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CH688546A5 - Transportvorrichtung. - Google Patents

Transportvorrichtung. Download PDF

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Publication number
CH688546A5
CH688546A5 CH316694A CH316694A CH688546A5 CH 688546 A5 CH688546 A5 CH 688546A5 CH 316694 A CH316694 A CH 316694A CH 316694 A CH316694 A CH 316694A CH 688546 A5 CH688546 A5 CH 688546A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
guide rail
guide
chain
transport device
articulated
Prior art date
Application number
CH316694A
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Sidler
Original Assignee
Inmara Ag
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Inmara Ag filed Critical Inmara Ag
Priority to CH316694A priority Critical patent/CH688546A5/de
Priority to DE19510649A priority patent/DE19510649C2/de
Priority to US08/543,703 priority patent/US5692594A/en
Priority to GB9521112A priority patent/GB2294673B/en
Priority to FR9512546A priority patent/FR2725969B1/fr
Priority to IT95MI002177A priority patent/IT1276978B1/it
Publication of CH688546A5 publication Critical patent/CH688546A5/de

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G23/00Driving gear for endless conveyors; Belt- or chain-tensioning arrangements
    • B65G23/24Gearing between driving motor and belt- or chain-engaging elements
    • B65G23/30Variable-speed gearing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G47/00Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
    • B65G47/22Devices influencing the relative position or the attitude of articles during transit by conveyors
    • B65G47/26Devices influencing the relative position or the attitude of articles during transit by conveyors arranging the articles, e.g. varying spacing between individual articles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Framework For Endless Conveyors (AREA)

Description


  
 



  Gegenstand der Erfindung ist eine Transportvorrichtung gemäss Oberbegriff des Patentanspruches 1. 



  In vielen Bereichen der Massenproduktion müssen Maschinen, welche am zu erzeugenden Artikel Bearbeitungen vornehmen, miteinander verknüpft werden. Sowohl die Verarbeitungsgeschwindigkeit als auch der gegenseitige Abstand der sich folgenden, der nächsten Bearbeitungsstation zugeführten Produkte kann variieren. Die meisten Bearbeitungsmaschinen setzen voraus, dass die Werkstücke in regelmässigen Abständen zugeführt werden. Diese Abstände können kleiner oder grösser sein als die Abstände der ankommenden Werkstücke. 



  Aus der CH-A 5-611 575 ist eine Einrichtung zur Herstellung gleicher Abstände zwischen auf einem Transportband zu mindestens einer Weiterbehandlungsstation bewegter Stückgüter einer Massenproduktion bekannt geworden, mit welcher es möglich ist, Stückgüter in exakt gleichen gegenseitigen Abständen der nachfolgenden Maschine zuzuführen. Diese bekannte Einrichtung weist eine endlos  umlaufende Gelenkgliederkette auf, an welcher jedes zweite Kettenglied einen Mitnehmer trägt, welcher die der Einrichtung mit einem ersten Transportband zugeführten Stückgüter erfasst und einem zweiten Transportband übergibt. Die Gelenkgliederkette ist im Bereich des Überganges vom ersten Transportband zum zweiten Transportband in einer Führungsschiene geführt. In diese Führungsschiene greifen Führungskörper ein, welche jeweils mit jedem zweiten Gelenkglied der Gelenkgliederkette verbunden sind.

  Die Führungsschiene und die Führungskörper liegen oberhalb der Gelenkgliederkette. 



  Auf den Gelenkgliedern von zwischen den die Mitnehmer tragenden Gelenkgliedern sind auf der Unterseite ebenfalls Führungskörper angeordnet, welche dazu bestimmt sind, im Übergangsbereich vom ersten Transportband zum zweiten Transportband in einer zweiten Führungsschiene geführt zu werden, welche einen abweichenden Verlauf zur ersten Führungsschiene aufweist. Die zweite Führungsschiene verläuft eingangsseitig zu diesem Bereich sukzessive von der ersten Führungsschiene weg und liegt dann über einen grösseren Bereich in einem Abstand zur ersten Führungsschiene. Damit wird erreicht, dass die Kettenglieder in diesem Übergangsbereich zickzackförmig verlaufen, weil die Gelenkglieder abwechslungsweise von der ersten und der zweiten Führungsschiene geführt werden.

  Dies bedeutet, dass die die Mitnehmer tragenden Gelenkglieder in diesem Bereich näher zusammenrücken und folglich auch die von ihnen mitgenommenen Stückgüter zusammenschieben. Wenn die beiden Führungsschienen einen  Bereich oder Abschnitt mit parallelem Verlauf aufweisen, so liegen die Mitnehmer in diesem Bereich exakt in gleichen Abständen, die kürzer sind als in den Bereichen, wo die beiden Führungsschienen direkt übereinander liegen und folglich die Kette gestreckt ist. In gestrecktem Zustand der Kette kann selbstverständlich auf die Führung der untenliegenden Gelenkglieder bzw. deren Führungskörper verzichtet werden. 



  Diese bekannte Vorrichtung erfüllt die an sie gestellten Anforderungen bezüglich der Zusammenführung der zugeführten Stückgüter auf gleich grosse Abstände. Beim Auseinanderziehen der Gliederkette in die zickzackförmige Gestalt wird die Kette durch das seitliche Verschieben der Gelenkglieder senkrecht zur Transportrichtung auf Torsion belastet. Bei hohen Transportgeschwindigkeiten und Widerstand durch die von den Mitnehmern geführten Stückgüter wird die Gliederkette einem hohen Verschleiss unterworfen. 



  Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, eine Transportvorrichtung mit einer Gliederkette der genannten Gattung zu schaffen, welche die Nachteile der bekannten behebt und die Kette von Torsionskräften im Bereich des Zusammenführens der Mitnehmer befreit. 



  Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert. 



  Die Verlegung des Führungskörpers der Gelenkglieder, die zwischen den die Mitnehmer tragenden Gelenkgliedern angeordnet sind, auf einen am Gelenkglied befestigten und von diesem seitlich wegragenden Arm erlaubt es einerseits, die Gelenkglieder, welche die Mitnehmer tragen, sowohl oben als auch unten zu führen, und andererseits das Auslenken der dazwischenliegenden Gelenkglieder durch den als Hebel dienenden Arm vorzunehmen. Am Arm können ebenfalls zwei Führungskörper befestigt sein, so dass auch von diesen Führungskörpern keine tordierende Wirkung auf die Gliederkette ausgeht. Die exakt im seitlichen Abstand der Kettenführungsrollen und der Auslenkrollen liegenden Führungsschienen erlauben einen einwandfreien Einlauf der Auslenkrollen am Eingang des Auslenkbereiches in die auslenkende Führungsschiene.

  Im Übergangsbereich vom zuführenden zum abführenden Transportband können die Mitnehmer durch auf diesen angeordnete Rollen entlang einer Kurve seitlich gestützt geführt werden. Durch Verstellen des Abstandes der beiden Führungsschienen können die Abstände der sich folgenden Mitnehmer an jeder Stelle exakt den Bedürfnissen angepasst werden. Die erste Führungsschiene kann, den Anforderungen angepasst, geradlinig oder bogenförmig ausgebildet sein. Eine bogenförmige Führungsschiene erlaubt das Überführen von Stückgütern auf winklig zueinander angeordnete Transportbänder. 



  Anhand eines illustrierten Ausführungsbeispieles wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen 
 
   Fig. 1 eine vergrösserte Darstellung zweier Mitnehmer und einen Führungskörper tragenden Arm in Draufsicht, 
   Fig. 2 eine Draufsicht auf die Transportvorrichtung, 
   Fig. 3 einen Querschnitt durch die Transportvorrichtung längs Linie II-II in Fig. 2, 
   Fig. 4 eine vergrösserte Darstellung des Mitnehmers auf einem geraden Streckenabschnitt, 
   Fig. 5 eine vergrösserte Darstellung der Mitnehmer mit verkleinertem gegenseitigem Abstand, 
   Fig. 6 eine vergrösserte Darstellung der Mitnehmer auf einem konvexen Streckenabschnitt, 
   Fig. 7 eine vergrösserte Darstellung des Mitnehmers bei der Werkstücksübergabe, 
   Fig. 8 eine Draufsicht auf eine alternative Transportvorrichtung mit zwei Umlenkrädern. 
 



   In Fig. 1 ist die Funktionsweise der Transportvorrichtung 1 anhand eines gestreckten, geradlinig verlaufenden Abschnittes einer Transportstrecke X dargestellt. Einlaufseitig gelangt eine Gliederkette 3, welche aus vielen Kettengliedern 5 besteht, die mittels Gelenkgliedern 7, 8 miteinander endlos verbunden sind, in die Transportstrecke X. Die Kettenglieder 5 bestehen aus flachen Blechstreifen 9, an deren Enden je eine Bohrung zur Aufnahme eines Gelenkzapfens 11 vorgesehen sind. Die Gelenkzapfen 11 überragen die Blechstreifen 9 und tragen  Kettenführungsrollen 13, welche dazu bestimmt und ausgebildet sind, in einer ersten Führungsschiene 15 beidseitig geführt zu werden.

  Bei Verwendung von oben und unten an der Gliederkette 3 angeordneter Kettenführungsrollen 13 sind selbstverständlich auch zwei erste Führungsschienen 15 parallel übereinander verlaufend am Boden 17 und an der Decke 19 eines Kettenführungsgehäuses 21 befestigt. 



  Auf jedem zweiten Gelenkglied 7 ist ein Mitnehmer 23 angeordnet, der mindestens eine Halterolle 25 mit vertikal verlaufender Drehachse trägt. Die Halterolle 25 liegt seitlich an einer Führungskante 27 am Kettenführungsgehäuse 21 an und führt den Mitnehmer 23 entlang der Führungskante 27. Auf jedem zweiten Kettenglied 5 ist im Bereich des freien Gelenkgliedes 8 ein Arm 29 in einem Winkel alpha im Betrag von 90 DEG +/-30 DEG  von der Längsrichtung des Kettengliedes 5 abstehend und fest mit diesem verbunden angeordnet. Analog zum Aufbau der Gliederkette 3 können sowohl am oberen als auch am unteren Blechstreifen 9 je ein ebenfalls streifenförmiger Arm 29 befestigt sein (Fig. 3). Auf dem oder den freien Enden des oder der Arme 29 sitzen Führungskörper, z.B. Gleiter oder Auslenkrollen 31, welche auf einer vertikal angebrachten Welle 33 drehbar befestigt sind.

  Die Auslenkrollen 31 greifen im Abschnitt X in zweiten Führungsschienen 35 ein, welche an der Decke 19 und/oder am Boden 17 des Kettenführungsgehäuses 21 befestigt sind. Die zweiten Führungsschienen 35 verlaufen immer neben der ersten Führungsschiene 15. Ihr minimaler  gegenseitiger Abstand b entspricht einlaufseitig dem Abstand der Kettenführungsrollen 13 von den Auslenkrollen 31 bei gestreckter Gliederkette 3. 



  In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Gelenkglied 107, das den Mitnehmer 123 trägt, im wesentlichen dreieckförmig ausgebildet und weist zwei Führungsrollen 125 auf, von denen mindestens eine dazu bestimmt ist, an der Führungskante 27 anzuliegen, wenn die Gelenkglieder 107 entlang der Kante 27 geführt werden. An der dritten Ecke des dreieckförmigen Gelenkgliedes 107 ist die Kettenführungsrolle 113 befestigt, die auf dem Gelenkzapfen 111 drehbar gelagert ist. Ein Anschlagdorn 141, welcher vom Gelenkglied 107 nach unten ragt, dient dazu, die Schwenkbarkeit des Gelenkgliedes 107 bezüglich des Blechstreifens 109 der Gliederkette 105 zu beschränken. Mit einem Bolzen 143 ist das eine Ende einer Feder 145 am Gelenkglied 107 befestigt.

  Das zweite Ende der Feder 145 liegt am benachbarten Blechstreifen 109 an, welcher Blechstreifen 109 mit seinem Ende ebenfalls am Gelenkzapfen 111 befestigt ist. An der Vorderkante des Gelenkgliedes 107 ist der Mitnehmer 123 befestigt. 



  Die in Fig. 4 dargestellte Lage des Gelenkgliedes 107 liegt an der Stelle A (Fig. 2) vor, wenn eine der beiden Halterollen 125 an der Führungskante 127 anliegt. Die Feder 145 bewirkt in diesem Abschnitt, dass das Gelenkglied 107 an die Führungskante 127 über eine der Rollen 125 angepresst wird. Dies erlaubt es, den Mitnehmer 123 gleichmässig zu bewegen und keine Fibrationen in das transportierte Werkstück 43 einzuleiten. 



  Die in Fig. 5 dargestellte Lage zweier nebeneinander liegender Gelenkglieder 107 liegt vor, wenn die Gliederkette 103 keine Werkstücke 43 zu führen hat und von der Werkstückabgabestelle zurück zur Werkstückübernahmestelle geleitet wird (Stelle B). In diesem Bereich wird die Gliederkette 103 nicht von Führungsschienen 15 geführt, sondern die Trume verlaufen direkt von Umlenkrolle 37 zu Umlenkrolle 37. Auf diesen freien ungeführten Abschnitten werden die die Kettenglieder 105 bildenden Blechstreifen 109 durch die Kraft der Federn 145 in eine Zickzacklinie gebracht und damit die Gesamtlänge der Gliederkette 103 wesentlich verkürzt. Im weiteren wird erreicht, dass die Gliederkette 103 in diesen Bereichen schwingungsarm geführt ist. Die Federn 145 können auch die Kettenspannfeder 37 ersetzen. 



  In der Darstellung gemäss Fig. 6 befindet sich die Gliederkette 103 im Einlaufbereich C der Gelenkglieder 107 in die Führung 115. Die Feder 145 bewirkt auf dieser gebogenen Führungsstrecke, dass die Anschlagdorne 141 stets an dem in Transportrichtung gesehen vorne liegenden Blechstreifen 109 anliegen. Dies hat zur Folge, dass der Einlauf der Gelenkglieder 107 in die Führungsschiene 115 sanft und im wesentlichen erschütterungsfrei erfolgen kann. Sobald das Gelenkglied 107 einen der beiden Halterollen 125 an der Führungskante 127 anliegt, wird die Führung des Gelenkgliedes 107 und dem daran befestigten  Mitnehmer 123 von der Führungskante 127 übernommen. Vor dem Einführen der Kettenführungsrollen 113 in die Führungsschienen 115 werden die Gelenkzapfen 111 von Ausnehmungen 136 am Umlenkrad 137 geführt. 



  Die in Fig. 7 dargestellte Lage des Gelenkgliedes 107 ergibt sich im Auslaufbereich D, wenn die Werkstücke 43 vom Mitnehmer 123 wieder abgegeben werden. Die Führungskante 27 bewirkt ein sukzessives Schwenken des Gelenkgliedes 107 im Gegenuhrzeigersinn und damit ein Schwenken des Mitnehmers 123 und dessen Ablösung vom Werkstück 43, welches an dieser Stelle vom zweiten Transportmittel 41 (Fig. 2) übernommen worden ist. Wenn die zweite Rolle 125 axial nach unten versetzt zur ersten liegt und eine zweite zurückversetzte Führungskante vorgesehen ist, beschränkt letztere den Schwenkbereich des Gelenkgliedes 107. 



  In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung nach Fig. 8 wird die Gliederkette 203 nur um zwei Umlenkräder 237 herumgeführt. Das dritte, in der ersten Ausführungsform als Spannrolle dienende Umlenkrad entfällt bei dieser Ausführungsform. Die Spannung der Gliederkette 203 wird durch eine hintere Führung 251, 252 übernommen, welche analog zur Führung 35 in Fig. 1 die Glieder der Gliederkette 203 in eine Zick-Zack-Linie führen kann, um so die Länge des rücklaufenden Trums zu verkürzen oder zu verlängern, je nach dem, ob am vorlaufenden Trum die Gelenkglieder 207 in kleinen oder grösseren Abständen geführt werden. 



   Zur Einstellung einer Vorspannung auf dem rücklaufenden Trum der Gliederkette 207 kann die hintere Führung 251 mit einer Spindel, wie im ersten Beispiel in Fig. 1 dargestellt, parallel verschiebbar oder um einen Drehpunkt schwenkbar gelagert oder durch eine Feder 253 nach aussen gepresst werden. 



  Mit dieser Ausführungsform kann die Transportvorrichtung kompakter gebaut werden. Es entfällt ein weiteres rotierendes Element. 



  Anhand der Figuren wird die Funktionsweise der Transportvorrichtung 1 näher erläutert. Angetrieben durch einen Antriebsmotor M an einem der mit einer Spannvorrichtung 38 versehenen Umlenk- und Antriebsräder 37 wird die Gliederkette 3 in Richtung des Pfeiles P bewegt. Sie gelangt vorerst völlig gestreckt in den in Fig. 1 unten dargestellten Abschnitt X der Transportvorrichtung 1. Die Kettenglieder 5 liegen folglich auf einer Geraden, und die Gelenkglieder 7 weisen einen gegenseitigen Abstand a0 auf. Auch die von den Armen 29 getragenen Auslenkrollen 31 liegen in einer Geraden in einem seitlichen Abstand b von den Kettenführungsrollen 13 und mit gleichmässigen Abständen a0 hintereinander angeordnet. Die erste Führungsschiene 15 verläuft im dargestellten Bereich geradlinig.

  Die zweite Führungsschiene 35 beginnt an der Stelle B aus der zur parallelen Lage zur ersten Führungsschiene 15 sich bogenförmig von der ersten Führungsschiene 15 zu entfernen. Die in der zweiten Führungsschiene 35 geführten  Auslenkrollen 31 ziehen über die Arme 29 die Gelenkglieder 8 seitlich aus dem Bereich der ersten Führungsbahn 15 hinaus. Dadurch verkürzt sich der Abstand zwischen den Mitnehmern 23 sukzessive (a1, a2, a3 ...) so lange, bis die zweite Führungsschiene 35 im Bereich C wieder an die erste Führungsschiene 15 herangeführt wird. Wird ein parallel verlaufender Bereich D für die beiden Führungsschienen 15, 35 vorgesehen, so verbleiben die gegenseitigen Abstände a3 der Mitnehmer 23 in diesem Bereich D unverändert. 



  Von einem ersten Transportmittel 39 an die Mitnehmer 23 herangeführte Stückgüter oder Werkstücke 43, z.B. Behälter, werden folglich in dem in Fig. 1 dargestellten Bereich X der Transportvorrichtung 1 sukzessive zusammengeschoben und am Ende mit gleichbleibendem Abstand a3 an ein zweites Transportmittel 41 übergeben (vergleiche auch Fig. 2). 



  Selbstverständlich könnte die Transportrichtung der Gliederkette 3 umgekehrt werden und so der Abstand zwischen den Stückgütern 43 auf den Abstand a0 vergrössert werden. 



  In der schematischen Darstellung gemäss Fig. 1 ist das Trum zwischen den Umlenkrollen 37 für die Erklärung der Erfindung geradlinig verlaufend dargestellt, d.h. auch die Führungsschiene 15 verläuft geradlinig und ebenso die Führungskante 27 am Kettenführungsgehäuse 21. 



  Alternativ kann die Transportvorrichtung 1 auch am Kreuzungspunkt zweier, beispielsweise im rechten Winkel verlaufender Transportmittel 39, 41 angeordnet sein (Fig. 2). In dieser Ausgestaltung der Erfindung verlaufen sowohl die Führungskante 27 als auch die erste Führungsschiene 15 bogenförmig; der Weg der Gliederkette 3 zwischen dem Ende des bogenförmigen Bereiches und dem Einlauf in diesen Bereich kann beliebig und den Anforderungen entsprechend geführt sein. 



  Im dargestellten Beispiel gemäss der Fig. 2 gelangen die Behälter 43, herangeführt vom ersten Transportmittel 39, in den Bereich der Mitnehmer 23 und werden von diesen vorerst mit grossem gleichmässigem oder ungleichmässigem Abstand a0 auf dem ersten Transportmittel 39 geführt gehalten. Im Bereich des Überganges vom ersten Transportmittel 39 zum zweiten Transportmittel 41 werden die Mitnehmer 23 sukzessive auf den gewünschten Abgabeabstand a3 zusammengeführt. Im Moment der Freigabe der Behälter 43 von den Mitnehmern 23 weisen diese folglich den vorbestimmten Abstand a3 auf. 



  Da die Mitnehmer 23 aus dem Bereich der Behälter 43 herausgeführt werden müssen, wird vorzugsweise der Abstand zwischen den Mitnehmern 23 weiter verringert, damit sich der nun vom zweiten Transportmittel 41 in der vorgeschriebenen Transportgeschwindigkeit geförderte Behälter 43 vom Mitnehmer entfernen kann (vgl. Situation bei E). Um die Verkleinerung des Abstandes a4 zu erreichen, entfernt sich die zweite Führungsschiene 35  noch mehr von der ersten Führungsschiene 15, bevor sie anschliessend am Auslauf der Strecke X sich wieder soweit nähert, bis die Gliederkette 3 gestreckt und ohne weitere Führung an den Einlaufpunkt zurückkehren kann. Die zweite Führungsschiene 35 kann im weiteren zur ersten Führungsschiene 15 verschiebbar am Kettenführungsgehäuse 21 befestigt sein.

   Dies ermöglicht es, durch Vergrösserung des Abstandes der beiden Führungsschienen 15, 35 die Abstände zwischen den Mitnehmern 23 zu verkleinern bzw. durch Vergrösserung der Abstände der beiden Führungsschienen 15, 35 die Abstände zwischen den Mitnehmern 23 zu vergrössern. Die Verstellbarkeit des Abstandes der beiden Führungsschienen 15, 35 kann auch nur für einzelne Abschnitte vorgesehen werden, d.h. es ist möglich, durch eine Abstandsveränderung in bestimmten Transportbereichen die Mitnehmer früher oder später sich nähern oder sich entfernen zu lassen, um die Transportvorrichtung 1 an die Gegebenheiten anpassen zu können. Eine Verschiebevorrichtung 45 ist in Fig. 1 nur schematisch dargestellt. 

Claims (12)

1. Transportvorrichtung (1) für auf einem ersten Transportmittel (39) in regelmässigen oder unregelmässigen Abständen herangeführte und auf einem zweiten Transportmittel (41) in regelmässig gleich grossen Abständen wegzuführende Gegenstände (43), mit einer endlos umlaufenden Gelenkgliederkette (3, 103, 203) mit an deren Gelenkgliedern (7, 107, 207) befestigten Mitnehmern (23, 123), mit einer ersten Führungsschiene (15, 115) zum Führen der Gelenkgliederkette (3, 103, 203) an jedem zweiten, benachbart zum Mitnehmer (23, 123) liegenden ersten Gelenkglied (7, 107, 207) entlang der ersten Führungsschiene (15, 115) mit einer Führungskante (27) und einer zweiten Führungsschiene (35) mit einem vom Verlauf der ersten Führungsschiene (15) abweichenden Verlauf zum Auslenken der zwischen den die Mitnehmer (23, 123) tragenden ersten Gelenkglieder (7, 107,
207) liegenden zweiten Gelenkglieder (8) zwischen dem Auslaufbereich des ersten Transportmittels (39) und dem Einlaufbereich des zweiten Transportmittels (41), dadurch gekennzeichnet, dass bei jedem zweiten Gelenkglied (8) ein mit einem der beiden Kettenglieder (5) wirkverbundenen und in einem Winkel (alpha) zu letzterem befestigter Arm (29) mit einem darauf angeordneten, in Eingriff mit der zweiten Führungsschiene (35) zu gelangen bestimmten Führungskörper (31) aufgesetzt ist.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (29) in einem Winkel (alpha) von 90 DEG +/- 30 DEG zum den Arm (29) tragenden Kettenglied (5) an diesem befestigt oder als Teil von diesem ausgebildet ist.
3.
Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkglieder (7, 107, 207) oben und unten in je einer Führungsschiene (15) geführt sind.
4. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskörper (31) als Gleiter oder Auslenkrollen ausgebildet sind und in einer zweiten oben und/oder unten angeordneten Führungsschiene (35) geführt sind.
5. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Führungsschiene (35) einlaufseitig in einem Abstand (b), der dem Abstand zwischen den Kettenführungsrollen (13, 113, 213) und den Führungskörpern (31) entspricht, zur ersten Führungsschiene (15) verlaufend angeordnet ist.
6.
Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an den Mitnehmern (23, 123) Halterollen (25, 125) befestigt sind, die seitlich an der Führungskante (27, 127) abzurollen bestimmt sind.
7. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Führungsschiene (15) geradlinig oder bogenförmig verlaufend ausgebildet ist.
8. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Führungsschiene (35) im Bereich (E) nach dem Zusammenführen der Mitnehmer (23, 123) auf den Abstand (a3) auf einem grösseren Abstand zur ersten Führungsschiene (15) geführt ist, um den Abstand (a4) der sich folgenden Mitnehmer (23, 123) bei der Übergabe der Gegenstände (43) an das zweite Transportmittel (41) zu verringern und den Mitnehmer (23, 123) vom Werkstück oder Stückgut (43) zu lösen.
9.
Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkglieder (107, 207) und mindestens eines der beiden mit den Gelenkgliedern (107, 207) verbundenen Kettenglieder (105, 205) durch eine Feder (145) miteinander wirkverbunden sind.
10. Transportvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (145) am Gelenkglied (107, 207) und/oder am Kettenglied (105, 205) befestigt ist und diese die beiden durch die Gelenkzapfen (111) miteinander gelenkig verbundenen Teile schwenkelastisch verbindet.
11. Transportvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Gliederkette (203) um zwei Umlenkräder (237) geführt wird und die beiden Trume der Gliederkette (203) zwischen den Umlenkrädern (237) in gerade oder bogenförmig verlaufenden Führungen (115, 251, 252) geführt werden.
12.
Transportvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Führung (251) bezüglich der ersten Führung (115) verschiebbar oder schwenkbar ausgebildet und mit der Verstelleinrichtung und/oder einer Feder (253) ein- und verstellbar ist.
CH316694A 1994-10-21 1994-10-21 Transportvorrichtung. CH688546A5 (de)

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