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Die
Erfindung betrifft einen Steckverbinder, zumindest mit einem Steckerteil,
einem Hülsenteil und
einem Dichtelement.
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Bei
derartigen Steckverbindern dient das Dichtelement zur Abdichtung
des Zwischenraums zwischen dem Steckerteil und dem damit verbundenen
Hülsenteil.
Hierfür
wird das Dichtelement beispielsweise auf das Steckerteil aufgesetzt
und danach durch nachfolgendes Aufsetzen des Hülsenteils zwischen dem Hülsenteil
und dem Steckerteil eingeklemmt. Vor dem Aufsetzen des Hülsenteils
auf das Steckerteil, und auch nach einem erneuten Abziehen des Hülsenteils
von dem Steckerteil beispielsweise zur temporären Unterbrechung einer elektrischen Verbindung,
ist das Dichtelement also lediglich mit dem Steckerteil durch einen
Reibungsschluß verbunden.
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In
dieser Situation kann unter ungünstigen Bedingungen,
beispielsweise bei Vibrationen, oder unter mechanischer Fremdeinwirkung
die Gefahr bestehen, daß das
Dichtelement sich unbeabsichtigt teilweise oder sogar vollständig von
dem Steckerteil löst.
Zur Umgehung dieser Gefahr ist es insbesondere bekannt, den Steckverbinder
mit zusätzlichen
Sicherungsteilen auszurüsten,
die für
die Fixierung des Dichtelements an dem Steckerteil sorgen.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, einen Steckverbinder zu schaffen,
bei dem ohne wesentlichen konstruktiven Mehraufwand und ohne Beeinträchtigung
der Dichtungswirkung dafür
gesorgt ist, daß bei
nicht voll ständig
verbundenem Steckerteil und Hülsenteil
das Dichtelement zuverlässig
an dem Steckerteil oder dem Hülsenteil
befestigt ist.
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Diese
Aufgabe wird für
einen Steckverbinder der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß das Steckerteil
eine Befestigungseinrichtung aufweist, daß der Steckverbinder in einen
Zwischenmontagezustand bringbar ist, in dem das Dichtelement mit dem
Steckerteil verbunden ist und die Befestigungseinrichtung des Steckerteils
mit dem Dichtelement in Eingriff steht (2), und
daß der
Steckverbinder in einen Endmontagezustand bringbar ist, in dem zusätzlich das
Hülsenteil
mit dem Steckerteil verbunden ist und die Befestigungseinrichtung
des Steckerteils außer
Eingriff mit dem Dichtelement steht (4).
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An
dem Steckerteil ist also eine Befestigungseinrichtung vorgesehen,
die bei aufgesetztem Dichtelement an diesem angreift und somit verhindert,
daß das
Dichtelement sich unbeabsichtigt von dem Steckerteil löst. Sobald
auch das Hülsenteil
auf das Steckerteil aufgesetzt ist, löst sich die Befestigungseinrichtung
von dem Dichtelement, und das Dichtelement ist auf bekannte Weise
zwischen dem Steckerteil und dem Hülsenteil gefangen bzw. eingeklemmt.
Das erläuterte
Eingreifen der Befestigungseinrichtung in das Dichtelement kann
durch ein Einrasten, Einhaken oder Hintergreifen erfolgen.
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Indem
auf diese Weise eine über
einen reinen Reibungsschluß hinausgehende
Befestigung des Dichtelements an dem betreffenden Verbinderteil vorgesehen
ist, wird eine besonders zuverlässige
Sicherung des einseitig befestigten Dichtelements erzielt. Außerdem sind
keine zusätzlichen
Verbinderteile zur Sicherung des Dichtelements erforderlich. Stattdessen kann
die Befestigungseinrichtung einstückig an dem Steckerteil angeformt
sein. Dadurch werden eine Kostenersparnis, ein geringerer Montageaufwand
sowie eine geringere Baugröße erzielt. Ferner
ist für
die Herstellung des mit dem Befestigungselement versehenen Dichtelements
keine besondere Werkzeugteilung erforderlich, so daß unerwünschte,
die Dichtungswirkung beeinträchtigende Trennähte an der
Dichtfläche
des Dichtelements vermieden werden.
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Da
für den
Endmontagezustand die Befestigungseinrichtung wieder von dem Dichtelement
gelöst
wird, kann das Dichtelement von dem Hülsenteil vollflächig und
ohne überstehende
Abschnitte umschlossen werden. Dadurch kann die Dichtungswirkung
noch weiter verbessert werden, und das Dichtelement ist vor mechanischer
Fremdeinwirkung geschützt.
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Außerdem kann
zur Verwirklichung der Erfindung ein übliches Dichtelement verwendet
werden, sofern es irgendeine Vertiefung oder Erhöhung aufweist, mit der die
Befestigungseinrichtung des Steckerteils in temporären Eingriff
treten kann. Derartig geeignete Vertiefungen sind an bekannten Dichtelementen
beispielsweise zum Zwecke einer vereinfachten Handhabung beim Aufsetzen
des Dichtelements auf das Steckerteil vorgesehen. Beispielsweise
kann ein Dichtelement mit der Grundform eines Schlauchabschnitts
verwendet werden, bei dem mehrere umlaufende Querrippen die erläuterte Handhabung
des Dichtelements sowie dessen Dichtungswirkung und axiale Verformbarkeit
verbessern sollen. In diesem Fall kann eine zwischen zwei Querrippen
gebildete Quervertiefung für
den erläuterten Eingriff
der Befestigungseinrichtung zur Verfügung stehen, ohne daß hierfür eine besondere
Ausgestaltung des Dichtelements erforderlich ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
besitzt die Befestigungseinrichtung wenigstens einen, insbesondere
zwei Haltearme, die in dem Zwischenmontagezustand des Steckverbinders
mit ihrem freien Ende in das Dichtelement eingreifen. Ein derartiger
Haltearm kann auch flächig
zu einer Haltelasche oder Rastlasche verbreitert sein.
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Weiterhin
ist es bevorzugt, wenn die Befestigungseinrichtung, insbesondere
die genannten Haltearme in dem Endmontagezustand des Steckverbinders
unter einer Vorspannung stehen. In diesem Fall ist gewährleistet,
daß bei
einem neuerlichen Abnehmen des Hülsenteils,
also bei einem Überführen des Steckverbinders
in den Zwischenmontagezustand, die Befestigungseinrichtung wieder
automatisch in Eingriff mit dem Dichtelement gelangt und das Dichtelement
dadurch in seiner Lage an dem Steckerteil sichert.
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Dem
gegenüber
erfolgt beim Aufsetzen des Hülsenteils
auf das Steckerteil das Lösen
der Befestigungseinrichtung von dem Dichtelement vorzugsweise über eine
Zwangssteuerung. Hierfür
kann seitens der Befestigungseinrichtung eine Zwangssteuerungsfläche und
seitens des Hülsenteils
eine entsprechende Gegenfläche
vorgesehen sein. Das Zusammenwirken der Zwangssteuerungsfläche und
der Gegenfläche
sorgt bei einer Relativbewegung von Steckerteil und Hülsenteil
entlang einer axialen Steckrichtung dafür, daß die Befestigungseinrichtung quer
zu der Steckrichtung bewegt wird. Hierfür können die Zwangssteuerungsfläche und/oder
die Gegenfläche
bezüglich
der Steckrichtung des Steckverbinders schräg verlaufen.
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Weitere
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen genannt.
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Die
Erfindung wird nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die
Zeichnungen beschrieben; in diesen zeigen:
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1 ein
Steckerteil und ein Dichtelement,
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2 das
Steckerteil und das Dichtelement in dem Zwischenmontagezustand,
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3 das
Steckerteil mit aufgesetztem Dichtelement und einem angesetzten
Hülsenteil,
und
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4 das
Steckerteil und Hülsenteil
im Endmontagezustand.
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1 zeigt
ein Steckerteil 11 mit einem vorderseitigen Verbindungsabschnitt 13 und
einem rückseitigen
Anschlußabschnitt 15,
der zur Weiterverbindung mit drei elektrischen oder optischen Anschlüssen 17 vorgesehen
ist. Der Verbindungsabschnitt 13 und der Anschlußabschnitt 15 sind
durch einen umlaufenden Anschlagring 19 voneinander getrennt.
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An
dem Steckerteil 11 ist ein Befestigungsaufsatz 21 angeformt,
der oberhalb des Anschlußabschnitts 15 zwei
Haltearme 23 aufweist. Diese erstrecken sich parallel zueinander
sowie bezüglich
einer axialen Steckrichtung 25 nach unten geneigt. Die
freien Enden 27 der Haltearme 23 sind nach unten,
d. h. in Richtung des Anschlußabschnitts 15 abgewinkelt. Die
jeweilige Unterseite der Haltearme 23 ist als Zwangssteuerungsfläche 29 ausgebildet.
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Zwischen
den Haltearmen 23 erstreckt sich eine geteilte, bezüglich der
Steckrichtung 25 ebenfalls schräg nach unten geneigte Rastlasche 31.
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1 zeigt
weiterhin ein Dichtelement 33 von üblicher Bauart. Dieses besitzt
die Form eines Schlauchabschnitts und ist aus einem weichelastischen
Kunststoff, beispielsweise aus Silikon gebildet. Die Innenseite
des Dichtelements 33 ist als glatte Dichtfläche 35 ausgebildet,
und zwar ohne aus der Herstellung resultierende Trennähte. Entlang
der äußeren Mantelfläche besitzt
das Dichtelement 33 drei umlaufende Querrippen 37.
Beiderseits jeder Querrippe 37 besitzt das Dichtelement 33 jeweils
eine umlaufende Quervertiefung 39.
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Um
den in 1 gezeigten Steckverbinder in den Zwischenmontagezustand
zu bringen, wird das Dichtelement 33 entlang der Steckrichtung 25 auf den
Anschlußabschnitt 15 des
Steckerteils 11 aufgeschoben, bis es an dem Anschlagring 19 anliegt.
Bei diesem Aufschieben rasten die rückfedernd ausgebildeten Haltearme 23 nacheinander
in jede der an dem Dichtelement 33 ausgebildeten Quervertiefungen 39 ein
bzw. werden von jeder nachfolgendem Querrippe 37 kurzzeitig
wieder angehoben.
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2 zeigt
den Zwischenmontagezustand, in dem die beiden Haltearme 23 in
diejenige Quervertiefung 39 eingreifen, die bezüglich der
Steckrichtung 25 hinter der hintersten Querrippe 37 gebildet
ist. Aufgrund dieses Eingriffs ist das Dichtelement 33 unabhängig von
dem zwischen dem Dichtelement 33 und dem Anschlußabschnitt 15 gebildeten
Reibungsschluß und
ungeachtet möglicher äußerer Fremdeinwirkungen
gegen ein unbeabsichtigtes Abrutschen von dem Steckerteil 11 gesichert.
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3 zeigt
ein Hülsenteil 41,
das nachfolgend auf das Steckerteil 11 aufgeschoben werden kann
und bereits an diesem angesetzt ist. An der entgegen der Steckrichtung 25 weisenden
Rückseite des
Hülsenteils 41 können nicht
gezeigte elektrische bzw. optische Anschlüsse verlaufen. An der Oberseite
des Hülsenteils 41 sind
nebeneinander zwei Rastnasen 43 angeformt. Die zwischen
der Oberseite und der vorderen Stirnseite gelegene Kante bildet
gemeinsam mit der Oberseite des Hülsenteils 41 eine Gegenfläche 45.
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Wenn
das Hülsenteil 41 ausgehend
von der in 3 gezeigten Position in Steckrichtung 25 auf das
mit dem Dichtelement 33 versehene Steckerteil 11 aufgeschoben
wird, verfährt
die Gegenfläche 45 entlang
der an den Haltearmen 23 jeweils gebildeten Zwangssteuerungsfläche 29.
Dadurch werden die Haltearme 23 so lange nach oben gebogen,
bis sie außer
Eingriff mit der Quervertiefung 39 geraten sind und ihr
jeweiliges freies Ende 27 nunmehr an der Oberseite des
Hülsenteils 41 anliegt.
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Während des
weiteren Aufschiebens des Hülsenteils 41 gleiten
die freien Enden 27 der Haltearme 23 an der Oberseite
des Hülsenteils 41 entlang, bis
schließlich
die vordere Stirnseite des Hülsenteils 41 an
dem Anschlagring 19 anstößt. Gleichzeitig verrastet
die zwischenzeitlich von den Rastnasen 43 angehobene Rastlasche 31 des
Steckerteils 11 hinter den Rastnasen 43, so daß das Hülsenteil 41 an
dem Steckerteil 11 fixiert ist.
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4 zeigt
den somit erreichten Endmontagezustand. Das Dichtelement 33 ist
nun zwischen dem Steckerteil 11 und dem Hülsenteil 41 gefangen und
nach außen
vollständig
abgedeckt.
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Falls
ausgehend von dem in 4 gezeigten Endmontagezustand
des Steckverbinders das Hülsenteil 41 kurzzeitig
wieder von dem Steckertel 11 gelöst wird, federn die Haltearme 23 erneut
nach unten und greifen in die Quervertiefung 39. Das Dichtelement 33 bleibt
somit gegen ein unbeabsichtigtes Lösen von dem Steckerteil 11 gesichert,
wie in 3 gezeigt.
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- 11
- Steckerteil
- 13
- Verbindungsabschnitt
- 15
- Anschlußabschnitt
- 17
- Anschluß
- 19
- Anschlagring
- 21
- Befestigungsaufsatz
- 23
- Haltearm
- 25
- Steckrichtung
- 27
- freies
Ende
- 29
- Zwangssteuerungsfläche
- 31
- Rastlasche
- 33
- Dichtelement
- 35
- Dichtfläche
- 37
- Querrippe
- 39
- Quervertiefung
- 41
- Hülsenteil
- 43
- Rastnase
- 45
- Gegenfläche