Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer handgeführten Bohr- oder Schlagwerkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Es ist schon eine Bohrwerkzeugmaschine bekannt (DE 3 205 063 C2), die Verriegelungsvorrichtungen sowohl zur Festlegung eines Werkzeughalters auf einer Bohrspindel als auch zur Festlegung eines Werkzeugs im Werkzeughalter aufweist. Die Verriegelungsvorrichtungen weisen jeweils eine Sperrkugel auf, die in miteinander zu verbindende Teile formschlüssig eingreift und in dieser Stellung von einer Betätigungshülse gehalten wird. Die Betätigungshülse ist dabei jeweils in eine Entriegelungsstellung verstellbar, in der die Sperrkugeln radial freigegeben sind, sodass sie ausser Eingriff zumindest eines der Teile gelangen und diese dann anschliessend getrennt werden können.
Die Betätigungshülse umgibt dabei den werkzeugseitigen Teil der Bohrwerkzeugmaschine und ist auf einem Grundkörper des Werkzeughalters axial verschiebbar geführt. Zum Schutz gegen das Eindringen von Bohrstaub ist eine Staubschutzkappe vorgesehen, die den Werkzeughalter gegenüber einem darin eingesetzten Werkzeugschaft abdichtet.
Ein Bohrhammer mit Werkzeughalter ist auch aus der EP 0 668 127 A1 bekannt. Dieser Bohrhammer weist einen länglichen Sperrkörper zur Verriegelung eines Werkzeugschafts auf, der ebenfalls von einer axial verschiebbaren Betätigungshülse in seiner Verriegelungsstellung gehalten wird. Auch dieser Werkzeughalter ist werkzeugseitig mit einer Staubschutzkappe versehen.
Ein weiterer Bohrhammer mit Werkzeughalter ist aus der EP 0 494 400 B1 bekannt. Auch bei diesem Bohrhammer ist der Werkzeughalter werkzeugseitig mit einer Staubschutzkappe abgedichtet. Die Betätigungshülse ist bei diesem Bohrhammer zur Entriegelung der Verriegelungsvorrichtungen sowohl verschiebbar als auch drehbar angeordnet.
Den bekannten Bohr- bzw. Schlagwerkzeugmaschinen ist gemeinsam, dass die Betätigungshülse in ihrem hinteren, der Maschine zugewandten Teil aus Gründen der Verschiebbarkeit einen Bewegungsspalt mit anderen Teilen der Maschine bzw. des Werkzeughalters aufweist. Der Bewegungsspalt ist dabei mehr oder weniger breit ausgeführt. Zur Staubabdichtung des Werkzeughalters ist lediglich eine Staubschutzkappe am werkzeugseitigen Ende vorgesehen. Offenbar ist man bisher davon ausgegangen, dass zusätzliche Massnahmen gegen das Eindringen von Bohrstaub über den Bewegungsspalt nicht erforderlich sind.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemässe handgeführte Bohr- oder Schlagwerkzeugmaschine mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, ein gegenüber bekannten Werkzeugmaschinen erheblich verbessertes Verschleissverhalten im Bereich der Werkzeugaufnahme aufzuweisen. Dies wird durch Vorsehen wenigstens eines separaten Dichtelements im hinter dem Verriegelungskörper liegenden, maschinenseitigen Bereich der Betätigungshülse erreicht. Dadurch wird das Vordringen von feinem Bohrstaub, der durch den Bewegungsspalt nicht am Eindringen in den Werkzeughalter gehindert wird, wirksam verhindert. In Dauertests hat der positive Einfluss der erfindungsgemässen Massnahme zu einer unerwartet hohen Reduzierung des Verschleisses von gegeneinander bewegten Teilen, wie Verriegelungskörper, Drehmitnahmeleisten etc. geführt.
Dies, obwohl auf Grund der relativ weiten Entfernung zur Staubentstehungsstelle und des relativ engen Bewegungsspaltes auf Bohrstaub zurückzuführende Probleme nicht zu erwarten waren.
Durch die in den abhängigen Ansprüchen aufgeführten Massnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der erfindungsgemässen Werkzeugmaschine möglich.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt ausschnittweise einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemässen Bohrhammer.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
In der Figur ist mit 10 ein Werkzeughalter eines Bohrhammers 9 bezeichnet, der endseitig an einer Spindelhülse 11 des Bohrhammers 9 angeordnet ist. Die Spindelhülse 11 bildet an seinem werkzeugseitigen Ende hierzu eine Aufnahmeöffnung 12, in die der Schaft 13 eines Werkzeugs einsetzbar ist und mittels einer Verriegelungsvorrichtung 14 darin verriegelbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung 14 weist einen kugelförmigen Verriegelungskörper 15 auf, der in einem Durchbruch 16 in der Spindelhülse 11 sitzt. Der Verriegelungskörper 15 greift bei eingesetztem Werkzeugschaft 13 in eine axial geschlossene Nut 20 im Werkzeugschaft 13 ein. In dieser Verriegelungsstellung wird er radial aussen von einem Sicherungsring 21 überdeckt. Der Sicherungsring 21 ist axial verschiebbar auf der Spindelhülse 11 gelagert.
Der Sicherungsring 21 kann mittels einer Betätigungshülse 22 axial entgegen der Kraft einer Vorspannfeder 23 maschinenseitig nach hinten in eine Entriegelungsstellung verschoben werden, in der ein Freiraum 24 im Sicherungsring 21 ein radiales Entweichen des Verriegelungskörpers 15 aus der Nut 20 zur Freigabe des Werkzeugschaftes 13 gestattet.
Im Bereich der Aufnahmeöffnung 12 befinden sich in der Spindelhülse 11 ausserdem Drehmitnahmeleisten 27, die bei eingesetztem Werkzeugschaft 13 in zugehörige, nach hinten offene Drehmitnahmenuten 28 im Werkzeugschaft 13 eingreifen. Eine Staubschutzkappe 29 ist am werkzeugseitigen Ende der Spindelhülse 11 angeordnet und dichtet einen Bereich zwischen Betätigungshülse 22 und Werkzeugschaft 13 staubdicht ab.
Die Spindelhülse 11 ist in einer Lagerstelle 30 gegenüber einem Maschinengehäuse 31 drehbar gelagert. Das Maschinengehäuse 31 besteht aus einem Gehäusekern 31a aus Metall, der von einem Gehäusemantel 31b aus Kunststoff umgeben ist. In der Spindelhülse 11 ist wenigstens ein Schlagkörper 34 axial verschiebbar gelagert, der in bekannter Weise den Werkzeugschaft 13 axial mit Schlägen beaufschlagt. Die Spindelhülse 11 dient als Führungsrohr für den Schlagkörper 34. Eine Schmiermitteldichtung 35 dichtet einen Zwischenraum 36 zwischen Maschinengehäuse 31 und Spindelhülse 11 ab, sodass der Austritt von Schmiermittel aus dem Inneren des Bohrhammers 9 verhindert wird.
Die Betätigungshülse 22 umgreift mit einem hülsenförmigen Fortsatz 22a ein werkzeugseitiges Ende 37 des Maschinengehäuses 31. Zur Gewährleistung der Beweglichkeit der Betätigungshülse 22 gegenüber dem Maschinengehäuse 31 ist zwischen dem Fortsatz 22a und dem Maschinengehäuse 31 ein Ringspalt 38 gebildet. Die Betätigungshülse 22 begrenzt dabei mit ihrem Fortsatz 22a nach aussen hin einen Raum 40, der axial zwischen dem Verriegelungskörper 15 und einem maschinenseitigen Ende 41 der Betätigungshülse 22 liegt und der nach innen von der Spindelhülse 11 begrenzt wird. Der Raum 40 ist werkzeugseitig durch die Staubschutzkappe 29 staubgeschützt. Maschinenseitig ist der Raum 40 durch ein Dichtelement 44 gegen das Eindringen von Bohrstaub geschützt.
Das Dichtelement 44 weist einen Stützring 45 auf, der zur maschinenseitigen Abstützung der Vorspannfeder 23 dient und hierzu einen zylindrischen Führungsfortsatz 46 für die Spannfeder 23 aufweist. Im Beispielfall ist der Stützring 45 maschinenseitig an einem Absatz 47 der Spindelhülsen 11 axial gesichert. Im Stützring 45 befinden sich am Innenumfang und am Aussenumfang jeweils Umfangsnuten 48, 49, in denen jeweils ein Dichtring 50, 51 angeordnet ist. Der in der äusseren Umfangsnut 48 angeordnete äussere Dichtring 50 sorgt für eine Dichtung zwischen Betätigungshülse 22 und Stützring 45, während der in der inneren Umfangsnut 49 sitzende innere Dichtring 51 für eine Abdichtung zwischen der Spindelhülse 11 und dem Stützring 45 sorgt.
Mittels des Dichtelements 44 wird Bohrstaub, der am maschinenseitigen Ende 41 der Betätigungshülse 22 vorbei in den Ringspalt 38 eindringt, am Vordringen in den Raum 40 und damit zum Verriegelungskörper 15 hin gehindert. Der Werkzeughalter 10 ist somit auch in seinem rückwärtigen, geräteseitigen Teil wirksam vor dem Eindringen von feinem Bohrstaub geschützt, wodurch der abrasive Verschleiss im inneren Werkzeughalterbereich insgesamt gesenkt werden kann. Als zusätzlicher positiver Nebeneffekt wird die Reibarbeit (Wärmeentwicklung) verringert, sodass die Temperatur im inneren Werkzeughalterbereich gesenkt wird und damit die Standzeit der Dichtelemente 44 erhöht wird.
Die Standzeit der Dichtelemente 44 kann auch durch eine Verringerung der Relativbewegung dieser Dichtungen gesenkt werden, wie sie beispielsweise durch Vorsehen der bekannten Verriegelungsautomatik beim Wekzeughalter 10 gegeben ist. Eine Relativverschiebung des Dichtelements 44 ist dann beim Einsetzen des Werkzeugschafts 13 nicht nötig, sodass eine Verschleiss erzeugende Betätigung der Betätigungshülse dann nur zur Entriegelung erforderlich ist.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Die Erfindung lässt sich auch vorteilhaft anwenden, wenn die Verriegelungsvorrichtung zum Abnehmen des Werkzeughalters dient bzw. eine Betätigungshülse aufweist, die durch Drehen ver- bzw. entriegelt wird. Selbstverständlich können auch mehr als ein Verriegelungskörper am Umfang der Spindelhülse 11 verteilt angeordnet sein. Die Spindelhülse 11 kann auch mehrteilig ausgebildet sein. Das Dichtelement 44 kann auch innen an der Betätigungshülse 22 angeordnet werden.