CH689863A5 - Vorrichtung zum hängenden Anordnen eines längsausgedehnten Gegenstandes. - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum hängenden Anordnen eines im Wesentlichen längs ausgedehnten Gegenstandes, umfassend mindestens ein Klemmelement, das gegen eine Wandung oder gegen ein weiteres Element gerichtet bewegbar ist, um den Gegenstand mittels seines Eigengewichtes dazwischen festklemmend zu halten, sowie eine Anordnung, umfassend mindestens eine Vorrichtung zum hängenden Anordnen von im Wesentlichen längs ausgedehnten Gegenständen mit unterschiedlicher Dicke oder Breite. Für das hängende Anordnen von Werkzeugen, Haushaltgeräten, von Geräten für Garten und Hobby, von Skis, Snowboards und dergleichen sind eine Vielzahl von Vorrichtungen bzw. Einrichtungen bekannt. So beschreibt beispielsweise die EP-A 507 721 eine Klemmklammer, in welche Klammer der Gegenstand eingedrückt werden kann. Der Nachteil dieser Klammer besteht aber darin, dass jeweils nur Gegenstände mit vorgegebenen Dimensionen bzw. Gegenstände mit einem bestimmten Stieldurchmesser an dieser Klammer angeordnet werden können. Im US Patent 4 170 333 und in der EP-PS 180 884 werden Klemmelemente für das Anordnen von Arbeitsgeräten vorgeschlagen, welche beide auf dem Prinzip des kleiner werdenden horizontalen Querschnittes beruhen. Bei beiden Geräten wird der Gegenstand in ein klammerartiges Gebilde eingeschoben, wobei beim Einschieben der horizontale Querschnitt relativ gross ist. Durch das Hängenlassen des anzuordnenden Gerätes wird auch die Klammer nach unten geschwenkt, wodurch der horizontale Querschnitt verkleinert wird und somit das Gerät festgeklemmt wird. Wiederum besteht der Nachteil darin, dass diese Klammern nur für Geräte mit einer bestimmten Grösse bzw. mit einem bestimmten Querschnitt verwendet werden können, und zudem vorzugsweise das Gerät einen runden Stiel aufweist. Ein weiterer Nachteil dieser Klammern besteht darin, dass beim Hängenlassen das Gerät nicht vertikal hängt, sondern beispielsweise im unteren Bereich gegen eine dahinter liegende Wand gedrückt wird. Beispielsweise für das Anordnen von Skis sind diese Klammern nicht geeignet. In der US 4 852 747 wiederum wird eine Haltevorrichtung beschrieben, wo mittels eines Gegenstandes und seines Eigengewichtes eine Klemmwirkung zwischen einem schräg verschieblichen Nocken und einer Wandung erzielt wird. Der Klemmnocken bzw. die schräg nach unten bewegliche Klemmrolle drückt beim Hängenlassen beispielsweise die Skis gegen eine Wandung, wobei jedoch der Nachteil darin liegt, dass bei Gegenständen grösseren Gewichtes die Klemmwirkung durch die nach unten gerichtete Klemmrolle zu klein ist, und somit der Gegenstand zwischen Nocken und Wandung abrutscht. In der DE-OS 3 818 031 schliesslich wird eine Halterung von Werkzeugen dargestellt, wo bei Hängenlassen der Werkzeuge eine Klemmwirkung zwischen zwei beweglichen zylindrischen Körpern erzielt wird, die miteinander über zwei Zahnsegmente drehbeweglich verbunden sind. Der Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass im Falle des nicht genau horizontalen zueinander Ausrichtens der beiden Klemmrollen der dazwischen festgeklemmte Gegenstand verkantet wird bzw. schräg hängt. Zudem besteht in diesem Falle auch erneut die Gefahr, dass der Gegenstand nicht richtig festgehalten wird und abrutscht. Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Haltevorrichtung für das hängende Anordnen von längs ausgedehnten Gegenständen wie Werkzeugen, Gartengeräten, Skis und dergleichen vorzuschlagen, wo ein sicheres, verkantfreies und einfaches Anordnen des Gegenstandes ermöglicht wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, Gegenstände mit unterschiedlicher Breite bzw. Dicke in einer derartigen Haltevorrichtung anordnen zu können. Erfindungsgemäss wird die gestellte Aufgabe mittels einer Vorrichtung gemäss dem Wortlaut nach Anspruch 1 gelöst. Zum hängenden Anordnen insbesondere eines im Wesentlichen längs ausgedehnten Gegenstandes wie eines Werkzeuges, eines Garten- oder Haushaltgerätes, von Skis oder dergleichen, wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, welche mindestens ein Klemmelement aufweist, das gegen eine gegenüberliegende Wandung oder gegen ein weiteres Element gerichtet bewegbar ist, um den Gegenstand, das Werkzeug und dergleichen mittels dessen Eigengewicht dazwischen festklemmend zu halten. Wesentlich dabei ist, dass das mindestens eine Element mindestens zwei in vertikaler Richtung voneinander beabstandete Auflageabschnitte und/oder mindestens einen flächig ausgebildeten Auflage bereich umfasst, vorgesehen, um an einer Seite des Gegenstandes beim Festklemmen bzw. beim hängenden Anordnen anzugreifen und den Gegenstand gegen die Wandung oder das weitere Element zu treiben. Gemäss einer Ausführungsvariante ist das mindestens eine Element im Wesentlichen schwenkbeweglich in Bezug auf die Wandung oder das weitere Element auf oder an einem plattenartigen Element wie beispielsweise einer Grundplatte angeordnet. Das Element ist derart schwenkbeweglich angeordnet, dass die mindestens zwei Abschnitte oder der flächige Bereich je um zwei Achsen, d.h. jeder Abschnitt um je eine Achse oder die Fläche wenigstens nahezu parallelogrammartig um mindestens zwei Achsen schwenkbeweglich sind, sodass die Bewegung gegen die Wandung bzw. gegen das weitere Element hin eine zum Festklemmen des Gegenstandes gebogene Abwärtsbewegung ist. Vorzugsweise ist das mindestens eine Element eine Klemmbacke, wobei die zur Bildung der Backe vorgesehenen Abschnitte, bzw. deren Verbindungslinie, bzw. die durch die beiden Abschnitte gebildete Verbindungsfläche, bzw. der flächige Bereich, im Wesentlichen parallel in Bezug auf die Wandung bzw. in Bezug auf die am weiteren Element zum Festklemmen vorgesehenen Abschnitte oder Flächen ausgebildet bzw. angeordnet sind. Die zum Festklemmen vorgesehenen Abschnitte bzw. der flächige Bereich weisen eine im Wesentlichen senkrecht zum plattenartigen Element wie der Grundplatte verlaufende Ausdehnung auf. Das weitere Element weist vorzugsweise mindestens eine Punkt-, längs ausgedehnte oder eine flächige Auflage auf, gegen welche der festzuklemmende Gegenstand mittels des einen Elementes getrieben wird. Gemäss einer bevorzugten Ausführungsvariante ist das eine Element bzw. die Klemmbacke parallelogrammartig ausgebildet, mit einer Seite fest mit dem plattenartigen Element wie der Grundplatte verbunden und der gegenüberliegenden Seite parallel zur einen Seite schwenkbeweglich gegen die Wandung oder das weitere Element zum Festklemmen des Gegenstandes ausgebildet bzw. bewegbar. Um diese schwenkbewegliche Bewegbarkeit zu erzielen, kann die gegenüberliegende Seite entweder um zwei in der einen Seite angeordnete Drehachsen schwenkbeweglich gelagert sein, oder aber die Klemmbacke kann wenigstens zu Teilen aus einem flexiblen oder elastischen Material gefertigt sein, um so der gegenüberliegenden Seite die Schwenkbeweglichkeit zur einen Seite zu verleihen. Als derartige flexible oder elastische Materialien kommen einerseits Metallbleche in Frage oder aber auch polymere Materialien wie beispielsweise handelsübliche weich gemachte, flexibilisierte oder plastifizierte Kunststoffe, oder aber auch elastomere Kunststoffe, wie sie üblicherweise für die Herstellung von derartigen Geräten verwendet werden. Wesentlich dabei ist, dass derartige Polymere bzw. Kunststoffe eine ausreichende Flexibilität aufweisen, andererseits aber eine ausreichende Festigkeit beinhalten, um auch Gegenstände höheren Gewichtes mit derartigen Klemmbacken festklemmen zu können, ohne dass die Klemmbacke dabei beschädigt wird. Als Beispiele seien thermoplastischer Polyester, Polyamid, Polyethylen, PVC etc. genannt. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, die Bewegbarkeit der gegenüberliegenden Seite durch konstruktive Merkmale zu erreichen, indem beispielsweise an der einen Seite je endständig Bereiche mit geringerer Wandstärke gewählt werden, um so der Klemmbacke in diesen Bereichen eine gewisse Flexibilität zu verleihen. Gemäss einer weiteren Variante und zur Erhöhung der Flexibilität der Klemmbacke ist es auch möglich, dass an der parallelogrammartig ausgebildeten Klemmbacke die frei bewegbare gegenüberliegende Seite fehlt, um so eine frontseitig offene, quasi U-förmige Klemme zu bilden mit zwei endständigen, zueinander parallel und weitgehendst senkrecht zum plattenartigen Element wie der Grundplatte verlaufenden kantenartigen Abschnitten. Diese quasi kantenartigen Abschnitte können nach oben verlaufend aufgebogen sein, um so eine klemmbackenartige gebogene Wandung zu bilden, wobei die beiden Wandungen im nicht festklemmenden Zustand weitgehendst vertikal übereinander angeordnet sind. Weiter ist es auch möglich, diese kantenartigen Abschnitte mittels einer gummiartigen Schicht zu überziehen, oder an dieser Kante einen zylinderartigen, aus Gummi oder einem elastomeren Material hergestellten, wulstartigen Körper aufzustecken, um so beim Festklemmen des Gegenstandes eine bessere Klemmwirkung zu erzielen. Für das Erzielen einer besseren Klemmwirkung können die Abschnitte oder der flächige Bereich der Klemmbacken auch aufgeraut werden oder mit einem Material beschichtet werden, das die Gleitreibung des festzkulemmenden Gegenstandes auf dem Abschnitt oder dem flächigen Bereich erhöht. Gemäss einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante der Klemmvorrichtung ist das weitere Element analog zum einen Element weitgehendst flächensymmetrisch ausgebildet und diesem gegenüberliegend angeordnet und die beiden Elemente sind gegeneinander schwenkbeweglich angeordnet. Die oben erwähnte quasi Symmetriefläche zwischen den beiden Elementen wird durch den festzuklemmenden Gegenstand wie beispielsweise einem Paar Ski gebildet. Durch dieses flächensymmetrische Ausbilden der beiden Elemente wird so der festzuklemmende Gegenstand jeweils zwischen die beiden zueinander symmetrisch angeordneten Abschnitte bzw. die beiden zueinander symmetrisch ausgebildeten Flächen festgeklemmt. Beim Festklemmen wird zunächst der angeordnete Gegenstand wie beispielsweise das Gartengerät oder das Paar Ski zwischen den beiden Klemmelementen nach oben geschoben, wodurch die beiden Klemmelemente auseinandergetrieben werden. Anschliessend wird der Gegenstand hängen gelassen, wodurch nun infolge des Eigengewichtes die beiden Klemmelemente wie beispielseise die beiden Klemmbacken gegeneinander getrieben werden, um den Gegenstand festzuhalten. Dadurch, dass beide Klemmelemente je zwei zueinander gegenüberliegende Klemmabschnitte aufweisen, oder aber je einen flächigen Klemmbereich, wird verhindert, dass sich der anzuordnende Gegenstand beim Hängenlassen verkanten kann. Zudem wird durch die grössere Auflagefläche sichergestellt, dass auch Gegenstände mit einem höherern Gewicht sicher angeordnet werden können. Um sicherzustellen, dass auch Gegenstände mit höherem Gewicht, wie beispielsweise Eisenstangen und dergleichen, mit erfindungsgemässen Klemmvorrichtungen hängend angeordnet werden können, ist es beispielsweise auch möglich, in vertikaler Richtung verteilt mehrere Elemente gegen über zu einer Wandung oder einer vorzugsweise analogen Anzahl weiterer Elemente anzuordnen, um dann den Gegenstand zwischen dieser Mehrzahl von Elementen festklemmend anzuordnen. Vorzugsweise werden die erfindungsgemäss vorgeschlagenen Klemmelemente auf einer Grundplatte angeordnet, welche schienenartig ausgebildet ist und entlang der Schiene Einrasteinrichtungen enthält, auf welcher Schiene längsverschieblich und einrastbar die Klemmelemente wie Klemmbacken angeordnet werden können. Durch diese Längsverschieblichkeit der einzelnen Klemmelemente wie Klemmbacken ist es möglich, dazwischen Geräte, Werkzeuge oder Sportgeräte anzuordnen, welche unterschiedliche Dicken oder Breiten aufweisen. Beispielsweise ist es mit derartig längsverschieblichen Klemmelementen möglich, an einem "Skirechen" auch Snowboards anzuordnen, indem die Klemmbacken für eine entsprechende Distanz auseinander gezogen werden. Aber auch im Haushalt oder bei Gartengeräten ist es vorteilhaft, wenn Geräte und Werkzeuge mit unterschiedlicher Dicke oder Breite an einer derartigen Haltevorrichtung angeordnet werden können. Die Erfindung wird nun anschliessend beispielsweise und unter Bezug auf die beigefügten Figuren näher erläutert. Dabei zeigen: Fig. 1 eine erfindungsgemässe Klemmvorrichtung in Vorderdraufsicht, umfassend eine gegen eine Wandung schwenkbewegliche Klemmbacke; Fig. 2, wiederum in Vorderdraufsicht, schematisch dargestellt, eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungsgemässen Klemmbacke; Fig. 3, in Vorderdraufsicht, eine weitere Klemmvorrichtung, umfassend zwei gegeneinander schwenkbeweglich ausgebildete Klemmbacken; Fig. 4, in Seitenperspektive von vorne eine weitere Ausführungsvariante einer Klemmvorrichtung, umfassend zwei gegeneinander schwenkbeweglich ausgebildete Klemmbacken und weitere Haltelemente für das Anordnen von Hilfsgeräten; Fig. 5 die Klemmbacken von Fig. 4, umfassend je eine frontseitige Beschichtung zur Erhöhung der Gleitreibung; Fig. 6 eine Vielzahl von erfindungsgemässen Klemmbacken gemäss den Fig. 4 und 5; Fig. 7 eine weitere Ausgestaltung einer erfindungsgemässen Klemmvorrichtung in Perspektive von vorn; Fig. 8 eine weitere erfindungsgemässe Klemmvorrichtung in Perspektive von vorne, umfassend zwei Klemmbacken, geeignet für das Anordnen eines Paar Skis; Fig. 9 die Klemmvorrichtung von Fig. 8, angeordnet auf einer schienenartig ausgebildeten Grundplatte, umfassend mehrere Einrastelemente; Fig. 10 die Grundplatte von Fig. 9 und die beiden Klemmbacken im auseinander gezogenen Zustand; Fig. 11 eine weitere Ausführungsvariante einer schienenartig ausgebildeten Grundplatte für das Anordnen einer Klemmvorrichtung ähnlich den Fig. 8 und 9, schematisch in Perspektive von vorne gesehen, und Fig. 12a und 12b, schematisch dargestellt, eine Klemmbacke der Klemmvorrichtung gemäss Fig. 11 an der schienenartig ausgebildeten Grundplatte im längsverschieblichen und im festgelegten Zustand. Fig. 1 zeigt in Vorderdraufsicht schematisch eine erfindungsgemässe Klemmvorrichtung, umfassend einerseits eine Klemmbacke 1 und andererseits eine gegenüberliegend ange ordnete Wandung bzw. Auflagefläche 21, gegen welche die Klemmbacke 1 schwenkbar ist, um im dazwischen angeordneten Zwischenraum 23 einen längs ausgedehnten Gegenstand wie beispielsweise einen Besen, eine Gartenhacke oder ein Paar Ski festzuklemmen. Die erfindungsgemäss ausgebildete Klemmbacke 1 umfasst zwei frontseitig gegen die Wandung 21 hingerichtete längs ausgedehnte Abschnitte 3 und 5, welche parallel zur Auflagefläche 21 bzw. im Wesentlichen senkrecht zu einer hinter der Klemmbacke 1 angeordneten Grundplatte 17 längs ausgedehnt ausgebildet sind. Diese beiden Abschnitte 3 und 5 sind beispielsweise mittels eines Steges oder einer Verbindungsfläche 4 miteinander verbunden. Im Weiteren weist die Klemmbacke 1 eine entgegengesetzt zur Wandung 4 parallele Seitenwandung 11 auf, welche vorzugsweise fest mit der dahinter liegenden Grundplatte 17 verbunden ist. Seitlich an der Wandung 11 sind scharnierartige Verbindungen 8 und 10 mit den beiden weiteren Seitenflächen 13 und 15 vorgesehen, um so der Klemmbacke 1 eine quasi parallelogrammartige Gestalt zu verleihen. Über die Grundplatte 17 kann sowohl die Klemmbacke 1 wie auch die Wandung 21 fest mit einer dahinter angeordneten Wandung verbunden sein. Für das festklemmende Anordnen eines Gegenstandes wird dieser nun im Zwischenraum 23 zwischen der Klemmbacke 1 und der Wandung 21 durch Aufwärtsbewegung eingefügt, wodurch die Klemmbacke 1 nach oben getrieben wird. Anschliessend wird der festzuklemmende Gegenstand losgelassen, wodurch er infolge seines Eigengewichtes und der Reibung an den beiden Abschnitten 3 und 5 mittels der Klemmbacke 1 gegen die Wandung 21 getrieben wird, und so festklemmend gehalten wird. Erfindungswesentlich ist nun, dass die Klemmbacke 1 entweder zwei Abschnitte 3 und 5 zum Festklemmen des Gegenstandes aufweist, oder aber eine flächige Auflage, wie beispielsweise die Wandung 4, falls die beiden Abschnitte 3 und 5 nicht vorstehend ausgebildet sind. Durch diese beiden Abschnitte oder die flächige Auflage wird sichergestellt, dass ein Verkanten des hängend angeordneten Gegenstandes verunmöglicht wird und zudem auch Gegenstände mit grösserem Eigengewicht einwandfrei hängend angeordnet werden können, ohne dass sie zwischen Klemmbacke und Wandung abrutschen. In Fig. 2 ist wiederum in Vorderdraufsicht eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungsgemässen Klemmbacke dargestellt, wobei in diesem Fall die beiden frontseitig angeordneten Abschnitte 3 und 5 bzw. die Wandung 4 in einem mittig angeordneten Scharnier 4a mit einer Schwenkachse 7 über einen Steg oder eine Wandung 9 verbunden sind. Wiederum wird ein Gegenstand zwischen den beiden Abschnitten 3 und 5 bzw. der Wandung 4 und der gegenüberliegenden Wandung 21 festklemmend angeordnet. In Fig. 3 ist eine bevorzugte Ausführungsvariante einer erfindungsgemässen Klemmvorrichtung dargestellt, indem zwei sich gegenüberliegende Klemmbacken 1 angeordnet sind, die in Bezug auf die mittig verlaufende "Klemmfläche" flächensymmetrisch ausgebildet sind. Dabei sind gleiche Bestandteile wie in den Fig. 1 und 2 mit den selben Referenzzahlen versehen. In Abweichung zu Fig. 1 umfasst nun die rückseitige Wandung 11 nicht je endständig zwei Scharniere oder drehbewegliche Achsen, sondern die Wandung 11 ist je endständig mit einem flexiblen Material umgebogen, um so in den beiden Achspunkten 8a bzw. 10a der gegenüberliegenden Wandung eine gewisse Schwenkbeweglichkeit bzw. Drehbeweglichkeit zu verleihen. Ganz generell können die beiden Klemmbacken 1 gemäss Fig. 3 mit einem flexiblen oder elastischen Material gefertigt sein, wie beispielsweise einem Eisenblech oder einem flexiblen oder elastischen Kunststoff, wodurch automatisch die beiden Klemmbacken in den Punkten 8a und 10a eine gewisse Schwenkbeweglichkeit aufweisen. Selbstverständlich wird durch die Wahl eines flexiblen oder elastischen Materials auch ermöglicht, dass die beiden Klemmbacken 1 entlang der beiden sich gegenüberliegenden Seitenflächen 13 und 15 leicht aufgebogen werden. Für das hängende Anordnen eines festzuklemmenden Gegenstandes wie beispielsweise eines Paar Skis werden diese zunächst wiederum zwischen den beiden Klemmbacken 1 durch nach oben Bewegen eingeführt und anschliessend hängen gelassen, wodurch die beiden Klemmbacken 1 gegeneinander getrieben werden. In Fig. 4 sind analog zu Fig. 3 zwei identische flächensymmetrisch zueinander angeordnete Klemmbacken an einer Grundplatte 4 vorgesehen, beispielsweise geeignet für das Anordnen eines Paar Skis. Beidseitig der beiden Klemmbacken 1 sind Halteelemente 27 angeordnet, womit zusätzlich ein Paar Skistöcke angeordnet werden kann. Um die Festhaltewirkung zwischen zwei erfindungsgemässen Klemmbacken 1 zusätzlich zu erhöhen, ist es möglich, wie in Fig. 5 dargestellt, entlang den beiden Frontseiten 4 eine zusätzliche Gummiüberdeckung vorzusehen, die beispielsweise zusätzlich aufgeraut sein kann. Anstelle eines gummiartigen Materials kann selbstverständlich auch ein entsprechendes Polymer, wie beispielsweise ein Silikon, ein Polyurethan oder ähnliches Material verwendet werden, um die beiden frontseitigen FIächen 4 zu beschichten. Um entlang einer Grundplatte 17 möglichst viele Gegenstände hängend anordnen zu können, wird, wie in Fig. 6 schematisch und in Perspektive dargestellt, das Anordnen mehrerer Klemmvorrichtungen vorgeschlagen. Dabei erfolgt das Anordnen von erfindungsgemässen Klemmbacken in zwei voneinander beabstandeten horizontalen Ebenen, wobei in der Anordnung gemäss Fig. 6 in der oberen Ebene Klemmbacken angeordnet sind, geeignet für das Anordnen von dünneren Gegenständen, währenddem in der unteren horizontalen Ebene Klemmbacken angeordnet sind, die wesentlich stärker voneinander beabstandet sind. Letztere Klemmbacken sind somit geeignet für das Anordnen von breiteren bzw. von dickeren Gegenständen. Fig. 7 zeigt eine weitere Ausführungsvariante einer erfindungsgemässen Vorrichtung, umfassend zwei sich gegenüberliegend angeordnete Klemmbacken, wobei nun zwischen den beiden Seitenflächen 13 und 15 weitere lamellenartige oder stegartige Elemente 27 angeordnet sind, die dieselbe Länge aufweisen, wie die beiden genannten Seitenflächen 13 und 15. Dadurch ergeben sich frontseitig eine Vielzahl von Halteabschnitten für das Festhalten eines zwischen den Klemmbacken anzuordnenden Gegenstandes. Dies kann beispielsweise dann von Vorteil sein, wenn der zwischen den beiden Klemmbacken anzuordnende Gegenstand aufgeraute Oberflächen aufweist, welche beispielsweise an flächig ausgebildeten Klemmbacken eine ungenügende Haftung ergeben würden. In Fig. 8 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsvariante einer erfindungsgemässen Klemmvorrichtung dargestellt, insbesondere geeignet für das Anordnen eines Paar Skis. In der Klemmvorrichtung gemäss Fig. 8 wird auf das Verbinden der beiden frontseitigen Klemmabschnitte 3 und 5 mittels einer Auflagefläche 4 verzichtet, um so ein noch individuelleres Anpassen der Abschnitte der äusseren Konturen des dazwischen festzuklemmenden Gegenstandes zu ermöglichen. Insbesondere bei Skis, deren Dicke von der Bindung zur Frontschaufel hin abnimmt, ist es vorteilhaft, wenn die frontseitigen Abschnitte 3 und 5 quasi freischwingend um die rückseitige Wandung 11 angeordnet sind, um sich so besser an die unterschiedliche Dicke der Skis anpassen zu können. In der Ausführung gemäss Fig. 8 sind weiter die so entstehenden quasi kantenartigen Auflageabschnitte 3 und 5 zusätzlich nach oben aufgebogen, um so beinahe halbrunde Wandungsabschnitte 3b und 5b zu bilden. Diese Wandungsabschnitte können beispielsweise zusätzlich mit einem gummiartigen Material oder einem Kunststoff beschichtet sein, um wiederum die Reibwirkung zu erhöhen und so Gegenstände festhalten zu können, die ein höheres Gewicht aufweisen. Auch die Klemmbacken bzw. die Klemmvorrichtung gemäss Fig. 8 kann entweder aus Metall gefertigt sein, wie beispielsweise aus einem Eisenblech oder aber aus einem Kunststoffmaterial, wie beispielsweise Polyamid, thermoplastischem Polyester, PVC, Polyethylen und dergleichen. Wesentlich ist, dass das Material eine ausreichende Flexibilität aufweist, um nicht beim Aufbiegen beim Anordnen des Gegenstandes in den beiden Achsbereichen 8a bzw. 10a oder entlang der Seitenflächen 13 oder 15 zu brechen. In Fig. 9 wiederum ist eine Klemmvorrichtung analog derjenigen von Fig. 8 auf einer schienenartigen Grundplatte 17 angeordnet, umfassend in Längsrichtung mehrere Ein rastpositionen 18 sowie zwei Längsschienen 19, in welchen Schienen die beiden Klemmbacken 1 je längsverschieblich angeordnet sind. Um die beiden Klemmbacken fest anzuordnen, umfassen die Klemmbacken Einrastnocken 20, welche in den Einrastelementen 18 einrasten können. Um die beiden Klemmbacken längs verschieblich entlang den beiden Schienen 19 zu verschieben, umfassen sie weiter Führungen 16, welche ihrerseits fest mit den beiden endständigen Wandungen 11 verbunden sind. In Fig. 10 ist die Anordnung gemäss Fig. 9 in Seitenperspektive von vorn im ausgezogenen Zustand dargestellt, um so besser zu illustrieren, wie die Längsverschieblichkeit der Klemmbacken entlang der Grundplatten 17 in den angegebenen Pfeilrichtungen bewerkstelligt werden kann. Mit der Klemmvorrichtung gemäss den Fig. 9 und 10 ist es nun möglich, sowohl schmale Gegenstände, wie beispielsweise einen Besen, einen Spaten oder ein Paar Skis anzuordnen, oder aber auch einen breiten bzw. dicken Gegenstand, wie beispielsweise ein Snowboard. Der Vorteil einer derartigen Anordnung liegt darin, dass in einem herkömmlichen "Skirechen" sowohl Skis wie auch Snowboards gleichzeitig angeordnet werden können, ohne die Notwendigkeit, dass unterschiedliche Vorrichtungen vorzusehen sind für das Anordnen der unterschiedlichen Sportgeräte. Derselbe Vorteil gilt natürlich auch für das Anordnen von Haushaltgeräten, Werkzeugen, Gartengeräten usw. In Fig. 11 ist analog den Fig. 9 und 10 erneut eine Klemmvorrichtung 3 dargestellt, welche längsverschieblich entlang einer schienenartigen Führung 17 festlegbar ist. Die Vorrichtung in Fig. 11 umfasst dabei die beiden Klemmbacken 1, umfassend je die beiden flexibel ausgebil deten längs ausgedehnten Wandungen 3 und 5, welche dazu vorgesehen sind, um dazwischen ein Objekt wie ein Paar Ski festklemmend anzuordnen. Die beiden Klemmbacken 1 sind auf einer längs ausgedehnten schienenartigen Grundplatte 17 angeordnet, welche mittig zum Zwecke der besseren Darstellung unterbrochen dargestellt ist, wobei die beiden Schienenabschnitte gestrichelt durch den Unterbrechungsabschnitt 17b in Tat und Wahrheit miteinander verbunden sind. Auch sind in der Darstellung gemäss Fig. 11 die beiden Klemmbacken 1 von der Mitte aus gesehen in unterschiedlicher Perspektive dargestellt, in Wirklichkeit verläuft die komplette Schiene 17 in einer Geraden. Im Weiteren ist die schienenartige Grundplatte 17 über einen rückseitigen Verbindungssteg 17 an einer rückseitigen Wandung 29 befestigt. Die beiden Klemmbacken 1 sind wiederum analog der Anordnung gemäss den Fig. 9 und 10 auf einer Führungsplatte 16 angeordnet, welche Führungsplatte 16 weiter je einen frontseitigen, je die Schiene 17 oben und unten umgreifenden Führungsabschnitt 20b aufweisen, um die Führung 16 entlang der Grundplatte 17 längs verschieblich zu halten. Wie aus den Fig. 12a bzw. 12b erkennbar ist, ist dieser Führungsabschnitt 20b schrägwinklig in Bezug zur Führung 16 ausgebildet, wobei auf den Sinn dieses schrägen Abwinkelns unter Bezug auf die Fig. 12a und 12b näher eingegangen wird. Im weiteren umfasst die Führung 16 je einen rückseitigen Halteabschnitt 20a, um die Führung 16 an der schienenartigen Grundplatte 17 festklemmend anzuordnen. Anhand der Fig. 12a und 12b soll die Funktionsweise der Anordnung bzw. der Grundplatte 16 gemäss den Fig. 11 und 12 näher erläutert werden. In Fig. 12a ist der Festhalteabschnitt 20a von der Grundplatte 17 weggeschwenkt, wodurch der Führungsabschnitt 20b im Wesentlichen senkrecht zur Schiene 17 angeordnet ist. Dadurch ergibt sich ein vergrösserter Durchmesser des Führungsschlitzes im Führungsabschnitt 20b, wodurch die Klemmbacke entlang der Schiene 17 längs verschieblich ist. So wird die Klemmbacke beispielsweise in Richtung zur anderen Klemmbacke der Klemmvorrichtung 1 hin verschoben, oder von dieser weg, je nachdem, wie gross der dazwischen festzuhaltende Gegenstand ist. Um die Klemmbacke an der Schiene 17 fest anzuordnen, wird nun der Festhalteabschnitt 20a über die Schiene 17 aufgeschoben, wobei beispielsweise durch das klemmenartige Ausbilden des Festhalteabschnitten 20a dieser fest an der Schiene verankert werden kann. Nun zeigt sich, dass der Führungsabschnitt 20b angewinkelt in Bezug auf die Schiene 17 angeordnet ist, was dazu führt, dass ebenfalls eine Klemmwirkung im Bereich des Führungsabschnittes erzeugt wird. Dies deshalb, da der Führungsschlitz im Führungsabschnitt 20b in Bezug auf die Grundschiene 17 durch das schräge Anordnen verkleinert worden ist. Somit kann die Klemmbacke auch bei relativ grossen Kräften infolge des mittig angeordneten festzuhaltenden Gegenstandes nicht mehr in Längsrichtung verschoben werden. Um die Klemmbacke wieder zu lösen, wird einfach der Festhalteabschnitt 20a von der Grundschiene 17 abgehoben, wodurch auch die Klemmwirkung im Führungsabschnitt 20b aufgehoben wird. Die in den Fig. 1 bis 12 beispielsweise dargestellten erfindungsgemässen Klemmvorrichtungen dienen einzig der Erläuterung der Erfindung und können selbstverständlich auf x-beliebige Art und Weise abgeändert, modifiziert oder ergänzt werden. Auch ist es unerheblich, ob die erfindungsgemässen Vorrichtungen aus Metall oder einem Kunststoff gefertigt sind. Auch ist die Erfindung nicht auf Klemmbacken beschränkt, welche nur je zwei Auflageabschnitte oder eine Fläche aufweisen, sondern es können, wie insbesondere in Fig. 7 dargestellt, derartige Klemmbacken auch mehrere Abschnitte aufweisen für das festklemmende Anordnen von Gegenständen. Auch ist es möglich, mehrere Klemmbacken horizontal übereinander anzuordnen, um so ein sicheres klemmendes Festhalten von schweren Gegenständen zu ermöglichen. Erfindungswesentlich ist, dass mindestens ein Klemmelement bzw. eine Klemmbacke vorgesehen ist, welche mindestens zwei Klemmabschnitte oder einen flächigen Klemmbereich aufweist.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum hängenden Anordnen eines im Wesentlichen längs ausgedehnten Gegenstandes, umfassend mindestens ein Klemmelement, das gegen eine Wandung oder gegen ein weiteres Klemmelement gerichtet bewegbar ist, um den Gegenstand mittels dessen Eigengewicht dazwischen festklemmend zu halten, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Klemmelement (1) mindestens zwei in vertikaler Richtung voneinander beabstandete Auflageabschnitte (3, 5) und/oder mindestens einen flächig ausgebildeten Auflagebereich (4) umfasst, vorgesehen, um an einer Seite des Gegenstandes (30) beim Festklemmen bzw. beim hängenden Anordnen anzugreifen und den Gegenstand gegen die Wandung (21) oder das weitere Klemmelement (1) zu treiben.
2.
Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Klemmelement (1) im Wesentlichen schwenkbeweglich in Bezug auf die Wandung (21) oder das weitere Klemmelement (1) auf oder an einem plattenartigen Befestigungselement (17) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement derart schwenkbeweglich angeordnet ist, dass die mindestens zwei Auflageabschnitte (3, 5) um je eine Achse (8, 10; 8a, 10a) oder der flächige Auflagebereich (4) parallelogrammartig um mindestens zwei Achsen (8, 10; 8a, 10a) schwenkbar sind bzw. ist, sodass die Bewegung gegen die Wandung (21) bzw. das weitere Klemmelement (1) hin zum Festklemmen des Gegenstandes (30) eine gebogene Abwärtsbewegung ist.
4.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Klemmelement (1) eine Klemmbacke ist, wobei die zur Bildung der Klemmbacke vorgesehenen Auflageabschnitte (3, 5) und/oder der flächige Auflagebereich (4) im Wesentlichen parallel in Bezug auf die Wandung (21) bzw. in Bezug auf die am weiteren Element (1) zum Festklemmen vorgesehenen Auflageabschnitte (3, 5) oder Auflagebereiche (4) ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine Längsausdehnung der Auflageabschnitte (3, 5) bzw. der Auflagebereiche (4) im Wesentlichen senkrecht zum plattenartigen Befestigungselement (17) verlaufend angeordnet sind.
6.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Klemmelement (1) mindestens eine Punkt-, längs ausgedehnte oder eine flächige Auflage aufweist, gegen welche der festzuklemmende Gegenstand mittels des einen Klemmelementes (1) treibbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Klemmelement (1) eine parallelogrammartig ausgebildete Klemmbacke ist, mit einer Seite (11) fest mit dem plattenartigen Befestigungselement (17) verbunden und mit der gegenüberliegenden Seite (4) parallel zur einen Seite schwenkbeweglich gegen die Wandung (21) oder das weitere Klemmelement (1) zum Festklemmen des Gegenstandes bewegbar.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (1) wenigstens zu Teilen aus einem flexiblen oder elastischen Material gefertigt ist.
9.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (1) eine frontseitig offene, quasi U-förmige Klemme bildet mit zwei endständigen zueinander parallel und weitgehendst senkrecht zum plattenartigen Befestigungslement (17) verlaufenden kantenartigen Auflageabschnitten (3, 5).
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die kantenartigen Auflageabschnitte (3, 5) nach oben verlaufend aufgebogen sind, um je eine klemmbackenartige gebogene Wandung (3b, 5b) zu bilden, wobei die beiden Wandungen im nicht festklemmenden Zustand weitgehendst vertikal übereinander angeordnet sind.
11.
Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageabschnitte (3, 5) und/oder der flächige Auflagebereich (4) wenigstens zu Teilen aufgeraut ausgebildet sind, oder mit einem die Gleitreibung erhöhenden Material beschichtet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Klemmelement (1) analog zum einen Klemmelement (1) weitgehendst flächensymmetrisch ausgebildet und diesem gegenüberliegend angeordnet ist, und dass beide Elemente gegeneinander schwenkbeweglich angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass in vertikaler Richtung mehrere Klemmelemente gegenüberliegend zu einer Wandung oder einer vorzugsweise analogen Anzahl weiterer Klemmelemente angeordnet sind.
14.
Anordnung zum hängenden Anordnen von im Wesentlichen längs ausgedehnten Gegenständen, umfassend eine oder mehrere Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Klemmelement (1) zusätzlich seitlich verschieblich auf einem plattenartigen oder schienenartigen Befestigungselement (17) lösbar befestigbar ist, um Gegenstände mit unterschiedlicher Dicke oder Breite festklemmend anzuordnen.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
PL | Patent ceased | ||
AUV | Undeliverable decisions opened (patents) |
Free format text: DAS OBGENANNTE PATENT IST, MANGELS BEZAHLUNG DER 14. JAHRESGEBUEHR, DURCH VERFUEGUNG VOM 31. MAI 2006 ZURUECKGEWIESEN WORDEN. DIE VERFUEGUNG KONNTE DEM PATENTINHABER NICHT ZUGESTELLT WERDEN. |