CH685991A5 - Einrichtung zur Beschickung einer Einsteckmaschine fur Druckprodukte. - Google Patents
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Description
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CH 685 991 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Beschickung einer Einsteckmaschine für Druckprodukte nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Die Beschickung bekannter Einsteckmaschinen erfolgt durch über dem Förderpfad, der sich folgenden taschenähnlichen Aufnahmeorgane, angeordneten Anlegern, die einen Transporteur oder ein Stapelmagazin aufweisen.
In letzterem Fall werden die Anleger wegen ihrer bezüglich Bedienung ungünstigen Lage über dem Förderpfad von einem gegenüber dem Fussboden erhöhten Podest aus manuell beschickt. Diese Arbeit fordert eine hohe körperliche Anstrengung und birgt Unfallrisiken in sich, abgesehen von den relativ langen Arbeitswegen zu den Anlegern. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine Einrichtung der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 beschriebenen Art zu schaffen, die es gestattet, der Einsteckmaschine einen entsprechenden Anleger ergonomisch bedienbar zuzuordnen.
Erfindungsgemäss wird diese Aufgabe gemäss den im Kennzeichen des Patentanspruches 1 aufgeführten Merkmalen gelöst. Dadurch können die Druckprodukte auf einfache und weniger ermüdende Vorgehensweise den Taschen einer Einsteckmaschine zugeführt werden. Die Beschickung des Anlegerstapels kann auch durch einen Transporteur oder ein anderes Förderorgan, wie bspw. Transportbänder erfolgen.
Ein Transport der Druckprodukte, so, dass diese auf dem Weg von einem seitlich des Förderpfades der Einsteckmaschine aufgestellten Anleger zu den Taschen der Einsteckmaschine nicht gewendet werden müssen ist problematisch, weil auf diese Weise die Druckprodukte wegen ihrer ungenügenden Stabilität zur Meidung einer Deformation an wenigstens zwei distanzierten Stellen der Flachriemen eingespannt werden müssten.
Vorzugsweise können die Flachriemen der erfin-dungsgemässen Einrichtung über einer oberhalb des Pfades angeordneten, um eine etwa parallel zur Förderrichtung der Einsteckmaschine gelagerten Achse einer Umlenkrolle geführt sein und danach durch die um etwa 90° gemeinsam verdrehten, förderwirksamen Flächen bzw. gebildeten Trums der Flachriemen einen etwa senkrecht nach unten verlaufenden Führungsspalt bilden. Diese konstruktive Massnahme gestattet eine einfache und wirkungsvolle Ausbildung der Förderstrecke.
Bei einer erfindungsgemässen Einrichtung mit einem an sich prinzipiell bekannten, im wesentlichen aus Stapelmagazin und nachgeschalteter Greiftrommel gebildeten Anleger, erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Flachriemen mit der Greiftrommel einen unterschlächtigen Förderabschnitt bilden.
Dabei ist vorgesehen, dass die Flachriemen etwa mittig zur Trommelbreite angeordnet sind und etwa deren Umlenkradius aufweisen.
Zweckmässig ist das in Förderrichtung hintere Ende der Förderstrecke als eine durch die Flachriemen gebildete, mit dem Stapelmagazin bzw. dem Abgabeende des Anlegers kommunizierende Einzugsöffnung ausgebildet, die eine reibungslose
Übergabe eines Druckproduktes vom Anleger an die Förderstrecke erlaubt.
Dadurch ist es möglich, die Falzkante der sich im Stapelmagazin befindenden Druckprodukte von den Taschen der Einsteckmaschine abgewendet anzuordnen.
Alternativ kann bei einer erfindungsgemässen Einrichtung ein an sich bekannter, im wesentlichen aus Stapelmagazin und nachgeschalteter Greiftrommel bestehender Anleger der Förderstrecke an ihrem vorderen Ende eines aus einer Umlenkrolle und den Flachriemen gebildeten, unterschlächtigen Förderkanals vorgeschaltet sein.
Hierzu erweist sich ein unterschlächtiger Förderkanal, dessen vorderes Ende als mit dem Abgabeende der Greiftrommel kommunizierende Einzugsöffnung ausgebildet ist, als günstig.
Diese letztgenannte Ausführungsform der erfindungsgemässen Einrichtung sieht vor, dass die Falzkanten der sich im Stapelmagazin befindenden Druckprodukte bzw. die eine Kante einer Karte oder dgl. dem Förderpfad der Einsteckmaschine zugewendet sind.
Um die Beschickung der Taschen zuverlässig durchführen zu können, kann an den Rückseiten der durch die Flachriemen gebildeten Förderstrecke eine durch Leitflächen begrenzte Führung vorgesehen sein, durch welche das Abheben der seitlichen Bereiche der Einsteckprodukte, insbesondere an der Umlenkrolle, verhindert werden kann.
Die Führung an der Umlenkrolle ist vorteilhaft mit einer oberen und einer unteren Leitfläche ausgebildet und erstreckt sich etwa an das Förderende der Umlenkrolle.
Damit ein weitgehend reibungsloser Einsteckvorgang in den Taschen der Einsteckmaschine erzielt wird, kann der Führungsspalt in eine entgegen der Förderrichtung der Einsteckmaschine geneigte Lage versetzt sein.
Dadurch kann ein flaches Auftreffen der zugeführten Einsteckprodukte an den Wänden der Taschen stattfinden, d.h., die Einsteckprodukte erreichen ihre Endlage in den Taschen ohne besondere Verzögerung.
Seitlich des Förderabschnittes kann jeweils ein verstellbares Leitorgan befestigt sein, das zur Ausrichtung der Einsteckprodukte vor den Taschen vorgesehen ist.
Es ist nützlich, wenn die erfindungsgemässe Einrichtung versetzbar ausgebildet ist, sodass sie entlang des Förderpfades der Einsteckmaschine wahlweise zugestellt werden kann.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung zweier Ausführungsbeispiele unter Hinweis auf die Zeichnung. In dieser zeigt:
Fig. 1 eine vereinfachte Darstellung der erfindungsgemässen Einrichtung,
Fig. 2 eine schematische Längsschnittdarstellung der Einrichtung nach Fig. 1 und
Fig. 3 eine schematische Längsschnittdarstellung einer alternativen Ausführungsform der Einrichtung nach der Fig. 1.
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Fig. 1 zeigt den Förderpfad 1 einer teilweise dargestellten Einsteckmaschine 2 und die Förderrichtung der in sich folgenden Taschen 3 geöffneten Druckprodukte 4.
Dem Förderpfad 1 seitlich zugestellt ist eine Einrichtung 5 mit einem Anleger 6 zur Beschickung der Einsteckmaschine 2 bzw. der Taschen 3 entlang dem Förderpfad 1. Der Förderfluss der Druckprodukte 4 erfolgt vom Anleger 6 aus etwa senkrecht zu der Förderrichtung der Einsteckmaschine 2, wobei die Einsteckprodukte 7 an der Unterseite eines bspw. von Hand aufgelegten Stapels 8 entnommen werden. Die Funktionsweise und der konstruktive Aufbau des Anlegers 6 kann als bekannt vorausgesetzt werden und bedarf somit keiner erneuten Beschreibung. An das Abgabeende des Anlegers 6 schliesst eine aus zwei mit den Laufflächen aneinander anliegenden und an Umlenkrollen umlaufenden, eine über dem Förderpfad der Einsteckmaschine endende Förderstrecke 11 bildenden, endlosen Flachriemen 9, 10 an. Die vom Anleger 6 abgegebenen Einsteckprodukte 7 gelangen zwischen die satt aneinanderliegenden Laufflächen der Flachriemen 9, 10, die im Bereich der Förderstrecke 11 über einer oberhalb des Förderpfades 1 angeordneten, um eine etwa parallel zur Förderrichtung der Einsteckmaschine 2 verlaufenden Achse 12 einer Umlenkrolle 13 geführt sind. Danach sind die Flachriemen 9, 10 auf einem gemeinsamen Förderabschnitt 22 etwa 90° verdreht, so dass dessen förderwirksames Ende wenigstens annähernd parallel zu den Längsseiten der Öffnungen der Taschen 3 der Einsteckmaschine 2 und etwa senkrecht gegen diese gerichtet verläuft.
Nach dem Ende des Förderabschnittes 22 sind die Flachriemen 9, 10 getrennt und werden über Umlenkrollen einzeln an das Abgabeende des Anlegers 6 zurückgeführt.
Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemässen Einrichtung 2 nach Fig. 2 bilden die übereinander gelegten Flachriemen 9, 10 einen unterschlächtigen Förderkanal an der dem Stapel 8 nachgeschalteten Greiftrommel 14 des Anlegers 6, wobei der eine Flachriemen 9 über die Greiftrommel 14 zugeführt und der andere Flachriemen 10 von der Seite an die Greiftrommel 14 herangeführt werden.
Das so gebildete vordere Ende der Förderstrecke 11 zeichnet sich durch eine mit dem Stapelmagazin 17 kommunizierende Einzugsöffnung 18 aus.
Aufgrund der Verdrehung der Flachriemen 9, 10 über dem Förderpfad 1 um die Längsachse des Förderabschnittes 22, werden diese 9, 10 auf dem Rückweg zum Anleger 6 an den Stellen 15, 16 in gleichem Masse wieder in die ursprüngliche Lage zurückgedreht.
Die Falzkanten der Einsteckprodukte 7 sind dabei in einer von der Einsteckmaschine 2 abgewendeten Anordnungsweise angelegt.
Fig. 3 vermittelt eine alternative Ausführungsform der erfindungsgemässen Einrichtung 2, bei welcher die Förderstrecke 11 um eine der Greifertrommel 14 stromabwärts folgende Umlenkrolle 20 unter-schlächtig verläuft und die Falzkanten der Einsteckprodukte 7 in dem Stapelmagazin 17 der Einsteckmaschine 2 zugewendet sind. Die Flachriemen 9,
10 bilden wiederum an der Greiftrommel 14 eine Einzugsöffnung 18, an die die Förderstrecke 11 an-schliesst.
Die Falzkanten der sich im Stapelmagazin 17 befindenden Einsteckprodukte 7 resp. die eine Kante einer Karte sind den Taschen 3 bzw. dem Förderpfad 1 zugewendet.
Zur Gewährleistung eines zuverlässigen Transportes der Einsteckprodukte 7 in die Taschen 3 der Einsteckmaschine 2 sind an der Förderstrecke 11 die Einsteckprodukte 7 bzw. deren seitlicher Überhang stützende Führungen 21 angeordnet. Dies sowohl bei der Ausführung nach Fig. 2 wie nach Fig. 3. Die Ausführung nach Fig. 2 besitzt Führungen 21 im unterschlächtigen Bereich der Förderstrecke 11 an der Greiftrommel 14 sowie auf dem flachen Abschnitt vor der Umlenkrolle 13, wo die Einsteckprodukte 7 zwischen einer oberen und einer unteren Leitfläche geführt sind, so lange, bis sie die Umlenkrolle 13 verlassen.
Diese Massnahme trifft auch für die Ausführung nach Fig. 3 zu, mit dem Unterschied, dass anstelle der Greiftrommel 14 die Umlenkrolle 20 im unterschlächtigen Bereich eine solche Führung 21 aufweist.
Zur Begünstigung des Einsteckvorganges in den Taschen 3 ist der Förderabschnitt 22 in eine entgegen der Förderrichtung der Einsteckmaschine 2 geneigte Lage versetzt.
Seitlich des Förderabschnittes 22 sind auf die Einsteckprodukte 7 einwirkende Leitorgane angeordnet.
Letzlich ist die Einrichtung 2 derart ausgebildet, dass sie entlang dem Förderpfad 1 versetzt werden kann.
Claims (12)
1. Einrichtung mit einem Anleger zur Beschik-kung einer Einsteckmaschine für Druckprodukte, die entlang wenigstens eines Förderpfades sich folgend angetrieben, beschickbare Taschen aufweist, denen Mittel zum Öffnen der sich falzvoran in den Taschen befindenden Druckprodukte zugeordnet sind, gekennzeichnet durch einen etwa rechtwinklig zu der Förderrichtung der Einsteckmaschine (2) fördernd angeordneten Anleger (6), dem eine aus zwei mit einer förderwirksamen Fläche aneinander anliegenden und an Umlenkrollen umlaufenden, endlosen Flachriemen (9, 10) gebildete, über dem Förderpfad (1) der Einsteckmaschine (2) endende Förderstrecke (22) nachgeschaltet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flachriemen (9, 10) bzw. die Förderstrecke (11) über einer oberhalb des Förderpfades (1) angeordneten, um eine etwa parallel zur Förderrichtung der Einsteckmaschine (2) verlaufenden Achse (12) einer Umlenkrolle (13) geführt sind bzw. ist und danach durch die um etwa 90° gemeinsam verdrehten, förderwirksamen Flächen der Flachriemen (9, 10) einen etwa senkrecht nach unten verlaufenden Förderabschnitt (11) bilden bzw. bildet.
3. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, mit einem im wesentlichen aus Stapelmagazin (17) und
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nachgeschalteter Greiftrommei (14) gebildeten Anleger (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Flachriemen (9, 10) an der Greiftrommel (14) einen unterschlächtigen Förderabschnitt (22) bilden.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Ende der Förderstrecke (11) als eine durch die Flachriemen (9, 10) gebilde-tete, mit dem Stapelmagazin (17) kommunizierende Einzugsöffnung (18) ausgebildet ist.
5. Einrichtung nach den Ansprüchen 3 und 4, bei der die Falzkanten der sich im Stapelmagazin (17) befindenden Einsteckprodukte (7), resp. die Kante einer Karte von den Taschen (3) der Einsteckmaschine (2) abgewendet angeordnet sind.
6. Einrichtung nach den Ansprüchen 1, 2 und 4, mit einem im wesentlichen aus Stapelmagazin (17) und nachgeschalteter Greiftrommel (14) bestehenden Anleger (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Förderstrecke (11) an ihrem vorderen Ende einen aus einer Umlenkrolle (20) und den Flachriemen (9, 10) gebildeter, unterschlächtiger Förderkanal aufweist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, bei der die Falzkanten der sich im Stapelmagazin (17) befindenden Einsteckprodukte (7), resp. die eine Kante einer Karte den Taschen (3) der Einsteckmaschine (2) zugewendet sind.
8. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Förderstrecke (11) die Einsteckprodukte (7) stützende Führungen (21) angeordnet sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Umlenkrolle (13) ein aus oberer und unterer Leitfläche gebildete Führung (21) zugeordnet ist.
10. Einrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Förderabschnitt (11) eine entgegen der Förderrichtung der Einsteckmaschine (2) geneigte Lage aufweist.
11. Einrichtung nach den Ansprüchen 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass seitlich des Förderabschnittes (11) verstellbare Leitorgane angeordnet sind.
12. Einrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass diese (5) an dem Förderpfad (1 ) versetzbar ausgebildet ist.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
PL | Patent ceased |