (12) er­ streckende Drehachse definiert.
11. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Sitzfläche (12) und/oder die Be­ grenzungselemente (22, 24) und/oder die Beine (22, 24), welche die Drehachse (32) definieren, höhenverstellbar und/oder gefedert und/oder abnehmbar sind.
12. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß im Bereich der Sitzfläche (12) eine er­ ste Aufnahme (40) für eine Rückenlehne (44, 46) vorgese­ hen ist.
13. Sitzmöbel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Sitzfläche (12) eine weitere Aufnahme (42) für eine Rückenlehne (44, 46) vorgesehen ist, welche be­ züglich der ersten Aufnahme (40) um einen Winkel zwischen 45° und 90° versetzt ist.
14. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Sitzmöbel (12) eine Rückenlehne (44, 46) umfaßt.
15. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Rückenlehne (44, 46) zwischen der ersten Aufnahme (40) und der mindestens einen weiteren Aufnahme (42) umsteckbar ist oder um eine zur Sitzrich­ tung senkrechte Achse schwenkbar ist.
16. Sitzmöbel nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeich­ net, daß die Rückenlehne einen Schaft (44) und ein an dem der Sitzfläche (12) abgewandten Ende des Schaftes (44) angeordnetes Stützteil (46) aufweist.
17. Sitzmöbel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (46) in mindestens zwei unterschiedlichen Positionen an dem Schaft (44) befestigbar ist.
18. Sitzmöbel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Stützteil (46) in einer ersten Position parallel zur Sitzrichtung und in einer zweiten Position senkrecht zur Sitzrichtung angeordnet ist.
19. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die x-förmige Sitzfläche (12) zwei rechtwinklig zueinander verlaufende Schenkel (14, 16) aufweist.
20. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Drehachse (32) parallel zu einem ersten der beiden Schenkel (14, 16) des x und senkrecht zu einem zweiten der beiden Schenkel (14, 16) des x ver­ läuft.
21. Sitzmöbel nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungselemente (28, 30) im Bereich von gegen­ überliegender Enden des ersten der beiden Schenkel (14, 16) des x angeordnet sind.
22. Sitzmöbel nach Anspruch 8 und einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden die Drehachse (32) definierenden Beine (22, 24) im Bereich gegenüber­ liegender Enden des zweiten der Schenkel (14, 16) des x angeordnet sind.
23. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die beiden Schenkel (14, 16) des x der­ art ausgestaltet sind, daß die Enden jedes Schenkels (14, 16) einen größeren oder einen kleineren Abstand vom Boden (18) aufweisen als die Schenkelmitten.
24. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Sitzfläche (12) muldenförmig oder bezüglich des Fußbodens (18) nach oben gewölbt ausgestal­ tet ist oder.
25. Sitzmöbel nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Sitzfläche (12) und/oder das Stütz­ teil (46) gepolstert sind/ist.
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