DD300178A7 - Haftmarken - Google Patents
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Abstract
Es werden selbstklebende Haftmarken beschrieben, die ein Substrat umfassen auf dem ein Materialschichtenverbund aufgetragen ist, der aus einem streifenfoermigen pigmentierten Untergusz, einer haftvermittelnden Kontrastschicht und einer Dispersion eines Haftklebstoffes besteht. Die Haftmarken sind mit zwei handhabungsfreundlichen Grifflaschen ausgestattet und werden vorzugsweise zum Befestigen von band- oder bahnfoermigen Materialenden, Verschlieszen von Offenstellen an Verpackungsmaterialien und fuer reversible Verschluesse an beispielsweise Tueten- und Beutelbehaeltnissen verwendet, wobei Handhabungsfreundlichkeit, gutes Design und stets saubere Adhaesionsbrueche zwischen den Materialoberflaechen waehrend der Anwendung die Kennwerte sind. Fig. 6{Haftmarken, selbstklebend; Substrat; Materialschichtenverbund, streifenfoermig; pigmentierter Untergusz; Kontrastschicht; Haftklebstoff; Grifflaschen; Verschluesse, reversible; Adhaesionsbrueche}
Description
Hierzu 3 Seiten Zeichnungen
Anwendungsgebiet der Erfindung
Die erfindungsgemäßen selbstklebenden Haftmarken finden vorzugsweise in den Industriezweigen und Bereichen der Volkswirtschaft Anwendung, in denen bund- und bahnförmige Materialanfänge oder deren Enden von beispielsweise Zwischenoder Finalprodukten auf Natur- oder Kunststoffbasis befestigt oder gekennzeichnet werden. Ein spezielles Anwendungsgebiet ist die Befestigung der Bandenden von Magnetbändern.
Ferner können Haftmarken zum Verschließen von Folienbehältnissen und Beutelöffnungen verwendet werden. Der volkswirtschaftliche Nutzen besteht u.a. darin, daß Folienverpackunpsmittel nicht verschweißt werden müssen, so daß ein aufwendiges Öffnen der Verpackung entfällt und insbesondere, da dadurch die Wiederverwendung ermöglicht und der Folienverbrauch geringer wird.
Charakteristik des bekannten Standes der Technik
Es sind Methoden und Verfahren bekannt, die zwecks Befestigung von band- und bahnförmigan Materialenden, oder Verschließen und Kennzeichnen von Offenstellen an Verpackungsmitteln Anwendung finden. Einige, die auf einen bestimmten Anwendungszweck optimiert wurden und andere, die aus Mange! geeigneter Mittel den Charakter der Improvisation tragen. Für die Befestigung der Enden von bandförmigen Materialien, beispielsweise auf Folier.hasis wie Magnetbänder, werden Streifen aus farbigen Weichpolyvinylchlorid verwendet deren Kennwerte durch spezielle Beschaffenheit der Oberfläche und Weichmacheranteil erreicht werden, die aber die anfänglichen Qualitäten durch Weichmacherschwund, der bekanntlich keine chemischen Bindungen eingeht verlieren und somit einer Alterung, welche durch Schwinden der Adhäsionsaktivität gekennzeichnet sind unterliegen, so daß dieses Erzeugnis kein langlebiges Permanenthaftmaterial darstellt. Andere für diesen Anwendungszweck verwendete Produkte sind zweifarbige, selbstklebende Schichtenverbunde, die im Nachteil zur erfindungsgemäßen Lösung dadurch gekennzeichnet sind, daß sie als markenloses Rollenmaterial vorliegen, von denen bei Anwendung zweckmäßige Längen abgeschnitten und die Enden zwecks Handhabung unter Verlust von Klebstoff- und anderem Schichtmaterial, umgelegt werden müssen. Nach dieser Methode werden in vielen Anwendungsbereichen beliebige selbstklebende Materialien gehandhabt und häufig zweckentfremdet zur Befestigung von Bahn- und Bandenden oder als Verschlußstreifen eingesetzt. Diese Arbeitsweise ist oftmals Ursache für Materialverlust durch Abfälle, wenn erfahrungsgsmäß bei Trennung der Verklebungen die Klebstoffschicht auf die andere Materialoberfläche übergeht. Es sind Beschichtungsverfahren bekannt bei denen wenigstens der größte Teil eines Substrates beschichtet wird, so daß Randzonen bedingt durch die Breite des Antragswerkes entstehen, die aber nicht als Grifflaschen vorgesehen sind, sondern beispielsweise als Materialreserve zur Vermeidung von Beschichtungen außerhalb des Bahnmaterials, notwendig sind. Diese Randzonen oder -streifen werden häufig während der Aufarbeitung des beschichteten Materials mit Restflächen des substrierten Mediums als Abfall verworfen odsr einem anderen Anwendungszweck, je nach Eigenschaft des aufgetragenen Mediums und Substrats, zugeführt. Bei der Herstellung von selbstklebenden Produkten sind aus gleichem Grunde unbeschichtete Randzonen erforderlich, die einer Verwendung als Hilfsmittel in anderen Industriezweigen zugeführt werden. Da diese Randstreifen während des Beschichtungsprozesses notwendigerweise anfallen und nicht für spezielle Anwendungszwecke entwickelt sind, können sie den Vergleich zu den Grifflaschen der erfindungsgemäßen Haftmarken nicht standhalten.
Unbeschichtete Randzonen oder -streifen werden bewußt bei solchen selbstklebenden Materialien in den Beschichtungsprozeß eingeordnet, bei denen aufgrund nicht optimierter Grenzflächenadhäsionen innerhalb des Schichtenverbundes, Trennmaterialien wio hydrophobe Folien oder Silikonpapiore die Voraussetzungen dor Anwendung und als reversible Rollenware schaffen, indem sie klebstoffseitig aufgelegt werden und per Randstreifen ihr Ablösen erleichtern. Ein bekanntes Mittel zur Befestigung von band- oder bahnförmigen Materialien ist beispielsweise der innerhalb der Computermagnetbandkonfektionierung verwendete Moosgummiwürfel, welcher zwischsn die Spulenflansche geklemmt wird, so daß er das Bandende zwischen sich und dem Materialwickel fixiert. Durch die ständige Kraft, welche die Spulenflansche nach außen drückt und eine Deformierung derselben verursacht, sowie die allmähliche Ermüdi ng des Moosgummiwürfels, ist der Nachteil dieser Befestigungsart erwiesen. Bei Audiomagnotbändern wird das Bandende des auf Spule gewickelten Magnetbandes mittels sogenannter „Reiter" befestigt. Diese Methode ist dadurch gekennzeichnet, daß der „Roiter" mittels Führungsschiene in einem für ihn zugedachten Spalt im Spulenflansch einen eigenen Halt bekommt, wobei ein erforderlich straffer Sitz notwendig ist, um das Bandende zu arretieren. Da die Position des „Reiters" nur in der Höhe entsprechend des
Materialwickeldurchmessers veränderlich ist, wird u. a. ein Nachteil dieser Methode darin gesehen, daß der Reiter dem Magnetbandende bei geändertem Wickeldurchmesser oder anwendungsbedingten Bandlängenänderungen nicht folgen kann. Weitere Nachteile sind der nicht permanent straffe Sitz dec Reiters vor allem bei mit vollen Bandlängen versehenen Spulen, so daß sich die oberen Lagen des Magnetbandes entfädeln können bzw. der „Reiter" aus dem Flanschspalt rutscht sowie die häufigen Verletzungen der Schnittkanten des Magnetbandes durch die Positionierung des „Reiters". In der DE DS 2236246 wird ein Vor chlußstreifen beschrieben, der aus einem Klebestreifen besteht, der auf der einen Seite mit einer Kleb3toffschicht und einem Aufreißstreifen in Funktion einer Griffleiste oder Zuglasche besteht, der mit der Klebstoffschicht des Klebestreifens durch Erhitzen einseitig klebend druckempfindlich wird und sich boim Abkühlen fest mit dieser verbindet. Beide Teile müssen gesondert hergestellt werden und in einer Apparatur miteinander verbunden werden. Zwecks Erhaltung der Zuglasche muß mittels Schneidwerkzeug ein geeignetes Profil aus dem Material geschnitten werden, um eine bessere Handhabung des Verschlußstreifens zu ernalten. Um beispielsweise die Verschlußklappen einer Kartonage oder dgl. miteinander zu verbinden, wird eine zweckmäßige Länge des Streifens mit Zuglasche des Aufreißstreifens angefertigt und so über die Verschlußklappen geklebt, daß der Aufreißstreifen die Lage mittig über den Verschlußklappen einnimmt. Zwecks Öffnung der Verpackung wird der Aufreißstreifen über die ganze Länge der Verklebung abgezogen, so daß die Verschlüsse, Klappen oder Materialenden in ihre Offenlage gelangen.
Obwohl dieser Verschlußstreifen mit einem Haftklebstoff versehen und evtl. mehrfarbig analog der erfindungsgemäßen Haftmarken gestaltet werden kann, bestehen die Nachteile
a) in der a inwendigen Anfertigung des Aufreißstreifens, der in einer Masse eines synthetischen Stoffes Materialfäden einbettet,
b) in der Vereinigun j von zwei Produkten innerhalb eines energieaufwendigen Verfahrens zwecks Erreichung des Gebrauchswertes und
c) in der zwecks Gebrauch anzufertigenden zweckmäßigen Länge mit vorstehendem Aufreißstreifen oder Zuglasche.
In der DE OS 1f>94225 wird ein Klebestreifen vorgestellt, der als Verschlußmittel für Tüten, Beutel oder ähnliche Behältnisse und zur Halterung für beispielsweise Einzelteile insbesondere Drahtwicklungen dient, der auch für besondere Kennzeichnungsmöglichkoiten weiß oder andersfarbig angefertigt werden kann und als Rollenmaterial oder als in der Länge abgepaßter Einzelstreifen vorliegt.
Er ist einseitig mit einer Klebschicht versehet ι, die nur gegen sich selbst haftend ist und sicher diesen Kennwert für bestimmte Anwendungszwecke für sich beansprucht, aber gleichzeitig durch den Nachteil gekennzeichnet ist, daß zum Verschließen von Tüten und Beutel diese präpariert sein müssen, indem sie an den Offenstellen mit Langlöchern zwecks Einfädlung des bandförmigen Verschlußmittels versehen sein müssen. Für die Befestigung der Enden von band- oder bahnförmigen Materialien ist dieses Erzeugnis, aufgrund der speziellen Eigenschaft des Klebstoffs, nicht verwendbar.
In der DE OS 2008054 wird ein Klebstoff zum Refestigen von Papier-, Gewebe- oder Folienblättern auf Unterlagen beschrieben, dessen einzelne Abschnitte an den Enden Verlängerungen ohne Haftschicht tragen und daß die einzelnen Abschnitte aui einem Trägermaterial sitzen, um sie vor Gebrauch Ie cht abziehen zu können. Dieses Klebeband besteht aus zwei Adhäsivzonen, die durch eine mittels unterschiedlichen Werkstoffeigenschaften gekennzeichneten elastischen Zone getrennt sind und erfindungsgemäß Materialdehnungen und c!i>3 damit verbundenen Verwerfungen von Blättern ausgleichen soll. Dieses Klebeband ist durch die Nachteile gekonnzeichnet, daß bei Anwendung erfahrungsgemäß unterschiedliche Grenzflächenadhäsionen zwischen Papier-, Gewebe- oder Folienblätter und Unterlage auftreten und Adhäsionsbrüche zwischen Klebstoff und Trägermaterial verursachen und die Papier-, Gewebe- oder Folienblätteroberflächen und auch die Oberfläche der Unterlage mit Klebstoff verunreinigen oder bei der Trennung einreißen.
Die mit nichtklebenden Verlängerungen versehenen Abschnitte liegen auf dem Trägerstreifen eben auf und sind mit größerem Aufwand von diesem zu trennen, bis die auf eine Handhabungsverbesserung orientierte erfindungsgemäße Haftmarke. Beim Trennen der Verklebungen kommt es zu Überdehnungen des elastischen Gliedes, so daß die Möglichkeit einer Wiederverwendung nicht gegeben ist, wodurch die aufwendige Herstellung und der Materialeinsatz wie beispielsweise Durchbräche, eingebettete Federelemente, Anordnungen von Verdickungen und unterschiedliche Werkstoffeigenschaften in der Dehnzone oder im elastischen Glied, nicht gerechtfertigt sind.
In der DE OS 2045760 wird ein Abzieh-Aufkleber als selbstklebende Folie beschrieben, der zum Aufkleben auf Körper mit leicht verletzbaren Oberflächen dadurch Verwendung findet, indem ein orster mit Grifflaschen versehener Klebestreifen von einem zweiten, der beim Lösen der Verklebung auf der jeweiligen Oberfläche verbleibt, abgezogen wird. Dieses Material benötigt zwecks Eignung zwei mit Klebstoff beschichtete Trägermaterialien, wobei die untere Klebstoffschicht stets eine höhere Adhäsivität als die juere entwickeln'muß, um auf der Anwendungsoberfläche beim Wiederablösen zu verbleiben. Diese Arbeitsweise beinhaltet ein aufwendiges Herstellungsverfahren des Abzieh-Aufklebers, indem über einen Klebestreifen ein zweiter rückseitig nicht ganzflächig aufgelegt wird. Auf die Lage und Stellung der einseitigen Grifflasche wird nir ht eingegangen.
Das Ziel der Erfindung besteht darin, selbstklebende Haftmarken herzustellen, die in ihren gebrauchswertbedingten Eigenschaften wie klebstofffreies Ablöseverhalten, Wiederverwendbarkeit, gute Handhabung, optische Auffälligkeit und gutes Design den Anwendern Vorteile bieten und insbesondere die hauptanwendungsspezifische Aufgabe der Befestigung von Magne bandenden oder -anfangen erfüllen.
Das nach diesem Verfahren hergestellte selbstklebende, streifenförmige Material (Fig.4) wird auf einer Apparatur in Längsabschnitte getrennt (Fig. 4 in Fig. 5) undquer über eine Materialbahn 14, deren Stabilität größer sein muß als die Adhäsion des Haftklebstoffs geklebt, um anschließend in längsformatige Bänder aufgearbeitet und konfektioniert zu werden. Damit entspricht die Breite des längssubstrierten Materials der Länge der Haftmarken, so daß das auf die Spule gewickelte Trägermaterial 14, Haftmarken (Fig. 7) in der Anordnung (Fig. 6) enthält, die insbesondere durch griffgünstige, klebstofffreie Enden gekennzeichnet sind und somit einen gesteigerten Gebrauchswert besitzen.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im wesentlichen darin zu sehen, daß mit diesem in Marken vorliegenden üelbstklebenderf Produkt, insbesondere die Enden oder Anfänge von bahn- oder bandförmigen Materialien auf Natur- oder Kunststoffbasis befestigt und gekennzeichnet werden und aufgrund ihrer guten adhäsiven Eigenschaften und des klebstofffreien Ablösens von den Oberflächen verschiedenster Materialien gelöst und wiederverwendet werden können, wobei stets die sich in Anwendungsrichtung neigenden Haftmarkenenden 16 einer Handhabungsfreundlichkeit nachkommen und ferner die Anwendung für reversible Tüten- und Beutelverschlüsse sowie Kartonagen, wobei sich die formatigen Größen der Haftmarken auf die Ausmaße der Verpackungsmaterialien einstellen lassen, ermöglicht wird.
Der Erfindung liegt die Aufgebe zugrunde, Haftmarken herzustellen, die die Nachteile der bekannten technischen Lösungen beseitigen. Bei der Herstellung von selbstklebenden Haftmarken ist die Gesetzmäßigkeit, daß Adhäsion und Kohasion bei Haftklebstoffen gegenläufige Eigenschaften entwickeln besonders zu beachten, da sonst keine gebrauchsfähigen Produkte, insbesondere aus mehreren Schichten bestehende Haf>~narken, entstehen.
Erfindunnsgemiiß wurde der Schichtenaufbau so gewählt, dais für die Pigmentlösungen die gleichen Gerüstsubstanzen eingesetzt wurden, so daß infolge der Überlagerung der Schichten 6ine Verbindung ähnlich wie bei Kontaktklebstoffen eintritt, deren Grenzschichtadhäsion aufgrund der somit erhaltenen Untrennbarkeit innerhalb des Verbundes nicht mehr beachtet werden braucht, wobei der ersten Funktion der Rußschicht als Kontrastschicht zu den farbigen Pigmentstreifen eine zweite hinzukommt, indem sie der Aufgabe eines Haftvermittlers zwischen den Grenzschichten Substrat und Haftklebstoff nachkommt, so daß ein erfindungsgemäßes Finalprodukt ohne zusätzliche Schutzfolien, die vor Gebrauch zu entfernen oder hydrophobe Präparationen, die bezogen auf den Anwendungszweck zu beachten wären, entsteht. Auf einer Beschichtungsanlage wird ein Substrat 10 mit einem farbigen stroifenförmigen Unterguß 11 versehen (Fig. 1).
Nach Trocknung der mit einem in Segmente eingeteilten Gießers angefertigten Pigmentstreifen 11, deren Trockenschichtdicke 4-6pm beträgt, werden diese mit einer Kontrastschicht 12 in einer Dicke von 3-5pm überschichtet (Fig. 2), so daß ein zweifarbigstreifenförmiger Materialverbund vorliegt, welcher nach Austreibung des Lösungsmittels mit einer 3-7 pm starken wäßrigen Haftklebstoffschicht 13 substriert wird (Fig. 3), wobei die Trocknung derselben mittels IR-Strahlung in einem Wellenbereich von 2-8 pm stattfindet. Der nachfolgend Verfahrensschritt stellt die Technologie des Prägens der abgewinkelten Grifflaschen dar. Das Haftmarkenband passiert ein der Aufwicklung vorgeschaltetes Walzenpaar (Fig.8) dessen Oberwalze 20 in eine mit einer Aussparung versehenen Unterwalze 21 eintaucht und je nach Druck bzw. Eintauchtiefe die Prägung beeinflußt. Die Breite der oberen Walze bzw. die Aussparung der unteren Walze ist entsprechend der Haftmarkendicke und deren beschichteter Breiten zugeordnet, so daß die unbeschichteten Randzonen 16 als Grifflaschen durch den rechten und linken Walzenbord nach oben geprägt werden. Die günstigste Prägung erfolgt dann, wenn durch die erzeugte Strukturänderung des Unterlagenmaterials eine bleibende Stellung der Grifflaschen erreicht wird, indem sie sich um 30-40° von der Ebene des aufgewickelten Materials abheben und nach jeder Offenlage des Materialverbundes diese Stellung 16, in Fig.6 u. 7 einnehmen. Dadurch wird eine verbesserte Handhabung der Haftmarken erreicht, insbesondere wenn die Magnetschicht eines Ccmputerbandes nicht mit den Fingern Berührung haben darf. Ferner ist die verbesserte Handhabung in den Industriezweigen vorteilhaft, in denen die Enden von lichtempfindlichen Materialbahnen in der Dunkelheit durch Ertasten befestigt bzw. gelöst werden müssen.
Ausführungsbeispiele Es zeigen
einer Rußschicht 12, bestehend aus 89Gew.-T. Dich'orethan, 3,1 Gew.-T. Ruß, 0,5Gew.-T. Polyvinylformal und 7,4Gew.-T.
vorliegt, welches rußseitig in einem nachfolgenden Arbeitsgang mit einem Haftklebstoff 13, welcher aus einer wäßrigen
2-3mm voneinander verlaufenden weißen Pigmentstreifen 11 versehen, die nach der Trocknung mit einer 40mm breiten,3-5pm dicken Ruß- bzw. Kontrastschicht insbesondere als Haftschicht 12 beschichtet wurde.
überzogen, wobei das streifenförmig, selbstklebende Material innerhalb der Beschichtungsanlage nach der
und die unbeschichteten Randzonen durch die Anordnung des Walzenpaares einknickt und die entsprechende Vorspannungzwecks Erreichung des Gebrauchswertes verleiht. Das als Vorratsrolle vorliegende selbstklebende, längsgestreifte Material
(Fig.4) wurde mittels einer Apparatur in 380mm lange Abschnitte getrennt und in Abständen von 5mm quer über eine 400mm breite, 36μηι starke PETP-Folienbahn 14 geklebt (Fig. 5), um danach in einer Schneidemaschine in 6mm breite Bändchen geschnitten zu werden, so daß, da das Breitenformat der 380 mm langen Streifen gleichzeitig der Länge einer Haftmarke entspricht, der Effekt erzielt wurde, daß somit die Haftmarken (Fig.7) mit zwei unbeschichteten optimierten Enden 16 bzw. übergangsfreien Grifflaschen versehen sind und in Abständen von 5mm einzeln auf dem auf Spule gewickelten Trägerband 14 vorliegen.
Die Verfahrensweise nach Beispiel 1 wird wiederholt, wobei die Titandioxidpigmentsuspension mit 0,5Gew.-T. einer Farbpaste versetzt wird.
Claims (2)
1. Haftmarken, bestehend aus einem auf einer Seite ι irtos Substrates (10) aufgetragenen Schichtenverbund, gekonnzeichnet dadurch, daß dieser sich aus
a) einem streifenförmigen Unterguß (11)
b) einem haftvermittelnden Kontrastüberzug, wobei der Unterguß und Kontrastüberzug aus Farbpiqmenten, Beschichtungspolymeren und Antibackmittel bestehen und
c) einem Überguß als Haftklebstoff (13) auf Basis von Acrylsäurederivaten zusammensetzt.
2. Haftmarken, nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß die Haftmarken zwei beschichtungsfreie Enden (16) aufweisen, die in der Anwendungslage jeweils einen Winkel von 30-45° zur Ebene des Trägermaterials bilden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DD32167488A DD300178A7 (de) | 1988-11-11 | 1988-11-11 | Haftmarken |
Applications Claiming Priority (1)
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DD32167488A DD300178A7 (de) | 1988-11-11 | 1988-11-11 | Haftmarken |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DD300178A7 true DD300178A7 (de) | 1992-05-27 |
Family
ID=5603847
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DD32167488A DD300178A7 (de) | 1988-11-11 | 1988-11-11 | Haftmarken |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DD (1) | DD300178A7 (de) |
-
1988
- 1988-11-11 DD DD32167488A patent/DD300178A7/de not_active IP Right Cessation
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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