DE1051045B - Anordnung zum Befestigen landwirtschaftlicher Geraete an Schleppern mit Dreipunktanbauvorrichtungen - Google Patents
Anordnung zum Befestigen landwirtschaftlicher Geraete an Schleppern mit DreipunktanbauvorrichtungenInfo
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Description
DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf Schlepper mit einer Dreipunktanbauvorrichtung für die Befestigung landwirtschaftlicher
Geräte, insbesondere von Pflügen, und zwar vorzugsweise auf Schlepper mit einer Regelvorrichtung,
die die Arbeitstiefe der Geräte nach Maßgabe der Zugkraft des Schleppers regelt. Bei
einem bekannten Schlepper dieser Art dient zu diesem Zweck die hydraulische Aushebevorrichtung, die bei
entsprechender Beaufschlagung mit den Ausbebestangen die unteren Lenker des Dreipunktgestänges
zum Schlepper in der Lotrechten festlegt. Bei fester Verbindung des Gerätes mit der Koppel des Gestänges
bestimmt dann die Lage der unteren Lenker über dem Erdboden die Arbeitstiefe und damit bei gegebener
Arbeitsbreite des Gerätes die notwendige Zugkraft. Mit der Aushebevorrichtung ist eine Steuervorrichtung
verbunden, die in Abhängigkeit von der auftretenden Zugkraft die hydraulische Aushebevorrichtung verstellt,
d. h. die unteren Lenker mehr oder weniger anhebt, um die erforderliche Zugkraft der Zugkraft
des Schleppers anzupassen. Bei einer solchen Regelung bleibt zwar die Arbeitstiefe nicht konstant, sie
wird geringer bei schwerem und größer bei leichtem Boden, aber bei einigermaßen gleichmäßigen Bodenverhältnissen
innerhalb eines Feldes bleiben die Schwankungen in tragbaren Grenzen.
Bei einer bekannten Regeleinricihtung der beschriebenen Art beeinflußt der obere Lenker der Dreipunktanbauvorrichtung
eine am Schlepper abgestützte Feder. Diese Feder wird je nach Größe der Druckkraft
am oberen Lenker, die in bestimmter Beziehung zur Zugkraft, also zum Arbeits widerstand am Gerät
steht, mehr oder weniger zusammengedrückt. Diese Bewegungen der Feder beeinflussen die Hydraulik in
dem Sinn, daß der Kolben verstellt und damit die unteren Lenker entweder gehoben oder gesenkt
werden. Die unteren Lenker sind hierbei, wie bereits angegeben, über die Hydraulik fest mit dem Schlepper
verbunden, d. h., das Gestänge und das Gerät werden vom Schlepper getragen, was für die Belastung der
Hinterachse des Schleppers erwünscht ist. Dagegen bleiben die unteren Lenker in der waagerechten Ebene
beweglich, so daß der ideelle Führungspunkt für diese Ebene erhalten bleibt.
Beim Arbeiten mit Schleppern der beschriebenen Art, die in sehr hohen Stückzahlen im Gebrauch sind,
hat sich gezeigt, daß, wie später erklärt, eine Regelung auf konstante Zugkraft nicht erreichbar ist, wenn an
Stelle der Beetpflüge oder der üblichen Wechselpflugwerke Drehpflüge in Form von Volldrehpflügen oder
Winkeldrehpflügen benutzt werden. Die Erfindung bezweckt die Ausbildung einer Kupplungsvorrichtung
oder Koppel, die auch die Verbindung von Drehpflügen mit den bekannten Schleppern mit Regelvor-Anordnung
zum Befestigen landwirtschaftlicher Geräte an Schleppern
mit Dreipunktanbauvorrichtungen
mit Dreipunktanbauvorrichtungen
Anmelder:
Rabewerk Heinrich Clausing,
Linne über Bohmte (Bez. Osnabrück)
Linne über Bohmte (Bez. Osnabrück)
Ernst Hüsemann, Linne über Bohmte (Bez. Osnabrück), und Ferdinand Zach, Bad Essen (Bez. Osnabrück),
sind als Erfinder genannt worden
sind als Erfinder genannt worden
richtung unter Beibehaltung ihrer Dreipunktanbauvorrichtungen in der Weise gestattet, daß die vorhandene
Regelvorrichtung wiederum die Arbeitstiefe nach Maßgabe der verfügbaren Schlepperzugkraft
steuern kann. Die Erfindung ist im wesentlichen gekennzeichnet durch eine derartige Ausbildung der
das Gerät mit den Lenkern der Dreipunktanbauvorrichtung verbindenden Koppel oder Kupplungseinrichtung,
daß der reelle oder ideelle Punkt, um den der obere Lenker unter Einfluß des Bodenwiderstandes
gedreht wird, oberhalb der Anlenkpunkte der Koppel oder der Kupplungseinrichtung an den unteren Lenkern
liegt.
Die Erfindung sowie weitere Merkmale der Erfindung sind im folgenden an Hand der Zeichnung beschrieben,
in der
Abb. 1 nur der Erläuterung der Erfindung dient, während
Abb. 2 bis 6 verschiedene Ausführungsformen der Erfindung zeigen.
Die Abb. 1 zeigt einen Schlepper 1 bekannter Ausbildung mit einer Dreipunktanbauvorrichtung, bestehend
aus dem oberen Lenker 2, den unteren beiden Lenkern 3 und der Koppel 4, an der das Gerät 5, ein
Drehpflug mit seinem Grindel 6, drehbar gelagert ist. Die Gelenkstellen des Gestänges sind mit 7 bis 10 bezeichnet.
Der Gelenkpunkt 7 des oberen Lenkers 2 sitzt an einem Kolben Ilj der in einem Zylinder 12
verschiebbar ist. In diesem sitzt eine Feder 13, die den Kolben 11 gegen den Anschlag 14 drückt. Die
Verschiiebungen des Kolbens 11 unter Einfluß der im oberen Lenker 2 auftretenden Druckkraft werden in
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bekannter und nicht dargestellter Weise zur Steuerung der hydraulischen Einrichtung 15 verwendet,
deren Kolbenstange 16 über einen Winkelhebel 17 und den Aushebestangen 18 mit den unteren Lenkern 3
verbunden ist und diese Lenker zum Schlepper in der Lotrechten festlegen.
Wenn, wie in Abb. 1, der Grindel 6 des Pfluges 5 in der Lotrechten fest mit der Koppel 4 verbunden
ist, so bestimmt die Lage des Gelenkes 9 die Arbeitstiefe des Gerätes. Um das Gelenk 9 können sich der
Grindel und die Koppel 4 unter Einwirkung des eingezeichneten Bodemviderstandes R drehen.
In der Zeichnung ist die Lage der unteren Lenker 3 bei normaler Arbeitstiefe angegeben. Erwünscht wäre
die strichpunktierte untere Lage 9', um einen großen Aushubweg a zu erreichen. Diese Lage ist praktisch
nicht anwendbar, um auch bei unebenem Boden ein Anheben der unteren Lenker und damit des Pfluges
zu verhindern. Die Strecke c kann also für das Anheben nicht ausgenutzt werden. Die obere strichpunktierte
Lage 9" scheidet ebenfalls aus, da sonst der Verlust an Transporthöhe gleich der Strecke c zu
groß würde. In der ausgehobenen Lage 9"' der Lenker 3 und damit des Gerätes muß eine ausreichende
Transporthöhe gleich der Strecke b vorhanden sein, die Strecke d wäre zu klein. Aus vorstehenden Überlegungen
ergibt sich, daß die Lage des Gelenkes 9 räumlich in engen Grenzen festliegt, zumal wenn
man berücksichtigt, daß dieser Punkt entsprechend der Forderung gleichbleibender Zugkraft im Betrieb
etwas gehoben und gesenkt werden muß. Die Lage des Gelenkes 9 entscheidet aber, wie im folgenden gezeigt,
über die Art der Beanspruchung des oberen Lenkers 2.
Die Zeichnung zeigt als Gerät einen Volldrehpflug mit den linkswerfenden Scharen DL und den rechtswerfenden
DR. Bei einem Beetpflug, der z. B. nur das Schar WL hat, hat der Schwerpunkt die Lage des
Punktes SB, der durch einen Kreis mit einem gestrichelten Pfeil angedeutet ist. In diesem Punkt greift
das Gewicht GB des Beetpfluges an. Dieses Gewicht setzt sich mit dem Bodenwiderstand R zu der erforderlichen
Zugkraft WB zusammen, die, nach dem Schlepper zu verlängert, die Verlängerung des oberen
Lenkers 2 nach dem Schlepper zu im Punkt 19 schneidet. Die Kraft WB verteilt sich auf die unteren
Lenker 3 und den oberen Lenker 2; diese Kräfte sind mit PUB und POB bezeichnet. Da die Kraft WB
unterhalb des Gelenkes 9 verläuft, erhält man für die unteren Lenker eine Zugkraft und für den oberen
Lenker 2 eine Druckkraft, wie es die Steuerung der Aushebevorrichtung 15 verlangt.
Ist der in der Koppel 4 befestigte Pflug aber ein Volldrehpflug", so liegt dessen Schwerpunkt im Punkt
SD, und in diesem Punkt greift das etwa doppelt so große Gewicht GD des Drehpfluges an. Setzt man
dieses Gewicht GD mit dem Bodenwiderstand R zusammen, so erhält man jetzt eine Zugkraft WD, deren
Verlängerung zum Schlepper hin oberhalb des Gelenkes vorbeiläuft und die Verlängerung des oberen
Lenkers 2 im Punkt 20 schneidet. Eine Aufteilung der Kraft WD auf den oberen und die beiden unteren
Lenker ergibt dann für die unteren Lenker eine Kraft PUD, d. h. eine Zugkraft, und für den oberen eine
Kraft POD, die ebenfalls eine Zugkraft ist. Da die Steuerung der Hydraulik aber eine Druckkraft im
oberen Lenker voraussetzt, so ist klar, daß diese mit der ZugkraftP(JI) im oberen Lenker nicht arbeitsfähig
ist. Hierin liegt der Grund, daß diese bekannten Steuerungen versagen, sobald am Schlepper bzw.
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an seiner Dreipunktanbauvorrichtung ein Drehpflug befestigt wird.
Die Ausführung nach Abb. 2 trägt der Erwägung Rechnung, das Gelenk 9 aus den zuvor angegebenen
Gründen in seiner Lage zu belassen, aber andererseits für die Drehbewegung der Koppel 4 und des oberen
Lenkers 2 unter Einwirkung der Zugkraft WD einen Drehpunkt zu schaffen, der stets oberhalb der Linie
WD liegt, so daß also die im oberen Lenker 2 auftretende Kraft nur eine Druckkraft sein kann. Zu
diesem Zweck ist mit jedem der unteren Lenker 3 ein Gestänge 21, 22 mit einer Achse 23 angelenkt, die als
Gelenk für die Koppel 4 dient. An dieser ist ein Träger 24 befestigt, dessen Ende das Lager für den
Grindel 6 bildet. Dieser behält also die aus der Abb. 1 ersichtliche Lage zum Gelenk 9 bei. Der Grindel 6
schwenkt unter Einfluß der Kraft WD nunmehr um die höhergelegene Achse 23. Da die Zuglinie WD
unterhalb dieser Acbse verläuft, so wird also der obere Lenker 2 stets auf Druck beansprucht, d. h., die
Regelvorrichtung kann arbeiten.
Die Stange 22 kann auch, wie gestrichelt dargestellt ist, als Stange 22' im Gelenk 10 befestigt werden.
Wichtig ist, daß das Gestänge 21,22 die Schwenkbewegung der Lenker 3 in der Waagerechten nicht
behindert.
Bei dem Ausfülhrungsbeispiel nach Abb. 2 schwenkt die Dreipunktanbauvorrichtung beim Ausheben um
einen sehr weit vorn liegenden ideellen Drehpunkt,
d. h., das Gerät wird parallel verschoben. Das bedeutet bei Mebrseharpflügen einen Verlust an Transporthöhe.
Die Abb. 3 vermeidet dies. Das Gelenk 23 an den Stangen 21 ist durch die Stange 22 mit einem
Punkt 25 am Schlepper selbst abgefangen. Gegenüber der Abb. 2 hat die Ausführung nach Abb. 3 den Vorteil,
daß beim Ausheben des Gestänges eine gemeinsame Koppel um einen nicht so weit vorn liegenden
ideellen Drehpunkt 26 schwenkt. Das ist besonders vorteilhaft für zwei- und mehr scharige Drehpflüge, um
eine größere Transporthöhe bei gleichbleibendem Aushubweg der Stange 18 zu erreichen. Sie ist besonders
dann wertvoll, wenn eine Falldrehung angewendet werden soll, bei der ein Teil der Transporthöhe
bzw. der ihm entsprechende Teil der potentiellen Energie zur Ausführung der Drehung benutzt wird.
Bei den Ausführungsbeispielen nach den Abb. 2 und 3 weicht die Lage des ideellen Drehpunktes von
der bei üblichen Dreipunktanbauvorrichtungen erheblich ab.
Den gleichen Vorteil wie die Abb. 3 hat auch die Ausführung nach Abb. 4. An den unteren Lenkern 3
ist eine Stange 27 als Träger des Gelenkes 23 für das untere Ende der Koppel 4 angelenkt. Diese trägt
wieder das Lager 24 für den Grindel 6 des Drehpfluges. Die Stange 27 ist nahe dem oberen Ende
durch eine Kette 28 bei 25 am Schlepper abgefangen. An der Stange 27 sitzt ein einstellbarer Anschlag29,
der die Bewegung zwischen der Nase 30 der Koppel 4 und der Stange 27 begrenzt. Beim Ausheben legt sich
6p die Koppel 4 gegen den Anschlag 29, die Teile 4 und 27 bilden dann für den Aushebevorgang eine starre
Koppel, die um den ideellen Drehpunkt 31. schwenkt.
Die Vorrichtung nach Abb. 4 hat gegenüber denen nach Abb. 2 und 3 den Vorteil, daß zum Festlegen der
Stange 27 nur eine Zugkette 28 notwendig ist, die die Seitenbewegungen der unteren Lenker 3 in keiner
Weise hemmen kann. Der Drehpunkt für die Koppel 4 liegt bei dem Gelenkpunkt 23, er liegt also so hoch,
daß die ZugkraftJ^D stets unterhalb dieses Punktes verläuft, und zwar auch bei schwerstem Boden und
Claims (7)
1. Anordnung zum Befestigen landwirtschaftlicher Geräte, vorzugsweise von Voll- oder
Winkeldrehpflügen, an Schleppern mit Dreipunktanbauvorrichtungen, insbesondere an Schleppern,
bei denen die unteren Lenker mit Hilfe der hydraulischen Aushebevorrichtung zum Einstellen
der Arbeitstiefe verwendet und ihre Lage über dem Erdboden nach Maßgabe der im oberen Lenker
auftretenden Druckkraft verstellt wird, gekennzeichnet durch eine derartige Ausbildung der
das Gerät mit den unteren und oberen Lenkern verbindenden Koppel oder Kupplungsvorrichtung,
daß der reelle oder ideelle Punkt (23, 42), um den die Koppel (4) mit dem oberen Lenker (2) beim
Pflügen durch die Zugkraft geschwenkt wird, oberhalb der durch die hinteren Enden der unteren
Lenker (3) gebildeten Gelenkstelle (9) und damit oberhalb der Zugkraftlinie (WD) liegt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit den unteren Lenkern (3)
ein Gestänge (21, 22) verbunden ist, das eine ober-
halb des unteren Lenkers liegende Gelenkstelle (23) für das untere Ende der Koppel (4) bildet,
an der der Gerätegrindel (6) befestigt ist.
3. Anordnung nach. Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit den unteren Lenkern (3)
und mit dem Schlepper (1) ein Gestänge (21, 22) so verbunden ist, daß es einen oberhalb des Gelenkes
(9) liegenden Gelenkpunkt (23) für das untere Ende der Koppel (4) und einen ideellen
Drehpunkt (26) für das Ausheben des Gestänges bildet, der nabe den Gelerikpunkten (7,10) des
Gestänges liegt.
4. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit den unteren Lenkern (3) ein
Gestänge (27) verbunden ist, das etwa in seiner Mitte das Gelenk (23) für die Befestigung des
unteren Endes der Koppel (4) bildet und an seinem oberen Ende durch eine Kette (28) mit
einem Punkt (25) des Schleppers verbunden ist.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gestänge (27) ein einstellbarer
Anschlag (29) befestigt ist, der die Relativbewegung zwischen der Koppel (4) und
dem Gestänge (27) begrenzt.
6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das mit den unteren Lenkern
(3) verbundene Gestänge (33) V-förmig gestaltet und das Gelenk (23) für das untere Ende der
Koppel im Scheitel des Gestänges (33) angebracht ist, so daß sich ein vor der Koppel (4) liegender
Drehpunkt (32) für die anfängliche Absenkbewegung des Gerätes ergibt.
7. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Koppel oder die Kupplungseinrichtung
für das Gerät mit der Dreipunktanbauvorrichtung aus vier gelenkig miteinander verbundenen Teilen (34 bis 37) besteht, von denen
der Teil (34) durch einen Lenker (35) gelenkig mit dem Teil (36) und durch ein Gelenk (38) mit
dem Teil (37) und die Teile (36, 37) miteinander durch ein Gelenk (41) verbunden sind und die genannten
Teile eine solche Ausbildung haben, daß sich für die Bewegung der Koppel ein ideeller,
oberhalb der Gelenkstelle (9) der unteren Lenker liegender Drehpunkt (42) für die Zugkraft ergibt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
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Priority Applications (3)
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DE1051045B true DE1051045B (de) | 1959-02-19 |
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ID=7401206
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1958
- 1958-02-19 DE DER22719A patent/DE1051045B/de active Pending
-
1959
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