CH679738A5 - - Google Patents
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Description
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CH 679 738 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Espressomaschine gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Espressomaschine ist bekannt aus der deutschen Patentschrift 3 048 116. Dabei ist der Tassenträger als Teil des Gerätegehäuses einer Maschine mit einem Zentrifugalfilter ausgebildet. Vibrationen der Maschine können dazu führen, dass auf dem Tassenträger abgestellte Tassen sich aus ihrer Position unter einem Auslauf für den Kaffee wegbewegen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Espressomaschine gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1 zu schaffen, die eine erhöhte Bedienungsbequemlichkeit bietet und bei der insbesondere die Tassen weniger leicht verrutschen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale des Kennzeichnungsteiles des Anspruches 1. Diese Lösung hat den Vorteil, dass Vibrationen des Gerätegehäuses nicht mehr ohne weiteres direkt auf den Tassenträger übertragbar sind und dass der Tassenträger zu Reinigungszwecken, leicht vom Gerät entnommen werden kann. Ferner hat diese Lösung den Vorteil, dass der Tassenträger auch als Serviertablett benutzt werden kann, was insbesondere bei der gleichzeitigen Bereitung von mehreren Tassen Kaffee von Vorteil ist. Hierzu kann der Tassenträger Tragegriffe aufweisen, die z.B. in Form seitlicher Griffdurchbrechungen in einer doppelten Wandung ausgebildet sein können.
Durch die Weiterbildung gemäss Anspruch 2 wird eine lose Verbindung zwischen dem Grundgerät bzw. dem Gerätegehäuse und dem Tassenträger geschaffen, so dass letzterer nicht z.B. durch ein Versehen aus dem für ihn vorgesehenen Bereich unter den Ausläufen wegbewegt werden kann. Mit der Weiterbildung gemäss Anspruch 3 wird die seitliche Ausrichtung sichergestellt, während die Höhenausrichtung von der Stellfläche, auf der sowohl das Gerätegehäuse wie der Tassenträger stehen, übernommen wird. Das Entnehmen und das erneute Ansetzen des Tassenträgers sind in diesem Fall einfach zu bewerkstelligen und auch für ungeschicktere Benutzer leicht zu verstehen. Die Weiterbildung gemäss den Ansprüchen 4 bis 6 haben den Vorteil, dass beim Auftreten von Vibrationen des Grundgeräts der Tassenträger automatisch durch einen oder mehrere Stösse des Gerätegehäuses auf der Stellfläche etwas verschoben wird, bis keine Berührungen zwischen diesen Teilen mehr stattfinden. Nach wenigen kleinen Stössen, die die Stellung der Tassen nicht wesentlich verändern können, finden keine weiteren Vibrationen des Tassenträgers mehr statt.
Die Weiterbildung gemäss Anspruch 7 hat den Vorteil, dass bei ausreichender Dimensionierung des Ansatzes des Gerätegehäuses der Tassenträger mitgenommen wird, wenn zum Versetzen des ganzen Gerätes das Gerätegehäuse ergriffen und angehoben wird. Der Ansatz kann auch als Not-Tassenträger dienen, wenn der eigentliche Tassenträger sich z.B. gerade im Abwasch befindet und in diesem Moment Espresso bereitet werden soll. An dem Ansatz lässt sich auch in einfacher und übersichtlicher Weise die Zentriereinrichtung zur Zentrierung des Tassenträgers anordnen. Ferner hat der Ansatz den Vorteil, dass er Füsse des Gerätegehäuses aufweisen kann und somit eine vergrös-serte Standbasis für das Gerätegehäuse ermöglicht.
Falls im Gerätegehäuse ein Ablassventil für Wasser angeordnet ist, wie es z.B. aus der deutschen Patentanmeldung P 3 741 922 bekannt ist, kann der Tassenträger als Auffangwanne ausgebildet sein und mit einem Auffangansatz bzw. einer Auffangrinne unter das Ablassventil greifen. Beim Entweichen von Wasser und/oder Dampf aus dem Ventil erfolgt im Tassenträger eine Verteilung und Dampf kann durch ein Abdeckgitter, das als Stellfläche für die Tassen dient, grossflächig und damit weitgehend drucklos ungefährlich entweichen. Abweichend vom folgenden Ausführungsbeispiel ist ein Ventilbetätigungshebel vorzugsweise in einem vom Tassenträger etwas abgelegenen Bereich zugänglich, so dass zum einen die Zugänglichkeit nicht durch Tassen gestört werden kann und andererseits evtl. austretender Dampf nicht unmittelbar zu der bedienenden Hand aufsteigt. Der Abfluss von Wasser und/oder Dampf aus dem Ablassventil wird vorzugsweise durch am Gerätegehäuse angeordnete Spritzschutzwände, z.B. in Form von Sammeltrichtern beruhigt, um ein evtl. Herausspritzen von Heisswasser aus dem Gerät und eine Verschmutzung des Gerätes und der Umgebung durch das Spritzwasser weitgehend zu vermeiden. Der Fertigungsaufwand kann dabei dadurch verringert werden, dass ein Betätigungshebel für das Ventil als ein Spritzschutzrichter ausgebildet ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer schematischen Zeichnung näher erläutert. Die Zeichnung zeigt einen Ausschnitt einer Espressomaschine in einer Seitenansicht, teilweise im Schnitt, entlang einer vertikalen Ebene durch ein Ablassventil und den Tassenträger mit dem unter das Ablassventil greifenden Auffangansatz.
Eine Espressomaschine 2 besitzt ein Gerätegehäuse 4, in dem ein nicht dargestellter, elektromotorisch angetriebener Zentrifugalfilter angeordnet ist. Vom Zentrifugalfilter abgeschleuderter Kaffee wird über eine bekannte Verteilereinrichtung zwei in der Abbildung hintereinander liegenden Ausläufen 6 an der Unterseite eines oberen Auslegers 8 des Gerätegehäuses 4 zugeführt. Unter dem Ausleger 8 springt vom untersten Bereich des Gerätegehäuses 4 ein Fussansatz 10 vor, der in der Darstellung hintereinander liegende Füsse 12 aufweist, die mit daran befestigten Weichgummi-Einsätzen 14 auf einer Stellfläche 16 stehen Im nicht dargestellten hinteren Bereich des Gerätegehäuses 4 besitzt dieses zwei weitere gleichartige Standfüsse Die Einsätze 14 aus Weichgummi oder einem anderen geeigneten Material verhindern weitgehend, dass bei im Gerätegehäuse auftretenden Vibrationen, z.B. durch eine Unwucht des Zentrifugalfilters, das Gerät sich von seinem Platz bewegt. Die Einsätze 14 haben einerseits eine gute Haftreibung auf den meisten praktisch vorkommenden Materialien der Stellfläche 16 und erlauben andererseits kleine Reaktionsbewegungen des Gerätegehäuses 4 aufgrund ihrer
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Elastizität. Der Ansatz 10 besitzt eine ebene Deckwand 18, eine Frontwand 20 und Seitenwände 22, die in Seitenwände 24 des Gerätegehäuses 4 übergehen in dem Gerätegehäuse 4 ist eine nicht dargestellte Dampferzeugungskammer angeordnet zur Speisung einer ebenfalls nicht dargestellten Dampfdüse. Aus dem Bodenbereich der Dampferzeugungskammer führt eine Wasser-Ablassleitung 26 zu einem Ablassventil 28 hinter einem zwischen dem Kopfausleger 8 und dem Fussansatz 10 angeordneten zurückgesetzten Frontwandbereich 30 des Gerätegehäuses. Unter dem Ablassventil 28 ist im Gerätegehäuse 4 ein Kipphebel 32 angeordnet, mittels dem ein durch eine Feder in seine Schliessstellung vorgespannter Ventilkolben zum Öffnen verschiebbar ist. Der Kipphebel 32 besitzt hierzu einen unter dem Ablassventil 28 liegenden Auffangtrichter 36 für austretendes Wasser und/oder Dampf mit einem inneren, am Verschlusskolben 34 angreifenden Betätigungsansatz 38. Das freie Ende des Kipphebels 32 ragt durch eine Öffnung 40 des Frontwandbereiches 30 und trägt eine aussen am Gerätegehäuse vertikal verschiebbare Handhabe 42. Die Handhabe 42 liegt im vorliegenden Fall nur zur Vereinfachung der Darstellung unmittelbar unter den Ausläufen 6 für den Kaffee. Zweckmässigerweise ist bei einer praktischen Ausführung der Kipphebel um 90° versetzt und die Handhabe an der Seitenwand angeordnet. Unter dem Trichter 36 ist im Gerätegehäuse 4 ein zweiter, flacherer Sammeltrichter 44 ausgebildet, der einen weiteren, zusätzlichen Spritzschutz ergibt und die Deckwand einer zur Frontseite hin offenen Gehäuseeinbuchtung 46 bildet, deren Boden 48 sich in Verlängerung der Deckwand 18 des Fussansatzes 10 erstreckt. Die Gehäusehöhlung 46 erstreckt sich jedoch nur über einen Teil der Breitenerstreckung des Fussansatzes 10.
Über den Fussansatz 10 ist ein Tassenträger 50 gesetzt, der breiter ist als der Fussansatz 10. Der Tassenträger 50 besitzt eine in ihrem oberen Bereich im wesentlichen seine ganze Breite einnehmende, sich jedoch nach unten allseitig verjüngende, nach oben offene Wanne 52, von deren Boden 54 ein schmaler Zentrierstift 56 vertikal nach unten in eine etwas weitere Durchgangsöffnung 58 der Deckwand 18 des Fussansatzes 10 eingreift, die als Zentriermittel des Gerätegehäuses 4 dient. Nahe ihrem oberen Rand besitzt die Wanne 52 eine umlaufende Einziehung bzw. Schulter 60, in die von oben lose eine flache Deckplatte 62 mit Durchgangsöffnungen 64 eingelegt ist, die als Unterstützung für unter die Ausläufe 6 gestellte Kaffeetassen 66 dient. Vom obersten Rand der Wanne 52 erstreckt sich eine im wesentlichen umlaufende Blendwand 68 etwa vertikal nach unten bis in die Nähe der Stellfläche 16. In den beiden Seitenwandbereichen der Blendwand 68, die sich etwa parallel zu den Seitenwänden 24 des Gerätegehäuses 4 erstrecken, ist jeweils unmittelbar unter der Schulter 60 eine Grifföffnung 70 ausgebildet, wodurch es möglich wird, den Tassenträger 50 als Serviertablett zu verwenden. Vom der Gehäusehöhlung 46 gegenüberliegenden Bereich der Wanne 52 des Tassenträgers 50 erstreckt sich ein rinnenförmiger Auffangansatz
72 in die Gehäusehöhlung 46 und endet unter der Öffnung des Trichters 44, um aus dem Ablassventil 28 austretendes Wasser oder Dampf in die Wanne 52 abzuleiten. Aus der Wanne 52 kann Dampf relativ grossflächig verteilt und damit weitgehend ungefährlich durch die Öffnungen 64 des Abdeckgitters 62 verteilt ausströmen. Von, den Fussansatz 10 des Gerätegehäuses 4 seitlich, d.h. quer zur Bildebene überragenden Bereichen der Wanne 52 springen nach unten hintere Standfüsse 74 und vordere Standfüsse 76 vor, von denen aufgrund des Schnittes nur die rechts am Fussansatz 10 vorbeigreifenden zu sehen sind. Die Füsse 74 und 76 sind einstückig mit der Wanne 52 dem Auffangansatz 72 und der Blendwand 68 aus einem Stück aus Kunststoff hergestellt und so geformt, dass sie relativ leicht auf der Stellfläche 16 gleiten können. Wenn beim Zentrifugieren des Kaffees Vibrationen am Gerätegehäuse 4 auftreten, kann es je nach der jeweiligen genauen Stellung des Tassenträgers 50 zu Berührungen zwischen diesem und dem Gerätegehäuse 4 kommen. Der Tassenträger 50 erhält hierdurch vom Rand der Öffnung 58 des Fussansatzes 10 kleine Stösse auf seinen Zentrierstift 56, wodurch er sich auf der Stellfläche 16 verschiebt, bis der Rand der Öffnung 58 nicht mehr an ihm an-stösst. Der Abstand zwischen dem Zentrierstift 56 und der Zentrieröffnung 58 ist hierzu auf die möglichen Vibrationen bzw. die Elastizität der gummielastischen Einsätze 14 der Standfüsse 12 des Gerätegehäuses 4 abgestimmt. Die Blendwand 68 besitzt in ihrem Bereich an der Rückseite des Tassenträgers 50 eine untere Ausnehmung 80, durch die der Fussansatz 10 sich erstreckt und eine darüberlie-gende Durchgangsöffnung 82 im Auffangansatz 72.
Claims (13)
1. Espressomaschine, insbesondere für den Haushalt, mit einem Standfüsse aufweisenden Gerätegehäuse sowie einer elektromotorisch angetriebenen Fördereinrichtung und mindestens einem Auslauf für den bereiteten Kaffee, unter dem ein Tassenträger angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Tassenträger (50) als separates Teil ausgebildet ist, das mit eigenen Standfüssen (74,76) auf der Stellfläche (16) steht.
2. Espressomaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Tassenträger (50) eine Zentriereinrichtung (56) aufweist, die mit Spiel, vorzugsweise nach allen Richtungen, mit einer Zentriereinrichtung (58) des Gerätegehäuses (4) zusammenwirkt.
3. Espressomaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Zentriereinrichtungen eine sich im wesentlichen vertikal erstreckende Öffnung (58) und ein mit Spiel in diese eingreifender, sich im wesentlichen vertikal erstreckender Zentrierdorn (56) dienen.
4. Espressomaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Standfüsse (12, 14, 74, 76) des Tassenträgers (50) und des Gerätegehäuses (4) so ausgebildet sind, dass der Tassenträger (50) leichter auf der Stellfläche (16) verschiebbar ist als das Gerätegehäuse (4).
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5. Espressomaschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Standfüsse (12, 14) des Gerätegehäuses (4) höhere Reibungsbeiwerte aufweisen als die Standfüsse (74, 76) des Tassenträgers (50).
6. Espressomaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Standfüsse (12, 14) des Gerätegehäuses (4) an ihrer Standfläche Reibungsansätze, z.B. Weichgummieinsätze (14) aufweisen und der Tassenträger (50) ein Kunststoffgehäuse mit einstückig daran ausgebildeten Standfüssen aufweist, deren Standfläche aus dem gleichen Kunststoff besteht.
7. Espressomaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerätegehäuse (4) einen unter den Tassenträger (50) greifenden Fussansatz (10) aufweist, der vorzugsweise Standfüsse (12, 14) des Gerätegehäuses (4) aufweist.
8. Espressomaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentriereinrichtung (58) des Gerätegehäuses (4) an dessen Fussansatz (10) ausgebildet ist.
9. Espressomaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Tassenträger (50) eine Auffangwanne (52) für Flüssigkeit aufweist, von der ein rinnenförmiger Auffangansatz (72) unter ein Ablassventil (28) für Wasser und/oder Dampf des übrigen Gerätes (4) greift.
10. Espressomaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablassventil (28) im Gerätegehäuse (4) angeordnet ist und der Auffangansatz (72) mit Spiel durch eine Gehäuseöffnung (46) in das Gerätegehäuse (4) eingreift.
11. Espressomaschine nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ablassventil (28) und dem Auffangansatz mindestens ein Sammelraum, z.B. in Form eines Sammeltrichters (36,44) angeordnet ist.
12. Espressomaschine nach Anspruch 11, dadurch gekenzeichnet, dass an einem Betätigungshebel (32) für das Ablassventil (28) ein Sammeltrichter (36) ausgebildet ist.
13. Espressomaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Tassenträger (50) Traggriffe, vorzugsweise in Form von Durchbrechungen (70) einer äusseren Um-fangswand (68) aufweist.
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