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DE1051045B - Anordnung zum Befestigen landwirtschaftlicher Geraete an Schleppern mit Dreipunktanbauvorrichtungen - Google Patents

Anordnung zum Befestigen landwirtschaftlicher Geraete an Schleppern mit Dreipunktanbauvorrichtungen

Info

Publication number
DE1051045B
DE1051045B DER22719A DER0022719A DE1051045B DE 1051045 B DE1051045 B DE 1051045B DE R22719 A DER22719 A DE R22719A DE R0022719 A DER0022719 A DE R0022719A DE 1051045 B DE1051045 B DE 1051045B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
coupling
point
linkage
joint
link
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DER22719A
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Huesemann
Ferdinand Zach
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rabewerk Heinrich Clausing
Original Assignee
Rabewerk Heinrich Clausing
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Rabewerk Heinrich Clausing filed Critical Rabewerk Heinrich Clausing
Priority to DER22719A priority Critical patent/DE1051045B/de
Priority to DE1958R0023717 priority patent/DE1115073C2/de
Priority to GB582059A priority patent/GB913166A/en
Publication of DE1051045B publication Critical patent/DE1051045B/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B59/00Devices specially adapted for connection between animals or tractors and agricultural machines or implements
    • A01B59/06Devices specially adapted for connection between animals or tractors and agricultural machines or implements for machines mounted on tractors
    • A01B59/065Devices specially adapted for connection between animals or tractors and agricultural machines or implements for machines mounted on tractors for ploughs or like implements
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B3/00Ploughs with fixed plough-shares
    • A01B3/36Ploughs mounted on tractors
    • A01B3/40Alternating ploughs
    • A01B3/42Turn-wrest ploughs
    • A01B3/426Turn-wrest ploughs with a headstock frame made of two or more parts

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)

Description

DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf Schlepper mit einer Dreipunktanbauvorrichtung für die Befestigung landwirtschaftlicher Geräte, insbesondere von Pflügen, und zwar vorzugsweise auf Schlepper mit einer Regelvorrichtung, die die Arbeitstiefe der Geräte nach Maßgabe der Zugkraft des Schleppers regelt. Bei einem bekannten Schlepper dieser Art dient zu diesem Zweck die hydraulische Aushebevorrichtung, die bei entsprechender Beaufschlagung mit den Ausbebestangen die unteren Lenker des Dreipunktgestänges zum Schlepper in der Lotrechten festlegt. Bei fester Verbindung des Gerätes mit der Koppel des Gestänges bestimmt dann die Lage der unteren Lenker über dem Erdboden die Arbeitstiefe und damit bei gegebener Arbeitsbreite des Gerätes die notwendige Zugkraft. Mit der Aushebevorrichtung ist eine Steuervorrichtung verbunden, die in Abhängigkeit von der auftretenden Zugkraft die hydraulische Aushebevorrichtung verstellt, d. h. die unteren Lenker mehr oder weniger anhebt, um die erforderliche Zugkraft der Zugkraft des Schleppers anzupassen. Bei einer solchen Regelung bleibt zwar die Arbeitstiefe nicht konstant, sie wird geringer bei schwerem und größer bei leichtem Boden, aber bei einigermaßen gleichmäßigen Bodenverhältnissen innerhalb eines Feldes bleiben die Schwankungen in tragbaren Grenzen.
Bei einer bekannten Regeleinricihtung der beschriebenen Art beeinflußt der obere Lenker der Dreipunktanbauvorrichtung eine am Schlepper abgestützte Feder. Diese Feder wird je nach Größe der Druckkraft am oberen Lenker, die in bestimmter Beziehung zur Zugkraft, also zum Arbeits widerstand am Gerät steht, mehr oder weniger zusammengedrückt. Diese Bewegungen der Feder beeinflussen die Hydraulik in dem Sinn, daß der Kolben verstellt und damit die unteren Lenker entweder gehoben oder gesenkt werden. Die unteren Lenker sind hierbei, wie bereits angegeben, über die Hydraulik fest mit dem Schlepper verbunden, d. h., das Gestänge und das Gerät werden vom Schlepper getragen, was für die Belastung der Hinterachse des Schleppers erwünscht ist. Dagegen bleiben die unteren Lenker in der waagerechten Ebene beweglich, so daß der ideelle Führungspunkt für diese Ebene erhalten bleibt.
Beim Arbeiten mit Schleppern der beschriebenen Art, die in sehr hohen Stückzahlen im Gebrauch sind, hat sich gezeigt, daß, wie später erklärt, eine Regelung auf konstante Zugkraft nicht erreichbar ist, wenn an Stelle der Beetpflüge oder der üblichen Wechselpflugwerke Drehpflüge in Form von Volldrehpflügen oder Winkeldrehpflügen benutzt werden. Die Erfindung bezweckt die Ausbildung einer Kupplungsvorrichtung oder Koppel, die auch die Verbindung von Drehpflügen mit den bekannten Schleppern mit Regelvor-Anordnung zum Befestigen landwirtschaftlicher Geräte an Schleppern
mit Dreipunktanbauvorrichtungen
Anmelder:
Rabewerk Heinrich Clausing,
Linne über Bohmte (Bez. Osnabrück)
Ernst Hüsemann, Linne über Bohmte (Bez. Osnabrück), und Ferdinand Zach, Bad Essen (Bez. Osnabrück),
sind als Erfinder genannt worden
richtung unter Beibehaltung ihrer Dreipunktanbauvorrichtungen in der Weise gestattet, daß die vorhandene Regelvorrichtung wiederum die Arbeitstiefe nach Maßgabe der verfügbaren Schlepperzugkraft steuern kann. Die Erfindung ist im wesentlichen gekennzeichnet durch eine derartige Ausbildung der das Gerät mit den Lenkern der Dreipunktanbauvorrichtung verbindenden Koppel oder Kupplungseinrichtung, daß der reelle oder ideelle Punkt, um den der obere Lenker unter Einfluß des Bodenwiderstandes gedreht wird, oberhalb der Anlenkpunkte der Koppel oder der Kupplungseinrichtung an den unteren Lenkern liegt.
Die Erfindung sowie weitere Merkmale der Erfindung sind im folgenden an Hand der Zeichnung beschrieben, in der
Abb. 1 nur der Erläuterung der Erfindung dient, während
Abb. 2 bis 6 verschiedene Ausführungsformen der Erfindung zeigen.
Die Abb. 1 zeigt einen Schlepper 1 bekannter Ausbildung mit einer Dreipunktanbauvorrichtung, bestehend aus dem oberen Lenker 2, den unteren beiden Lenkern 3 und der Koppel 4, an der das Gerät 5, ein Drehpflug mit seinem Grindel 6, drehbar gelagert ist. Die Gelenkstellen des Gestänges sind mit 7 bis 10 bezeichnet. Der Gelenkpunkt 7 des oberen Lenkers 2 sitzt an einem Kolben Ilj der in einem Zylinder 12 verschiebbar ist. In diesem sitzt eine Feder 13, die den Kolben 11 gegen den Anschlag 14 drückt. Die Verschiiebungen des Kolbens 11 unter Einfluß der im oberen Lenker 2 auftretenden Druckkraft werden in
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bekannter und nicht dargestellter Weise zur Steuerung der hydraulischen Einrichtung 15 verwendet, deren Kolbenstange 16 über einen Winkelhebel 17 und den Aushebestangen 18 mit den unteren Lenkern 3 verbunden ist und diese Lenker zum Schlepper in der Lotrechten festlegen.
Wenn, wie in Abb. 1, der Grindel 6 des Pfluges 5 in der Lotrechten fest mit der Koppel 4 verbunden ist, so bestimmt die Lage des Gelenkes 9 die Arbeitstiefe des Gerätes. Um das Gelenk 9 können sich der Grindel und die Koppel 4 unter Einwirkung des eingezeichneten Bodemviderstandes R drehen.
In der Zeichnung ist die Lage der unteren Lenker 3 bei normaler Arbeitstiefe angegeben. Erwünscht wäre die strichpunktierte untere Lage 9', um einen großen Aushubweg a zu erreichen. Diese Lage ist praktisch nicht anwendbar, um auch bei unebenem Boden ein Anheben der unteren Lenker und damit des Pfluges zu verhindern. Die Strecke c kann also für das Anheben nicht ausgenutzt werden. Die obere strichpunktierte Lage 9" scheidet ebenfalls aus, da sonst der Verlust an Transporthöhe gleich der Strecke c zu groß würde. In der ausgehobenen Lage 9"' der Lenker 3 und damit des Gerätes muß eine ausreichende Transporthöhe gleich der Strecke b vorhanden sein, die Strecke d wäre zu klein. Aus vorstehenden Überlegungen ergibt sich, daß die Lage des Gelenkes 9 räumlich in engen Grenzen festliegt, zumal wenn man berücksichtigt, daß dieser Punkt entsprechend der Forderung gleichbleibender Zugkraft im Betrieb etwas gehoben und gesenkt werden muß. Die Lage des Gelenkes 9 entscheidet aber, wie im folgenden gezeigt, über die Art der Beanspruchung des oberen Lenkers 2.
Die Zeichnung zeigt als Gerät einen Volldrehpflug mit den linkswerfenden Scharen DL und den rechtswerfenden DR. Bei einem Beetpflug, der z. B. nur das Schar WL hat, hat der Schwerpunkt die Lage des Punktes SB, der durch einen Kreis mit einem gestrichelten Pfeil angedeutet ist. In diesem Punkt greift das Gewicht GB des Beetpfluges an. Dieses Gewicht setzt sich mit dem Bodenwiderstand R zu der erforderlichen Zugkraft WB zusammen, die, nach dem Schlepper zu verlängert, die Verlängerung des oberen Lenkers 2 nach dem Schlepper zu im Punkt 19 schneidet. Die Kraft WB verteilt sich auf die unteren Lenker 3 und den oberen Lenker 2; diese Kräfte sind mit PUB und POB bezeichnet. Da die Kraft WB unterhalb des Gelenkes 9 verläuft, erhält man für die unteren Lenker eine Zugkraft und für den oberen Lenker 2 eine Druckkraft, wie es die Steuerung der Aushebevorrichtung 15 verlangt.
Ist der in der Koppel 4 befestigte Pflug aber ein Volldrehpflug", so liegt dessen Schwerpunkt im Punkt SD, und in diesem Punkt greift das etwa doppelt so große Gewicht GD des Drehpfluges an. Setzt man dieses Gewicht GD mit dem Bodenwiderstand R zusammen, so erhält man jetzt eine Zugkraft WD, deren Verlängerung zum Schlepper hin oberhalb des Gelenkes vorbeiläuft und die Verlängerung des oberen Lenkers 2 im Punkt 20 schneidet. Eine Aufteilung der Kraft WD auf den oberen und die beiden unteren Lenker ergibt dann für die unteren Lenker eine Kraft PUD, d. h. eine Zugkraft, und für den oberen eine Kraft POD, die ebenfalls eine Zugkraft ist. Da die Steuerung der Hydraulik aber eine Druckkraft im oberen Lenker voraussetzt, so ist klar, daß diese mit der ZugkraftP(JI) im oberen Lenker nicht arbeitsfähig ist. Hierin liegt der Grund, daß diese bekannten Steuerungen versagen, sobald am Schlepper bzw.
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an seiner Dreipunktanbauvorrichtung ein Drehpflug befestigt wird.
Die Ausführung nach Abb. 2 trägt der Erwägung Rechnung, das Gelenk 9 aus den zuvor angegebenen Gründen in seiner Lage zu belassen, aber andererseits für die Drehbewegung der Koppel 4 und des oberen Lenkers 2 unter Einwirkung der Zugkraft WD einen Drehpunkt zu schaffen, der stets oberhalb der Linie WD liegt, so daß also die im oberen Lenker 2 auftretende Kraft nur eine Druckkraft sein kann. Zu diesem Zweck ist mit jedem der unteren Lenker 3 ein Gestänge 21, 22 mit einer Achse 23 angelenkt, die als Gelenk für die Koppel 4 dient. An dieser ist ein Träger 24 befestigt, dessen Ende das Lager für den Grindel 6 bildet. Dieser behält also die aus der Abb. 1 ersichtliche Lage zum Gelenk 9 bei. Der Grindel 6 schwenkt unter Einfluß der Kraft WD nunmehr um die höhergelegene Achse 23. Da die Zuglinie WD unterhalb dieser Acbse verläuft, so wird also der obere Lenker 2 stets auf Druck beansprucht, d. h., die Regelvorrichtung kann arbeiten.
Die Stange 22 kann auch, wie gestrichelt dargestellt ist, als Stange 22' im Gelenk 10 befestigt werden. Wichtig ist, daß das Gestänge 21,22 die Schwenkbewegung der Lenker 3 in der Waagerechten nicht behindert.
Bei dem Ausfülhrungsbeispiel nach Abb. 2 schwenkt die Dreipunktanbauvorrichtung beim Ausheben um einen sehr weit vorn liegenden ideellen Drehpunkt,
d. h., das Gerät wird parallel verschoben. Das bedeutet bei Mebrseharpflügen einen Verlust an Transporthöhe. Die Abb. 3 vermeidet dies. Das Gelenk 23 an den Stangen 21 ist durch die Stange 22 mit einem Punkt 25 am Schlepper selbst abgefangen. Gegenüber der Abb. 2 hat die Ausführung nach Abb. 3 den Vorteil, daß beim Ausheben des Gestänges eine gemeinsame Koppel um einen nicht so weit vorn liegenden ideellen Drehpunkt 26 schwenkt. Das ist besonders vorteilhaft für zwei- und mehr scharige Drehpflüge, um eine größere Transporthöhe bei gleichbleibendem Aushubweg der Stange 18 zu erreichen. Sie ist besonders dann wertvoll, wenn eine Falldrehung angewendet werden soll, bei der ein Teil der Transporthöhe bzw. der ihm entsprechende Teil der potentiellen Energie zur Ausführung der Drehung benutzt wird. Bei den Ausführungsbeispielen nach den Abb. 2 und 3 weicht die Lage des ideellen Drehpunktes von der bei üblichen Dreipunktanbauvorrichtungen erheblich ab.
Den gleichen Vorteil wie die Abb. 3 hat auch die Ausführung nach Abb. 4. An den unteren Lenkern 3 ist eine Stange 27 als Träger des Gelenkes 23 für das untere Ende der Koppel 4 angelenkt. Diese trägt wieder das Lager 24 für den Grindel 6 des Drehpfluges. Die Stange 27 ist nahe dem oberen Ende durch eine Kette 28 bei 25 am Schlepper abgefangen. An der Stange 27 sitzt ein einstellbarer Anschlag29, der die Bewegung zwischen der Nase 30 der Koppel 4 und der Stange 27 begrenzt. Beim Ausheben legt sich
6p die Koppel 4 gegen den Anschlag 29, die Teile 4 und 27 bilden dann für den Aushebevorgang eine starre Koppel, die um den ideellen Drehpunkt 31. schwenkt.
Die Vorrichtung nach Abb. 4 hat gegenüber denen nach Abb. 2 und 3 den Vorteil, daß zum Festlegen der Stange 27 nur eine Zugkette 28 notwendig ist, die die Seitenbewegungen der unteren Lenker 3 in keiner Weise hemmen kann. Der Drehpunkt für die Koppel 4 liegt bei dem Gelenkpunkt 23, er liegt also so hoch, daß die ZugkraftJ^D stets unterhalb dieses Punktes verläuft, und zwar auch bei schwerstem Boden und

Claims (7)

größter Arbeitstiefe. Beim Pflügen wird zunächst die Kette 28 gespannt, anschließend schwenkt das Gerät um das Gelenk 23. Der Ansdhlag 29 begrenzt das Zurückfallen des Pfluges beim Ausheben. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Abb. 6 ist der reelle Drehpunkt 23 für die Bewegung des oberen Lenkers beim Arbeiten des Pfluges durch einen ideellen Drehpunkt ersetzt, um zu zeigen, daß die Erfindung nicht auf die Verwendung eines reellen Drehpunktes für die Zugkraft WD angewiesen ist. Die Koppel 4 setzt sich aus den Teilen 34, 35, 36 und zusammen. Der Teil 34 ist gelenkig mit dem oberen Lenker 2 durch ein Gelenk 38 mit dem Koppelteil 37 und durch die Gelenkstelle 39 mit dem Koppelteil 35 verbunden. Der Koppelteil 36 ist mit dem Lenker 35 durch das Gelenk 40 und durch das Gelenk 41 mit dem Koppelteil 37 verbunden, der den Grindel 6 trägt. Diese Ausbildung der Koppel hat einen ideellen Drehpunkt, der mit 42 bezeichnet ist und eine solche Lage hat, daß im oberen Lenker nur Druckkräfte auftreten können. Patentansprüche:
1. Anordnung zum Befestigen landwirtschaftlicher Geräte, vorzugsweise von Voll- oder Winkeldrehpflügen, an Schleppern mit Dreipunktanbauvorrichtungen, insbesondere an Schleppern, bei denen die unteren Lenker mit Hilfe der hydraulischen Aushebevorrichtung zum Einstellen der Arbeitstiefe verwendet und ihre Lage über dem Erdboden nach Maßgabe der im oberen Lenker auftretenden Druckkraft verstellt wird, gekennzeichnet durch eine derartige Ausbildung der das Gerät mit den unteren und oberen Lenkern verbindenden Koppel oder Kupplungsvorrichtung, daß der reelle oder ideelle Punkt (23, 42), um den die Koppel (4) mit dem oberen Lenker (2) beim Pflügen durch die Zugkraft geschwenkt wird, oberhalb der durch die hinteren Enden der unteren Lenker (3) gebildeten Gelenkstelle (9) und damit oberhalb der Zugkraftlinie (WD) liegt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit den unteren Lenkern (3) ein Gestänge (21, 22) verbunden ist, das eine ober-
halb des unteren Lenkers liegende Gelenkstelle (23) für das untere Ende der Koppel (4) bildet, an der der Gerätegrindel (6) befestigt ist.
3. Anordnung nach. Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit den unteren Lenkern (3) und mit dem Schlepper (1) ein Gestänge (21, 22) so verbunden ist, daß es einen oberhalb des Gelenkes (9) liegenden Gelenkpunkt (23) für das untere Ende der Koppel (4) und einen ideellen Drehpunkt (26) für das Ausheben des Gestänges bildet, der nabe den Gelerikpunkten (7,10) des Gestänges liegt.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit den unteren Lenkern (3) ein Gestänge (27) verbunden ist, das etwa in seiner Mitte das Gelenk (23) für die Befestigung des unteren Endes der Koppel (4) bildet und an seinem oberen Ende durch eine Kette (28) mit einem Punkt (25) des Schleppers verbunden ist.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gestänge (27) ein einstellbarer Anschlag (29) befestigt ist, der die Relativbewegung zwischen der Koppel (4) und dem Gestänge (27) begrenzt.
6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das mit den unteren Lenkern (3) verbundene Gestänge (33) V-förmig gestaltet und das Gelenk (23) für das untere Ende der Koppel im Scheitel des Gestänges (33) angebracht ist, so daß sich ein vor der Koppel (4) liegender Drehpunkt (32) für die anfängliche Absenkbewegung des Gerätes ergibt.
7. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppel oder die Kupplungseinrichtung für das Gerät mit der Dreipunktanbauvorrichtung aus vier gelenkig miteinander verbundenen Teilen (34 bis 37) besteht, von denen der Teil (34) durch einen Lenker (35) gelenkig mit dem Teil (36) und durch ein Gelenk (38) mit dem Teil (37) und die Teile (36, 37) miteinander durch ein Gelenk (41) verbunden sind und die genannten Teile eine solche Ausbildung haben, daß sich für die Bewegung der Koppel ein ideeller, oberhalb der Gelenkstelle (9) der unteren Lenker liegender Drehpunkt (42) für die Zugkraft ergibt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 809 750/147 2.
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RU2646078C1 (ru) * 2017-06-14 2018-03-01 Общество с ограниченной ответственностью "Научно-исследовательский институт автотракторной техники" (ООО "НИИ АТТ") Механизм навески модулей сельскохозяйственного агрегата
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